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  #1  
Alt 14.11.2020, 21:44
Meeer Meeer ist offline
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FB1 Küstenpatent ohne seemännische Praxis- Österreich

Hallo

Ich habe ein Angebot bekommen für ein FB1 Küstenpatent
mit einem 1 Tageskurs für Theorie und Praxis und

im Unterschied zu anderen Anbietern wird keine seemännnische Praxis verlangt

VSKÖ Patent

Da ich noch nie am Meer gefahren bin klingt das verlockend.

Aber wird das in Italien anerkannt ? und kann ich damit legal ein Boot mit mehr als 40 PS ausleihen. Was ist wenn etwas passiert?

Bin ich mit diesem Patent abgesichert ?
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  #2  
Alt 15.11.2020, 07:57
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Berny Berny ist offline
Berny
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Das ist eigentlich nicht erlaubt, Praxisfahrten am Meer sind mittels eigesstattlicher Erklärung nachzuweisen. (klar, ist ja "nur" ein Zettel, aber bei falscher Angabe eine schwere Straftat!)

Und laut deren eigenem Formular wir der Nachweis gefordert:
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Der VSKÖ war schon in der Vergangenheit ein Thema, suche mal danach.

Übrigens ist der VSKÖ NICHT auf der Via Donau Seite gelistet.
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich würde da wirklich vorher genau alles abklären.

Wäre gut, wenn du die Aussage bezüglich Seemeilen schriftlich hast, das würde mich selber interessieren...

Geändert von Berny (15.11.2020 um 08:17 Uhr)
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  #3  
Alt 15.11.2020, 09:12
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hotte76 hotte76 ist offline
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Ich hatte mich gestern schon gefragt wie man ein Küstenpatent in Österreich anbieten/machen kann....
Mal ehrlich... wo finden die Praxisfahrten statt? Adria-Ausflug?

Das erinnert mich daran, das wir als Kind immer das Spiel "Mankomania" gespielt haben, wo es ein Ereignis gab namens: "Hochseeregatta Rund um die Schweiz"

Schönen Sonntag

Hotte76
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  #4  
Alt 15.11.2020, 09:38
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naja, ich bin früher, als das Binnenpatent in Kroatien gültig war, legal fest auf der Adria herumgefahren.
Ein Nachweis über eine Eidesstattliche Erklärung ansich kein Problem.

Heute musst du schon mal wo mitfahren, Segler usw, Nachtfahrt inklusive.

Das muss jeder selber wissen, wie er das nachweist.

Wenn aber eine Fahrschule anbietet, das brauchst du nicht und sogar zu einer Straftat verleitet, indem man sagt, unterschreib einfach die Eidesstattliche Erkläung wissentlich falsch, dann wird das kriminell und ein Fall für Polizei und Gerichte.

Deshalb würde mich das sehr wohl interessieren, was da genau läuft.
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  #5  
Alt 15.11.2020, 09:40
Meeer Meeer ist offline
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Die Praxisprüfung darf meines Wissens schon auf der Donau stattfinden.

Es handelt sich um die Schiffahrtsschule Ebner Um Links zu sehen, bitte registrieren FB1 Kurs


In den letzten Jahren hat Ebner laut Website für den FB1 noch einen seemännische Praxis von 50 Seemeilen und einer Nachtfahrt verlangt.

Heuer plötzlich nicht mehr. Für die Ausstellung des FB1 Scheines verlangt er keinerlei Praxis

Mir wurde berichtet dass heuer schon sehr viele aus ganz Österreich diesen Schein ohne seemännische Praxis bei ihm gemacht haben.

Auch eine Website vom VSKÖ existiert nicht bzw ist nicht aufrufbar.

Habe mich jetzt bei anderen Stellen erkundigt und die ganze Angelegenheit wird immer dubioser.

Dieser FB1 Schein ist laut Ministerium rechtlich nur eine Teilnahmebestätigung.

Werde den Kurs ganz sicher nicht machen, weil man mit dem Schein offensichtlich nicht abgesichert ist

Geändert von Meeer (15.11.2020 um 09:52 Uhr)
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  #6  
Alt 15.11.2020, 09:53
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Wenn du einen FB1 Schein über die bei der Via-Donau gelisteten Verbände machst, Dann ist das ein in Österreich gültiges Patent.

Die meisten Länder annerkennen dieses, auch Kroatien.
Hier kommt dann der Grundsatz zu tragen, Patent aus dem Heimatland.

für das offizielle Patent ist seit einigen Jahren die Via Donau zuständig.

Dafür braucht man den Seemeilen Nachweis, den man einfachheitshalber auch mittels Eidesstattlicher Erklärung nachweisen kann.
Das macht durchaus Sinn.

Es gibt etliche Schulen, die Kurse an der Adria anbieten, für Österreich ein Katzensprung.

50 SM sind ja jetzt keine Weltreise.
Theorie ist incl Navigation sowieso gefordert und wird auch geprüft (bei mir war damals sogar ein Prüfer von der Landesregierung dabei, weiss jetzt aber nicht, ob sich das mittlerweile geändert hat)

Die Prüfung kann man auf der Donau machen, aber darum gehts hier gar nicht, sondern um den Nachweis der zurückgelegten Seemeilen.

Die Praxis entfällt, wenn du ein gültiges Donaupatent hast, damit hast du ja schon die Praxis auf einer internationalen Wasserstrasse (um die es letztlich geht) absolviert.

Dies ersetzt aber auch nicht deine 50 SM am Meer.
Was ich noch nicht weiss, ob sich bezüglich SM was geändert hat...
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  #7  
Alt 16.11.2020, 17:04
Meeer Meeer ist offline
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Herausgefunden habe ich mittlerweile dass es 2 Probleme gibt mit dem Schein

1) es gibt zwar eine Praxisprüfung, aber in Österr. sind für die Praxisprüfung nach wie vor im Gesetz unverändert 50 Seemeilen und eine Nachtfahrt am Meer vorgeschrieben

2) Seine Prüfer kommen nicht von einer vom Verkehrsministerium anerkannten Prüfungsorganisation

Conclusio : Ausbildung ist bei ihm was ich gehört habe wirklich gut-

Prüfung und Patent sind nur Abzocke da nicht anerkannt und ein rechtliches
ein Nichts-

im Klartext: Beim Fenster hinausgeworfenes Geld....
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