Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #1  
Alt 05.04.2014, 09:00
Papa Joschi Papa Joschi ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 75
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Anmeldung beim Hafenkapitän

Hallo
Kurz und knapp:

Vom Vorbesitzer meines Bootes habe ich die Anmeldung vom Hafenmeister mitbekommen.
Der Gültigkeitszeitraum würde heuer noch passen für uns.
Jetzt die Frage:
Kann diese, da auf Vorbesitzer ausgestellt, weitergenutzt oder überschrieben werden?

Jörg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.04.2014, 12:56
Benutzerbild von FerdiR
FerdiR FerdiR ist offline
Zufriedener Zaristi
Treuesterne:
 
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 226
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Papa Joschi Beitrag anzeigen
Hallo
Kurz und knapp:

Vom Vorbesitzer meines Bootes habe ich die Anmeldung vom Hafenmeister mitbekommen.
Der Gültigkeitszeitraum würde heuer noch passen für uns.
Jetzt die Frage:
Kann diese, da auf Vorbesitzer ausgestellt, weitergenutzt oder überschrieben werden?

Jörg
Hallo Jörg,

meines Wissens geht das nicht, jedenfalls hatten wir vor zwei Jahren bei einem Bekannten den gleichen Fall, er musste das Boot auf seinen Namen neu anmelden. Ob man das in HR Gebietsweise anders handhabt weiß ich nicht, eigentlich sollte das überall gleich sein.
__________________
Gruß FerdiR

Seit 01.08.09 - ZAR 53, ab 2016 mit - Suzuki DF140A
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 05.04.2014, 14:48
Papa Joschi Papa Joschi ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 75
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Hmm

Zutrauen würde ich ihnen das.
Sie wollen ja auch was verdienen.

gruß Jörg
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 05.04.2014, 14:55
oldmen oldmen ist offline
Neuer Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 16.02.2008
Beiträge: 15
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Ich mußte meines damals auch auf mich Anmelden obwohl vom Vorbesitzer die Zulassung noch gültig war.
Ist ja auch irrgendwie verständlich, wenn der neue Besitzer mist baut, bekommt der vorhergerige dann die Strafe.
__________________
Gruss
Reiner
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 05.04.2014, 16:02
Papa Joschi Papa Joschi ist offline
Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 11.03.2014
Beiträge: 75
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von oldmen Beitrag anzeigen
Ich mußte meines damals auch auf mich Anmelden obwohl vom Vorbesitzer die Zulassung noch gültig war.
Ist ja auch irrgendwie verständlich, wenn der neue Besitzer mist baut, bekommt der vorhergerige dann die Strafe.
Servus

UMMELDEN ist ja ok.
Aber das der vom Vorgänger, der bis Ende August 2014 gültig ist ich dann komplett neu anmelden muß für heuer!?

Jörg
Mit Zitat antworten
Antwort


Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:40 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com