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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #136  
Alt 15.04.2022, 15:48
Camillo111
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Was sagt eigentlich der Händler dazu? Wäre echt interessant.
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  #137  
Alt 15.04.2022, 16:11
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Das Gewicht paßt, ist am nur Typenschein bis 4,4t eingetragen. Wahrscheinlich aufgelastet ??? Der Händler wird sofort nach den Freiertagen was unternehmen. Abholen runtertypisieren lassen etc.
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Benni
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  #138  
Alt 15.04.2022, 16:22
Camillo111
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“Im Typenschein bis 4,4 Tonnen eingetragen” hätte da nicht die Versicherung bei der Anmeldung automatisch den Spielraum von 3,5 Tonnen Eintragung gehabt?
Blödes Beispiel: bei meinem neuen Trailer für das Boot es handelt sich um einen 1800Kg Trailer … kann ich auch laut Typenschein diesen Trailer ab 1200Kg bis maximal 1800 Kg eintragen lassen, mich hat die Versicherung bei der Zulassung gefragt ob ich das maximal Gewicht eingetragen haben möchte oder weniger. Ich habe mich für 1600 Kg entschieden, somit bleibe ich mit dem Zugfahrzeug und Trailer unter den 3,5 Tonnen und meine Frau könnte im Notfall das Boot auch Ziehen. Ich habe den Führerschein E zu B … meine Frau nicht und das war meine Überlegung.
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  #139  
Alt 15.04.2022, 16:45
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Die Versicherung hat eh alles auf PKW gemacht. Es ging um die Zulassung, die laut Typenschein jetzt auf 4,4t lautet.
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  #140  
Alt 15.04.2022, 16:45
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Hat mich jetzt neugierig gemacht und nachgeschaut.
Diese Fahrzeuge haben alle so um 3t. Basisgewicht.
Obwohl ich Bennis Ausstattung mit der Hecksitzgruppe nicht gefunden habe.

Werden angegeben als zum. Gesamt in 3500 / 4250 / 4400 kg

Bei uns dürfen wir ja mit den alten Scheinen bis 7,5t fahren.

Weiss nicht wie es in Austria ist.
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  #141  
Alt 15.04.2022, 16:47
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Das gabs und gibt es bei uns leider nicht
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  #142  
Alt 15.04.2022, 17:06
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Zitat:
Zitat von Benni Beitrag anzeigen
Das Gewicht paßt, ist am nur Typenschein bis 4,4t eingetragen. Wahrscheinlich aufgelastet ??? Der Händler wird sofort nach den Freiertagen was unternehmen. Abholen runtertypisieren lassen etc.
Ich würde erst auf eine geeichte Waage fahren bevor er abgelastet wird. Stehen dann mehr als 3.200kg Fahrzeug vor Dir, gibt es leider nur eine Möglichkeit, Rückabwicklung des Kaufvertages. Du wirst sonst nicht glücklich mit dem Fahrzeug oder musst einen LKW Führerschein machen.
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AK Voraus
Markus

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  #143  
Alt 15.04.2022, 17:08
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Das Gewicht paßt
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  #144  
Alt 15.04.2022, 18:56
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Und wieviel hat er jetzt, da ja noch nachträglich vieles eingebaut wurde. Nur so eine Markise hat schon 30 bis 40 kg. Zweite Batterie, Wasser, Sprit usw.
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #145  
Alt 18.04.2022, 20:14
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Zitat:
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Benni geh wiegen…. Dann weißt du mehr 😁

Grüße Horscht
Ich bleib dabei…
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Have a good one

Horscht

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  #146  
Alt 18.04.2022, 21:40
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Zitat:
Zitat von Wendigo Beitrag anzeigen
Ich würde erst auf eine geeichte Waage fahren bevor er abgelastet wird. Stehen dann mehr als 3.200kg Fahrzeug vor Dir, gibt es leider nur eine Möglichkeit, Rückabwicklung des Kaufvertages. Du wirst sonst nicht glücklich mit dem Fahrzeug oder musst einen LKW Führerschein machen.
Geeichte Waage? Warum geeicht ? Damit es aufs Gramm passt? Schwachsinn
Rückabwicklung, was heißt das schon wieder?
Soll der Händler das Womo jetzt zurücknehmen, weil der Käufer nicht den geeigneten Führerschein hat oder wie ist das zu verstehen?
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Gruß Ralf

Für Eile fehlt mir die Zeit

„Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.“

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  #147  
Alt 18.04.2022, 22:33
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Jetzt macht da doch kein Drama draus.

Ausgeliefert wurde versehentlich mit zGG von 4,4 to . Mit FS Klasse B begeht man -unabhängig vom tatsächlichen Gewicht- eine Straftat = Fahren ohne Fahrerlaubnis . wenn man das Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt. (Das Video würde ich daher aus dem Netz nehmen.)
Jemand ohne FS C1 bzw nur mit B oder BE darf es erst fahren, wenn es auf 3,5 To zGG abgelastet und neue Papiere und Plakette am Fahrzeug ausgestellt und angebracht wurden
Das sollte kein Problem sein, wenn der Hersteller diese Option anbietet und nicht schon das fahrfertige Gewicht des Fahrzeugs über 3,5 to liegt (was sehr unwahrscheinlich ist)


Das man bei einem Integrierten dieser Größe schnell am 3,5 to Limit ist bekannt und Benny muss halt beim beladen und weiteren Zubehör sehr diszipliniert sein. GGf hilft auch ein Anhänger für das ganze Campinggeraffel, aber eine AHK bringt natürlich auch reichlich Gwicht ans Fahrzeug)
__________________
Viele Grüße

Olli
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  #148  
Alt 19.04.2022, 07:15
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Zitat:
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Geeichte Waage? Warum geeicht ? Damit es aufs Gramm passt? Schwachsinn
Rückabwicklung, was heißt das schon wieder?
Soll der Händler das Womo jetzt zurücknehmen, weil der Käufer nicht den geeigneten Führerschein hat oder wie ist das zu verstehen?
Hallo Ralf, auf einer geichten Waage gibt es einen Wiegeschein z.B. Raifeisenmarkt und kannst mit dem gesamten Fahrzeug drauf. Ungeeichte bekommts du für ein paar Euronen bei Amazon etc. und kannst mit jedem einzelnen Rad rauffahren und dann zusammenrechnen....

Rückabwicklung war eigentlich positiv gemeint, da die 3,5t Variante nicht wirklich zum Reisen taugt.

Leider wurde meine Frage vom 12.März 2021 um 08:18Uhr in diesem Thread ignoriert. Da hatte ich gefragt ob es die 3,5t oder 4,4t Variante ist...

Selber fahre ich, gerade unter dem Hintergrund Gewicht und Anhängelast einen Kastenwagen ( Adria Twin Supreme 640SGX, Maxi Fahrwerk) 3,5t plus 3t AHK. Zuggesamtgewicht liegt bei max. 6,5t. Reisefertig mit zwei Personen auf geeichter Waage = 3,400kg womit 100kg für die Stützlast verbleiben. Nehme ich noch Wasser mit, liege ich über den 3,5t und ich habe keine Markise dafür aber Solarpanele und eine zweite Aufbaubatterie. Durch das Maxifahrwerk könnte ich das Fahrzeug ohne Probleme auflasten, dann verringert sich aber entsprechende die max. Anhängelast. Ferner gibt es dann ein Tempolimit von 100km/h und werde nicht mehr als PKW behandelt.
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AK Voraus
Markus

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  #149  
Alt 19.04.2022, 07:53
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Okay, so meinst du das.
Um zu wissen, wo das Fahrzeuggewicht in etwa liegt wäre das mit der Wasge ja egal.
Das mit der Rückabwicklung liest sich für mich immer so, als wenn der Händler schuld wäre.
Im Vertrag wird doch wohl spezifiziert sein, um welches Fahrzeug es sich handelt und da muss ich mir dann selber an die Nase fassen.
Verkauf geht ja momentan sehr gut, die Wartezeit auf den Neuen muss man sich dann halt vertreiben.
Hier besteht ja dann auch die Chance, auch das Gewicht zu achten.
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Gruß Ralf

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Benni (19.04.2022)
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Alt 19.04.2022, 07:54
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Das Gewicht paßt
Hatte Benni doch geschrieben....dann soll es doch gut sein.
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