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Alles übers Bootfahren Bootfahren in der Praxis und was zu bedenken ist.

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  #1  
Alt 04.08.2016, 12:01
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Kanutix Kanutix ist offline
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Führerschein auf der Ruhr ??

Hallo,
habe eine kurze Frage zum Führerscheinrecht:
Habe eben in der Ruhrschiffahrtsverordnung gelesen,
das man auf der Ruhr auch ab 5 PS (3,68kw) einen
Führerschein benötigt?? Ich dachte bzw meine gelesen
zu haben das die Ausnahme zu den 15 PS (11,03kw)
nur auf dem Rhein bzw Elbe im Hamburg Hafen und
Seeschiffahrtsstraßen besteht ??
Kann mir von Euch jemand helfen ??

Damke und Gruß
Andreas
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  #2  
Alt 04.08.2016, 12:37
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Also die Regelung der FS-Pflicht und somit auch die Änderung (FS-Pflicht erst über 15 PS) gilt auf allen Binnenschifffahrtsstraßen (§1 Nr. der Sportbootführerscheinverordnung Binnen.
Die Definition, was Binnenschifffahrtsstraßen sind findet sich im §1, Abs. 1, Nr. 2 des Binnschifffahrtsaufgabengesetzes. Demnach sind dies die Bundeswasserstraßen.

Die Ruhr ist nur von der Mündung bis Kilometer 12,21 (Mülheim a.d.R.)Bundeswasserstraße. (Um Links zu sehen, bitte registrieren)

Also gilt die 15 PS Grenze nicht pauschal auch auf der Ruhr oberhalb km 12,21. Hier gilt die Gewässerspezifische Regelung (Ruhrschifffahrtsverordnung). In dieser steht in § 1 auch, dass diese erst oberhalb km 12,21 gilt.

Fazit: Zwischen Ruhrmündung und Mülheim ist ein 10 PS ohne FS fahrbar, davor (Rhein) und dahinter (Ruhr) eben nicht.
__________________
Ganz liebe Grüße von
Jürgen
aus dem Ruhrpott, der jetzt im Weserbergland lebt.
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  #3  
Alt 04.08.2016, 14:59
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Danke für die schnelle Antwort !!!
Ich dachte das die "neue" Regelung
nicht "nur" auf Bundeswasserstraßen
gilt bzw. auf Landeswasserstraßen
die Bundesgesetze auch gelten !!

Danke und gruß
Andreas
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  #4  
Alt 05.08.2016, 14:56
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nuernberger-1 nuernberger-1 ist offline
Hellwig Bootler
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Zitat:
Zitat von Kanutix Beitrag anzeigen
Danke für die schnelle Antwort !!!
Ich dachte das die "neue" Regelung
nicht "nur" auf Bundeswasserstraßen
gilt bzw. auf Landeswasserstraßen
die Bundesgesetze auch gelten !!

Danke und gruß
Andreas
Wie du schon sagst, "Landeswasserstrassen", da legt das zuständige Bundesland fest was du darfst und was nicht. Meistens, übernehemn sie das Bundesrecht aber eben nicht immer!
__________________
Gruß Peter

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  #5  
Alt 11.08.2016, 08:27
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und die Bayerischen Seen sind sogar führerschein frei.... jeder wie er mag :-P
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  #6  
Alt 27.05.2020, 11:18
Schlork Schlork ist offline
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Ich klinke mich mal ein. Darf man also nur stromabwärts AB Mühlheim Schloßbrücke bis Rheinmündung mit >5PS FS-frei fahren?

Zitat:
"Die Ruhr ist von der Mündung in den Rhein bis Ruhrstrom-Kilometer (Rhr-km
41,4) in Essen für Fahrzeuge mit Maschinenantrieb schiffbar. Von der Mündung
in den Rhein (Rhr-km 0,0) bis zur Schloßbrücke in Mülheim (Rhr-km 12,208)
ist die Ruhr zur Bundeswasserstraße ausgebaut."

Zitat:
"Folgende Regelungen beziehen sich auf die Landeswasserstrasse:
Ab der Schloßbrücke in Mülheim flussaufwärts, bis zur Schifffahrtsgrenze
(Rhr-km 41,4), ist sie als Landeswasserstraße für Fahrzeuge mit einem maxi-
malen Tiefgang von 1,70 m, einer Länge von bis zu 38,00 m und einer Breite bis
zu 5,20 m befahrbar."
Zitat:
"Für das Befahren der Landeswasserstraße Ruhr mit maschinenbetriebenen Fahr-
zeugen (z.B. Sportboote) benötigen Sie eine entsprechende Fahrerlaubnis, wenn das
Fahrzeug über einen Motor mit mehr als 3,68KW (5 PS) verfügt."
Um Links zu sehen, bitte registrieren
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