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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 07.11.2021, 19:02
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Hilfsmotor Eintragungspflicht

Hallo,
Ich hab eine Frage:
Muss ein Hilfsmotor eigentlich im Bootsschein eingetragen werden?

In meinem Fall ist ein 140PS AB eingetragen und werde einen 6PS als "Notmotor" nachrüsten.
__________________
AK Voraus
Markus

.
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  #2  
Alt 07.11.2021, 19:36
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Ich habe unseren 2,5er beim WSA eintragen lassen.

Ich glaube das jeder Antribsmotor in der Zulassung eingertagen werden muß-
Bin mir aber nicht sicher

Ein Anruf beim WSA und du weißt es sicher.
__________________
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  #3  
Alt 07.11.2021, 23:19
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Hallo,

am Bodensee ganz sicher.

Ich gehe aber prinzipiell davon aus.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #4  
Alt 07.11.2021, 23:39
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Hatte inzwischen im Boot Forum etwas gefunden wo stand das jeder Verbrennungsmotor in der Zulassung eingetragen werden muß.

Auch wenn man 3 Motoren für ein Boot hat.

E-Motoren ab einer gewissen Leistung.

Aber im Zweifel immer den direkten Weg gehen......Info bei WSA oder WSP.
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  #5  
Alt 09.11.2021, 21:14
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Hallo Markus,

Rechtsgrundlage für die Kennzeichen ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch. Für Motorboote besteht Kennzeichenpflicht bei mehr als 2,21 KW effektiver Nutzleistung (§ 1 Nr. 2 f). Die Angabe zu den Motoren gehört zu den Pflichtangaben für den Antrag auf ein Kennzeichen (§ 7 Nr. 3 e). Weiterhin besagt § 9, dass jegliche Änderungen bei den Angaben im Antrag umgehend mitzuteilen und der Kennzeichenausweis zur Berichtigung vorzulegen ist.

Daraus schließe ich, dass jeder weitere Motor eintragungspflichtig ist. Schließlich ist auch ein Motor unter 2,21 KW wie z. B. mein 1,1 KW Elektroantrieb eintragungspflichtig, wenn man ein Kennzeichen haben möchte. Das war bei mir der Fall, bevor ich meinen Suzuki mit 20 PS gekauft habe. Ich wollte trotzdem ein Kennzeichen haben, da man das auf dem ein oder anderen bayerischen See benötigt.
__________________
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Martini (06.05.2023)
  #6  
Alt 09.11.2021, 21:37
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Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Hallo Markus,

Rechtsgrundlage für die Kennzeichen ist die Binnenschifffahrt-Kennzeichnungsverordnung - KlFzKV-BinSch. Für Motorboote besteht Kennzeichenpflicht bei mehr als 2,21 KW effektiver Nutzleistung (§ 1 Nr. 2 f). Die Angabe zu den Motoren gehört zu den Pflichtangaben für den Antrag auf ein Kennzeichen (§ 7 Nr. 3 e). Weiterhin besagt § 9, dass jegliche Änderungen bei den Angaben im Antrag umgehend mitzuteilen und der Kennzeichenausweis zur Berichtigung vorzulegen ist.

Daraus schließe ich, dass jeder weitere Motor eintragungspflichtig ist. Schließlich ist auch ein Motor unter 2,21 KW wie z. B. mein 1,1 KW Elektroantrieb eintragungspflichtig, wenn man ein Kennzeichen haben möchte. Das war bei mir der Fall, bevor ich meinen Suzuki mit 20 PS gekauft habe. Ich wollte trotzdem ein Kennzeichen haben, da man das auf dem ein oder anderen bayerischen See benötigt.
So ist es.....jeder Verbrennungsmotor und ein E-Motor über eine gewisse Leistung
der am Boot betrieben wird mußeingetragen sein.
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  #7  
Alt 09.11.2021, 23:39
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Ich kenne nur die Auslegung, dass dieses für offensichtliche Notmotoren eben NICHT gilt.
Habe das aber auch nur gelesen und keine belastbare Quelle.

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #8  
Alt 10.11.2021, 11:23
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Ich wollte jetzt sicher gehen und habe mit WSP-Duisburg, WSA- Duisburg/Meiderich und WSA-Rhein in Duisburg gesprochen.

Die Aussage der Polizei war ein Verweis zum Wasserschifffahrtsamt.
Wenn der Motor eingetragen ist wird er auch kontrolliert.
Ist natürlich nicht deren Hauptaufgabe denn sie haben wichtiges anders zu tun.

Beim Wasserschifffahrtsamt Duisburg-Meiderich war die Aussage alles über 3 Ps.muß eingetragen werden.

Beim Wasserschifffahrtsamt Duisburg/Rhein war die Aussage.....alles über 3Ps.
Es wird allerdings empfohlen jeden Motor mit dem das Boot betrieben wird in die Zulassung einzutragen.

Dann kommt die versicherungsrechtliche Seite die ich nicht erfragt habe.

Ich habe damals den 2,5 Ps Notmotor eintagen lassen damit ich auf der sicheren Seite bin.
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Wendigo (09.05.2023)
  #9  
Alt 10.11.2021, 15:13
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Hat „mein“ WSA in Heidelberg gerade auch so bestätigt:
Auf jeden Fall eintragen lassen, dann ist man bei der Kontrolle auf der sicheren Seite. Er hat noch nicht einmal die 3 PS erwähnt, auch einen „Milchaufschäumer“ sollte ich besser eintragen lassen.

Was kein Problem ist:
Viele Motoren eintragen lassen, aber nur einen montieren. Er hat Fahrzeuge, bei denen 5 Motoren eingetragen sind. Angeschraubt wird der, der gerade gebraucht wird. Alles OK.

Und man kann sogar eine Eigentümergemeinschaft an einem Motor haben. Sprich: Reiner, Olka, Ralf und ich können uns alle denselben Motor eintragen lassen auf unterschiedlichen Booten. Kein Problem, wenn man den entsprechenden Nachweis bei der Anmeldung beilegt.

Nun werde ich mir den Hilfsmoppel eintragen lassen, man weiß ja nie wofür.

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #10  
Alt 05.05.2023, 09:48
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6PS Hilsmotor ist nun eingetragen und letztes Wochenende auch eingefahren worden.. Nur der Montageort muss noch ein wenig geändert werden. 4PS hätten es wohl auch getan. Bei Halbgas komme ich auf ca. 8km/h und bei Vollgas auf 8,2 km/h, nur die Geräuschkulisse nimmt gehörig zu >> Rumpfgeschwindigkeit erreicht und dann schafft so ein Hilfsmotor einfach nicht mehr.
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AK Voraus
Markus

.
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  #11  
Alt 08.05.2023, 12:30
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Hallo Markus,

genau den gleichen Effekt hatte ich auch ... hatte erst 6 PS, jetzt 2.3 PS als Hilfsmotor.

Mit beiden kam/komme ich auf 8 km/h. Nur der 2.3 ist deutlich handlicher und leichter :).
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Servus aus Oberbayern, Ralf

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
Valentin Ludwig Fey (†)

Dahoam is do, wos Gfui is!
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  #12  
Alt 08.05.2023, 23:29
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Wenn aber mehrere Motoren eingetragen sind und das Boot in Kroatien anmeldest wird die PS / KW Leistung zusammen Adieret
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Alpsee / Richard Der der aus den Bergen kommt!!!
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  #13  
Alt 09.05.2023, 21:24
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Zitat von Alpsee Beitrag anzeigen
Wenn aber mehrere Motoren eingetragen sind und das Boot in Kroatien anmeldest wird die PS / KW Leistung zusammen Adieret
So einen Fall hat es glaublich im Vorjahr in Deutschland gegeben, wo Einer neben einem 15 PS noch einen 3,5 oder 5 PS Hilfsmotor am Spiegel angehängt hat. Und der Typ hat keinen Schein gehabt.

Aber das ist doch eher ein seltener Fall, oder ? Weil, normalerweise hängt man doch nur bei einem stärkeren Motorboot noch einen Hilfsmotor drann. Und da hat man logischerweise durch den stärkeren Motor eh einen Schein.

Und zum behördlichen Eintrag vom Hilfsmotor. Auf meine Frage, ob ich den 5 PS Motor mit eintragen lassen soll, hat der Beamte gemeint ..."wenn Sie wollen, dann tragen wir den Motor mit ein"... Also irgendwie... wie es beliebt ... aber es muß nicht sein.
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