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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 23.03.2018, 11:45
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Österreich führerscheinfrei bis 6 PS?

Ich habe einem Bekannten die Information gegeben, dass man in Österreich bis 6 PS ohne Führerschein fahren darf. Diese Info dachte ich gelernt zu haben, findet sich auf Homepages von Fahrschulen und auch auf einem Folder des ÖAMTC von Juli 2016. Jetzt suche ich mir schon tagelang einen Wolf und kann die entsprechende gesetzliche Bestimmung nirgends finden!!! Stimmt das, was ich (und die anderen) da von mir gegeben habe? Wenn ja, kann mir einer sagen, wo das im Gesetz oder einer Verordnung steht? Ich finde es einfach nicht. Nicht im Schiffahrtsgesetz, nicht in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung und nicht in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung?!
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Grüße Bernhard

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  #2  
Alt 23.03.2018, 12:55
preirei
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Zitat:
Zitat von bkj5 Beitrag anzeigen
Ich habe einem Bekannten die Information gegeben, dass man in Österreich bis 6 PS ohne Führerschein fahren darf. Diese Info dachte ich gelernt zu haben, findet sich auf Homepages von Fahrschulen und auch auf einem Folder des ÖAMTC von Juli 2016. Jetzt suche ich mir schon tagelang einen Wolf und kann die entsprechende gesetzliche Bestimmung nirgends finden!!! Stimmt das, was ich (und die anderen) da von mir gegeben habe? Wenn ja, kann mir einer sagen, wo das im Gesetz oder einer Verordnung steht? Ich finde es einfach nicht. Nicht im Schiffahrtsgesetz, nicht in der Seen- und Fluss-Verkehrsordnung und nicht in der Wasserstraßen-Verkehrsordnung?!
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

§ 117. Zur selbstständigen Führung eines Fahrzeugs oder Schwimmkörpers und zur Ausübung von Tätigkeiten gemäß § 119 Abs. 3 sind Befähigungsausweise erforderlich.

§ 118. (1) Einen Befähigungsausweis gemäß § 117 benötigen unter den in den Abs. 2 bis 6 genannten Voraussetzungen nicht:

1.ausländische Führerinnen und Führer von Fahrzeugen der gewerbsmäßigen Schifffahrt, die Wasserstraßen oder den österreichischen Teil des Neusiedlersees befahren;
2.ausländische Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen;
3.Führerinnen und Führer von Sportfahrzeugen, die einen entsprechenden Befähigungsausweis für die selbstständige Führung von Fahrzeugen auf dem Bodensee besitzen und österreichische Binnengewässer, ausgenommen Wasserstraßen, befahren;
4.Führerinnen und Führer von geschleppten und geschobenen Fahrzeugen, insbesondere Schleppsteuerfrauen und -männer, sowie Führerinnen und Führer von Beibooten von Fahrzeugen;
5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...
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  #3  
Alt 26.03.2018, 08:19
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Der 'Schlauch(i)lose'
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Zitat:
Zitat von preirei Beitrag anzeigen
Rechtsvorschrift für Schifffahrtsgesetz, Fassung vom 23.03.2018

5.Führerinnen und Führer von Motorfahrzeugen mit einer Antriebsleistung von weniger als 4,4 kW;...
Vorsicht auf der Donau: nur in den Staubereichen sind weniger als 4,4kW erlaubt!
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Viele Grüße aus Wien-Umgebung
Hermann

Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel...
(Bertrand Russel)



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Aus 'Zwiebelfisch':
Wenn man auf Süddeutsch/Österreichisch "des" bzw. auf Norddeutsch "det" sagen kann, schreibt man "das", ansonsten "dass".

"Dass des so schwer sei soll, des versteh i net
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  #4  
Alt 23.03.2018, 18:10
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k.A. wie oft ich das jetzt gelesen habe. Glaubst Du ich hätte es gefunden ... Danke!
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  #5  
Alt 23.03.2018, 20:47
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Bernhard weißt du schon was wegen der Anmeldung wegen 6 PS?
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Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas
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  #6  
Alt 23.03.2018, 21:21
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Ist ein anderer Thread, aber am 28.3. bin ich am Slip in Wien zulassen. Bin schon gespannt und werde berichten.
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  #7  
Alt 24.03.2018, 10:55
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Vorsicht!
die Aussage "Führerscheinfrei bis 6 PS" ist falsch.

ab 5,98 PS(4,4 Kw) braucht man einen Führerschein, deshalb darf man mit 6 ps NICHT Führerscheinfrei fahren.
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  #8  
Alt 24.03.2018, 11:14
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Vorsicht!
die Aussage "Führerscheinfrei bis 6 PS" ist falsch.

ab 5,98 PS(4,4 Kw) braucht man einen Führerschein, deshalb darf man mit 6 ps NICHT Führerscheinfrei fahren.
Rechnerisch hast Du recht. Bei meinem Motor steht allerdings in der CE und in der Betriebsanleitung: 4,4 kW/ 6 PS! Das gibt jetzt bei der Zulassung Anlass zur Diskussion.

Ich habe ja einen Führerschein und spare mir daher die eventuelle Diskussion bei einer Konzrolle, aber im Gesetz steht sowieso WENIGER als 4,4 kw und damit sind auch 5,98 PS schon zu viel.Wenn sich jemand also auf die von mir eingangs erwähnten Infos verlässt, dann ist er illegal unterwegs. Egal ob 4,4 kW jetzt wie von Herstellern und Behörden behauptet 6 PS sind oder nicht.
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  #9  
Alt 24.03.2018, 17:50
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Hellwig Bootler
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Gibts in A nicht auch so eine Liste wo alle Motoren drin stehen die Führerschein frei sind? In D gabs die als es noch die 5 PS Regelung gab.
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Gruß Peter

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  #10  
Alt 24.03.2018, 19:44
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Bernhard, es steht " weniger als" Ergo sind 4,4 kw auch zu viel.
Peter: Nein, warum auch, ist ja klar geregelt.
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  #11  
Alt 24.03.2018, 20:29
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Bernhard, es steht " weniger als" Ergo sind 4,4 kw auch zu viel..
Genau so isses und nichts anderes wollte ich ausdrücken. Und weil es überall irgendwie anders und ungenau steht UND mich die Behörde bei der Anmeldung meines 6 PS-Motors gefragt hat (O-Ton): "Ah- wollen Sie führerscheinfrei fahren?" war ich verunsichert und wollte wissen was im Gesetz genau steht. Dort steht es eindeutig (siehe oben): 4,4 kW / 6 PS sind zuviel!!!

Danke an alle
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  #12  
Alt 24.03.2018, 19:55
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Berny, was ich meine, ist eine Liste für die Polizei bei einer Kontrolle. Da war jeder Motor mit Motornummer drin der Führerscheinfrei war, gerade wenn es so Grenzwertig war von die PS her. Da haben die nur die Motornummer eingegeben und wußten FS frei oder eben nicht. Weis nicht ob es die heute noch gibt?
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Gruß Peter

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  #13  
Alt 25.03.2018, 15:04
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Peter, diese Liste brauche ich nicht, zumal die KW ja in der Zulassung angeführt werden.
Und den Nachweis muss der Bootsbesitzer bringen, nicht die Polizei oder sonst wer.
Sprich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Motor weniger als 4,4 KW hat, hast ein Problem.
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  #14  
Alt 25.03.2018, 20:11
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Peter, diese Liste brauche ich nicht, zumal die KW ja in der Zulassung angeführt werden.
Und den Nachweis muss der Bootsbesitzer bringen, nicht die Polizei oder sonst wer.
Sprich, wenn du nicht nachweisen kannst, dass dein Motor weniger als 4,4 KW hat, hast ein Problem.
die Liste gibts oder gabs eh nur in D, in A hats sowas noch nie gegeben, weil bei uns eh jeder Schifffahtsbehörde anders entscheidet
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  #15  
Alt 26.03.2018, 11:48
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Ist ein anderer Thread aber auch da: wo bitte steht das. Die Behörde in Wien behauptet das auch. Am Mittwoch habe ich Zulassung und werde das dort diskutieren. In der Wasserstraßen-Verkehrsordnung steh nur, dass Segelfahrzeuge mit nicht mehr als 4,4 kw die Schleusenbereiche nicht befahren dürfen. Zu Motorfahrzeugen oder Staubereichen finde ich nix.
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