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2-Takt Alles zum Thema 2 Takt Aussenbordmotoren.

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  #1  
Alt 17.06.2019, 10:05
Benutzerbild von Pavel
Pavel Pavel ist offline
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2takter auf dem Bodensee

Hallo,

habe mit Entsetzen festgestellt, dass ich mit meinem Johnson Bj. 1979, Seahorse 6 PS nicht auf den Bodensee darf, da er vermutlich die dort vorgeschriebene Abgasnorm nicht erfüllt.

Dies ist die aktuelle Lage, richtig?

Gruß

Paul
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  #2  
Alt 17.06.2019, 10:26
Bärti Bärti ist offline
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Für die Neuzulassung und den Austausch von Schiffsmotoren gilt die Stufe 2 der Abgasvorschriften der BSO. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats.

Ausnahmeregelung für Neuzulassungen:

Ottomotoren (2- und 4-Takt-Motoren) bis einschließlich 74 kW Leistung müssen für die Neuzulassung oder deren Ersatz entweder die Grenzwerte gemäß:
BSO Stufe 1: Nachweis durch Vorlage eines Abgastypenprüfzertifikats oder
EU-Sportbootlinie (Stage 1 Grenzwerte für 4-Takt-Motoren - RL 2003/44) erfüllen. Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung nach RL 2003/44 mit dem Vermerk, dass die Motoren die Grenzwerte von 4-Takt-Motoren erfüllen.

2-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung mit Direkteinspritzung und 4-Takt-Außenbordmotoren bis 59 kW Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53); eine Anerkennung für 4-Takt-Außenbordmotoren bis 74 kW ist möglich, wenn nachgewiesen wird, dass der Motor die Anforderungen gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Sage 1 - RL 2003/44) erfüllt.

Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53 und eventuell dem Nachweis der Anforderung an Stage 1.
4-Takt-Innenbordmotoren mit Selbst- oder Fremdzündung (Diesel- oder Benzinmotoren auch Z-Antriebe) bis 150 kW gesamt installierte Leistung gemäß EU-Sportbootrichtlinie (Stage 2 - RL 2013/53).
Nachweis durch Vorlage einer CE-Konformitätserklärung mit dem Hinweis auf die Richtlinie 2013/ 53.
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  #3  
Alt 17.06.2019, 10:34
Benutzerbild von Pavel
Pavel Pavel ist offline
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Danke Bärti,

so weit war ich auch und wenn ich es richtig verstehe, haben so alte Krücken wie meine dort keine Chance. Richtig?
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  #4  
Alt 17.06.2019, 11:50
Bärti Bärti ist offline
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Müsstest du erst mal raus finden welche Schadstoffklasse er hat, falls nötig beim Hersteller nachfragen.
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  #5  
Alt 17.06.2019, 12:01
Bäriger
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Zitat:
Zitat von Pavel Beitrag anzeigen
Danke Bärti,

so weit war ich auch und wenn ich es richtig verstehe, haben so alte Krücken wie meine dort keine Chance. Richtig?
Richtig ! Und es kommt noch dicker. Dein Boot braucht die Bodenseezulassung und du das entsprechende Bodendeepatent, mal von der Urlauberregelung abgesehen.
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  #6  
Alt 17.06.2019, 17:19
Knox Knox ist offline
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Zitat:
Zitat von Bäriger Beitrag anzeigen
und du das entsprechende Bodendeepatent, mal von der Urlauberregelung abgesehen.
Das ist aber neu. Bislang durfte man bis 6 PS ohne Patent fahren...
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  #7  
Alt 17.06.2019, 18:41
Bäriger
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Beiträge: n/a


Zitat:
Zitat von Knox Beitrag anzeigen
Das ist aber neu. Bislang durfte man bis 6 PS ohne Patent fahren...
Das denke ich ist immer noch so, hab nicht auf die Leistung geschaut, sorry.
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  #8  
Alt 17.06.2019, 23:31
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist gerade online
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Zitat:
dass ich mit meinem Johnson Bj. 1979, Seahorse 6 PS nicht auf den Bodensee darf, da er vermutlich die dort vorgeschriebene Abgasnorm nicht erfüllt.
die knasteln dich lebenslänglich ein wenn Sie so eine Schleuder im Wasser sehen Click the image to open in full size.
Aber wo ist da Problem? Ein moderner 4 Takter inkl. Boot und Trailer wird dir unter 1500€ in der Bucht nach geworfen. Nimmst den Motor verkaufst den Rest kommst auch noch gut weg.

Angemerken möchte ich dass es am Bodensee Situationen gibt wo du mit 6 PS nicht gegen den Wind und Wellen ankommst. Bitte berücksichtigen.
__________________
und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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