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Schlauchboot Alles über zerlegbare Schlauchboote mit beweglichem Boden.

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  #1  
Alt 21.03.2022, 16:18
DerAndre DerAndre ist offline
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Rechtliche Sicht auf die Mindestbeleuchtung beim Schlauchboot

Hallo zusammen,

ich habe eine wahrscheinlich etwas blöde Frage aber komplett sicher bin ich mir leider nicht weshalb ich Rat suche:
Ich hoffe ich schreibe das in die richtige Rubrik weil es geht mir weniger um die Beleuchtung als um die Rechtslage bei Schlauchbooten.

Bei einem Wasserfahrzeug unter 7 Metern welches 7 Knoten Höchstgeschwindigkeit hat brauche ich ja keine Seitenleuchten Rot/ Grün.

Jetzt meine Frage:
Beziehen sich die 7 Knoten auf die real erziehbare Höchstgeschwindigkeit oder auf die von mir tatsächlich gefahrene Geschwindigkeit wenn ich nachts unterwegs bin. Also anders formuliert, geht es darum wie schnell ich nachts tatsächlich fahre oder meint der Gesetzgeber wie schnell ich höchstens fahren kann mit meiner Motorisierung/ Gefährt?

Ich wär sehr dankbar wenn mir jemand weiterhilft weil ich bin nicht wirklich fündig dazu geworden.

Danke schonmal
Andre
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  #2  
Alt 21.03.2022, 17:25
Bredi Bredi ist offline
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Hier auf der Unterweser brauchst du keine Beleuchtung < 7 Meter.
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Gruß Jens
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  #3  
Alt 21.03.2022, 17:35
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Nachtvogel Nachtvogel ist offline
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Hallo Andre,

in den KVR steht unmissverständlich "..dessen Höchstgeschwindigkeit 7 kn nicht übersteigt". Damit musst Du an einem Boot das eine Höchstgeschwindigkeit von über 7 kn hat auf jeden Fall die Seitenleuchten haben.

Gruß,
Matthias

PS.: KVR gelten natürlich nur auf Küstengewässern, Seeschiffahrtsstraßen und der hohen See.
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  #4  
Alt 21.03.2022, 17:42
The_Brave The_Brave ist offline
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Deshalb fährt Reiner nachts auch immer ohne Beleuchtung in seinem Pool��
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  #5  
Alt 21.03.2022, 18:15
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OLKA OLKA ist offline
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@Jens,
wie kommst du darauf?
Auf der Unterweser (Bremen-Bremerhaven) gilt die SeeSchStrO.

@Matthias: die KVR gelten auf hoher See.

Ich sehe das aber so wie du: Das Fahrgebiet sollte vor der Beantwortung der Frage zunächst geklärt werden. Im Pool musst du tatsächlich keine Lichter führen (Das ich „dem Mutigen“ mal Recht gebe hätte ich auch nicht gedacht )
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Alt 21.03.2022, 19:09
Bredi Bredi ist offline
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
@Jens,
wie kommst du darauf?
Auf der Unterweser (Bremen-Bremerhaven) gilt die SeeSchStrO.

@Matthias: die KVR gelten auf hoher See.

Ich sehe das aber so wie du: Das Fahrgebiet sollte vor der Beantwortung der Frage zunächst geklärt werden. Im Pool musst du tatsächlich keine Lichter führen (Das ich „dem Mutigen“ mal Recht gebe hätte ich auch nicht gedacht )
Solange ich bei Tageslicht fahre brauche ich keine Beleuchtung, ab der Dämmerung reicht eine weiße Leuchte. Bei bis dato drei Kontrollen wurde nie etwas bemängelt.
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Gruß Jens
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  #7  
Alt 21.03.2022, 21:21
DerAndre DerAndre ist offline
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Danke für die vielen Antworten. Gemeint ist natürlich der Geltungsbereich der Regel also Seeschoffahrtsstrassen.
Ich glaub ich muss das nochmal genauer beschreiben woran ich mich aufhäng:
Mir gehts um das Wort „Höchstgeschwindigkeit“
Ist damit gemeint dass die Regel nur Fahrzeuge betrifft die nicht im Stande sind schneller als 7 Knoten zu fahren oder gilt die Regel nur so lange ich nachts tatsächlich nicht schneller als 7 Knoten fahren Obwohl ich schneller fahren könnte :)
Oh man ich kann’s leider nicht besser erklären und sicherlich ist’s ne Schwachsinns Frage aber hoffentlich versteht ihr was ich meine
Also einfach gesagt ist die Frage ob ich überall nachts rumdüsen darf nur mit einem weißen Rundumlicht bewaffnet und bei der Kontrolle darauf verweisen kann dass ich an mein Schlauchboot keine weitere Beleuchtung machen kann und sowieso nur 7 knoten schnell unterwegs war
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  #8  
Alt 21.03.2022, 22:19
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Nachtvogel Nachtvogel ist offline
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Hallo Andre,

für mich ist die Sache klar: Die Höchstgeschwindigkeit Deines Bootes liegt über 7 kn. Und damit musst Du die vorgeschriebene Beleuchtung am Boot haben. Wie schnell Du tatsächlich mit Deinem Boot fährst ist dabei irrelevant.

Gruß,
Matthias
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  #9  
Alt 22.03.2022, 06:28
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Wilma1 Wilma1 ist offline
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Aber mein Boot kann Nachts auch fahren, aber wenn ich nicht fahre, brauche ich keine Beleuchtung anbauen.

Gute Frage, aber ich bin mir auch nicht sicher.
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Grüße aus Berlin

Dirk
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  #10  
Alt 23.03.2022, 21:51
DerAndre DerAndre ist offline
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Danke Matthias und danke Dirk für eure Antworten.
Ich denke auf der sicheren Seite bin ich wohl auf jeden Fall wenn ich mir einfach die notwendige BSH Beleuchtung hole und guten Gewissens so schnell wie ich möchte nachts unterwegs bin.
Ganz eindeutig formuliert finde ich das von unserem Gesetzgeber trotzdem nicht :)
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  #11  
Alt 27.03.2022, 15:28
SchlauchiLA SchlauchiLA ist offline
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Noch besser wäre du holst dir eine Beleuchtung mit EU Zulassung = "Steuerrad Symbol".
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  #12  
Alt 27.03.2022, 16:11
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rg3226 rg3226 ist gerade online
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Wenn man ganz sicher gehen will dan ruf doch eine Wasserschutzpolizei Dienststelle des jeweiligen Fahrgebiet an.
Dort bekommst du mit Sicherheit die richtige Auskunft.
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Bredi (27.03.2022)
  #13  
Alt 28.03.2022, 09:44
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the_ace the_ace ist offline
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Überall wo die SeeSchStrO gilt braucht man eine zugelassene Beleuchtung, sonst gibt es evtl. ein Ticket.
Die 7 kn beziehen sich auf die erreichtbare Geschwindigkeit; alle Gleiter brauchen da definitiv eine entsprechende Beleuchtung.
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Gruß
Frank



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  #14  
Alt 28.03.2022, 10:15
Bredi Bredi ist offline
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Dann würden hier auf der Unterweser bestimmt 50 % der Kleinboote Tickets bekommen können, du braucht keine Beleuchtung wen du in der in der Zeit, in der die Lichterführung vorgeschieben ist nicht fährst. Also bei Helligkeit und kein Nebel oder Sichtbehinderung.
Auszug aus der BSH : 4. Im Geltungsbereich der SeeSchStrO:
Maschinenfahrzeuge unter 7 Meter Länge, die
aufgrund der Bauart keine Lichter wie o.g. führen
können, z.B. ungedeckte Maschinenfahrzeuge oder
kleine Boote mit Motoren
ohne Lichtmaschine,
dürfen in der Zeit, in der
die Lichterführung vorgeschrieben ist, nicht
fahren – es sei denn, es
liegt ein Notstand vor. In
diesem Fall muss eine
elektrische Leuchte
(z.B. eine leistungsstarke
Taschenlampe) oder eine Laterne mit weißem Licht
ständig gebrauchsfertig mitgenommen werden,
die zur Vermeidung eines Zusammenstoßes rechtzeitig gezeigt werden muss. §10 (3) SeeSchStrO.

Ich bin schon sehr lange mit kleineren Booten wie Sportboote, Schlauchboote oder auch Segeljollen auf der Unterweser unterwegs, mehrmals auch mal kontrolliert worden, wegen fehlender Beleuchtung aber noch nie angemahnt worden.
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Gruß Jens
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  #15  
Alt 28.03.2022, 10:33
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rg3226 rg3226 ist gerade online
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Im Geltungsbereich der SeeSchStrO benötigt man zulässige Lichterführung auch am Tage.
Ist mir auf der Schlei bei einer Kontrolle ausgiebig von der WSP Polizei aus Kappeln erklärt worden.
War damals der erste Urlaub mit dem Wiking wo noch kein Bügel montiert worden war.
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the_ace (28.03.2022)
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