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  #16  
Alt 05.03.2017, 22:43
herko1 herko1 ist offline
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Zitat von Barny 462 Beitrag anzeigen
Hallo

kleine Ergänzung noch von mir, (etwas OT)

solltet ihr mal mit einem gebremsten Anhänger in den Niederlanden fahren,
so müßt ihr die Sicherungs, bzw. Abreissleine unbedingt an einer Öse an der AHK besfestigen
einfach nur das Seil als Schlinge um die Kupplung ist nicht erlaubt und wird mit Bußgeldern bestraft
Auch in Österreich ist es nicht erlaubt, das Sicherungsseil einfach um die Anhängerkupplung zu wickeln.

In Österreich ist die Sicherung bei der Trenung von oder mit der gesamten Anhängerkupplung im § 13 Abs 2 und 5 KFG geregelt.


§ 13 KFG Vorrichtungen zum Ziehen und zum Stützen von Anhängern Gesetzestext (Berücksichtigter Stand der Gesetzgebung: 2016-12-31) (1) Kraftfahrzeuge und Anhänger, die zum Ziehen von Anhängern bestimmt sind, müssen eine sichere Anhängevorrichtung aufweisen, die es ermöglicht, einen Anhänger so zu ziehen, daß dessen Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen kann (§ 104 Abs. 2 lit. a). Sie müssen Vorrichtungen zum Anschließen der elektrischen Leitungen für vorgeschriebene Leuchten und der Übertragungsvorrichtungen für vorgeschriebene Bremsanlagen des Anhängers aufweisen.
(2) Sind Fahrzeuge zum Ziehen von Anhängern außer Sattelanhängern bestimmt, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, so müssen diese Fahrzeuge eine Vorrichtung aufweisen, an die die Sicherungsverbindung des Anhängers (Abs. 5) angeschlossen werden kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Zugmaschinen mit einer Bauartgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h. Die Sicherungsverbindung muß so anschließbar sein, daß die Radspur des Anhängers auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann, wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist.
(3) Die Verbindung der Fahrzeuge muss gefahrlos von einer Person ohne Verwendung von Werkzeug herstellbar und lösbar sein. Für das Kuppeln von Anhängern mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3 500 kg sind nur selbsttätige Kupplungen zulässig, die einen selbsttätigen Kupplungsvorgang erlauben. Das gilt jedoch nicht für das Kuppeln von land- oder forstwirtschaftlichen Anhängern oder gezogenen auswechselbaren Maschinen (Richtlinie 2003/37/EG). Omnibusse, die zum Ziehen von Omnibusanhängern bestimmt sind, dürfen jedoch auch mit einer nicht selbsttätig schließenden Anhängevorrichtung ausgerüstet sein, die mit dem Ende der Deichsel des Omnibusanhängers spielfrei und doppelt gesichert verbunden werden kann.
(4) Anhänger außer Nachläufern und Sattelanhängern müssen mit einer Anhängerdeichsel ausgerüstet sein, die das sichere Anhängen an das Zugfahrzeug ermöglicht.
(5) Anhänger, die nicht selbsttätig zum Stehen gebracht werden, wenn sie ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden sind, außer Sattelanhängern, müssen außer der Anhängerdeichsel (Abs. 4) eine Sicherungsverbindung aufweisen, mit der sie, auch wenn der Anhänger ohne den Willen des Lenkers nicht mehr durch die Anhängevorrichtung mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, so gezogen werden können, daß ihre Radspur auf gerader, waagrechter Fahrbahn von der Richtung der Radspur des Zugfahrzeuges nur geringfügig abweichen und die Anhängerdeichsel nur geringfügig abfallen kann; dies gilt jedoch nicht für landwirtschaftliche Anhänger, mit denen eine Geschwindigkeit von 25 km/h nicht überschritten werden darf.



Daher ist im Absatz 2 1.Satz angeführt, dass Fahrzeuge eine Vorrichtung (meistens Öse) benötigen, an die die Sicherungsverebindung des Anhängers angeschlossen werden kann.

Insbesondere beim Lösen einer abnehmbaren Anhängerkupplung ist das Sicherungsseil im Hinblick auf die Abbremsung des Anhängers wirkungslos.
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Hermann aus Oberösterreich
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  #17  
Alt 11.04.2018, 17:05
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So Jungs. Der Ordnung halber ein aktuelles Bild wie das ganze ausschaut. Aus der Bucht hat sich der liebe Harry für das hier entschieden, weil halt massiv
Click the image to open in full size.
an dieser Kupplung solls ran
Click the image to open in full size.
und so schauts aus.
Click the image to open in full size.wie man erahnen kann geht das Seil trotzdem noch über den Kopf , führt es aber dann zischen den Aussparungen rechts.


Da kann es nicht raus wenn die Deichsel sich unerwartet löst.Simpel aber wirkungsvoll


Jungs .......das Stück Metall kostet fast nix ist aber ein Stück Sicherheit (ich habs auch nicht gewusst )
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Gruß Harry
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  #18  
Alt 12.04.2018, 15:40
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Stimmt, das gilt aber nur für fest verbaute Kupplungen.

Bei abnehmbaren Kupplungen ist das Problem, die Sicherungseinrichtung muss eigentlich am Fahrzeug befestigt sein.

Die abnehmbare Kupplung könnte man verlieren (so wie es bei VW - Fahrzeugen vor ein paar Jahren durch einen Konstruktionsfehler der Kupplung passiert ist), dann löst aber die Bremse des Anhängers / Trailer nicht aus, weil das Bremsseil ja noch an der Kupplung hängt.

Der ein oder andere Autofahrer hat es wohl auch schon geschafft die abnehmbare Kupplung nicht richtig einrasten zu lassen. Mit dem gleichen Ergebnis.


Ich habe es ganz einfach geregelt, ein zusätzliches Bremsseil / Abreissleine gekauft, die eine Seite ist an der Abschleppöse befestigt die andere durch die Öse der eigentlichen Abreissleine gezogen. Sollte mir so ein Sch... mal passieren, wird der Trailer gebremst.
Bei einer Kontrolle kann auch keiner meckern.
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Gruß

Dieter

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  #19  
Alt 12.04.2018, 20:49
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von den ganzen Sch...ss hab ich nirgendwo was gelesen auch wenn man sich das vorstellen kann. Und wenns den Gotthard zerreißt und der Hänger sich löst, bekomme ich auch ne Strafe? Nene lassen wir mal die Kirche im Dorf
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  #20  
Alt 13.04.2018, 07:04
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Bei ungebremsten Anhängern ist kein Fangseil vorgeschrieben?
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  #21  
Alt 13.04.2018, 07:39
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Zitat:
Zitat von Smille Beitrag anzeigen
Bei ungebremsten Anhängern ist kein Fangseil vorgeschrieben?
Der hat doch keine Bremse die das Seil aktivieren könnte
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  #22  
Alt 13.04.2018, 11:25
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Zitat:
Zitat von bomber Beitrag anzeigen
Der hat doch keine Bremse die das Seil aktivieren könnte
Ja aber ne Kette oder Ähnliches fordern manche Länder.............

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  #23  
Alt 13.04.2018, 12:00
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Jep, ein Sicherungseil, oder Kette wollen einige Länder schon, auch für ungebremste Anhänger. Siehe auch diesen Bericht vom ADAC.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

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Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #24  
Alt 13.04.2018, 13:09
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Mahlzeit,

wo ist das Seil beim ungebremsten Anhänger montiert?
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Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

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aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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  #25  
Alt 13.04.2018, 13:32
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
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Zitat:
Zitat von Octopus Beitrag anzeigen
Mahlzeit,

wo ist das Seil beim ungebremsten Anhänger montiert?
Meines habe ich an der Vorrichtung für das Stützrad vorne befestigt. Ich denke, das das so ok ist. Seit nun 2 Jahren noch nie Probleme gehabt, auch in der Schweiz nicht.
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  #26  
Alt 13.04.2018, 17:13
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Zitat:
Zitat von Octopus Beitrag anzeigen
Mahlzeit,

wo ist das Seil beim ungebremsten Anhänger montiert?
Wozu braucht ein ungebremster Änhänger sowas?
Das Seil soll doch nur die Bremse lösen, dann soll sich das Gespann trennen.
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Gruß
Frank



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  #27  
Alt 13.04.2018, 17:20
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Octopus Octopus ist offline
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Zitat:
Zitat von the_ace Beitrag anzeigen
Wozu braucht ein ungebremster Änhänger sowas?
Das Seil soll doch nur die Bremse lösen, dann soll sich das Gespann trennen.
Eigentlich zieht das Seil die Bremse an und reißt dann ab, damit der Hänger zum Stehen kommt.
Es ist ja am Bremshebel montiert und zieht diesen dann an.

Wozu das bei ungebremsten Anhängern auch dran sein soll weiß ich auch nicht so genau, vielleicht um den Anhänger nicht unkontrolliert durch die Gegend rollen zu lassen wenn er sich vom Zugfahrzeug lösen sollte.
Sofern man da noch von Kontrolle reden kann.
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  #28  
Alt 13.04.2018, 18:30
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Jungs , lest doch mal die Berichte komplett durch.
Der ungebremste Anhänger soll bei unbeabsichtigten lösen am Fahrzeig bleiben.Deswegen Kette oder Seil. Es ist nicht geregelt bei den ungebremsten Hänger,wie das aussehen soll...Kette etc.Deswegen wird vermutlich das , in dem Fall ungeeignete Abreissseil geduldet.Dass das nicht funktionieren kann, weiss wohl jeder.

Wenn es richtig scheppert mit Personenschaden, wird euch der Sachverständige schon sagen, was hier verkehrsüblich sein könnte, wenn nix geschrieben ist.
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  #29  
Alt 13.04.2018, 18:54
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fred_sonnenschein fred_sonnenschein ist offline
-der mit den vier Takten!
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Hie könnt ihr nachlesen was der ÖAMTC dazu veröffentlicht hat:

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lg.
Manfred

Wie lange es wohl dauern wird, bis meine Jogginghose begreift, dass sie wohl nie joggen wird.


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  #30  
Alt 13.04.2018, 19:13
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Vendeerer Vendeerer ist offline
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So Jungs. Der Ordnung halber ein aktuelles Bild wie das ganze ausschaut. Aus der Bucht hat sich der liebe Harry für das hier entschieden, weil halt massiv
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Abreißseile und die Kombi mit der nachrüstbaren Öse gibt es hier für kleines Geld:
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In der Artikelbeschreibung sind schon einige gute Hinweise zu finden!

Die dortige Schelle hat den Vorteil der Direkteinklinkung.

Bei den Abreißseilen seht ihr auch die veschiedenen Typen: Öse, Haken oder Spange für die Knott-Hänger.
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