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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 17.09.2012, 16:16
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AndreasHH AndreasHH ist offline
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WoMo aus Italien importieren - was beachten?

Hallo,

ein italienischer Bekannter möchte privat sein WoMo verkaufen und hat mich gefragt, ob ich nicht jemanden in Deutschland wüßte. Da drängen sich mir aber ein paar Fragen auf:

1. Was ist mit der MwSt? Die ist in Italien entrichtet worden und meines Wissens auch nicht ausweisbar. Muß beim Import irgendetwas beachtet oder entrichtet werden?

2. Das WoMo muß ja hier zum TÜV. Was braucht es alles, damit es hier TÜV und Zulassung bekommen kann? Das WoMo ist ca. Bj. 2003? Geht soetwas unproblematisch über die Bühne. Guten technischen Zustand des WoMo setze ich voraus.

Gibt es sonst etwas zu beachten bzw. was ist sonst noch nötig, um das WoMo hier auf die Straße zu bekommen?

Für Antworten wäre ich dankbar!
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #2  
Alt 17.09.2012, 19:01
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Asso
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WoMo

Hallo Andreas,

das Wohnmobil in Deutschland einzuführen ist kein Problem.
Hat das Auto MWSt. ist es auch bei uns zuversteuern,
wenn nicht braucht man garnichts tun.

Das WoMo muss zuerst in Italien abgemeldet werden, aber Achtung !!!!!
du darfst es nicht mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Roter Nummer nach Deutschland überführen !!!!!!!!! Strafen: ca. 450,00€ und die Rote Nummer ist für 3 Wochen weg. Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle
ist der Preis nicht bekannt soll hoch sein. Der Italiener muss dir ein Zoll oder Ausfuhrkennzeichen besorgen. Sonst hast du kein Problem.

Wichtig: wegen der Gasanlage, wenn du die möglichkeit hast, um mit den Unterlagen von den Einbauherstellern beim Tüv vorzusprechen, was oder wie geändert werden muss, gibt es dann keine probleme mehr.
Wenn das Auto auch in Deutschland vertrieben wird, kann der Tüv über seine Unterlagen nachlesen wegen der Detail's.

Mit den Ital. Papieren und dem Auto zum Tüv
§21 und AU mit Gasprüfung, durchführen lassen, wenn alles paßt mit den Unterlagen zur Zulassungsstelle und einfach anmelden.

viele Grüße

Konni

PS. schreib mir wenn du noch fragen hast, wir können dann auch telefonieren.
__________________
Grüße aus Karlsfeld b. München im schönen Oberbayern senden euch Konni und Elke !!
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  #3  
Alt 18.09.2012, 10:21
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AndreasHH AndreasHH ist offline
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Hallo Konni,

vielen Dank, das war ja mal eine ausführliche Antwort.

Es handelt sich bei dem WoMo um ein Ford Challenger 172. Sagt mir persönlich nichts, aber Challenger-Händler gibt es in D. Heizung sollte von Truma sein, dürfte dann doch keine Probleme geben, oder?

Das WoMo ist nicht für mich, mein italienischer Bekannter fragte mich nur, ob ich nicht jemanden in D wüßte, der eine gebrauchen kann. Gegenwärtig ist es in Italien wohl nicht so einfach, ein WoMo zu verkaufen und erheblich unter Wert abgeben will/kann er es auch nicht.
__________________
Gruß
Andreas

Wenn einer, der mit Mühe kaum, gekrochen ist auf einen Baum, schon glaubt, daß er ein Vogel wär, so irrt sich der.
(Wilhelm Busch)
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  #4  
Alt 18.09.2012, 12:46
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In Memoriam
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Hallo Andreas,

ein älteres WOMO nach D?

Würde ich nicht machen, da die Gasanlage den deutschen Sicherheitsnormen entsprechen und ev. komplett getauscht werden muß (periodisch abnahmeplichtig) = extra Aufwand! Und was ist mit der Umweltplakette für den Stadtverkehr?

Mit roter Nummer überführen könnte ein Risiko sein, aber mit dem 5-Tage Kurz-Überführungskennzeichen hat man innerhalb der EU keine Probleme. Das weißt Du aber sicher. Damit hatten wir auch keine Probleme bei den vielen Überführungen von Booten nach D enschl. auch durch CH. Siehe hier

Um Links zu sehen, bitte registrieren

weiter nach unten skrollen: Ü-Kennzeichen aus dem Ausland

Aber eine Ausfuhrzulassung des Fzg. aus dem Ausland Italien nach D ist möglich, könnte aber etwas dauern und kotet auch extra.

Derzeit ist die Marktlage in Italien käuferfreundlich für WOMOs wegen der Eu-Wirtschaftskrise, das gilt auch für Boote.
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  #5  
Alt 24.09.2012, 16:02
TOSCH TOSCH ist offline
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[QUOTE=Asso;286610]Hallo Andreas,

das Wohnmobil in Deutschland einzuführen ist kein Problem.
Hat das Auto MWSt. ist es auch bei uns zuversteuern,
wenn nicht braucht man garnichts tun.

Das WoMo muss zuerst in Italien abgemeldet werden, aber Achtung !!!!!
du darfst es nicht mit Deutschen Kurzzeitkennzeichen oder Roter Nummer nach Deutschland überführen !!!!!!!!! Strafen: ca. 450,00€ und die Rote Nummer ist für 3 Wochen weg. Kurzzeitkennzeichen von der Zulassungsstelle
ist der Preis nicht bekannt soll hoch sein. Der Italiener muss dir ein Zoll oder Ausfuhrkennzeichen besorgen. Sonst hast du kein Problem.
.

viele Grüße

Konni

1.)
Au Backe hier hat ja wieder einer voll die Ahnung.....ich schreibs mal da ich aus Italien fast jeden Monat Fahrzeuge hole....übrigens mit Deutscher Roter Nr. Anscheinand hast du auch ein Händler Kennzeichen da du das so genau weist oder....offentsichtlich gibt es wohl große Unterschiede zwischem meinem Bundesland (Hessen) und deinem..... Unterm Strich ist es so wenn das Fzg mit deutscher Roter Nr. (Deutsche Zulassung) überführt wird, geht das die Spaghettis nen Sch.....an. Wichtig ist die Rote Nr. hat auch Deckungszusage durch die Vers. für EU Ausland. PUNKT ! Habe übrigens schon diverse Begegnungen mit der Policia hinter mir.

2.) Hat das Auto MWST, kauft der Deutsche im EU Ausland i.d.R. Netto und zahlt die Umsatzsteuer dann beim eigenen FA vor Ort (privat) oder im Rahmen der Umsatzsteuererklärung (Händler).

Schönen Tag noch.

Wichtig ist ja immer reden...auch wenn ich nix zu sagen habe.
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  #6  
Alt 27.09.2012, 14:32
Gemueselaster
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Zitat:
Zitat von TOSCH Beitrag anzeigen
12.) Hat das Auto MWST, kauft der Deutsche im EU Ausland i.d.R. Netto und zahlt die Umsatzsteuer dann beim eigenen FA vor Ort (privat) oder im Rahmen der Umsatzsteuererklärung (Händler).

Schönen Tag noch.

Wichtig ist ja immer reden...auch wenn ich nix zu sagen habe.
Wie will denn ein Privatman in Italien die Mwst ausweisen können??

Da der Wagen dort mit 20% mal versteuert wurde wird er die wohl "mitkaufen" müssen. Zumindest spart sich der Käufer dann den Gang zum Finanzamt.
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  #7  
Alt 27.09.2012, 15:26
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desmo desmo ist offline
Frühschwimmer
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Hier nachgucken: Um Links zu sehen, bitte registrieren
Ziemlich weit unten steht das Kapitel "Verbraucher". Eine Privatperson ist in diesem Fall ein Verbraucher.

Martin hat nämlich völlig Recht: Privatpersonen können weder MwSt. ausweisen noch diese dem entsprechend geltend machen. Also stellt sich die Frage auch nicht wo ich bei einem Privatkauf, die MwSt. entrichte. Als Privatperson wird kein MEHRWERT geschaffen.

Kaufe ich innerhalb der EU eine Ware persönlich vor Ort bei einem Händler entrichte ich dabe die Mehrwertsteuer des EU-weiten GEMEINSAMEN Mehrwertsteuersystems. Es gilt wie beschrieben das Ursprungsprinzip. Da muss nix im Heimatland nachgezahlt werden und an irgendwelchen Zollgrenzen umgebucht werden.
__________________
Viele Grüße, Peter
____________________________
P.S.: Wer lesen kann ist klar im Vorteil :zwinkern

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  #8  
Alt 27.09.2012, 15:36
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Berny Berny ist offline
Berny
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Genau
Es gibt lediglich zwei Möglichkeiten:
1) ich zahle die MWSt im Ausland, dann steht das auch auf der Rechnung drauf.
2) ich zahle die MWSt nicht im Ausland, dann muß ich diese im Inland nachzahlen.

Bei einem Gebrauchtkauf gibt es keine weitere MWSt, da diese ja schon beim Neukauf entrichtet wurde, und Doppelbesteuerung gibts nicht.

Diese ganzen MWSt-Geschichten betreffen nur Händler, die machen Gewinne und da siehts dann anders aus.

Ebenso sieht es anders aus, wenn ich etwas exportiere und mir die MWSt zurückhole, zB bei Booten in Kroatien und so, da kann es dann sein, dass ich beim Reimport die Zahlung der MWSt in der EU nachweisen muß.
Italien betrifft das aber nicht, weil es in der EU ist.
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  #9  
Alt 27.09.2012, 16:05
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von TOSCH

.)
Au Backe hier hat ja wieder einer voll die Ahnung.....ich schreibs mal da ich aus Italien fast jeden Monat Fahrzeuge hole....übrigens mit Deutscher Roter Nr. Anscheinand hast du auch ein Händler Kennzeichen da du das so genau weist oder....offentsichtlich gibt es wohl große Unterschiede zwischem meinem Bundesland (Hessen) und deinem..... Unterm Strich ist es so wenn das Fzg mit deutscher Roter Nr. (Deutsche Zulassung) überführt wird, geht das die Spaghettis nen Sch.....an. Wichtig ist die Rote Nr. hat auch Deckungszusage durch die Vers. für EU Ausland. PUNKT ! Habe übrigens schon diverse Begegnungen mit der Policia hinter mir.

2.) Hat das Auto MWST, kauft der Deutsche im EU Ausland i.d.R. Netto und zahlt die Umsatzsteuer dann beim eigenen FA vor Ort (privat) oder im Rahmen der Umsatzsteuererklärung (Händler).

Schönen Tag noch.

Wichtig ist ja immer reden...auch wenn ich nix zu sagen habe.

immer schön selber an der Nase nehmen
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  #10  
Alt 27.09.2012, 21:25
TOSCH TOSCH ist offline
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@ Ferdi, Gemueselaster usw...

Immer schön lesen....wie schrieb ich....wenn das Auto Mwst hat....kann ein Fahrzeug von einem Privatmann Steuer haben.....natürlich nicht der kann Sie ja nicht ausweisen...Sorry hatte vorausgesetzt das diese Basics bekannt sind.

Grs TOSCH
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  #11  
Alt 27.09.2012, 21:40
Gemueselaster
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Na da hier eh schon Wortklauberei betrieben wird:

Ein Auto hat keine Steuer!

Entweder ist es bereits "versteuert" und im Freien Verkehr oder eben nicht.

Und wenn jemand schreibt "das Auto hat Steuer" geht man eher davon aus, daß die Steuer bereits entrichtet wurde als das ein Händler die Steuer auf der Rechnung ausweist.

Vielleicht liegt es nicht immer am Lesen sondern an der Ausdrucksweise.
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  #12  
Alt 04.10.2012, 12:00
TOSCH TOSCH ist offline
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Hallo Gemüselaster,

sorry wenn es falsch rüber gekommen ist, vielleicht bin ich etwas in den Händlerjargon verfallen,da heisst es wenn ein Auto Steuer hat, das die Mwst ausweisbar ist.

In diesem Falle könnte es sich rechnen wenn im Erwerbsland die Mwst höher ist als im Zielland. Der Ausweis der Mwst. muß auch nicht unbedingt durch einen Händler sein, in Deutschland laufen viele Wohnmobile auf die Firma des Eigners. Auch hier wird dann bei einem Verkauf die Mwst. ausgewiesen.

Mahlzeit.

TS
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