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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #1  
Alt 20.11.2012, 18:27
Benutzerbild von Rotti
Rotti Rotti ist offline
ZarRottiKer
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Parkverbot Wohnmobil rechtens....

Hallo Freunde und Rechtsexperten!

Durch Zufall bin ich auf diese Verordnung der Stadtgemeinde St. JOhann i. Pg. gestoßen:

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Meine Frage, ist diese Verordnung tatsächlich rechtens? Bei mir im Zulassungsschein des Wohnmobiles steht dass mein Fahrzeug Coral 680 SP als Personenkraftwagen M1 - sprich PKW - ohne besondere Verwendung zugelassen ist.
Daher auch die Frage ob die Verordnung zulässig ist und man sich strafbar macht wenn man dort parkt? Gibt es überhaupt unter Persohnenkraftwagen M1 eine Unterteilung in PKW und Wohnmobil. Hatte gestern wegen einer Parkverbotstafel am Wolfgangsee diesbezüglich beim Öamtc angerufen. Dort sagte mir die zuständige Fr. Magister der Rechtsabteilung dass es sich bei meinem Wohnmobil um einen PKW handelt und dieser rechtlich in der STVO als solcher behandelt wird.........

LG
Mathias
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Mathias

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Geändert von Rotti (20.11.2012 um 18:49 Uhr)
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  #2  
Alt 20.11.2012, 18:39
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roehrig roehrig ist offline
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Hi Rotti !

Das ist in touristischen Gegenden mittlerweile fast usus. In D an der Ostsee bekommst Du an einigen Ecken fast gar keinen Parkplatz mit einem Womo. In ganz schlimmen Fällen werden 2,20m hohe Einfahrtsperren verbaut.

Hintergund sind diejenigen, die sich nicht auf einen Campingplatz stellen, sondern einfach 2-3 Tage frei stehen wollen. Ursprünglich dachte ich, daß das nur aufgrund massivem Druck der CP-Betreiber erstellt wird.
Dachte ich....
Die Kommunen haben hochgerechnet, wieviele Millionen Kurtaxe da nicht ordnungsgemäß erhoben werden, und sind nahe des Ruins von allein drauf gekommen.

Bei Euch ists ja so, das es eine gute Busverbindung nach Alpendorf hat. Da ists mit dem Mobil fast egal wo man steht. Und daher werden Eure (von Euch gewählten) Politiker nicht nur Alpendorf, sondern gleich mal vorsorglich das halbe Tal mit einbezogen haben. Frag doch mal ganz dumm die gewählten Volksvertreter....
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Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #3  
Alt 20.11.2012, 19:16
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Berny
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M1 macht keinen Unterschied, das sagt also nichts aus
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Es besteht aber eine Definition zu Wohnmobil
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Oder
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Warum sollte das also nicht rechtens sein?

@manuel: das war nicht die frage.....
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  #4  
Alt 20.11.2012, 19:40
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
M1 macht keinen Unterschied, das sagt also nichts aus
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Es besteht aber eine Definition zu Wohnmobil
Um Links zu sehen, bitte registrierenBei mir steht im Zulassungsschein M1 und keinerlei besonderer Verwendungszweck. Was anderes wäre ein besonderer Verwendungszweck S1 oder so als Sondertypisierung

Betrifft STVO in Deutschland Um Links zu sehen, bitte registrieren
Oder
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Warum sollte das also nicht rechtens sein?

@manuel: das war nicht die frage.....
Berny ich behauptete auch nicht dass es NICHT rechtens sei. Kann aber sein...
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Geändert von Rotti (20.11.2012 um 19:49 Uhr)
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  #5  
Alt 20.11.2012, 19:51
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Berny
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Ist Euro weit gleich....
(Wobei der Artikel,auch schon etwas überholt ist ;-) )

Ich hab ja auch nicht gesagt, dass du das behauptest ......
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  #6  
Alt 20.11.2012, 19:58
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ZarRottiKer
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Hi Berny!

Was mir nicht eingeht ist, dass im Zulassungsschein und auch im Typenschein unser Womo als PKW M1 geführt wird und keinerlei Hinweis auf Wohnmobil in den Papieren steht.
Es gibt aber auch -wie in deinem Link zu sehen -einen besonderen Verwendungszweck als Sonderfahrzeug Wohnmobil. Und dies ist ja unser Womo nicht weil es ja unter M1 PKW läuft.
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  #7  
Alt 20.11.2012, 20:08
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von Rotti Beitrag anzeigen
Hallo Freunde und Rechtsexperten!

Durch Zufall bin ich auf diese Verordnung der Stadtgemeinde St. JOhann i. Pg. gestoßen:

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Meine Frage, ist diese Verordnung tatsächlich rechtens? Bei mir im Zulassungsschein des Wohnmobiles steht dass mein Fahrzeug Coral 680 SP als Personenkraftwagen M1 - sprich PKW - ohne besondere Verwendung zugelassen ist.
Daher auch die Frage ob die Verordnung zulässig ist und man sich strafbar macht wenn man dort parkt? Gibt es überhaupt unter Persohnenkraftwagen M1 eine Unterteilung in PKW und Wohnmobil. Hatte gestern wegen einer Parkverbotstafel am Wolfgangsee diesbezüglich beim Öamtc angerufen. Dort sagte mir die zuständige Fr. Magister der Rechtsabteilung dass es sich bei meinem Wohnmobil um einen PKW handelt und dieser rechtlich in der STVO als solcher behandelt wird.........

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Mathias
Die Fr. Magister hat Recht, Dein PKW mit Aufbau hat freie Fahrt nach der STVO.

Jedoch ist die Anweisung mit dem Parkverbot speziell für Wohnmobile aus meiner Sicht keine Ergänzung der STVO, sondern eine von der Gemeinde verbote Parkzone für Wohnmobile speziell. Darüber verfügt eine Gemeinde wo geparkt oder nicht geparkt werden darf, ganz einfach weil es Gemeinde Fläche ist.

Solche Parkverbotszonen gibt es in vielen Orten auch hier in D und nicht nur in A. Aber es gibt auch viele Extra Stellplätze mit speziellen Parkzonen für WOMOs innerhab Orte, wo diese sogar erwünscht werden und dem innerstädtischen Handel willkommen sind, man braucht und kann dort ja verschd. kaufen und Geld einbringen in den Handel. Darüber gibt es bestimmt INFO Seiten im Internet.

Tut mir Leid für Dich mit dem Wohnmobil, die ja bekanntlich viel Parkfläche beanspruchen. Mit einem Kombi oder Transporter oder selbst mit einem normalen PKW könntest Du problemlos parken, ev. sogar mit Parkuhr wenn sowas vorhanden ist, halt ein Ticket ziehen.
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  #8  
Alt 20.11.2012, 20:08
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Berny Berny ist offline
Berny
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Es gibt kein Sonderfahrzeug mehr
Du musst die Eu-Fahrzeugklassen sehen, und da sind Pkw und Wohnmobil in der gleichen klasse.
Diese Klasseneinteilung hat aber wiederum nicht wirklich was mit der Definition eines Wohnmobils zu tun.

Es könnte natürlich sein, dass der VwGH das anders sieht.....
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  #9  
Alt 20.11.2012, 20:20
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Robert29566 Robert29566 ist offline
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Hallo Mathias,

bei uns gibt es auch WoMo´s mit PKW zulassung.

Jedoch ergibt sich aus der Bauform und dem äusseren Erscheinungsbild eindeutig das Ergebniss " das es ein WoMo " ist.

Euer BGM hat an dem entsprechenden Platz mit sicherheit Schilder mit der ausgrenzung WoMO und WoWa aufstellen lassen.... und auf den Schild ist ein WoMo/ WoWa zu sehen....

Also nix Parken... auch wenn im Schein PKW steht.

Mein Sprinter ist auch ein LKW obwohl mir ein PKW lieber wäre.... dann hätten wir nicht immer diese Diskusionen mit der Rennleitung wegen Ladegutsicherung " die wollen das wir mittlerweile eine Bohrmaschine mittels spanngurt auf dem Boden im Wagen festzurren" obwohl diese im Schrank steht ....
Wir werden behandelt wie ein 38tonner...

Gruss

Robert
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RIBfahren die schönste Art, seine Gedanken wieder ins Lot zu bringen.
Boot nach refit fertiggestellt



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  #10  
Alt 20.11.2012, 21:34
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Servus,

ich hab von Globecar einen ausgebauten Fiat Ducato.

Schein ist im Auto, Brief hab ich hier.
Im coc ist M1 angegeben.
Im Brief ist unter J (Fahrzeugklasse) M1
unter diesem Feld steht (J) Bezeichung der Fahrzeugklasse und des Aufbaus:

Fz. z. Pers.bef.b. 8 Spl.
Wohnmobil

also den Hinweis, dass es kein herkömmlicher PKW ist hab ich schon drin, früher kannte ich das mit dem Hinweise Sondernutzung Wohnmobil - die jetzige amtliche *Verrenkung* war mir nicht bewusst.

Früher galt ein PKW auch nur bis 2,8to zul GG, damit war die Problematik mit der Parkerei eher klar.

Normalerweise gibt es keine Probleme, wenn man mit dem 6m-Ducato irgentwo einen Parkplatz sucht, in der Nähe von Touri-Gebieten wird man aber auf einen ausgewiesenen Stellplatz oder Campingplatz gezwungen - letztens in Bad Wörrishofen so gewesen, 8km entfernt in der *Walachei* haben wir was gefunden - hinfahren werden wir da nie mehr, dass is eh klaa.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #11  
Alt 20.11.2012, 22:57
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the_ace the_ace ist offline
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Wenn das Fahrzeug charakteristische Merkmale eines Wohnmobils hat kann man wohl nichts machen, unabhängig davon ob es ein Pkw, LKW, Mehrzweckfahrzeug oder ein Kombinationskraftfahrzeug ist.
Da hilft nur eines: das Geld dorthin tragen, wo man willkommen ist ;)
__________________
Gruß
Frank



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  #12  
Alt 21.11.2012, 06:56
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Jochen1 Jochen1 ist offline
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Stimme Frank zu - die Macht des Kunden ausüben ist das BESTE Mittel! Wir sind froh, dass wir NOCH die freie Wahl haben.
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Viele Grüße aus dem 4Ländereck (Deutschland/Österreich/Schweiz/Liechtenstein)

Jochen

Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #13  
Alt 21.11.2012, 20:36
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Ralf Ralf ist offline
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Berny, würdest Du,wenn Du im Dienst bist, einem solchen Fahrzeug ein Knöllchen an die Scheibe heften ?
__________________
Gruß Ralf

Für Eile fehlt mir die Zeit

„Was wir brauchen, sind ein paar verrückte Leute; seht euch an, wohin uns die Normalen gebracht haben.“

LMC Cruiser Comfortline T 731 G
Marlin 20 Mercury 200 V6
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  #14  
Alt 21.11.2012, 21:20
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Berny Berny ist offline
Berny
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Ja, weils eindeutig dargestellt und auch verständlich ist.
Wenn jemand der Meinung ist, man muss das rechtlich klären, so ist das dann nicht mein Part, dafür gibts dann entsprechende Behörden und Vorgänge, bis hin zum Verwaltungsgerichtshof.
Wenn dort dann festgestellt wird, es ist nicht rechtens, dann wird die Verordnung aufgehoben und muß neu erstellt werden.

Aber die rechtliche Beurteilung ist nicht mein Part, das ist Part der Behörde, es gibt diese Verordnung und sie ist klar und verständlich geschrieben.

Das war jetzt die Theorie, jetzt zur Praxis:
Ich bin Hundeführer und in Österreich gibts keine Knöllchen
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  #15  
Alt 22.11.2012, 12:23
Erich der Wikinger Erich der Wikinger ist offline
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Parkverbot

Berny,

auch wenn Du keine "Knöllchen" schreibst,
wie heißen denn die Strafzettel bei Euch.

Scheibenwischer-Pickerl

Sorry, ich weiß es wirklich nicht, da ich in Austria
noch nie verwarnt wurde.

Gruß Erich
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