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allgemeines Zubehör Diskussionen zum Thema Hilfsmittel und Zubehör für den Gebrauch am und im Boot.

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  #1  
Alt 09.06.2020, 19:50
Benutzerbild von rg3226
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Binnenvaartpolitiereglement (BPR)

Für alle die in den Niederlande fahren wollen.

Da wir öfters über dem Rhein in die Niederlande fahren habe ich mir den
Binnenvaartpolitiereglement (BPR) bestellt.

Dieses Buch ersetzt den Wateralmanak 1 und muß mit geführt werden.

Es ist in deutscher Fassung und wird offiziell von der Wasserschutzpolizei anerkannt.

Es wurde früher vom Binnenschifffahrts-Verlag in Duisburg vertrieben.
Dieser Verlag ist vom Springer Fachmedien München GmbH aufgekauft worden.
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  #2  
Alt 09.06.2020, 19:58
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Nach meinem Kenntnisstand muss der Wateralmanak auf offenen Booten nicht mitgeführt werden.
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  #3  
Alt 09.06.2020, 20:31
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Zitat:
Zitat von OLKA Beitrag anzeigen
Nach meinem Kenntnisstand muss der Wateralmanak auf offenen Booten nicht mitgeführt werden.
Hier vom Deutschen Motoryachtverband unter Bootsdokumente.
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Hier vom ADAC unter unbedingt mitnehmen.
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  #4  
Alt 09.06.2020, 21:59
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NAlso zu dem Thema kann ich nur sagen, es ist so wie Olaf es schreibt.
Bei offnen sportboote ist es keine Pflicht, letztes Jahr hat es der Polizei in den Niederlanden nicht interessiert. Musste alle Papiere vorlegen, danach wurde nicht gefragt.
Und ich bin in Groningen und in Rotterdam kontrolliert worden!
Vielleicht ab 2020 Pflicht

WSA Anmeldung ist auch kein Thema, wird auch anerkannt.
__________________
Gruß aus Nordwestdeutschland
Heinz

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  #5  
Alt 09.06.2020, 22:07
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
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Selbst die beide Vereine sind sich ja nicht mal einig was man mit sich führen muss
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Gruß aus Nordwestdeutschland
Heinz

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  #6  
Alt 09.06.2020, 23:16
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Zitat:
Zitat von Heinz Fischer Beitrag anzeigen
NAlso zu dem Thema kann ich nur sagen, es ist so wie Olaf es schreibt.
Bei offnen sportboote ist es keine Pflicht, letztes Jahr hat es der Polizei in den Niederlanden nicht interessiert. Musste alle Papiere vorlegen, danach wurde nicht gefragt.
Und ich bin in Groningen und in Rotterdam kontrolliert worden!
Vielleicht ab 2020 Pflicht

WSA Anmeldung ist auch kein Thema, wird auch anerkannt.
Die WSA Anmeldung ist wie in anderen Ländern auch in den Niederlanden natürlich kein Problem.

Die Ausnahme des Vorhandensein der BPR sind nicht offene Sportboote sondern kleine offene Boote.
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  #7  
Alt 10.06.2020, 07:16
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Zitat:
Zitat von rg3226 Beitrag anzeigen
Die WSA Anmeldung ist wie in anderen Ländern auch in den Niederlanden natürlich kein Problem.

Die Ausnahme des Vorhandensein der BPR sind nicht offene Sportboote sondern kleine offene Boote.
Reiner,
gut dann ist mein RIB eben ein kleines offenes Boot, ändert aber nichts dran das es der Polizei nicht interessiert und anscheinend für die kein wichtiges Dokument ist.
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Heinz

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