Verlink uns
Zurück   Schlauchbootforum > Allgemeines > Papierkram

Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
  #16  
Alt 26.03.2018, 17:06
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.322
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

also in ÖÖ gelten diese Bestimmungen:

Um Links zu sehen, bitte registrieren
Mit Zitat antworten
  #17  
Alt 26.03.2018, 17:50
Benutzerbild von bkj5
bkj5 bkj5 ist offline
fortschreitender Wikinger
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.01.2013
Beiträge: 1.317
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

So sehe ich das auch! Sogar für Wien!
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
Mit Zitat antworten
  #18  
Alt 27.03.2018, 09:09
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.322
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...
Mit Zitat antworten
  #19  
Alt 27.03.2018, 09:48
Benutzerbild von bkj5
bkj5 bkj5 ist offline
fortschreitender Wikinger
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.01.2013
Beiträge: 1.317
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
es ist halt so, für die Durchführung ist das Land zuständig, daher kann es durchaus andere Regeln in Wien geben.
Wenn also die Landesregierung sagt, "nicht erlaubt", dann ist es so.
Natürlich könnte man um einen Hinweis auf die entsprechende Verordnung fragen, Antwort aber nicht verpflichtend...
Ganz so ist es nicht. Wie Du schreibst, ist die Landesbehörde für die DURCHFÜHRUNG zuständig. REGELN macht sie KEINE. Eventuell vorhandene Ermessensspielräume können von der Behörde oder ihren Amtssachverständigen (bin ja selber einer) interpretiert und auch zur allgemeinen Information verschriftlicht werden. Die Behörde äußert sich durch Bescheid und ist dabei an Gesetze und Verordnungen gebunden. Sollte also im Bescheid etwas drinnen stehen, was durch Gesetz oder Verordnung nicht gedeckt ist, dann hält der Bescheid bei Einspruch keine zwei Minuten.

Sollte die Bestimmung, nicht mehr als 4,4 kW nur im Staubereich also kein Wiener Unikum sein (Landesgesetz oder Verordnung) - und da kenne ich nichts - dann darf es in Wien eben KEINE ANDEREN REGELN geben als in Öberösterreich, da die Wasserstarßen-Verkehrsordnung für alle Bundesländer gleich gilt und gleich zu vollziehen ist.

Die vielzitierte "Behördenwillkür" findet sicherlich statt, ist aber nicht rechtens und daher einfach bekämpfbar (wenngleich dann ein Verwaltungsverfahren lange dauern kann. Blöd wenn man auf eine schnelle Erledigung angewiesen wäre).

Ich werde morgen (im anderen Thread damit es beieinander bleibt) berichten, was der Sachverstänige zu dem Thema gemeint hat.
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
Mit Zitat antworten
  #20  
Alt 27.03.2018, 16:06
Benutzerbild von Visus1.0
Visus1.0 Visus1.0 ist offline
Erfahrener Benutzer
Treuesterne:
 
Registriert seit: 31.05.2010
Beiträge: 10.125
abgegebene "Danke": 345


Ideal wäre für mich eine Donauzulassung Boot Motor mit 4,39 KW ausserhalb der Staubereiche.



Somit könnten meine Frauen auch damit auf der Donau und den Seen in Österreich fahren.

Befürchte aber das die erst ab 4,40KW für die Donau zulassen werden.


Ideal wäre das Boot mit 5Ps zugelassen zu bekommen für Donaustrom und Staubereich, dann kann man überall in Österreich damit ohne Schein fahren, wo Motorboote mit verbrenner erlaubt sind.
__________________



Ich bin jetzt in einem Alter, in dem dir der Körper am nächsten Tag ganz leise ins Ohr flüstert: mach das nie, nie wieder.







Liebe Grüsse
Andreas

Geändert von Visus1.0 (27.03.2018 um 16:23 Uhr)
Mit Zitat antworten
  #21  
Alt 27.03.2018, 18:55
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
Treuesterne:
 
Registriert seit: 02.09.2003
Beiträge: 10.322
abgegebene "Danke": 7

Boot Infos

Bernhard, das schrieb ich ja, Verordnungen oder Ähnliches.
Nur muss man die selber suchen, das Land ist einem Normalbürger nicht verpflichtet, diese auf Anfrage bekannt zu geben, wenn diese schon veröffentlicht wurde.

die Frage ist relativ einfach: gibt es eine Verordnung oder nicht.
Mit Zitat antworten
  #22  
Alt 28.03.2018, 14:08
Benutzerbild von bkj5
bkj5 bkj5 ist offline
fortschreitender Wikinger
Treuesterne:
 
Registriert seit: 08.01.2013
Beiträge: 1.317
abgegebene "Danke": 0

Boot Infos

Das mit dem Führerschein dürfte hier ja geklärt sein. Infos zur Donau-Zulassung mit 6 PS gibt es hier: Um Links zu sehen, bitte registrieren
__________________
Grüße Bernhard

"Das Glas ist halb voll - und die andere Hälfte war vorzüglich!"
Mit Zitat antworten
Antwort

Themen-Optionen
Ansicht

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 13:47 Uhr.


Powered by vBulletin
Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Template-Modifikationen durch TMS
Copyright © 2005 - 2025 , http://schlauchboot-online.com