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  #1  
Alt 25.03.2009, 19:23
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toeffer 1 toeffer 1 ist offline
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Beleuchtung an Kleinfahrzeugen

Habe ich eben in einem anderen Forum gelesen,finde ich ganz interessant.

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Gruß Wolle
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  #2  
Alt 25.03.2009, 19:49
rotbart
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Leider nicht so ganz

In der 10 Anpassungsverordnung lautet es nun "muss der KVR entsprechen"

und in der KVR steht :
Auf Fahrzeugen von weniger als 12 Meter Länge
- Topplicht, 2 Seemeilen;
- Seitenlicht, 1 Seemeile;
- Hecklicht, 2 Seemeilen;
- Schlepplicht, 2 Seemeilen

Sorry
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  #3  
Alt 26.03.2009, 11:24
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KlausB KlausB ist offline
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Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!

Ergibt sich aus der 10. Schiffsicherheitsanpassungsverordnung, siehe hier:

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und da steht eben, dass § 9 Satz 1 der Seeschiffahrtsstrassenordnung nicht für Sportboote gilt. In der SeeSchiffO stand, dass die Positionslampen baumustergeprüft sein müssen:

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Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:

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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #4  
Alt 26.03.2009, 11:34
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Viel wichtiger ist aber, dass die Positionsleuchten nicht mehr bsh-geprüft sein müssen! Dadurch wird die Ausrüstung deutlich billiger!

Jetzt müssen die Positionslampen aber immer noch der Regel 22 der Kollisionsverhütungsregeln entsprechen:

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Und das sind für unsere Bootsgröße die von Roland genannten Daten. Nur müssen die Lampen jetzt nicht mehr den bsh-Segen haben...

Klaus
Klaus
Das ist so nicht richtig, denn in der Anlage I Nummer 14 der KVR (auf die in Regel 22 verwiesen wird) ist zu lesen :
Zitat:
14.Genehmigung
Die Konstruktion der Lichter und Signalkörper sowie die Anbringung der Lichter an Bord müssen den Anforderungen der zuständigen Behörde des Staates entsprechen, dessen Flagge das Fahrzeug zu führen berechtigt ist.
Roland

Geändert von rotbart (26.03.2009 um 11:42 Uhr)
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  #5  
Alt 26.03.2009, 13:09
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Taj, die Frage ist ja nun: Was ist wenn ein Lampen, die Rina-zertifizeirt sind und den Anforrderungen von D-Land entsprechen, aber nicht vom BSH abgenommen sind?


Darum geht ja nun seit Jahren der Kampf...

und ich verstehe die Änderung so, dass ich jetzt keinen Zwanni mehr zwischen die Papiere stecken muss, wenn ich im Bereich der SeeSchStrO unterwegs bin
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  #6  
Alt 26.03.2009, 13:34
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KlausB KlausB ist offline
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Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus
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Viele Grüße aus Passau

Klaus

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  #7  
Alt 26.03.2009, 14:18
rotbart
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Zitat:
Zitat von KlausB Beitrag anzeigen
Na, den Anforderungen entspricht es jetzt - das ist kein Widerspruch!

Zitat:
Mit derselben Begründung wurde die Baumusterzulassung von Positionslaternen und Schallsignalanlagen für Fahrzeuge mit einer Rumpflänge von 2,5 m bis 24 m aufgehoben (Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten).


Selbstverständlich propagiert das bsh selbst immer noch, dass nach wie vor nur zugelassene Lichter montiert werden dürfen - sonst wären die arbeitslos!

Aber die Gesetzesnovelle dient eben gerade dem Abbau von Handelshindernissen: Auch ausländische Hersteller sollen eben - sofern Ihre Positionslichter den objektiv messbaren ERfordernissen entsprechen - OHNE Zulassung durch das bsh auf dem deutschen Markt verwendet werden.

Fakt ist: Wenn eine Lampe den Vorgaben des bsh entspricht, wird sie auch ohne den Stempel verwendet werden dürfen.

Klaus
Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ? Durch glauben an den Prospekt ??

Letztlich geht es doch um die Haftung im Schadensfall,
Szenario :
Fahr ich Dich nachts über den Haufen - sage ich das Ding konnte man nicht sehen, nix Lichter
dann sagst Du ich hatte wunderschöne Lichter aus Tsindao drauf richtig schön bunt :-))) 10 Yüan incl anbau :-))...................
wat nu ???
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  #8  
Alt 26.03.2009, 14:51
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ba0150 ba0150 ist offline
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Hallo in die Runde !

Darf ich bitte da mal konkret nachfragen:

Also ich habe Diese (Positionslampen) am Boot :

Click the image to open in full size.

RINA-zertifiziert nach BlaBlaBla ...

Sind Diese jetzt im "See"-Bereich auch in Dland gültig oder nicht ?

Binnen IMHO nicht (auch wenn es bei uns toleriert wird) !?

Danke für "Erhellung"
__________________
Gruss Michael
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  #9  
Alt 26.03.2009, 15:13
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Ingo Ingo ist offline
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[QUOTE=rotbart;194559]Hi
schon klar - aber willst Du das prüfen ohne Certifizierung und Stempel ?


Hi,

R.I.N.A ist die italienische Prüf/Zertifizierungsstelle. Mein NJ ist auch mit solch zertifizierten Lampen ausgerüstet und die müssen auch in D anerkannt werden. Sollte im Zuge der europäischen Harmonisierung eigentlich schon seit Jahren so sein, nur hat die BSH ewig quergeschossen.
Da es so kommen mußte, habe ich die Lampen auch nach Kauf des Bootes nicht umgerüstet und hätte auch eine Anzeige und den Prozess in Kauf genommen, den hätte ich spätestens vor dem europäischen Gerichtshof gewonnen.
Offenbar hat unsere Bürokratie jetzt doch ein wenig Vernunft angenommen.
__________________
Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



45°33'58,42" N
10°33'01,47" O



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  #10  
Alt 26.03.2009, 15:42
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DieterM DieterM ist offline
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Zitat:
Zitat von ba0150 Beitrag anzeigen
Hallo in die Runde !

Darf ich bitte da mal konkret nachfragen:

Also ich habe Diese (Positionslampen) am Boot :

Click the image to open in full size.

RINA-zertifiziert nach BlaBlaBla ...

Sind Diese jetzt im "See"-Bereich auch in Dland gültig oder nicht ?

Binnen IMHO nicht (auch wenn es bei uns toleriert wird) !?

Danke für "Erhellung"
Servus Michael, dies ist ein altes Thema seit 1997/1998, wo die EU-Anweisung für alle EU-Mitglieder klar definiert wurde zetifizierte Lampen der jeweiligen Länder - hier auch Italien - gegenseitig anzuerkennen. Diese Anweisung wurde aber bisher vom BSH laufend für Deutschland abgeblockt mit Gegenanträgen und Hinweise auf nationale Vorschriften, jedoch scheint im letzten Jahr hier sich was geändert zu haben.

Die BOOTE berichtete darüber das die innerhalb der EU zertifizierten Navi-Lampen in den Nachbarländern und nunmehr anscheinend auch aus den restlichen EU-Ländern auch in D anerkannt würden. Ob das auch für die Binnenschiffahrt gilt, ist mir nicht klar.

Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen.

Empfehlung: lasse Dir von der FORMENTI Werft für Dein ZAR47 Kopien der aktuell gültigen RINA-Zerfizierungen Deiner Bord-Navilampen zusenden und behalte diese bei den Bootsdokumenten mit auf.

@Ingo: Das Gleiche empfehle ich Ingo zu machen.

Irgendwo steht auch was offizielles zu dieser Annerkennung der ausländischen zertfizierten Navi-Lampen, muß mal suchen...
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  #11  
Alt 26.03.2009, 18:04
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roehrig roehrig ist offline
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Hab ja keine Ahnung, aber: Im KFZ-Bereich müssen die Lampen seit spät. Ende 1998 die Kennung CE tragen. Genau so wie Boote, welche zugelassen werden sollen. Meinem Rechtsverständnis nach ist die Baumusterprüfung durch das BSH nicht mehr obligatorisch, aber eine CE-Kennzeichnung (wir sind ja in Europa!!!!) wird sicherlich verlangt. Wie sich das mit älteren Lampen verhält: Keine Ahnung, aber es gilt bestimmt "Bestandsschutz".
__________________
Manuel
LK Göttingen, Südniedersachsen


Erstens: ...es kommt anders...und zweitens: Als man denkt !
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  #12  
Alt 26.03.2009, 18:05
rotbart
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Servus Michael, dies ist ein altes Thema


Ich finde das desaströs für unsere deutsche Eigenbrödelei mit Vorschriften, insbesondere wenn hier tadelose italienische zertifizierte Lampen den deutschen zertfizierten Lampen in nichts nachstehen.
Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER
(B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen
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  #13  
Alt 26.03.2009, 19:05
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Hallo Freunde,

bitte hier nachlesen

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und hier

Zitat:
Zitat von J. Straßburger;
... In der „Verordnung über die Farbe und Lichtstärke
der Bordlichter sowie die Zulassung von Signalleuchten in der
Binnenschifffahrt“ (BGBl I, 2000, S. 1680) heißt es in § 3 (3):
„Signalleuchten von Fahrzeugen, die nach den in einem anderen Mitgliedstaat
der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum geltenden Regelungen rechtmäßig
hergestellt, zugelassen und in Verkehr gebracht werden, gelten auch im
Geltungsbereich dieser Verordnung als zugelassen...“

und weiter für Binnen ...

Zur Zulassung ausländischer Lampen und Leuchten in der Binnenschifffahrt möchte ich einen ergänzenden Hinweis geben: In der vom Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Broschüre „Sicherheit auf dem Wasser – Leitfaden für Wassersportler“, (Ausgabe 2005) heißt es auf Seite 25:
„Aus Sicherheitsgründen dürfen nur für die Binnenschifffahrt zugelassene Positionslaternen verwendet werden. Diese sind durch das Symbol eines Ankers, einen der nachstehenden Buchstaben (D, NL, B, F, CH, L) sowie eine mehrstellige Zahl gekennzeichnet.“
Die Buchstaben stehen für die Rheinanliegerstaaten. Damit ist klar, dass (bisher) nur in den Rheinanliegerstaaten zugelassene Leuchten und Lampen auf deutschen Binnenschifffahrtsstraßen akzeptiert werden.
Die Broschüre könnt ihr unter folgendem link downloaden:
Um Links zu sehen, bitte registrieren

Grüße
Redaktion BOOTE
Jürgen Straßburgeer

Korrektur: ist jetzt Ausgabe 2008 Seiten 30 und 31 und nicht Seite 25, siehe hier Um Links zu sehen, bitte registrieren

Ich sehe die Dinge sehr gelassen und schätze diese auch so ein wie Ingo. Empfehle hier jedem sich unbedingt Kopien der ausländische Zertifizierung der Navi-Lampen an seinem Boot zu besorgen.

Wer allerdings regelmäßig auf dem Rhein und der Mosel unterwegs sein sollte, der wäre möglicherweise gut beraten die Sache nochmal zu überdenken. Eigentlich wäre der Austausch der besagten nicht anerkannte ausländischen zertifizierten Navi-Lampen gegen national deutsche zertifizierte Navi-Lampen ein Klacks, es kostet halt zusätzlich einige Euros.
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  #14  
Alt 26.03.2009, 19:09
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Zitat:
Zitat von rotbart Beitrag anzeigen
Hi Dieter

dies erklärst Du nun schon seit 1998 (oder früher ?) und nochmals was die RINA zertifiziert oder nicht ist deren Sache, und wie schon gesehen RINA zertifizierte Fähren gehen scheinbar früher unter

Aber darum geht es nicht, sonst könnte ich oder der Händler jezt Lampen stempelt und die wären dann "tadellos" zertifiziert

Klaus hat ja RECHT

(A) Die Lampen müssen keine Baumusterprüfung (Zertifizierung) mehr haben, ABER (B) sie müssen den Bestimmungen des BSH entsprechen, und dies musst DU (als Betreiber) notfalls nachweisen !!

-------------------------------

Ich kann aber gut vorstellen, dass nun die Lampen deutlich billiger werden, denn nicht der BSH ist der Preistreiber sondern Hersteller und Handel, denn man war ja auf den Stempel angewiesen !!

Daher wird sich das Preisniveau ändern (sinken) und dann sollte eben doch BSH geprüfte Lampen kaufen, allein schon wegen den Nachweisproblem.

@ba0150
Bisher waren Deine Lampen (innerhalb dt. Hoheitsgewässer) unzulässig,
JETZT
sind Sie zulässig wenn Du nachweisen kannst, dass sie den Bestimmungen des BSH entsprechen
Roland,

da denke ich mal, daß Du hier falsch liegst:

Lampen müßen auch in Zukunft zertifiziert sein.
Nur muß das (auch in D) nicht mehr vom BSH sein.

Jetzt kann ich getrost meine R.I.N.A. Lampen hier in D spazierenfahren und muß auch im Fall des Falles nix fürchten, wenn ich meine (europäischen) Bescheinigungen vorzeige.

BSH kann mich mal....... , denn meine Lampen erfüllen exakt die neuen gesetzlichen Forderungen.

Und schließlich: Europarecht geht heute schon in sehr vielen Dingen vor nationalem Recht.
__________________
Gruß vom Garda- oder Baldeneysee,

Ingo



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  #15  
Alt 27.03.2009, 10:08
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Gumminudel Gumminudel ist offline
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Ganz ehrlich leute, das mit den jeweils eigenen Zulassungssüppchen kochen ist mit Verlaub der größte Blödsinn im vereinigten Europa wo selbst bis vor Kurzem noch die Gurke genormt war. Ist übrigens das Beste Beispiel das unsere überbezahlten Politiker keinen Blick fürs wesentliche haben.
Lassen wir das.

ABER: Die Kollegen von BSH, RINA und Co sollten sich mal ein Beispiel an der Automobilbranche / ECE nehmen, denn dort ist unter Anderem die Geschichte mit den Beleuchtungseinrichtungen harmonisiert.

Hier hilft es nur sich zusammenzuschliessen und eine Europaweite harmonisierung wie es auch in der ECE vorgelebt wird zu fordern!
__________________
Grüße aus Tübingen
Mirco
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