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  #1  
Alt 07.02.2013, 20:20
Benutzerbild von Berny
Berny Berny ist offline
Berny
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PMR Funk - UKW Empfang

Habe folgendes Gerät gefunden:
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Zitat:
Umschaltbar auf PMR 446 (8/16 Kanäle – empfangen/senden), dazu UKW-Seefunk-Empfang und AM/FM Radio.
Heißt das, man kann dieses Gerät zB in Hr benutzen?
Weil letztlich ist kein Senden über UKW möglich, aber der Empfang.

So etwas wäre ja eine günstige Alternative für alle die keinen Funkschein haben.
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  #2  
Alt 07.02.2013, 21:11
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thball thball ist offline
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Hallo Berny,

das hängt letztendlich von den örtlichen Gesetzen ab. Aber es würde mich wundern wenn es nicht erlaubt wäre. Die Frage ist nur was Du Dir erhoffst zu hören? Vielleicht wären Security Meldungen und das Wetter interessant.
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
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  #3  
Alt 08.02.2013, 07:14
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Ja genau, wetter usw.
Ist eben irgendwie eine Alternative zum richtigen Seefunk.

Aber auch die Frage, ob das überhaupt in HR erlaubt ist, zumal nicht immer sicher ist, dass das reine Abhören auch ohne Lizenz erlaubt ist...
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  #4  
Alt 08.02.2013, 08:02
Benutzerbild von Comander
Comander Comander ist offline
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Ich sags ja immer "so als Spielzeug-nix Ganz nix Halbs " aber was mir gefällt ist die Kombination von allem. Ich kann auf 2 Bändern Radio/Musik hören und wenn ich Engisch oder Croatisch könnte könnte ich den Wetterbericht oder den Seefunk abhören.Das Gerät dient als Basis Gerät und nehmen wir an die Frau brutzlt Kotlett am CP oder Terasse und der Mann sichert gerate das Boot am Wasser dann kann sie noch rufen über Funk" Schatz das Essen ist fertig und bring mir mein Handtäschchen mit" (setzt aber voraus dass der Mann ein Handfunk dabei hat). Nachts kann man sogar damit ans Wasser nach dem Rechten sehn dank integriertes Licht und wenn das Licht flackert dreht man an der Kurbel. Ich denke für 130 Teuronen hat der Mann am Tisch was zu spielen während die Frau das Essen serviert

Die Frage nach der Legalität: Ich hab nen Radio drin und einen Lizenzsfreien Funk (0,5Watt) Wer will nachweisen ob man Radio oder UKW Seefunk hört ,wo ist da der Unterschied ich kann jederzeit auf Musik schalten.
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
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Gruß Harry
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  #5  
Alt 08.02.2013, 09:05
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Gumminudel Gumminudel ist offline
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Schaut mal hier, da wurde das Thema schonmal behandelt:

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Grüße aus Tübingen
Mirco
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  #6  
Alt 08.02.2013, 13:08
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Ok-an den Tag des Tröttes hatte ich Geburtstag und war in Dubai ,habs also nicht mitbekommen Click the image to open in full size.Click the image to open in full size.
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  #7  
Alt 08.02.2013, 13:56
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daniels daniels ist offline
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Für D.
Der Besitz ist erlaubt, aber das Abhören nicht. Erlaubt ist also nur die Nutzung - auch Abhören - des öffentlichen PMR Funkes und des UKW Bandes von 88 - 108 Mhz. Alles andere gehört zum nichtöffentlichen Landfunkdienst.

Allgemeine Funkscanner sind auf zum Abhören verboten. Weil auch dort der Empfang von Sendungen außerhalb des üblichen Radioempfangs möglich sind.

Hans
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Skype: rescue_schlauchi
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  #8  
Alt 08.02.2013, 15:40
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von Gumminudel Beitrag anzeigen
Schaut mal hier, da wurde das Thema schonmal behandelt:

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OK, Antwort stand drinnen:
Lt Beschreibung Besitz und Betrieb in HR erlaubt.

Ergo sollte das Thema damit zumindest für HR erledigt sein.
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  #9  
Alt 08.02.2013, 15:42
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Berny bevor ich mir diese Hütte kaufe, kaufe ich mir lieber einen Multiband Scanner. Da hat man mehr davon
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LG
Mathias

.


...

Zugfahrzeug LMC Cruiser 674G Liberty auf Fiat Ducato 2,3 Um Links zu sehen, bitte registrieren
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  #10  
Alt 08.02.2013, 16:10
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Naja, damit kann man aber auch PMR-Funken, ergo die Eierlegende Wollmilchsau...
Und dann noch Taschenlampe und Dynamoladung, was willst mehr

Mir ist klar, das das kein super Markengerät ist, aber trotzdem eine legale Alternative für den Seefunk.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn wirklich ordentlich, dann gleich eine Seefunkprüfung machen, das ist auch klar.
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  #11  
Alt 08.02.2013, 16:56
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Naja, damit kann man aber auch PMR-Funken, ergo die Eierlegende Wollmilchsau...
Und dann noch Taschenlampe und Dynamoladung, was willst mehr

Mir ist klar, das das kein super Markengerät ist, aber trotzdem eine legale Alternative für den Seefunk.
Nicht mehr und nicht weniger.

Wenn wirklich ordentlich, dann gleich eine Seefunkprüfung machen, das ist auch klar.
die hat man doch mit dem HR-Patent eh , für HR
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  #12  
Alt 08.02.2013, 19:38
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Tja, ich hab aber kein HR-Patent
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  #13  
Alt 08.02.2013, 22:08
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Hmmm ... ich denke für den Empfang von Seefunk kommt noch eine weitere Hürde für denjenigen, der zumindest kein englisch beherrscht. Dazu kommt das in HR der Seefunk von Durchsagen von den Seefunkküstenstellen auch teilweise in serbo-kroatisch ablaufen dürfte.

Also no use für den normalen deutsch sprechenden Wassersportler.

Geht es um den Empfang von Wetterdurchsagen bzw. Wettervorhersagen per Kofferradio in deutscher Sprache, so weise ich mal wieder gerne auf

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  #14  
Alt 09.02.2013, 08:34
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Berny Berny ist offline
Berny
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
Also no use für den normalen deutsch sprechenden Wassersportler.
Das sehe ich anders, letztlich würde dein Argument jeden deutschsprechnden Wassersportler betreffen, egal ob mit oder ohne Funkzeugnis.
Dem ist aber nicht so.

Nachdem ich zwar kein kroatisch kann, aber doch etwas englisch, könnte das schon passen.

Wobei der Hinweis auf die Radiosender sehr gut ist!
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  #15  
Alt 11.02.2013, 15:22
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Gumminudel Gumminudel ist offline
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Zitat:
Zitat von daniels Beitrag anzeigen
Für D.
Der Besitz ist erlaubt, aber das Abhören nicht. Erlaubt ist also nur die Nutzung - auch Abhören - des öffentlichen PMR Funkes und des UKW Bandes von 88 - 108 Mhz. Alles andere gehört zum nichtöffentlichen Landfunkdienst.

Allgemeine Funkscanner sind auf zum Abhören verboten. Weil auch dort der Empfang von Sendungen außerhalb des üblichen Radioempfangs möglich sind.

Hans
Quelle?
Falsch, Amateurfunk darfst auch hören.......
Also bitte nicht Pauschal sondern mit belastbaren Quellen.
Danke
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Mirco
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