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Campingecke Alles übers Womo, Wowa und Zubehör

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  #16  
Alt 14.08.2012, 00:08
Benutzerbild von helbil
helbil helbil ist offline
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Zur ursprünglichne Frage

Ja es gehen Fahrradträger und AHK.
Für die Freiräume der Ahk gibt es eine DIN / EU Norm.
Bitte die Hinterachslast beachten.
Achtung es gibt eine Mindestvorderachslast.
Bei Womos mit langem Achsüberhang nur mit speziellen Camperrefen, und auch die fliegen raus.
__________________
Gruß aus dem Schwarzwald
Helmut
Rib that`s it
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  #17  
Alt 14.08.2012, 12:33
marcus marcus ist offline
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Bis ich die erste ABE sehe, glaube ich das nicht....



Gruß
Marcus
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  #18  
Alt 14.08.2012, 13:11
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Servus,

ich hab 2 Anbauabnahmen vom TÜV

1) Zusatzschraubenfedern von Goldschmitt - da Teilegutachten - TÜV schreibt die geforderten Teile wären verbaut, Papiere unverzüglich ändern (ist auch in meinem Sinne wegen Auflastung).

2) Westfalia Anhängekupplung liegt Bauartgenehmigung vor, der TÜV bestätigt, dass eine Anhängekupplung verbaut ist (er hat vom Bürofenster auf den Hof geschaut) => Papiere updaten, wenn man sie mal der Zulassungsbehörde vor legt (und das bei 2,5to und 150kg Stützlast).

Anbau der Anhängekupplung inkl. TÜV Zettel hatte ich beim Kastenwagenkauf im Preis vereinbart und war Sache des Verkäufers.

Ich hab aber keinen Zettel, wo obendrauf steht ABE.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #19  
Alt 14.08.2012, 16:16
marcus marcus ist offline
Meteorit
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Hallo
Das Teilegutachten ist gleichbedeutend mit dem Prüfbericht.
Das heisst, dass eine Prüforganisation bestätigt, dass der Anbau nach den Vorgaben des Zubehörteil-Herstellers (hier: Lieferant der AHK) und des Fahrzeugherstellers angebaut wurde und somit den Regeln der Technik entspricht.

Ist ja auch sinnvoll, was nützt mir eine AHK mit 3 to Anhängelast, die ich an den falschen Befestigungspunkten montiert habe und nun bei 1 to tatsächlicher Anhängelast die Grätsche macht.

mfg
Marcus
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  #20  
Alt 14.08.2012, 17:48
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
Schlauchboot-Straßenköter
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naja, als erstes bin ich als fahrer für den momentanen zustand verantwortlich, die einbauanleitung inkl. skizzen und ablichtungen fahr ich mit spazieren (auch wenn ich es vergessen hatte, wo die zettel sind).
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #21  
Alt 15.08.2012, 02:56
Benutzerbild von Jochen59
Jochen59 Jochen59 ist offline
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Zitat:
Zitat von marcus Beitrag anzeigen
Bis ich die erste ABE sehe, glaube ich das nicht....



Gruß
Marcus


Die Voraussetzungen für einen abnahmefreien Anbau der AHK nach § 19 Abs. 3 STVZO sind im Einzelnen in Deutschland wie folgt:

Die AHK muss eine EU-Zulassung haben (Prüfzeichen mit e beginnend). Die zulässige Anhängelast ist anhand des D-Wertes der Anhängerkupplung zu überprüfen. In Österreich ist die Zulassung davon abhängig, ob bereits eine Vorrichtung im Typenschein eingetragen ist oder nicht. Nur wenn keine eingetragen ist, muss sie von der Überprüfungsstelle der jeweiligen Landesregierung überprüft und eingetragen werden.

viele Grüße Jochen
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  #22  
Alt 15.08.2012, 12:14
Benutzerbild von Octopus
Octopus Octopus ist offline
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Normalerweise gilt die Enbauanleitung des Herstellers als ABE.
Dort braucht dann nichts mehr eingetragen werden.

Ich kenne das jedenfalls aus dem PKW Bereich so.
__________________
Besten Gruß aus Nuthetal bei Berlin

Frank

24:


"Lache nicht über jemanden, der einen Schritt zurück macht. Er könnte Anlauf nehmen...."

Legende:
ex Moritz 360 mit ex Force 5 PS, ex Suzuki DT 5

aktuell: Yammi F6,Trailer: Anssems PLT 750 mit Flachplane, Boot kommt irgendwann wieder...
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