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  #1  
Alt 18.07.2013, 13:21
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Docrobby Docrobby ist offline
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Auflastung Zugfahrzeug

Servus Bootsfahrer,
habe letzte Woche meine Anhängelast erhöhen lassen.
Dazu menen KFZ-schein gefaxt.
Zurück kamen zwei Schreiben:
1) Ich darf jetzt, laut Hersteller , mehr ziehen (kein Eintrag im Schein notwendig)
nur diesen Zettel dabei haben
2) Dieser Zettel kostet 70,40,- Euronen

...wenn ich nur auch so schnell mein Geld verdienen würde...
__________________
Gruß aus Traunstein
Robert
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  #2  
Alt 18.07.2013, 13:42
StefanH StefanH ist offline
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Hallo Robert,

von welchem Fahrzeug reden wir, und vor allem: wie viel wurde auf dem Papier aufgelastet?

Viele Grüße
Stefan
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  #3  
Alt 18.07.2013, 15:15
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Comander Comander ist offline
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etwas mehr Infos wären wünschenswert...........
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und immer eine Handbreit...na Ihr wisst schon
Bier im Glas
Gruß Harry
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  #4  
Alt 18.07.2013, 15:22
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ba0150 ba0150 ist offline
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Ich glaub beim Robert fehlen ein paar Tastendrücke

Anyway.

Hab' mein Zugfahrzeug auch vor Kurzem auflasten lassen. Gutachten (2x Zettel) = ü500€ ! TÜV-Gebühren vernachlässigbar
__________________
Gruss Michael
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  #5  
Alt 18.07.2013, 15:58
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Zitat:
Zitat von Docrobby Beitrag anzeigen
Servus Bootsfahrer,
habe letzte Woche meine Anhängelast erhöhen lassen.
Dazu menen KFZ-schein gefaxt.
Zurück kamen zwei Schreiben:
1) Ich darf jetzt, laut Hersteller , mehr ziehen (kein Eintrag im Schein notwendig)
nur diesen Zettel dabei haben
2) Dieser Zettel kostet 70,40,- Euronen

...wenn ich nur auch so schnell mein Geld verdienen würde...
Hi
Dein Mercedes Benz Viano?
Wenn ja das hab ich beim bestellen gleich mit angegeben dann kostet es nichts (2,5 statt 2,0t)
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  #6  
Alt 18.07.2013, 16:46
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Hier kann man sich etwas informieren zu Auflastungen der Anhängelast

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Das hat aber auch Nachteile für das Zugfahrzeug wenn es die serienmäßige Anhängelast überschritten werden soll. Dieses fährt sich schlechter, verliert % im Steigvermögen und wird konsequent langsamer, verbraucht mehr Spritt, benötigt ev. einen größeren Kühler wegen der höheren thermischen Belastung des Motors, ev. müssen Fahrwerksverstärkungen ausgeführt und eine verstärkte Kupplung eingebaut werden, und insgesamt wird das Zugfahrzeug höher belastet und verschleißt schneller. Diese Auflastungen sind meistens nur innerhalb D zulässig. Auch die Anhängekupplung mit deren Befestigung im Chassis müssen der höheren Beanspruchung entsprechen.

Grundsätzlich ist auch zu überlegen das im Ausland höhere Anhängegewichte als dem Eigengewicht des Zugfahrzeug als dortige nationale Vorschrift Grenzen gesetzt sind.
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  #7  
Alt 18.07.2013, 17:12
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Zitat:
Zitat von DieterM Beitrag anzeigen
[...]Diese Auflastungen sind meistens nur innerhalb D zulässig. ...
Hallo

Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Gruß Ulf
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  #8  
Alt 18.07.2013, 17:33
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dori dori ist offline
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ich glaube auch, was in den papieren eignetragen ist gilt, weltweit!
ein normales ABE für ein höheres Gewicht sollte aber trotzdem reichen, muss aber mit dem KFZ mitgeführt werden und nicht zu Hause im Ordner lagern.
Berny wird sich hier sicher bald äussern, wie er das sehen würde wenn ein dt. kfz bei ihm in Österreich gecheckt wird,
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #9  
Alt 18.07.2013, 21:10
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DieterM DieterM ist offline
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[QUOTE=dori;305387]ich glaube auch, was in den papieren eignetragen ist gilt, weltweit!
...

QUOTE]

Eben nicht guter Freund, weil es Ausnahmegenehmigungen sind nur für den nationalen Bereich.

Bsp.: die deutsche Sonder Freigabe für Anhänger bis 100 kmh max. statt 80 kmh Geschwindigkeit gilt nur innerhalb deutscher Grenzen. Schon in Nachbarländern müssen die nationalen Vorschriften beachtet werden.

So gilt das auch für erhöhte Anhängelasten, wenn diese nicht EU konform sind.

Wenn eine erhöhte Anhängelast bei Neubestellung im Werk eingebaut wird, dann steht dies mit eingeschränkter Steigfähigkeit bereits im KFZ Brief, und das Fahrzeug hat auch die technische Voraussetzung dafür. Wenn aber später im Ausland durch Länder gefahren wird, in denen die erhöhte Anhängelast nicht erlaubt ist, dann gilt nationales Recht vor deutscher Sonder-Freigabe.
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  #10  
Alt 18.07.2013, 22:29
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puhh, danke, wusste ich nicht.

d.h also wenn ich meinen Pickup von 2,8 t auf 3,5 auflasten lasse und es im brief und schein eingetragen ist, bekomm ich in A oder I ein ticket wenn ich überladen bin?

ich weiss von spanischen Nissan-Pickups die bis 3,5 t aufgelastet sind, und in ohne Probleme durch die Anmeldung beim KVR kommen, und das nicht als einzelfall sonder 20 stück -minimum im Jahr, weil Nissan Deutschland die nicht auflasten würde.
__________________
gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #11  
Alt 18.07.2013, 22:53
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Docrobby Docrobby ist offline
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Auflastung

Tschuldigung
MB Viano, V6, Diesel
Bisher: F1= techn.zul.Gesamtmasse in Kg (3050)
F2=im Zulassungsmitgliedstaat zul. G.masse in Kg (3050)

jetzt: Lastzuggesamtgewicht 5200Kg

Robert (der mit den fehlenden Tasten)
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Gruß aus Traunstein
Robert
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  #12  
Alt 19.07.2013, 00:48
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
puhh, danke, wusste ich nicht.

d.h also wenn ich meinen Pickup von 2,8 t auf 3,5 auflasten lasse und es im brief und schein eingetragen ist, bekomm ich in A oder I ein ticket wenn ich überladen bin?

ich weiss von spanischen Nissan-Pickups die bis 3,5 t aufgelastet sind, und in ohne Probleme durch die Anmeldung beim KVR kommen, und das nicht als einzelfall sonder 20 stück -minimum im Jahr, weil Nissan Deutschland die nicht auflasten würde.
Das hat mit Anhängelasten nichts zu tun.
Wenn Dein Pickup amtlich aufgelastet werden soll bzw. kann, dann müssen auch
- die Aufhängungen der Achsen je nachdem verstärkt werden und mit anderen Federn und Stoßdämpfern, ev. sogar die Achse getauscht werden,
- die Reifen mit höherer Traglast montiert werden,
- das Fzg. als schwereres Fzg. auch bei der Steuer gemeldet werden.
Damit hat es dann einen anderes Gesamtgewicht und gegen einen internationalen Einsatz ist nichts einzuwenden.

Wenn Du das gültige Gesamtgewicht eines Fzg. überlädts und in eine Kontrolle kommst, dann kann es sein, das Du das Zuviel abladen mußt und die Überladungsstrafe erst bezahlen mußt bevor Du weiterfahren darfst.
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  #13  
Alt 19.07.2013, 07:34
ulf_l ulf_l ist offline
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
[...]
d.h also wenn ich meinen Pickup von 2,8 t auf 3,5 auflasten lasse und es im brief und schein eingetragen ist, bekomm ich in A oder I ein ticket wenn ich überladen bin?
[...]
Hallo

Nein, was in den Papieren steht gilt, bzw. bist Du erst über 3,5t überladen. Die 100er-Regelung für Anhänger hat rein gar nichts mit Auflastungen zu tun.

Gruß Ulf
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  #14  
Alt 19.07.2013, 08:43
bf109v7 bf109v7 ist offline
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Zitat:
Zitat von dori Beitrag anzeigen
ich glaube auch, was in den papieren eingnetragen ist gilt, weltweit!
Nein: Hier und in vielen anderen Länder auch darfst Du bedenkenlos das 3fache und mehr von dem einladen und/oder dranhängen, was in den Papieren steht.
Und wenn ich das hier alles so lese, macht mir die feuchte Hitze hier kaum noch was aus.
Alex
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  #15  
Alt 19.07.2013, 16:32
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Docrobby Docrobby ist offline
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Auflastung

Servus,
es werden wohl 2 verschiedene Dinge vermischt.
1) Die Auflastung gild weltweit (es gelten die Bestimmungen des Herkunftlandes)
2) Auch ein "100ter" Hänger darf nur so schnell fahren wie die im Gastland bestehenden Bestimmungen zulassen. (ggf.auch schneller)

Robert
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Robert
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