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  #1  
Alt 10.08.2013, 10:08
thypoon thypoon ist offline
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Trailer versichern oder nicht?

Hallo zusammen,

ich habe jetzt länger nach dem Thema "Muss ich meinen Bootstrailer versichern" gesucht, und teilweise widersprüchliche Aussagen gefunden.

Daher meine Frage:
Muss ich einen Bootstrailer der als Trailer für Sportgeräte gilt, versichern?

Manche sagen, er ist "solange an der Zugmaschiene angekuppelt" über die KFZ-Haftpflicht versichert, andere sagen man benötigt auf jeden Fall eine...

Wie habt ihr es gemacht?
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  #2  
Alt 10.08.2013, 10:53
DschungisKahn DschungisKahn ist offline
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Servus,

prinzipiell nein,

aber:
ich fahr jährlich über den Landweg nach Griechenland, an den Grenzen nach Serbien und nach Mazedonien wird für den Anhänger immer eine separate grüne Versicherungskarte verlangt. Also ich hab für den Trailer eine eigene Haftpflichtversicherung abgeschlossen, genauso für den Bootsmotor, diese wird immer von der hellenic coast gurad kontrolliert.

Ich bin gegen den Versicherungskrempel-abzock-unnötigen-Mist - nur was machst an der Grenze, wenn *der Serb* sich querstellt???

Zur Bootshaftpflicht haben sich meine Einstellungen geändert, als ich einen Unfall bei Thassos gelesen hatte - ein Schwimmer wurde tödlich von einem Sportboot überfahren, der Bootsführer ist geflüchtet, wollte hastig übertrieben schnell die Unterkunft räumen und verlassen, sein Vermieter hat die Polizei informiert, die hat am Bootsrumpf die Spuren des Zusammenstoßes festgestellt, der Bootsführer gab an keine Versicherung zu haben und deshalb sei er getürmt.
__________________
grüsse
Jürgen (der 15.te)
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  #3  
Alt 10.08.2013, 10:54
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Medline Andi Medline Andi ist offline
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Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi
__________________
ehemals Zodiac Medline 1 mit Yamaha F 60 CETL / nun Quicksilver Activ 605 Sundeck mit Mercury F 100
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  #4  
Alt 10.08.2013, 10:54
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Mit grüner Nummer ist der Trailer zulassungspflichtig, aber nicht versicherungspflichtig.
Wenn Du einen Schaden z.B. beim Rückwärtsfahren in angekuppelten Zustand verursacht, zahlt die Haftpflicht Deines Zugfahrzeugs. Abgekuppelt zahlt Dein Geldbeutel.

Bei mir ist die Trailerhaft in der Bootsversicherung includiert. War bisher der Nachteil, dass es keine grüne Versicherungskarte für HR gab.Hatte daher bis jetzt noch ejne zusätzliche Anhängerversicherung um die grüne Karte zu erhalten. Jetzt mit EU Beitritt von HR offiziell nicht mehr wichtig, wie die ehemaligen Grenzer da denken, wird sich herausstellen.

Bei schwarzer Nummer, Zulassungs und Versicherungspflicht .
__________________
LG Ralf

...anerkannter und geprüfter Treibholzslalomfahrer
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  #5  
Alt 10.08.2013, 10:55
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Zitat:
Zitat von Medline Andi Beitrag anzeigen
Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi
Falsch
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LG Ralf

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  #6  
Alt 10.08.2013, 10:57
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
Falsch
Beweise, sonst glaub ichs nicht...

Gruß Andi
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  #7  
Alt 10.08.2013, 11:06
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Hallo Andi,

habe bei meinem Trailer auch eine grüne Nummer und musste keine Versicherungsbestätigung abgeben. Vielleicht hat das sich aber auch geändert? Oder wird unterschiedlich gehandhabt. Zufällig gefunden - hier ist es wohl Pflicht:

Um Links zu sehen, bitte registrieren

Der Trailer ist jedoch über die Bootshaftpflicht bei mir mitversichert. Wollte ich haben, denn falls sich mal der Trailer selbständig macht und andere Fahrzeuge beschädigt wäre das ein teurer Spaß.
__________________
Viele Grüße vom Bodensee
Tom


Freiwilliger Seenotdienst e.V. (Bodensee)
Infos: Um Links zu sehen, bitte registrieren. Bei Interesse bitte PN an mich!
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  #8  
Alt 10.08.2013, 11:08
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Du Ungläubiger !!! DAnn fahre ich jetzt mal extra meinen Rechner hoch.Mit dem Tablet läßt sich schlecht einfügen..............
War bei uns in Bayern schon immer so. Kann mir auch nicht vorstellen, daß es hier landerspezifische Zulassungsabweichungen gibt.

Ich hatte sogar mal von der Versicherungsgesellschaft 8 Jahre meinen Beitrag zurückbekommen, weil unser Renntransporter versichert war, obwohl daß
Riskio nicht gegeben war.......wurde ein kleiner Urlaub .

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen,

2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


Selbst für unsere einachsigen Betonpumpen 1,5 to. schwer, brauch ich keine Anhängerhaftpflicht.
Da habe ich aber schon mal selber bezahlt, nachdem sich die Pumpe abgekuppelt hat und einen Zaun beschädigte.


Daher mein Fazit: Haftpflicht bei grünem Kennzeichen empfehlenswert, es könnte ja auch mal ein Personenschaden entstehen, der richtig Geld kostet !!!
__________________
LG Ralf

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Geändert von Monoposti (10.08.2013 um 11:30 Uhr)
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  #9  
Alt 10.08.2013, 11:35
thypoon thypoon ist offline
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Oha, da hab ich ja was losgetreten....

Danke erstmal an alle Beteiltigten. Ich habe es nun so gemacht:

Nachdem ich bei der HUK24 online die Info bekommen habe, dass u.a. Bootstrailer und Viehtransporter nicht versicherbar sind, habe ich bei der HUK (ohne 24) angerufen.

Der Herr am anderen Ende sagte: ich kann, muss aber nicht. Letztendlich habe ich jetzt per Telefon eine EVB-Nummer für die Zulassung erhalten und der Rest kommt per Post. Die reine Haftpflicht für den Trailer <1to kostet im Jahr 15,xx €.

Ich bin auf keinen Fall überversichert, aber in diesem Fall ist es OK denke ich, gerade auch wegen Grenzüberschreitung, man weiß ja nie.
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  #10  
Alt 10.08.2013, 12:18
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Moin zusammen,


laut aussage unserer Versicherung:

Trailer ist nicht versicherungspflichtig!!!

Wie schon geschrieben: im angekuppelten Zustand versichert über Zugfahrzeug

wenn er abgekuppelt ist ist und es wird ein Schaden beim zB schieben verursacht ist die Privathaftpflicht des mit Hand schiebenden zuständig!!!!

Steht er irgendwo und es passiert was, zB falsch abgestellt,er rollt weg oder so.....
ist wiederum die Privathaftpflicht des ihn zu letzt bewegten zuständig...
__________________
Viele Grüße

Martin

RIBBCHEN Quäler
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  #11  
Alt 10.08.2013, 20:47
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Zitat:
Zitat von Monoposti Beitrag anzeigen
Du Ungläubiger !!! DAnn fahre ich jetzt mal extra meinen Rechner hoch.Mit dem Tablet läßt sich schlecht einfügen..............
War bei uns in Bayern schon immer so. Kann mir auch nicht vorstellen, daß es hier landerspezifische Zulassungsabweichungen gibt.

Ich hatte sogar mal von der Versicherungsgesellschaft 8 Jahre meinen Beitrag zurückbekommen, weil unser Renntransporter versichert war, obwohl daß
Riskio nicht gegeben war.......wurde ein kleiner Urlaub .

Verordnung über die Zulassung von Fahrzeugen zum Straßenverkehr (Fahrzeug-Zulassungsverordnung - FZV)

§ 3 Notwendigkeit einer Zulassung

(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine dem Pflichtversicherungsgesetz entsprechende Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

1. folgende Kraftfahrzeugarten:
a) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Stapler,
b) einachsige Zugmaschinen, wenn sie nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet werden,
c) Leichtkrafträder,
d) zwei- oder dreirädrige Kleinkrafträder,
e) motorisierte Krankenfahrstühle,
f) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge,
g) Elektronische Mobilitätshilfen,

2. folgende Arten von Anhängern:
a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
c) fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
d) Arbeitsmaschinen,
e) Spezialanhänger zur Beförderung von Sportgeräten oder Tieren für Sportzwecke,
wenn die Anhänger ausschließlich für solche Beförderungen verwendet werden,

f) einachsige Anhänger hinter Krafträdern, Kleinkrafträdern und motorisierten Krankenfahrstühlen,
g) Anhänger für Feuerlöschzwecke,
h) land- oder forstwirtschaftliche Arbeitsgeräte,
i) hinter land- oder forstwirtschaftlichen einachsigen Zug- oder Arbeitsmaschinen mitgeführte Sitzkarren.


Selbst für unsere einachsigen Betonpumpen 1,5 to. schwer, brauch ich keine Anhängerhaftpflicht.
Da habe ich aber schon mal selber bezahlt, nachdem sich die Pumpe abgekuppelt hat und einen Zaun beschädigte.


Daher mein Fazit: Haftpflicht bei grünem Kennzeichen empfehlenswert, es könnte ja auch mal ein Personenschaden entstehen, der richtig Geld kostet !!!
Hallo Ralf,

jetzt hast du mich aber erschlagen mit Infos.
Konnte ich mir bis jetzt nicht vorstellen, bin nun aber eines besseren belehrt.

Ich würd den Trailer allerdings trotzdem versichern, wie du ja auch sagst.

Viele Grüße, Andi...
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  #12  
Alt 11.08.2013, 10:41
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Trailerversicherung

Zitat:
Zitat von Medline Andi Beitrag anzeigen
Hallo,

du mußt deinen Trailer auf jeden Fall versichern.
Da der Trailer ein Sportgeräteanhänger ist, kannst du eine grüne Nummer haben,
mit der du keine Fahrzeugsteuer zahlst.
Es ist richtig, das wenn der Trailer angekuppelt ist, er über das Zugfahrzeug versichert ist,
trotzdem muß der Trailer versichert werden.
Ohne Versicherung bekommst du ihn auch gar nicht zugelassen und somit auch keine Nummerntafel.

Gruß Andi
....das gilt nur für eine schwarze Nr. Bei ner grünen ist mit dem Auto alles abgegolten !
Trotzdem habe ich eine Kasko separat abgeschlossen (ca 50,-Euronen)den im abgekoppelten Zustand, also falls er sich selbstständig macht, greift die Kfz-vers. nicht. Desweiteren ist der Diebstahl auch abgedeckt
Gruß
Robert
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Gruß aus Traunstein
Robert
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  #13  
Alt 11.08.2013, 10:53
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Zitat:
Zitat von Docrobby Beitrag anzeigen
....das gilt nur für eine schwarze Nr. Bei ner grünen ist mit dem Auto alles abgegolten !
Trotzdem habe ich eine Kasko separat abgeschlossen (ca 50,-Euronen)den im abgekoppelten Zustand, also falls er sich selbstständig macht, greift die Kfz-vers. nicht. Desweiteren ist der Diebstahl auch abgedeckt
Gruß
Robert
Du meinst " Haftpflicht " ?

Teil / Voll Kasko wäre Diebstahl etc
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  #14  
Alt 12.08.2013, 19:40
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Bei mir ist der Trailer gegen Diebstahl in der Bootsvollkasko mit eingeschlossen gegen Diebstahl
Haftplicht ist auf jeden fall ratsam, da zum Beispiel wenn sich der Trailer auf der Autobahn vom Auto abreist, er eigenständig ist und einen enormen Schaden verursachen könnte und die Haftplicht hierfür ist echt nicht teuer, bei mir glaube ich 18€/Jahr
__________________
Gruß Hubert

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Klugscheissen, kann ich selbst
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  #15  
Alt 12.08.2013, 19:44
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Steht er irgendwo und es passiert was, zB falsch abgestellt,er rollt weg oder so.....
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Klugscheissen, kann ich selbst
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