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  #31  
Alt 03.02.2020, 13:13
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Nein, Andreas hat schon Recht, das mit dem Planenanhänger und 750 kg hab ich überlesen.

Dann aber ab dem Brenner ... und die 100 km/h Zulassung ist aber trotzdem hinfällig :), die Regelung in Österreich gilt auch ohne dieser.

Bei Fahrzeugen bis 3.5t mit einem Hänger unter 750kg ist 100 km/h in Österreich erlaubt.
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  #32  
Alt 03.02.2020, 13:16
hobbycaptain
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Zitat:
Zitat von Knox Beitrag anzeigen
Aber nur, wenn die Summe aus zGG vom Zugfahrzeug und zGG vom Hänger höchstens 3,5t sind, oder?
Z.B. ein SUV mit 2,5t zGG + Hänger >1,0t darf nur 80, oder?
ja


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  #33  
Alt 03.02.2020, 20:36
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Theo, bleibt ihr mit dem Womo stehen zum bieseln? :D
ich schon :-), hab noch keinen Kanal gelegt, wie im Hofbräuhaus.
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gruss aus monaco di bavarese
Theo
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  #34  
Alt 03.02.2020, 23:00
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Liebe Grüsse
Andreas
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  #35  
Alt 03.02.2020, 23:55
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  #36  
Alt 05.02.2020, 14:26
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Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.
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  #37  
Alt 05.02.2020, 16:25
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
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Geändert von Ralles (05.02.2020 um 16:40 Uhr)
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  #38  
Alt 05.02.2020, 17:28
goeberl
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
Geht's beim deutschen 100er nicht auch um die Kombination Zugfahrzeug-Trailer? Bild mir ein das mal irgendwo gelesen zu haben.

LG Martin
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  #39  
Alt 05.02.2020, 18:48
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  #40  
Alt 06.02.2020, 09:17
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Zitat:
Zitat von Ralles Beitrag anzeigen
Wenn Du die Abnahme vom Tüv noch hast, dann schon.
Allein der Aufpapper reicht nicht.
Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste

Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.
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  #41  
Alt 06.02.2020, 09:49
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Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Damit da kein Wirbel herauskommt:

PKW bis 3,5 Tonnen + Leichter Anhänger (bis 750 kg) = 100 km/h (theoretisch bis 4,25 Tonnen zusammen)

PKW unter 3,5 Tonnen + schwerer Anhänger (über 750 kg):
Höchstzulässige Gesamtgewichte beider zusammen:
Unter 3,5 Tonnen = 100 km/h (B Führerschein)
Über 3,5 Tonnen = 80 km/h (BE Führerschein oder Code 96 FSG))

100 km/h Zulassung über 750 KG in DE: in Österreich nicht anerkannt = über 3,5 T - 80 km/h
Leichte Anhänge in AT: in DE nicht vorgesehen = 80 km/h

ich frage mich immer:
Mein Trailer hatte in DE die 100er, das Pickerl ist sogar noch drauf, aber ist jetzt österreichischer leichter Anhänger. Was darf ich in DE fahren ?

Eigentlich trotzdem nur 80 km/h.
Da muss man aufpassen - es ist nicht nur das Gewicht entscheidend!
Ich hab´s schon mal geschrieben: Führerschein B reicht = 100 km/h, Führerschein E erforderlich = 80 km/h. Dir können die 80 km/h auch deutlich unter 3500 kg drohen wenn Du mit einem leichten PKW ziehst!!

Zitat:
Zitat von Berny Beitrag anzeigen
Nö, selbst das nicht, da müsste das deutsche Amt auf dem Österreichischem Kennzeichen ein Sigel anbringen und im Österreichischem Zulassungsschein einen Eintrag machen, womit die beiden Dokumente in Österreich wiederum ungültig wären und sich der deutsche Beamte wegen Urkundenfölschung verantworten müsste

Da der 100er in Deutschland eine Ausnahme und an den Hänger gebunden ist, müsste es eine andere Bewilligung als das Zulassungsdokument geben.
Und da hätte ich auch etwas: Ich habe einen Heinemann BA 35 aus Deutschland importiert. Der durfte dort nur 80 km/h fahren. In Österreich haben die mir bei der Typisierung (auf Basis der deutschen Papiere!) 100 km/h extra in den Typenschein und die Zulassung geschrieben Ich probiere das aber in Deutschland lieber nicht aus.
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  #42  
Alt 06.02.2020, 09:50
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Ich kenne das nur von vielen Holländern, die das so gemacht haben.

Aber ok, scheinbar läufts in Österreich anders.
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  #43  
Alt 06.02.2020, 10:09
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Muss mich korrigieren: Berny schrieb eh höchst zulässiges Gesamtgewicht. Stimmt schon was er geschrieben hat - mir war´s nur zu kompliziert zu lesen. Sorry Der Clou ist, dass seit wenigen Jahren auch für "nur B-Schein-Besitzer" das tatsächliche Gewicht und nicht wie bis vor wenigen Jahren das höchst zulässige Gesamtgewicht zählt. Somit sollten die von mir erwähnten Gespanne der Vergangenheit angehören. (gibt es nicht mehr: Anhänger hzGG schwerer als Zugfahrzeug, aber leer legal mit E-Schein zu ziehen, beides zusammen aber unter 3,5 t)
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  #44  
Alt 07.02.2020, 00:12
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Das Siegel kommt ja auf die 100er Plakette und nicht auf das Kennzeichen. Daher auch keine Probleme mit dem Österreichischen Kennzeichen.
Der Anhänger braucht auch in den Papieren die Bescheinigung, das er für 100 vom Hersteller zugelassen ist.
Das wird auch in österreichischen Papieren stehen dürfen. Heißt ja nicht, dass man dann auch 100 fahren darf.
Und so bekommen die Holländer den deutschen 100er Aufkleber, der dann natürlich nur in D gilt. Wüsste nicht, warum das mit einem österreichischen Anhänger nicht gehen sollte, da eben keine offiziellen Dokumente geändert werden müssen.

Der Eintrag einer Zugkombination aus Auto und Anhänger ist schon seit 2004 ca. Geschichte.

Gruß Rüdiger
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Viele Grüße
Heike & Rüdiger
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  #45  
Alt 07.02.2020, 07:34
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Hallo Rüdiger,

so wie mir das erzält wurde, wird es nicht in den Papieren eingetragen, sondern man hat den Wisch vom deutschen TÜV dabei und die 100er Plakette hinten auf dem Anhänger mit Siegel. Und das sollte reichen.

In Österreich wirds vermutlich nicht eingetragen, sonst würde das ja bedeuten, dass dort die 100km/h anerkannt werden.
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