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Papierkram Führerschein,Versicherung,Kennzeichnung,Zulassung,Anmeldung..

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  #1  
Alt 28.01.2021, 11:12
Delphin470 Delphin470 ist offline
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Bootsanmeldung adac

Ich hätte eine Frage wenn ich mein Boot anmelde beim adac Oder wsa an welche Behörden wird das noch gemeldet? Wird es noch irgendwo registriert oder gemeldet?

Lg
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  #2  
Alt 28.01.2021, 11:27
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Ralles Ralles ist offline
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Bei welchen Behörden sollte das noch gemeldet werden? Meines Wissens nicht.

Ich würde zum WSA gehen, da zahlst nur 1x :).
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Servus aus Oberbayern, Ralf

"Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen!"
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  #3  
Alt 28.01.2021, 14:56
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Little1972 Little1972 ist offline
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Ich würde über WSA gehen.
Den IBS musst Du immer wieder kostenpflichtig erneuern
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Liebe Grüße OLI
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  #4  
Alt 28.01.2021, 16:10
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Comander Comander ist gerade online
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Du bekommst einen Bootsschein und eine Nummer die du anbringen musst. Wie erwähnt ,beim WSA machst du falls sich nie was ändert das nur 1x.
Zitat:
Oder wsa an welche Behörden wird das noch gemeldet?
Mit der Registrierung ist alles erledigt. Anhand deiner Bootsnummer können alle Behörden () auf dich zurück greifen.
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Gruß Harry
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  #5  
Alt 28.01.2021, 16:32
Delphin470 Delphin470 ist offline
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Zitat:
Zitat von Comander Beitrag anzeigen
Du bekommst einen Bootsschein und eine Nummer die du anbringen musst. Wie erwähnt ,beim WSA machst du falls sich nie was ändert das nur 1x.Mit der Registrierung ist alles erledigt. Anhand deiner Bootsnummer können alle Behörden () auf dich zurück greifen.
Und das war meine Frage...welche Behörden werden darüber informiert? Es bleibt ja bestimmst nicht nur beim wsa....
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  #6  
Alt 28.01.2021, 16:45
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jugofahrer jugofahrer ist offline
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Meines wissens werden nur Boote ab 15 m. in einem zentralen Schiffsregister aufgenommen
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Sportboote mit WSA Zulassung werden nur im jeweiligen WSA der Zulassung, z.B. GÖ- 007 = Hann. Münden, geführt, und auch nur dort ist eine Halterabfrage des zugelassenen Boots möglich. Das gleiche gilt für bei der ADAC Sportschifffahrt zugelassenen Booten, allerdings geben beide Stellen Halteranfrage nur bei behördlichen Anfrage heraus, also Wasserschutzpolizei, Bundespolizei usw.
Eine private Halteranfrage wird nicht genannt.
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Gruß Heinz
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  #7  
Alt 28.01.2021, 16:53
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
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Zitat:
Zitat von Delphin470 Beitrag anzeigen
Und das war meine Frage...welche Behörden werden darüber informiert? Es bleibt ja bestimmst nicht nur beim wsa....
Ich denke, diese Frage kannst Du beim WSA stellen.
Da wirst Du dann sicherlich die Antwort erhalten.
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Grüße aus dem Schwarzwald und so oft wie es geht vom Bodensee, oder Oberrhein.
Markus

Nach der Saison, ist vor der Saison, also freuen wir uns auf die kommende.

„Navigation ist, wenn man trotzdem ankommt”

Wer gute Freunde hat, ist wahrlich reich, denn die meisten sind Gold wert und einige sogar unbezahlbar.


Marlin 500, Yamaha 60 PS 4 Takt.

Chronik: Marlin 440S, Yamaha 40 PS 2 Takter, Zeepter 330 Al, Sail 9,9/15 PS mit 4 Takten, Trailer Eigenbau, Johnson 6/8 PS u. Johnson 20 PS.
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  #8  
Alt 28.01.2021, 17:03
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Comander Comander ist gerade online
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Wenn du auf Wasserstraßen auffällig wirst dann kann die Obrigkeit schon voher anhand deiner Bootsnummer feststellen wer du bist bzw ob alles seine Richtigkeit hat.In Zeiten des Internet Null Problemo. Und überhaupt : solltest du in der Schweiz oder Italien kontrollierte werden haben die Zuständigen binnen Minuten ein Bild von dir - die wissen alles was relevant ist.

Weil du eben so fragst: die finden heraus ob du gesucht wirst, ob du positiv bist, die geforderten Führerscheine besitzt.......usw.
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  #9  
Alt 29.01.2021, 10:52
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Nur WSA ist sinnvoll. ADAC ist Abzocke...
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Gruß
Frank



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  #10  
Alt 29.01.2021, 10:55
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schwarzwaelder50 schwarzwaelder50 ist offline
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Zitat:
Zitat von the_ace Beitrag anzeigen
Nur WSA ist sinnvoll. ADAC ist Abzocke...
Der Meinung bin ich schon lange, nicht erst seit ich mit Bootfahren befasst habe.
Gerade (fast) jede Autoversicherung hat das im Programm, was bei dem Verein für teures Geld dazu nimmst.
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  #11  
Alt 08.02.2021, 00:53
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Hallo, soweit bin ich ganz eurer Meinung. Möchte nur anfügen, Registrierung bei ADAC, DMYV bzw. DSV ist eine internationale Registrierung. (IBS) Muss alle 2 Jahre gegen Bares erneuert werden. Beim WSA ist national. Kann und wird meistens im Ausland akzeptiert bzw toleriert, muss aber nicht.

Viele Grüße

Frank
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  #12  
Alt 08.02.2021, 07:29
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Hallo Frank,
ich glaub das ist eher Theorie.
Gibts Erfahrungen, dass im europäischen Ausland die WSA-Anmeldung nicht akzeptiert wurde?

Ciao, Ralf
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  #13  
Alt 08.02.2021, 14:07
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Zitat:
Zitat von ela Beitrag anzeigen
Kann und wird meistens im Ausland akzeptiert bzw toleriert, muss aber nicht.
Naja, der Schein vom WSA ist das einzige behördliche Dokument.
Mir sind jedenfalls keine Fälle bekannt, in denen man eine Anmeldung über einen Verein einem behördlichen Dokument vorgezogen hätte.
Entscheidend ist wohl am Ende, dass man eine Registirerung des Wasserfahrzeugs nachweisen kann - das geht mit jedem Dokument dieser Art.
Das vom WSA ist halt günstig und koster nur ein einziges Mal Geld.
Deshalb rate ich immer zur Registrierung beim WSA.
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Frank



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  #14  
Alt 08.02.2021, 19:23
Atlas Atlas ist offline
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Zitat:
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  #15  
Alt 10.02.2021, 13:51
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Hallo zusammen,

ich hatte gerade etwas Zeit und habe nachgeforscht. Ich habe meine Boote (bisher) auch beim WSA angemeldet, überlege aber ob der Internationale Bootsschein evtl. eine sinnvolle Erweiterung wäre.
Nun möchte ich euch nur an meinen Suchergebnissen teilhaben lassen. Entschieden habe ich mich noch nicht.
Jeder von uns nutzt sein Boot anders, befährt andere Wasserstraßen, Gewässer und Länder zu unterschiedlichen Zwecken. Darum sollte m. E. jeder für sich ausmachen bzw informieren, welche Registrierung er wählt.

Mein persönliches Fazit ist:

-die Regiestrierung beim WSA reicht normalerweise mit Sicherheit aus. Ausnahmen sind bei größeren Booten, gewerblich genutzten oder bei Booten die vermietet werden der Fall. Es ist eine amtliche Registrierung und generell in Europa anerkannt. Zu Problemen habe ich gerüchteweise nur etwas zur französichen See gefunden. Franz. Binnengewässer wäre kein Problem.

- Der Internationale Bootsschein IBS ist amtlich anerkannt und wird vom ADAC, DMYV und DSV ausgegeben. Diese "Vereine" sind von der Bundesregierung dazu ermächtigt, den Schein ausgegeben. Kosten für die Nutzung im Ausland ca 10-12Euro/ Jahr. National ist der IBS kostenlos. Einer schreibt im Internet dazu folgendes...

Da der DMYV und der DSV pauschale Beiträge als Unterstützung zum Betrieb der Schleusen an den Staat abführen – das Schleusen in staatlichen Schleusen ist daher für Sportboote kostenlos -, spricht moralisch vielleicht etwas dafür, einen dieser dem Wassersport etwas näheren Verbände dem ADAC vorzuziehen. In Bezug auf die Anerkennung und Gültigkeit sind die Kennzeichen der drei gleichwertig.

-Angeblich kann man auch das bestehene WSA Kennzeichen, wenn es fest auf dem Boot angebracht ist, bei einem der drei Vereine als Internationales Kennzeichen (IBS) eintragen lassen. Somit würde man ggf. das Kennzeichen der (Heimat)stadt führen und trotzdem international angemeldet sein

- Denke, es ist vielleicht etwas mit den Kfz Kennzeichen von früher (nicht EU Kennzeichen) zu vergleichen. Zum Eigentumsnachweis reichte das normale schwarz/weiße Kennzeichen generell aus. Bei Grenzübertritt musste/ sollte das D Schild geklebt werden. Es ging im Ausland auch ohne, konnte aber auch Schwierigkeiten geben. Kostete aber halt nur einmalig kleines Geld.




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Der IBS wird deutschen Bootseignern sowie ausländischen Bootseignern mit festem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt. Auch juristische Personen können den IBS erhalten. Weil durch den IBS die administrativen Vorgänge in den Häfen, bei Behörden und grenzüberschreitendem Verkehr erleichtert werden und das Eigentum an dem beschriebenen Boot glaubhaft gemacht wird, sollte man das Dokument bei Reisen ins Ausland an Bord mitführen.


Aus Wikipedia Um Links zu sehen, bitte registrieren

Registrierung

Um einen Internationale Bootsschein zu erhalten muss man deutscher Staatsangehöriger sein oder seinen festen Wohnsitz in Deutschland haben. Der Internationale Bootsschein muss vom Eigentümer des Sportbootes beantragt werden, der auch eine juristische Person sein kann. Mit Zuteilung des IBS erhalten die Boote ein amtlich anerkanntes Kennzeichen. Rechtsgrundlage hierfür ist § 5 KlFzKV-BinSch[3] Beim Antrag muss der Eigner technische Daten des Fahrzeugs angeben und sein Eigentum nachweisen oder glaubhaft machen.[1]




Die Wasser- und Schifffahrtsämtern vergeben amtliche Kleinfahrzeugkennzeichen und stellen einen Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen aus (§ 1 KlFzKV-BinSch).

Der Internationale Bootsschein mit seinen amtlich anerkannten Kennzeichen ersetzt diese amtliche Registrierung § 8 KlFzKV-BinSch. Das amtlich anerkannte Kennzeichen und damit der IBS bleibt national so lange gültig, bis sich technische Daten des Fahrzeugs verändern oder das Fahrzeug den Besitzer wechselt.[1]
International
Der ECE-Resolution Nummer 13 sind Deutschland, Frankreich, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Serbien, Slowakei, Tschechien, Ungarn und Vereinigtes Königreich als Staaten beigetreten.[5] Im Ausland wird der Internationale Bootsschein zwei Jahre lang als Reisedokument anerkannt, danach muss er bei der ausstellenden Stelle verlängert werden. Es gilt dort als offizielles Bootspapier, dass zum Einklarieren in den Häfen benötigt wird und wird dort als Registrierungs- und Eigentumsnachweis anerkannt. Andere Staaten können den IBS anerkennen, jedoch liegt dies im Ermessen der Behörden des Staates. Im Gegensatz dazu, ist das Flaggenzertifikats vom Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrografie, sowie die für Sportboote mögliche freiwillige Registrierung im Schiffsregister weltweit als Nachweis anerkannt, da sie dem Seerecht entspricht.

Schiffspapiere für die Seeschifffahrt

Auch wenn es nicht vorgeschrieben ist, haben sich viele Eigner einen Schiffsausweis ausstellen lassen. Das kann bei Reisen in das Ausland vorgeschrieben oder zumindest hilfreich sein.

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Internationaler Bootsschein
Für kleinere Boote wird zumeist der Internationale Bootsschein gewählt. Er kann vom Deutschen Segler-Verband (DSV), vom Deutschen Motoryacht Verband (DMYV) und vom ADAC ausgestellt werden. Dort ist das Boot dann registriert. Jede Änderung am Boot – zum Beispiel der Austausch des Motors – und beim Eigner – zum Beispiel ein Umzug – muss dem DSV, DMYV oder ADAC umgehend mitgeteilt werden.
Nachteilig beim Internationalen Bootsschein ist, dass er im Ausland nur anerkannt wird, wenn das Ausstellungsdatum nicht länger als zwei Jahre zurückliegt. Zur Erneuerung muss der Internationale Bootsschein im Original zurückgeschickt und ein neu beantragt werden. Obwohl der Internationale Bootsschein kein amtliches Dokument ist, wird er europaweit amtlich anerkannt.




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Nummer des Internationalen Bootsscheines (IBS) nach der Resolution Nr. 13 rev. der ECE (gefolgt vom Kennbuchstaben der ausstellenden Organisation: M-DMYV, S-DSV, A-ADAC). Der IBS wird darüber hinaus in vielen Ländern als Eigentumsnachweis anerkannt und ist ein Reisedokument.



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Mein Boot ist beim WSA angemeldet – benötige ich trotzdem einen IBS?

Durch die Anmeldung beim Wasser- und Schifffahrtsamt erhalten Sie ein amtliches Kennzeichen, welches nur innerhalb des Bundesgebietes gültig ist. Möchten Sie Ihr Boot zusätzlich im Ausland nutzen, ist ein IBS sinnvoll.



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Im grenzüberschreitenden Verkehr wird regelmäßig beim Ein- und Ausklarieren oder bei Kontrollen (z. B. Polizei, Bundesgrenzschutz, Fischereiaufsicht oder Zoll) ein Bootsdokument verlangt, mit dem nachgewiesen wird, dass man der Eigentümer des Bootes ist. Der in Deutschland ausgestellte Internationale Bootsschein (IBS) ist ein in ganz Europa anerkanntes Bootsdokument. Der IBS kann auch für Sportboote im Binnenbereich erteilt werden.

Viele Grüße

Frank
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