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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootsnamen, kann oder muss....


fricky
07.03.2007, 12:34
Hallo zusammen,

ich werde demnächst mein "neues" Schlauchi anmelden und versichern.

Zu Versicherungen bzw. Anmeldung IBS oder WSA habe ich hier ja schon vieles an hilfreichen Infos bekommen (:chapeau: )

Jetzt stellen sich mir aber noch ein paar Fragen:

Muss ich meinem Boot nun auch einen Namen geben, oder gilt das nur für die Boote, die nicht anmeldepflichtig sind?

MUSS ich meinem Boot einen Namen geben und es auch dementsprechend zusätzlich zur offiziellen Bootnummer beschriften, oder KANN ich das machen, wenn (und beschriften wie) ich das will?

Gruss, Fricky.
--

HubiSepp
07.03.2007, 12:43
Wenn du dein Boot Anmeldest must du im auch einen Namen geben,

Beschriftung ist Backboard und Steuerboard seitig am Bug vom Boot,

wenn du auch auf einer Wasserstraße unterwegs bist musst du auch am Heck

(achtern) ein Kennzeichen aufbringen.

LG
Sepp

Kleinandi
07.03.2007, 12:43
Hi
Du kannst Deinem Schlauchi einen Namen geben musst es aber nicht............

armstor
07.03.2007, 13:20
Wenn du dein Boot Anmeldest must du im auch einen Namen geben,

Beschriftung ist Backboard und Steuerboard seitig am Bug vom Boot,

wenn du auch auf einer Wasserstraße unterwegs bist musst du auch am Heck

(achtern) ein Kennzeichen aufbringen.

LG
Sepp

Hallo Sepp

Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt.
Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch.
Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt.



LG Franz

reini0077
07.03.2007, 13:42
Hallo Sepp

Habe meinen Zar angemeldet und etrax wegen der Namensgebung gefragt.
Lt. Ing. Mazucco von der Salzburger Landesregierung ist eine Namensgebung nicht erforderlich und ich habe auch keinen Namen. Auch mit dem Kennzeichen Achtern liegst du vermutlich falsch.
Das dritte Kennzeichen muß auf Wasserstraßen so angebracht sein, dass der Schleusenmeister das Kennzeichen ablesen kann. Am besten meistens am Steuerstand. So habs ich bzw. mein Freund bei der Fahrschule Koller in Aschach gelernt.



LG Franz
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.

Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.

hier der link zum WSA Berlin. http://www.wsa-b.de/

Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.

lg Reini

scorsese
07.03.2007, 14:21
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo

fricky
07.03.2007, 14:51
danke für Eure zahlreichen Antworten, die Meinungen sind dazu wohl eher nicht so ganz einheitlich. Ich werde mal beim WSA etwas genauer dazu nachfragen. Wenn ich dazu was weiss, stelle ich das hier rein.


Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Bin auch immer noch dabei, mir die ganzen Infos zur Anmeldung in HR zusammen zu suchen. Falls mir das ein oder andere noch unklar ist, würde ich mich nochmal an euch wenden.

Gruss, Fricky.
--

reini0077
07.03.2007, 16:03
Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Bin auch immer noch dabei, mir die ganzen Infos zur Anmeldung in HR zusammen zu suchen. Falls mir das ein oder andere noch unklar ist, würde ich mich nochmal an euch wenden.


von den Kroatischen Behörden hast du nichts befürchten wenn, du.....

dein Boot vorschriftsmäßig beim Hafenkapitän anmeldest.
du alle benötigten Papier dabei hast (Führerschein, Versicherungsbestätigung, Reisepass, Personenliste)
du dich an die bestehenden Vorschriften (Geschwindikeitsbeschränkungen, Mindestabstände zum Ufer, keine Gefährdung anderer Personen)hältst.

du die notwendige Ausrüstung dabei hast.

die kroaten sind ja keine Unmenschen, sie tun ja auch nur ihre Pflicht.

lg Reini

dievoggis
07.03.2007, 16:11
Servus Fricky:chapeau: ,

bei der Anmeldung beim WSA brauchst in Deutschland keinen Bootsnamen.

Zu kroatien kann ich nichts sagen, fahre heuer das erste mal hin. kann mir aber vorstellen, dass entsprechend der Unterlagen zu Deinem Boot kein Name notwendig ist.

Auch die Versicherung verlangt keinen Namen.

Gruß Peter

fricky
07.03.2007, 16:56
die kroaten sind ja keine Unmenschen, sie tun ja auch nur ihre Pflicht.lg Reini

naja, soooo hab ich das ja auch nicht gemeint, ich hatte nur den ein oder anderen Beitrag zu Kontrollen gelesen, und es kam mir irgendwie so vor, als würde die Einhaltung der Vorschriften in HR ganz genau bis super genauestens eingehalten. Ist aber nur so ein Eindruck, ich nehm das nicht als Vorurteil mit, werd mir demnächst mein eigenes Bild davon machen.

Danke Dir trotzdem für Deine Hinweise. Das Wesentliche hast du da recht übersichtlich zusammengefasst. Das macht es einem Anfänger wie mir leichter, sich einen Überblick zu verschaffen.

Ich werde mich zu der Anmelderei in HR noch etwas umhören und informieren, und dann sicher auch noch einige Fragen hier abladen, hab schon einige Punkte auf meiner Liste. Aber dann lohnt es sich wenigstens, ich will ja nicht wegen jedem Sch.... hier anfragen.

bei der Anmeldung beim WSA brauchst in Deutschland keinen Bootsnamen.

Denke ich auch, btw.:das Anmeldeformular vom WSA ist schon unterwegs.

Ich habe beim ADAC noch was dazu gefunden.
In den FAQ's steht da:


Muss das Boot einen Namen haben?
Boote, die von der Kennzeichnungsverordnung ausgenommenen sind müssen mit dem Bootsnamen (auf beiden Außenseiten in gut lesbaren mindestens 10 cm hohen lateinischen Schriftzeichen) sowie mit dem Namen und der Anschrift des Eigentümers (innen) versehen sein, wenn sie nicht freiwillig ein amtliches oder amtlich anerkanntes Kennzeichen führen.

Wobei; ich weiss nicht, ob der ADAC in Sachen Boot die Quelle schlechthin ist, und ob sich das jetzt nur auf den IBS bezieht, oder allgemein gilt.

Aber die Anschrift des Eigentümers.....?!?!?:lachen78:
Das stelle ich mir gut vor...:futschlac

Gruss, Fricky.
--

fricky
07.03.2007, 17:33
wen's interessiert:

hier hab ich noch was konkretes zu Kennzeichnung und Namensgebung gefunden:

http://http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/index.html (http://www.elwis.de/Freizeitschifffahrt/kennzeichnung-kleinfahrzeuge/index.html)

bezieht sich allerdings nur auf Binnenschifffahrtsstraßen.

Gruss, Fricky.
--

armstor
07.03.2007, 18:28
danke für Eure zahlreichen Antworten, die Meinungen sind dazu wohl eher nicht so ganz einheitlich. Ich werde mal beim WSA etwas genauer dazu nachfragen. Wenn ich dazu was weiss, stelle ich das hier rein.



Also nach allem was ich bisher dazu hier gelesen habe, kann ich mir alles vorstellen, nur nicht dass die Kroatischen Behörden in irgendeiner Form grosszügig sind. Habe aber selbst (noch) keine konkreten Erfahrungen dazu.

Gruss, Fricky.
--

Ja Fricky

Du hast von mir und vom Reni recht klare Antworten bekommen. Das mit der Kontrolliererei in Kroatien hat Reini sehr treffend beschrieben. Diese Schwarzmalerei mit den kroatischen Kontrollen finde ich schön langsam zum Kotzen. Ich kenne bis heute keinen einzigen Hobbykapitän der irgendeine Strafe bezahlen hätte müssen und sollte mal einer bezahlt haben, hat er sicher ein größeres Vergehen begangen. Ich sage Euch nur ein Beispiel:
In der Supetarska gibt es seit vorigem Jahr eine Geschwindigkeitsbeschränkung. Da sind von 10 Booten mindestens 2 Boote mit Vollgas - ich will nicht einmal behaupten abssichtlich - rausgefahren. Die Polizei die draußen stand hat niemanden bestaft.
Wenn du dich an die Spielregeln, so wie sie Reini beschreibt hälst, hast du nicht die geringsten Probleme. Last euch nicht durch einige Mießmacher aus dem Häuschen bringen. Sollte widererwarten doch einer Strafe bezahlt haben, weis er genau warum und wird es nicht zugeben, warum er bezahlt hat.

LG Franz

DieterM
07.03.2007, 19:07
Hallo Fricky,

Du wohnst in Bad Kohlgrub, also D, und hälst Dich an die WSA Zulassung, siehe ELWIS wie schon gelesen, daher für Deine Schlauchi die Zulassungsnummer vorne Steuerbord und Backbord auf den Schlauch, mind. 10 cm groß und schwarz oder weiß, fertig. Am besten die speziellen Nummern im Fachhandel bestellen unter Angabe des Schlauchmaterials (PVC oder Hypalon), müssen frisch sein damit diese auch auf dem Schlauch halten. Die aus dem Baufachhandel kannst Du vergessen, halten nicht auf dem Schlauch.

Möchtest Du Deinem Boot einen Namen geben, was Dir frei steht, so kommt dieser Steuerbord oder Backbord auf den Schlauch achtern, da mittig ja der Outboarder hängt.

Das genügt in ganz Europa, aber für die französische Küste benötigst Du das Flaggenzertifikat vom BSH in Hamburg (Bundesamt für Schiffahrt und Hydrografie) mit Namen und Heimathafen am Heck (Pflicht!) und einem Bild vom Boot, kostet um die Eur 50 für 8 Jahre und dauert derzeit 8 bis 10 Wochen nach Antragstellung, siehe hierzu http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp

Lt. DMYV und ADAC wären Sportboote jetzt vom Flaggenzertifikat befreit, aber ich habe in Frankreich dazu noch keine Bestätigung gefunden und habe deswegen für Korsika jetzt wegen einem neuen Motor eine Änderung meines Flaggenzertifikates in Hamburg beantragt für mein Boot, liegt dort vor dauert jetzt aber schon seit Mitte Januar an, da von den beiden Damen dort nur eine zur Bearbeitung derzeit verfügbar ist. :biere:

reini0077
07.03.2007, 19:20
Zitat von Fricky,
Ich werde mich zu der Anmelderei in HR noch etwas umhören und informieren, und dann sicher auch noch einige Fragen hier abladen, hab schon einige Punkte auf meiner Liste. Aber dann lohnt es sich wenigstens, ich will ja nicht wegen jedem Sch.... hier anfragen.

Ich weiß nicht was es da noch viel zu informieren gibt, habs ja erklärt. Wichtig ist nur das die Bootsanmeldung beim zuständigen Hafenkapitän spätestet am dritten Tag erfolgen muß.
Ich halte es so,
1 Tag Ankunft, Beziehen der Unterkunft, Boot Wassern und Boje oder Mole belegen.
2 Tag Vormittags Bootsanmeldung beim zuständigen Hafenkapitän
dann ................. U R L A U B.

Zu den Kontrollen in HR

Auch ich hab ein Beispiel:

In der Bucht von Cikat wurde letztes Jahr fast Täglich kontroliert. Berny und ich wurden aber nicht ein einziges mal angehalten, warum?
1. Weil wir uns an die Sicherheitsvorschriften (Abstand Ufer, Geschwindigkeit beim nähern der Bucht, usw.) gehalten hatten.
2. Wir unsere Boote vorschriftsmäßig ausgestattet haben.
3. Wir alle nötwendigen Formalitätet sprich Bootsanmeldung erledigt hatten.

Wir hatten einige befragt die Kontrolliert oder Gestraft wurden.

Immer dasselbe, kein benötigter Führerschein, keine Sicherheitsausrüstung, Boot überladen, Boot nicht angemeldet, usw.
da wunderts mich nicht. :stupid:

Den Rest hat auch Franz ganz treffend erklärt.

Ansonsten kannst du fragen was du willst.

Es wird sowieso nie geantwortet. :lachen78:

lg Reini

stebn
07.03.2007, 20:13
....ich war auch letztes Jahr das erste mal in Kroatien.. was hab ich mir vorher Gedanken gemacht:cognemur: :cognemur: Genau so wie du!!
Und was war!!?? NIX
Ich bin so gefahren dass ich keinen anderen und mich nicht gefährde. Einige male kam mir die Polizei entgegen und die haben einmal beim vorbei fahren geguckt und sind dann weiter gefahren.

Wer mit Vollgas in und aus Buchten kommt sollte sofort den Schein abgeben. Die Gefahr da einen Taucher oder Schwimmer zu verletzten ist zu groß.

Das die Zahlen müssen ist schon richtig.

Melde dein Boot. Namen brauchst du nicht und gut ist

fricky
07.03.2007, 21:33
Also ich seh das wirklich nicht so eng, mit den kroatischen Behörden, wie gesagt, ich fahr demnächst ja eh selbst hin, und mach mir dann mein eigenes Bild.

Es wird wohl so sein, dass derjenige, der mit den Behörden Stress hat, sich verm. immer irgendwie ungerecht behandelt fühlt, auch wenn er zu schnell oder ohne Papiere unterwegs war und damit selbst an der Situation schuld ist.
Das kennt man ja, wenn man selbst mal geblitzt wird, das ist ja (gefühlsmässig ) auch immer nur Abzocke der Polizei, nur "die anderen", die ham das immer verdient.:zwinkern:

Ich werde die erste Zeit ohnehin etwas zurückhaltend unterwegs sein, weil ich ja rein überhaupt keine Bootserfahrung habe. Von daher bin ich also lieber erstmal etwas vorsichtiger.

Danke euch nochmal für die vielen Tips!!

Gruss, Fricky.
--

Frank.T
08.03.2007, 08:33
Was hier so oft über die kroatische Hafenmeisterei und Wasserpolizei geschrieben wird halte ich für ein Schreckgespenst.
Mir sind die Herren sehr hilfsbereit und zuvorkommend begegnet und ich kann nichts negatives berichten.

KlausB
08.03.2007, 10:12
@ Scorsese (Haimo)

Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?


Hallo Haimo,

wenn ich das richtig verstehe, fährst Du mit dem ausschließlich in HR genutzten Boot, das aber nicht in A angemeldet und daher auch kein Kennzeichen hat, mit 3,35 m Länge und 30 PS in HR. Habe ich das richtig verstanden?

Hört sich so an, als hättest Du dann auch nicht die vorgeschriebene HR-Vignette? Denn ich kann mir gar nicht vorstellen, dass Du die bekommst, ohne Anmeldung des Bootes im Heimatland und ohne Kennzeichen? Ich vermute, dass dich ohne diese Anmeldung im Heimatland der kroatische Hafenkapitän gleich wieder heimschickt...?

Ich gehe des weiteren davon aus, dass dein Boot (allein schon wegen der Motorisierung) eigentlich in A angemeldet sein müsste, es aber de facto nicht angemeldet ist. Verbessere mich bitte, wenn ich falsche Schlußfolgerungen ziehe.

Jetzt mag ich keine Schwarzmalerei betreiben, aber wie sieht es denn mit deiner Haftpflichtversicherung aus? Eine solche dürftest Du eigentlich ohne Anmeldung und Kennzeichen ebenfalls nicht bekommen?

Und wenn dies alles wirklich nicht vorhanden sein sollte, und Dich - egal ob in HR, A oder D - die Wasserschutzpolizei erwischt, dann zahlst Du dich dumm und dusselig!

Nur so als Warnung, jetzt ist noch genug Zeit für Anmeldung und Versicherung, und Du kannst Dir viel Ärger sparen.

Klaus

reini0077
08.03.2007, 11:23
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo

uuuuuuuuups, das hab ich übersehen und bin erst durch das Posting von KlausB (danke Klaus) darauf aufmerksam geworden.

Klaus hat recht.

Um in HR eine gültige Fahrerlaubnis zu erhalten sind folgendes beim Hafenkapitän vorzulegen;

Gültiger Führerschein, Reißepass weiters die Bootspapiere (sprich Zulassungsschein, den du ja nicht hast weil in A nicht angemeldet) und die Versicherungsbestätigung, die du aber auch nicht hast weil dein Boot in A nicht zugelassen ist.

Daraus folgt keine Zulassung in Kroatien und daher auch keine Fahrerlaubnis.

Du siehst du bewegst dich ilegal in HR auf dem Wasser, ich würde das noch vor dem nächsten Urlaub ändern, ansonsten ist mit bösen Überraschungen zu rechnen weil hier WAPO keinen Spass (zu recht) versteht.

lg reini

HubiSepp
08.03.2007, 12:32
Franz hat recht, auch die Oberösterrichische Landesregierung verlangt keine Namensgebung.
Das dritte Kennzeichen muß so befestigt sein wie Franz es beschrieben hat.

Dies gilt allerdings für Österreich, wie es in Deutschland aussieht weeiß ich nicht.

hier der link zum WSA Berlin. http://www.wsa-b.de/

Wenn Du aus Deutschland kommst, kannst du auch bei deinem zuständigen
Wasserschiffahrtsamt nachfragen.

lg Reini

Bei mir im Lernbuch steht bei Wasserstraßen ein 3 Kennzeichen und das im Heck

Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus.

LG

Sepp

DieterM
08.03.2007, 14:01
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo

In Ergänzung zu KlausB nur so viel. Wenn Du die Vorschriften für ein Boot mit 30 PS kennst, egal ob A oder HR, dann vestehe ich nicht, warum Du ohne die richtige Zulassung und Versicherung fährst, womöglich hast Du auch keinen Führerschein für den Motor, und die Sicherheitsausrüstung anBord stimmt auch nicht.

Sich damit auch noch prusten, das Du nie kontrolliert wurdest, finde ich sehr komisch. Du hattest einfach Glück und mußt damit rechnen, das Dir das Boot unter dem Hosenboden beschlagnahmt werden kann.

Auch als Kroate darfst Du nicht ohne kroatische Zulassung und Befähigungsausweis rumfahren.

Empfehlung, hole Dir die nötigen Dokumente und Registrierungen nach und Du kannst in Zukunft sorgenfrei Dich mit Deinem Boot bewegen, egal ob in A oder HR, das spielt dann keine Rolle mehr. :biere:

st.martin156
08.03.2007, 14:14
Was hier so oft über die kroatische Hafenmeisterei und Wasserpolizei geschrieben wird halte ich für ein Schreckgespenst.
Mir sind die Herren sehr hilfsbereit und zuvorkommend begegnet und ich kann nichts negatives berichten.

Hallo zusammen,:biere:
Ich muß mich hier auch anschließen.
Ich schippere nun schon jahrelang auf dem Koratischen Meer herum und habe keine einzige negative Erfahrung mit den kroatischen Behörden gemacht.:seaman: Ganz im Gegenteil. Die Hafenmeister sind allesamt äußerst hilfsbereit und zuvorkommend.:chapeau: Eigentlich ein Wunder, bei den unzähligen Schwachköpfen die dort auf dem Wasser unterwegs sind. ( Einfahren in Buchten mit Vollgas,:stupid: Vollgas im 50 m Entfernung vom Ufer,:cognemur: Volltrunken und laut:stupid: ) Die Polizei hat mit diesen Typen, genug zu tun und lässt jene die sich an die Vorschriften halten mit Sicherheit in Ruhe.:ka5:
Also die, die über Behördenwillkür meckern, sollen in sich kehren und objektiv bleiben.:smileys5_

Ich liebe Kroatien mit all seinen Eigentümlichkeiten:natur016:

Liebe Grüße
Andreas:biere:

armstor
08.03.2007, 14:54
Bei mir im Lernbuch steht bei Wasserstraßen ein 3 Kennzeichen und das im Heck

Das mit dem Namen ist mir Neu, aber wie es schön heisst, man lernt nie aus.

LG

Sepp

Hallo Sepp

Wie du richtig sagst, man lernt nie aus. Da auch ich nicht deine Lernbücher bezweifeln will habe ich heute bei der Yachtschule Koller angerufen, wobei mir Herr Koller mitteilte, dass das 3 Kennzeichen auf dem Boot so angebracht sein muss, dass es von Oben ( für den Schleusenmeister und für die Polizeihubschrauber :lachen78: ) gut sichtbar ist. Es ist damit unerheblich ob du es auf dem Gerätebügel oder auf dem Steuerstand anbringst. Heckspiegel wird wahrscheinlich schlecht gehen. :biere:

LG Franz

Wurde gerade von den Koll. aus Aschach angerufen, dass die Aussagen des Herrn Koller der Richtigkeit entsprechen.

Chester
08.03.2007, 17:57
Mich hat man mit meinem kleinen Böötchen in der Bucht vor Krk-Stadt im letzten Jahr 20 Minuten lang kontrolliert, weil:

Ich habe mit dem Boot STILL in der Bucht gelegen.
Sonst nichts!

Die haben alles, aber auch wirklich alles durchkontrolliert und sich sogar anhauchen lassen - nichts. Ein Kontrollprotokoll wurde minutiös in eine Kladde eingetragen, incl. der Nummern von Führerschein und Pickerl. Das die mich nicht noch handcoloriert eingezeichnet haben, war alles!

Nach Ende der Prozedur erfuhr ich, warum ich mich "verdächtig" gemacht hatte:

20 Minuten vor der Kontrolle hatte Deutschland : Costa Rica angefangen! Und allenfalls ein Krimineller dümpelt da noch mit dem Boot rum! :lachen78: :lachen78: :lachen78:
Das war im Ernst (!) die Begründung.

Reinhard :chapeau:

stebn
08.03.2007, 18:07
Und allenfalls ein Krimineller dümpelt da noch mit dem Boot rum! :lachen78: :lachen78: :lachen78:
Das war im Ernst (!) die Begründung.

Reinhard :chapeau:


....und jetzt aber raus mit der Wahrheit!! Wir sind hier unter uns!!:biere: :futschlac :biere:

scorsese
16.03.2007, 14:09
Hallo!

Darf ich mich gleich mit einer Frage anschließen?
Betreibe mein Boot ausschließlich in Kroatien, kenne aber auch die österreichischen Vorschriften. Bisher hatte ich auf meinem zerlegbaren Boot 335 cm kein amtliches Kennzeichen angebracht. Hatte auch nie Probleme, da ich mit dem kleinen Schlauchboot nie kontrolliert wurde.
Meine Frage: wie sieht es mit Kontrollen in Kroatien aus, wie sind dort die Vorschriften bzgl. Kennzeichnung? Hat jemand Erfahrungen gemacht, ist man da eher großzügig?

Danke für die Antworten
Haimo


Meine Frage bezog sich ausschließlich auf das amtl. Kennzeichen, bzw. dessen Anbrigungsvorschrift am Boot in Kroatien! Mit keinem Wort erwähnte ich, dass ich mein Boot anmelde, versichere, Führerschein etc... (Hab mich schon etwas über Eure Rückschlüsse geärgert)

Ja --> ich besitze seit 1993 das "Kroatische Küstenpatent".
Ja --> ich melde mein Boot seit 1993 jährlich beim Hafenkapitän an, inkl. Versicherung natürlich.
Ja --> mein Boot ist auch bei der Stmk. Landesregierung registriert. (Int. Zulassung für Sportfahrzeuge)

Und - was Vorschriften, Rasen, Strandbereich etc. betrifft, so kenne ich die Vorschriften. Außerdem hat mich die Natur mit einer guten Portion Hausverstand ausgestattet, da ist es nur normal, dass man auf sich und seine Umwelt Rücksicht nimmt, nicht nur auf dem Wasser.

Ich hoffe, ich konnte etwas Klarheit in die Sache bringen.

Schöne Grüße
Haimo

DieterM
16.03.2007, 19:38
Schade Haimo,
irgendwo bist Du im Widerspruch mit Dir selber, denn Du sprachest von einem nicht zugelassenen Schlauchi mit 3,35 m, aber anscheinend weißt Du doch alles. Das Du Dich über ein paar Aussagen hier ärgerst finde ich noch schader, denn jedem wird hier gerne geholfen, auch wenn verwirrende Anfragen reinkommen.

Schlage vor, das Du Dein kleines Schlauchi mit "tender to ..." kennzeichnest. Dann darfst Du damit in erreichbarer Weite des Mutterbootes das Du vielliecht hast (Unterstellung) überall in Europa fahren ohne spezielle Kennzeichnung. Nicht überall, aber bestimmt in Kroatien braucht man dafür aber einen Bootsführerschein, aber nur wenn das Boot motorisiert ist, egasl wie stark.

Kontrollen gibt es überall in ganz Europa, diese werden in der Regel ausschließlich und nach den jeweiligen Vorschriften der Länder durchgeführt, so auch in Kroatien. :biere:

scorsese
16.03.2007, 20:22
Hallo Dieter,

zuerst einmal möchte ich sagen, dass ich dieses Forum sehr gut finde, viel daraus lernen konnte, auch viel Hilfsbereitschaft erleben durfte. Bewundernswert ist auch der selbstlose Einsatz der Macher dieses Forums.
Auch Dich, lieber Dieter habe ich äußerst kompetent und hilfsbereit erlebt.
Gerade deshalb kann ich Deine letzte Antwort nicht so ganz nachvollziehen.

Noch einmal: bisher besaß ich ein Schlauchboot 3,35 lang, 10 PS, alles korrekt registriert, versichert und angemeldet. Lediglich das amtliche Kennzeichen (St- xxxxx) hatte ich nicht am Schlauch angebracht. Das war mein einziger Verstoß und hat offenbar niemanden gestört.
Seit 2 Wochen bin ich stolzer Besitzer eines 3,80 langen RIB`s mit 30 PS. Und, auch dieses möchte ich nicht mit St xxxxx "verschandeln".
Meine Frage bezog sich auf genau diese Kennzeichnung, wird sie geahndet?

Ich hoffe, dass jetzt alles gesagt ist und möchte diesen Beitrag damit beenden.

Schöne Grüße
Haimo

P.S. In Zukunft gehts vielleicht leichter mit LL: Lernt lesen!

N8falke
16.03.2007, 20:56
Schade Haimo,
irgendwo bist Du im Widerspruch mit Dir selber, denn Du sprachest von einem nicht zugelassenen Schlauchi mit 3,35 m, aber anscheinend weißt Du doch alles. Das Du Dich über ein paar Aussagen hier ärgerst finde ich noch schader, denn jedem wird hier gerne geholfen, auch wenn verwirrende Anfragen reinkommen.


Sorry Dieter, aber wo hat Haimo je von einem nicht zugelassenen Schlauchi geschrieben??? Die Rede war nur von einem Schlauchi mit nicht angebrachter Kennzeichnung. Das was dann daraus gemacht wurde war eigentlich nur nicht hinterfragte Interpretation, welche dann als Tatsache angenommen wurde.:confused- So entstehen Mißverständnisse.:zwinkern:

edit: Ooops, jetzt war der Grazer schneller!:biere:

Hansi
17.03.2007, 22:07
Hallo Leute


auch wir fahren schon einige Jahre mit dem Boot in Kroatien und wurden noch nie kontrolliert oder mussten Strafe bezahlen :chapeau:

Die Bootfahrer die Strafe zahlen müssen zahlen alle weil sie ein Vergehen gemacht haben da bin ich mir sicher :seaman:

Wenn mann natürlich in eine Bucht mit Gleitfahrt reinkommt oder kein Permit hat oder keinen Führerschein usw.........
Der soll meine Meinung nach Strafe zahlen :chapeau:
Dann fangen die Leute erst das Überlegen an :gruebel: :gruebel: :gruebel:

Überall muss mann sich an gewisse Regeln halten so auch am Wasser :chapeau: :chapeau: :chapeau:


lg Hansi

Dicke Lippe
18.03.2007, 13:27
Hallo Dieter,
...
Seit 2 Wochen bin ich stolzer Besitzer eines 3,80 langen RIB`s mit 30 PS. Und, auch dieses möchte ich nicht mit St xxxxx "verschandeln".
Meine Frage bezog sich auf genau diese Kennzeichnung, wird sie geahndet?
...

Hallo Haimo,
zu dem verschandeln:

Ich fahre meine Kennzeichen auf einer selbstgemachten Plexiglasscheibe als Träger, (komplett auf Seite A mit schwarzer Folie beklebt und das Kennzeichen auf der Rückseite B mit weißer reflektierender Folie in 100 mm großen Lettern in einer schönen Schriftart angebracht). Das Kennzeichen wirkt richtig edel! :cool: Diese Platte mit drei Löchern versehen und mit insgesamt 3 x ca. 1cm breiten UV-festen Kabelbindern an den Relingsleinen fest am Boot angebracht (steuerbord und backbord) dies wurde bisher nie beanstandet, weder in Deutschland noch in Spanien. Ich habe diese Platten allerdings im Heckbereich direkt über dem Quicksilver Schriftzug hängen, der dadurch komplett abgedeckt wird. :chapeau: (Auf der Rückseite habe ich einen Streifen Tesamoll angebracht den ich pro Saison erneuere, dann klappert das noch nicht mal! )
Das erspart es mir irgendeine Kennzeichnung direkt auf dem Schlauchmaterial anzubringen, und war auch erheblich billiger als die gekauften Teile! :ka5:
Gregor