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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf wieder


hirnsi
22.03.2007, 13:22
Hi

Darf jetzt behördlich geprüft :cool: mein Boot wieder mit dem Trailer fahren, und nicht nur am Wasser:lachen78::lachen78: :biere:

reini0077
22.03.2007, 13:49
Klasse :chapeau: :chapeau:

Gratuliere, und hoffe auf ein baldiges Wiedersehen. :cool: :biere:

lg Reini

Käptn Klaus
22.03.2007, 14:50
Hallo Rainer,
gratulation.
Aber was heißt jetzt wieder???:confused-

Müßt ihr dafür extra einen Führerschein machen?
Freut mich daß ihr auch nach Bettingen kommt.:banane:
Das wird bestimmt eine Gaudi!:biere:
LG
Klaus

DieterM
22.03.2007, 18:22
Servus Rainer,

gratuliere zur bestandenen Prüfung!:biere:

Bei mir geht es umgekehrt, meine amtlichen Fahrgenehmigungen für den Schwer-LKW-Bereich (C und CE) sind letztes Jahr ausgelaufen, weill ich sie ja beruflich nicht mehr benötige und daher auch die ab dem Alter von 50 Jahren erforderlichen alle 5 Jahre fälligen medizinischen Prüfungen (Kosten um Eur 200) nicht mehr machen werde.

Für die anderen Qualifikationen C1und C1E im mittleren LKW-Bereich habe ich aber noch die Befähigungen.

thball
22.03.2007, 18:30
Hallo Dieter,

muss man für den C1 und den C1E auch eine medizinische Prüfung machen? Ist bei mir noch etwas hin, aber ich glaube, dass man auch diese Befähigung verlängern muss, oder?

Dir Rainer natürlich noch herzlichen Glückwunsch!!! :chapeau:

skipperteam
22.03.2007, 18:33
gerade noch pünktlich vor der Saisoneröffnung

Gratulation:cool:


Gruß


Harald

DieterM
22.03.2007, 18:45
Hallo Tom,

kann ich Dir i.M. nicht sagen, da meine Fahr-Befähigungen schon sehr alt sind und aus der Zeit der 70er Jahre und davor zurück bis 1954 und 1957 stammen.

Hmmm, hatte in BR bereits mit 11 Jahren das Auto- und LKW-Fahren auf der Straße begonnen, also 1947, mit Innen- und Außenschaltungen, Untersetzungsverstellern an der Hinterachse, Gemisch und Zündverstellern am Lenkrad, usw., und ab 1952 mit 16 Jahren bereits eine amtliche Jugendbefähigung. So war ich bereits bei der MAN in den 80er-90er Jahren einer der letzten im Export, der die Klauengetriebe (Crashbox oder auch unsynchronisierten Getriebe) noch schalten konnte. So bin ich in die Anfangstechnik im Fahrzeugbau vor 60 Jahren gleich direkt mit reingewachsen. Wer kennt das heute noch, keiner... eigentlich schade, da es eine faszinierende Technik ist, die sich damit entwickelt hat und von heutigen Profis nur noch sehr bedingt beherrscht wird.

Ich würde Dir empfehlen die Anschlußausbildungen zu durchlaufen und die Prüfungen abzulegen, solange man noch nicht im Rentenalter ist, finde ich kann man alles gebrauchen.:biere:

thball
22.03.2007, 18:50
Hallo Dieter,

ich dachte man benötigt wenn man den "alten 3er" bis 7,5 t inkl. Hänger (was ja dabei war) ab dem 50. Lebensjahr auch eine medizinische Prüfung und regelmäßige Verlängerung. Aber ich bin mir da eben nicht sicher weil es momentan für mich noch nicht wichtig ist! Bislang gilt ja noch alles was ich habe... :biere:

DieterM
22.03.2007, 22:21
Hallo Tom,

was in Österreich von Rainer (Hirnsi) gemacht wurde, ist sicher der BE Schein.

Hier die Bestimmungen zum nachlesen . Bei der alten Klasse 3 gibt es eine Zwischenlösung, wobei ich keiner Einschränkung unterliege bei C und C1E, und bei BE auch nicht durch Bestandswahrung. Bei jüngeren ist das nach der neuen Verordnung nicht mehr der Fall.

http://www.bmvbs.de/dokumente/-,302.1434/Artikel/dokument.htm#ziel8

Das Gesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung traten am 1. Januar 1999 in Kraft.

elmarG.
23.03.2007, 08:52
...suuuuuper, Gratulation,- äääh n' Vorschlag: beim nexten Treffen sparen wir uns einfach das SLIPPEN und gurken nur mit uns'ren Trailern rum...:lachen78: :lachen78: :lachen78: (z.B.: mal auf'n Pöstlingberg rauf...):futschlac

marcus
23.03.2007, 09:05
Hallo
Die ärztliche Prüfung gibts nur für C u. CE

Andererseits darfst Du mit dem alten 3 - FS das Klassische Gespann 7,5 tonner + 11 Tonnen (1-Achs (=tandemachse mit weniger als 1 m Achsabstand)-)Hänger nicht mehr fahren, sondern nur noch bis 7,5 Tonnen Zugmaschine und Gesamt gewicht des Zuges nicht über 12 Tonnen, dafür gibt es die 1 Achs-Regelung nicht mehr

Gilt für alle Kl. 3 Besitzer, die das 50 Lebensjahr erreicht haben, auch wenn der alte graue oder rosa Schein nicht in eine Scheckkarte umgeschrieben wurden

mfg

Marcus

thball
23.03.2007, 13:34
Hallo Marcus,

vielen Dank - genau das meinte ich! :chapeau:

hirnsi
23.03.2007, 13:54
...suuuuuper, Gratulation,- äääh n' Vorschlag: beim nexten Treffen sparen wir uns einfach das SLIPPEN und gurken nur mit uns'ren Trailern rum...:lachen78: :lachen78: :lachen78: (z.B.: mal auf'n Pöstlingberg rauf...):futschlac
Die Idee find ich guuuuuuuuuuut war mit dem Boot noch nie am Pöstlingberg Aussicht muß super sein :lachen78: :lachen78: :seaman:

Hansi
24.03.2007, 15:22
Hallo Rainer


auch von uns Gratulation zur bestandenen Prüfung :biere: :biere: :biere: :biere: :biere:



Hansi,Angie und Gerald

elmarG.
24.03.2007, 15:24
Die Idee find ich guuuuuuuuuuut war mit dem Boot noch nie am Pöstlingberg Aussicht muß super sein :lachen78: :lachen78: :seaman:

...mit'n "MARLIN" mal "ZWERGERLSCHNEUTZEN"...:futschlac :futschlac :futschlac