PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Versicherung- Anmelden-Österreich


donjohnson
13.05.2007, 14:14
Hallo
Habe ein Schlauchboot 3m und einen 4PS Aussenborder (Boot neu 1200.- Motor gebraucht 500.- )
Wie soll man das Boot Versichern (Kroatienurlaub )
Wo kann man das Boot registrieren (ist es überhaupt notwendig? )

goeberl
13.05.2007, 14:45
hi namenloser!
eine anmeldung ist notwendig, sonst bekommst du in kroatien nur probleme. wo die zuständige behörde in kärnten ist, weiss ich nicht, aber frag mal manfred (n8falke) oder google.
versicherung ist für 5ps in kroatien nicht vorgeschrieben, aber ich würde dir eine haftpflicht dringend raten. hab für mein boot mit 18ps etwas über 20 euro im jahr bezahlt, also kosten, die nicht ins gewicht fallen.
wende dich mal an www.yacht-pool.com, superfreundliches service, preislich voll ok und vom ersten kontakt bis zum erhalt aller nötigen papiere sind bei mir nichtmal 4 tage vergangen.
lg martin

Willi=Martin
13.05.2007, 15:29
sehr günstige und sofortige Versicherungen gibt es auch beim ÖAMTC (wenn man Mitglied ist). Bei jedem Stützpunkt abzuschliessen (oft wissen die Mitarbeiter aber nichts von diesem Produkt).

reini0077
13.05.2007, 21:24
sehr günstige und sofortige Versicherungen gibt es auch beim ÖAMTC (wenn man Mitglied ist). Bei jedem Stützpunkt abzuschliessen (oft wissen die Mitarbeiter aber nichts von diesem Produkt).
so ist es, ich diese Versicherung schon einige Jahre, geht kurz und schmerzlos an jedem Stützpunkt und hat letztes Jahr 49€ gekostet.

lg Reini

MichaelH
14.05.2007, 09:43
versicherung ist für 5ps in kroatien nicht vorgeschrieben,

Auch wenn es die wenigsten mit 3m Boot und 4PS machen, vorgeschrieben in HR dafür ist:

eine Haftpflichtversicherung
ein gültiges Küstenpatent
eine Anmeldung beim Hafenkapitän
eine Zulassung irgendwo

Das kann die Ö Sportbootbinnenzulassung sein oder auch was anderes.
Ich habe in HR schon Ö Boote gesehen mit anderen Nummern drauf, jedenfalls keine österreichischen. Hätte mal fragen sollen wo der das Boot zugelassen hat. :gruebel:

goeberl
14.05.2007, 10:57
michael, auch wenns hier keiner wahrhaben will, für 5ps ist keine versicherung nötig.
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf unter punkt 5 stehts deutlich.
eine haftpflicht ist erst ab 15kW gesetzlich vorgeschrieben.

sinnvoll ist sie aber trotzdem. die paar euro tun auch nicht weh.

lg martin

reini0077
14.05.2007, 11:44
michael, auch wenns hier keiner wahrhaben will, für 5ps ist keine versicherung nötig.
http://yacht.de/pdf/kroatienverordnung.pdf unter punkt 5 stehts deutlich.
eine haftpflicht ist erst ab 15kW gesetzlich vorgeschrieben.

sinnvoll ist sie aber trotzdem. die paar euro tun auch nicht weh.

lg martin

Was heißt "auch wenns hier keiner Wahrhaben will", das haben wir doch schon einigemale geschrieben.

Boot mit einer länge von mehr als 2,5m und/oder mehr als 5 kW brauchen ein Permit, ergo auch eine Versicherung, sonst kein Permit.

Darunter ist es nur Empfehlenswert und kostet nicht die Welt.

lg reini

Berny
14.05.2007, 13:18
Ich kann Reini nur bestätigen, man bekommt kein Permit ohne der internationalen Versicherung (blaue Karte).

Ob das eine Willkür der Hafenmeister oder gesetzlich so geregelt ist, kann ich auch nicht sagen.

Außerdem ist jede Überlegung, sich keine Versicherung zu nehmen, in meinen Augen verantwortungslos, Unfälle passieren schneller als man denkt, bei Motorbooten sind diese oft sehr schlimm, weshalb eine Versicherung, egal mit wieviel PS immer empfehlenswert ist.

Demnach sollte man sich schon Gedanken darüber machen, warum sich hier die meisten für eine Versicherung aussprechen, das hat schon seinen Grund! :chapeau:

goeberl
14.05.2007, 15:37
Boot mit einer länge von mehr als 2,5m und/oder mehr als 5 kW brauchen ein Permit, ergo auch eine Versicherung, sonst kein Permit.


reini und berny, könntet ihr bitte mal punkt 5 der kroatienverordnung lesen, oder besser noch, hier zitieren!!!!!!!!
sorry, aber deutlicher als in der verordnung kann mans ja nicht formulieren.

über den sinn brauchen wir hier nicht diskutieren. das ist klar. aber hier gehts mir eher darum, dass ihr einfach was behauptet, was nicht stimmt.
und zur handhabung in der praxis: ich war die ersten jahre ohne versicherung unten. danach hab ich brav eine gehabt, aber bei der anmeldung hat der hafenkapitän immer auf die ps geschaut und gesagt: versicherung brauhst du nicht.

lg martin

Berny
14.05.2007, 17:09
Tja, und ich habe das vor 2 Jahren anders erlebt, da ist einer rausgeflogen, weil er keine Versicherung hatte.

Deshalb auch mein Hinweis, ob das ev Willkür ist.

goeberl
14.05.2007, 18:22
berny, über die willkür könnten wir ewig diskutieren, das ist ein selbstläufer-thema. es geht jetzt darum, was laut gesetz vorgeschrieben ist. und das ist ganz eindeutig.
dass sich die versicherung für jeden halbwegs verantwortungsvollen menschen von selbst versteht, ist doch klar. ich würd nie mehr ohne fahren, auch wenn ichs dürfte.

lg martin

reini0077
14.05.2007, 23:33
reini und berny, könntet ihr bitte mal punkt 5 der kroatienverordnung lesen, oder besser noch, hier zitieren!!!!!!!!
sorry, aber deutlicher als in der verordnung kann mans ja nicht formulieren.

über den sinn brauchen wir hier nicht diskutieren. das ist klar. aber hier gehts mir eher darum, dass ihr einfach was behauptet, was nicht stimmt.
und zur handhabung in der praxis: ich war die ersten jahre ohne versicherung unten. danach hab ich brav eine gehabt, aber bei der anmeldung hat der hafenkapitän immer auf die ps geschaut und gesagt: versicherung brauhst du nicht.

lg martin

brauchst keine Angst haben, ich hab s gelesen diese sind aber schon in die Jahre gekommen. :cool:

Nochmal, vielleicht kapierst es jetzt auch du.

Ein Boot, ein Motor, klar bis hier her?????

Fall 1:
Ein Boot >2,5m und 5 PS - benötigt ein Permit. OK???? Jetzt kommts, damit du aber ein Permit bekommst brauchst dsu, na was wohl ???? Hmmmmmmm, eine Versicherung, klaro ?

Fall 2:
Ein Boot < 2,5m und 5 PS - benötigt KEIN Permit. Ergo auch keine Versicherung.

Na bis jetzt wars ja nicht schwierig, oder???

Fall 3:
Ein Boot < 2,5m und 6 kW - hmmmmmmm, was jetzt??????? Richtig !!!!!!
benötigt ein Permit, ergo auch wieder eine Versicherung.

Also, ist doch ganz leicht und verständlich und sind keine Behauptungen, sondern Tatsachen.

lg Reini

goeberl
15.05.2007, 00:01
ok reini, dann sag einfach, dass das, was in der kroatienverordnung steht, einfach falsch ist.

auf alle fälle deckt sich das, was da drinnen steht, mit meinen erfahrungen von drei hafenämtern.

sollte die verordnung wirklich überholt sein, dann stell doch bitte den link zu einer aktuelle version hier rein. damit wäre uns allen geholfen.

bis dahin ist folgende passage für mich gültig:
"haftpflichtversicherung für nichtmaterielle schäden für wasserfahrzeuge mit bordmotor von 15kW und mehr"
(sorry reini, was is an den zeilen so schwer zu checken?)

lg martin

ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist.

reini0077
15.05.2007, 14:45
ok reini, dann sag einfach, dass das, was in der kroatienverordnung steht, einfach falsch ist.

auf alle fälle deckt sich das, was da drinnen steht, mit meinen erfahrungen von drei hafenämtern.

sollte die verordnung wirklich überholt sein, dann stell doch bitte den link zu einer aktuelle version hier rein. damit wäre uns allen geholfen.

bis dahin ist folgende passage für mich gültig:
"haftpflichtversicherung für nichtmaterielle schäden für wasserfahrzeuge mit bordmotor von 15kW und mehr"
(sorry reini, was is an den zeilen so schwer zu checken?)

lg martin

ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist.

ich komm dir nicht mit "selber gesehen", ich weiß es halt.

Du hast sicherlich recht das dies nirgens genau beschrieben steht, leider. Anstatt hier aber auf Paragraphen herumzureiten solltest du die User auf diesen Umstand aufmerksam machen.

Meine Erfahrungen (Novigrad, Porec, Rovinj, Mali und Cres) sagen aber was anderes, ohne Versicherung kein Permit für Boote über 2,5m oder mehr als 5 kW.

Mir geht es darum das niemand, nur weil er sich auf die offiziellen Bestimmungen beruft, kein Permit bekommt nur weil die Versicherung fehlt.

Aber da du ja anscheinend immer alles besser weißt, so mach es wie du willst.
Du kannst ja anstatt der Versicherungsbestätigung und dem Permit die Verordnung mitnehmen und bei Kontrolle vorzeigen. Hilft bestimmt.:lachen78:
lg Reini

rotbart
15.05.2007, 15:01
Haltet ein

:6852: :6852: :6852: :sportschi :sportschi :sportschi :sportschi

Keiner hat die Originaltexte und schon garnicht hier zitiert und selbst wenn, dann wäre (zumindest) mein Kroatisch kaum ausreichend.

Statt Euch über unbekannte oder schlecht übersetzte Texte zu streiten, wäre doch die klare Ansage gut :

JEDES BOOT SOLLTE VERSICHERT SEIN und ein Boot MIT MOTOR IMMER !

Das wäre doch ein vernünftiger Satz in einem solchen Forum , oder ???

Roland

goeberl
15.05.2007, 15:54
roland, ich bin absolut deiner meinung. jedes boot sollte eine versicherung haben, und ich rate es auch jedem.

nur stösst es mir halt immer ungut auf, wenn einer, ohne es belegen zu können, einfach sagt: "ich weiss es halt".
und zwei absätze später ist das "wissen" dann nur noch ein erfahrungswert.

sorry reini, deine erfahrung in ehren, aber ich hab halt andere erfahrungen gemacht. auch wenn du es nicht wahrhaben willst, ich bin nie nach der versicherungsbestätigung gefragt worden.

und wissen kannst es auch nicht, oder hast eine offizielle auskunft dazu? du hast halt immer diese erfahrungen gemacht. aber wiegesagt, zitiere hier bitte einen offiziellen schrieb und ich nehm alles zurück und komm mit einer kiste bier bei dir vorbei.


trotz alledem würd ich nie mehr ohne eine versicherung fahren, und ich rate echt jedem, die 25 euro oder was es halt kostet, zu investieren.

lg martin

ps.
ich komm dir nicht mit "selber gesehen", ich weiß es halt.

......

Aber da du ja anscheinend immer alles besser weißt, so

wer weiss hier alles besser?

rotbart
15.05.2007, 16:07
roland, ich bin absolut deiner meinung. jedes boot sollte eine versicherung haben, und ich rate es auch jedem.

nur stösst es mir halt immer ungut auf, wenn einer, ohne es belegen zu können, einfach sagt: "ich weiss es halt".
und zwei absätze später ist das "wissen" dann nur noch ein erfahrungswert.

Nu' ist es ja gut nicht immer wieder nachhaken, nachtreten :biere: :biere: :biere: :biere:

UND damit Ruh' ist nehme jetzt die Frage


wer weiss hier alles besser?

auf mich ------- ich:cool: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere:

reini0077
15.05.2007, 20:00
das ist es ja gerade, es steht nirgends konkret beschrieben.

Mir ist es bis jetzt 3 mal aufgefallen das beim Anmelden kein Permit gegeben wurde, weil eben die Versicherungsbestätigung fehlte. (1x Rovinj, Cres und Mali)

weiters lautet die Vorschrift, das am Boot die Versicherungsbestätigung mitgeführt werden muss. Daraus schließe ich das eine vorhanden sein muss.

Egal, diskutieren wir das beim nächsten treffen aus, ok?

PS. ein kurzes Beispiel:

Jedes Geschäft in Österreich ist nach dem Gesetz verpflichtet auch 200 und 500 € Scheine anzunehmen, wird aber oft nicht gemacht. Was nun??????

Gesetzlich hast du hier auch keine Handhabe um dies durch zusetzten.

Genau so ist es auf den Hafenämtern, der eine will es sehen der andere nicht.

Einigen wir uns auf Rolands spruch,
JEDES BOOT SOLLTE VERSICHERT SEIN und ein Boot MIT MOTOR IMMER !

:biere: :biere:

lg Reini

Feuerteufel
15.05.2007, 21:18
Hallo
ist von 2007

http://www.yachtcharterkroatien.de/informationenueberkroatien/skippertippsgesetzeundvorschriften/index.html

lg Emanuel

N8falke
15.05.2007, 22:07
hi namenloser!
eine anmeldung ist notwendig, sonst bekommst du in kroatien nur probleme. wo die zuständige behörde in kärnten ist, weiss ich nicht, aber frag mal manfred (n8falke) oder google....

lg martin

Anmeldung in Kärnten beim Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 15 (Umwelt) Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt

Unterabteilung Schifffahrt und Luftreinhaltung Schiffsführung Schiffszulassung Schifffahrtskonzessionen

Unterabteilungsleiter: ARNOLD Franz, Mag.

Weitere Informationen, unter anderem Formulare zum Download findest Du HIER! (http://www.verwaltung.ktn.gv.at/cgi-bin/evoweb.dll/web/akl/6198_DE)

Und bezüglich Versicherung schließe ich mich (ausnahmsweise mal:biere:) voll und ganz Rolands Motto an:


JEDES BOOT SOLLTE VERSICHERT SEIN und ein Boot MIT MOTOR IMMER !
Roland

geri
15.05.2007, 23:07
ps. wie kommst du eigentlich zu dem schluss, dass man ein permit generell nur mit versicherungsnachweis bekommt? wo steht das? und komm mir nicht mit "selber gesehen". wie dann was gehandhabt wird, ist eine andere sache. jetzt und hier gehts um das, wie es korrekt ist.


Bei jeder Anmeldung will der Hafenkapitän von Zadar den Versicherungsnachweis sehen. Hast du keinen wird dir sofort eine kroatische Versicherung verkauft oder es gibt kein permit
lg geri

ps hier noch der entsprechende Text

Zitat von dieser Seite (http://www.yachtcharterkroatien.de/informationenueberkroatien/skippertippsgesetzeundvorschriften/einklarierungvonyachten/index.html)

EINKLARIERUNG DER VERGNÜGUNGS- UND WASSERSPORTFAHRZEUGE


Nach der Einreise nach Kroatien hat sich der Bootseigner oder Schiffskapitän beim nächstliegenden Hafenamt oder seiner zuständigen Zweigstelle anzumelden, ohne Rücksicht darauf ob er auf dem Land- oder Seeweg eingereist ist. Der Bootseigner, der nach Kroatien auf dem Seeweg einreist, muss ohne Verzögerung auf dem kürzesten Weg den nächstliegenden für den internationalen Verkehr geöffneten Hafen einlaufen (internationaler Grenzübergang), wo Ämter der Polizei, Zoll- und Hafenbehörde vorhanden sind. Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht.
Bei der Einreiseanmeldung hat der Eigner vorzulegen:
• gültiges Dokument oder amtliche Bescheinigung, dass das Seefahrzeug in das staatliche Schiffsregister des Bootseigner-Landes aufgenommen wurde und ihm ein Flaggenzertifikat erteilt wurde,
• Eigentumsnachweis oder Nutzungsrecht über dos Wasserfahrzeug,
• Nachweis über die Seetüchtigkeit des Wasserfahrzeugs,
• gültige Dokumente über die Befähigung des Bootsführers,
• Haftpflichtversicherungs-Police.
Aufgrund der angegebenen Dokumente wird dem Schiffseigner das Dokument „Einreise- und Aufenthaltsanmeldung einer ausländischen Yacht oder eines Bootes in den Territorial- und Küstengewässern der RK“ /Prijava dolaska i boravka…/ erteilt, das ein Jahr ab dem Ausstellungstag gültig ist.

rotbart
15.05.2007, 23:19
Die Seite ist auch nicht immer up to date

ABER nochmal beendet doch die Endlos-Diskussion eine Versicherung ist so nötig wie eine Pinne oder Steuerrad:cognemur: :cognemur:
nicht wegen den kroaten sondern wegen dem Skipper selbst:schlaumei

goeberl
16.05.2007, 00:11
reini, man ist in kroatien sowieso irgendwie der willkür des jeweiligen hafenkapitäns ausgesetzt. gesetz hin oder her, wenn der nicht will, dann findet er was, damit der dir das permit nicht geben muss.
und es würde nichtmal was bringen, bei den kroatischen behörden nachzufragen. die haben, wie es scheint, oft keine kontrolle über die ihnen unterstehenden hafenkapitäne.
@ geri: in zadar gehts nicht, auf ugljan, ich glaub in preko ist das hafenamt, hat er zur versicherungsbestätigung gesagt: "was is das? is boot mit 18 ps, brauchst du nicht" und das ist eine zweigstelle vom hafenamt zadar.

wiegesagt, eigentlich eine überflüssige diskussion, weil man die versicherung ja als selbstschutz haben sollte. und auch überflüssig, weil in kroatien die gesetze nicht so umgesetzt werden, wie sie am papier stehen.

lg martin

Flipperskipper
16.05.2007, 20:44
Nach den in anderen Foren abgegeben Postings sind die Kriterien für die Anmeldung anscheinend doch neu:

"Alle in den Territorialgewässern der RK befindlichen Wasserfahrzeuge über 3m Länge und mit einem Motor über 4 kW unterliegen der Anmeldepflicht."

Daraus ergibt sich für den Fragesteller , dass er seine Bootslänge genau vermessen sollte. Liegt er unter 3 m, so ist eine Anmeldung wohl nicht vorgeschrieben.
Somit bräuchte er lediglich einen anerkannten Bootsführerschein (kroat. A).

http://www.forum-kroatien.de/t515886f11738635-Neuerungen-Fuehrerscheinpflicht-Schlauchboot-mit-Aussenbordmotor-1.html

Gruß Werner

rotbart
17.05.2007, 10:16
Nach den in anderen Foren abgegeben Postings sind die Kriterien für die Anmeldung anscheinend doch neu:



WANN findet einer eigentlich mal Originaldokument ??? und beendet damit alle Vermutungen ????

goeberl
17.05.2007, 12:59
werner, vermessen braucht sein boot keiner. der kafenkapitän hält sich an den wert, der in der zulassung steht. und die braucht sowieso jedes boot.

3m oder 2.50, 4kw, 5kw oder doch 5ps..... da gibts viele spakulationen, viele erfahrungswerte, aber den gesetzestext hat noch keiner vorgelegt und selbst wenn das einer machen würde, heisst das noch lange nicht, dass des hafenkapitän das gesetz so anwendet, wie es sich die herrschaften in der regierung vorstellen.

um auf nummer sicher zu gehen, einfach mit den papieren zum hafenkapitän und nachfragen. wenn er sagt, du brauchst kein permit, dann freu dich. wennst eins zahlen musst, dann geht die welt wegen den paar euro auch nicht unter.

lg martin

Dieter A.
21.05.2007, 00:32
@ rotbart
WANN findet einer eigentlich mal Originaldokument ??? und beendet damit alle Vermutungen ????

Hallo ,
Habe hier schriftlich vorliegen von der
Kroatische Zentrale für Tourismus
Stand 2007

Ein Schiff, das kürzer ist als 2,50 m, und/oder dessen Antriebsmotoren eine Gesamtkraft von weniger als 5 kW hat, benötigt keine Vignette.
Haftpflichtversicherung für entstandene Schäden gegenüber dritten Personen ( für Schiffe mit einer Antriebskraft von mehr als 15 kW )

mfg Dieter

goeberl
21.05.2007, 13:17
eigentlich wollt ich ja zu dem thema nix mehr schreiben, aber heute bin ich über was gestolpert.

seit vorigem jahr MUSS man ja beim anmelden des bootes so eine informationskarte kaufen. darauf steht allerlei nützliches. hafenämter und deren telefonnummer, koordinaten der aci-marinas, funkkanäle, auf denen es wetterinfos gibt,.......
und auf der rückseite ist die, hier oft verlinkte, "kroatienverordnung" abgedruckt. damit sind die ganzen informationen, die da drin stehen, nicht nur irgendein geschreibe von irgendeinem informationsbüro, sondern das ist das das offizielle informationsblatt der hafenkapitäne, zu dessen kauf man verpflichtet ist.
also kann man sich meiner meinung nach schon darauf berufen.

lg martin

Dieter A.
21.05.2007, 13:57
@ Martin,

In der Informationskarte steht wiederrum Boote unter 3m müssen keine Vignette haben (stand 2006 ) vieleicht 2007 schon nicht mehr aktuell.

mfg Dieter

goeberl
21.05.2007, 14:06
dieter, bei der, die ich 2006 auf rab bekommen hab, steht 2,5m. steht in der zweiten spalte, 5te zeile.
lg martin

Dieter A.
21.05.2007, 14:20
Martin,
meine habe ich auch auf Rab bekommen,
letztes Jahr Juli ( in Lopar )
auf der Karte vorderseite steht Datum
Published: June 2006
mfg Dieter

goeberl
21.05.2007, 14:32
hi dieter!

ups, hab grad gesehen, meine ist published march 2005. hab sie in juni 06 im stadthafen rab bekommen.

was ich aber damit eigentlich sagen wollte war, dass man jetzt was schriftliches in der hand hat, und da man es aus den händen des hafenkapitäns bekommt, kann dieser nicht so einfach sagen, dass das nicht gilt (war aber im speziellen jetzt eher auf die versicherung bezogen. ist da alles gleich geblieben?).

lg martin