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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : kroatisches Patent in Italien gültig


dew8w
09.07.2007, 12:10
Bevor ihr mich :pruegel:
ich habe die Suchfunktion benutzt
:seaman:

..und bin leider nicht fündig geworden.....

:nixweiss:


Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Besten Dank!
:smileys5_

thball
09.07.2007, 12:29
Hallo dew8w,

dazu gibt es schon sehr viele Postings. Forste einfach nur mal die Rubrik "Führerscheine/Papierkram" durch! :lachen78:

Kurz zusammengefasst:
- Prinzipiell benötigst Du einen Führerschein aus dem Land wo Du Deinen Wohnsitz hast (bei Euch ja schwierig)
- das kroat. Patent wurde anscheinend bei Kontrollen von Österreichern in Italien auch akzeptiert (zumindest habe ich gegenteiliges nicht gelesen)
- WICHTIG: Deine Versicherung sollte auch damit einverstanden sein (das kann Dir hier niemand sagen, da solltest Du selbst Deine Versicherung fragen)

DieterM
09.07.2007, 13:32
...


Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Besten Dank!
:smileys5_

Meines Wissens ist das kroatische Küstenpatent B nur in Kroatien für Dich als Österreicher mit einem in Österreich zugelassenen Boot gültig und wird in anderen Ländern amtlich insbesonder innerhalb der EU nicht anerkannt. Ob das bei Kontrollen auch streng so ausgelegt wird, weiß ich nicht, ist jedoch Auslegungssache der kontrollierenden Behörde.

Außerdem solltest Du wenn Du aus einem nicht EU-Land über Wasser in ein EU-Land einfährst grundsätzlich

- zollmäßig ausklarieren im Nicht-Eu-Land,
- zollmäßig einklarieren am ersten Zollhafenamt,
- desgleichen wieder ausklarieren wenn Du das EU-Land über Wasser verläßt,
- desgleichen im Nicht-EU-Land wieder einklarieren.

Da spielt es keine Rolle wie groß Dein Boot ist mit dem Du da über die Grenze fährst, das ist wie wenn Du an Land über die Grenze kommst und Dich auch ausweisen mußt. :biere:

rwalda
10.07.2007, 12:31
Hallo dew8w!

Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)

Hab aus dem Italien-Bereich im Forum dazu etwas ausgegraben...

Der ADAC hat dazu eine Übersicht der Vorschriften für Sportbootfahrer (http://www.conscolonia.esteri.it/NR/rdonlyres/004D2B10-AA9B-4EE4-82A3-1F549736D97F/0/ADACSportboote.pdf) herausgegeben.
Auf Seite 8 findet man die entsprechenden Führerscheinvorschriften. Natürlich sind die Angaben für unsere deutschen Freunde ausgelegt.
Wie wir Österreicher jetzt damit umgehen ist natürlich eine andere Sache.

Aber eins ist klar herauszulesen: Mit dem kroatischen Patent geht zumindest "offiziell" nix!

herbert
10.07.2007, 14:11
Italien:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes :chapeau:
schreibt Österreich einen Schein zum befahren der Küstengewässer vor ?
Was macht ein Engländer ?

In Kroatien ist es ein wenig anders die schreiben einen Schein vor um in deren Gewässer zu fahren.

herbert
10.07.2007, 15:19
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?

thball
10.07.2007, 15:20
Hallo Herbert,

die Italiener schreiben doch ab 40 PS auch einen Schein vor, oder?

rotbart
10.07.2007, 15:42
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?

Herbert
Bitte nicht immer wieder von Vorn - wir hatten es schon 1000 und 1 mal
(A) Herkunftsland ( Flaggenstaatprinzip)
(B) Einschränkung durch Küstenstaatsprinzip

einfachstes juristisches Prinzip:cognemur: :cognemur: :cognemur:

hobbycaptain
10.07.2007, 15:43
Nachtrag:

Die Frage ist schon mal für einen Österreicher schlecht gestellt :ka5:

Brauchen Österreicher mit dem eigenem Boot unter A Flagge überhaupt einen Bootsführerschein um die I oder D Küstengewässer zu befahren ?


Herbert,
die Frage hätt ich gern nicht gestellt, sondern beantwortet :ka5: :lachen78:

herbert
10.07.2007, 17:10
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war :cognemur:
Es steht doch in disem Link vom ADAC (http://www.conscolonia.esteri.it/NR/rdonlyres/004D2B10-AA9B-4EE4-82A3-1F549736D97F/0/ADACSportboote.pdf)
Auf Seite 9 Absatz 4:
es gelten die Vorschriften des Heimatlandes und Österreich schreibt es eben nicht vor.

Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht.

Was hier immer von den wissenden Usern geschrieben wird ist auch nur irgendwo abschreiben oder auf Deutschland bezogen.

Das es den MSVÖ FB gibt ist unbestritten aber vorgeschrieben ist er eben nicht. Deutschland schreibt eben seinen Einwohner vor das sie einen Schein brauchen.

Ist jetzt Österreichisches Recht nicht genauso anzuwenden wie eben für Länder die auch keinen vorschreiben.

Dieser Beitrag ist nur für A gedacht und für Eigner Boote unter A Flagge.
Mir ist auch klar das die Beweisführung den Urlaub vermiesen kann.

Aber was solls mir ist es eh wurscht, seid ich nix mehr rauchen darf in I fahre ich nur mehr wenn ich Geld dafür bekomme.
Das letzte mal war das September 2006
http://members.chello.at/herbert.fuehrer/sonstiges/Verkauf/Azimut37/Azimut-37-003.jpg

http://members.chello.at/herbert.fuehrer/sonstiges/Verkauf/Azimut37/Azimut-37-005.jpg

rotbart
10.07.2007, 17:27
an alle, ich wissen das es schon 100.000.000 mal war :cognemur:

Was mir ganz einfach fehlte war eben das alle Länder die keinen Schein vorschreiben oder gar keinen haben fahren dürfen nur die Österreicher nicht. Das kann doch nicht wirklich so sein oder kann mir ein Experte das erklären das ein Norweger das darf und ein Ösi nicht.



NEIN
Eigentlich muss man nur lesen können !
Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt:lachen78: :lachen78: Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste:biere: :biere:

ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des Küstenlandes :schlaumei

und das der Ö-Schein nicht überall anerkannt wird.

Ein echter Schlaumeier Euer Minister, so etwas nennt man auch Subsidaritätsprinzip, also ein Ösi braucht in Ösiland keinen Seeschein - aber ein Skipper in HR sehr wohl - also auch einer aus Ösi-Land ----- Ende der Durchsage:cognemur: :cognemur: :cognemur:


Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

und auch ein Norweger darf in HR nicht ohne Schein fahren.

und auch Norweger darf mit einem Norwegischen Boot nicht in I mit einem HR schein fahren, denn dieser schein gilt eben nur in HR -- einfacher geht es nicht !!!!!

herbert
10.07.2007, 17:41
Meine Antwort/Frage war nicht mit einem Kroatischen Schein in Italien.
Auch nicht ob ein Norweger mit einem Kroatischen darf oder nicht sondern
warum darf der ohne ?

Also vom HR Scheinn habe ich gar nix geschrieben, wie geht das :chapeau: lesen müßte man können :ka5:

So das war mein letzter Beitrag in diesem Beitrag

rwalda
10.07.2007, 18:10
Es ist tödlich simpel - man muß nur lesen können:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

... und jetzt bitte gib uns Ösis einen Tip, welchen Schein wir machen sollen um im Mittelmeer in EU-Gewässern (Italien, Griechenland - [HR zählt hier nicht - Thema ist längst gegessen...]) mit unseren Schlauchis schippern zu können.

Von behördlicher Seite wird nur das österr. Schiffsführerpatent (~Binnenpatent) angeboten; alle anderen in Österr. angebotenen Patente für Küstengewässer etc. stammen von priv. Verbänden (bekommen zwar den österr. Amtsstempel) und sind für unsere einfacheren Bedürfnisse leicht übertrieben bzw. mehr als aufwändig.

Ja, und erkläre bitte, wie ein Norweger oder Engländer (der ja offensichtlich für Sportboote in seinen Küstengewässern keinen Schein braucht) in Italien oder Griechenland herumschippern darf? (HR-Patent hat und braucht er da nicht!)

Meine Lösung: Ich habe HR-Patent plus unser österr. Schiffsführerpatent und baue darauf, dass bei einer möglichen Überprüfung auf See das Vorzeugen der beiden Lizenzen genug Wirkung macht und es zu keinen weiteren Nachfragen kommt.

Wie schon in diesem Thread festgestellt, wurde das Thema schon x-mal durchgekaut und natürlich nie zu einem befriedigendem Ergebnis geführt.
Es soll zwar Bestrebungen zu einer Einführung einer Berechtigung für den FB1 geben, aber ich bin mir nicht mehr sicher ob ich das noch jemals erleben darf....

Flipperskipper
15.07.2007, 22:23
... und jetzt bitte gib uns Ösis einen Tip, welchen Schein wir machen sollen um im Mittelmeer in EU-Gewässern (Italien, Griechenland - [HR zählt hier nicht - Thema ist längst gegessen...]) mit unseren Schlauchis schippern zu können.

.


Hallo Rotbart!!!

Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort?:gruebel:

Gruß Flipperskipper

rotbart
15.07.2007, 22:57
Hallo Rotbart!!!

Wieso erhalten wir Ösis keine Antwort?:gruebel:

Gruß Flipperskipper

(A) weil ich kein Ösi bin und Eure rechtliche Situation nur am Rande kenne
(B) weil Ihr ein Patent habt, das anerkannt wird (nur den meisten hier zu teuer ist)
(C) weil doch eine Petition:ka5: läuft
(D) weiles Herbert und andere gibt die damit Ihr Geld verdiehnen und ich nicht in ihr Handwerk eingreifen will
(E)WEIL ALLES SCHON TAUSEND MAL GESAGT WORDEN IST

hobbycaptain
15.07.2007, 23:10
(A) weil ich kein Ösi bin und Eure rechtliche Situation nur am Rande kenne
(B) weil Ihr ein Patent habt, das anerkannt wird (nur den meisten hier zu teuer ist)
(C) weil doch eine Petition:ka5: läuft
(D) weiles Herbert und andere gibt die damit Ihr Geld verdiehnen und ich nicht in ihr Handwerk eingreifen will
(E)WEIL ALLES SCHON TAUSEND MAL GESAGT WORDEN IST


NEIN
Eigentlich muss man nur lesen können !
..........

Rotbart,
eigentlich müsstest uns nur was vorlesen :lachen78:

rotbart
16.07.2007, 00:02
Leider kann man keine Audio Dateien anfügen:futschlac :futschlac
oder villeicht Gott sei Dank:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

herbert
16.07.2007, 00:18
@ Rotbart

Ob wir Geld für Kurse und Begleitung bei HR Patenten verdienen ist doch völlig egal für eine Information im Forum.
Wichtig ist doch das sich der Neuling ein Bild machen kann und die Info bekommt das es alternativen gibt.

Bei MSVÖ Scheinen würden wir um ein vielfaches mehr verdienen schon allein wegen der Meilen dadurch wäre das Firmenschiff in der Nebensaison ausgelastet.

rotbart
16.07.2007, 00:24
@ Rotbart

Ob wir Geld für Kurse und Begleitung bei HR Patenten verdienen ist doch völlig egal für eine Information im Forum.
Wichtig ist doch das sich der Neuling ein Bild machen kann und die Info bekommt das es alternativen gibt.

Bei MSVÖ Scheinen würden wir um ein vielfaches mehr verdienen schon allein wegen der Meilen dadurch wäre das Firmenschiff in der Nebensaison ausgelastet.
Deswegen ist es doch an EUCH diese Informationen hier zu geben:chapeau:

dew8w
17.07.2007, 23:02
Ich möchte mich sehr herzlich für alle Wortspenden zum Thema bedanken.
Irgenwie habe ich ein nicht ganz eindeutiges Thema angesprochen.

Leider habe ich bis jetzt keine Ahnung, ob ich nun mit meinem Boot fahren darf, oder nicht.
Es hat nämlich Auswirkungen:
Kann ich nicht mit dem Boot fahren, muß ich der ganzen Familie einreden, wie toll Urlaub in Kroatien ist.
Wenn ich in I fahren darf/kann, dann scheixxe ich heuer auf die Tschiverl und kann endlich wieder mal vernünftig, gepflegt Essen gehen.

Kann ich´s riskieren?
(Ösi mit CRO Patent und 15PS Gummiboot)
... jetzt mache ich mir noch einen Chianti auf...hähä):cool:

hobbycaptain
17.07.2007, 23:11
Ich möchte mich sehr herzlich für alle Wortspenden zum Thema bedanken.
Irgenwie habe ich ein nicht ganz eindeutiges Thema angesprochen.

Leider habe ich bis jetzt keine Ahnung, ob ich nun mit meinem Boot fahren darf, oder nicht.
Es hat nämlich Auswirkungen:
Kann ich nicht mit dem Boot fahren, muß ich der ganzen Familie einreden, wie toll Urlaub in Kroatien ist.
Wenn ich in I fahren darf/kann, dann scheixxe ich heuer auf die Tschiverl und kann endlich wieder mal vernünftig, gepflegt Essen gehen.

Kann ich´s riskieren?
(Ösi mit CRO Patent und 15PS Gummiboot)
... jetzt mache ich mir noch einen Chianti auf...hähä):cool:


dieses Thema wird hier nie wirklich geklärt werden :lachen78:

DieterM
17.07.2007, 23:50
dieses Thema wird hier nie wirklich geklärt werden :lachen78:

... doch, amtlich darf er mit dem HR-Wisch nicht in I fahren als Österreicher, alles andere ist Auslegungssache ... :biere: :lachen78:

rotbart
18.07.2007, 11:42
... doch, amtlich darf er mit dem HR-Wisch nicht in I fahren als Österreicher, alles andere ist Auslegungssache ... :biere: :lachen78:

Also entweder er darf oder er darf nicht ----- was ist da Auslegung:confused- :confused-

----Zitat-----
Eure Rede aber sei: Ja, ja; nein, nein. Was darüber ist, das ist vom Übel. Matthäus 5,37
-------------

:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

asieber
19.07.2007, 11:00
Hallo!

Rotbart schreibt:
Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste
ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des
Küstenlandes


Wenn für die Österreicher in Italien die Regeln des Küstenlandes gelten, dann müsste das ja bedeuten, dass die Österriecher bis 40PS führerscheinfrei fahren dürfen. ????

Ich bin schon oft hier in Italien kontrolliert worden, niemals hat mich jemand nach einem Bootsführerschein gefragt... (italienische) Versicherungskarte, italienisches Libretto vom Motor, österreichischer Personalausweis und gut wars. Auch hat nie jemand die Sicherheitsausrüstung sehen wollen

LG, Arne

rotbart
19.07.2007, 11:10
Hallo!

Rotbart schreibt:
Auf der Webseite des in Ö zuständigen Ministeriums steht ganz ausdrücklich, da ein Österreicher in Österreich keinen Seeschein benötigt Leuchtet sogar einem Hilfsschüler ein, mangels Küste
ABER es steht dort ausdrücklich zu lesen, dies bedeutet nicht, dass er keinen schein im Ausland benötigt, denn dort gelten zusätzlich die regeln des
Küstenlandes


Wenn für die Österreicher in Italien die Regeln des Küstenlandes gelten, dann müsste das ja bedeuten, dass die Österriecher bis 40PS führerscheinfrei fahren dürfen. ????

Ich bin schon oft hier in Italien kontrolliert worden, niemals hat mich jemand nach einem Bootsführerschein gefragt... (italienische) Versicherungskarte, italienisches Libretto vom Motor, österreichischer Personalausweis und gut wars. Auch hat nie jemand die Sicherheitsausrüstung sehen wollen

LG, Arne

Gratuliere - richtig gedacht für einen Österreicher mit österreichischem Boot an der ital. KÜSTE (auf den oberital. Seen gelten besondere Regeln), deswegen braucht man den HR nicht - oder besser gesagt nur in HR :ka5:

Deswegen bist Du auch noch nicht gefragt worden.

OLKA
19.07.2007, 11:40
Also entweder er darf oder er darf nicht ----- was ist da Auslegung:confused- :confused-



....nu,.... halt, wie es der zuständige Beamte auslegt.... :futschlac :futschlac :futschlac

Fortnox war in diesem Jahr mit seinem "Österreichschein" beim Hafenkapitän in Tisno (Kroatien) und hat sein Boot ohne Probleme zugelassen bekommen.

Für den "Notfall" hatte er den HR-Schein in der Tasche, weil das mit dem Ö-Schein ja offiziell nicht geht.

Halt "Auslegungssache"

In Spanien an der Costa Brava musste ich meinen Schein vorzeigen, habe ausversehen den Binnenschein aus der Tasche gezogen und nach bemerktem Irrtum wollte ich ihm den See-Schein zeigen. Die Aussage: Ist mir egal welcher, Hauptsache "Irgendwas, was nach Führerschein aussieht.

Halt "Auslegungssache"

Ob dew8w das nun riskiert, muss er ja selbst wissen.......

rotbart
19.07.2007, 11:51
....nu,.... halt, wie es der zuständige Beamte auslegt.... :futschlac :futschlac :futschlac

Fortnox war in diesem Jahr mit seinem "Österreichschein" beim Hafenkapitän in Tisno (Kroatien) und hat sein Boot ohne Probleme zugelassen bekommen.

Für den "Notfall" hatte er den HR-Schein in der Tasche, weil das mit dem Ö-Schein ja offiziell nicht geht.

Halt "Auslegungssache"

In Spanien an der Costa Brava musste ich meinen Schein vorzeigen, habe ausversehen den Binnenschein aus der Tasche gezogen und nach bemerktem Irrtum wollte ich ihm den See-Schein zeigen. Die Aussage: Ist mir egal welcher, Hauptsache "Irgendwas, was nach Führerschein aussieht.

Halt "Auslegungssache"

Ob dew8w das nun riskiert, muss er ja selbst wissen.......

Nun ging das hier aber um Fahren in ITALIEN (mit HR Schein) und da brauchst keine Auslegung, weil alles klar ist.

hobbycaptain
19.07.2007, 11:53
....nu,.... halt, wie es der zuständige Beamte auslegt.... :futschlac :futschlac :futschlac

Fortnox war in diesem Jahr mit seinem "Österreichschein" beim Hafenkapitän in Tisno (Kroatien) und hat sein Boot ohne Probleme zugelassen bekommen.

Für den "Notfall" hatte er den HR-Schein in der Tasche, weil das mit dem Ö-Schein ja offiziell nicht geht.

Halt "Auslegungssache"

In Spanien an der Costa Brava musste ich meinen Schein vorzeigen, habe ausversehen den Binnenschein aus der Tasche gezogen und nach bemerktem Irrtum wollte ich ihm den See-Schein zeigen. Die Aussage: Ist mir egal welcher, Hauptsache "Irgendwas, was nach Führerschein aussieht.

Halt "Auslegungssache"

Ob dew8w das nun riskiert, muss er ja selbst wissen.......

der Unterschied ist, dass ich für die Zulassung des Bootes in HR oder anderswo einmal prinzipiell überhaupt keinen Schein brauche. Den entsprechend gültigen Schein braucht nur der Schiffführer bei einer Kontrolle.
Also ist es gelinge gesagt sch....egal, was der Hafenkapitän akzeptiert oder nicht, sondern relevant ist, was die Polizei (oder wie immer die heissen) akzeptieren .
Ich brauch auch für die Bootszulassung in Österreich oder Deutschland keinen Schein vorlegen, dass heisst aber auch nicht, dass ich deshalb ohne Schein fahren darf, oder irre ich mich da ? :gruebel: :lachen78:

Aber, ich glaub, das da - http://www.schlauchboot-online.com/showpost.php?p=143510&postcount=21 - gilt immer noch :lachen78:

asieber
19.07.2007, 11:56
Hallo Rotbart!

Wenn Du meinen Beitrag richtig gelesen hättest wäre Dir:
(italienische) Versicherungskarte, italienisches Libretto
aufgefallen, daher nix österreichisches Boot sondern italienisches Boot!

LG, Arne

OLKA
19.07.2007, 12:11
der Unterschied ist, dass ich für die Zulassung des Bootes in HR oder anderswo einmal prinzipiell überhaupt keinen Schein brauche.

http://www.schlauchboot-online.com/showthread.php?p=103019#post103019

Guckst du Beitrag 6, 7 und 8

Wobei ich allerding nicht weiss, was Berny's IC für'n Ding ist :gruebel:

rotbart
19.07.2007, 12:40
Lesen ist scheinbar gigantisch schwierig:cognemur: :cognemur:
in Posting 1 stand als Frage

Frage:
Darf ich (Österreicher) in Italien mit meinem Schlauchi mit 15PS an der Küste entlangbrausen? ((Boat Skipper B)Kroatisches Küstenpatent natürlich vorhanden)


Da steht nix von Zulassung o.ä.:cognemur: :cognemur:

Die Frage ist eindeutig zu beantworten

(A) NEIN

(B) Er braucht AN DER ITAL. KÜSTE KEINEN FÜHRERSCHEIN ALS ÖSI MIT ÖSI BOOT UND WENIGER ALS 40 PS
(Versicherung, Notausrüstung etc ist eh klar)

TU FELIX AUSTRIA

Ein Deutscher BRAUCHT an der I Küste EINEN FÜHRERSCHEIN , weil dies eben in D vorgeschrieben ist.

Das ist sooooooo einfach und dafür werden seitenweise Postings benötigt
:cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur:


P.S.: Wenn man einen Führerschein für Besitz und Registrierung eines Bootes/Schiffes bräuchte , dann gäbe es keine Reeder mehr :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac
und keine Luxusyacht würde mehr verkauft:futschlac

Holger K.
21.07.2007, 11:34
OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote
im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden.
Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw.
fremde Hoheitsgewässer angelaufen werdenl
(bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt).
(es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen)
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
(abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung),
aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee).

:cool: Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?:confused-
Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?:lachen78:

rotbart
21.07.2007, 11:58
OK,muss das nochmal anwärmen aber Zitat :
Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote
im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden.
Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw.
fremde Hoheitsgewässer angelaufen werdenl
(bei Charterbooten Einverständniserklärung der Charterfirma vorausgesetzt).
(es gilt das Gesetz des Landes, unter dessen Flagge die Boote laufen)
In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt
Ausnahmen sind uns derzeit keine bekannt.

Eigene Boote unter Deutscher Flagge dürfen im kroatischen Hoheitsgewässer geführt werden
(abhängig von Ihrer Versicherung und der Polizze - kontaktieren Sie Ihre Versicherung),
aber nicht im Deutschen Hoheitsgewässer (z.B. in der Nord und Ostsee).

:cool: Ergo ,Also ne Frage der Flaggenführung ?:confused-
Wie schwer ist es in CRO ein Boot zuzulassen?:lachen78:

Neeee zunächst einmal wo stammt das Zitat her ????
Es muß ziehlich antik sein, denn die BLL gibt es m.E. seit Endde 2004 nicht mehr

Holger K.
21.07.2007, 12:12
http://www.yachtcharter-oline.com/Ausbildung/Info/Patentinfo-18.htm
:confused-

rotbart
21.07.2007, 13:58
http://www.yachtcharter-oline.com/Ausbildung/Info/Patentinfo-18.htm
:confused-

Na ja das ist ein rechter Unsinn, am Besten schaust Du
DA ==> http://www.mein-kroatien.info/Boot_fahren#Welche_F.C3.BChrerscheine_bzw._Bootspa tente_ben.C3.B6tigt_man_.3F

Da steht alles rund um's Bootfahren

Holger K.
21.07.2007, 19:37
Steht doch drunter:
Anerkennung über die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord
Frau Bloeck - e-mail: bbloeck@wsd-nord.de

Fragen wir doch die einmal :gruebel:
Irgendwo muss das ja stehen mit der Annerkenung in den jeweiligen Staaten.
Das mit "in der Regel" ist mir zu auch zu schwammig.:lachen78:

herbert
22.07.2007, 21:37
Na ja das ist ein rechter Unsinn, am Besten schaust Du
DA ==> http://www.mein-kroatien.info/Boot_fahren#Welche_F.C3.BChrerscheine_bzw._Bootspa tente_ben.C3.B6tigt_man_.3F

Da steht alles rund um's Bootfahren

Was ist daran Unsinn ?
im Grunde habe ich keine Lust mehr über diese Sachen in diesem Beitrag zu diskutieren. Wenn jetzt sogar bei Schiffen unter Kroatischer Flagge Informationen als Unsinn bezeichnet werden.

Ich werde weiterhin Neulingen, die Fragen zum HR Patent haben,
Ihre Fragen beantworten.

Gerhard
23.07.2007, 09:01
Voriges Jahr habe ich beim Zoll in Lignano erkundigt wie es mit dem Zulassungen,Versicherungen,Patenten in Italien aussieht.
Antwort(mündlich)und daher ohne Garantie:
-Kroatische(auch ehemalige aus Ex-Jugoslawien)werden nicht anerkannt
-Mein Papierl Yacht Master Licence VKSÖ nach Besichtigung schon
-Versicherung(blaues Zetterl) Wichtig!
-Österreichische Zulassung
-Ausrüstung (wie schon oftmals beschrieben) ab 3 Meilen Handfackeln,Signalraketen,Feuerlöscher
-Die Regelung ab 40 PS oder über 750 ccm (2 T) oder 1000 ccm (4 T) gilt für uns nicht,bei uns gilt die Regelung Int.Wasserstrassen
-Lagune ist Adria,Flüsse zB.Tagliamento ist Wasserstrasse
Ich hatte bis jetzt 4 Kontrollen wobei ich nie wegen der Papiere beanstandet wurde (Zoll,Polizei) sondern Geschwindigkeit,Naturpark und vermutlich Langeweile.Dabei konnte ich mir ihre Sacs Boote ansehen,seither weis ich den Unterschied zwischen Badeboot und Einsatzbooten.Bin immer höflich und korekt behandelt worden.

rotbart
23.07.2007, 09:18
Was ist daran Unsinn ?
im Grunde habe ich keine Lust mehr über diese Sachen in diesem Beitrag zu diskutieren. Wenn jetzt sogar bei Schiffen unter Kroatischer Flagge Informationen als Unsinn bezeichnet werden.



Nu ja

Für deutsche Staatsbürger gilt nach letzten Informationen wie folgt:

z.B. mit der Boat Leader's Licence können Boote im kroatischen Hoheitsgewässer geführt und gechartert werden. Mit Booten unter kroatischer Flagge kann auch im internationalen Gewässern navigiert werden bzw. fremde Hoheitsgewässer angelaufen werdenl.

welchen Sinn sollte es für einen DEUTSCHEN haben einen HR schein zu machen, der nirgendwo gilt ausser in HR; da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen.

dann

In vielen Ländern wird das kroatische Patent zur Navigation mit Booten unter eigener Nationalflagge anerkannt

in welchen bitte ???? und unter "eigener" soll ja wohl HR Flagge sein oder ?

Also dann - alle auswandern einen Wohnsitz in HR nehmen und Schiff anmelden!!!!:biere: :biere: :biere:

und last but not least, seit wann wird die Boat Leader Licence nicht mehr ausgegeben ???

Informieren ist ja gut - aber so ?

herbert
23.07.2007, 10:27
Lieber Rotbart
Ich denke das du noch nie von mir gelesen hast das ich das HR Patent einem Wohnsitz Deutschen empfohlen habe.

Also bitte denke daran das es in meinen Beiträgen immer nur um Ösi geht und sonst nix.

Warum ein Deutscher auf die Idee kommt ein HR Patent zu machen kann ich dir nicht beantworten aber wird schon Gründe haben.
Ich denke mal das es auch Deutsche geben wird die nur in Kroatien fahren möchten. Wenn ich /wir über das HR Patent schreiben bist du meist der 1.
der über Deutsche Abhandlungen schreibt obwohl der Anfrager ein Österreicher ist.

Wenn du schon auf eine Seite einen Link setzt, "mein kroatien....." dann schau mal nach was - wer hinter der Seite steht.

Weshalb auswandern du kannst doch ein Boot chartern die laufen alle unter HR Flagge

und last but not least, seit wann wird die Boat Leader Licence nicht mehr ausgegeben
na dann schau mal wie der neue Schein bezeichnet wird.:ka5:

herbert
25.07.2007, 11:27
Dies soll nur eine Info sein.
Information für Griechenland (http://www.charter-forum.com/deutsch/fuehrerscheine-in-griechenland%21-t705.html)

von User Frixos aus dem Charterforum
Nachdem es immer wieder Diskussionen zu den in Griechenland anerkannten Führerscheinen gibt habe ich mich bei der Cost Guard in Ermioni schlau gemacht.

Fazit ist:
1. Griechenland anerkennt alle in Europa (nicht nur EU) ausgestellten Führerscheine.
2. Eine 2te Person muss dieselbe Fahrberechtigung wie der Skipper vorweisen.
3. Irgendwelche Bestätigungen eines Clubs haben keine Gültigkeit mehr.
4. Kein Bezug ob der Inhaber gleicher Nationalität wie die ausstellende Behörde ist.
Nach Vorlage meiner Kroatischen Boats Leaders License und Hinweis auf meine österreichische Staatsbürgerschaft wurde das ausdrücklich bestätigt.

:cool:

Berny
28.07.2007, 14:20
Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil

1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht

Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!

klaus52
28.07.2007, 15:20
Hallo rotbart,
Du schreibst oben:

" da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen."

Ich habe zur Zeit nur den Binnenschein und will den Sportboot-Führerschein See in Deutschland machen. Ich habe nur ein 10 Ps Schlauchboot, bin Wohnwagenfahrer und bekomme höchstens mal einen stärkeren Motor ans Boot. Dein Satz oben hat mich jetzt nachdenklich gemacht. Ist der SBF See nicht so gut, gibt es noch einen besseren Schein oder habe ich den Satz einfach nur falsch verstanden. Ich werde bestimmt kein grösseres Boot bekommen, dachte aber, der Schein ist alles was ich für das Meer brauche , ausser natürlich Funk, dass betrifft mich mit meinem Boot aber nicht.
Den Schein mache ich in Deutschland, er kostet mich mit Prüfung und Nebenkosten um die 320 Euro und ich kann damit überall fahren.
Gruss Klaus

rotbart
28.07.2007, 15:26
Hallo rotbart,
Du schreibst oben:

" da ist ja selbst der SBF See besser zu gebrauchen."

Ich habe zur Zeit nur den Binnenschein und will den Sportboot-Führerschein See in Deutschland machen.

Den Schein mache ich in Deutschland, er kostet mich mit Prüfung und Nebenkosten um die 320 Euro und ich kann damit überall fahren.
Gruss Klaus

Genau das ist der Punkt, er gilt überall !!!!

Der Spruch bezog sich darauf, dass es natürlich noch mehr weiterführende Scheine gibt, die Du aber sicher nicht benötigst !

und einiges wird ja eine Wiederholung sein,

klaus52
28.07.2007, 15:57
Hallo rotbart,
danke für die Aufklärung, bin echt etwas erschrocken und dachte, der SBF-See ist auch nur etwas Halbes. So gut kenne ich mich ja auch nicht aus, denn ich fahre meistens nur im Urlaub mit dem Boot. Für mich ist es schon etwas ärgerlich, wenn ich mit drei Erwachsene im Boot nicht ins gleiten komme und werde von einem führerscheinfreien Boot überholt und muss trotzdem den SBF-See machen. Wegen dem Versicherungsschutz will ich mich aber an die Gesetze halten und meine Frau und ich fahren sowieso meistens alleine, da kommt das Boot wenigstens ins gleiten.
Gruss Klaus

hobbycaptain
29.07.2007, 10:29
Ich verstehe die ganze Diskussion auch nicht so ganz, weil

1) Wenn ein Boot unter österreichische Flagge in It fährt, gelten die Österreichischen Bestimmungen, sprich ab 6 PS Schein.
2) Prinzipiell werden nur Patente anerkannt, wenn das aus dem Wohnsitzland des Inhabers stammt
= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht
= Österreicher mit Wohnsitz in HR und HR Patent = geht

Was sicherlich interessant bleiben wird, ist die Behandlung der HR Patente, wenn HR zur EU kommt, könnte es sein, dass die HR Patente auch generell für den EU Raum anerkannt werden.
Ist derzeit nur Spekulation, aber sicherlich eine interessante Alternative für einen Ö zu einem Küstenpatent zu kommen!

Berny,
wieso sollte sich da was ändern, ?

der Satz

"= Österreicher mit Wohnsitz in Ö und HR Patent = geht nicht"

gilt dann immer noch, auch wenn HR in der EU ist.

"=Österreicher mit Wohnsitz in Ö und D Patent" gilt ja auch nur in D und nirgend anderswo .

klaus52
29.07.2007, 13:33
Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht.
Gruss Klaus

hobbycaptain
29.07.2007, 14:36
Hallo,
mal eine andere Frage. Wenn Kroatien in die EU kommt und die kroatischen Führerscheine könnten wirklich umgeschrieben werden, wie geht das dann mit dem A und B Schein. Werden die in Deutschland auch eingeführt, ich denke mal nicht.
Gruss Klaus

wieso sollen die kroatischen FS umgeschrieben werden können ?
Den deutschen, italienischen, spanischen FS kannst ja auch nicht auf einen österr. FBII umschreiben.

klaus52
29.07.2007, 15:14
Hallo ferdi,
es kann sein, dass ich da falsch liege, ich war immer der Meinung die Führerscheine werden umgeschrieben. Wenn Deutsche in Amerika den Autoführerschein machen und zurückkommen, wird der doch auch umgeschrieben, kann natürlich sein, das ich da falsch liege. Aber das ich mit dem A Schein von Kroatien, in Deutschland bis 15 kw fahren darf und andere, die nicht in Kroatien waren, müssen den SBF See machen, kann ich mir nicht so recht vorstellen und darum ist es mir in erster Linie gegangen. Aber das wird sich zeigen. Bis es soweit ist, habe ich ich den SBF-See schon in der Tasche ( hoffe ich ).
Gruss Klaus

Berny
29.07.2007, 15:34
Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:

Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann.

dori
29.07.2007, 15:40
hallo ferdi,

und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII?

gruss theo :seaman:

rotbart
29.07.2007, 17:11
Ist schon klar, Ferdi, aber die Spekulation geht in eine andere Richtung:

Wenn der HR-Schein in der EU anerkannt ist, könnte es auch sein, dass der Österreichische IC aufgrund dieses HR-Küstenpatent ausgestellt werden kann.
Ich glaube nicht dass wir dies erleben, zumindest nicht solange auch Du (weil jünger) oder ich hier posten und fahren :biere: :biere: :biere:

marcus
29.07.2007, 18:11
Es ist nicht so, dass jeder US-Schein umgeschrieben wird.Erstens muß er berechtigt erworben worden sein, d.h. während eines längeren Aufenthaltes und nicht während einem kurzen Urlaub (Mittelpunkt der Lebensinteressen in den USA), 2. ist es abhängig vom ausstellenden (Bundes-) Staat und dessen Anforderungen zur Führerscheinprüfung. Hier gibt es eine Liste.

Hinscihtlich der EU-Führerscheine besteht keine Pflicht (bzw. auch Erfordernis) mehr zum Umschreiben,
Das Problem ist hier (zum. bei Auto-Führerscheinen) die Umgehung von Auflagen wie z. B. MPU.
Hier ist das Ganze auf Grund verschiedener Entscheidungen noch nicht dort, wo es (zumindest in meinen Augen) der gesunde Menschenverstand haben möchte.
Grundsätzlich ist jedoch das Wohnortprinzip verankert, d. H. zum Zeitpunkt der Ausstellung muss der Fahrer im ausstellenden Staat seinen Lebensmittelpunkt haben. Erst dann kann dieser Schein wechselweise anerkannt werden. Daran wird es grundsätzlich am HR-Bootsschein fehlen.

Ich habe das ganze ziemlich allgemein dargestellt, unsere Rechtsanwälte im Forum haben da vermutluch ein größeres und spezifisches Wissen, ggf. auch aus einem anderen Blickwinkel.

mfg

Marcus

hobbycaptain
29.07.2007, 23:22
hallo ferdi,

und mit welchem schein darf ich als ösi in der nordsee .bzw ostsee unter österreichischer flagge fahren? mit dem fbII?

gruss theo :seaman:

Theo, ich glaub nicht, dass das mit der Flagge was zu tun hat, sondern nur mit der Nationalität des :captain: .

Aber FBII ist korrekt, FBIII geht natürlich auch :lachen78: .