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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Musik aus dem Net laden , verboten oder doch nicht ?


Udo
11.10.2007, 07:44
Hi,
das man sich keine Songs aus irgendwelchen Tauschbörsen laden darf ist mir bewusst , aber ich mache mich dabei ja nur strafbar weil ich gleichzeitig auch Songs anbiete.
Wie ist es aber wenn ich auf einer Seite bin , die keine Tauschbörse ist , sondern auf der User einfach nur ihre Songs,Videos, Spiele, usw. hochladen und diese so weitergeben?
Es mag ja sein das es verboten ist Songs,Videos,usw. ins Net zu stellen, aber was ist wenn man nur runterläd?

Um es nochmals zu verdeutlichen , wenn ich da runterlade hat niemand Zugriff auf Dateien von mir .
Somit müsste das dann doch legal sein.
Ich möchte diese runtergeladenen Dateien auch nicht vervielfälltigen.
Mache ich mich so strafbar ?
Was sagen da unsere Juristen zu ?
Ich habe da gerade eine Meinungsverschiedenheit mit meinem Sohn.
Gruß Udo

rotbart
11.10.2007, 08:29
Gegenfrage
Du kaufst einen nagelneuen 250 CD Mercedes für 1000,-- Eur, geliefert wird aus Polen - dann ist alles OK weil Du ihn nicht weiterverkaufst ???:confused-

Es gab grad einige Urteile hierzu, in Zusammenhang mit solchen Verkäufen bei Ebay - Quintessenz wenn es Dir klar ist, das das Teil illegal in den Verkehr gebracht wird war es dass.

hausmeisterkrause
11.10.2007, 08:52
Hallo Udo,

ein klares "Ja"... auch der reine Download ist verboten. Die Behörden sind allerdings meist weniger an denjenigen interessiert, die sich ab und zu mal einen Musiktitel zum "Eigengebrauch" herunterladen als mehr an denen, die Dateien in großem Umfang zur Verfügung stellen.

Eine legale Möglichkeit ist aber, Musik von Internet- Radiosendern mitzuschneiden. Hierfür gibt es mittlerweile einige Freeware-/ Shareware- Tools, die auch recht komfortabel zu bedienen sind.

Udo
11.10.2007, 12:15
Hi,
Danke für die Antworten, jetzt muss ich das nur noch meinem Sohn klar machen :ka5:
Obwohl ich kenne jetzt schon seine Antwort, Papa mach dir mal keine Sorgen, ich habe da ein Programm drauf mit dem meine iP Adresse unsichtbar bleibt oder ständig wechselt.
Das Problem ist ja das er wirklich Ahnung von so einem Mist hat. :ka5:
Gruß Udo

stebn
11.10.2007, 12:34
....nur Udo!!
Ich glaube das ist dein Tel-Anschluss und du bist dafür verantwortlich!!

Dein Sohn wird ja wohl Weihnachten vorbei kommen und DIR zu winken:ka5: :futschlac :biere: :lachen78:

Jörg K.
11.10.2007, 14:53
Siehste Udo ich sags doch, so ist dass wenn die Kinder zu viel Zeit haben.
Also doch im Garten arbeiten lassen oder anbinden :futschlac :ka5:
Gruß Jörg

KlausB
11.10.2007, 18:15
Hallo Udo,

habe mich extra noch bei einem Kollegen erkundigt, der fast nur IT-Recht macht. Ja, verstößt gegen das Urheberrecht, weil es eine nicht authorisierte Vervielfältigung ist. Sogar schon das Runterladen in den Arbeitsspeicher, muss noch nicht mal auf der Festplatte sein.

Die Frage sei aber, ob das verfolgt wird... verlassen würde ich mich nicht drauf.

Klaus

Udo
11.10.2007, 18:38
Hallo Klaus,
Danke, das ist doch mal eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann :chapeau:
Damit kann ich zumindest meinen Sohn solange davon abhalten bis er einen eigenen Haushalt ( Telefonanschluss ) hat .
Gruß Udo

Berny
12.10.2007, 20:03
lies dir das mal durch
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article1748980.html
bzw
http://www.e-recht24.de/artikel/mp3/
etwas kompliziert, aber so pauschal "verboten" dürfte es nicht sein.
Der Beitrag in diesem Forum schildert die Problematik ganz gut.
zB: Muss der Kopierschutz umgangen werden, stellt sich aber die Frage, wenn ich einen Titel aus dem Netz auf meinem Rechner kopiere, so habe ich diesen Kopierschutz ja nicht übergangen, sondern ev der Anbieter.

Ich denke, dass es hier verschiedene Auslegungen geben kann.

Du kannst aber deinem Sohn folgendes ausrichten:

1) auch wenn oft gesagt wird, es ist nicht strafbar, was er betreibt, letztendlich kann das nur ein Gericht entscheiden = Gerichtsverfahren mit Kosten, Schadenersatz usw, und dem großen Risiko, dass er im Falle eines Verlustes der Anklage alles zu bezahlen hat (zB sollte er davon ausgehen, dass eine im Internet angebotene Musik diverser Interpreten illegal hergestellt wurden, weshalb er ev eine Mitschuld bekommen könnte, da er es hätte wissen müssen!)

2) Das ist ein Irrglaube, dass ein Programm die IP verschleiern kann, bzw besser gesagt, die Protokollierung auf dem Musikserver zeigt zwar eine andere IP an, aber die Protokollierung des Zugansservers beim Provider und auch andere Mechanismen zeigen die richtige IP an.
Ergo kann man anhand dieser Protokollierungen feststellen, ob und was runtergeladen wurde.
Der Weg muss ja nicht über den Anbieterserver gehen! (zB bei eine Überprüfung des Anonymizer-Software Anbieters, wenn dieser aufgrund einer Strafanzeige überprüft wird!)

3) Die Polizei ist auch nicht blöd, die haben auch schon Möglichkeiten, diese Dinge auszuforschen!

4) Klar ist, dass die Musikindustrie derzeit wenig gegen Raubkopierer tut, weil sie aufgrund der Masse damit total überfordert sein würde, weshalb sie Strichprobenartig vorgeht.
Aber es könnte jeden treffen !

Für die Österreicher: In Österreich gelten andere Gesetze diesbezüglich, man sollte sich daher nicht unbedingt an Aussagen oder Urteilen von deutschen Foren oder Gerichten orientieren! Sie habens bezüglich dem Urheberrechtsgesetz Gott sei Dank etwas leichter!

rotbart
13.10.2007, 09:56
zB: Muss der Kopierschutz umgangen werden, stellt sich aber die Frage, wenn ich einen Titel aus dem Netz auf meinem Rechner kopiere, so habe ich diesen Kopierschutz ja nicht übergangen, sondern ev der Anbieter.


Sorry aber Kopierschutz und Urheberrecht sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.
Ein Buch oder ein Bild haben auch keinen Kopierschutz und trotzdem Urheberrechte, so auch ein Musiktitel

-----------------

Den Kopierschutz knachen ist ein zusätzlicher Tatbestand vergleich (grob) mit einem Einbruch, der Diebstahl kommt ja erst hinter der Tür zum Zuge ==> Einbruch-Diebstahl :-))

und bisher war der "Einbruch" in eine CD nicht selbständig geregelt nu iss er's

Berny
13.10.2007, 11:20
ähh, nönö, so da bringst etwas durcheinander:
Nach dem Urheberrechtsgesetz ist die Kopie alleine nicht strafbar, erst wenn man diese weitergibt.
Zusätzlich gibt es die Regelung, dass eben das übergehen des Kopierschutzes in D unter Strafe steht, in Ö zB nicht.

Und für einen Einbruch ist ein Bereicherungsgrundsatz gefordert, also das greift eben bei den CDs auch nicht, deshalb eben eine eigene Regelung in D.

rotbart
13.10.2007, 12:20
Ist schon klar Klaus ist zwar Anwalt hat aber Unrecht, weil es wer-weis-was anders steht also gut, dann hier der Text des § 53 I Urhebergesetz
gültig für D
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Allgemeine Erklärung

Gem. § 53 I Urhebergesetz ist es zulässig, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes zum privaten Gebrauch herzustellen, oder von anderen herstellen zu lassen.
Allerdings erfährt das Recht zur privaten Vervielfältigung eine Grenze bei Musiknoten, Büchern, Zeitschriften und Computerprogrammen. Seit 1985 dürfen diese nämlich nur noch dann automatisiert vervielfältigt werden, wenn diese seit mind. 2 Jahren vergriffen sind. Nur eine Vervielfältigung über manuelles Abschreiben ist zulässig.
[B]Das Digitalisieren ist urheberrechtlich eine Vervielfältigung des Werkes und somit urheberrechtlich relevant.
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Gesetzestext

§ 53 Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch
(1) Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte Vorlage verwendet wird. Der zur Vervielfältigung Befugte darf die Vervielfältigungsstücke auch durch einen anderen herstellen lassen, sofern dies unentgeltlich geschieht oder es sich um Vervielfältigungen auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung handelt.
(2) 1Zulässig ist, einzelne Vervielfältigungsstücke eines Werkes herzustellen oder herstellen zu lassen
1.
zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist,
2.
zur Aufnahme in ein eigenes Archiv, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist und als Vorlage für die Vervielfältigung ein eigenes Werkstück benutzt wird,
3.
zur eigenen Unterrichtung über Tagesfragen, wenn es sich um ein durch Funk gesendetes Werk handelt,
4.
zum sonstigen eigenen Gebrauch,
a)
wenn es sich um kleine Teile eines erschienenen Werkes oder um einzelne Beiträge handelt, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen sind,
b)
wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
2Dies gilt im Fall des Satzes 1 Nr. 2 nur, wenn zusätzlich
1.
die Vervielfältigung auf Papier oder einem ähnlichen Träger mittels beliebiger photomechanischer Verfahren oder anderer Verfahren mit ähnlicher Wirkung vorgenommen wird oder
2.
eine ausschließlich analoge Nutzung stattfindet oder
3.
das Archiv keinen unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlichen oder Erwerbszweck verfolgt.
3Dies gilt in den Fällen des Satzes 1 Nr. 3 und 4 nur, wenn zusätzlich eine der Voraussetzungen des Satzes 2 Nr. 1 oder 2 vorliegt.
(3) Zulässig ist, Vervielfältigungsstücke von kleinen Teilen eines Werkes, von Werken von geringem Umfang oder von einzelnen Beiträgen, die in Zeitungen oder Zeitschriften erschienen oder öffentlich zugänglich gemacht worden sind, zum eigenen Gebrauch
1.
im Schulunterricht, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in Einrichtungen der Berufsbildung in der für eine Schulklasse erforderlichen Anzahl oder
2.
für staatliche Prüfungen und Prüfungen in Schulen, Hochschulen, in nichtgewerblichen Einrichtungen der Aus- und Weiterbildung sowie in der Berufsbildung in der erforderlichen Anzahl
herzustellen oder herstellen zu lassen, wenn und soweit die Vervielfältigung zu diesem Zweck geboten ist.
(4) Die Vervielfältigung
a)
graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b)
eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.
(5) 1Absatz 1, Absatz 2 Nr. 2 bis 4 sowie Absatz 3 Nr. 2 finden keine Anwendung auf Datenbankwerke, deren Elemente einzeln mit Hilfe elektronischer Mittel zugänglich sind. 2Absatz 2 Nr. 1 sowie Absatz 3 Nr. 1 finden auf solche Datenbankwerke mit der Maßgabe Anwendung, dass der wissenschaftliche Gebrauch sowie der Gebrauch im Unterricht nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgen.
(6) 1Die Vervielfältigungsstücke dürfen weder verbreitet noch zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden. 2Zulässig ist jedoch, rechtmäßig hergestellte Vervielfältigungsstücke von Zeitungen und vergriffenen Werken sowie solche Werkstücke zu verleihen, bei denen kleine beschädigte oder abhanden gekommene Teile durch Vervielfältigungsstücke ersetzt worden sind.
(7) Die Aufnahme öffentlicher Vorträge, Aufführungen oder Vorführungen eines Werkes auf Bild- oder Tonträger, die Ausführung von Plänen und Entwürfen zu Werken der bildenden Künste und der Nachbau eines Werkes der Baukunst sind stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig.

Berny
13.10.2007, 16:54
und was willst damit jetzt sagen ?
hab ich was anderes behauptet ? :ka5:

Und ja, auch Anwälte können sich irren, aber ich hab ja nicht gesagt, dass sich der Freund von Klaus geirrt hat, ich habe nur gesagt, dass so ein pauschales Urteil so eine Sache ist.

DieterM
13.10.2007, 19:02
Hallo Klaus,
Danke, das ist doch mal eine Aussage mit der ich etwas anfangen kann :chapeau:
Damit kann ich zumindest meinen Sohn solange davon abhalten bis er einen eigenen Haushalt ( Telefonanschluss ) hat .
Gruß Udo

Wir haben hier bereits mehrfach über Urheberrecht gesprochen im FORUM. So ist Musik übers Internet solange ein Urhebermissbrauch, solange der Titel nicht frei zugänglich ist im Iternet und das dort deklariert wird.:ka5:

Du mußt D/Sohn nicht abhalten. Du kannst es solange er nicht volljährig und sebstverantwortlich ist, ausdrücklich verbieten, denn ... Du haftest dafür was er anstellt. :schlaumei

skymann1
13.10.2007, 22:43
Hallo Dieter/alle,
interessanter Beitrag weil ich auch immer mit meinem Sohn im Clinch liege bzw. lag, jetzt ist er 18.

Ich frag mich nur, wenn der/die Sohn/Tochter nicht volljährig und sebstverantwortlich ist und die Eltern haben es ausdrücklich verboten, können sie dann trotzdem haftbar gemacht werden?

Hatte vorige Woche noch was gelesen, das dieses allen bekannte Schild
"Eltern haften für ihre Kinder" z.B. an Baustellen nichts zu sagen hat und nicht rechtswirksam ist.

Wenn da was passiert haben die Eltern trotzdem keinen Streß (okay, ich glaub nur bis 14) und der minderjährige muß auch nicht haften, ist für mich im Prinzip das gleiche
(im Prinzip, ihr wißt schon wie ich es meine, obwohl PC´s auch manchmal Baustellen sind :ka5: )!

Gruß Peter :chapeau:

Berny
13.10.2007, 23:23
Das Problem ist vermutlich nicht so stark die strafrechtliche Seite (Schuld muss bewiesen werden), als vielmehr die Schadensersatzseite (Eltern haften für ihre Kinder und müssen den Schaden bezahlen)

hier liegt vermtulich das eigentliche Problem.

skymann1
14.10.2007, 00:26
Hallo,
ja ja, ist schon klar, ich finde den dummen Artikel nicht mehr,
aber da stand ganz klar das Eltern für Taten von Kindern bis zu einem bestimmten Alter eben nicht haftbar gemacht werden können, sofern sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekomen sind, ich weiß jetzt blöderweise das Alter nicht mehr....:cognemur:

Aber es kann ja keiner verlangen das Du permanent neben dem Kind am PC sitzt...?

Hmm, morgen noch mal suchen!

Gruß Peter

Berny
14.10.2007, 11:47
aber da stand ganz klar das Eltern für Taten von Kindern bis zu einem bestimmten Alter eben nicht haftbar gemacht werden können,
Da gehts eben um die strafrechliche Relevanz, aber wenn ein Schaden entstanden ist, musst du den trotzdem bezahlen, egal ob das strafrechtlich relevant ist.
Denk mal umgekehrt, dein Nachbarssohn macht dir was kaputt, er ist erst 6 Jahre, und jetzt sagt dein Nachbar "ich kann nicht haftbar gemacht werden".....

Und hier setzt ja die Musikindustrie an, die fordern Schadenersatz, denen gehts weniger um strafrechtliches, und der Schadenersatz ist enorm hoch angesetzt!

DieterM
14.10.2007, 12:59
Hallo Dieter/alle,
interessanter Beitrag weil ich auch immer mit meinem Sohn im Clinch liege bzw. lag, jetzt ist er 18.

Ich frag mich nur, wenn der/die Sohn/Tochter nicht volljährig und sebstverantwortlich ist und die Eltern haben es ausdrücklich verboten, können sie dann trotzdem haftbar gemacht werden?

Hatte vorige Woche noch was gelesen, das dieses allen bekannte Schild
"Eltern haften für ihre Kinder" z.B. an Baustellen nichts zu sagen hat und nicht rechtswirksam ist.

Wenn da was passiert haben die Eltern trotzdem keinen Streß (okay, ich glaub nur bis 14) und der minderjährige muß auch nicht haften, ist für mich im Prinzip das gleiche
(im Prinzip, ihr wißt schon wie ich es meine, obwohl PC´s auch manchmal Baustellen sind :ka5: )!

Gruß Peter :chapeau:

Sorry Peter, hallo Freunde,

bin da nicht ganz Deiner Meinung. Denn wenn Dein Sohn nach wie vor 18 Jahre alt ist aber noch bei Dir wohnt und nicht selbstständig lebt bzw. eigenen Unterhalt bestreitet, dann wird jeglicher Schaden den er verursacht und nicht haftrechtlich abgesichert wurde von ihm auf Dich zurück fallen und bei Dir eingeklagt werden. Das gilt insbesondere hier auch wenn der Schaden über Deine Telefonleitung verursacht wurde.

Also Vorsicht, wer hier einen erwachsenes Kind hat, das nicht unabhängig weiter bei der Familie lebt (keine eigene Wohnung/Zimmer, kein eigenen Unterhalt bestreitet) der wird nach wie vor ersatzpflichtig gemacht.

Es gibt einfach keinen "Persil" Schein für ewachsene Jugendliche (Volljährige). Sie haben sich nach wie vor dem Familienvorstand zu richten wenn sie in der Familie weiter mitleben. Ich würde zur Entlastung dringend dazu raten, das von diesen eine eigene Haftversicherung abgeschlossen wird, allerdings deckt diese nicht grobfahrlässig verursachte Schäden (darunter fallen sicher auch wissentliche Urheberverletzungen).:schlaumei

fricky
17.10.2007, 10:27
Also wisst Ihr, was ich bei der ganzen Diskussion irgendwo komplett vermisse?
:confused-
Das Unrechtsbewusstsein!

Da wird ewig hin und her diskutiert, ob und wer haftbar gemacht werden kann, ob man erwischt wird, ob man die IP verschleiern kann oder nicht usw....

Hat sich denn schonmal einer dieser Downloadjunkies darüber Gedanken gemacht, dass es vielleicht grundsätzlich nicht in Ordnung ist, wenn ein Künstler oder Programmierer für seine Arbeit nichts bekommen soll?

Das ist heutzutage ohnehin vielerorten eine etwas eigenartige Einstellung, die viele Jugendliche (aber nicht nur die, sondern leider oft auch schon deren Eltern) haben, es geht nicht um Recht oder Unrecht, sondern um's Erwischtwerden oder nicht Erwischtwerden. Alles soll's am Besten gleich für Lau geben, egal ob nun Software, Videoclips, Spielfilme oder Musik. Aber dass dafür andere Leute hart arbeiten müssen, um sowas erstmal zu produzieren, ist wohl nicht so ganz verständlich?

Hallo???? Wo sollen wir denn mit dieser Selbstbedienungsmentalität hinkommen?

Leute, hier geht es doch um eine grundlegende Einstellung zu Eigentum ansich. Da muss ich doch nicht erst mit meinen Kindern rumdiskutieren vonwegen lasst Euch aber nicht erwischen. Wie gross ist denn der Schritt vom Raubkopierer zum Ladendieb? Eigentum ist Eigentum und Diebstahl ist und bleibt Diebstahl, und das müssen die Kinder einfach mal begreifen. Aber solange viele Eltern was ganz anderes vorleben, funktioniert das natürlich nicht.

Gruss, Fricky.
--

Markus[LB]
17.10.2007, 11:57
Das Unrechtsbewusstsein!



Hallo Fricky,

eine nette Moralapostelpredigt hast Du da geschrieben!

Früher weiss ich noch, wie ich am Radio saß und das ein oder andere Musikstück auf Kasette aufgenommen habe, um es später im Auto wiederzugeben (hauptsächlich auf Urlaubsfahrten). Es gab ja noch kein Internet, keine MP3`s und eigentlich nichts. Der Computer hatte ja nur einen PC-Quäker, also einen einfachen Lautsprecher, der bei Computerspielen komische Geräusche von sich gab. Heute würde man angesichts der Grafik und Soundausgabe schnell davon laufen, früher fand man das toll... :lachen78: Die Musikindustrie verkaufte damals die ersten CD`s die mit ca. 35 DM recht teuer waren. Billiger wurden die ja schnell.

Heute haben wir eine viel stärker auf Komerz ausgelegte Musik und Unterhaltungsindustrie, ich weiss zwar nicht, inwiefern die Jugend mit neuer Musik versorgt werden will, aber das Taschengeld dürfte da sicher nicht reichen. Da der private Mitschnitt von Ton und Filmmaterial aber gestattet ist, frage ich mich was der komplette Unsinn mit den downloads soll? Für was braucht man Tauschbörsen? Strahlen nicht 300 Fernsehsender und mind. soviele Radiosender nicht ständig ihr Programm aus?

Es braucht wenig Phantasie um an die neuesten Hit`s zu kommen, ohne diese kaufen zu müssen. Der Computer ist ja sowieso schon da (sonst könnte man auch nicht ins Internet...), was fehlt ist eine TV-Karte (Mindestanforderung eben Stereoton) und das war es schon... mit einem einfachen Programm (oder auch etwas aufwendigeren, dann kann man selber auch Videos bearbeiten) läßt sich so tagelang das Programm aufzeichnen, was MTV, VIVA und wer sonst noch aussendet. Hat man ein besseres Videobearbeitungsprogramm, kann schnell die Musikstücke die man haben möchte ausschneiden und den Tonfile auch auf CD bannen...

Das ist legal (soweit ich informiert bin) und sowieso nicht nachvollziehbar, da weder eine IP Adresse noch Internet dafür gebraucht wird.

Der Vergleich mit dem Ladendiebstahl finde ich hinkt aber schon etwas gewaltig, hierbei wird jemand real geschädigt. Wenn jemand in einen Laden gehen würde und dort ein Produkt kopieren würde (wenn es denn ginge) wäre dann der Ladenbesitzer auch geschädigt? (Naja er hat dann nichts verkauft)

Ein wenig Ladendiebstahl machen wir ja alle, meist beim Kauf von Elektrogeräten. Wir gehen in einen Laden, lassen uns beraten (wobei das geht ja auch kaum noch, was einem da für Unsinn erzählt wird), schauen uns das Produkt an und kaufen schlußendlich doch im Internet, da man dort 400-600€ spart (oft ein Betrag in der Größenordnung). Also haben wir dem Verkäufer die Zeit gestohlen... und die Informationen natürlich auch... :lachen78: :futschlac :lachen78:

Gruß Markus

PS: Man sieht ja immer wie hart die armen Leute (Urheber) arbeiten müssen, sie müssen Feiern und haben Probleme das viele Geld auszugeben (meist schaffen sie es trotzdem in extrem kurzer Zeit auf wundersame Weise) da hast Du vollkommen Recht! Ein hartes Leben so als Künstler... :lachen78:

rotbart
17.10.2007, 12:06
']Hallo Fricky,

Wenn jemand in einen Laden gehen würde und dort ein Produkt kopieren würde (wenn es denn ginge) wäre dann der Ladenbesitzer auch geschädigt? (Naja er hat dann nichts verkauft)



Ein typisches Posting mit typischem Unw...........

Nur nebenbei JA das ist strafbar und wird beklanntlich in großem Stil gemacht.

Mann müsste überlegen ob das Posting nicht als möglich Anstiftung bereits selbst unter einen §§ fällt, einer fiele mir da sofort ein...............

rotbart
17.10.2007, 12:22
Also wisst Ihr, was ich bei der ganzen Diskussion irgendwo komplett vermisse?
:confused-
Das Unrechtsbewusstsein! :chapeau: :chapeau: :chapeau:

Hat sich denn schonmal einer dieser Downloadjunkies darüber Gedanken gemacht, dass es vielleicht grundsätzlich nicht in Ordnung ist, wenn ein Künstler oder Programmierer für seine Arbeit nichts bekommen soll?

Gruss, Fricky.
--

Nein in einer Geiz ist Geil Gesellschaft, wo sich die Leute überlegen was BILLIGER ist , Schein oder Strafe / Sicherheitsausrüstung oder Strafe fragt doch keiner nach solchen "moralischen" Dingen. Schon das nächste Posting (welches auf Deines folgt) zeigt es doch Moral = Unsinn / Umsonst oder Klauen ohne erwischt zu werden -> das ist die Mentalität.

:cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur: :cognemur:

Berny
17.10.2007, 13:52
Naja, so einfach ist es wieder nicht:
Klar ist es, dass es ein Unrechtsbewußtsein diesbezüglich gibt, aber es gibt immer mehr das Bewußtsein, das so manche Dinge überteuert sind.

Gerade im Softwarebereich sind so einige Dinge zu teuer, weshalb sie nicht gekauft werden.
Würden sie billiger sein, würden sie auch mehr gekauft werden.

Ich erinnere an Microsoft:
Office Professional 2000 = ca 750,- € (1-PC Lizenz)
Office Professional 2007 = ca 550,- € (2-PC Lizenz)
Dazu gekommen: DSP-Versionen, Schüler und Studenten-Versionen, MehrPC-Lizenzen, Home&Student Lizens (sehr billig!) usw usw.

Man erkennt also, das zB Microsoft schon auf dieses Problem reagiert hat.

Trotzdem muss man sagen, in Betracht der kostenlosen OpenOffice Version immer noch zu teuer, aber das ist eine andere Geschichte.

Als weiterer Vergleich das Bildbearbeitungsprogramm Adobe Photoshop: 999,- €
Abgesehen von der Suite: 1500,- €

Und weiters sei gesagt, dass diese Versionen ja fast jedes (naja, sagen wir mal jedes 2te) Jahr updatet gehören.
(Deshalb rate ich immer wieder Leute dazu, sich alternative Softwares anzusehen, bevor sie sich Raubkopien von bekannten Softwares auf den Rechner installieren.

Auch hier wieder in Hinblick auf dieses Problem mein Tip: nehmt OpenOffice statt MS Office!)

Das gleiche gilt auch für die Musikindustrie, wenn vielleicht nicht so krass, aber dennoch:
In der heutigen Zeit und bei den heutigen Möglichkeiten sind die Preise überteuert.
So, und jetzt mach mal einen Schüler, der wenig Taschengeld hat, klar, dass er sich diese Dinge kaufen soll (eben in Anbetracht der kostenlosen Downloadalternative!)

Ich bin mir sicher, und I_Tunes beweist das zB auch (oder auch hier (http://www.heise.de/newsticker/meldung/97229)), dass unter bestimmten Voraussetzungen die Leute auch bereit sind, zu zahlen, nur zu teuer darf es eben nicht sein.

Rechenbeispiel:
CD mit 12 aktuellen Lieder = 15,- €
Itunes heruntergeladen = 15,- €
Prinzipiell gleich, aber auf Itunes lade ich mir nur die Songs herunter, die ich auch wirklich haben will, ergo ist es billiger.
zB 5 Lieder zu 6,50 €.
Kopien gratis auf meinem PC, gratis im Auto, usw usw.

Das wird vermutlich die Zukunft sein, aber die Musikindustrie sträubt sich noch etwas, weil das eben weniger Geld bringt.

Solange auch die Gerichtsbarkeit hier mitspielt (irrationale Streitsummen) wird sich das auch nicht ändern, aber es gab vor kurzem ein Urteil, welches dem als erstes einmal einen Riegel vorschob, indem eine Klage abgewiesen wurde, und plötzlich der RA der Musikindustrie einen extrem geringen Streitwert ansetzte (diese sollte ja die Kosten des verlorenen Verfahrens zahlen), wurde vom Gericht dieser Streitwert fixiert. Dieser Wert war aber um ein erhebliches geringer als die üblich angegebenen Streitwerte.

Einige Interessante News dazu:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97522
http://www.heise.de/newsticker/meldung/97497

rotbart
17.10.2007, 14:27
Na ja
also ausreden warum gerade diesmal der Rechtsbruch nicht soooo schlimm ist, glaube ich kennt jeder Polizist zu Hauf (...Herrn Wachtmeister ich bin doch nur 100m gefahren etc. etc.)
Und nun zu erklären, weil etwas teuer ist ist es nicht sooo schlimm es zu klauen, also ich glaube das ist die völlig falsche Richtung.

Das kostenlose Downloaden eines urheberechtlich geschützten Werkes ist Diebstahl !
Ebenso wie der Diebstahl eines Buches aus dem Buchladen !! Der Autor, Komponist, Interpret hat ein Recht auf eine Vergütung !

Auch bei privatem Gebrauch - ihr verwechselt da zwei Dinge - wenn Du für eine Software eine Lizenz bezahlt hast - dann darf man (je nach Vertrag) u.U. eine Sicherungskopie machen, aber erst dann und das ist alles.

Ansonsten gehe ich in den Buchladen nehme den neuesten Bestseller heraus und gehe wieder - ist ja nur für den privaten Gebrauch.

Wie hoch der Preis ist den der Hersteller ansetzt ist dabei völlig gleichgültig, Du kannst ja auch keinen Mercedes klauen - nur weil er DIR zu teuer vorkommt:cognemur:

--------------------------------------------

Die richtige Antwort wäre - keine Produkte der Industrie mehr zu kaufen !! Antenne Bayern hat eine ganze Datenbank mit lizenzfreien Musikstücken, ein halbes Jahr weltweit nichts mehr kaufen und die Preise sinken :ka5: :gruebel:

Also wenn Eigentum nicht mehr geschützt wird, wo enden wir denn dann ? Darf ich dann in Deinem Garten eine Garage bauen - weil als ich Dir den Garten abkaufen wollte hast Du viel zu viel Geld verlangt, und so geht's ja kostenlos ?????
Oder Schäuble auf die Spitze getrieben:
ein potentieller Terrorist in der Maschine und ich schieße 300 Urlauber ab - Last Minute Flüge wörtlich genommen:cognemur: :cognemur:
-----------------------------------------------

Also dass kann es doch nicht sein.

Markus[LB]
17.10.2007, 15:03
Nur nebenbei JA das ist strafbar und wird bekanntlich in großem Stil gemacht.

Mann müsste überlegen ob das Posting nicht als möglich Anstiftung bereits selbst unter einen §§ fällt, einer fiele mir da sofort ein...............

Hallo rotbart,

ich dachte an ein Produkt, das weder unter Urheberrechte fällt, noch unter irgendwelche anderen Rechte, nehmen wir für das Gedankenexperiment eine Kartoffel!
Also Du gehst in einen Laden, kopierst Dir da eine Kartoffel (ich weiss dass das nicht geht) und verlässt mit der Kopie der Kartoffel den Laden. Hast Du nun den Ladenbesitzer geschädigt oder nicht? :lachen78: :futschlac
Ich möchte sehen, wie das in großem Stil gemacht wird... :biere: will das auch können! :lachen78:

Was Du meinst, wäre Produktpiraterie. Davon halte ich überhaupt nicht! Wer einen Armani Anzug unbedingt benötigt, der soll dann auch bei Armani kaufen, wer eine Rolex haben möchte, der soll gefälligst eine ECHTE Rolex kaufen! Da geht es ja um den Name den man kauft!

Natürlich ist es unerheblich, welcher Preis für Musikstücke angesetzt wird. Soweit ich informiert bin, ist das legale Kopieren erlaubt, auch wenn man nicht die Orginal CD besitzt, wenn man z.B. über das Radio oder Fernsehen die Kopie mitschneidet. Übrigens werden Urheberrechtsabgaben unter anderem bei CD-Brennern, DVD-Brennern, CD- und DVD-Rohlingen, Videorekordern, Faxgeräten, Scannern, Kopierer, MP3 Playern etc. fällig.

Gruß Markus

PS: Ich hätte dazuschreiben sollen, dass das zu kopierende Werk (Kartoffel) nicht geschützt ist oder eben nicht geschützt werden kann, weder durch Geschmacksmuster, Patent noch durch Urheberrecht! Sowas gibt es auch!

Udo
17.10.2007, 15:22
Hi,
heute kommt auf RTL bei Stern TV ein Beitrag über Download´s .
Ist der Folgebericht von letzter Woche.
Heute geht´s darum was nun erlaubt ist oder auch nicht.

Ich persönlich finde nichts schlimmes daran mal den ein oder andern Song kostenlos aus dem Net zu laden solange man damit keinen Handel treibt.

So wie Markus schon anmerkte,
früher hat sich auch niemand darum geschert wenn man Radiosendungen aufgezeichnet hatte.
Und die Musikindustrie/ Künstler/Sänger usw. mussen ja noch mehr Millionen verdienen :stupid:
Sorry, aber da läuft doch etwas falsch :ka5:
Gruß Udo

rotbart
17.10.2007, 15:38
']Hallo rotbart,

ich dachte an ein Produkt, das weder unter Urheberrechte fällt, noch unter irgendwelche anderen Rechte, nehmen wir für das Gedankenexperiment eine Kartoffel!
Also Du gehst in einen Laden, kopierst Dir da eine Kartoffel (ich weiss dass das nicht geht) und verlässt mit der Kopie der Kartoffel den Laden. Hast Du nun den Ladenbesitzer geschädigt oder nicht? :lachen78: :futschlac
Ich möchte sehen, wie das in großem Stil gemacht wird... :biere: will das auch können! :lachen78:

Du wirst lachen selbst die Kartoffel ist geschützt und Du begingest Produktpiraterie wenn Du es könntest (am besten mit einem Replikator vom Raumschiff Enterprise oder war es Voyager)

Soweit ich informiert bin, ist das legale Kopieren erlaubt, auch wenn man nicht die Orginal CD besitzt, wenn man z.B. über das Radio oder Fernsehen die Kopie mitschneidet.

Gruß Markus


Dann informier Dich mal neu
(a) wirklich nur einmal und nur privat (schon ein Bekannter darf nicht zuhören)
(b) Demnächst (2.Novelle) auch das nur gegen Gebühr
(c) Auf Servern sowieso nicht, siehe

Urteil des LG Köln vom 28.02.2007, AZ 28 O 16/07

Das Aufzeichnen von Radiosendungen auf dem Server eines Diensteanbieters stellt eine Vervielfältigung dar. Dies ist urheberrechtswidrig, wenn nicht die gesamte Dienstleistung unentgeltlich erfolgt.


Deswegen habe ich immer Bauchschmerzen, wenn hier (an sich private) Videos gezeigt werden, ABER mit urheberrechtlich geschützter Musik vertont - das ist illegal !
Auch der Ausweg des deeplink könnte kritisiert werden, wird es aber z.Zt noch nicht, solange hier nicht Bilder zur Förderung der eigenen gewerblichen Tätigkeit verlinkt werden, dann jedoch schon, siehe

Verlinkung von Bildern ohne Einwilligung unzulässig


Urteil des OLG München vom 26.06.2007, AZ 18 U 2067/07

Wird einem privaten Homepagebetreiber die Publikation von Bildern erlaubt, so bedeutet dies nicht, dass diese aus redaktionellen Kontexten frei verlinkt werden dürfen. So urteile das OLG München in einem Fall, in dem ein Rechtanwalt gegen einen IT-Verlag klagte.

Urteil im Volltext http://www.kanzlei.biz/cms/Urteil.756.0.html

fricky
17.10.2007, 15:46
]
eine nette Moralapostelpredigt hast Du da geschrieben...

jaja :27: irgendwie war mir das schon klar, dass so ein Kommentar von Dir kommt. Aber mal ehrlich, liest Du das, was Du da schreibst eigentlich auch selber???

Das was du da so zusammenschreibst ist in meinen Augen gelinde gesagt ziemlicher Quatsch. Der Vergleich mit der Beratung im Fachgeschäft und anschliessendem Kauf übers Internet..., ja super :chapeau: , das ist Diebstahl, aber das Kopieren von geschützten Medien natürlich nicht, ist schon klar...:gruebel:

Auch der historische Rückblick über die Anfänge der Unterhaltungsindustrie und die kleine Einführung in Computertechnik..., wirklich sehr schön und unterhaltsam, nur leider völlig am Thema vorbei. Erspare uns bitte tiefergehende technische Erkenntnisse dazu....

Ich gehöre zu den Idioten, die sich die Musik, die ihnen gefällt, runterladen und dafür auch noch bezahlen. Jaja, sowas gibt's wirklich. Ich hab u.A. auch lizensierte Software.

]
Wenn jemand in einen Laden gehen würde und dort ein Produkt kopieren würde (wenn es denn ginge) wäre dann der Ladenbesitzer auch geschädigt?

Probier's doch mal aus. Mein Vorschlag: nimm einen portablen Scanner, geh in einen Buchladen, nimm Dir ein Buch aus dem Regal und kopiere es. Mal sehen was dann passiert und wer dann "geschädigt" ist....

]PS: Man sieht ja immer wie hart die armen Leute (Urheber) arbeiten müssen, sie müssen Feiern und haben Probleme das viele Geld auszugeben
Ja klar, weil Du das auch noch weisst. Nimm mal nur als Beispiel den Bohlen. Klar scheffelt der die Millionen, klar leistet der sich alles, angefangen von Mädels über Autos bis hin zu Villen, von denen unsereiner nur träumt. Aber hast du eine Ahnung, was der Typ dafür schuftet und geschuftet hat, bis er mal soweit war? Denkst Du, dem ist das in den Schoss gefallen? Bei dem Arbeitspensum würden die meisten von uns sicher schlapp machen. Aber du siehst ja nur, was einer hat, kannst Dir aber gar nicht vorstellen, dass er auch was dafür leisten muss, oder auf vieles dafür verzichten muss (z.B. Privatsphäre)

Dein Geschrei möchte ich mal hören, wenn DU z.B. als Softwareentwickler auf der anderen Seite wärst, und Dein Programm, an dem Du mit einem 10-Köpfigen Projekteteam 3 Jahre gearbeitet hast, dann als Raubkopie im Web kreisen würde. Aber klar, Dir würde sowas ja nie passieren, weil Du würdest ja einen Wahnsinns schlauen Kopierschutz gleich mitentwickeln. (nein, erklär mir nicht wie...)

Eigentlich schade um die Zeit, die ich jetzt vergeude, denn irgendwie hab ich immer wieder das Gefühl, dass Du Argumenten nicht so ganz zugänglich bist, und rein aus Prinzip schonmal gegen alles bist.

Und wenn ich alles, was ich zu teuer finde, mir illegal (=klauen) besorgen müsste, dann hätte ich wirklich viel zu tun.

Wie gesagt, es ist eben alles eine Frage der persönlichen Einstellung zu Recht und Unrecht. Das sieht jeder anders, bzw. sehen würde es eigentlich schon jeder richtig. Ich denke jeder versteht ganz genau, was ich mit meinem Posting sagen wollte, aber jeder legt "sein Rechtsverständnis" so aus, wie es für ihn am meisten Vorteile bringt.

Und dann wird halt mit dem Firmenhandy privat telefoniert, man nimmt das Druckerpapier und sonstige "Verbrauchsmaterialien" vom Büro mit nach Hause, Privatfahrten mit dem Dienstwagen werden als geschäftlich deklariert, während der Arbeitszeit wird privat im Web rumgesurft, den Müll schmeisst man in den Wald wenn's keiner sieht und Fundsachen gibt man auch nur ab, wenn sie entweder wertlos sind, oder wenn's dummerweise einer gesehen hat, usw.usw......

Die Liste liesse sich sicher noch lange fortsetzen.

Grüsse, Fricky.
--

Markus[LB]
17.10.2007, 15:50
Du wirst lachen selbst die Kartoffel ist geschützt und Du begingest Produktpiraterie wenn Du es könntest (am besten mit einem Replikator vom Raumschiff Enterprise oder war es Voyager)


Das ist doch Quatsch, oder? Nach welchem Recht soll denn eine Kartoffel geschützt werden? Ich rede hier von einer "Normkartoffel" keine Sonderzüchtung oder dergleichen... :lachen78:
Ja so ein Replikator wär schon was, nur blos nicht die bösen Replikatoren aus StarGate... :futschlac


Dann informier Dich mal neu
(a) wirklich nur einmal und nur privat (schon ein Bekannter darf nicht zuhören)
(b) Demnächst (2.Novelle) auch das nur gegen Gebühr
(c) Auf Servern sowieso nicht


a) Wer soll das wie kontrollieren?
b) Selbe Frage wie a)? Aufnahmen aus dem Fernsehen oder Mitschnitte von Radiosendern hinterlassen doch keine Spuren, also nicht kontrollierbar?
c) Einen Server habe ich nicht und stell sowieso nur von mir gemachte Videos oder Bilder ins Netz. Das darf ich denn ich besitze ja das Urheberrecht daran.


Deswegen habe ich immer Bauchschmerzen, wenn hier (an sich private) Videos gezeigt werden, ABER mit urheberrechtlich geschützter Musik vertont - das ist illegal !
Auch der Ausweg des deeplink könnte kritisiert werden, wird es aber z.Zt noch nicht, solange hier nicht Bilder zur Förderung der eigenen gewerblichen Tätigkeit verlinkt werden, dann jedoch schon.


Meine Videos untermale ich deswegen nicht mit urheberrechtlich geschützter Musik, das ist mir bekannt, dass ich diese Videos dann nicht mehr online stellen darf.
Förderung der eigenen gewerblichen Tätigkeit scheidet auch bei mir aus. Dazu fehlt die gewerbliche Tätigkeit... :lachen78: allerdings das mit der Verlinkerei ist schon ein heißes Eisen...

Gruß Markus

PS: Dass Kartoffeln geschützt sind, war mir neu... ersetze Kartoffel durch irgendwas, das nicht geschützt ist! :lachen78:

Berny
17.10.2007, 16:47
Na ja
also ausreden warum gerade diesmal der Rechtsbruch nicht soooo schlimm ist, glaube ich kennt jeder Polizist zu Hauf (...Herrn Wachtmeister ich bin doch nur 100m gefahren etc. etc.)
Und nun zu erklären, weil etwas teuer ist ist es nicht sooo schlimm es zu klauen, also ich glaube das ist die völlig falsche Richtung.

Das wollte ich damit ja auch nicht sagen!
Es geht mir ja darum, den Leuten das Unrechtsbewußtsein zu schärfen, aber das ist eben genau aus diesen Gründen oft sehr schwer, es geht nicht darum, dass ein Diebstahl plötzlich kein Diebstahl mehr sein soll.
Aber wenn jemand ein Musikstück stiehlt, warum soll er dann eine Strafe von 250.000,- € zahlen, nur weil sich die Musikwelt das so einbildet?
Wenn du im Supermarkt einen Ladendiebstahl machst, wird dieser sogar beim ersten Mal von den Gerichten (in Ö!) zurückgelegt, und erst beim zweiten Vorfall mitverhandelt!

Hier hinken eben die Relationen, und genau dies ist der Grund, warum die meisten sagen, das kann nicht rechtens sein (und hier eben der Kurzschluss bei den meisten Leuten, denen man erst mal erklären muss, dass man eben beide Dinge trennen muss, obs moralisch ok ist oder nicht, Gesetze halten sich leider oft nicht an moralische Grundgedanken!)

Und, ach ja, noch eine prinzipielle Anmerkung: Die Gesetze werden letztendlich von der Bevölkerung (indirekt über Wahlen usw usw) gemacht, und es könnte ja auch sein, dass die Bevölkerung irgendwann bei dieser Ausbeuterei nicht mehr mitmacht (auch schon zu erkennen, Monopolstellungen in Frage stellen und Firmen entsprechend zu zerschlagen, oder eben auch der andere Weg, ähnliche Produkte selber zu machen und gratis zur Verfügung zu stellen!)

Und genau die Frage der "lizenzfreien Musik" sollte man ja hier mal genauer durchleuchten: Wie kann es sein, dass manches auch ohne große Kosten geht?

Ein Vergleich bietet sich da in der Fernsehwelt an, privates oder öffentlich-rechtliches Fernsehen.
Auch hier wird ja von der Bevölkerung schon kritisch hinterfragt, wieso das eine gehen soll, und das andere nicht!

Darum gehts!
Es kann eben auch nicht sein, dass jemand, der im Recht ist, dann alle anderen Spielregeln bestimmen kann. Das ist nicht im Sinne der Gesellschaft, weshalb es ja auch bei den meisten Dingen entsprechende Regeln gibt (zB Schmerzensgeld, wäre ja schon, wenn du mich beleidigen würdest, und ich würde deshalb von dir 100.000,- € Schmerzensgeld bekommen :stupid: )

Das sollte eben auch (insbesondere mit den Jugendlichen) diskutiert werden.

Es wird vermutlich einige Zeit dauern (die Gesetzesmühlen mahlen ja langsam) bis diese Dinge auch mal geregelt werden.

Ist ja auch so bei den Abmahnungen, gibts ja da auch endlich mal ein Umdenken bei den Richtern.


Nachsatz: Thema Videos mit geschützter Musik: Soviel ich informiert bin, war ja gerade Google-Video dabei, entsprechend Gebühren zu zahlen, damit die User genau das machen können! http://www.heise.de/newsticker/meldung/92019
Auch bei MyVideo wars so.
Also sollten die Videos auf diesen Portalen kein Problem mehr darstellen.

goeberl
17.10.2007, 17:09
na zur not gibts immer noch die möglichkeit, in zeiten modernster technik auf altbekannte methoden zurückzugreifen:
wer von euch hat nicht in der jugend die hitparade auf kasette aufgenommen, dann das gequatsche vom moderator rausgeschnitten und sich so die aktuellsten sampler zusammengestellt?
heute heissts halt internetradio und audiorecorder, na und? das prinzip ist das selbe. der einzige nachteil: man hat selber arbeit damit.

irgendwie find ich die ganze diskussion aber krank. ok, musik ist eine andere sache, aber bei filmen: ich kauf mir eine dvd, das ist ok. ich nehm mir den selben film vom fernsehen auf dvd auf, das ist ok. ich lad mir den selben film aus dem internet runter, ich bin ein verbrecher.

lg martin

rotbart
17.10.2007, 17:26
aber bei filmen: ich kauf mir eine dvd, das ist ok. ich nehm mir den selben film vom fernsehen auf dvd auf, das ist ok. ich lad mir den selben film aus dem internet runter, ich bin ein verbrecher.

lg martin
Martin

Du kaufst = hast Lizenz bezahlt
Du siehst fern = Du hast Gebühren bezahlt
Du lädst für lau = nix bezahlt

Ich habe vor 20 Jahren mal für eine Filmproduktion gearbeitet (EDV Verbindung zwischen München und Londen eingerichtet), die bezahlen Geld für "Spotter", die sogar weltweit TV Programme verfolgen, denn sogar da gibt es geiz-ist-geil Typen, die senden mal schnell ohne zu zahlen !!

Warum soll jemand viel Geld für einen Film ausgeben damit Du ihm dann nichts dafür wiedergibts und es sind ja sowieso nur winzigste Beträge gemessen an den Produktionskosten

Fortnox
17.10.2007, 17:28
Du kaufst = hast Lizenz bezahlt
Du siehst fern = Du hast Gebühren bezahlt
Du lädst für lau = nix bezahlt

dass ist Blödsinn

Rundfunkgebühren bezahle ich auch für das Internet !!

goeberl
17.10.2007, 17:35
also über satellit zahl ich für die meisten sender nix. muss zwar dafür zahlen, einen fernseher zu besitzen, das geld fliesst aber nur an bestimmte sender (an die orf-löcher*gg*)

ausserdem gings mir nicht ums fernsehen, sondern ums aufzeichnen von sachen aus dem fernsehen. egal ob ich kauf oder ausn tv aufnehm, ich habs auf dvd daheim.
wenn ich mir jetzt musikvideos auf youtube anschau, dann ist das legal. wenn ich mir die files abspreichere und dann von der festplatte anhör, ist es kriminell?
wiegesagt, ich nehms aus dem internetradio auf und gut is.

lg martin

rotbart
17.10.2007, 17:45
dass ist Blödsinn

Rundfunkgebühren bezahle ich auch für das Internet !!

Bitte wo denn in Ö ??????????

Berny
17.10.2007, 17:49
Ach ja, ganz vergessen, die Alternative für Musikdownloader:

Clip.inc von Tobit Software.

Die machen genau das, nämlich Internetradio, und aus diesen Streams kannst du dann deine MP3 rausholen.

Vollkommen Legal !!!
http://www.tobit.com/login/mrd.asp?CategoryID=191
Der Mitschnitt von Radiosendungen zur privaten Nutzung ist als eine Form der Privatkopie erlaubt. So regelt es der §53 des deutschen Urheberrechtsgesetzes. Mitschnitte werden dabei keineswegs nur geduldet: Für diese Freiheit hat der Gesetzgeber eigens Pauschalabgaben auf Speichermedien und Geräte zur Vervielfältigung eingeführt, um die Vergütung der Künstler auch bei privaten Kopien sicherzustellen.

Sie bezahlen also längst für das, was Sie mit ClipInc. tun können. Und das gleich mehrfach: Direkt über Ihre Rundfunkgebühren. Und indirekt über zum Teil erhebliche Abgaben beim Kauf von CD- und DVD-Rohlingen, Brennern, MP3-Playern, Handys und Konzerttickets, bei Public Viewing-Veranstaltungen, in Kaufhäusern und, und, und. Es gibt also überhaupt keinen Grund für ein schlechtes Gewissen. Im Gegenteil: Nutzen Sie, wofür Sie schon bezahlt haben!

goeberl
17.10.2007, 17:58
die künstlerabgabe auf alle speichermedien, die ich kaufe, ist sowieso eine frechheit. ist ungefähr so, wie wenn ich kindergeld beantrage, nur weil ich das gerät zur kindererzeugung in der hose hab:lachen78: .
aber im ernst, also wenn ich abgaben für etwas zahl, was ich nochmal mach, dann ist das diebstahl der künstler an mir. wenn quasi pauschal eh schon eine abgabe erhoben wird, dann ist das ja quasi eine duldung des umstandes, dass auf die datenträger produkte eben jener künstler gespielt werden.
lg martin

rotbart
17.10.2007, 18:13
Ach ja, ganz vergessen, die Alternative für Musikdownloader:

Clip.inc von Tobit Software.

Die machen genau das, nämlich Internetradio, und aus diesen Streams kannst du dann deine MP3 rausholen.

Vollkommen Legal !!!
http://www.tobit.com/login/mrd.asp?CategoryID=191

Und das steht im Vertrag der GVL mit den Webcastern und dann sind wir wieder am Anfang:lachen78:
---------Zitat aus dem GVL Vertrag --------------
6. Verhinderung des Scannens und Aufnehmens des Programms
Sofern es nicht mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden ist, muss der Webcaster im Markt allgemein erhältliche, effektive technische Maßnahmen einsetzen, die darauf abzielen, zu verhindern, dass:
(a) der Empfänger der Übertragung oder jede andere Person das Programm des Webcasters
allein oder zusammen mit weiteren Übertragungen anderer Webcasters automatisch
scannen kann, um so bestimmte Musikaufnahmen aus den Programmen herauszufiltern;
und
(b) der Empfänger der Übertragung Vervielfältigungen der Musikaufnahmen herstellen kann
(mit Ausnahme technisch bedingter, vorübergehender Vervielfältigungen).

Berny
17.10.2007, 19:09
Das kannst du so pauschal nicht beurteilen, weil du nicht weißt
1) welche Verträge die Webcaster selbst mit der GVL haben und
2) welchen Vertrag Tobit mit der GVL hat.

Ich als user gehe davon aus, dass dies funktioniert und seine Richtigkeit hat, zumal Tobit ja nicht irgendein "Bananenrepublik"-Software Hersteller ist sondern zu den renomiertesten in Deutschland zählt.

Udo
17.10.2007, 22:34
Hi,
jetzt auf RTL
Musik legal aus dem Net laden.
Es gibt wohl doch Möglichkeiten Songs kostenlos und legal runter zu laden.
Gruß Udo

Nachtrag,
So, Fakt ist ,
ich darf kostenlos meine Lieblingssongs aus dem Net laden solange ich es nicht zulasse das von meinem Rechner gleichzeitig runtergeladen wird, fertig.
Und ich habe da eine nette Seite im Net gefunden wo das möglich ist-
Um es jetzt nochmal klarzustellen, der Download ist legal !!!!!!
Schönen Abend noch,
Gruß Udo

Fortnox
18.10.2007, 09:07
Habs auch gesehen Üdo :chapeau:

Udo
18.10.2007, 10:10
Hi Martin,
ich hoffe nur das es der Herr Rotbart auch gesehen hat :ka5:

Ich habe hier sogar ein Urteil vom Oberlandgericht München liegen ,in dem steht, das man Software die man auf einem Datenträger käuflich erworben hat kopieren darf und auch weitergeben darf.

Begründung :
Bei Software auf einem Datenträger habe sich mit dem Erstkauf das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft.
Die Weitergabe sei somit legal. ( AZ. : 6 U 1818/06 )
Gruß Udo

Fortnox
18.10.2007, 10:17
Hi Udo!

naja, so ganz geschlagen wird sich Herr Rotbart sicher nicht geben.

Denn wir wissen ja: Wer Recht hat, hat Recht und wenn nicht, dann hat er eben Recht dass er Recht hat. Ist dass Recht so? :chapeau: :lachen78:

Berny
18.10.2007, 11:48
( AZ. : 6 U 1818/06 )


Hmm, hab gesucht aber nur gegenteiliges gefunden! 1. Durch den Handel mit gebrauchten Softewarelizenzen verstößt derjenige, der die Lizenzen weitergibt, gegen urheberrechtliche Befugnisse des Berechtigten.

2. Eine Erschöpfung des Verbreitungsrechts ist nicht anzunehmen. Eine analoge Anwendung der Regelungen über die Erschöpfung des Verbreitungsrechts kommt nicht in Betracht, da sich die Regelungen ausdrücklich nur auf in einem Gegenstand verkörperte Werke beziehen und immaterielle Rechtsgüter nicht darunter fallen.
Heißt soviel, wenn dies in den Lizenzbestimmungen drinnensteht, dann kann man das nicht weitergeben!

Mich würde deine Quelle interessieren!

Meine: http://www.jurpc.de/rechtspr/20060141.pdf

fricky
18.10.2007, 11:57
Hi,
jetzt auf RTL
Musik legal aus dem Net laden.
Es gibt wohl doch Möglichkeiten Songs kostenlos und legal runter zu laden.

Streams vom Internetradio mitschneiden..., super. Dann kann ich gleich mit'm Cassettenrecorder vor meinen Aktivboxen rumlungern und hoffen, dass MEIN Hit endlich gespielt wird und keiner der Moderatoren reinquatscht.



Um es jetzt nochmal klarzustellen, der Download ist legal !!!!!!

Darum ging es ja nicht, sondern darum, dass komplette urheberrechtlich geschützte Musikstücke über Filesharingprogramme im WEB verbreitet werden. Und das ist nicht so ganz legal. Und jeder weiss es auch genau.

Gruss, Fricky

Berny
18.10.2007, 12:12
Streams vom Internetradio mitschneiden..., super. Dann kann ich gleich mit'm Cassettenrecorder vor meinen Aktivboxen rumlungern und hoffen, dass MEIN Hit endlich gespielt wird und keiner der Moderatoren reinquatscht.
probier mal clip-inc aus, ist gut!
In der Pro-Version filtert das Programm dann die MP3 auch automatisch heraus, und du kannst sie sortiert abspeichern.

Einziger Nachteil: Hie und da ist das gequatsche vom Moderator oder bei endlos-Streamern der Übergang drinnen.

Nur wen störts, wenns dafür legal ist !

Ach ja, folgende Voraussetzungen würde ich beachten: Internet-Flatrate und große Festplatte !

Udo
18.10.2007, 12:15
Hi fricky,
von Filesharingprogrammen spreche ich nicht, ich lade nichts von Tauschbörsen runter !!!!
Das ist keine Tauschbörse, niemand kann auf meinen rechner zugreifen.
Ich habe da eine Seite auf der man nur normal runterladen kann ohne das man auf meine Rechner zugreifen kann.
Hat nichts mit Internetradio oder ähnlichem zu tun.
Ich möchte den Link zu dieser Seite hier auch nicht einstellen , aber da gibt es alles, Video´s , Musik , Software,usw.

@ bootsboerse

Hi,
mein Zitat steht heute bei uns im Wochenblatt " Pulheimer Wochenende "

Da steht zusätzlich :

Anders verhält es sich , wenn der Erstkäufer nur eine Lizenz oder eine Art Freischaltschlüssel zum Download erworben hat. Ohne Zustimmung des Herstellers darf die Software dann nicht weitergegeben werden.
Konsequenzen drohen aber auch dem Käufer, er muss mit Schadensersatzforderungen rechnen.

Hier nochmal das Urteil des Oberlandesgericht München : ( Az.; 6 U 1818/06 )


Bei Software auf einem Datenträger habe sich mit dem Erstkauf das Verbreitungsrecht des Herstellers erschöpft.
Die Weitergabe sei somit legal.

Gruß Udo

ghaffy
18.10.2007, 12:34
...
Anders verhält es sich , wenn der Erstkäufer nur eine Lizenz oder eine Art Freischaltschlüssel zum Download erworben hat. Ohne Zustimmung des Herstellers darf die Software dann nicht weitergegeben werden.
...
Gruß Udo

@berny

Das deckt sich mit der (natürlich nicht rechtsverbindlichen) Auskunft der Wirtschaftskammer, die ich im Zusammenhang mit dem Erwerb "gebrauchter" Software vor dem Sommer hier erhalten habe (Österreich).

Die Message war: Wenn Sie "gebrauchte" Software inkl. Original-Datenträger kaufen, dann geht das im Prinzip. Wenn Sie "gebrauchte" Software kaufen, die mittels Download aus dem Internet gekauft wurde (typisch Shareware), dann geht das NICHT.

Die Wirschaftskammer hat uns allerdings auch darauf hingewiesen (im Gegensatz zu den vielen exquisiten und begabten Rechtsexperten :lachen78: im Schlauchboot:lachen78: forum), dass Urheberrechtsfragen im IT-Bereich noch überwiegend nicht ausjudiziert sind und daher allgemein gültige Antworten derzeit und wohl auch in den nächsten Jahren nicht zu geben sind. Rechtssicherheit besteht in diesen Fragen noch nicht.

Was diese Frage mit Musikdownload zu tun haben könnte, weiss ich jetzt aber auch nicht...:lachen78:

Gruss
Andreas

Berny
18.10.2007, 15:22
Rechtssicherheit besteht in diesen Fragen noch nicht.

Genau hier liegt das Problem!
Es gibt deshalb auch viele unterschiedlichen Meinungen, Kontra und Pro, viele "Experten", auch in diversen Foren ,wie auch hier, (ist ja auch nicht schlecht, wenn diese Theman aus den unterschiedlichsten Sichtweisen sensibilisiert wird)

Sicher ist nur eines: wenn jemand sicher gehen will, keinen Rechtsstreit ausgesetzt zu werden, dem kann man eben nur empfehlen, diese Dinge zu unterlassen.
Und Rechtsstreiterein können sehr teuer werden!:schlaumei

Und ähnlich zur Software verhält es sich auch mit Musik-Downloads!

Berny
29.01.2008, 20:42
So, wieder mal was neues auf diesem Sektor:

http://www.qtrax.com

Mal sehen, ob und wie sich das bewährt.
Auf jedenfall scheint die Musikindustrie doch etwas einzuschwenken und die neuen Medien zu nutzen....

Edwin
29.01.2008, 22:41
Naja, so einfach ist es wieder nicht:
Klar ist es, dass es ein Unrechtsbewußtsein diesbezüglich gibt, aber es gibt immer mehr das Bewußtsein, das so manche Dinge überteuert sind.

Gerade im Softwarebereich sind so einige Dinge zu teuer, weshalb sie nicht gekauft werden.
Würden sie billiger sein, würden sie auch mehr gekauft werden.

Schon mal darüber nachgedacht, warum so manche Software sonst noch teuer sein könnte? Würde sie mehr gekauft* und weniger gestohlen (kopiert und einfach weitergegeben) werden, wäre so manche SW deutlich günstiger!

*Übrigens - man "kauft" auch keine Software, sondern erwirbt lediglich eine Lizenz zur bestimmten (Eigenbedarf) Nutzung und ich denke bei Musik wird das nicht viel anders sein.

Was das seinerzeitige Mitschneiden von Radiosendungen betrifft - was glaubt Ihr, was die Sender dafür zahlen müssen, damit sie ein Musikstück auf Sendung bringen dürfen? (nicht zuletzt deswegen gibt es dazwischen immer so schöne kommerzielle Unterbrechungen...)

L.G.

Edwin

goeberl
30.01.2008, 02:15
was mich bei der ganzen downloaddiskussion so aufregt ist folgendes:
wenn ich einen rohling kaufe, dann ist da schon eine "künstlerabgabe" mit dabei. aber für was soll ich was an irgendwelche künstler abgeben, wenn ich da nur meine eigenen urlaubsfotos draufbrennen will? IMHO stiehlt da die musikindustrie mir was, nur auf den verdacht hin, dass ich vielleicht auf den rohling was draufspielen könnte, auf was sie ein copyright haben.
sogesehen kann man fast schon sagen: man lädt jetzt nur das herunter, was man eh schon unlängst mal gezahlt hat.
lg martin

Berny
30.01.2008, 10:08
@Martin: naja, drum ist ja in Österreich so machnches diesbezüglich anders als in Deutschland.

@Edwin: Das Problem ist einfach, dass die Musikindustrie lange glaubte, mit aller Macht gegen die Schwarzkopierer vorgehen zu müssen, letztendlich aber einsehen muss, dass dies nicht funktioniert.
Also müssen sie sich auf den Markt einstellen und das eben ändern.

Dieverse Änderungen sind ja schon erkennbar, Itunes, MP3 bei Amazon, Tauschbörsen über Werbung finanziert usw usw.
Es gibt sogar Künstler, die bieten Ihre Musik sogar freiwillig zum Download im Netz an.

Ich glaube aber eher, dass hier so gewisse "Zwischenhändler" auf der Strecke bleiben werden, wie zB die Gema, ich vermute, dass irgendwann in ferner Zukunft die Gema nutzlos wird, wenn es für Künstler andere Möglichkeiten der Rückfinanzierung gibt. Klar ist also, dass die Gema fest dagegen arbeitet, obs hilft ?

Aber das System des billigen Verkaufs funktionert, wie man bei Amazon und Itunes sieht, die Leute sind gerne bereit, für einen Song 1 € zu bezahlen.

goeberl
30.01.2008, 11:48
berny, ich hab mich noch nicht so genau über die praxis in österreich informiert und die berichterstattung ist doch ein wenig deutsch-lastig. wo liegen die unterschiede?
kann ich jetzt für mich selber und meine urlaubsfotos um künstlerförderung ansuchen oder toleriert die industrie hierzulande downloads für private zwecke, weil sie ja eh schon bezahlt wurden?
lg martin

Berny
30.01.2008, 11:51
In Österreich ist es nicht verboten, Musik für den eigenen Gebrauch zu kopieren, darauf stützt sich genau diese Künstlerabgabe und zB die ORF-Gebühren.
Verboten ist lediglich die Weitergabe, darauf wiederum stützt sich das Verbot der Tauschbörsen.

In D ist das Kopieren ansich mittlerweile verboten, genauso wie der Download usw usw.

goeberl
30.01.2008, 12:07
Verboten ist lediglich die Weitergabe, darauf wiederum stützt sich das Verbot der Tauschbörsen.


ok, die weitergabe ist klar. und wie schauts mit dem "annehmen", also mit dem reinen downloaden aus, wenn ich gleichzeitig nix selber anbiete? gibts ja webspaces, wo einiges an musikdateien liegt und ich einfach nur saugen muss.
lg martin

thball
30.01.2008, 17:07
Hallo,

ein Artikel zu kostenlosen (legalen) Tauschbörsen:

http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,531504,00.html