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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootszulassung WSA oder Intern.Bootschein oder Flaggenzertifikat ?


Adrian
14.11.2007, 13:20
Hallo !

kann mich evtl. mal jemand detailliert darüber aufklären welches Bootdokument international ( hier EU weit ) anerkannt werden muß ( nicht meistens wird ) bzw. was hier zu empfehlen ist ?
Hintergrund ist folgender : mein Boot ist beim WSA Regensburg registriert und damit kann ich natürlich legal auf allen deutschen Binnen und Seeschiffahrtsstrassen fahren. Auch in Italien wurde dies bei mehreren Kontrollen nach Vorlage in Verbindung mit dem Führerschein immer akzeptiert.
Jetzt höre ich von einem Fachmann das dies in der Praxis zwar meistens akzeptiert wird ( wohl mehr aus Unwissenheit der Guardia Costieria ) aber in Zukunft sich hier wohl etwas ändern soll, aber eine Garantie habe ich dafür anscheinend nicht.Auf Nachfrage beim WSA teilte man mir mit das kein Fall bekannt sei, wo die WSA Registrierung in der EU nicht anerkannt wurde. Nunja ich möchte da aber unbedingt auf Nummer sicher gehen, da ich schon einmal wegen eines im Hotel vergessenen Füherscheines in Italien 101,85 (!!!) :cognemur: :schlaumei zahlen musste und jede Möglichkeit einer weiteren Geldforderung ausschliessen möchte.
Vielen dank schon im Voraus !

ghaffy
14.11.2007, 13:29
Hallo Adrian,

Das einzige international gültige Papier ist das Flaggenzertifikat.

Für Sportboote bis zu bestimmten Grössen (zB übliche Schlauchboote, RIBs) wird auch die WSA-Registrierung bzw. die amtlich anerkannten Registrierungen (zB ADAC) in weiten Teilen Europas und der Welt anerkannt.

In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.

Suchfunktion: Flaggenzertifikat

Gruss
Andreas

Markus[LB]
14.11.2007, 13:32
Hallo Adrian,

soweit mir bekannt, gilt die WSA Zulassung NUR auf Binnengewässern. Für die See brauchst Du einen Internationalen Bootsschein, das Flaggenzertifikat wurde z.B. im Seebereich in Frankreich bis vor ca. 3 Monaten noch benötigt, da gibt es aber auch Änderungen.
Weitere Möglichkeit wäre natürlich das Boot im Schiffahrtsregister zu registrieren (geht über das Amtsgericht). Das ist allerdings etwas aufwendiger und nur für große Boote vorgeschrieben.
Für das Schlauchboot habe ich auch nur eine Zulassung beim WSA, habe weder Kennzeichen noch sonstetwas am Boot und bin schon häufiger an der WaPo in Spanien vorbeigefahren, die sich aber noch nie für das Boot interessiert haben. Die kontrollieren lieber Jetskifahrer, die meist ohne gültigen Führerschein unterwegs sind und so eine zuverlässige Einnahmequelle sind... :lachen78: :futschlac :lachen78:

Am einfachsten ist, man holt sich beim ADAC oder dem Yachtverband die Papiere, am sichersten ist, man lässt das Schiff im Schiffahrtsregister registrieren, was dann auch als Eigentumsnachweis gilt und zum Führen der Flagge (Flaggenzertifikat) verpflichtet... das ganze ist etwas kompliziert, weswegen ich mir nicht 100% sicher bin. Müsste da erst noch einmal nachlesen, falls es Dich weiter interessiert (kann ich frühestens heute abend, wenn Bücher zur Hand).

Gruß Markus

PS: Ich hole mir noch den internat. Bootsschein über den ADAC, dann habe ich überall (außer vielleicht USA) meine Ruhe. Zum Thema USA, da bin ich mir nicht einmal sicher, ob da unser Führerschein gültig wäre, bzw. ob die den anerkennen... :lachen78:

Adrian
14.11.2007, 13:32
Hallo Adrian,

Das einzige international gültige Papier ist das Flaggenzertifikat.

Für Sportboote bis zu bestimmten Grössen (zB übliche Schlauchboote, RIBs) wird auch die WSA-Registrierung bzw. die amtlich anerkannten Registrierungen (zB ADAC) in weiten Teilen Europas und der Welt anerkannt.

In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.

Suchfunktion: Flaggenzertifikat

Gruss
Andreas

Danke Andreas !

ghaffy
14.11.2007, 13:36
hier: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp

Gruss
Andreas

Markus[LB]
14.11.2007, 13:41
In der näheren Umgebung kenne ich nur die Franzosen, die generell nur das Flaggenzertifikat (und nicht die WSA-Registrierung etc.) anerkennen. Doch soll es auch hier Ausnahmen von bestimmten Behördenvertretern geben.


Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus

Adrian
14.11.2007, 13:52
']Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus

Ich denke dann werde ich mir wohl den Internationalen Bootsschein holen müssen. Seinerzeit hatte ich das WSA bevorzugt weil hier nicht alle 2 Jahre verlängert werden muß wie beim internationalem Bootsschein, was nur Mühe und Geld kostet, aber naja... wird mir nix anderes übrigbleiben. Danke für die Mühe ! LG Adrian

Jipi
14.11.2007, 14:21
Hallo,
es gibt auch noch die Alternative sein Boot in dem Land anzumelden in dem ich am meisten fahre.
Zum Beispiel in Frankreich oder Belgien, viele Franzosen haben die Boote in Belgien angemeldet da dort die Bestimmungen einfacher sind ( grössere Entfernung von der Küste erlaubt).
Grüsse
Jean-Pierre

rotbart
14.11.2007, 14:27
']Hallo Andreas,

da haben wir gleichzeitig geantwortet...

eins aber nocht (grade nachgeschaut):

Der Internationale Bootsschein (IBS) vom ADAC wird seit dem 1.05.2005 auch an der französischen Küste als Registrier- und Eigentumsnachweis für Boote anerkannt.

Gruß Markus
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen :ka5: :ka5: :ka5:
Fakt ist :

Das Flaggenzertifikat ist der einzige amtliche Schein
Er ist ausserdem der einzig gültige Eigentumsnachweis
Er gilt weltweit - im Bereich See / Küste in EU Europa auch Binnen Bei den Schweizern bin ich überfagt.
IBS und alle anderen sind Verbandsscheine - die auf Verbandsebene mit ausländischen Einrichtungen Verträge abeschlossen haben und sonst nichts
m.W. gilt das F-zertifikat am längsten = die geringsten Kosten (müsste aber nochmal nachsehen)
Last but not Least es berechtigt zur Führen der Dt. Flagge - mag wenig beeindruckend sein, ist aber ein Nachweis, das es sich um ein dt. Boot handelt hieraus können sich gewaltige Weiterungen im Schadensfall ergeben, so z.B. die Frage welches Recht anwendbar ist. Das mag manchen jetzt unsinnig erscheinen aber ich habe ein entsprechendes Beispiel selbst erlebt.


Zu Punkt (6) im Schadensfall ist auf ein registriertes Boot (F-zertifikat) das dt Recht anzuwenden, dies gilt aber nicht bei den Verbandsscheinen. (Artk. 91 UN seerechtsübereinkommen)

Markus[LB]
14.11.2007, 14:47
Das hat sich aber noch nicht überall herumgesprochen


Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig... :lachen78:

Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich :lachen78:

Es ist sinnlos darüber sehr viel zu diskutieren, Fakt ist, dass in den meisten Ländern der EU der IBS ausreichend ist, auch in Frankreich. Der IBS ist ein anerkanntes Zertifikat, sonst würde man auch bei Kontrollen Probleme bekommen. Den IBS bekommt man sehr einfach, bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.

Bekannt ist, dass Schiffszertifikat alle 8 Jahre, der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss. Vielleicht für jemanden interessant, der eine Weltumrundung oder mehrere mit dem Segelboot plant und daher einige Jahre unterwegs ist (wenn er sehr langsam segelt oder eben nicht in D halt macht... :lachen78: ).

Sinn oder Unsinn muss man selbst entscheiden. Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?

Gruß Markus

PS: Aber ich mach mich mal schlau, wie ich einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister bekomme... interessant wäre das schon! Besser, falls Du Dein Schiff dort eingetragen hast, dann beschreibe bitte einmal kurz die Prozedur und die Kosten... :cool: :biere:

rotbart
14.11.2007, 15:04
']Hallo Roland,

das hat sich schon rumgesprochen, nur merkt man sich das Ganze nicht auswendig... :lachen78:
Vor allem nicht die franz. Behörden :lachen78:


Das Flaggenzertifikat oder wie ihr das hier nennt ist doch eigentlich das Schiffszertifikat?

Nicht nur dass im Falle des Unfalles das deutsche Recht gilt, wobei ich mich frage, welches Recht gilt, wenn das andere Schiff unter anderer Flagge fuhr?
Es ist eher so, dass nach dem "Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen" genau geregelt ist, wie das auf dem Wasser dann aussieht.
Auf einem Boot/Schiff gilt dann auch nationales Recht unter der betreffenden Flagge unter der es fährt. ABER das Boot/Schiff bildet keinen Teil des Hoheitsgebietes, so oder so ähnlich

Nun erzähl doch nicht soviel Unsinn
das F-Zertifikat ist nicht das Schiffszertifiakt sonst hieß es so und es ist auch kein Registereintrag im Sinne eine Kaffahrteischiffes sonst hieße es registerauszug:motz_4: :motz_4:

Das Seerechtsübereinkommen regelt nur dann etwas wenn die beteiligten Staaten es ratifizieren , was im Falle von D (und der EU) geschehen ist, und es ist schei.... was AUF dem Boot gilt, die Frage ist wo und mit welchem Recht werden Schäden abgehandelt - wenn das Boot NICHT in dem Schiffsregister steht.:motz_4: :motz_4: :motz_4:

bei Schiffzertifikat muss man über das Amtsgericht in das Seeschifffahrtsregister eingetragen werden. Dann ist man auch zum Führen der Nationalflagge verpflichtet.
Unsinn siehe oben es geht um das F-zertifikat - nix Amtsgericht Antrag an BSH mit Unterlagen - BASTA der Link steht sogar schon im Thread:cognemur:

der IBS alle 2 Jahre verlängert werden muss.

Die meisten haben "nur" den IBS und die 19€ Gebühren alle 2 Jahre, die sollten normalerweise kein Problem darstellen?!?

Laut ADAC € 25,-- plus € 1,-- Porto
BSH die ersten 8 Jahre € 40,-- Verlängerung € 25,--

d.h. schon in der ersten Periode € 60,-- gespart und ein echtes Dokument nicht ein privates vom ADAC:chapeau: :chapeau:

Markus - wenn Dir nicht klar ist wovon geredet wird lies doch erst einmal nach aber schreibt doch nicht so'n Unsinn - der wird vielleicht sogar noch geglaubt :cognemur:

snoopy21
14.11.2007, 15:46
hier: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Flaggenzertifikate/index.jsp

Gruss
Andreas


So. Und dort steht:

Das Flaggenzertifikat ist ein amtlicher Ausweis für Seeschiffe, mit dem die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge nachgewiesen wird. Das Dokument ist acht Jahre gültig und kann verlängert werden. Es kostet 40 EURO.


Wie ist Seeschiff definiert ?? Ist ein zerlegbares 4,30m-Schlauchboot als Seeschiff zu werten ?

.

ghaffy
14.11.2007, 15:50
Dann lies halt das Merkblatt auch dazu:

Sportboote bis max. 15 Meter

Gruss
Andreas

Markus[LB]
14.11.2007, 16:05
Jetzt bin ich entgültig verwirrt... :cognemur:

Also das Flaggenzertifikat gilt in dem Fall dann aber NICHT als Eigentumsnachweis! Falls doch, wo steht das?

Aufpassen muss man wenn man einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister oder ein Flaggenzertifikat besitzt, dass man sich auch an die Bestimmungen hält. Fehler beim Führen der Flagge können angeblich sehr teuer werden!

Die Eintragung in das Schiffsregister ist meines Wissens nach die einzige Möglichkeit der Eigentumsabsicherung. Jedenfalls steht das so irgendwo in meinen Unterlagen, die ich zur Zeit nicht zur Hand habe.

Für Boote ab 15m länge gibt es ja meines Wissens nach auch kein Flaggenzertifikat mehr, da gibt es nur die Möglichkeit der Eintragung... aber das hat mit Schlauchbooten wohl wenig zu tun...

Gruß Markus

PS: Dieser dämliche Papierkram...

rotbart
14.11.2007, 16:07
So. Und dort steht:
Wie ist Seeschiff definiert ?? Ist ein zerlegbares 4,30m-Schlauchboot als Seeschiff zu werten ?

.

:futschlac :futschlac
ghaffy hat den Nagel auf den Kopf getroffen :chapeau: :biere: :chapeau:

Alles was schwimmt und nicht EINTRAGUNGSPFLICHTIG ist.

und um gleich einem Einwand von Markus[LB] zu begegnen (was bedeutet eigentlich LB ???)

registrierungspflichtig sind Schiffe ab einer gewissen Länge / früher mal Tonnage die einen dt. Eigner haben und auf See fahren , ebenso alle gewerblich fahrenden Schiffe (binnen und buten), wobei Fischerboote noch eine Sonderstellung haben.

Dazu gibt es für die Registrierung Binnen noch einen Vertrag von Genf - der aber für Sportboote unerheblich ist.

-----------------------

Nach Art. 91 Un Seerechtsübereinkommen muß jeder Staat der dieses UN Abkommen ratifiziert hat, jedem Seeschiff die Möglichkeit des Eigentum und Flaggennachweises bieten. Dies geschieht für große Schiffe im Schiffsregister, in etwa vergleichbar mit dem Grundbuch.

Damit dies eben auch für kleine Schiffe möglich ist gibt es das F-Zertifikat.

Alles andere ist Gewinnmaximierung von privaten Organisationen:cognemur:

Markus[LB]
14.11.2007, 16:12
und um gleich einem Einwand von Markus[LB] zu begegnen (was bedeutet eigentlich LB ???)


LB = Ludwigsburg (KFZ-Kennzeichen), Angabe damit weiss man eigentlich gleich aus welcher Gegend man kommt... :biere:

Hmm also ich hol mir dann erst ein Kennzeichen z.B. BSA Stuttgart und mach Name etc. alles drauf und dann das Flaggenzertifikat?
Ist das so richtig?

Dann habe ich a) keine Probleme in Frankreich oder sonstwo und b) einen Eigentumsnachweis für ein Sportboot unter 15m Länge? Mehr darf ich sowieso im Binnenbereich nicht fahren... :futschlac

Gruß Markus

rotbart
14.11.2007, 16:13
']Jetzt bin ich entgültig verwirrt... :cognemur:

Also das Flaggenzertifikat gilt in dem Fall dann aber NICHT als Eigentumsnachweis! Falls doch, wo steht das?

schon wieder Unsinn - das Flaggenzertifikat IST ein Eigentumsnachweis
lies halt nach bevor Du schreibst

Aufpassen muss man wenn man einen Eintrag ins Seeschifffahrtsregister oder ein Flaggenzertifikat besitzt, dass man sich auch an die Bestimmungen hält. Fehler beim Führen der Flagge können angeblich sehr teuer werden!

Schon wieder Äpfel und Birnen verwechselt das Register hat nichst mit dem Flaggenzertifikat zu tun und Fehler bei der Verwendung der Nationalflagge sind IMMER teuer so man einen schlecht gelaunten WaschPo trifft, das hat nix mit dem register/zertifikat zu tun.

Die Eintragung in das Schiffsregister ist meines Wissens nach die einzige Möglichkeit der Eigentumsabsicherung. Jedenfalls steht das so irgendwo in meinen Unterlagen, die ich zur Zeit nicht zur Hand habe.
Unsinn lies halt endlich den Link von ghaffy (?)

und bitte nicht noch mehr Soraya-Zeitung, bitte lies einfach die einschlägigen Bestimmungen in Espania mag es ja anders sein - da fragst Du einfach den König und der hat ein neues Schlagwort "Por qué no te callas?"
:biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere: :biere:

(OK,OK ich entschuldige mich!)
RKR

rotbart
14.11.2007, 16:18
']LB = Ludwigsburg (KFZ-Kennzeichen), Angabe damit weiss man eigentlich gleich aus welcher Gegend man kommt... :biere:

Hmm also ich hol mir dann erst ein Kennzeichen z.B. BSA Stuttgart und mach Name etc. alles drauf und dann das Flaggenzertifikat?
Ist das so richtig?

Dann habe ich a) keine Probleme in Frankreich oder sonstwo und b) einen Eigentumsnachweis für ein Sportboot unter 15m Länge? Mehr darf ich sowieso im Binnenbereich nicht fahren... :futschlac

Gruß Markus

NEIN
NUR DAS FLAGGENZERTIFIKAT

ghaffy
14.11.2007, 16:21
:cognemur: :cognemur: :cognemur:
Bitte lesen!

http://www.bsh.de/de/Antraege/Flaggen/Flaggenzertifikat/MerkblattFlaggenzertifikat.pdf

:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Wenn dann noch was offen bleibt, gibts hier in Österreich ein eigenes Amt dafür, an das man Anfragen richten kann.

Dieses Amt heisst SALZAMT.

Gruss
Andreas

Markus[LB]
14.11.2007, 16:26
Hallo Roland,

hmm da hatte sich etwas bei den Beiträgen überschnitten...

Also das ist der richtige Antrag: Flaggenzertifikat (http://www.bsh.de/de/Antraege/Flaggen/Flaggenzertifikat/Antrag_Flaggenzertifikat.pdf) ? :biere:

Als Heimathafen gebe ich dann an, wo das Boot dauernd liegt. Heimathafen kann auch im Ausland sein?
Den Heimathafen muss ich auf das Boot schreiben? 10 cm große Buchstaben?

Nachtrag: Schon gelesen, also Heimathafen = Stuttgart = NULL Problemo? Danke

Könnte man auch eine Stadt angeben die nicht Heimathafen ist, oder gibt das irgendwelche Probleme mir unbekannter Art? Klar die Stadt sollte schon an einem Fluß/Meer/See liegen... :lachen78:

Gruß Markus

rotbart
14.11.2007, 16:27
Dieses Amt heisst SALZAMT.

Gruss
Andreas

DU HAST DEN LINK VERGESSEN www.salzamt.at (!!)

rotbart
14.11.2007, 16:29
']Hallo Roland,

Könnte man auch eine Stadt angeben die nicht Heimathafen ist, oder gibt das irgendwelche Probleme mir unbekannter Art? Klar die Stadt sollte schon an einem Fluß/Meer/See liegen... :lachen78:

Gruß Markus

In Basel sind etwas 200 große Frachter und Containerschiffe registriert, ich erinnere mich nicht das Basel am Mehr liegt:futschlac :futschlac :futschlac
Fluß na ja aber on da 50.000 tons Frachter langfahren können:confused- :confused- :confused-

ghaffy
14.11.2007, 16:29
DU HAST DEN LINK VERGESSEN www.salzamt.at (!!)

Danke!!

:lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78:
:biere:

ghaffy
14.11.2007, 16:34
'] Klar die Stadt sollte schon an einem Fluß/Meer/See liegen... :lachen78:
Gruß Markus


... und nicht einmal da wäre ich mir sicher!

In meinem Zulassungsdokument steht "HEIMATHAFEN: St. Pölten" :lachen78:

Sankt Pölten liegt nicht an der Donau sondern an der Traisen, die sehr gut schiffbar ist für Luftmatrazen und Gummistiefel. Selbstverständlich ist auf der Traisen (Motor-)Bootfahren verboten.

:seaman:

Also, (zumindest bei uns), alles ist möglich.

Gruss
Andreas

rotbart
14.11.2007, 16:41
... und nicht einmal da wäre ich mir sicher!

In meinem Zulassungsdokument steht "HEIMATHAFEN: St. Pölten" :lachen78:

Sankt Pölten liegt nicht an der Donau sondern an der Traisen, die sehr gut schiffbar ist für Luftmatrazen und Gummistiefel. Selbstverständlich ist auf der Traisen (Motor-)Bootfahren verboten.

:seaman:

Also, (zumindest bei uns), alles ist möglich.

Gruss
Andreas

Meine SY war in Herrsching am Ammersee zuhause und ist wirklich viele Meilen (mehrere 1000) gefahren , nur war sie NIE im Ammersee:chapeau: :chapeau: :chapeau:

DieterM
14.11.2007, 17:28
Und meine Heimathafen ist meine Garage hier im kleinen Wohnort, jd. fließt ein Bach in der Nähe vorbei, ... haha... also Wasser ist schon vorhanden...:lachen78:

Aber Spaß beiseite, meine Boote haben die amtliche Regensburger WSA Zulassungen oder die amtliche Traunsteiner Zulassung für den Chiemsee. Für Korsika habe ich immer die zusätzliche und höhere amtliche internationale Flaggenzertifikats-Zulassung vom BSH (Bundesamt für Schiffahrt und Hydrographie in Hamburg), in dem die WSA Binnenzulassung mit vermerkt ist.

Meine Boote waren noch nie auf Clubzulassungen registriert, auch wenn sie sich so schön international anhören und sicher auch hie und da als Bootausweise anerkannt werden in den bekannten Urlaubsgebieten im Ausland.:ka5:

blackmolly
15.11.2007, 13:11
Hallo an alle:

Will es noch einmal wiederholen, weil hier soviel geschrieben wird.

Man braucht nur:

NEIN
NUR DAS FLAGGENZERTIFIKAT

Warum?

Weil die Nummer dieses Flaggenzertifikates mit dem Zusatz F- als Kennzeichen verwendet werden kann. Und nur deshalb !!! ist das Flaggenzertifikat die beste und billigste Lösung.

Nebenbei: Heimathafen usw... Das Bundesamt ist telefonisch zu erreichen. Die geben umgehend Rat für alle Zweifelsfragen und sind sehr freundlich.

Gruß Jörg