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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konformitätserklärung Solidmarine


php-coder
21.01.2008, 01:36
Habe mir ein Solidmarine SM320 mit Alu-Boden gekauft, jedoch wurde keine Konformitätserklärung vom Hersteller mitgeliert. Habe auch schon eine Mail an Solidmarine geschrieben, jedoch keine Antwort erhalten. Im Handbuch steht nur das was auch hier http://solidmarine.de/html/konform.html steht. Eine Mail vom Verkäufer an den Hersteller hat bis jetzt auch noch nichts gebracht.

Kann mir jemand weiterhelfen?

Ich benötige die Konformitätserklärung, da ich ja sonst das Boot nicht zulassen kann. Wird mit einen 5PS Tohatsu angetrieben.

Berny
21.01.2008, 14:34
Frag mal nach, ob die Angabe im Handbuch genügt, das "Pickerl" muss ja auch wo sein.

Ansonsten schmeiß dem Händler das Boot um die Ohren, dann wird er schon was rausrücken....

daniels
21.01.2008, 16:22
Berny,

die nehmen es sowieso nicht so genau.

"Boote mit einer Länge von weniger als 250 cm können nicht nach CE zertifiziert werden. Unsere Boote erfüllen trotzdem alle Anforderungen dieser Norm CE-Norm."

und ich dachte Boote unter 2,50 er Rumpflänge brauchen nicht. :lachen78:

Also der Hersteller und/oder der Händler (Importeur) muß Dir als Inverkehrbringer eine unterschriebene "Konfi" aushändigen. Ggf. kann das Gewerbeaufsichtsamt unterstützen.

Gruß Hans

php-coder
29.01.2008, 17:25
Jetzt habe ich mich dazu entschlossen das Boot zurück zu geben da es auch noch ein Paar Mängel aufweist. Natürlich meldet sich der Verkäufer nicht mehr.

Berny
29.01.2008, 19:22
schick einfach jemanden hin, vielleicht ist ja jemand aus dem Forum, der hier mal nachfragen kann.

Kai Bendt
Thorsten Bendt
Limosenweg 6c
22547 Hamburg

Holger K.
29.01.2008, 19:43
:cool: Er hat seine Antwort schon bekommen ,Eignerhandbuch Seite 5:ka5:
http://www.boote-forum.de/showpost.php?p=785761&postcount=16

kbendt
29.01.2008, 20:11
Die Konformitätserklärung ist auf Seite fünf im Handbuch, man muß es nur lesen.

übrigens, lieber daniels, lies doch mal deinen eigenen Beitrag hier. Boote unter 2,5 Metern bekommen keine CE, weil, auch das ist in 94/25/EG geregelt. Und zwar auf seite eins.:smileys5_

Berny
29.01.2008, 20:14
Naja, lieber php-coder, da wäre mal eine Entschuldigung angebracht :ka5:

daniels
29.01.2008, 21:13
Die Konformitätserklärung ist auf Seite fünf im Handbuch, man muß es nur lesen.

übrigens, lieber daniels, lies doch mal deinen eigenen Beitrag hier. Boote unter 2,5 Metern bekommen keine CE, weil, auch das ist in 94/25/EG geregelt. Und zwar auf seite eins.:smileys5_


Lieber Kbendt,
habe ich getan, genauso wie ich die Sportbootrichtlinie schon mal häufiger gelesen habe.
Auf der HP steht "können nicht geprüft werden." In der Sportbootrichtlinie steht aber, dass sie nicht geprüft werden müssen. Zwischen "muss" und "können" ist aber ein kleiner Unterschied. :biere: :biere:

Gruß Hans

php-coder
29.01.2008, 23:37
[QUOTE=kbendt]Die Konformitätserklärung ist auf Seite fünf im Handbuch, man muß es nur lesen.QUOTE]

Es steht aber nicht im Handbuch das ich es zum zulassen benutzen kann bzw. soll. Ich bin davon ausgegangen das auf einer Konformitätserklärung "Declaration of Conformity" steht, so ist es zumindest bei meinem Außenborder mit der CE.

Und nun hat sich auch der Händler bezüglich der Mängel gemeldet. Er wird die Sache an Solidmarine weiterleiten.

Werde natürlich berichten was rausgekommen ist.

stebn
29.01.2008, 23:43
Es steht aber nicht im Handbuch das ich es zum zulassen benutzen kann bzw. soll.

Steht aber auch nicht drin dass du das NICHT benutzen kannst:biere: :biere:

kbendt
30.01.2008, 11:18
Lieber Kbendt,
habe ich getan, genauso wie ich die Sportbootrichtlinie schon mal häufiger gelesen habe.
Auf der HP steht "können nicht geprüft werden." In der Sportbootrichtlinie steht aber, dass sie nicht geprüft werden müssen. Zwischen "muss" und "können" ist aber ein kleiner Unterschied. :biere: :biere:

Gruß Hans

Hallo Hans,

sowei gebe ich dir recht, aber in der 2003/44/EG, Artikel 1, Absatz 3, a steht :

„Sportboot“ unabhängig von der Antriebsart sämtliche Boote mit
einer nach der harmonisierten Norm gemessenen Rumpflänge von
2,5 m bis 24 m, die für Sport- und Freizeitzwecke bestimmt sind;

Wenn es denn also kein Sportboot ist, kann die Richtlinie ja auch nicht gelten.:schlaumei

Sollten wir diese Diskussion in einem neuen Beitrag weiterführen ??

Gruß

Kai

rotbart
30.01.2008, 15:18
Hallo Hans,

sowei gebe ich dir recht, aber in der 2003/44/EG, Artikel 1, Absatz 3, a steht :



Wenn es denn also kein Sportboot ist, kann die Richtlinie ja auch nicht gelten.:schlaumei

Sollten wir diese Diskussion in einem neuen Beitrag weiterführen ??

Gruß

Kai

Na vielleicht ist es ja :

7. unbeschadet des Absatzes 2 Fahrgastschiffe im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 1 der
Binnenschiffs-Untersuchungsordnung vom 17. März 1988 (BGBl. I S. 238), die zuletzt
durch Artikel 9 des Gesetzes vom 6. Januar 2004 (BGBl. I S. 2) geändert worden ist,
8. Tauchfahrzeuge,
9. Luftkissenfahrzeuge,
10. Tragflügelboote,
11. Boote mit auf äußerer Verbrennung beruhendem Dampfantrieb, die mit Kohle, Koks,
Holz, Öl oder Gas angetrieben werden,
----------------------------------------
oder es ist gar ein
(4) Unvollständige Boote im Sinne dieser Verordnung sind Sportboote, bei denen
wesentliche Teile, die zum Betrieb notwendig sind, fehlen
------------------------------------

Denn es fehlt ja die Erklärung:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

daniels
30.01.2008, 15:58
Hallo Hans,

sowei gebe ich dir recht, aber in der 2003/44/EG, Artikel 1, Absatz 3, a steht :



Wenn es denn also kein Sportboot ist, kann die Richtlinie ja auch nicht gelten.:schlaumei

Sollten wir diese Diskussion in einem neuen Beitrag weiterführen ??

Gruß

Kai

Hallo Kai,

ich "kritisiere" auch nur den Begriff "können nicht" auf Eurer HP. Die Richtlinie sagt, dass Boote zwischen 2,50 und 24,0 m Rumpflänge (lassen wir mal weg, was das ist:zwinkern: ) unter der Richtlinie als Prüflinge fallen. Boote drunter und drüber fallen nicht in die Sportbootzrichtlinie.
Ihr schreibt aber, dass man sie nicht prüfen kann. Die Prüfung nach Kat "C" ist eigentlich noch nicht mal eine richtige Prüfung. Denn er unterliegt in den meisten Fällen dem Modul A und das wäre eine interne Qualitätskontrolle wenn er sich an die harmonisierten Normen hält und diese anwendet. Er muß also lediglich erklären und nicht prüfen. Prüfen und nachweisen nur nach Modul AA, wenn er die harmoniserten Normen nicht anwendet.

Genau hier setzt also mein Kritikpunkt an. Prüfen nach "C" kann ich jedes Boot. Egal ob es 2 m oder 2,50 m ist. Ich muss nur unter 2,50 m nicht prüfen, da es nicht unter die Sportbootrichtlinie fällt.

Wenn in Eurem Handbuch eine entsprechende Erklärung mit Auflistung der Normen, Hersteller, ......das Boot entsprechend gekennzeichnet ist ( Herstellerplakette ) und die Konfi vom Bevollmächtigten des Herstellers oder Inverkehrbringer unterzeichnet ist, dann ist das super und müßte für jedes WSA ausreichen. Persönlich würde ich die HP in der Sache "können nicht" anpassen, dann stimmt es zu 100 %.

Mein harte Handschrift in solchen Fällen liegt daran, dass leider bei vielen Inverkehrbringer, Händler, Hersteller diese Normen nicht ordnungsgemäß angewendet werden und CE ein Spiel ist.

Gruß Hans.

php-coder
30.01.2008, 16:55
Das Boot ist Kategorie "D"