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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eu Führerscheine


skipperteam
10.02.2008, 13:04
Hallo Gemeinde,

am Freitag sind wir mit einem Paar aus der Gegend ins Gespräch gekommen. Irgendwann kammen wir dann auch auf das Thema Boote usw. Erfreut teilte mir der männliche Teil des Paares mit, dass er jetzt den Führerschein für (O-Ton) Flüsse und Meer macht. Er hätte so ein super Angebot dem könnte er nicht wieder stehen! Natürlich fragte ich ihn wo und wie teuer. Er sagte mir für beide Scheine 200 € komplett. Da mir das natürlich auch sehr günstig vorgekommen ist habe ich nachgehakt. Irgendwann kam er mit der Sprache heraus das er die Führerscheine in Bulgarien bestellt hat. Bulgarien ist ja jetzt ebenfalls EU Mitglied, daher wäre der Führerschein auch in D gültig. Ob dem (schon) so ist konnte mir bisher Google auch noch nicht verraten. Das es sowas früher schon gab ist mir durchaus bewusst nur sind diese in den meisten Staaten nicht anerkannt worden. Nätürlich habe ich mit ihm gesprochen und ihn gefragt ob seine und vor allem die Sicherheit der anderen ihm die kosten des regulären Führerscheines zur Vermittlung eines Grundwissens nicht das Geld wert wäre. Keine Chance. So ein Boot von A nach B fahren kann ja jeder und Navigation ist sowieso Quatsch.
Wenn dem wirklich so ist, dass alle EU Führerscheine nun gültig sind ( und das wird auf jeden Fall so kommen) dann wird uns, meiner Meinung nach, ein großes Stück Sicherheit verloren gehen, wenn hier nicht ganz schnell Standards festgelegt werden. Natürlich gibt es immer welche die solche Geschäfte betreiben aber zumindest sollten hier der Erwerb eines Führerscheines über den Postweg deutlich erschwert werden. Beim Kfz ist es ja schließlich auch nicht so einfach den Füherschein zu kaufen.

Gruß


Harald

Hinnerk
10.02.2008, 13:16
Bulgarien ist ja jetzt ebenfalls EU Mitglied, daher wäre der Führerschein auch in D gültig.

Moin,

Kroatien ist auch in der EU, deshalb wird ein kroatisches Patent das man als Deutscher (oder Nicht-Kroate) erwirbt in einem EU-Land ausserhalb Kroatiens trotzdem nicht anerkannt.

Gruß

Tobi

skipperteam
10.02.2008, 13:20
Moin,

Kroatien ist auch in der EU, deshalb wird ein kroatisches Patent das man als Deutscher (oder Nicht-Kroate) erwirbt in einem EU-Land ausserhalb Kroatiens trotzdem nicht anerkannt.

Gruß

Tobi

Hallo Tobi,

Kroatien ist kein EU-Mitgliedsstaat. In 2009 sollen die Verhandlungen über den Beitritt in die EU aufgenommen werden!

EU-Mitgliedstaaten
Belgien
Bulgarien
Dänemark
Deutschland
Estland
Finnland
Frankreich
Griechenland
Irland
Italien
Lettland
Litauen
Luxemburg
Malta
Niederlande
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowakei
Slowenien
Spanien
Tschechische Republik
Ungarn
Vereinigtes Königreich
Zypern


Bewerberstaaten

Türkei

Kroatien

Harald

rwalda
10.02.2008, 13:25
Servus Tobi!

Kroatien ist auch in der EU, deshalb wird ein kroatisches Patent das man als Deutscher (oder Nicht-Kroate) erwirbt in einem EU-Land ausserhalb Kroatiens trotzdem nicht anerkannt.
Sorry, aber da liegst Du falsch!
Kroatien ist derzeit nicht in der EU; sie wären es aber gerne - nur wird das noch ein Weilchen dauern. Da sind nach meinem Wissen u.a. noch ein paar Nachwehen des Jugo-Krieges schuld...

Sehr wohl ist Slovenien in der EU; auch im Schengen Gebiet und somit ist die Grenze SLO/HR jetzt EU Aussengrenze.

haschibischel
10.02.2008, 13:28
Hallo Tobi,

Kroatien ist kein EU-Mitgliedsstaat. In 2009 sollen die Verhandlungen über den Beitritt in die EU aufgenommen werden!


Harald

hallo,

das ist aber schade,
wollte mir schon kroatische € holen, :lachen78:

gruß Torsten

Hinnerk
10.02.2008, 13:29
Uups,

na gut, hab ich wohl nicht aufgepasst:cognemur: danke für die Belehrung:chapeau:

Bei deren Bürokratismus passen die aber bestens in die EU:schlaumei

Kroatien war von mir auch nur als Beispiel gedacht.

Gruß

Tobi

herbert
10.02.2008, 14:50
Hallo Gemeinde,
am Freitag sind wir mit einem Paar aus der Gegend ins Gespräch gekommen. Irgendwann kammen wir dann auch auf das Thema Boote usw. Erfreut teilte mir der männliche Teil des Paares mit, dass er jetzt den Führerschein für (O-Ton) Flüsse und Meer macht. Er hätte so ein super Angebot dem könnte er nicht wieder stehen! Natürlich fragte ich ihn wo und wie teuer. Er sagte mir für beide Scheine 200 € komplett.
Bekommt man nicht den SBF ( Binnen und See ) im Selbststudium das ums selbe Geld ?

Bulgarien ist ja jetzt ebenfalls EU Mitglied, daher wäre der Führerschein auch in D gültig. Ob dem (schon) so ist konnte mir bisher Google auch noch nicht verraten. Das es sowas früher schon gab ist mir durchaus bewusst nur sind diese in den meisten Staaten nicht anerkannt worden.
Da es weder Internationale noch EU Scheine gibt sondern nur Nationale ist das schon im Ansatz falsch gedacht.

Für einen Deutschen ist der Schein aus Bulgarien genauso wie ein Patent aus Italien, Österreich, Schweiz, Kroatien.

. Nätürlich habe ich mit ihm gesprochen und ihn gefragt ob seine und vor allem die Sicherheit der anderen ihm die kosten des regulären Führerscheines zur Vermittlung eines Grundwissens nicht das Geld wert wäre Grundwissen ist nicht abhängig vom Schein oder ist Prüfungfragen auswendig lernen unter Grundwissen einzuordnen ?
Manche lernen aus Büchern mehr als in einem Kurs aber die Mehrheit ist im Kurs besser aufgehoben.

Keine Chance.....
So ein Boot von A nach B fahren kann ja jeder und Navigation ist sowieso Quatsch. na ja so ganz unrecht hat er da nicht Wenn ich mir so manchen Skipper mit GÜLTIGEM Schein vor Ort ansehe könnt man meinen es ist so. :ka5: oder woher hat er seine Wissen darüber :chapeau:

Wenn dem wirklich so ist, dass alle EU Führerscheine nun gültig sind
( und das wird auf jeden Fall so kommen)
Wie soll das gehen wenn es gar keine EU Scheine gibt und wenn sie kommen ob sie überhaupt kommen ist so weit weg wie der € in England und die Schweiz in der EU.

dann wird uns, meiner Meinung nach, ein großes Stück Sicherheit verloren gehen, wenn hier nicht ganz schnell Standards festgelegt werden. und welche Bedingungen sollen in die Standards aufgenommen werden ?
Vergleich nur die beiden Länder D und A wie hier der Einstieg in den Bootssport ist. Möchtest du den Standard der Österreicher ?
Über die Ausbildung kann man nicht wirkich diskutieren denn es stellt sich zuerst die Frage welche brauche ich und dann kannst du dich entscheiden.

Wenn du dir die Beitrage in einem Österr. Yacht-Forum über Prüfung usw. gibst wirst du als Deutscher nur den Kopf schütteln was bei uns mit den Scheinen los ist. Nur die Frage, warum es keinen Österreichen FB1 = SBF See gibt wurde schon als Ketzerisch hingestellt. Bei uns beginnt es mit dem FB II = höher als SKS aber ohne gewerbliches fahren.

Also Schein und Sicherheit so pauschal zu bewerten würde ich nicht so sehen
dafür gibt es zu große Unterschiede allein zwischen A und D

:biere:

thball
10.02.2008, 16:37
Yuhuu ein Führerschein Thread!!! :chapeau: :lachen78:

Berny
10.02.2008, 16:59
Kann sein, dass es mal einen EU-Führerschein gibt, aber dann müssen auch zwischenstaatliche Regelungen bezüglich der Grundlagen her, und die gibt es nicht.

Nur weil Bulgarien bei der EU ist, heißt das noch lange nicht, dass die Führerscheine auch anerkannt werden.

Es gelten derzeit immer noch die zwischenstaatlichen Vereinbarungen, es gibt keine EU Bestimmungen.

Interessant wäre es allemal, trotzdem sei zur Vorsicht gewarnt!

ZB könntest du mal deinen Bekannten fragen, wie das zB versicherungstechnisch aussieht :ka5:

Fortnox
10.02.2008, 17:21
Yuhuu ein Führerschein Thread!!! :chapeau: :lachen78:

:lachen78: :lachen78: :lachen78: :lachen78: :futschlac

Aladin
10.02.2008, 17:39
Bewerberstaaten

Türkei

Kroatien

Harald


Hmmm...... Harald bewirbt sich als EU Mitgliedsstaat??? :lachen78:

Nix für ungut, aber hat sich echt gut gelesen :biere:

Gruß Carsten

PS: Bringst du dann eigene Führerscheine heraus? :futschlac

Icing
10.02.2008, 17:53
Yuhuu ein Führerschein Thread!!! :chapeau: :lachen78:
Ja endlich mal wieder...:banane:
Aber ich finde das immer wieder interessant...
jetzt mal ohne auf die Befähigung des Inhabers einzugehen..
So wie ich das bisher hier erlesen habe war es ja möglich einen zb. erworbenen italienischen Führerschein in einen EU Führerschein umschreiben zu lassen, der damit auch in D Gültigkeit hat. Dann müßte das ja in Bulgarien nun ohne weiteres auch möglich sein. Alles andere wäre ja unlogisch. Wenn Kroatien dann den EU Segen:ka5: bekommt wird das dort auch möglich sein.
Oder??:gruebel:
Gruss Gernot

Alex N.
10.02.2008, 19:05
ZB könntest du mal deinen Bekannten fragen, wie das zB versicherungstechnisch aussieht :ka5:

..und weils so schön ist:
Versicherungstechnisch ist es fast wurscht, egal was in den jeweiligen Bedingungen steht :ka5:
Zeig mir einen Fehler, denn Du mit Führerscheinfreien 5 PS nicht machen kannst!
Und nur wenn die kausualität da ist, kann die Versicherung aussteigen...
Wenn Du mit einem 230er Schlauchi mit 5 PS einem Badenden den Scheitel rasierst, gehts dem nicht unbedingt besser als wennst das selbe mit einem 500er mit 60 PS machst.
Kluge Versicherer werden sich hüten hier zu sehr den Aufstand zu proben, könnte einen für Sie schlechten Ausgang nehmen...
Im übrigen zahlt eine ordentliche Haftpflicht bei Personenschäden auch bei Fahrlässigkeit, bei Vorsatz hilft auch kein Führerschein mehr.
Egal, ich würd das Risiko nicht eingehen, aber wenns jemand riskieren will....
Sollte der Führerschein bei uns nicht gelten, wirds wohl so wie beim Auto saftige Stafen (ab 363,-) setzen... Da geht sich dann ein "richtiges" Patent auch schon aus.

BlueBear
10.02.2008, 20:01
Hallo Gernot,

beim Pkw, Lkw usw. gibt es eine EU-weite Führerschein-Richtlinie. Diese läßt den Mitgliedsstaaten zwar immer noch ein paar Freiheiten - wie beispielsweise verpflichtende Gesundheitsuntersuchungen, Beschränkung der Gültigkeitsdauer, Einschluß von anderen Klassen (Stichwort: Anhängerregelung beim Pkw) - bietet aber eine gewisse einheitliche Basis.

Dies sieht im Bootssektor ganz anders aus. Es gibt keine EU-Richtlinie mit gewissen Standards und folglich auch keine Regelungen zur Überführung nationaler Führerscheine in EU- oder internationale Führerscheine.

Es gilt schlicht das Subsidiaritätsprinzip, was bedeutet: Auf einem Sektor, auf dem die EU keine Richtlinie erlassen hat, besitzen die Nationalstaaten Regelungsfreiraum - wie bei den Bootsführerscheinen.

Und hier schreiben die meisten Staaten vor, dass Einwohner Ihres Landes auch den Führerschein ihres Landes besitzen müssen, wenn sie in diesem ihren Land fahren wollen.

Sicherlich wird in ferner Zukunft auch im Böötchen-Sektor eine Vereinheitlichung kommen; aber ob die uns noch etwas nützt, oder erst unseren Nachkommen, werden wir abwarten müssen.

Schöne Grüße
Dieter

Icing
10.02.2008, 21:09
Danke Dieter,
dann warten wir mal ab was noch kommt. :ka5:
Herbert schreibt ja auch das es diese EU Führerscheine überhaupt nicht gibt. Ich muß auch sagen das ich bisher weder einen gesehen habe, noch jemanden kenne der einen besitzt.
Wenn doch jemand einen haben sollte, dann bitte mal fotografieren und hier einstellen..
Gruss Gernot

Edwin
10.02.2008, 22:11
Herbert schreibt ja auch das es diese EU Führerscheine überhaupt nicht gibt. Ich muß auch sagen das ich bisher weder einen gesehen habe, noch jemanden kenne der einen besitzt.
Wenn doch jemand einen haben sollte, dann bitte mal fotografieren und hier einstellen..

Es gibt definitiv weder einen EU-Bootsführerschein, noch einen Internationalen! Wer es Herbert oder mir nicht glauben mag, kann ja mal z.B. auf der Homepage des österr. Verkehrsministeriums (http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_und_patente/schiffsfuehrung.html) nachschauen!

L.G.

Edwin

dievoggis
11.02.2008, 05:55
Servus Zusammen:chapeau:

Aber ich finde das immer wieder interessant...
jetzt mal ohne auf die Befähigung des Inhabers einzugehen..
So wie ich das bisher hier erlesen habe war es ja möglich einen zb. erworbenen italienischen Führerschein in einen EU Führerschein umschreiben zu lassen, der damit auch in D Gültigkeit hat

Meine Frage: Kann ich also innerhalb der EU als deutscher Staatsbürger den z.B. in Bulgarien erworbenen/gemachten SBF in einen deutschen SBF umschreiben lassen?

Danke

Gruß Peter

goeberl
11.02.2008, 11:26
Servus Zusammen:chapeau:



Meine Frage: Kann ich also innerhalb der EU als deutscher Staatsbürger den z.B. in Bulgarien erworbenen/gemachten SBF in einen deutschen SBF umschreiben lassen?

Danke

Gruß Peter

das würd mich auch interessieren, nur halt für österreich. ich mein mir ist schon klar, dass nicht jeder führerschein eines EU-landes gleich viel "wert" ist, was den standard der ausbildung anbelangt, aber gibts überhaupt scheine, die der MSVÖ in einen österreichischen umschreibt? zb einen deutschen sks?

lg martin

rotbart
11.02.2008, 15:53
das würd mich auch interessieren, nur halt für österreich. ich mein mir ist schon klar, dass nicht jeder führerschein eines EU-landes gleich viel "wert" ist, was den standard der ausbildung anbelangt, aber gibts überhaupt scheine, die der MSVÖ in einen österreichischen umschreibt? zb einen deutschen sks?

lg martin


NEIN

Jedes Frühjahr wird die gleiche Sau durch Dorf getragen, letztes Jahr war es der englische Funkschein aus Berlin:stupid:

Ein Deutscher, der ein in Deutschland zugelassenes Boot besitzt bzw als Schiffsführer fahren will muß

a) einen deutschen Schein haben oder
b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird

das ist der 6er im Lotto

goeberl
11.02.2008, 16:08
roland, das ist mir schon klar, ich muß den österreichischen schein haben, und du den deutschen. meine frage war aber, ob es überhaupt scheine gibt, die irgendwer in irgendwas umschreibt, und nicht als "hinterhofaktion", sondern offiziell. natürlich nur bei vergleichbarem oder höheerem aufbildungsstand. also zb. ob mir eine deutsche behörde für einem FB3 einen sbf see ausstellen würde oder so in der art.
mit den führerscheinen fürs auto gibts da doch sicher auch was. wenn du zb. nach österreich auswanderst, musst ja sicherlich nicht nochmal in die fahrschule. da gibts sicher irgendeine umschreibeprozedur.
lg martin

rotbart
11.02.2008, 17:40
roland, das ist mir schon klar, ich muß den österreichischen schein haben, und du den deutschen. meine frage war aber, ob es überhaupt scheine gibt, die irgendwer in irgendwas umschreibt, und nicht als "hinterhofaktion", sondern offiziell. .
lg martin

Ja
z.B.: werden die "echten" Funkscheine (nicht der HR-Eintrag) anerkannt zumindest in den Ländern, die das xxxx-Post-xxxx Abkommen unterzeichnet haben.
Bei den FS gibt es ja kaum bilaterale oder internationale Abkommen, daher ist das so schwer.

Übrigens nicht nur bei Boating
Mit einem US Flugschein darfst Du nicht ohne weiteres ein D Maschine fliegen

goeberl
11.02.2008, 17:52
ok, das klingt einleuchtend. also umschreibung nur, wenns irgendein internationales abkommen gibt, dass zb. die scheine gleichwertig sind.
fürs boot gibts dann zwei haken:
1. es gibt fast keine solchen abkommen
2. was kümmert ein internationales abkommen einen österreichischen verein? is ja sowieso krank, für die "offiziellen" scheine ist hierzulande ein mootorboot-verein verantwortlich.

lg martin

rotbart
11.02.2008, 18:08
ok, das klingt einleuchtend. also umschreibung nur, wenns irgendein internationales abkommen gibt, dass zb. die scheine gleichwertig sind.
fürs boot gibts dann zwei haken:
1. es gibt fast keine solchen abkommen
Korrekt

2. was kümmert ein internationales abkommen einen österreichischen verein? is ja sowieso krank, für die "offiziellen" scheine ist hierzulande ein mootorboot-verein verantwortlich.
lg martin
Hi Martin
das ist nicht ganz richtig, auch in D ist der Deutsche Segler Verband oder der DMY mit der DURCHFÜHRUNG der Prüfungen beliehen.

d.h. in Namen dieser Verbände wird unterrichtet und geprüft, da aber der Inhalt per Order Mufti (sorry Regierung) festgelegt wird ist es ein öffentlicher Schein, mit Adler (zumindest in D)

Berny
11.02.2008, 18:09
NEIN
a) einen deutschen Schein haben oder
b) einen Schein der nach zwischenstaatlichen Abkommen anerkannt wird


Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)

Bezüglich MSVÖ: auch hier das Problem, dass nach den Bestimmungen des MSVÖ nur für MSVÖ-Scheine IC ausgestellt werden. Also bei Vorlage eines HR-Patentes wird vom MSVÖ kein IC beantragt, obwohl meiner Meinung nach mit dem HR Schein die Befähigung für die Küste bewiesen ist, mehr sogar als bei einem österreichischen Patent, die ja streng genommen gar nicht gültig sind, zumal bestimmte Prüfungsteile in einem fremden Hoheitsgebiet abgenommen werden (Thema Hafen-Anlegemanöver usw ).

Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.

Wäre ja mal schön, wenn sich ein Rechtsanwalt dieses Themas annehmen würde, hier schaut sowieso alles nach einer Monopolstellung des MSVÖ aus. (Es sei den, es ändert sich zu diesem Thema was, gemunkelt wird ja viel!)

rotbart
11.02.2008, 18:18
Hast noch einen vergessen: Der Schein, der überhaupt im entsprechenden Staat anerkannt wird (zB Kroatien, wo prinzipiell erst einmal das kroatische Patent anerkannt wird!)

Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Die Problematik: nur der MSVÖ (bzw ÖSV) kann nach der derzeitigen Gesetzeslage einen IC beantragen.


Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben

skipperteam
11.02.2008, 18:25
Hmmm...... Harald bewirbt sich als EU Mitgliedsstaat??? :lachen78:

Nix für ungut, aber hat sich echt gut gelesen :biere:

Gruß Carsten

PS: Bringst du dann eigene Führerscheine heraus? :futschlac

1. ja ich nähe mir ne Fahne und kauf einen Panzer, dann mach ich mich selbstständig!

2. Klar bei den Verdienstmöglichkeiten kauf ich die in China ein, echt gute Kopien!

Berny
11.02.2008, 18:53
Das ist m.E. nicht richtig, ein Deutscher (Wohnsitz in D) darf ein deutsches Boot nicht mit cdem HR Schein führen (ausser in den HR Hoheitsgewässern), aber hat er einen Unfall, dann ist er nach D-Recht ohne Führerschein unterwegs !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


Der ganze IC Kram ist angelsächsischer Mist und wird nicht überleben


Nönö, in HR ist er mit gültigen FS unterwegs, wenn ein Ufall in HR passiert, dann gilt immer noch HR Recht.
Es sei denn, er fährt unter D-Flagge, aber hier gibts ja nach dem Seerecht wieder andere Bestimmungen, die die normalen Sportbootler gar nicht betreffen, ergo hilft ihm das nix.

Ist ja die typische Frage, darf ein D in HR mit einem 5 PSler ohne Patent fahren, weil das in D erlaubt ist ?
Antwort: Nein, weil nach den HR Bestimmungen jeder, der kein gültiges Patent hat ein HR Patent braucht (Kroatien-Verordnung).

Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.

Aber, man sollte bitte bedenken, die Bulgaren sind bekannt als Fälscher, aus diesem Land kamen früher schon massenweise Dollarblüten, ich würde also in anbetracht dessen sehr vorsicht damit sein, irgendwo stand ja schon mal so ein Bericht über einen gefälschten FS und die Folgen in HR!

thball
11.02.2008, 19:43
Das komische "Heimatstaatliche-Recht", welches da in D oft zitiert wird, gilt in D, aber nicht in HR (auch ein Irrglaube so mancher aus D!)
Und weil wir dabei sind, Österreichische Scheine werden zwar in HR immer wieder anerkannt, aber ob die gesetzliche Grundlage dafür gegeben ist, weiß eigentlich keiner so richtig, weil auch keiner weiß, wo das jetzt wirklich steht und welche Patente wo gelten.....
Ist ja auch ein Vorteil, da doch immer wieder Permitte aufgrund dieser rechtlichen Grauzone erteilt werden.

Aber auf die Bulgarischen Patente zurückzukommen:
Solange diese Unstimmigkeiten herrschen, sicherlich ein Thema, genauso wie ich als Österreicher zu einem deutschen SBF komme.


Hallo Berny,

lokales Recht überwiegt natürlich immer das Recht des Heimatlandes. Ich habe eigentlich keine Lust mehr viel zu Führerscheinen zu schreiben (es gibt aktuell nichts Neues), aber für D-Residents gilt: Alles außer dem SBF See ist Schwachsinn. Kostet auch Geld und ist im Zweifelsfall immer mit dem Risiko behaftet, dass so ein bulgarischer Schein nicht gilt. Umschreibung? Mir ist dazu nichts bekannt obwohl ich regelmäßig die einschlägigen Wassersportzeitschriften aus D lese. Mag sein, dass es eine Ausnahme von der Ausnahme gibt (z.B. Bulgarier, der neu nach D umgezogen ist), aber ansonsten sehe ich es so wie beim Autoführerschein: Wer wegen einer MPU oder ähnlichem im Ausland den Führerschein macht soll in D auch nicht fahren dürfen. Wäre noch schöner...

In den nautischen Führern, die ich gelesen habe steht im Prinzip immer, dass der lokale Führerschein gilt (verständlich :biere: ) und das Patent, das im Heimatland zum Führen eines Bootes im adäquaten Revier benötigt wird.

Als A hat man es da leider nicht sehr gut. Also entweder ein HR-Patent für HR machen, den höheren österr. Verbandsschein oder einen SBF See mit den o.g. Problemen. Wenn man auf eine Umschreibung spekuliert hat man beim SBF See wenigstens den Vorteil das D schon in der EU ist. Aber bis so eine Umschreibung möglich wird (falls überhaupt) ist HR bestimmt auch schon in der EU. :lachen78:

Ergänzung: Für den Fall, dass ein D mit mir einen Unfall in HR baut und nur ein HR-Patent hat würde ich ihn zumindest in D verklagen und durch das Gericht prüfen lassen ob er einen gültiges Patent hatte. Eine 100%ige Antwort kann ich hierzu auch nicht geben, aber in jedem Fall ist es ein Angriffspunkt losgelöst von der sonstigen Schuldfrage! Nachdem die Gerichte in D in erster Linie die Eignung und Sorgfaltspflicht hinterfragen (sie Unfallberichte der BSU) sehe ich hier eine berechtigte Chance gerade bei Newbies einen Vorteil mit meinem SBF See (und den anderen D Scheinen) zu haben.

Aladin
11.02.2008, 20:02
1. ja ich nähe mir ne Fahne und kauf einen Panzer, dann mach ich mich selbstständig!

2. Klar bei den Verdienstmöglichkeiten kauf ich die in China ein, echt gute Kopien!

Hi Harald,

wennst noch nen Minister für irgendwas brauchst sagst bescheid :biere:

Gruß Carsten

PS: Wenn ich als Deutscher mit HR Patent einen Deutschen in HR ne neue Frisur verpasse wird das an ein deutsches Gericht überstellt... Und wenn ich dann keinen Deutschen Führerschein hab, dann fahr ich ohne Schein... Das nur um mal nicht OT zu werden...

herbert
12.02.2008, 01:38
Ich hab den Scheinbeitrag nich eröffnet :ka5:
Bei Schlauchbootfragen kann ich nicht mitreden oder interessiert sich einer was 1972 am markt war und wie die fahreigenschaften waren. oder das ich den 1. 4 Takt honda in österreich hatte ( war bei einem Honda händler beschäftigt :futschlac ) nei sicher interessiert das keinen.

Deshalb schreib ich über ausbildung und scheine und da bin ich fast sicher das mein wissensstand was die ösis betrifft sicher ein höherer ist als bei den meisten im forum.

Es ist kein umschreiben möglich nicht einmal einen SHS oder FB4 kann man in ein HR Kaffeepatent umschreiben.

Wertigkeit eines Scheines:
nach welchen punkten wird den ein schein bewertet um deren wertigkeit zu beurteilen.

welcher küstenschein ist nun wertvoller,
der viele fragen beantworten kann und noch nie das meer gesehen hat und 2 stunden ein 5 meter boot auf der donau halbwegs ans ufer gebracht hat ?

Oder der der 500 Sm mit einem seegängigen schiff inkl nachtfahrt hinter sich gebracht hat und 1. EINEN Tag praxisprüfung inkl. nachteinsteuerung hinter sich hat.

Wie soll man die beiden nun vergleichen bzw. eine wertung über ein patent abgeben.

Man kann bei allen 3 hier zur diskusion stehenden ( A-D-HR ) Schein eine so unterschiedliche ausbildung durchlaufen das es wirklich nicht gerechtfertigt ist eine pauschale wertung abzugeben.

wenn einige von euch auch im yachtrevue forum mitlesen wird euch auch aufgefallen sein das mit den Ösischeinen nicht alles so ist wie manche es darstellen.

Ein Beispiel ist ja schon geschrieben worden und das ist auch ein grund warum es keinen FB1 gibt, geben soll.

und noch eines sollte man dazu schreiben, das prüfer die nur einen MSVÖ Schein( FB2-4) haben gar nicht als Ausbildungs Skipper fahren dürften.
Die würden einen Deutschen SKS oder ein HR Patent brauchen.
( ist nicht von mir sondern aus dem Yachtrevue Forum )
Das ist auch der Grund warum ich auch 2 HR Patente besitze, gewerbliches Skippern.

Rein See/Versicherungs-rechtlich darf man mit dem "B" HR Patent als Skipper für die MSVÖ Prüfungstörn skippern.
eine MSVÖ Fahrschule deren Skipper einen MSVÖ Schein hat nicht,. so schauts aus.
ist das ein punkt der auch zur wertigkeit eines Patentes zählt !!!!!!!????????

es fragt kein richter ob du viele fragen bei der prüfung beantworten konntest nur die fakten zählen.

Was alles zum gewerblichen skippern zählt, da kann man nur staunen.

Also aufpassen wenn ihr jemanden auf das Boot mitnehmt euch freihalten läßt immer dauf achten das ihr nicht den falschen schein habt :lachen78:

hobbycaptain
12.02.2008, 09:45
immer wieder erstaunlich, dass man die selben FS-Fragen immer wieder durchkauen kann. Und immer wieder wird der selbe Blödsinn geschrieben :lachen78: .


PS: damit ist nicht Dein Beitrag gemeint, Herbert

rotbart
12.02.2008, 11:00
Also nun wird hier wirklich alles durcheinandere geworfen, Seerecht, Flaggenrecht , Recht des Registerstaates und auch noch eine wie auch immer geartete Wertigkeit.

Dabei geht es um eine ganz einfache Frage welchen FS brauche ich wo und da gibt es das hier schon oft genannte Zauberwort Subsidaritätsprinzip ein wichtiges Prinzip innerhalb der EU

Fakt 1 Ein deutscher unterliegt mit einem dt Boot deutschem Recht

Fakt 2 Hat der Küstenstaat einschränkende Regeln gegenüber den deutschen Regeln sind diese zusätzlich zu erfüllen.

Beispiel in D sind 5 PS FS-Frei in HR nicht, daher die einschränkende Regel in HR den HR-Führerschein machen.

Ein 150 PS Boot ist in D führerscheipflichtig, fährt er mit einem bulgarischen FS, fährt er nach dt Recht ohne Führerschein und wohl auch nach HR Recht.

Gleiches gilt von D aus auch wenn er NUR den HR Schein hat, denn der ist in D nicht anerkannt = ohne Schein.

Daran ändert nichts das die HR Behörden ihn fahren lassen, weil er die einschränkende HR Regel ja erfüllt hat. Schon ein Kurztripp nach Slowenien ist damit illegal.

------------------------
Umschreiben ist nicht wie schon häufig gesagt und hier ausgeführt.
--------------------------

Bleibt die WERTIGKEIT :futschlac :futschlac

Durch den FS soll jemand die notwendigen nationalen und internationalen Regeln lernen, die einen halbwegs sicheren Verkehr auf dem Wasser ermöglichen.

Weiter soll er Grundzüge der Bootsführung lernen.

Beides soll er bei einer Prüfung unter Beweis stellen.
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Es gibt nun Schulen und Behörden bzw. Behördenvertreter, die lieber Geld einnehmen als arbeiten und die Scheine mehr oder weniger leicht herausgeben.

Das hat mit einer WERTIGKEIT wenig zu tun, mehr mit Kriminalität und mittelfristig einer Gefährdung des Verkehrs auf dem Wasser.
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Eigentlich komisch, dass so wenige Deutsche versuchen ein Deutsches Auto mit einem bulgarischen FS zu fahren:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

herbert
12.02.2008, 11:37
Damit ihr euch ein wenig entspannen könnt 3 Minuten Video mit Ton (http://www.8ung.at/yachtcharter/video.htm) :chapeau:

beide versionen unterscheiden sich nur in der auflösung.

viel spaß

Berny
12.02.2008, 20:01
Fakt 2 Hat der Küstenstaat einschränkende Regeln gegenüber den deutschen Regeln sind diese zusätzlich zu erfüllen.


Naja, so kann man es auch sagen.

Trotzdem muss man aber auch bedenken, dass die meisten Schlaucherl nicht mit einem Seebrief fahren können, siehe auch
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_und_patente/jachtzulassung.html (zumindest in Österreich nicht, ich denke auch nicht in D)

Und da sind wir beim Thema, wenn du unter der österreichischen Seeflagge fahren willst, musst du eine Jachtzulassung haben, nur, wer hat diese ?
Nicht jedes Schlaucherl über 5 m bekommt eine Jachtzulassung automatisch.

Also: ......