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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : FB1 Patent in Österreich - jetzt möglich


Berny
09.06.2008, 10:42
So, nach langem hin und her, mal ein erster Schritt in diese Richtung:

Grundsätzliches: Dieses Kursangebot ist noch nicht offiziell (aber hiermit öffentlich bekannt), sondern speziell für User dieses Forums gedacht. Er soll ein erster Schritt in die richtige Richtung vorgeben.

Die Yachtschule Koller (http://www.yachtschule-koller.at/)bietet einen Kurs an, bei dem man den FB1 in Österreich machen kann. (Siehe die Diskussionen rund um den FB1 in Österreich)

Was wird geboten:
Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit, Praxis ist nicht notwendig

Was bekommt man dafür:
Küstenpatent für FB1 und IC für Costal Waters 3 sm >> ausgestellt von einem österreichischen Verband (zB VKSOE http://www.vksoe.at )

Voraussetzung für diesen Kurs:
Österreichisches Patent Seen und Flüsse bis 10 m

Kosten für diesen Kurs:
20,- € Unterlagen
119,- € Kurs
50,- € IC
30,- € Prüfungsgebühren

219,- € Gesamtkosten
Dieser Kurs ist günstiger als das HR Küstenpatent ansich.

Kurs- und Prüfungsort:
Schwanenstadt, Oberösterreich

Mindestteilnahme:
10 Personen (Dieser Kurs und der Preis ist ein Spezialkurs für Rubberdogs!)

IC:
Eine sofortige Ausstellung des IC bei erfolgreichen Prüfungsabschluss ist bei einer Anmeldung 14 Tage vor Kurs möglich.

Offizielle Anerkennung dieses Patents:
Siehe auch http://members.aon.at/vksoe/HafenkapitaeneD.htm

Termin: derzeit noch keiner bekannt, wenn wir aber rasch 10 Leute oder mehr zusammenbringen, könnte ev im Juni noch einer stattfinden.

Anmeldung:
Ansich bei der Yachtschule Koller direkt, wenn jemand interesse hat, wärs aber nicht schlecht, sich bei mir zu melden, da ich dann die Anzahl eventueller Teilnehmer wüßte und auch einen Termin vereinbaren kann.
Das Interesse bitte mir spätestens bis Ende dieser Woche per PN oder E-mail melden!

Was braucht man zur Anmeldung:
Anmeldung unbedingt 14 Tage vor Kursbeginn
2 Passbilder
Kopie des Führerscheines, beidseitig auf A4
Kopie des bestehenden Patents
Kopie des Reisepasses od. Geburtsurkunde

Ergänzungen folgen...

hobbycaptain
09.06.2008, 11:01
Berny,
Deine Bemühungen in allen Ehren und ich will hier und jetzt auch keine neue Führerscheindiskussion hervorrufen, aber, das von Koller ausgestellte IC für Coastal Waters hat leider keinen Bundesadler drauf, ist also nicht staatlich anerkannt, da kann der Koller noch so viele Gerichtsurteile präsentieren.
Der Koller schreibt Dir ja auch gegen eine Gebühr von € 200,-- den kroatischen Schein auf seinen Coastal Waters IC um, ist genau der selbe Schmäh. Wir waren auf der Messe in Tulln vor mehr als 1 Jahr auch begeistert über die Möglichkeit, ja, bis wir uns ein wenig schlau gemacht haben und draufgekommen sind, dass der VKSÖ nur aus der Yachtschule Koller besteht.
Das ist also ein Verband, den er nur für sich gegründet hat und dem keine andere Bootsfahrschule angehört.
Ich bin selber sehr interessiert an so einem Schein, was hilft aber ein Schein, der nicht offiziell anerkannt ist und wo Du wieder auf das Wohlwollen des jeweiligen Hafenkapitäns bzw. des kontrollierenden Organs angewiesen bist und wo Du wieder im rechtlichen Vakuum bist.

Wenns nur ums Plastikkartel geht, dann kann ich auch einen Verein gründen und mir selber eins drucken und MSVDEFÖ (Motorsportverband der E-TEC Fahrer Österreichs) draufschreiben. Wenn's Papier wär, könntest Dir damit den Hintern auswischen, mehr nicht.

rotbart
09.06.2008, 11:09
Das Gerichtsurteil auf das verwiesen wird besagt garnichts, es gilt nur in Ö und es untersagt jemand (einem Österreicher) abwertende Bemerkungen über einen Schein zu machen, den ein bestimmter Verband ausstellt.

Also bräuchte man zuerst Infos ob die besagten Hafenkapitäne bzw. der kroatische Staat dies Papier anerkennt - darüber gibt es keine Aussage, allerdings bezweifle ich es stark !

Koller bzw. dieser Verband gibt natürlich auch keine Garantie dafür, sondern schreibt ja, es hängt von (nicht vorhandenen) bilateralen Vereinbarungen ab.

Sorry ich glaube die € 219,-- sind in einem schönen Abendessen besser angelegt.

Berny
09.06.2008, 11:52
Das stimmt so nicht ganz, dass mit dem Bundesadler ist komplett wurscht, hat nur einen Formfaktor, ausstellen tuts die Staatsdruckerei, eine private Organisation.
Des weitern sind die Patente gleich, derzeit sicherlich so, dass in HR nur der Kroatische gilt, auch nicht die des MSVÖ usw usw usw.
Wenn also der MSVÖ gelten sollte, müßte somit auch der des VKSOE gelten.
Es stellt sich nur die Frage, ob nicht in Zukunft die Staatsdruckerei auch IC von VKSOE ausdrucken werden muss.
Das Gerichtsurteil besagt ja, dass der Schein gleichzusetzen ist. Man sollte insbesondere die ersten Sätze des Gerichtsurteils lesen, zB dass inländische Versichungen den Schein anerkennen, dass nicht festgestellt werden konnte, dass dieser Schein im Ausland nicht anerkannt wird, usw usw.

Die Patente, auch vom VKSOE, werden zB auch von der Yachtpool anerkannt (Siehe dazu auch das Thema Große Schiffe - Kleine Schiffe).

Richtig ist, dass der IC der Staatsdruckerei einen offiziellen Charakter vermittelt, aber nicht mehr. Auch dieser Punkt wurde im Gerichtsurteil klargestellt, die Regierung hat aus Kostengründen dem MSVÖ dies zugebilligt, Grundlage ist § 15/1 Schiffahrtsgesetz. Und genau hier kann man in weiterer Folge ansetzen, nur muss man dazu mal einen Schein haben, um damit zu argumentieren.

Die Richtung ist aber auch klar, durch das Gerichtsurteil ist das Monopol des MSVÖ aufgebrochen, auch von staatlicher Seite wird es nicht mehr so leicht sein, darauf zu pochen. Für den MSVÖ heißt dies unter Umständen erhebliche finanziele Einbußen, zumal eventuell teure Kurse und Prüfungen wegfallen werden. Auch hier könnte es sein, dass der MSVÖ in dieser Richtung umdenkt, aber ohne Denkanstoß gehts halt oft nicht.

Grundsätzlich sei aber auch gesagt, lieber ein FB1 als gar kein Patent, und dass schon aus versicherungstechnischer Hinsicht!:schlaumei

Wie gesagt, man muss ja nicht, es geht um den Schritt in die richtige Richtung, und die ist die Wiedereinführung des FB1 in Österreich.

Klar ist auch, dass die Anerkennung in HR generell in der Grauzone liegt, auch die Anerkennung des IC des MSVÖ. Somit wäre die Erlangung des Küstenpatents von HR für HR die logische Konsequenz:

Aber mal zum Eingemachten:
Wenn man diesen Kurs macht, kann man auch die Prüfung beim Hafenmeistern machen, wo liegt der Unterschied (Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit) lediglich die Praxis könnte ein Problem darstellen, aber auch dies kann ja gemacht werden.
Es gibt sicherlich Bestrebungen, die ganze Problematik EU-Weit zu regeln, auch hier kann genau dieser Punkt relevant werden.
Es geht sicherlich nicht nur um das Patent, sondern auch um einen Kurs für Küstengebiete, und dieser ist doch erheblich günstiger und weniger Aufwändig, als ein HR-Kurs.
usw usw usw.

@Rotbart: die FB2 und höher vom VKSOE wurden bist dato von HR anerkannt, darum gehts eigentlich gar nicht, sondern darum, dass es derzeit keinen FB1 gibt.
Im IC wird dieser aber jetzt definiert als C-bis 3 sm.

Ich sehe das ganze auf jedenfall positiv:chapeau:

goeberl
09.06.2008, 12:10
berny, deine bemühungen in ehren, aber im prinzip hat sich nur eines geändert: der koller verlässt sich jetzt nicht mehr auf die prüferischen fähigkeiten des kroatischen hafenkapitäns, sondern überprüft das wissen der kursteilnehmer selber, bevor der das pastikkarterl vertickert. und dafür verlangt er jetzt 19€ mehr als nur fürs umschreiben.
solange in dem von dir angeführten gesetztestext nicht auch kollers privatverband steht, hat das plastikkarterl keinerlei wert.
lg martin

rotbart
09.06.2008, 12:24
Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)
und NUR dies wurde geprüft, nicht die Frage welchen WERT sie denn haben !!!!!!!! Der Umkehrschluß ist leider falsch.

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil)

Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon:biere: )

Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch:futschlac

hobbycaptain
09.06.2008, 12:27
Also wenn man das Urteil GENAU liest, ist einzig der Ausdruck die VSK... Scheine seien WERTLOS hier zur Begründung herangezogen worden und die Bezeichnung ist unlauterer Werttbewerb (wäre es im dt. auch)

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren. (steht ebenfalls im Urteil)

Also wir hatten dies schon einmal hier in einem Thread, billiger wäre es die Scheine durch das Forum drucken zu lassen (Entwürfe gab es doch schon:biere: )

Also Koller hat eine klasse Reklame aber das war's denn auch:futschlac


ungern aber doch, ich muss Dir leider Recht geben, lieber Roland :lachen78: .

Berny
09.06.2008, 16:42
Fang ma wieder von vorne an ?
Es kann daher davon ausgegangen werden, dass Ausweise, die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)", ausgestellt und mit dem Vermerk der Gleichwertigkeit (mit amtlichen Ausweisen) versehen wurden, anerkannt werden.

Wo steht bitte, dass dieser IC amtlich ist????

Also der IC mit Bundesadler ist genausowenig "amtlich" wie der des VKSOE nur mit dem Unterschied, dass die des IC des MSVÖ im Gesetzestext definiert wurden, mehr aber schon nicht!

Das sollte auch gesagt werden, hier gibts leider immer wieder Fehlinformationen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein Österreicher kein amtliches österreichisches Küstenpatent machen, weil es gar keines gibt.

Und in der Resolution 13 steht ja nur die Form des Papiers, nicht die daraus folgende Qualifikation.

Demnach kann ein IC, der der Resolution 13 entspricht, auch von einem anderen Verband ausgestellt werden...

PS.: das ganze hat aber nix mit der Anerkennung gem Resolution 40 zu tun, hier gibts in HR immer noch keine offizielle Anerkennung österreichischer Patente, aber auch keine Aberkennungen. (heißt, es ist nicht definiert, eben Grauzone)

Und zur Kroatienverordnung: Hier steht auch, wenn man kein für das Heimatland gültiges Patent hat, braucht man das Kroatische. naja, mit diesem Schein habe ich ein in Österreich für Küstengebiete gültiges Patent.

So sehe ich das, und deshalb denke ich, dass dies auch funktioniert.
Man kann alles in Frage stellen, auch hinterfragen, aber ich denke, dass es passt.

Was für mich aber das aller wichtigste ist:
Die Versicherungen erkennen dieses Patent an!
Es gibt keinerlei Berichte, dass es in Kroatien mit den Patenten des VKSOE Probleme gab, dies wurde auch per Gerichtsbeschluss festgestellt.
Es gibt eine kostengünstige Ausbildung analog dem Kroatenschein (ev auf ein richtiges HR-Patent erweiterbar ?).
Ich habe ein offizielles (wenn auch nicht amtliches) österreichisches Patent, kann damit auch zB in Italien fahren.

Letztendlich sind diese Punkte für mich ausschlaggebend.

hobbycaptain
09.06.2008, 16:51
Fang ma wieder von vorne an ?

Wo steht bitte, dass dieser IC amtlich ist????

Also der IC mit Bundesadler ist genausowenig "amtlich" wie der des VKSOE nur mit dem Unterschied, dass die des IC des MSVÖ im Gesetzestext definiert wurden, mehr aber schon nicht!

Das sollte auch gesagt werden, hier gibts leider immer wieder Fehlinformationen.

Nach der derzeitigen Gesetzeslage kann ein Österreicher kein amtliches österreichisches Küstenpatent machen, weil es gar keines gibt.


sorry Berny,
aber das verstehst nur Du so, und das schon seit Jahren, für alle anderen " ist der Kas schon bissen " .

goeberl
09.06.2008, 17:13
berny, warum hast du das patent vom koller nicht schon längst "gekauft"? mit der neuen regelung zahlst du halt jetzt 19 euro mehr und hast den lernaufwand. am plastikkarterl hat sich nix geändert. ausserdem scheint dieses problem eh hauptsächlich dich zu betreffen, die meisten haben einfach das kroatische patent gemacht und sind damit auf der sicheren seite. du bist ja bis jetzt immer mit dem binnenschein unten gefahren, oder?
lg martin

Berny
09.06.2008, 17:18
sorry Berny,
aber das verstehst nur Du so, und das schon seit Jahren, für alle anderen " ist der Kas schon bissen " .

Der Österreichische Staat kann mir nicht erlauben, in fremden Gewässern ein Boot zu benützen, da es keine bilateralen Abkommen gibt. Der Österreichische Staat kann nur in Österreich etwas erlauben, und das tut er. Dafür gibt es staatliche Scheine, die Landesregierungen aufgrund von Prüfungen ausstellen (z.B. betreffend Donau).

Nicht nur ich :ka5: und diese Argumentation habe ich unabhängig vom VKSOE gefasst.

Dass die Scheine amtlichen Scheinen NICHT gleichgestellt sind, ist eine wahre Behauptung und nicht zu kritisieren.
Tja, und genau hier sollte man ansetzen, was heißt das genau?
Trifft dies auch auf die Qualifikation und auf die Anerkennung zu? (eben nicht!)
Weil genau diese Ansicht läßt keinen Rückschluss darauf zu, dass andere Patente nicht anerkannt werden oder eben wertlos sind (eben gerichtlich festgestellt!)

Wie gesagt, eine endlose Diskussion, dieses Angebot bezüglich eines FB1 vom VKSOE ist zumindest mal ein Schritt, den ja nicht jeder gehen muss.

By the Way, guck mal
http://www.msvoe.at/adria.htm
Auch Italien reagiert, wie man sieht ...

@Martin: naja, "kaufen" will ich nix, das sollte schon seine Ordnung (Kurs) haben.
Und mit dem Binnenschein fahren: heißt ja nicht, dass dieser nicht anerkannt ist, ist halt nicht genau definiert, also eine unbefriedigende Situation(eben diese berühmte Grauzone).
Dazu kommt noch die Versicherungsfrage, wonach man ohne Küstenpatent einen schlechteren Ausgangspunkt hat.

Und es bietet derzeit kein anderer einen FB 1 an !!!

kerlchen
09.06.2008, 17:22
Sind somit alle die den FB2 beim MSVÖ, die ganzen Jahre über gemacht haben und damit überall unterwegs sind,in deren Augen Spinner? Weil sie für teures Geld eine Ausbildung gemacht haben, die ja für die Wurst ist da sie ja sowieso nirgends gültig ist?:futschlac
Den das bekommt man ja wo anders alles viel billiger!:stupid:
Egal dann haben wir halt unser Geld zum Fenster hinaus geworfen.
Jeder soll machen was er will, es geht ja nur drum das hier einer einen neid auf einen anderen hat.

Ps: Irgendwann wird einem diese Disskusion einfach zu blöd!
Wer was können will muß was lernen! Je nach dem was jeder bereit ist dafür zu tun oder zu zahlen.

Berny
09.06.2008, 17:25
Sind somit alle die den FB2 beim MSVÖ, ...

Naja, aber warum sollte ich teures Geld für ein Patent ausgeben, in dessen Fahrtbereich ich mit meinem Boot gar nicht fahren darf ?
Warum nicht ein Kurs, der die Grundlagen in der Küstenfahrt erklärt?

Was spricht also gegen diesen Kurs ???

Leider geht die Diskussion etwas in die Falsche Richtung, eben die prinzipielle schon oft diskutierte Frage nach der Gültigkeit, deren Antwort sowieso keiner geben kann, weils eben keine bilaterale genaue Regelung gibt!

goeberl
09.06.2008, 17:30
berny, jetzt mal eine ganz einfache und direkte frage: was hat sich jetzt aktuell geändert, das dich veranlasst hat, die diskussion neu anzuleiern?
lg martin

thball
09.06.2008, 17:45
Hallo,

um mal ein bißchen Schwung in die Führerscheinfrage zu bringen hätte ich folgenden Vorschlag: Ihr startet eine Umfrage an diverse amtliche Stellen in HR (Küstenwache, Hafenkapitäne etc.). In dieser Umfrage beschreibt Ihr die einzelnen Scheine (inkl. Foto) und bittet um Auskunft welcher dieser Scheine anerkannt werden und welche nicht. Die Antworten sammelt Ihr und stellt das Ergebnis hier ein.

Ich versuche mal die Führerscheinmöglichkeiten abzugreifen:
FB II
Binnenpatent
Bodenseepatent
FB I (wie hier dargestellt)
SBF See (als Österreicher in D gemacht)
...

Ich könnte mir zwar vorstellen was die Behörden antworten, aber mal sehen! :biere:

Nachtrag: Die Anerkennung des HR-Patents bezweifel ich nicht, aber könnte natürlich auch aufgeführt werden.

Berny
09.06.2008, 19:14
berny, jetzt mal eine ganz einfache und direkte frage: was hat sich jetzt aktuell geändert, das dich veranlasst hat, die diskussion neu anzuleiern?
lg martin

Die Möglichkeit, in Österreich einen offiziellen FB1 zu machen :chapeau:

Rotti
09.06.2008, 19:19
Hallo Berny!

Wenn einer um alles in der Welt nicht kapieren will dann nennt man das Blödheit.

Ich verstehe nicht welches Recht du dir nimmst dass du immer wieder in die selbe Kerbe schlägst und einfach diesbezüglich keine Ruhe gibst und den Usern hier ewig am Ohr mit dieser Sache liegst. Du schreibst seit ewiger Zeit das das Binnenpatent in HR gültig ist. Jetzt wiederlegst du deine eigene Theorie. Mach doch endlich mal einen Fetzen wo DU glaubst dass der in HR oder wo immer du nicht fährst gültig ist. Und lass uns mit dem Schaas endlich eine Ruhe.

Und noch was, in der Zeit wo du dich mit diesem Kram beschäftigt hast, hättest 10 HOompages für deine Kunden programmieren können und dir den HR Schein oder FB2/3 schon 20zig mal verdient. ABer ist ja deine Sache :lachen78: :lachen78: #
Undnoch was, wennst schon so gescheit bist. Leg doch mal eine schriftliche Anfrage an den Yachtpool vor wo dir der Yachtpool zusagt dass du mit dem Koller Patent die volle Versicherungshaftung von denen bekommst und hast. Das wäre doch mal was, Fakten zählen und nicht Annahmen von hören sagen her bzw. Kopien von irgendwelchen Niderschriften und Gerichtsverhandlungen :ka5:

Rotti

Berny
09.06.2008, 20:45
Sorry, Mathias, aber deine Antwort war voll daneben :stupid:
Ich mach mir halt meine Gedanken zu diesem Thema und diskutiere es durch.

Und du musst ja meine Beiträge nicht lesen, ebenso die anderen User auch nicht. (komsich, schon 177 Hits seit diesem Morgen, ein Unteressantes Tehma, gel :ka5: und wennst du das Tehma nicht liest, kann ich dir auch nicht auf den Geist gehen, höchstens noch den Mods :ka5: die das lesen müssen)

Ich bin immer noch ein Verfechter eines FB1 von Österreich aus, wenns nicht funktioniert, dann eben nicht.
Die Yachtschule Koller bietet es an, mal sehen, wenns keiner will, dann eben nicht.
Nur sind halt viele Argumente gegen diesen FB1 auch fragwürdig, meinst du nicht?

Bezüglich Binnenschein: ist auch nicht sicher, dass der nicht gilt, lt Kroatienverordnung könnte man das auch so deuten (für das Boot im Heimatstaat notwendige Patent = Binnenpatent oder umgekehrt: da es in A keine Küste gibt, gibt es für den Heimatstaat keien notwendigen Patente = alle FB von Österreich sind nicht gültig .... )

Hirngespinnste, gel :ka5:

Bin schon gespannt, wennst wieder mal in Italien fährst, wass du dann machst???

Und bez Yachtpool:
Warum schriftlich, ich habe mit Hr Schöchl telefoniert, der hat gesagt, dass die Patente des Hr Koller anerkannt werden. (natürlich habe ich mich auch in dieser Sache schlau gemacht.)

Ich schreib jetzt eh nix mehr, wer Interesse hat, soll sich melden, wer nicht, solls bleiben lassen.

@Tom: Die Anfrage selber wäre gut, nur an wen richte ich diese ?
Verkehrsministerium ?
Da die Hafenkapitäne allesamt unterschiedliche Auslegungen haben, wird dies ja auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner sein, oder?

Und nochmals: Ich wollte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn anleiern, sondern eigentlich nur die Möglichkeit des FB1 vorstellen. Für die Diskussion ist ja der Ferdi schuld :ka5: der hat mich ja angestachelt (sauhund, weißt genau, dass ich da wieder aufspringe :motz2: )

hobbycaptain
09.06.2008, 20:52
..................
Und nochmals: Ich wollte hier keine Diskussion über Sinn oder Unsinn anleiern, sondern eigentlich nur die Möglichkeit des FB1 vorstellen. Für die Diskussion ist ja der Ferdi schuld :ka5: der hat mich ja angestachelt (sauhund, weißt genau, dass ich da wieder aufspringe :motz2: )


ich wollte ja auch keine FS-Diskussion, hab ich ja geschrieben :lachen78: :biere: .


@Rotti - könntest die unterste Schublade bitte wieder zumachen ? :gruebel: :cognemur: . Trage Deine Privatfehde mit Berny bitte per PN aus :schlaumei .

Rotti
09.06.2008, 21:28
@Rotti - könntest die unterste Schublade bitte wieder zumachen ? :gruebel: :cognemur: . Trage Deine Privatfehde mit Berny bitte per PN aus :schlaumei .

Ferdi ich hab sie noch gar nicht aufgemacht:lachen78: :lachen78:
Weist was der WAhnsinn ist Ferdi?

Aussagen von Berny:

Binnenpatent in HR gültig, nun doch nicht gültig, oder doch gültig Berny - was nun ==???

FB1 vom MSVÖ abgeschafft. Nun findet Berny die Yachtschule Koller der einen FB1 anbietet. Sogar mit IC - 3sM Eintrag . Wieder Irreführung den man könnte meinen man bekommt die IC Eintragung in die offizielle österr. Lizenz eingetragen.

Weitere Aussage von Berny, Yachtpool Versicherung anerkennt dieses Patent. Berny hat mündliche Information von Herrn SChöchl dass die Versicherung im Falle die Haftung übernimmt wenn der Versicherungsnehmer den FB1 von Koller hat.
Berny du weist selber am besten was eine solche tel. Zusage wert ist. Da hat Klopapier mehr Wert als diese Aussage solange sie nicht schriftlich mit Fug und Siegel niedergeschrieben ist.

Wie wäre es mit Fakten und einer offiziellen schriftlichen Zusage seitens Yachtpool ?????? Hast ja gute Kontakte, dann her damit.

Weitere Beispiele hiezu spare ich mir, weils im Endeffekt nichts bringt und nützt.


LG
Mathias

Nachtrag - Berny wenn du es schaffst dass dieser FB1 oder wie auch immer in Österreich wieder eingeführt wird und in HR und den anderen Staaten offiziell anerkannt wird, dann hebe ich den Hut vor dir!

goeberl
09.06.2008, 21:59
berny, dann tu ma noch ein bissl weiter hirnwixxn..... du schreibst nur was von einem kurs für den ominösen fb1. weiters ist das 10m binnenpatent erforderlich. da steht nix von einer prüfung. erzählt der koller jetzt allen binnenschiffern jetzt nur schnell ein bissl was von salzwasser und verteilt dann die patente? weil wenn das so wäre, dann wäre das noch ein großerer schmarn wie das umschreiben der hr-patente gegen bares.
lg martin

thball
09.06.2008, 22:51
@Tom: Die Anfrage selber wäre gut, nur an wen richte ich diese ?
Verkehrsministerium ?
Da die Hafenkapitäne allesamt unterschiedliche Auslegungen haben, wird dies ja auch nicht unbedingt der richtige Ansprechpartner sein, oder?


Hallo Berny,

ich würde so eine Anfrage an diejenigen Stellen richten, die auch die Patente kontrollieren. Küstenwache, Polizei etc...

rotbart
09.06.2008, 23:34
Hi Tom

das mit WaschPO / Küstenwache ist doch Unsinn , einzig echtes Kriterium sind die stattlichen Gesetze / Verordnung und Durchführungsbestimmungen !

EU Bestimmungen sicher ebensowenig (CRO nix EU), wie auch einzelne Urteile aus Wien (K & K ist vorbei).

Also dies ist der xy-hundertste Wunschthread und ich wünsche Herrn Koller viel Glück viele Wunschdenker zu finden, aber geändert hat sich nix auch wenn Einzelne dies herbeibeten möchten.

Also ich klinke mich hier aus - das ist einfach zu flach !!!!!!!!!

----------------------

Aber ich habe Ausbilderlizenzen - werde mir mal überlegen ob ich nicht einen FB1 anbiete vielleicht zuhause am rot-weiß-roten PC Simulator :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

Gummizwerg
10.06.2008, 01:23
Servus euch allen,

...glaube es ist nicht zwingend notwendig sich gegenseitig anzuflegeln :stupid: .

Die Info ansich finde ich für meinen Teil interessant, da sich in der Sache wenigstens bisschen etwas tut.

Ich weiß die Diskussion hat nen Bart, ist alt und schon tausendmal geführt worden. Aber es geht dabei nicht unbedingt darum, dass irgendwer zu faul oder zu geizig ist den FB2 zu machen (der in meinen Augen trotzdem immer noch Abzocke ist), sondern darum, in einem "vereinten" Europa endlich mal zu durchschauende und vorallem vergleichbare Gesetze zu haben.

Kann mir keiner erklären, dass man jeden Blödsinn regeln kann, nur bei Bootsführerscheinen macht jeder sein eigenes Ding.

Und ja der kroatische Schein ist ne tolle Sache, aber halt nur für Leute die auch in Kroatien unterwegs sind...

thball
10.06.2008, 07:28
das mit WaschPO / Küstenwache ist doch Unsinn , einzig echtes Kriterium sind die stattlichen Gesetze / Verordnung und Durchführungsbestimmungen !


Hallo Roland,

ich bin mir ja auch mit der Antwort ziemlich sicher, aber trotzdem kommt diese Frage immer wieder auf. Wenn ich hier eine Frage hätte würde ich auch an eine der drei Wasserschutzpolizeistationen eine Anfrage stellen bzw. an die Landratsämter. Wieso nicht auch in HR?

Ich würde auch so einen Brief formulieren - nur tue ich mir mit der kroatischen Übersetzung schwer.

Das ist von mir durchaus ernst gemeint um hier ein für alle mal Gewissheit zu erlangen. Von mir aus durchforste ich auch mal den Revierführer nach den zuständigen Stellen.

Berny
10.06.2008, 08:06
@Rotti: Ich geh auf deine Aussagen direkt gar nicht ein (ist mir zu polemisch), weil sowieso jeder für sich selbst wissen muss:
Allfällige Aussagen von Usern hier sind nicht bindend, sondern oft nur Meinungen, so auch meine :schlaumei

Gerhard
10.06.2008, 09:47
Am Anfang habe ich diese Beiträge noch belustigend gefunden aber was da jetzt passiert ist meineserachtens unter jeder Kritik.Eine gewisse salonfähigkeit solte man sich schon bewahren.
Anflegelungen dieser Art und Weise kann man sich ersparen.Jederman kann schreiben was er will und jeder kann lesen was er will und im wichtig ist.
Kinderstube und Erziehung und spiegelt sich auch in der Ausdrucksweise wieder.

herbert
10.06.2008, 21:37
Was wird geboten:
Kurs analog zur Ausbildung des Kroatischen Küstenpatents mit Kartenarbeit, Praxis ist nicht notwendig
Was bekommt man dafür:
Küstenpatent für FB1 und IC für Costal Waters 3 sm >> ausgestellt von einem österreichischen Verband (zB VKSOE http://www.vksoe.at )

Wer wirklich einen FB1 machen möchte soll noch ein wenig warten, kann sein das der MSVÖ bald einen anbietet, die Schiffahrtsbehörte braucht da etwas länger :chapeau:
Voraussetzung für diesen Kurs:
Österreichisches Patent Seen und Flüsse bis 10 m
Welch ein Wunder, da kann der MSVÖ noch was lernen
Kosten für diesen Kurs:
20,- € Unterlagen
119,- € Kurs
50,- € IC
30,- € Prüfungsgebühren

219,- € Gesamtkosten
Dieser Kurs ist günstiger als das HR Küstenpatent an sich.[/
Stimmt so nicht denn die Kroaten haben doch einen A-Schein
bei uns um 197,- € inkl. Prüfung und ohne das man den Binnenschein braucht:ka5:
egal wie man zum HR Patent steht, das ist wirklich amtlich/staatlich.

DieterM
10.06.2008, 22:42
Danke Herbert,

das Du hier eine klare Aussage bringst. :chapeau:

Damit sind Berny's Statements nichtsagend, da hier Wunschdenken mit der derzeitigen Realität in Austria kolidieren. Dieses FB1 Führerschein Problem in Österreich ist einfach noch nicht gelöst.

Berny
11.06.2008, 14:35
Naja, nichtssagend ist so eine Sache, aber immerhin wird zB bekannt, dass es ev einen FB1 auch vom MSVÖ aus geben wird :chapeau:
(So gesehen bringen diese Diskussionen doch was, warum gibts diesbezüglich noch keine weiteren Infos ?.)
@Herbert: Vielleicht kannst du uns da mehr Infos darüber geben, was in nächster Zeit passieren wird oder könnte.

Und auch sei gesagt, es kann ja niemand sagen, dass der FB1 vom VKSOE nicht offiziell oder ungültig ist, bzw der des MSVÖ der einzig gültige ist, oder ???
Auch hier wird so manches durcheinander gewürfelt, da muss ich Dieter recht geben, es gibt noch keine eindeutig geregelte Situation in Österreich.


Der FB1 gehört her, dass ist das, was die meisten sich wünschen!

herbert
11.06.2008, 16:23
Wie und wann das ganze beim MSVÖ aussehen wird kann immo keiner (ich) wirklich sagen.
Ich habe die Info auch nur aus der Yachtrevue und da ging es um Prüfung und unter anderem um dem FB1.

Über Koller Scheine na ja da kann sich jeder selbst ein Bild machen wenn er voraussetzt das der Binnenschein bei einem Küstenpatent Pflicht sein soll.

Da ja allgemein bekannt ist das wir Ösi auf eigenen Booten kein Küstenpatent brauchen wozu dann einen FB1 vom Verband der Schiffsführer.
Kroatien schreibt als einziges Mittelmeerland vor das ein Patent erforderlich ist auch unter 5 PS , sonst gelten die Vorschriften des Heimatlandes
Österreicher die in Kroatien rumfahren möchten die können das HR Patent, den SBF SEE machen. Beim SBF See kannst dann auch in Germany rum flitzen.
Charterboote:
Selbstverständlich bekommt jeder ein Charterboot, nur laut Chartervertrag wird er kaum auslaufen dürfen und wenn dann ist es eher Zufall

MSVÖ Scheine sind in Kroatien sehr wohl anerkannt
War zwar mal im Gespräch das auf HR Schiffen NUR HR Scheine gelten aber das war nur ein Gespräch und ist nie angewendet worden.

Ich würde eher den Schlauchboot Forum Schein machen :futschlac

Gummizwerg
12.06.2008, 14:36
Da ja allgemein bekannt ist das wir Ösi auf eigenen Booten kein Küstenpatent brauchen wozu dann einen FB1 vom Verband der Schiffsführer.


Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??

herbert
12.06.2008, 16:19
Ist das tatsächlich so? Ich meine worauf könnte man sich berufen im Fall des Falles??
nur auf die Österreichischen Vorschriften, die ja nix vorschreibt :chapeau:
In Deutschland ist es zumindest so das die Vorschriften des Heimatlandes gelten anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.

Ob jetzt jedes Organ in den Urlaubsländern die Österreichischen Vorschriften kennt mag ich nicht zu beurteilen.
Die Wartezeit bis zur Klärung wird mit Sicherheit die Urlaubsfreude etwas dämpfen.

Berny
12.06.2008, 16:54
anders sieht es in Kroatien aus die schreiben ein GÜLTIGES MSVÖ/SVÖ/SBF SEE/HR Patent A oder B vor.

Nur wo ????

Ich kenne derzeit nur den Inhalt der Kroatienverordnung, dort wird ein gültiges Patent des Heimatlandes vorgeschrieben, da steht nix von MSVÖ oder so.
In den Resolutionen steht auch nix, in der 13er gehts um die Form des IC, in der 40er um die allgemeine Hochseeschifffahrt.

Ist jetzt zB der Schein des VKSÖ kein gültiges Patent des Heimatlandes ???

PS.: ich hab mal das Ministerium angeschrieben, hoffe mein dreifach automatisch übersetztes Deutsch/Kroatisch kommt dort auch so an wie es soll :1910:

herbert
12.06.2008, 17:20
Ist jetzt zB der Schein des VKSÖ kein gültiges Patent des Heimatlandes ???
Hat es den Segen der Schifffahrtsbehörde ?:ka5: wenn ja dann ist es ein gültiges, wenn nein dann mußt du nachdenken :smileys5_

Berny
12.06.2008, 18:29
Hmm, das ist ein gutes Argument! :chapeau:

die von den gesetzlich genannten Verbänden, dem "Motorboot-Sportverband für Österreich (MSVÖ)" und dem "Österreichischen Segelverband (ÖSV)",

Eines sollte aber in diesem Zusammenhang den diversen Verbänden auch bewußt sein:
Da der VKSÖ ein offiziell eingetragener Verband in Österreich ist, könnte es auch sein, dass diese Monopolstellung auch in nächster Zeit gekippt werden kann! (Gabs den Verband VKSÖ zu der Zeit, als diese Bestimmung entstand, überhaupt schon? Ist so eine Bestimmung laut EU-Recht überhaupt möglich?)

Der Segen der Schifffahrtsbehörde?
Reicht dies alleine, zumal ja die Österreichische Schifffahrtsbehörde küstentechnisch in diesem Bereich (also nicht Hochseeschifffahrt) gar nix kann ?

Wenn dem so wäre, warum kann oder darf die Fahrschule Koller dann überhaupt sowas anbieten (Siehe Homepage Zitat: "Auch bei uns ist eine IC-KARTE erhältlich !")?
Warum erkennen diverse Versicherungen diese Scheine auch an (siehe Gerichtsurteil, da ist das sogar festgestellt worden !)

Ist die Zeit jetzt reif, für die FB1 Petition ? (Damals gings leider nicht, da der Verkehrsminister wechselte usw... )

Und noch etwas, vor nicht allzulanger Zeit:
Sehr geehrter Herr Stummer,
Leider muss der MSVÖ Ihnen mitteilen, dass eine Wiedereinführung des FB1 in Österreich nicht möglich ist.
mit freundlichen Grüßen
Claudia Loza Castañeda
MSVÖ Sekretariat
Ketzergasse 30
1230 Wien
Warum hat sich die Meinung des MSVÖ auf einmal geändert?
Gehts also doch, ist halt nur ein Wille nötig oder der Druck der Kleinbootfahrer, Fahrschulen oder anderer Verbände ???

Man sieht also, dass aufgrund dieser Diskussionen endlich Bewegung in die Sache kommt :chapeau: :chapeau: :chapeau:

PS.: noch etwas sei gesagt, ich bin weder gegen den MSVÖ, noch für den VKSÖ, mir gehts einfach mehr um die Sache selbst, wonach für mich als Österreicher die derzeitige Situation einfach unbefriedigend ist.

Rotti
12.06.2008, 19:20
HI Berny!

Sorry jetzt mal, aber wenn du schon sagst dass die Versicherungen den Schein anerkennen und die Haftung übernehmen warum zeigst du uns nicht mal die Bestätigung von einer Versicherungsanstalt hier rein ? Du schreibst immer nur dass es irgenwo in einem Gerichtsurteil steht dass der FB1 vom VKSÖ von diesen Anstalten anerkannt wird.
LG
Mathias

hobbycaptain
12.06.2008, 20:20
HI Berny!

Sorry jetzt mal, aber wenn du schon sagst dass die Versicherungen den Schein anerkennen und die Haftung übernehmen warum zeigst du uns nicht mal die Bestätigung von einer Versicherungsanstalt hier rein ? Du schreibst immer nur dass es irgenwo in einem Gerichtsurteil steht dass der FB1 vom VKSÖ von diesen Anstalten anerkannt wird.
LG
Mathias

das sagt der Koller :ka5:

Rotti
12.06.2008, 20:21
Hier noch was was ich gefunden habe contra FB1 vom VKSÖ

Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s......

Nachzulesen hier bei IBN - http://www.ibn-online.de/w-info/fuehrerschein.html

Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können.

LG
Mathias

P.S.: Mich würde es sicher freuen wenn wir in Ö auch einen intern. anerkannten FB1 bekommen würde. Vielleicht entsteht aus Konkurenzgründen ( MSVÖ vs. KSVÖ) eben einer.

Berny
12.06.2008, 20:25
das sagt der Koller :ka5:
Ähh, nein

Das sagt die Yachtpool (tel Auskunft Hr Schöchl mir gegenüber) und es steht auch im Gerichtsurteil:
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz.

@Rotti:
In diesem Gerichturteil steht auch folgendes:
auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.

Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.

thball
12.06.2008, 22:28
Andere Ausweise von Privaten, Schiffsführerschulen, Yachtschulen wie etwa „Yacht Master Licence“ des „Verbandes der Konzessionierten Schiffsführerschulen Österreich“ sind vom Seeschifffahrtsgesetz nicht anerkannt und haben daher nur privatrechtlichen Charakter. Diese Scheine gelten gegenüber den Behörden der Uferstaaten nicht als offizielle Dokumente Österreichs. Bei eintreten eines Versicherungsfalles ist die Versicherung gegenüber Inhabern solcher Scheine leistungsfrei, sofern sie diese Scheine nicht ausdrücklich als Befähigungsausweise anerkannt hat. Ausländische Sportbootfahrer benötigen in Österreich, wenn s......

Nachzulesen hier bei IBN - http://www.ibn-online.de/w-info/fuehrerschein.html

Ob IBN eine seriöse Berichterstattung hat wird uns am besten Thomas Thball - der sicher dieses Onlinemagazin kennt - sagen können.


Hallo Mathias,

die IBN haben eine sehr seriöse Berichterstattung und meistens auch ganz gut recherchiert. Trotzdem will ich Fehler nicht ausschließen. Ist aber eine der wenigen Magazine, die ich im Abo habe. :zwinkern:

Im Prinzip deckt sich die Aussage mit meinen Erfahrungen. In jedem Revierführer, den ich gelesen habe (egal ob I Binnen, See, HR, F etc.) stand sinngemäß: Entweder Patent des jeweiligen Staates haben oder das im Heimatland vorgeschriebene Patent. Wenn man jetzt kein Patent im Heimatland machen kann (wieso auch immer) hat man nach meiner Definition kein Patent und muss auf das Patent des Staates in dem man unterwegs ist zurückgreifen. Und so lese ich auch die IBN. Das Verbandsführerscheine nicht gelten ist in D schon lange - darum musste man auch die ehemaligen DSV Führerscheine umschreiben (BR-->SKS, BK-->SSS und C in SHS). Nur der Sportboot See und der Sportboot Binnen waren amtl. Scheine. Bei jeder Charteragentur (Segeln) liest man in den Bedingungen, dass die reinen Verbandsführerscheine nicht mehr gelten.

Trotzdem will ich nicht ganz ausschließen, dass es in manchen Ländern Sonderregelungen gibt. Vielleicht erkennt HR manches Patent an obwohl ich es mir nicht vorstellen kann. Eine Lösung kann aber nur eine autorisierte Stelle bieten. Darum auch mein Vorschlag der Umfrage. Wenn man dann einen Schrieb von einer übergeordneten Stelle hat ist man vielleicht auf der sicheren Seite. Am besten hierzu eine Kopie des Scheins mit der Bitte um Anerkennung zuschicken. Andere Länder, andere Sitten... Aber so ganz 100%ig sicher wird man nie sein können. Behörden ändern gelegentlich auch Verordnungen etc. Nur das einen Binnenpatent auf See gelten soll kann ich mir überhaupt nicht vorstellen. Zumindest in D unterscheiden sich die Prüfungsthemen nicht unerheblich.

rotbart
13.06.2008, 01:29
Ähh, nein

.......................und es steht auch im Gerichtsurteil:

Diese Dinge sind also nicht irgendwo herausgezogen oder erfunden oder wie auch immer, sondern stehen sogar öffentlich einsichtlich in öffentlichen Urteilen eines Gerichts.

Das steht NICHT im Urteil sondern in der Begründung warum das Wort WERTLOS nicht anzuwenden ist:schlaumei

und
Nach den Feststellungen gewähren nämlich inländische Versicherungen auch aufgrund von Ausweisen des Klägers Versicherungsschutz
Es wird NICHT gesagt unter welchen Bedingungen und in welchen Seegebieten, dies ist auch für das Urteil auch irrelevant es reicht wenn EIN Boot einmal am Attersee versichert war :schlaumei


auch ist nicht erwiesen, dass solche Ausweise im Ausland nicht ausreichend anerkannt werden.
Das Gegenteil aber auch nicht:cognemur: das Gericht hat das garnicht geprüft, sondern der beklagte hätte den nachweis erbringen müssen.

Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.

Berny
13.06.2008, 07:48
Diese Zitate aus der Urteilsbegründung sind absolut nichtssagend für die konkrete Frage FB! und Anerkennung.
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???
Klar ist aber auch, dass von einigen Patenten eine Gültigkeit behauptet wird, diese aber auch nirgendwo nachgwiesen werden kann (zB FB des MSVÖ).

(Mein Wissensstand ist daher immer noch, dass derzeit nur das kroatische Patent auch wirklich offiziell in Kroatien anerkannt wird, alles andere ist immer noch Grauzone für mich, auch die Gültigkeit des österreichischen Binnenpatents.)

Als Nachtrag noch die Mail, die ich ans Verkehrsministerium gesandt habe.
Ich hoffe, die Übersetzung ist nicht allzu schlimm, wurde von einem automatischen Übersetzer gemacht, ich habe auch die Gegenprobe gemacht, deshalb ist die deutsche Vorgabe auch ein bisschen beeeemisch...
Sehr geehrte Damen und Herren

Da sich in letzter Zeit in Kroatien rechtlich sehr viel getan hat, gibt es derzeit immer noch Unstimmigkeiten über die wirkliche Gültigkeit von Patenten in Kroatien:

Folgende Patente sind für Österreicher in Österreich erhältlich:
FB I Küstennahe Gewässer bis 3 Seemeilen, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich (IC)
FB II bis IV, Küstenbereiche und internationale Gewässer, ausgestellt von einem registrierten Verband in Österreich, mit dem Vermerk "ist einem amtlichen Ausweis gleichzusetzen" (IC)
Patent See und Fluss mit internationalen Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent See und Fluss ohne internationale Wasserstraßen (In Österreich für ein Boot notwendiges Patent)
Patent für Bodensee (Auf dem Bodensee für die Länder Österreich, Deutschland, Schweiz notwendiges Patent)
Sportbootführerschein See aus Deutschland, als Österreicher in Deutschland ausgestellt

Auch wird von verschiedenen Verbänden behauptet, dass die von ihnen ausgestellten Patente in Kroatien gültig sind, jedoch kann keiner ein Recht nennen.

Da auch in diversen Internetforen und anderen Publiktionen immer wieder über diese Punkte diskutiert wird, jedoch keine eindeutige Regelung zitiert werden kann, wünsche ich eine Stellungnahme.

Mit freundlichen Grüßen


Bernhard Stummer

Izgovor za loše jezik, prijevod automatski


Dame i gospodo

Kao što je nedavno u Hrvatskoj, pravno učinjeno mnogo, trenutno još uvijek postoje neslaganja o stvarnom valjanost patenata u Hrvatskoj:

Sljedeći patenti su u Austriji za Austrijanci:
FB sam obalnih voda u blizini 3 nautičke milje, izdao je registrirana udruga u Austriji (IC)
FB II do IV, obalnim područjima i međunarodne vode, izdaje registrirana udruga u Austriji, s riječi "službenu iskaznicu na ravnati" (IC)
Patent jezera i rijeke s međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent jezero i rijeku bez međunarodnih plovnih putova (u Austriji za brod je potrebno patent)
Patent za Bodensee (za Bodensee za zemlje Austrija, Njemačka, Švicarska potrebno patent)
Sport brodom dozvola jezero iz Njemačke, kao austrijskog u Njemačkoj izdaje

Također je tvrdio raznim udrugama koje su izdane patenti vrijede u Hrvatskoj, ali se ne mogu pravo.

Kao u raznim Internet forumima i drugim Publiktionen više puta na ovim pitanjima će se raspravljati, ali nije jasno pravila može se navodi, želim mišljenje.

Srdačan pozdrav,


Bernhard Stummer

rotbart
13.06.2008, 10:24
Das sehe ich etwas anders, aber was solls, bei der Urteilsbegründung gehts ja nicht nur um die Anerkennung in HR, sondern vielmehr um die generelle Anerkennung in anderen Staaten und der damit indirekt verbunde Vergleich mit den MSVÖ-Patenten. Wenns rein um den Nachweis geht, den hätte ja der MSVÖ leicht erbringen können, gings ja um viel Geld bei dieser Sache! Also warum gibts den Nachweis nicht ???

Nochmal es geht NICHT um die Anerkennung oder gar um die Vergleichbarkeit, es geht um die Frage ob das Wort wertlos wettbewerbswidrig war oder nicht.
und um den Beweis anzutreten dass dem so ist JEDEN von Österreich anerkannten Staat befragen müssen und eine Erklärung beibringen - ein unmöglich Unterfangen.

Dagegen reicht Koller 1 Zeuge der in sagen wir Kasachstan mit diesem Schein Boot fahren durfte, denn ER muß ja keinen Negativbeweis erbringen.

und nochmals geurteilt wurde NUR und AUSSCHLIEßLICH über die Aussage "wertlos" nicht über den Sinn oder Unsinn solcher Scheine.

Berny
13.06.2008, 13:53
Du solltest bei solchen Urteilen aber auch die Begründungen lesen, diese sind für das Urteil sehr wohl ausschlaggebend, also nicht einfach wegzudenken.
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit.
Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder?

Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären...

rotbart
13.06.2008, 14:09
Es stimmt schon, dass das "Urteil" selbst was anderes ist, aber eine Feststellung eines Gerichts hat eben auch seine Gültigkeit.
Wenn nicht, wäre das ganze Urteil ja nicht gültig, oder?

Das können sicher Rechtsanwälte genauer erklären...

NEIN, die Begründung ist KEINE FESTSTELLUNG eines Gerichtes , sondern die Erklärung, warum die Herren den Roben so ein Urteil gefällt haben, und es gibt einen alten Spruch
auf hoher See und vor Gericht ist man in Gottes Hand
und den können wir auch nicht nachweisen

franz251249
15.06.2008, 14:06
........meine Frau und ich haben auch beim Koller das FB II gemacht, der "Führerschein" wurde ausgestellt vom "Verband Konzessionierter Schiffsführerschulen Österreichs", und hat, wenn ich mich noch richtig erinnere, pro Person so ca 350-400 Euronen gekostet.
Es war zwar recht interessant und der Vortragende, Herr Kaiser, gab sich alle Mühe und konnte jede Frage beantworten, aber es war UMSONST, denn hinterher erfuhren wir erst, dass diese Scheine nicht anerkannt werden sondern nur die offiziell ausgestellten vom MSVÖ.

Damit ist mir dann auch klar geworden, warum bei der Prüfung kreuz und quer geschummelt wurde, Teilnehmer den Platz verliessen und anderen halfen.

Und was konnten wir damit machen? Nichts - denn anerkannt werden auch nur die offiziellen Dokumente vom MSVÖ. :cognemur:

Dieses Schein ist das Papier nicht wert, auf dem er gedruckt ist.!!!

Konnten damit weder in Slowenien, noch in Kroatien noch in der Türkei ein Boot bekommen. Dies gelang nur in Griechenland und in Malta, aber da hat keiner nach einem Schein gefragt!

Also rausgeworfenes Geld!!!!!!!!!:cognemur: :cognemur: :cognemur:

Einmal ein gepflegtes Abendessen bei einer Flasche Rotwein ist sicher der bessere Weg, sein Geld anzulegen! :biere:


Liebe Grüße aus Wien


Franz

hobbycaptain
15.06.2008, 14:55
danke, endlich mal einer, der aus Erfahrung mit dem Koller-FS spricht :cool: .

Berny
16.06.2008, 13:31
Noch mal kurz nachgefragt:

Um welches Patent handelte es sich, wann wurde es ausgestellt und ist auch ein IC dabei ?

Es ist nämlich auch so, dass den kroatischen Behörden zB der Österreichische Schein überhaupt nicht interessiert, sondern nur der IC.

Seit neuestem werden aber auch diese nicht mehr ordentlich kontrolliert, es sei denn, man verwendet die Nummer dieses Ausweises auf der Personenliste (kein Nachteil :ka5: )

goeberl
16.06.2008, 15:00
berny, kann man so ein plastikkarterl überhaupt als identitätsnachweis verwenden? ich mein jetzt mal ganz abgesehen von der führerscheinfrage. wenn ich mim koller-schein dienstlich auf dich treffe und du willst meine personalien feststellen, wür dir dann das ominöse IC reichen?
lg martin

rotbart
16.06.2008, 15:41
berny, kann man so ein plastikkarterl überhaupt als identitätsnachweis verwenden? ich mein jetzt mal ganz abgesehen von der führerscheinfrage. wenn ich mim koller-schein dienstlich auf dich treffe und du willst meine personalien feststellen, wür dir dann das ominöse IC reichen?
lg martin

Martin
die halbe Welt lacht über diese IC Dinger sei es International Certificate of Competence oder
IC of Pleasure Craft Skipper
in der Schweiz bekommst Du für 200 EUR das "Hochsee"
International Certificate for Operators of Pleasure Craft

(nach Ausfüllen eines Spezialantrages am PC)

ich sag' doch lasst uns einen eigenen Schein herausgeben,
den alle Unterzeichnerstaaten der Resolution 40 anerkennen (sollten)
:futschlac :futschlac :futschlac :futschlac :futschlac

goeberl
16.06.2008, 15:56
roland, mir ist es jetzt garnichtmal um die qualität eines sochen scheines gegangen sondern nur darum, ob irgendein beamter in einem halbwegs seriösen land so ein karterl als "ausweis" gelten lässt.
lg martin

Edwin
16.06.2008, 16:01
Lieber Berny!

Zum x-ten Male greifst Du das Führerscheinthema auf, von dem Du in den meisten Bereichen - nicht böse sein - ganz offensichtlich soviel Ahnung hast, wie ich vom Kühemelken - speziell, was die Auffassung der kroatischen Behörden Deiner Meinung nach in Sachen Anerkennung österr. Scheine betrifft!

Ich sage dazu als jemand, der in der Angelegenheit sehr viel mit den HR-Behörden zu tun hat nur so viel - es werden lt. ebendiesen Behörden in Kroatien nur und ausschließlich amtliche Bootsführerscheine anerkannt und das sind aus Österreich definitiv ausnahmslos jene, die vom MSVÖ oder ÖSV für Meeresgewässer ausgestellt wurden! (nix Binnenschein, oder irgendein Privatverbandspapierl - wenn jemand mit einem solchen Schein beim Hafenkapitän durchkommt, hat er einfach nur Glück gehabt - selbst dann, wenn er Dir schon die Vignette für Dein Boot ausgestellt hat!)

Auch was die Versicherungen betrifft - frag mal beim Versicherer, ob Du überhaupt einen Schein für den Deckungsschutz brauchst! Ich denke nicht, dass die Dir bei einem bestimmten Schein Ja oder Nein sagen werden, da Du nach österr. Recht keine Führerscheinpflicht hast! Als Klausel wird höchstwahrscheinlich im Vertrag stehen, dass Du jenen Schein brauchst, der im jeweiligen Fahrtgebiet vorgeschrieben ist!

Und nochwas - da Du hier immerwieder diesen Schmarrn aufwärmst und ich keine Lust mehr habe ständig Deine phantasievollen Theorien mit Berichtigungen zu erwidern, überlege ich ernsthaft, ob ich mein Sponsoring in diesem Forum nochmal verlängere!

Ich habe absolut nichts gegen regen Meinungsaustausch und durchaus auch Verständnis, wenn mal wieder irgendwo gegen das kroatische Patent gewettert wird, weil ich Anbieter dieser Scheine bin und daher die Problematik wegen so manchen unseriösen "Mitbewerber" kenne - aber bei Deinen Beiträgen zu den österr. Scheinen kommt es mir beinahe schon mutwillig vor, dass Du Dir irgendwelche Gesetzestexte auf Deine Fasson zurechtbiegen möchtest - sei es die Gültigkeit von Binnenscheinen in HR oder nun verschiedener Verbandsausweise!

Und für alle die es interessiert - auch meinen Informationen zufolge gibt es Verhandlungen seitens der von der Republik mit dem Prüfungswesen betrauten und ermächtigten Verbänden (MSVÖ, ÖSV) mit der österr. obersten Schifffahrtsbehörde bezüglich eines amtlichen österr. FB1 - sollte er kommen, wird es aber mit Sicherheit noch recht lange dauern, da dazu erst eine eigene Prüfungsordnung erstellt und diese wiederum von der OSB nochmal abgesegnet werden muß!

Gruß

Edwin

Berny
16.06.2008, 16:08
Ähm...

Also bei diesem Plastikkarterl gehts um die Form (also um das was draufsteht und wie es aussieht) nach EU Res 13?
Kroatien hat diese Form anerkannt.

Das hat jetzt nix damit zu tun, ob das persönliche Recht (Patent) anerkannt wird.

Nur wenn ich zum persönlichen Recht diese IC nicht habe, gibts eben ein Problem.

Gut, das Österreichsiche Patent zB hat diese Form nicht, weshalb es in HR auch nicht anerkannt wird und deshalb der Kapitän sich das nicht anschaut.
Anders aber beim IC, hier gibts eine definierte Form und darum gehts.

Als Vergleich: Wenn du einen Autoführerschein hast, dann hast du zB die Lenkerberechtigung für PKW. Dies ist das persönliche Recht.
Dazu hast du noch den Führerschein, dies ist die Form.
Wenn du zB angehalten wirst, und dein Recht mit der Form nicht nachweisen kann, kann dich der Polizist an der Weiterfahrt hindern.
Wenn aber dieses Recht auf anderen Weg nachgwiesen werden kann (zB Nachfrage bei der Bezirkshauptmannschaft), dann gibts eine Verwaltungsstrafe wegen nicht Mitführen des Führerscheins, aber man darf wieder weiterfahren.
Bei einem Unfall gilt aber alleine das persönliche Recht, als egal, wie die Form aussieht.

Wenn du also den IC bei einer Kontrolle nicht vorweisen kannst, kanns eben sein, dass du Probleme bekommst.
Das gleiche mit IC, die nicht dieser Form entsprechen, ist also soviel, wie wenn du gar keinen hast (zB Österreichischer Ausweis, der zwar dem IC ähnlich ist, aber nicht dem IC-Standard (zB fehlende englische Sprache) entspricht)

Zu klären wäre ja der umgekerhte Weg, siehe Koller:
Er bietet einen IC an (der muss also der Res 13 entsprechen), die Frage ist, wird aber das Patent ansich anerkannt.
Der IC alleine reicht ja dazu nicht aus, andererseits hat immer noch keiner die Bestimmung nennen können, wonach österreichische (auch MSVÖ!!!) Patente anerkannt werden.

Ich glaube nämlich immer noch, dass einzig und allein die kroatischen Patente in Kroatien offiziell anerkannt werden (weil behördlich und amtlich), die anderen Patente immer noch in einer Grauzone liegen.
Also die Anerkennung von den Versicherungen und von den Hafenkapitänen erfolgen, bei Unfällen usw schauts dann unter Umständen ganz anders aus.

Wenn man Ausbildungen vorweisen kann, wird das sicherlich kein Problem bei Kontrollen usw darstellen, aber bei Unfällen gehts dann ums Detail, und da kanns dann zum bösen Erwachen kommen.

Bin gespannt, ob und wann eine Antwort vom Ministerium kommt.

Und @Edwin: keine Ahnung, was meine Meinungen jetzt mit deinem Sponsoring zu tun hat?
Aber auch du gibst ja deine Meinung bekannt, ich glaube dir auch, aber auch du bleibst die entsprechenden Gesetzesstellen oder Antworten schuldig.
Nichts jetzt gegen dich, aber der Vorwurf in meine Richtung könnte der gleiche in die andere sein.
Ich anerkenne ja deine Meinung, aber den wirklichen Beweis von Seiten der Behörden gibts ja auch nicht, oder ?

Jeder sagt irgendwas, aber niemand kannst wirklich belegen...
Genauso wie der Koller, oder der MSVÖ oder der Berny oder andere...

Bernhard
16.06.2008, 16:50
obwohl ich es für sinnlos halte, das jetzt nochmals zu sagen:

koller kann kein ic anbieten. das ic ist ein amtlich gültiger lichtbildausweis, das ausschließlich von der österreichischen staatsdruckerei ausgedruckt werden kann. und die wiederum kann das nur machen, wenn die schiffahrtsbehörde auf einen verbansdschein, und das sind nun mal die beiden bekannten vom msvö und vom ösv das amtssiegel mir dem vermerk: gilt als befähigungsnachweis gem §.....

und daher befindet sich der bundesadler ausschließlich auf dem fb 2 und 3 der beiden o.a. verbände.

berny, bitte gibs auf, lern für einen gscheiten schein, mach das kroatische oder was auch immer aber bitte verunsichere nicht lauter neue leute im forum, die sich diesen schmarrn einreden lassen.

danke, bernhard

Edwin
16.06.2008, 17:05
Und @Edwin: keine Ahnung, was meine Meinungen jetzt mit deinem Sponsoring zu tun hat?

Ganz einfach Berny - weil bei diesen Streitthemen dann i.d.R. auch immer von einigen das kroatische Patent "quasi im Aufwaschen" (meist mit Unwahrheiten) durch den Kakao gezogen wird, ich dann mehr oder weniger genötigt bin die "Ehrenrettung" zu übernehmen und mir dadurch den Vorwurf (zumindest den insgeheimen von vielen) gefallen lassen muß - ja klar, der muß ja so aussagen als Anbieter...

Klar ist das in einem Bootsforum immer wieder Thema, aber bei Dir fällt es mir halt besonders auf, dass Du scheinbar einen Hang zu aussichtslosen Lösungen hast, was dann eben zumindest indirekt auf mich zurückkommt!

Nix für ungut und ist wirklich nicht böse gemeint - ist aber halt für meine Branche offenbar nicht so ideal, Sponsor in einem Bootsforum zu sein, wo einer der Mitbetreiber immer wieder gerne zu dem Thema Spekulationen aufwirft!

Gruß

Edwin

Berny
16.06.2008, 17:27
Hmmmmm

Also einen Hang zu aussichtslosen Lösungen ist mir neu, aber bitte :biere:

Mit gehts vielmehr um Klarheit in dieser Sache, mir fällt eben auf, dass viel behauptet wird, aber nie wo was genau belegt werden kann.
Klar, dass ich mir deshalb auch so meine eigenen Auslegungen mache, diese schildere und hoffe, dass auch diese geklärt werden können.

Aber genau hier scheiters leider oft, viele Dinge, die behauptet werden, können nicht belegt werden (auch meine oft nicht!)

Zum kroatischen Schein: Dies ist der einzige Schein (aus österreichischer Sicht), der derzeit belegbar anerkannt ist, weil er vom Ministerium in HR direkt ausgestellt wird (=behördlicher Schein).

Und warum ist das Thema eigentlich so brennend?
Naja, 2006 hat HR die Bestimmung eingeführt, dass entweder ein gültiger Heimatschein oder der HR Schein gilt, und sonst nix.
Weiters wurde in Österreich in den IC die Rubrik C für Costal-Waters eingeführt.
Diese Umstände bewirken eine neue Gesamtsituation (mit der ich nicht zufrieden bin (Auszug aus Schuh des Manitu :lachen78: )).

Jetzt gilt es zu klären, was ev ein gültiger Heimatschein (Costal Waters) eines Österreichers sein könnte und ob dies rechtlich auch begründet bzw in HR rechtlich anerkannt ist.

Und bezüglich dem HR-Patent deinerseits:
Dass dies kein Kaffeepatent mehr ist, sollte eigentlich schon jeder wissen, der hier im Forum mitliest.
Die einzige Frage, weils eben auch aufgetaucht ist, ist dieser HR-Schein von einem Österreicher gemacht auch in anderen Ländern gültig, wo steht das und wie verhalte ich mich.
Derzeit interessant: der HR-Schein in Italien.

Wie gesagt, behaupten kann jeder was, belegen, dass wäre für eine Klärung die wichtigste Aufgabe.
von dem Du in den meisten Bereichen - nicht böse sein - ganz offensichtlich soviel Ahnung hast, wie ich vom Kühemelken - speziell, was die Auffassung der kroatischen Behörden Deiner Meinung nach in Sachen Anerkennung österr. Scheine betrifft
Da hast du absolut Recht! Aber Kühemelken ist schnell gelernt :futschlac

thball
16.06.2008, 17:36
roland, mir ist es jetzt garnichtmal um die qualität eines sochen scheines gegangen sondern nur darum, ob irgendein beamter in einem halbwegs seriösen land so ein karterl als "ausweis" gelten lässt.
lg martin

Hallo Martin,

ob D ein seriöses Land nach dem heutigen Fußballspiel gegen Euch noch sein wird weiß ich nicht! :lachen78:

Aber zumindest gilt bei uns, dass kein Führerschein (auch kein amtlich ausgestellter PKW-Führerschein) ein Ausweis ist! Wir kennen nur einen Personalausweis oder einen Reisepaß. Mit einem Führerschein läßt sich kein Konto eröffnen oder sich anderweitig identifizieren.

goeberl
16.06.2008, 17:44
danke tom. in österreich hat man mit dem führerschein eigentlich nirgends probleme. bei sämtlichen behördenwegen oder anderen angelegenheiten, wo man eine ausweisnummer angeben muß, kann man den führerschein nehmen. drum heißt er auch jelegentlich "teuerster personalausweis"*gg*.
lg martin

Alf2T
16.06.2008, 17:59
Hallo Martin,

..... Mit einem Führerschein läßt sich kein Konto eröffnen oder sich anderweitig identifizieren.

Dann hat sich eine (NICHT meine Hausbank) Bank, bei der ich kürzlich ein zusätzliches Konto eröffnet habe, wohl geirrt.....als sie meinen FS als "Legitimation" problemlos anerkannt haben......:stupid: :stupid:

Hier gilt wohl auch: "Alles eine Frage der Auslegung..."

Edit: @martin: hab´ jetzt erst gesehen, dass Du wohl von der "Deutschen Seite" des Bodensees bist...

thball
16.06.2008, 18:04
Hallo Alex,

auch wenn es jetzt OT wird - das war dann sicherlich nicht in Deutschland! :biere:

Alf2T
16.06.2008, 18:07
Hallo Alex,

auch wenn es jetzt OT wird - das war dann sicherlich nicht in Deutschland! :biere:


...mein "edit" und Deine Antwort haben sich überschnitten!

Ist aber gleichzeitig ein Beispiel, dass es nicht überall gleich gehandhabt wird!

Hatte mit dem FS bisher noch nie ein Problem, mich auszuweisen (ausser bei NOTAR etc.)

...nach den Buchstaben des Gesetzes magst Du im Recht sein...

Rotti
16.06.2008, 18:40
Hallo Mods und Forumsleitung!

Sagt mal wie lange sollten wir uns noch den Schmwarrn vom Berny anhören. In aller Ehre zu den vielen Stunden die hier Berny in manche Dinge des Forums investiert hat und mitgearbeitet hat. Aber irgendwo gehört der Sache ein Ende gemacht. Wenn Rothbart oder andere so einen SChmarrn abziehen dann hätten die / wir schon längst eine übergezogen bekommen.

Und noch was, glaubt ihr nicht dass die WArnung vom Edwin ein wohlwollend gut gemeinter Schuss vor dem Bug ist? Wo er sagt er überlegt sich ob er nicht als Sponsor aussteigen will?
Ich und viele ander User hier r würden das volkommen verstehen?! Oder kapiert das keiner von den Mods?



LG
Mathias - der es ernst meint !

P.S.: Und bitte sempert mich nicht an ich hätte was pers. gegen Berny. Nur ! - wenn Edwin weg ist dann ist es zu spät:cool: , gell?

Edwin
16.06.2008, 19:08
wenn Edwin weg ist dann ist es zu spät:cool: , gell?

Nana, sooo schnell verzupf ich mich auch wieder nicht - ich wollte halt einfach mal meinem Unmut (den ich dazu schon etwas länger hege) ein wenig Nachdruck verleihen!

Mich nervt halt einfach, wenn das gleiche Thema immer wieder gebetsmühlenartig, und meiner bescheidenen Meinung nach sinnlos, durchgekaut wird!

L.G.

Edwin

herbert
16.06.2008, 20:49
Ob der MSVÖ FB1 wiklich kommt ist auch nix sicher und ob er dann so "einfach" zu machen ist wie der SBF See.
Einfach nicht auf den Stoff bezogen sondern alles Binnen
auch die Praxis wie beim SBF See.

geri
16.06.2008, 23:46
hi

fb1 aus österreich international anerkannt gibt es nicht und wird es - so wie es aussieht-noch lange nicht geben. Hier sind auch noch Prüfungsmodalitäten nach nationalem und internationale recht auszuarbeiten.

Jetzt könnten unsere hier anwesenden Schiffsführerschulbetreiber umgekehrten Weg beschreiten und ihre Lobbyisten vorschicken.

Ihr bietet ja jetzt schon den SBF-See bzw. das Hr-Patent an.
Jetzt sollte man noch gegen geringe Gebühr diesen Schein auf einen österreichischen international (MSVÖ) umschreiben können.

Hier ist nämlich im Detail die Ungerechtigkeit.
Mein kroatischer FS gilt für mich nur in Kroatien, für Kroaten jedoch weltweit
der SBF See gilt für mich nur in Deutschland und für die Deutschen weltweit.
Für Holland,Frankreich,Griechenland,Italien,Spanien etc müßte ich ebenfalls die jeweiligen Scheine machen aber die Bürger fahren weltweit
Oder den FB2 wobei mein Boot nicht FB2 tauglich ist (wie bei vielen von uns !!!) Ich mache ja auch nicht den teureren C-Führerschein für den PKW.
Bei uns sind die Scheine ans Verkehrsrecht gebunden und umschreiben geht ja auch bei den PKW FS auch.

mfg Geri

rotbart
19.06.2008, 08:57
hi

Hier ist nämlich im Detail die Ungerechtigkeit.
Mein kroatischer FS gilt für mich nur in Kroatien, für Kroaten jedoch weltweit
der SBF See gilt für mich nur in Deutschland und für die Deutschen weltweit.
Für Holland,Frankreich,Griechenland,Italien,Spanien etc müßte ich ebenfalls die jeweiligen Scheine machen aber die Bürger fahren weltweit
Oder den FB2 wobei mein Boot nicht FB2 tauglich ist (wie bei vielen von uns !!!) Ich mache ja auch nicht den teureren C-Führerschein für den PKW.
Bei uns sind die Scheine ans Verkehrsrecht gebunden und umschreiben geht ja auch bei den PKW FS auch.

mfg Geri
Hi
das ist so nicht richtig

Wenn ich als Deutscher einen kroatischen Schein machen, gilt der auch für mich (genau wie für Dich) nur in Kroatien.

und bei PKW geht das auch nur in der EU halbwegs problemlos HR ist nicht EU !

Also sooo ungerecht ist das ganze garnicht und was bedeutet Dein Boot ist nicht FB2 tauglich - das hat doch überhaupt nicht mit der Erlaubnis zu tun, mit dem FB2 darfst Du auch ein kleineres Boot fahren:ka5:

herbert
19.06.2008, 09:48
@Geri
Jetzt sollte man noch gegen geringe Gebühr diesen Schein auf einen österreichischen international (MSVÖ) umschreiben können.

Das hat es einmal gegeben, Mornar Motorist auf MSVÖ Schein.

ABER jetzt geht nix mehr nicht einmal SBF See auf FB2
FB2 auf SBF See auch nicht obwohl der MSVÖ Schein von der Ausbildung über dem SKS liegt.

rotbart
19.06.2008, 10:14
@Geri

ABER jetzt geht nix mehr nicht einmal SBF See auf FB2
FB2 auf SBF See auch nicht obwohl der MSVÖ Schein von der Ausbildung über dem SKS liegt.

Hi Herbert
mal ganz losgelöst von Ausbildungsstandards !!!!!!

Es geht nur im Wege eines bilateralen Vertrages , bis EU Regeln da sind, wird von uns hier wahrscheinlich keiner mehr eine Umschreibung brauchen:biere: :biere:
Das liegt aber an der öster. Regierung, denn D hat eine Reihe solcher Vertäge geschlossen.

Jugocaptan
19.06.2008, 11:41
@Geri

Das hat es einmal gegeben, Mornar Motorist auf MSVÖ Schein.

ABER jetzt geht nix mehr nicht einmal SBF See auf FB2
FB2 auf SBF See auch nicht obwohl der MSVÖ Schein von der Ausbildung über dem SKS liegt.

Da weis ich aber anderes, vor 20 Jahren haben die nicht mal den Kormilar umgeschrieben

herbert
19.06.2008, 16:02
Bin jetzt nicht sicher aber so bis 1982 ging es

Edwin wird das sicher auch wissen

geri
20.06.2008, 01:18
Hi
das ist so nicht richtig

Wenn ich als Deutscher einen kroatischen Schein machen, gilt der auch für mich (genau wie für Dich) nur in Kroatien.


Hi Roland

Aber als Deutscher wirst du den Kroatischen Schein nicht machen, da du mit dem selben Zeit- und Finanzaufwand den international gültigen SBF See machen kannst.:schlaumei


Also sooo ungerecht ist das ganze garnicht und was bedeutet Dein Boot ist nicht FB2 tauglich - das hat doch überhaupt nicht mit der Erlaubnis zu tun, mit dem FB2 darfst Du auch ein kleineres Boot fahren:ka5:

Warum soll ich den teureren und zeitaufwändigeren FB2 Schein machen wenn
ich mir nur C-Boot leisten kann(will):motz_4:

Ich hätte auch den SBF See gemacht aber der nutzt mir zB in Italien(Frankreich,Spanien,Griechenland)soviel wie das HR-Patent.
Kann anerkannt werden, muß aber nicht da Reisepass und FS nicht vom selben Staat sind.

Ungerecht ? ist, daß ich(wir) als Östereicher nur den kostspieligeren FB2 als international gültigen FS machen können.

gruß Geri

herbert
20.06.2008, 08:35
Welches Patent ?

Die ganze Diskussion relativiert sich wenn man bedenkt das 94 % der Österreichischen Motorbootfahrer, die bei uns die MSVÖ Praxistörn´s FB2 - 3 absolviert haben, NUR in Kroatien rumfahren.
Mir ist klar das die paar 100 nicht represantiv sind.
Wenn ich die HR Schein Inhaber die bei uns in den letzten 15 Jahren die Kurse besucht haben dazu zähle, kann man schon Rückschlüsse ziehen.

Ich denke das es bei Edwin´s Sailornet ähnlich ausssieht.

Edwin
24.06.2008, 22:17
Bin jetzt nicht sicher aber so bis 1982 ging es

Edwin wird das sicher auch wissen


Mit den alten Mornar Motorist (vor 01.01.1982) geht das immer noch! :ka5:

>>> LINK <<< (http://www.msvoe.at/files/fsafrm10.pdf)

L.G.

Edwin

sessa
27.06.2008, 07:27
Hier ist nämlich im Detail die Ungerechtigkeit.
Mein kroatischer FS gilt für mich nur in Kroatien, für Kroaten jedoch weltweit
der SBF See gilt für mich nur in Deutschland und für die Deutschen weltweit.
Für Holland,Frankreich,Griechenland,Italien,Spanien etc müßte ich ebenfalls die jeweiligen Scheine machen aber die Bürger fahren weltweit
Oder den FB2 wobei mein Boot nicht FB2 tauglich ist (wie bei vielen von uns !!!) Ich mache ja auch nicht den teureren C-Führerschein für den PKW.
Bei uns sind die Scheine ans Verkehrsrecht gebunden und umschreiben geht ja auch bei den PKW FS auch.

mfg Geri[/QUOTE]



Ciao Geri!!!

Ich kann dir nur voll und ganz zustimmen. Da müßte etwas gemacht werden für alle die ein kleines Boot haben. Es sollte ein kleines Patent geben, ohne viel Aufwand, Seemeilen und Nachtfahrten (nur wirklich notwendiger Stoff sollte unterrichtet werden) um für alle diejenigen Schlauchbooteigner einen Schein zu schaffen mit dem man problemlos im Ausland sein Boot benützen kann.
Aber ich glaube, dass da der MSVÖ mit den Schulen nicht so leicht bereit ist etwas zu bewirken in dieser Richtung, ist es doch viel Geld für die Ausbildungsstätten.

Ich galube aber, dass man nur über den ÖSV etwas bewirken kann. In dieser Richtung wäre es vielleicht gut von diesm Forum aus einen Vorstoss für ein solches kleines Patent zu machen. Rückendeckung von vielen hier im Forum wäre sicherlich vorhanden, und dass die Nachfrage nach so einem Schein da ist sieht man ja an der regen Diskussion.

Liebe Grüsse aus Villach

Gerhard

Bernhard
27.06.2008, 09:32
und ich bin dafür, dass es ab sofort einen kleinen autoführerschein gibt, der nur im wohnort, und im umkreis von 20 kilometern gilt, man nicht in der nacht fahren darf, dafür aber nur 20 fragen bei der prüfung, und keine praxis.......

ach ja, und dann kommt noch regenfahrverbot dazu....

könnte irgendjemand diesen thread bitte schließen, damit nicht noch lauter blödsinn geschrieben wird......

freunde merkt ihr das nicht: es gibt gesetzliche vorschriften, und die sind beim boot genauso einzuhalten wie beim auto, beim flugzeug, und weiß gott noch wo.

alles was noch zu diesem thema geschrieben wird ist absolut überflüssig (inkl. meines beitrages)

reini0077
27.06.2008, 10:34
nach soviel Schund der hier geschrieben wurde schließ ich mal den Thread.:stupid:

lg Reini