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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zum Kroatienpermit


Marc Pietsch
23.07.2008, 12:45
Hallo,

Habe mir ein neues(gebrauchtes) Zodiac Mk2 Futura gekauft.
Jetzt meine Frage dazu:
Der Vorbesitzer war mit dem Boot im Juni2008 in Kroatien und hatte das Boot angemeldet.Da ich jetzt im August mit dem selben Boot nach Kroatien fahre wüssten ja nur die eingetragenen Personen vom Hafenmeister geändert werden oder?
Das Permit müsste somit noch gültig sein?
Wie ist es aber in dem Fall wenn ich zuvor das Boot in Deutschland ummelde und dadurch ja auch eine neue Registriernummer bekomme?

Hatte jemand von euch schon einmal den selben Fall?

Freue mich auf eure Infos :chapeau:

stroich
23.07.2008, 15:41
Hallo,

Habe mir ein neues(gebrauchtes) Zodiac Mk2 Futura gekauft.
Jetzt meine Frage dazu:
Der Vorbesitzer war mit dem Boot im Juni2008 in Kroatien und hatte das Boot angemeldet.Da ich jetzt im August mit dem selben Boot nach Kroatien fahre wüssten ja nur die eingetragenen Personen vom Hafenmeister geändert werden oder?
Das Permit müsste somit noch gültig sein?
Wie ist es aber in dem Fall wenn ich zuvor das Boot in Deutschland ummelde und dadurch ja auch eine neue Registriernummer bekomme?

Hatte jemand von euch schon einmal den selben Fall?

Freue mich auf eure Infos :chapeau:

les dich mal bischen durch ....
die fragen hatten wir schon ....

hobbycaptain
23.07.2008, 15:49
les dich mal bischen durch ....
die fragen hatten wir schon ....

dann gib ihm wenigstens einen Link :ka5:

fricky
23.07.2008, 15:50
Das Permit müsste somit noch gültig sein?


das Permit gilt ohnehin nur 1 Jahr. Musst es so oder so in HR neu anmelden, egal ob mit alter oder neuer Nummer.

Gruss, Fricky.
--

Alf2T
23.07.2008, 16:32
das Permit gilt ohnehin nur 1 Jahr. Musst es so oder so in HR neu anmelden, egal ob mit alter oder neuer Nummer.

Gruss, Fricky.
--

Der Vorbesitzer war aber im Juni 2008 in Kroatien....:stupid:

Juni - August.....

fricky
23.07.2008, 17:08
Der Vorbesitzer war aber im Juni 2008 in Kroatien....:stupid:

Juni - August.....

oh mann o mann...:cognemur: 2008.... ok, wer lesen kann ist natürlich ganz klar im Vorteil....:confused- sorry.

Dann müsste das Permit schon noch gelten, auch wenn das Boot dann auf dich angemeldet ist.

Zum Anmelden eine Versicherungsbestätigung vorlegen, dann noch den Kaufvertrag als Eigentumsnachweis, evtl. den alten Bootsschein mitbringen, damit der Hafenmeister das auch zuordnen kann, dass das Permit für dieses Boot schon bezahlt wurde. Sollte eigentlich klappen, wenn der Hafenmeister mitspielt.

Vielleicht kommt ja noch ein Tip ausser dem Hinweis auf die Suchfunktion.:gruebel:

Gruss, Fricky.
--

reini0077
23.07.2008, 18:10
normalerweise müsste das Permit noch gelten. Da es sich ja aufs Boot bezieht.
Allerdings hängt dies vom Hafenkapitän ab wie er das sieht.
Aber wie heißt es so schön????

Das ist Kroatien

:lachen78: :lachen78: :lachen78:

lg Reini

DieterM
23.07.2008, 19:13
Hallo,

Habe mir ein neues(gebrauchtes) Zodiac Mk2 Futura gekauft.
Jetzt meine Frage dazu:
Der Vorbesitzer war mit dem Boot im Juni2008 in Kroatien und hatte das Boot angemeldet.Da ich jetzt im August mit dem selben Boot nach Kroatien fahre wüssten ja nur die eingetragenen Personen vom Hafenmeister geändert werden oder?
Das Permit müsste somit noch gültig sein?
Wie ist es aber in dem Fall wenn ich zuvor das Boot in Deutschland ummelde und dadurch ja auch eine neue Registriernummer bekomme?

Hatte jemand von euch schon einmal den selben Fall?

Freue mich auf eure Infos :chapeau:

Das gekaufte Boot bekam seinerzeit im Juni 2008 eine kroatische Küstenfahrgehmigung mit der Vignette auf die alte Bootszulassung und den vorhergehenden Bootsbesitzer und die seinerzeit vorgelegte mitfahrende Personenliste.

Da Du neuer Besitzer dieses Bootes bist, benötigst Du eine neuen Bootszulassung auf Deinen Namen mit ev. neuer Bootszulassungsnummer, das ist wichtig um Deinen Besitz an diesem Boot nachweisen zu können. Mit der alten Bootzulassung kannst Du nicht den Besitznachweis in HR antreten im Hafenbüro und Anträge stellen.

Damit kannst Du mit der alten HR-Vignette nichts anfangen, da diese nur für den vorhergehenden Besitzer ausgestellt wurde. Wenn Du aber beim Neu-Antrag im Hafenbüro die alte Bescheinigung des Vorbesitzers mit vorlegen kannst, könnte der Hafen-Kapitano ev. eine Ausnahme machen und diese anerkennen, wie Dir hier Reini schon sagte, aber es ist Ermessungssache.

Die ev. fällige Neu-Gebühr für eine Vignette ist jd. für das ZODIAC noch recht bescheiden. :biere:

Allerdings muß Du einen Personenliste der Mitfahrenden + Dir selbst mit vorlegen. Die alte Liste vom Vorbesitzer hat keinen Wert mehr.

Hat der Vorbesitzer jd. die Unterlagen der Vignette zurückbehalten, dann hast Du sowieso schlechte Karten, weil er mit diesen jederzeit einen neuen Aufkleber bekommen kann für ein anderes Boot, bzw. einen Rabatt im nächsten Jahr beantragen kann. Merke: die schriftliche Bescheinigung ist das wichtige Dokument und gehört zus. mit der Personenliste ja sowieso mit anBord des zugelassenen Bootes (steht drauf!).

Marc Pietsch
23.07.2008, 20:07
Na hoffentlich habe ich dann einen netten Capitano in Mali Losjni :seaman:
was wäre wenn ich das Boot erst nach meinem Urlaub in Deutschland ummelde?

stephen
23.07.2008, 22:47
Na hoffentlich habe ich dann einen netten Capitano in Mali Losjni :seaman:
was wäre wenn ich das Boot erst nach meinem Urlaub in Deutschland ummelde?

Dann würdest du vortäuschen, dass das Boot nicht dir, sondern noch dem Vorbesitzer gehört. Wenn der Vorbesitzer da mitspielt, dir seine Papiere (Zulassung aus Deutschland, Permit aus Kroatien, Versicherungsbescheinigung) aushändigt, dir eine schriftliche Bestätigung mit Personalausweiskopie, aus der hervorgeht, dass er dir gestattet, sein Boot zu benutzen, könnte es funktionieren. Wenn ich der Vorbesitzer wäre, würde ich Abstand davon nehmen. :stupid:

Also, am besten drückst du deinen Obolus (rd. 70 €) ab und bist auf der sicheren Seite.


Gruß
Stephen

rotbart
24.07.2008, 11:23
Hi
also wenn man genau nachdenkt :

Die Vignette ist wie das Öster. (Abzockmaut) Pickerl die sichtbare Dokumentation, dass die Gebühren für dieses Fahrzeug bezahlt worden sind.
Da die Kroaten (verständlich) illegalem Verchartern vorbauen wollen bestehen Sie auf Crewliste etc.
Aber der Wechsel im EIGENTUM eines Schiffes spielt hier (normaler Weise) keine Rolle und im Permit müsste eigentlich nur der Eigner geändert werden.

ABER

Die kurze Zeit zwischen Permit und Wechsel des Eigentümers lässt den Verdacht einer verdeckten Vercharterung aufkommen
Die bestehende Crewliste lässt für Dich und Familie u.U. keinen Platz mehr, da die Zahl der eintragbaren Personen ja beschränkt ist


Konsequenz im Sinne eines ruhigen Urlaubs => neues Permit (Vignette kann ja kleben bleiben:motz_4: )

goeberl
24.07.2008, 11:59
Konsequenz im Sinne eines ruhigen Urlaubs => neues Permit (Vignette kann ja kleben bleiben:motz_4: )

roland, ich würd schon die neue vignette kleben. bin mir jetzt nicht sicher, ob die nummer des klebestreifens, der auf die personenliste kommt, nicht auch auf der vignette steht. aber auf alle fälle gibts auf einer neuen vignette ein neues ablaufdatum und wenn das auf dem pickerl nicht mit dem in den papieren übereinstimmt, dann hast sicherlich ein problem.

und deine österreich-vignettenphobie kommentier ich lieber nicht weiter.

lg martin

rotbart
24.07.2008, 12:53
......... aber auf alle fälle gibts auf einer neuen vignette ein neues ablaufdatum und wenn das auf dem pickerl nicht mit dem in den papieren übereinstimmt, dann hast sicherlich ein problem.

lg martin

STIMMT:chapeau: :chapeau: :chapeau:

zu kurz gedacht :cognemur:

DieterM
24.07.2008, 17:01
roland, ich würd schon die neue vignette kleben. bin mir jetzt nicht sicher, ob die nummer des klebestreifens, der auf die personenliste kommt, nicht auch auf der vignette steht. aber auf alle fälle gibts auf einer neuen vignette ein neues ablaufdatum und wenn das auf dem pickerl nicht mit dem in den papieren übereinstimmt, dann hast sicherlich ein problem.

...

lg martin

Genauso ist es, die laufende Nummer der kroatischen Vignette wird oben in den Leerkasten des Formblattes der Personenliste geklebt und mit der auf den Boots-Eigentümer (!) geschriebenen Fahrgenehmigung zusammengeheftet. Die Vignette wird ans Boot geklebt und die Paiere müsssen mit anBord geführt werden. Alle drei Sachen gehören mit dem Boot und dem Besitzer zusammen.

Aus meiner Sicht hat ein Nachbesitzer keine Chance diese zu übernehmen.