Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Sachmängelhaftung Privatverkauf Ebay Zodiac
Hallo an alle aktiven hier bei den rubberdogs,:cool:
wie ich schon gelesen habe sind auch einige members hier,
die sich rechtlich ganz gut auskennen.
möchte in kurzen zügen meinen fall schildern:
wir haben im märz dieses jahres bei ebay ein gebrauchtes schlauchboot zodiac bj 92 verkauft (mit versand 780€)
mit dem hinweis es sei aus hypalon. (hatte ich gedacht )
der käufer hat das boot mindestens einmal benutzt und war zufrieden ( in deutschland )
dann war er in kroatien im urlaub und es ist wohl etwas kaputt gegangen ( wasser kommt rein, speedschlauchtaschen lösen sich ab etc.. )
und er will es mir ( jetzt september )kaputt zurückgeben !
ich dachte erst es wäre ein scherz, aber nein er ging zum anwalt, und nun ist die klage im haus.
und beruft sich darauf daß das boot nicht aus hypalon wäre
( damit hat er nach jetzigem wissensstand auch recht )
und er wollte nur so eins aus diesem material.
finde das jetzt aber ziemlich spanisch weil er ja alles zodiac
material ( prospekte anleitung ect, ) beim kauf von mir bekommen hat und nicht gleich nach erhalt des bootes reklamiert hat , sondern erst jetzt wo es kaputt ist.
in 2006 hatte ich es noch am bodensee zur durchsicht und man hat die spitzen der speedschläuche
nachgeklebt und ventile gewechselt, mehr war nicht nötig.
meine fragen wären nun folgende:
wie würdet ihr euch jetzt an meiner stelle verhalten ?
kann es sein das sich an einem sehr guten boot welches ich nur wegen vergrößerung verkauft habe, mit dem wir immer am gardasee waren , plötzlich die nähte der speedschläuche sich ablösen und scheinbar teile vom boden.
ist es nicht eher wahrscheinlich das sich da ein anwendungsfehler eingeschlichen hat?
ich danke allen schon einmal vorab.....
Ich bin kein Jurist, nur meine Meinung: Deine Ware hatte nicht die zugesicherte Eigenschaft - damit ist die ebay-Auktion angreifbar, sogar wenn Du da die Klauseln Gewährleistungsausschluss/Rücknahmeverweigerung etc. drin hattest. Zodiac hat früher auch (z.B. GR's) aus Hypalon gebaut - es hätte also sein können.
Vielleicht kannst Du dem Ersteigerer/Käufer aber etwas für seine Nutzung im Urlaub in Rechnung stellen, wenn Du's zurücknimmst? Geht das auch als Privatmann?
Reinhard
P.S.: Wenn das halbe Jahr rum ist, muss er Dir allerdings nachweisen, dass es auch schon zum Kauftag aus PVC war !!!! (Spässle)
jepp, das wäre möglich,
aber so wie er es beschrieben hat ist es jetzt unbrauchbar,
das macht die sache ja nicht einfacher.......
gruß ctender
Ergänzend zu Chester's Aussagen meine Auffassung dazu: Er kann den Kauf rückgängig machen, oder Preisminderung verlangen, da das Boot nicht aus dem zugesicherten Hypalon besteht.
Allerdings steht der nun entstandene Materialschaden nicht in Zusammenhang mit der Hypalon-Frage, da ein solcher Schaden bei entsprechender Beanspruchung sowohl bei PVC als auch bei Hypalon auftauchen könnte.
Diesen Schaden kann er also nicht bei Dir reklamieren mit Hinweis, es sei kein Hypalon. Auch mit anderen Begründungen kann er diesen Schaden nicht reklamieren, da Du hoffentlich in der Privatauktion die vorangegangenen Reparaturen erwähnt hast (ansonsten könnte er arglistige Täuschung geltend machen) und zudem Gewähleistung und Garantie ausgeschlossen hast.
Das bedeutet also: Wenn er nun das Boot zurückgeben möchte (wegen des fehlenden Hypalon), muss er zunächst den von ihm verursachten Schaden fachmännisch beheben lassen, das Boot also den Zustand bei Verkauf wiederherstellen. Alternativ kann er das Boot zurückgeben, muss aber entsprechend der zu erwartenden fachmännischen Reparatur eine Minderung des zurückgeforderten Kaufpreises hinnehmen.
Sollte er dies nicht akzeptieren, würde ich mir an Deiner Stelle auch einen Anwalt nehmen, was zwar teurer aber effizienter ist. Dabei würde ich versuchen, mit dem Anwalt ein Pauschalhonorar und die entsprechenden Leistungen zu vereinbaren, um die Kosten unter Kontrolle zu halten.
Grüße
Fujak
Zunächst mal, Ctender: Wenn Du Deinen Vornamen benutzt, wirst Du mehr Antworten bekommen!
Unbrauchbar? Hmmh ... von 1 X Kroatien ??????
Ich würd das ganze hier öffentlich aber auch nicht diskutieren!
Reinhard
Zunächst mal, Ctender: Wenn Du Deinen Vornamen benutzt, wirst Du mehr Antworten bekommen!
Unbrauchbar? Hmmh ... von 1 X Kroatien ??????
Ich würd das ganze hier öffentlich aber auch nicht diskutieren!
Reinhard
hallo reinhard,
gerne darfst du auch nick zu mir sagen,
das machen eigendlich eh alle.
das ist ja bestandteil meiner frage wie so etwas sein kann?
war mit dem boot zig mal am gardasee immer mit frau und kind und da war garnichts !
und bei der durchsicht beim händler mussten nur die schutzleisten unter den tubes angeklebt werden.
gruß nick
trolldich
08.09.2008, 16:49
Hi,
ich hatte mal einen ähnlichen Fall. Um es kurz zu machen: Hast du in deinem Angebot nicht einen solchen oder ähnlichen Disclaimer haftest du. Hat der Artikel nicht die von dir zugesicherte Eigenschaft haftest du ebenfalls. Sche...aber so ist's nunmal.
Disclaimer:
Ich bitte zu berücksichtigen, dass ich kein Händler sondern Privatperson bin. Das neue EU-Recht schreibt jedoch vor, dass nun auch Privatleute eine Garantie von einem Jahr und Umtauschrecht auf alle Produkte geben müssen, es sei denn, dass sie dies ausschließen. Ich übernehme keine Garantie. Ferner sind Sie im Gegensatz zum neuen Verbraucherschutzgesetz als Käufer damit einverstanden, keinen Gebrauch vom neuen Garantie-Gesetz zu machen. Mit Ihrer Gebotsabgabe bestätigen Sie das Sie auf den Umtausch, Reklamationen oder Rückgabe ausdrücklich verzichten, sich zur Abnahme verpflichten und dies als Vertrag anerkennen. Dies gilt für all meine laufenden Auktionen. Bezahlung per Vorkasse (Überweisung) oder bei Übergabe.
also du meinst :
ich kaufe mir ein auto weil der verkäufer sagt es ist verzinkt, dann habe ich einen unfall, der wagen is hinne, aber jetzt sehe ich das er doch nicht ganz sondern nur teilverzinkt ist, " na gut denke ich mir und geb den kaputten wagen jetzt hat zurück !:cognemur:
so was soll möglich sein ?
mfg.nick
...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!
Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!
Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!
Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!
Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.
Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!
Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.
Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden:chapeau::chapeau:
jepp stebn
ich lass mich mal überraschen...
gruß nick
Erich der Wikinger
08.09.2008, 20:24
Hallo Nick,
dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.
Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.
Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.
Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.
Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.
Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.
Gruß Erich
Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht :gruebel:
Aber ich würde mich dagegen währen!!!
Gruß
Alex
hobbycaptain
08.09.2008, 20:30
Aber unwissenheit schützt vor Strafe nicht :gruebel:
Aber ich würde mich dagegen währen!!!
Gruß
Alex
ich würde mich dagegen wehren :gruebel: .
Und die Unwissenheit, die nicht vor Strafe schützt, gilt in der Stvo, im ABGB und sonst wo, aber nicht im ebay.
...ihr verwechselst hier wieder Garantie und Gewährleistung!!
Garantie muss keiner geben! Ist nur freiwillig!
Gesetzlich gibt es nur eine Gewährleistung und soviel ich weiss gibt es kein Gesetz wo eine Privatperson eine Gewährleistung geben muss!
Oder hat einer schon den Gesetzestext gesehen/gelesen?? Davon wird immer nur geredet!!
Nur bei einer Sache muss eine Privatperson haften! Uns zwar dann wenn Mängel verschwiegen werden.
Wenn aber aus "Unwissenheit" eine Falsche Angabe gemacht wird glaube ich nicht dass man als Privatperson haften muss!
Wenn der Käufer keine Ahnung hat muss er sich eben informieren bei jemanden der Ahnung hat.
Hier gibt es aber genug Anwälte die sich damit besser auskennen und sich dazu bestimmt melden werden:chapeau::chapeau:
Stefan, nicht böse sein, aber, was Du da schreibst, ist komplett unrichtig.
1. Selbstverständlich haftet auch der private Verkäufer.
Er kann gegenüber dem privaten Käufer die Mängelgewährleistung ausschließen.
2. Das kann der gewerbliche Verkäufer dem Verbraucher gegenüber nicht.
3. Und selbstverständlich wird für die Zusicherung von Eigenschaften gehaftet, gar keine Frage - Regelung: § 434 I/II BGB.
Padmos
Hallo Nick,
dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.
Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.
Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.
Gruß Erich
Stimmt auch nicht ganz, Erich.
Wenn die "Eigenschaft" Hypalon zugesichert wird, muß sich der Verkäufer daran festhalten lassen.
Basta.
...und im Prozeß IST das ein Riesenproblem.
Was den Mangel anbetrifft und die Reparatur durch die Fachfirma:
a) Muß der Käufer den Mangel zwar beweisen (also sein Vorhandensein bei Gefahrübergang).
b) Letztlich wird es aber darauf ankommen, ob es sich insoweit um normalen Verschleiß handelt oder eine Reparatur, die schlichtweg insuffizient war - und für das Gegenteil trägt der Verkäufer die Beweislast.
...und das ist im Prozeß ebenfalls ein ziemlicher Brocken - v.a. gemessen am Streitwert, denn hier wird es gegegebenenfalls auf ein Sachverständigengutachten ankommen, das die Kosten des Rechtsstreits mit ziemlicher Sicherheit übersteigt.
...nix für ungut.
Grüße
Flo alias Padmos
trolldich
08.09.2008, 20:56
So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.
So wie Padmos es erklärt so hat es mir mein RA auch erklärt und so ist es! (Habe ihn gerade mal angerufen und den Fred durchlesen lassen)
Eine zugesicherte Eigenschaft (Hypalon) fehlt und das ist ein ziemliches Problem.
...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt....:biere:...
...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...:cool:
Grüße aus dem Allgäu...
Flo...
Stefan, nicht böse sein
..wieso sollte ich böse sein???
...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!
Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung:ka5: aber das warst du wohl nicht
noch etwas gefunden!!
...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
Hallo Nick,
dies ist jetzt keine rechtsverbindliche Auskunft.
Aber: Die Tatsache, dass es sich nicht um Hypalon handelt, hat nix damit zu tun, dass das Boot kaputt ging.
Wenn Du beweisen kannst, (und da sieht es gut aus, wenn Du einen Beleg für die Durchsicht z. B. Rechnung hast) dass das Boot von einer Fachfirma repariert wurde, hat der Reklamierende schon mal schlechte Karten.
Da Du ja aus Unkenntnis eine Falschauskunft gegeben hast, sollte auch dies kein Riesenproblem darstellen.
Einen Anwalt wirst Du aber ziemlich sicher benötigen, denn hier sollte ein Fachmann Deine Rechte wahren.
Hoffentlich geht alles gut für Dich aus.
Vor Gericht und auf See bist Du in Gottes Hand.
Gruß Erich
Hallo Erich,
das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre.
zumal er ja gleich nach erhalt der hersteller angaben hätte reklamieren können.
nun isses aber angeblich kaputt !
nach ca. 3 - 4 monaten und mehrmaligem gebrauch :confused-
gruß und danke
nick
trolldich
08.09.2008, 21:17
...woran das wohl liegen könnte, dass da Dein Ra mit mir übereinstimmt....:biere:...
...aber ich bin natürlich froh, dass der Kollege dieselbe Auffassung vertritt...:cool:
Grüße aus dem Allgäu...
Flo...
Ja, ja, mein Ra ist halt ein cleveres Kerlchen :lachen78: Nicht nur im Allgäu sitzen prima Leute! :biere:
..wieso sollte ich böse sein???
...ich habe nochmal ein bisschen nachgeschaut!!
Danke hast recht beim Privatverkauf gibt es eine Haftung wenn man diese nicht ausschließt.
Da hatte wohl der Rechtsanwalt im Fernseh keine Ahnung:ka5: aber das warst du wohl nicht
noch etwas gefunden!!
...beim Privatverkauf gibt es keine Beweislastumkehr, das heisst der Käufer muss sofort nach Übergabe den Mangel beweisen!!
Also ja und nein.
Ja - der im Fernsehen bin ich NICHT gewesen.
Nein - das mit der Beweilastumkehr stimmt zwar.
ABER: Die Beweislast des Käufers ist sozusagen "zweigeteilt" - zunächst muß der Käufer beweisen, DASS ein Mangel vorhanden ist.
Bei der Frage, ob dieser bei ÜBERGABE bereits vorhanden WAR, gibt es durchaus Beweislasterleichterungen.
Denn wenn es dem Käufer gelingt, zu beweisen, dass der Mangel konstruktions- oder wie hier: reparaturbedingt - (wieder) aufgetreten ist (sein könnte, wir wissen es ja nicht im konkreten Fall) und durch bestimmungsmäßigen Gebrauch nicht vermieden werden konnte, wird die Schlußfolgerung , dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war,
zulässig sein...
...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist - besonders dann, wenn, wie hier, die Sache bereits gebraucht wurde (und zwar auch vom Käufer, wenn es sich um eine gebrauchte Sache handelt :cognemur:).
....usw. usw. usw. usw.....
...Grüße vom Flo...
trolldich
08.09.2008, 21:55
...grundsätzlich würde ich aber im Prozeß erstmal behaupten, dass der Mangel vom KÄUFER zu vertreten ist -
Ihr RAs seit ja schon Säcke :lachen78::lachen78::lachen78:
:biere:
also ich sag für heute erstmal
so richtig danke :chapeau: für die vielen meinungen und vorschläge
daß das nicht ganz einfach wird denke ich mit schon,
aber man kann sich nicht alles gefallen lassen auch nicht als
verkäufer ! :schlaumei
grüße aus dem allgaeu
nick
das ist ja das was ich auch meine, den käufer hätte es nie und nimmer gestört wenn nichts kaputt gegangen wäre.
Vielleicht hat der Käufer aber genau aus diesem Grund auf ein Hypalonboot bestanden? Weil bei diesen hinterher keine Schweissnähte o.ä. aufgehen können?
Nun ist aber was kaputt gegangen und der Käufer wird es darauf beziehen, dass eben genau diese Schäden mit einem Hypalonboot nicht passiert wären. Wo er evtl. auch Recht haben könnte.
Wäre natürlich auch schön wenn man hier die andere Seite hören könnte?
In Punkto Kaufbeschreibung hast Du eben eine wichtige Sache verwechselt (gewollt oder nicht/uninteressant). Pvc-Boote haben nicht diesselbe Langlebigkeit wie Hypalonboote und bei einem 16 Jahre altem PVC Boot gibt es eben dann auch mal schnell Ermüdungserscheinungen. Muss nicht, kann aber eben sein wie man sieht.
Ich würde Dir aber auf jedenfall empfehlen eine aussergerichtliche Lösung zu finden.
gerald11
08.09.2008, 23:44
Hallo,
irgendwie kommen hier drei Fragen durcheinander:
A: besteht ein Grund den Kauf rückgängig zu machen ?
B: wenn ja wie soll er annuliert werden (ex nunc/ ex tunc)?
C: und damit zusammenhängend -> wer hat den zwischenzeitlich entstandenen Schaden zu tragen?
Aber mein Tippp wäre, versuche eine Kulanzlösung zu erreichen (z.B. gib einen Teil des Kaufpreises zurück), denn einen Teil der Anwalts- und Prozesskosten wirst du sicher tragen müssen, und der ist ganz sicher mehr als der Verkaufserlös.
HaraldGesser
09.09.2008, 09:09
Hallo Nick,
bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden.
Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten.
Grüße
Harald
Ihr RAs seit ja schon Säcke :lachen78::lachen78::lachen78:
:biere:
...na ja, ein bißchen Strategie muß ja schon sein...:smileys5_
Hallo Nick,
bei dem Streitwert und der unklaren Situation würde ich in jedem Fall versuchen eine gerichtliche Lösung zu vermeiden und mit dem jetzigen Besitzer eine kulante Regelung zu finden.
Finanziell kannst Du bei einem Gerichtsverfahren in Anbetracht der zu erwartenden Kosten, auch bei einem Teilerfolg, nur drauflegen. Daß Du zu 100 Prozent vor Gericht Recht bekommst kann man wohl ausschließen, mir würde es jetzt darauf ankommen die Anwaltskosten niedrig zu halten.
Grüße
Harald
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...
...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist.
Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden...
....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird....
weil:
1. die vorgerichtlichen Kosten bereits angefallen sind.
2. dto für eine Gerichtsgebühr
3. vorgerichtlich gerade KEINE Einigung erzielt worden ist
4. der gute Nick vielleicht auch Gegenrechte geltend machen könnte,
als da wären:
a) Nutzung des Bootes
b) Mängel, verursacht durch den Käufer
5. Die Kosten unter 1/2 vom Verkäufer zum jetztigen Zeitpunkt, selbst wenn noch eine außergerichtliche Einigung erzielt werden würde, mit ziemlicher Sicherheit auf jeden Fall getragen werden müßten.
...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht.
Grüße
Flo
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...
........
Grüße
Flo
Nun freu ich mich als User wirklich, dass sich die Juristen dem Thema hier annehmen. :chapeau:
Nur Flo, Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. :gruebel:
Kannst Du nicht beim Sachlichen bleiben? :schlaumei
Reinhard
Nun freu ich mich als User wirklich, dass sich die Juristen dem Thema hier annehmen. :chapeau:
Nur Flo, Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. :gruebel:
Kannst Du nicht beim Sachlichen bleiben? :schlaumei
Reinhard
Reinhard,
habe ich noch nie gemacht, aber jetzt bitte ich (ganz ausnahmsweise) darum, mal die Suchfunktion im Zusammenhang mit Sachmängeln oder schiefgelaufenen Reparaturen zu bemühen.
In diesem wie dem "Blauen".
Du wirst feststellen, dass immer und immer wieder dieselben falschen Auskünfte gegeben werden....
Da muß ein kleines "Spaßerl'" zu Beginn einer erneuten Richtigstellung schon mal erlaubt sein - ich meine, wahrscheinlich hast Du den Beitrag ja verfolgt....:smileys5_
Und Jungs, ganz ehrlich:
Wenn das für Euch arrogant klingt, was ich schreibe und wie ich schreibe - dickes sorry
...und dann laßt Euch folgende Gegenfrage gefallen:
Wie sachlich ist es, jemandem, der echt ein Rechtsproblem hat, Ratschläge zu erteilen, die mit den gesetzlichen Grundlagen unvereinbar sind??
...nix für ungut...:biere:
.... ich habe gestern nochmal überlegt was der Rechtsanwalt damals beim Fernsehsender mit dem Ball und der 1 hinten gesagt hatte!!!
Rechtsirrtum: "nach dem neuen EU-Recht" da sagte er diese gibt es nicht.
Das scheint es auch nicht zu geben, aber das wird wohl nichts daran ändern dass es das Gesetz der Sachmängelhaftung gibt und auch für Privatverkäufe gilt.
Ich habe mich wohl etwas täuschen lassen:cognemur::cognemur:
Nach der Ausstrahlung hatte ich nämlich meine Meinung über Privatverkäufe etwas geändert.
So hier nochmal ein paar Irrtümer:
http://www.hoaxbusters.de/static/rizzoArticle19.php
Servus Stefan,
vorzüglicher Hinweis (meine ich ernst) :chapeau:.
Da werden endlich mal ein paar Dinge klargestellt....
Grüßle
Flo
trolldich
09.09.2008, 19:11
...Deine Einstiege ins Thema klingen für mich ziemlich arrogant. :gruebel:
Hi Reinhard,
für einen Ra meine ich ein mehr als freundlicher Auftritt. Da bin ich aus dem Berufsleben aber ganz anderes gewohnt.
RAs können nicht anders. Das ist von denen nicht böse oder arrogant gemeint. Die werden nicht so...DIE SIND SO!!! :biere::lachen78::lachen78::lachen78:
Erich der Wikinger
09.09.2008, 20:10
Hallo Flo,
da musst Du kein sorry machen, denn Deine Auskunft ist rechtsicher.
Dennoch muss ich noch mal kurz drauf rumreiten.
Erst muss mal behandelt werden - und das wird schwer - ob der "Beklagte" wissen konnte, dass es sich um Hypalon gehandelt hat.
Es geht auch um die Frage, ob der Mangel bei der Bootsübergabe vorhanden war, oder erst später entstanden ist.
Da kommt es m. E. auch sehr auf den Richter an, wie die Sache mit der Falschauskunft "Hypalon" bewertet wird.
Evtl. kann der Beklagte beweisen, dass das Boot erst kurz vorher ordnungsgemäß repariert hat.
Evtl. kann Nick dann wieder den Betrieb verklagen, welcher die Reparatur nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
Bin mal gespannt wie es ausgeht. Nick, gibt uns bitte Bescheid was rausgekommen ist.
Flo ich danke Dir noch mal für Deine super Auskunft, auch wenn es mich nicht betrifft. Da kann man immer wieder etwas lernen.
Aber trotzdem gilt: Vor Gericht und auf hoher See bist Du in Gottes Hand
Recht haben heißt nicht Recht bekommen
Gruß Erich
trolldich
09.09.2008, 20:24
Erst muss mal behandelt werden - und das wird schwer - ob der "Beklagte" wissen konnte, dass es sich um Hypalon gehandelt hat.
Gruß Erich
Erich, der Beklagte muss es nicht wissen! Er hat die Eigenschaft "Hypalon" zugesichert und das war's! Irrtum, Unwissenheit etc. hilft da nichts. Ich habe diese Erfahrung leidvoll selber machen müssen. Der Richter hat's mir gut und teuer erklärt. :cognemur:
hallo erich,
du sprichst mir aus der seele.
wie auch immer das ausgehen wird ich bin gespannt,
nicht das ich sowas gebraucht hätte nein das wirklich nicht.
ich selber habe auch schon gebrauchte und neue schlauchies zerstört ( an zweifingersteinen oder weil ich einfach zu blöde war etwas luft rauszulassen wärend das boot in der sonne kochte ) ist alles schon passiert. ehrlich.
habe aber daraus gelehrnt , das passiert mir heute nicht mehr ( hoffentlich ).
wenn zugelassen wird, das wir eine sache kaufen , kaputtmachen , und dann ( am besten noch mit wertausgleich zurückgeben können )...........aber hallo ?
"apollo an houston wir haben ein problem"
und nicht zuvergessen ich habe mir das mit dem hypalon ja nicht aus den fingern gesaugt, sondern eigentlich von der zodiac page himself.
under der rubrik service und reps,
steht eindeutig : handverklebte boote sind aus hypalon........
thermoverschweiste : aus strongan.........
und da bei unserem der boden und die speedschläuche zu 100 % verklebt sind, bin ich davon ausgegangen das unsers aus hypalon ist.
mfg.nick
Hi Reinhard,
für einen Ra meine ich ein mehr als freundlicher Auftritt. Da bin ich aus dem Berufsleben aber ganz anderes gewohnt.
RAs können nicht anders. Das ist von denen nicht böse oder arrogant gemeint. Die werden nicht so...DIE SIND SO!!! :biere::lachen78::lachen78::lachen78:
Da schlage noch einmal das Thema auf und kann mir ein Schmunzeln echt nicht mehr verkneifen....
Denn der Oliver ist zwar wahrscheinlich kein Ra...
...aber, wo er Recht hat, hat er....Recht....:lachen78:
und nicht zuvergessen ich habe mir das mit dem hypalon ja nicht aus den fingern gesaugt, sondern eigentlich von der zodiac page himself.
under der rubrik service und reps
Welche Bestätigung liegt denn vor, dass das Boot nicht aus Hypalon ist?
Wann hat er das erfahren?
LG
Gert
HaraldGesser
09.09.2008, 23:57
...ja, ja. Der gute Harald...was der so alles weiß...
...blöd nur, dass die Klage schon eingereicht ist.
Man könnte, ich schreibe ausdrücklich "könnte", auch hinterfragen, inwieweit die Kosten bei Deinem Vorschlag vielleicht auch mehr werden...
....was mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird....
--------
...Harald sei mir bitte nicht böse, aber sooo einfach, wie Du es darstellst ist es ganz und gar nicht.
Grüße
Flo
Hallo Flo,
da kommt ja wohl von berufener Seite ein Einspruch. Ich hatte zwar nicht vor etwas einfach darzustellen sondern mein Rat ging dahin, Rechtsanwaltskosten niedrig zu halten.
Nach meinen schlichten Vorstellungen muß er bisher im schlimmsten Fall, was eher unwahrscheinlich ist, 780 Euro zurückzahlen plus Rechtsanwaltskosten des Klägeranwalts plus der Gerichtsgebühren, die dürften nicht allzuhoch sein.
O.K., das war, wie Du schreibst, ein schlechter Rat. Vielleicht kannst Du die Sache ja noch etwas näher erklären. Mit Deiner Erfahrung kannst Du ja die Erfolgsaussichten bestimmt einigermaßen abschätzen. Was wird eine rechtsanwaltliche Vertretung, eventuell mit Gutachter, am Ende an Plus bringen? Fände ich interessant zu wissen, als Beklagter sowieso.
Grüße
Harald
...ehmm nur mal so bei meiner Rechtsschutz...sind Wasserfahrzeuge ausgenommen!!!:cognemur:
ein Brief von RA kostete mich 400€ (10% vom Streitwert):ka5::ka5:
Welche Bestätigung liegt denn vor, dass das Boot nicht aus Hypalon ist?
Wann hat er das erfahren?
LG
Gert
hallo gert,
es gibt da noch keine verbindliche bestätigung !
nach aussage meines händlers könnte es auch aus hypalon
sein oder gemischt.
er meinte in den 40jahren seines werkens, habe er schon
etliches, gerade von großen herstellern erlebt.
mfg.nick
ps. wie findet ihr die darstellung der zodiac seite ?
in bezug auf die klare material definierung ?
Erich der Wikinger
10.09.2008, 14:16
Ich Paragraphenreiter würde jetzt Zodiac verklagen, da deren homepage wohl falsch ist. Quatsch, war nur Spaß. Vielleicht findet aber ein guter Richter das genauso und Nick kommt gut davon.
Nick, ich würde es Dir gönnen, wenn Du gut aus der ärgerlichen Sache rauskommst.
Flo, ich hoffe sehr, Du irrst Dich mit Deiner Einschätzung, aber da Du ja mehr mit der Materie zu tun hast habe ich da nicht so viel Hoffnung.
Gruß Erich
Na da würd ich doch echt erst mal behaupten, das Boot SEI aus Hypalon.
Dann soll er doch erst einmal das Gegenteil beweisen. Wer gibt ihm dann eine Bestätigung? Zodiac etwa? Oder hat dann vielleicht er das Gutachterkosten-Risiko?
Der Richter wird zunächst genüsslich das Geschreibsel abheften - 'nen Termin vereinbaren und auf einen Vergleich hinwirken. Klappt das nicht, wird er einen Gutachter bestellen. Und er wird sauer auf den sein, der sich nicht vergleichen will.
Reinhard
Dass ein Mangel vorliegt muss immer der Käufer beweisen. Also derzeit liegt noch kein Sachmangel vor.
Du hast ja auch nicht angegeben, welche Gewebeschicht aus Hypalon ist, oder?
Was für ein Modell ist es?
Gert
no sir ,
natürlich nicht ! gewebeschicht hört sich aber cool an.
habe mich auf zodiacs ( ansonsten ja sehr gute informationen berufen )
du meinst etwa ...........
das teile des bootes .......
das sagte mir mein händler auch schon so ähnlich daß das möglich wäre.
mfg.nick
hobbycaptain
11.09.2008, 09:25
Dass ein Mangel vorliegt muss immer der Käufer beweisen. Also derzeit liegt noch kein Sachmangel vor.
Du hast ja auch nicht angegeben, welche Gewebeschicht aus Hypalon ist, oder?
Was für ein Modell ist es?
Gert
is natürlich Blödsinn.
Wenn das Material Hypalon ist, dann auch immer nur die äußerste Schicht, genauso wie bei einem PVC-Gewebe auch nur die äußerste Schicht aus PVC ist.
Wir der name Gewebe schon sagt, sind diese Schichten, zusammen mit einer luftundurchlässigen Neopren-Schicht auf ein Trägergewebe aufgebracht.
Die äußerste Schicht aus PVC oder Hypalon ist nur dazu da, die Farbe und Widerstand gegen die Gewalten des täglichen Schlauchbootlebens zu liefern (Wasser, Reibung, Benzin, Sonnencreme, Schmutz, Stege, andere Boote, Ärsche :lachen78:.... )
Strongan
http://www.offshore-boats.com/images/fabric.gif
Orca-Hypalon
http://www.pennel.fr/img/schema2.gif
klingt logisch, dann ist halt die äußere Schicht aus Hypalon, so lange der Käufer nicht das Gegenteil beweisen kann.
LG
jepp,
:cool:so wollen wir das jetzt mal stehen lassen.
habe die Sache jetzt an einen RA unseres Vertrauens :ka5: übergeben ,
werde euch auf dem laufenden halten.
Möchte mich hiermit auch für die rege Beteiligung und die produktiven
Vorschläge bedanken.
bis demnächst
grüße aus dem allgaeu
" sweet home western allgaeu " org.theme kit rock
not alabama !
nick
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