onkelmaxi
05.11.2008, 22:04
Hallo
Wollte auch mal einen "richtigen" Beitrag leisten. (nicht immer bloß Fragen).
Ich hab mir gedacht, ich frage mal bei griechischen Botschaft nach wie das mit dem kroatischen FS in GR so ist. Eigentlich mehr aus einem Irrtum heraus habe ich zwei emailadressen mit meiner Anfrage beglückt und zwar die griechische Fremdenverkehrszentrale der Botschaft in Wien einerseits und das griechische Konsulat andererseits (Beide emailadressen sind auf der Homepage der gr. Botschaft zu finden.)
Vorweg: beide reagierten prompt, will heißen innerhalb von 2 Tagen waren die Antworten da.:cool:
Von der Fremdenverkehrszentrale bekam ich sogar zusätzlich noch einen Anruf.
Im Wesentlichen haben die gesagt, was auch auf der Homepage des gr. Tourismusverbandes steht.
für Interessierte: http://www.griechische-botschaft.at/main.php?lg=lo&h1=7&h2=16
Lange Schreibe - Kurzer Sinn: HR-Patent: NO!
einen Tag später kam aus dem Konsulat folgende überraschende email
Sehr geehrter Herr Zierler!
Zu Ihrer Anfrage zur Anerkennung Ihres kroatischen Bootsführerscheines, gelten für Griechenland folgende Vorraussetzungen:
Der Führerschein muß von einer öffentlichen Behörde ausgestellt sein, sowie auch in Englisch verfaßt sein. Weiters darf er nicht für nur Kroatien beschränkt sein, und auch nicht zeitlich begrenzt sein. Falls der Führerschein nur auf kroatisch ist, dann benötigen Sie eine Übersetzung in Englisch.
Wenn diese Vorraussetzungen gegeben sind, dann dürfen Sie damit auch in Griechenland fahren.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, und verbleiben mit freundlichen Grüßen
GRIECHISCHE BOTSCHAFT
KONSULARBÜRO
Mattiellistraße 2-4 1040 Wien
Tel.: +431 512 71 48 & 512 31 42
Fax.:+431 505 49 45
www.griechische-botschaft.at
Kontroversieller können zwei Aussagen wohl nicht sein, was meint Ihr? :confused-
Bin jetzt immer noch genau so schlau wie vorher und ebenso schlau wie vor dem Durchlesen sämtlicher FS-Threats in diesem Forum.
Naja ich werd' wohl mich bald mal um einen FB2 umsehen.... *seufz*
Es grüßt euch
Manfred
Wollte auch mal einen "richtigen" Beitrag leisten. (nicht immer bloß Fragen).
Ich hab mir gedacht, ich frage mal bei griechischen Botschaft nach wie das mit dem kroatischen FS in GR so ist. Eigentlich mehr aus einem Irrtum heraus habe ich zwei emailadressen mit meiner Anfrage beglückt und zwar die griechische Fremdenverkehrszentrale der Botschaft in Wien einerseits und das griechische Konsulat andererseits (Beide emailadressen sind auf der Homepage der gr. Botschaft zu finden.)
Vorweg: beide reagierten prompt, will heißen innerhalb von 2 Tagen waren die Antworten da.:cool:
Von der Fremdenverkehrszentrale bekam ich sogar zusätzlich noch einen Anruf.
Im Wesentlichen haben die gesagt, was auch auf der Homepage des gr. Tourismusverbandes steht.
für Interessierte: http://www.griechische-botschaft.at/main.php?lg=lo&h1=7&h2=16
Lange Schreibe - Kurzer Sinn: HR-Patent: NO!
einen Tag später kam aus dem Konsulat folgende überraschende email
Sehr geehrter Herr Zierler!
Zu Ihrer Anfrage zur Anerkennung Ihres kroatischen Bootsführerscheines, gelten für Griechenland folgende Vorraussetzungen:
Der Führerschein muß von einer öffentlichen Behörde ausgestellt sein, sowie auch in Englisch verfaßt sein. Weiters darf er nicht für nur Kroatien beschränkt sein, und auch nicht zeitlich begrenzt sein. Falls der Führerschein nur auf kroatisch ist, dann benötigen Sie eine Übersetzung in Englisch.
Wenn diese Vorraussetzungen gegeben sind, dann dürfen Sie damit auch in Griechenland fahren.
Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, und verbleiben mit freundlichen Grüßen
GRIECHISCHE BOTSCHAFT
KONSULARBÜRO
Mattiellistraße 2-4 1040 Wien
Tel.: +431 512 71 48 & 512 31 42
Fax.:+431 505 49 45
www.griechische-botschaft.at
Kontroversieller können zwei Aussagen wohl nicht sein, was meint Ihr? :confused-
Bin jetzt immer noch genau so schlau wie vorher und ebenso schlau wie vor dem Durchlesen sämtlicher FS-Threats in diesem Forum.
Naja ich werd' wohl mich bald mal um einen FB2 umsehen.... *seufz*
Es grüßt euch
Manfred