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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Führerschein in Griechenland


onkelmaxi
05.11.2008, 22:04
Hallo

Wollte auch mal einen "richtigen" Beitrag leisten. (nicht immer bloß Fragen).

Ich hab mir gedacht, ich frage mal bei griechischen Botschaft nach wie das mit dem kroatischen FS in GR so ist. Eigentlich mehr aus einem Irrtum heraus habe ich zwei emailadressen mit meiner Anfrage beglückt und zwar die griechische Fremdenverkehrszentrale der Botschaft in Wien einerseits und das griechische Konsulat andererseits (Beide emailadressen sind auf der Homepage der gr. Botschaft zu finden.)

Vorweg: beide reagierten prompt, will heißen innerhalb von 2 Tagen waren die Antworten da.:cool:
Von der Fremdenverkehrszentrale bekam ich sogar zusätzlich noch einen Anruf.
Im Wesentlichen haben die gesagt, was auch auf der Homepage des gr. Tourismusverbandes steht.
für Interessierte: http://www.griechische-botschaft.at/main.php?lg=lo&h1=7&h2=16
Lange Schreibe - Kurzer Sinn: HR-Patent: NO!


einen Tag später kam aus dem Konsulat folgende überraschende email

Sehr geehrter Herr Zierler!

Zu Ihrer Anfrage zur Anerkennung Ihres kroatischen Bootsführerscheines, gelten für Griechenland folgende Vorraussetzungen:

Der Führerschein muß von einer öffentlichen Behörde ausgestellt sein, sowie auch in Englisch verfaßt sein. Weiters darf er nicht für nur Kroatien beschränkt sein, und auch nicht zeitlich begrenzt sein. Falls der Führerschein nur auf kroatisch ist, dann benötigen Sie eine Übersetzung in Englisch.

Wenn diese Vorraussetzungen gegeben sind, dann dürfen Sie damit auch in Griechenland fahren.

Wir hoffen Ihnen mit dieser Auskunft geholfen zu haben, und verbleiben mit freundlichen Grüßen


GRIECHISCHE BOTSCHAFT
KONSULARBÜRO
Mattiellistraße 2-4 1040 Wien
Tel.: +431 512 71 48 & 512 31 42
Fax.:+431 505 49 45
www.griechische-botschaft.at



Kontroversieller können zwei Aussagen wohl nicht sein, was meint Ihr? :confused-
Bin jetzt immer noch genau so schlau wie vorher und ebenso schlau wie vor dem Durchlesen sämtlicher FS-Threats in diesem Forum.

Naja ich werd' wohl mich bald mal um einen FB2 umsehen.... *seufz*

Es grüßt euch

Manfred

Aladin
05.11.2008, 22:11
Hallo,

ruf doch einfach bei der Botschaft an ob sie dir das auch auf Griechisch und mit Stempeln etc. zuschicken würden. Dann hast was in der Hand :chapeau:
Aber mit einem FB2 bist ganz sicher auf der sicheren Seite...

Gruß Carsten

goeberl
05.11.2008, 22:55
manfred, eine sache efällt mir im schreiben vomkonsulat nicht.
Weiters darf er nicht für nur Kroatien beschränkt sein
ist halt die frage, ob die gültigkeit des hr scheins für einen österreicher nicht nur auf hr beschränkt ist. aber das ist jetzt schon wortglauberei.
schick einfach die antwort vom konsulat ans fremdenverkehrsamt und umgekehrt, mit bitte um eine stellungnahme.
lg martin

DurchBlick
06.11.2008, 22:49
unter dem Link steht doch folgendes:

"Bootsführerscheine sind für Schnellboote erforderlich wie folgt für Boote mit Außenmotor über 25 PS."

Mir wurde auf Corfu gesagt, dass ich 30 PS ohne Führerschein fahren darf. Der Bootsverleiher gab mir auch ein entsprechendes Boot, ohne einen Führerschein zu verlangen.

Also, wenn 25 PS für Dich ausreichen, kannst Du Deine Bedenken zur Seite legen.

Gruß Alexander

rotbart
06.11.2008, 23:00
unter dem Link steht doch folgendes:

"Bootsführerscheine sind für Schnellboote erforderlich wie folgt für Boote mit Außenmotor über 25 PS."
Also, wenn 25 PS für Dich ausreichen, kannst Du Deine Bedenken zur Seite legen.
Gruß Alexander

Hallo
Lesen muß man können :


Schnellboote

Bootsführerscheine sind für Schnellboote erforderlich wie folgt:

· für Boote mit Außenmotor über 25 PS,

· für Boote spezieller Bauart (vom Typ Cris Craft) mit Außenbordmotor über 10 PS; zu diesen Booten spezieller Bauart zählen auch Schlauchboote.

Als Schnellboote gelten alle Boote, die eine Geschwindigkeit von über 15 Knoten erreichen können, unabhängig von der PS-Stärke und der Art des Motors.



Der Ganze Thread ist wohl ein Fake, denn liest man weiter :

Griechenland anerkennt die Bootsführerscheine, die im Heimatland des Führerscheinbesitzers oder in einem anderen EU-Land ausgestellt worden sind; ebenso werden von EU-Bürgern in einem Drittland erworbene Führerscheine anerkannt, falls es sich bei dem betreffenden Drittland um den ständigen Wohnsitz handelt.


Alles hier schon 100mal diskutiert === Zeitverschwendung

Erich der Wikinger
07.11.2008, 14:51
Also, beim Chartern im Ausland sieht es wieder anders aus.

Ich wollte das nicht glauben, aber 2 Bekannte von mir haben in Italien bzw. in Griechenland Schlauchis gechartert.

Lt. dem Vermieter gilt da das Gastlandrecht. D. h. das ital. Schlauchboot mit 40 PS darf da ohne Schein gefahren werden.
Würd ich allerdings nicht riskieren, muss ich ja auch zum Glück nicht.

Gleiches wurde vom griechischen Vercharterer gesagt, hab vorsichtshalber
Nikos (ein Bekannter) noch mal auf griechisch fragen lassen, und der hat das auch bestätigt.

Gilt aber nicht für das eigene Deutsche oder Österreichische Schlauchi, gell.

Gruß Erich