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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootszulassung:Kategorien C/B/A


Käptn Klaus
28.12.2008, 20:01
Hallo Freunde,
wer kann es uns erklären?
Habe gerade mit dem Rotti darüber gesprochen.
Von was die Bootskategorie (Zulassung der Werft) abhängt!

C= Küstennahe Gewässer
B= außerhalb von Küstengewässer
A= Hochsee

Aus gegebenem Anlass von Rottis neuem gebrauchten Mar-co boot kauf mit zulassung :B

Das alte Marlin 18 P vom Mathias hat Zulassung :C
Unser Marlin 18P hat Zulassung :B

Wie kann das sein?


LG
Klaus

reini0077
28.12.2008, 20:13
welcher Unterschied besteht bei den Booten vom Baujahr her?
Hier könnte die Antwort liegen.

lg Reini

thball
28.12.2008, 20:21
Hallo Klaus,

die prinzipielle Einstufung findest Du hier:

http://www.ce-zeichen.de/templates/ce-zei/richtlinien/sportbootrichtlinie-mit-anmerkungen.pdf

Damit Du nicht so lange suchen musst: Seite 35 (Textseite) bzw. Seite 37 (pdf-Seite).

daniels
28.12.2008, 20:25
In groben Zügen hat dies etwas mit der 10. Verordnung des Produkt- und Sicherheitsgesetzes, Richtlinie 94/25/EG, und den dort vorgeschriebenen Anhängen III, VI .......XII zu tun.

Entweder hat der Hersteller seine "Haftungs"-Meinung geändert oder das Baujahr ist zwischen den von Dir beschriebenen Booten stark unterschiedlich. Es gibt einige Hersteller die verständlicherweise von B nach C "gewandert" sind, nach den Änderungen in der Produzentenhaftung.
Ob es für diesen Fall auch gilt, kann Dir nur der Produzent/Hersteller sagen.

In jedem Falle muß er bei einem "C" Boot weniger nachweisen, prüfen und zertifizieren (CE)

http://www.sidi.de/info-rom/anl_gsi/gpsg/gpsgv/10gpsgv_f.htm
http://www.vdi-nachrichten.com/_framework/tools/download.asp?id=138


Gruß Hans

Käptn Klaus
28.12.2008, 20:31
Hallo Freunde,
das letzte Marlin vom Mathias war BJ.2003

und unser Schmuckstück Bj.2000

LG
Klaus

DieterM
28.12.2008, 21:43
Hallo Klaus & Freunde,

die Unterscheidung der CE-Klasse C (= Küstengewässer) zu CE-Klasse B (= außerhalb der Küstengewässer) unterscheidet sich sicherlich in der Zertifizierungsmethode von der Werft und dem Kostenaufwand, der für die einzelne Zertfizierung durchgeführt werden muß. Daniels hat es ja so schön erklärt.

Grundsätzlich muß aber ein Boot robust genug gebaut und ausreichend motorisiert werden um beide Klassen und das erweiterte Einsatzgebiet zu erfüllen.

Das war aber bei den MARLIN 16' und der ersten Serie der MARLIN 18' nicht der Fall. Auch heute ist das MARLIN 16' nur C zertifiziert.

Aber bei der zweiten Serie der MARLIN 18' etwa ab dem Bj. 19999/2000 (kLAUS) waren Versteifungen und weiter Rumpfänderungen eingeführt worden, die auf Wunsch gegen zusätzliche Kostenerstattung die Klassifizierung B möglich machen.

Zum Vergleich, das ehemalige MARLIN 18' von Rotti aus 1997 (?) , heute bei Dani, hat nur die Klassifizierung C.

Ob das neue MARLIN 17', das derzeit in Vorbereitung für 2009 ist und damit das MARLIN 16' ablösen wird, die Klassifizierung B bekommen wird, weiß ich noch nicht. Möglich wäre es aber, weil der Rumpf starke Veränderungen bekommt und es für überragende starke Motorisierung mit Outboarder (bis 115 PS) und auch Innenborder ( Mercury Vazer mit 100 PS) vorgesehen ist.

rotbart
28.12.2008, 22:20
Also CE ist ein Kennzeichen und keine Zertifizierung
Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht. Eine CE-Kennzeichnung lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde.

Wer nicht einschlafen kann, mag dies nehmen http://www.zls-muenchen.de/de/left/zustaendigkeitsbereich/eg-richtlinien/sportboote.htm

das ganze ist -wie schon geschrieben- ein Frage der Produkthaftung.

Bäriger
29.12.2008, 07:54
Hallo zusammen !

Paßt zwar nicht ganz jetzt hier, aber trotzdem:

Die findigen Chinesen haben neulich versucht ein etwas ´anderes´ CE Zeichen auf den Markt zu bringen, mit dem Untertitel:

China-Export (CE)

War aber nix, da dies unzulässig ist. Wobei gerade hier sehr viel Schindluder getrieben wird. Also nicht überall wo CE drauf klebt ist auch CE ´drin´.

Jeder kann auf seine Produkte das CE Zeichen draufpappen, er darf sogar selber Aufkleber drucken, einfach so, und die draufkleben. Und solange nix passiert oder er nicht ´erwischt´ wird, passiert auch kaum was. Aber wenn er im Rahmen der Produkthaftung damit Probleme kriegt, wirds sehr eng.

Und bitte nagelt mich jetzt nicht auf irgendwelchen Details oder Formfehlern fest. Bin kein Spezialist dafür. Aber hab halt beruflich damit zu tun. Wit haben EIN einziges Produkt mit CE Zeichen. Und da wir das im Gegensatz zu vielen Anderen sehr ernst genommen haben, war es ein abenteuerlicher Weg bis dahin.

War etwas schwer zu verstehen, dass man einen elektrisch höhenverstellbaren Schreibtisch einer Risikoanalyse gemäß Maschinenrichtlinie unterziehen muss, da es für Möbel das bisher nicht gibt.

Viele Grüße

Wolfgang

daniels
29.12.2008, 10:11
das ganze ist -wie schon geschrieben- ein Frage der Produkthaftung.

Du meinst sicherlich die Produzentenhaftung. Ein Produkt selber kann nicht haften.

Hans

daniels
29.12.2008, 10:32
Und bitte nagelt mich jetzt nicht auf irgendwelchen Details oder Formfehlern fest. Bin kein Spezialist dafür. Aber hab halt beruflich damit zu tun. Wit haben EIN einziges Produkt mit CE Zeichen. Und da wir das im Gegensatz zu vielen Anderen sehr ernst genommen haben, war es ein abenteuerlicher Weg bis dahin.

Viele Grüße

Wolfgang

CE Kennzeichen ist ja auch nicht das wichtige. Wichtig ist die Konformitätserklärung, woraus ich ablesen kann, nach welchen Bedingungen und Regeln geprüft wurde.

Ihr habt sicherlich entsprechend nach den mechanischen und elektrischen Regeln prüfen müssen. Z.B. allen einschlägigen Bestimmungen der Richtlinie Maschinen (2006/42/EG), der Schreibtisch weiterhin allen Bestimmungen der Richtlinien Elektrische Betriebsmittel (2006/95/EG) und der elektromagnetische Verträglichkeit (89/336/EWG) entspricht.

Das ist schon ein großer Berg Arbeit.

Gruß Hans

rotbart
29.12.2008, 10:46
Du meinst sicherlich die Produzentenhaftung. Ein Produkt selber kann nicht haften.

Hans
Nein
ich meine das
Das Produkthaftungsgesetz (Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte - ProdHaftG) vom 15. Dezember 1989 (BGBl. I S. 2198) regelt in Deutschland die Haftung eines Herstellers bei fehlerhaften Produkten.

Da nach diesem Gesetz nicht nur der Hersteller (damit meinst Du wohl den Produzenten) sondern z.B. auch der Importeur haftet, vereinfacht der, der das Produkt in den Verkehr bringt.

Wenn ich den Schaden bei einem chinesischen Produzenten einklagen müsste (nach dt. Recht) kann ich es auch gleich bleiben lassen.
:biere:

Tommy H.
06.01.2009, 18:59
Hallo zusammen,

wenn ich richtig informiert bin, haben die CE-Klassen nicht nur etwas mit der Bauart und den Baumaterialien sondern auch mit der Nutzung des Bootes zu tun.
Ich habe schon RIBs gesehen, die waren sowohl nach B als auch nach C klassifiziert. Es standen also beide CE-Klassen auf dem Typenschild. Allerdings waren nach B deutlich weniger Personen an Bord zugelassen.

Vielleicht gibt es da auch bei den erwähnten Marlins einen Unterschied. Ist aber nur so eine Idee.