Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Funk wie,wo,was?
Hi!
Da ja, die Funkgeräte nicht mehr sooo teuer sind, bin ich auch am überlegen.
Leider habe ich noch keine Ahnung davon. Ich benötige das Funkgerät ausschliesslich für Kroatien zum Wetter abhören und evtl. jemanden anfunken. Vor allem auch für den Notfall.
Ich besitze das kroatische Küstenpatent und somit offiziell auch die Erlaubniss zum funken.
Welches Funkerät muss ich mir denn da kaufen , bzw. auf welche Merkmale muss ich achten?
Muss ich dieses in Österreich anmelden? wenn ja, wo denn und was kostet denn sowas?
Vielen Dank Jungens :chapeau::biere:
Hi Martin !
Kroatien brauchst das Funkgerät nicht anmelden. Lt. SOLAS gibt es für unsere Boote keine Pflicht DSC Geräte zu haben. Daher auch keine Anmeldegebühren etc....
Schau mal bei dem Händler http://www.jgtech.com/ - da hab ich auch eingekauft. Hat alles geklappt.
LG
Mathias
Hi Martin !
Kroatien brauchst das Funkgerät nicht anmelden. Lt. SOLAS gibt es für unsere Boote keine Pflicht DSC Geräte zu haben. Daher auch keine Anmeldegebühren etc....
Schau mal bei dem Händler http://www.jgtech.com/ - da hab ich auch eingekauft. Hat alles geklappt.
LG
Mathias
Hallo Mathias
dann darfst du in Österreich bei den Schleusen aber auch nicht funken mit diesem Gerät oder ?????
Wenn's nicht angemeldet ist :confused-
Hallo Mathias
dann darfst du in Österreich bei den Schleusen aber auch nicht funken mit diesem Gerät oder ?????
Wenn's nicht angemeldet ist :confused-
.. ja Hansi das stimmt schon, aber soviel ich verstanden habe geht es Martin nur um HR.
LG
Mathias
.. ja Hansi das stimmt schon, aber soviel ich verstanden habe geht es Martin nur um HR.
LG
Mathias
ja sorry diese Frage passt nicht zum Martin seiner Frage :gruebel:
Aber dass wollte ich nur wissen :chapeau:
gibts denn keine vernünftige Alternative zum UKW Funk um in HR den Seewetterbericht zu hören?:confused-
Kann ich mit einem Weltempfänger nix anfangen? Soweit ich recherchiert habe, gibt es vom DLF auf MW 1269 deutsche Ansagen. Wer kenn sich aus?
Hallo Michel!
Natürlich gibt es Funkscanner oder UKW Radios mit erweitertem Frequenzband mit denen du den Seewetterbericht abhören kannst . Aber die Dinger sind auch nicht billig. Und da kauf ich mir gleich ein stationäres Funkgerät.
LG
Mathias
ok, aber wenn ich ein UKW Funkgerät ohne SRC Schein an Bord habe, kanns ein Problem geben. Oder?:gruebel:
Hallo Freunde,
hier wird bereits wieder über Funkausrüstung für den Empfang von Wetterdienst-Nachrichten diskutiert, der mehr oder weniger nicht legal eingesetzt wird, da die Ländervorschriften vor der Funkausrüstung etliche Hürden setzt.
Ich habe mich in meiner langjährigen Wassersportaktivität und meiner beruflichen Auslandstätigkeit immer mit den Nachrichten der Deutschen Welle und Radio International Österreich, somit auch Nachrichten des deutschen Wetterdienstes insbesondere für das Mittelmeer immer mit dem Kurzwellenempfang über Radio bestens versorgt. Dafür verwende ich seit vielen Jahren einen KW-Empfänger früher von Grundig, danach von Panasonic, der auch über das komplette KW-Band besitzt und u.A. auch mit Frequenzeingabe die Sender herholt.
Das Gerät wird heute als Weltempfänger genannt und ist etwa DIN A5 groß, paßt auch in eine Wetterjackentasche und ist auf Reisen immer dabei.
Für Wetternachrichten genügt mir dieser zusammen mit den in den Hafenämtern ausgelegten lokalen Meteo-Nachrichten.
Natürlich gibt es heute Wetter-FAX und andere elektronischen Geräte für den Empfang von Wetterdiensten, so auch kann man auch im Urlaub regelmäßige Nachrichten auf das Mobiltelefon für das Gebiet bekommen, kostet allerdings etwas.
Hier sind die derzeit gängigen Frequenzen für den deutschsprachigen Wetterdienst
http://www.seewetter-info.de/radiofrequenzen.html
Übrigens ist der Deutsche See-Wetterdienst für das Mittelmeer wesentlich genauer auch mit seinen Vorhersagen als jeglicher lokaler Dienst Vorort, soweit meine Feststellungen bisher.
hi martin!
voriges jahr hat compass eine midland-handgurke um 50 euro im angebot gehabt, da hab ich zugeschlagen. wetterbericht hab ich weder auf rab, noch auf murter reinbekommen. das ding ist aber praktisch, um sich untereinander zu unterhalten, wenn man in einer größeren gruppe fährt. vorallem bei nachtfahrten, wenn man sonst nichtmal mit handzeichen kommunizieren kann. anmeldung brauchst natürlich nicht, und nebenbei ließe sich so ein gerät bei uns nichtmal anmelden, aber egal, ich wills eh auch nur in hr verwenden.
lg martin
gibts denn keine vernünftige Alternative zum UKW Funk um in HR den Seewetterbericht zu hören?:confused-
Kann ich mit einem Weltempfänger nix anfangen? Soweit ich recherchiert habe, gibt es vom DLF auf MW 1269 deutsche Ansagen. Wer kenn sich aus?
Hi,
Degen DE 1103 heißt mein KW Empfänger, m.E. der wohl leistungsstärkste Empfänger seiner und der nächsten Preisklasse. 18X10x3 cm.
Mit Laptop und Software empfängt er noch zusätzlich Wetterfax, Navtex, etc.
Hab' meinen für ca. 50€ aus der Bucht ersteigert.
Google mal nach Thiekom.
Danke für den Tip Ingo,
aber ich hab bereits den SANGEAN ATS 505. Sollte zum abhören auch reichen. Die Frage ist welche Frequenzen sind in HR interessant?
Hi!
Da ja, die Funkgeräte nicht mehr sooo teuer sind, bin ich auch am überlegen.
Leider habe ich noch keine Ahnung davon. Ich benötige das Funkgerät ausschliesslich für Kroatien zum Wetter abhören und evtl. jemanden anfunken. Vor allem auch für den Notfall.
Ich besitze das kroatische Küstenpatent und somit offiziell auch die Erlaubniss zum funken.
Welches Funkerät muss ich mir denn da kaufen , bzw. auf welche Merkmale muss ich achten?
Muss ich dieses in Österreich anmelden? wenn ja, wo denn und was kostet denn sowas?
Vielen Dank Jungens :chapeau::biere:
Hi
ich glaube es wird hier zum xten Mal geschrieben.
Ein FEST EINGEBAUTES Funkgerät musst Du anmelden (da wo das Boot angemeldet ist) und Du musst den passenden Schein haben, oder Du musst das Gerät VOR der Grenze HR/SL wieder ausbauen.
Soweit die Regeln.
Ob Du sie erfüllst oder nicht ist allein Deine Sache ! Es ist aber ein Vergehen, das in D Beschlagnahme des Gerätes und eine heftige Geldbuße nach sich ziehen kann.
Grund ist nicht die "dumme Verordnung" sondern die potentielle Möglichkeit einen Notverkehr blockieren zu können und das ist eine Gefährdung der Schiffahrt, da zieht auch die Ausrede nicht "ich will ja nur wissen wie das Wetter wird"
hobbycaptain
02.02.2009, 00:46
Rotbart hat Recht :cognemur: :futschlac .
Martin, wennst ein Festeinbau Gerät hast und damit unangemeldet z.B. auf der Donau fährst, machst Du Dich strafbar, auch wenn Du nicht funkst damit, ja wenn es nicht einmal eingeschaltet ist.
In HR hättest kein Problem damit, höchstens an der Grenze könnts passieren, so wie Roland schreibt.
Rotbart hat Recht :cognemur: :futschlac .
Martin, wennst ein Festeinbau Gerät hast und damit unangemeldet z.B. auf der Donau fährst, machst Du Dich strafbar, auch wenn Du nicht funkst damit, ja wenn es nicht einmal eingeschaltet ist.
In HR hättest kein Problem damit, höchstens an der Grenze könnts passieren, so wie Roland schreibt.
Und Ferdi - dies wurde hier mindestens schon 100 mal geschrieben und in anderen Foren Blau / ROT / Grün / Segeln / boote auch !!!
..soviel ich verstanden habe geht es Martin um HR und sonst nichts. In HR musst das Gerät nicht angemeldet werden. Solange du nicht mit DSC unterwegs bist. Jetzt glaub ich`s dann:lachen78:
LG
Mathias
..soviel ich verstanden habe geht es Martin um HR und sonst nichts. In HR musst das Gerät nicht angemeldet werden. Solange du nicht mit DSC unterwegs bist. Jetzt glaub ich`s dann:lachen78:
LG
Mathias
Natürlich muss das Gerät nicht in HR angemeldet werden, denn es muß in A angemeldet SEIN.
und by the way wie kommt es nach HR ?? Mit der USS Enterprise "Beam me up Scotti" :lachen78: :lachen78:
Nachtrag @Rotti
PS
Den Fehler mit dem DSC hatten wir schon in Deinem Thread (http://www.schlauchboot-oline.com/showthread.php?t=5874) geklärt - Jedes Funkgerät braucht ein RUFZEICHEN auch in HR und damit eine Anmeldung ! Die gibt es aber in A ohne Probleme auch zeitlich begrenzt - wozu also der Stress. Muß man es wie ein Autoradio einbauen, mit Bügel zum rausziehen, (lässt sich dann auch leichter klauen :futschlac)
hobbycaptain
02.02.2009, 10:04
..soviel ich verstanden habe geht es Martin um HR und sonst nichts. In HR musst das Gerät nicht angemeldet werden. Solange du nicht mit DSC unterwegs bist. Jetzt glaub ich`s dann:lachen78:
LG
Mathias
Mathias,
Wennd as Finkgerät nciht angemeldet wird, dann darf er aber auch sonst nirgends mehr fahren. Nicht am Gardasee, nicht auf der Donau, nicht am Atter- oder Traunsee, nicht am Rhein,...... nur noch in HR.
Mathias,
Wennd as Finkgerät nciht angemeldet wird, dann darf er aber auch sonst nirgends mehr fahren. Nicht am Gardasee, nicht auf der Donau, nicht am Atter- oder Traunsee, nicht am Rhein,...... nur noch in HR.
Auch in HR braucht es ein Rufzeichen !!!! = Anmeldung, ansonsten kann es beschlagnahmt werden !!!! und (Du hast Recht) er darf damit nicht mehr fahren - Antenne abbauen under Höhrer zuhause lassen gilt nicht Die Auswahl ist ausbauen oder anmelden, aber wo liegt beim anmelden das Problem ????
Mann kann als Bootseigner ein Funkgerät auch OHNE Schein ANMELDEN !
...
und by the way wie kommt es nach HR ?? Mit der USS Enterprise "Beam me up Scotti" :lachen78: :lachen78:
Also die Enterprise ist dies Jahr auf Murter und Jim Beam packe ich auch ein :biere:
***duckundweg***
Also die Enterprise ist dies Jahr auf Murter und Jim Beam packe ich auch ein :biere:
***duckundweg***
Na denn PROST:chapeau:
Danke für den Tip Ingo,
aber ich hab bereits den SANGEAN ATS 505. Sollte zum abhören auch reichen. Die Frage ist welche Frequenzen sind in HR interessant?
Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.
Als Empfangfrequenz für den excellenten Deutschen Wetterdienst im Mittelmeer würde ich den DLF auf 6005 KHz empfehlen, ist in ganz Europa (auch Nordafrika) zu empfangen genauso wie die DW auf 6075 KHz aber jetzt ohne Wetterdienst für das Mittelmeer, nur mehr die regulären Nachrichten.
Hier nochmal die Empfangs-Frequenzen allgemein mit den Uhrzeiten
http://www.seewetter-info.de/radiofrequenzen.html
Der KW Empfang in den Mittagsstunden ist nicht so besonders wenn die Sonne hoch steht, aber da kann man auch über LW in 177 Khz es versuchen. Sehr gut ist der KW-Empfang in den Morgen und Abendstunden, narürlich auch des Nachts.
Mann kann als Bootseigner ein Funkgerät auch OHNE Schein ANMELDEN !
......muß aber bei eingebautem Gerät immer einen Scheininhaber dabei haben.
......muß aber bei eingebautem Gerät immer einen Scheininhaber dabei haben.
Siiiii, deswegen die Idee mit dem Einbaurahmen wie beim Autoradio ein Handgriff und draußen ist es ! Mit etwas Bastelei müsste man das hinbekommen.
Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.
Als Empfangfrequenz für den excellenten Deutschen Wetterdienst im Mittelmeer würde ich den DLF auf 6005 KHz empfehlen, ist in ganz Europa (auch Nordafrika) zu empfangen genauso wie die DW auf 6075 KHz aber jetzt ohne Wetterdienst für das Mittelmeer, nur mehr die regulären Nachrichten.
Hier nochmal die Empfangs-Frequenzen allgemein mit den Uhrzeiten
http://www.seewetter-info.de/radiofrequenzen.html
Der KW Empfang in den Mittagsstunden ist nicht so besonders wenn die Sonne hoch steht, aber da kann man auch über LW in 177 Khz es versuchen. Sehr gut ist der KW-Empfang in den Morgen und Abendstunden, narürlich auch des Nachts.
Mit etwas Glück müsste man sogar den DDK9 vom DWD bekommen, dann braucht man aber einen Morsedekoder, weil das RTTY Sendungen sind. Aber via Laptop müsste es gehen.
Also nochmal:
Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien!
Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt.
Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken.
Dass ist doch mal alles noch legal oder?
Muss ich jetzt ein Rufzeichen haben, heisst in Österreich anmelden?
Oder ist dass in Österreich anderst geregelt als in Deutschland?
@Rotbart
Dann zeig mir bitte den Thread wo über diese Konstellation diskutiert wurde.
Ich habe dazu leider nichtsgefunden.
Siiiii, deswegen die Idee mit dem Einbaurahmen wie beim Autoradio ein Handgriff und draußen ist es ! Mit etwas Bastelei müsste man das hinbekommen.
Ja schon, aber ich glaube, daß man es für einen offenen Steuerstand nicht dauerhaft ausreichend dicht bekommt.
Dann lieber, wie z.B. das Lowrance 250E, daß für 130€ inkl. Aufbauhalterung geliefert wird, eine Aufbauhalterung, aus der das Gerät auch mit wenigen Handgriffen entfernt werden kann.
Oder, wie es hier auch der eine od. andere macht:futschlac, eine empfindliche Handfunke an der Hochantenne und für den Notfall so ein Nachbr......, oder wie das Ding heißt...
Dann lieber, wie z.B. das Lowrance 250E, daß für 130€ inkl. Aufbauhalterung geliefert wird, eine Aufbauhalterung, aus der das Gerät auch mit wenigen Handgriffen entfernt werden kann.
Genau an dieses habe ich gedacht. Also das selbe dass sich Mathias gekauft hat.
Ist einfach an und abgebaut.
Noch'n Tip:
Lade dir bei Lowrance die Deutsche Bedienungsanleitung runter, dann erfährst Du alle interessanten Details....
Zollbestimmungen
(1) .....Anmeldepflichtig sind außerdem Tauchsportausrüstungen und nicht fest eingebaute Funkgeräte......
(2).....- falls das Boot mit einer Funkanlage ausgerüstet ist, müssen die entsprechen Dokumente (Zulassung und gültiges Sprechfunkzeugnis mind. eines Crewmitgliedes) ......
Quelle DMYV
Hallo Martin,
Für uns Österreicher gilt, wie von Ferdi, rotbart und anderen hier schon gesagt:
Also nochmal:
Ich verwende das Gerät ausschliesslich in Kroatien!
Dafür musst du in HR eine österreichische "Bewilligungsurkunde für eine See-/Schiffsfunkstelle" mitführen, sonst wird das Gerät bei einer Kontrolle in HR beschlagnahmt. Anmelden in Ö kostet eine Lappalie, du musst auch nicht für 12 Monate (ca 10,- pro Monat) bezahlen, sondern kannst festlegen zB nur Jun-Aug. Anmeldung bei einem sogen. "Fernmeldebüro", zuständiges findest auf der BMVIT-Homepage.
Ich darf mit dem Küstenpatent in Kroatien funken.
.
Richtig.
Das Gerät ist in Österreich nicht auf dem Boot, heisst es wird abgesteckt und Zuhause eingepackt.
Das geht und ist notwendig, wenn du kein Österr. Funkerzeugnis hast (obwohl: genau genommen dürftest du es an Bord lassen aber nicht in Betrieb nehmen, jedoch die "Bewilligungsurkunde .." s.o. mitführen. Aber das ist offenbar nicht allen Schifffahrtspolizisten bekannt, und ich würde mich auf diese Diskussion hier nicht einlassen).
Die Geschichte mit den nicht angemeldeten Handgurken in HR ist auch eine Mär. JEDES UKW-Funkgerät braucht eine Bewilligungsurkunde in HR. Ausnahme ist lediglich, dass im Falle einer fest eingebauten Funkstation die Bewilligungsurkunde auch für an Bord befindliche Handgurken gelten (Notfallgeräte). Die Handgurke muss aber - siehe rotbart - bei der Einfuhr/beim Einklarieren deklariert werden.
Wird NUR eine Handgurke mitgeführt, muss für die eine Bewilligungsurkunde vorhanden sein.
...und hier das Anmeldeformular falls du es anmelden willst
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/formulare/downloads/schiffsfunkste.pdf
Hoffe es ist das Richige:ka5::stupid:
Hier auf Seite 4 steht auch noch einiges vom Seefunk http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/funk/funkdienste/downloads/seefunk.pdf
LG
Mathias
Mal sehen :gruebel:
Aber was heisst dass?:
2) Ausübung des Binnenschiffs- und Seefunkdienstes
Österreichische See- und Binnenschiffsfunkstellen, Küsten- und Uferfunkstellen dürfen nur betrieben werden, wenn der Funkdienst von einer Person ausgeübt wird, die
1. Inhaber eines entsprechenden von der Fernmeldebehörde ausgestellten oder anerkannten Funkerzeugnisses ist oder die
2. Inhaber eines gültigen ausländischen Zeugnisses, welches durch eine auf Grund des § 8 Abs. 1 (Funkerzeugnisgesetz) erlassene Verordnung anerkannt wurde, ist.
Davon ausgenommen ist die kurzfristige Benutzung einer See- oder Binnenschiffsfunkstelle, wenn der Betrieb durch den Inhaber einer entsprechenden Berechtigung unmittelbar beaufsichtigt wird und sofern keine Bedenken hinsichtlich der Sicherheit der Schifffahrt bestehen.
Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch. :gruebel::lachen78:
Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch. :gruebel::lachen78:
Hallo Martin,
das bedeutet, dass ggf. auf ein SRC verzichtet werden kann - aber das Funkgerät ist als Seefunkstelle angemeldet! :zwinkern::lachen78:
haschibischel
02.02.2009, 23:12
hallo,
das thema interessiert mich,
das nicht alles erlaubt ist ist klar,
aber welches gerät für kleines geld wäre schon interessant,
so steinigt mich und sagt mir welches,:lachen78:
Mal sehen :gruebel:
Aber was heisst dass?:
Kurzfristig heisst für mich im Urlaub und berechtigt bin ich eigentlich auch. :gruebel::lachen78:
Das bedeutet, Du darfst in HR mit dem HR Zertifikat eine österreichische Seefunkstelle benutzen (=funken) und es darf kurzfristig auch ein(e) Hiwi wenn Du daneben stehst.
Eine österreichische Seefunkstelle ist aber nur dann eine solche wenn das Funkgerät angemeldet ist !!!!!!!!!!!!!!
Ansonsten ist es keine Seefunkstelle und der § entfällt ersatzlos und Du betreibst eine nicht legalisierte Funkstelle - dies wird auch in A mit der Beschlagnahme enden !!!
hallo,
das thema interessiert mich,
das nicht alles erlaubt ist ist klar,
aber welches gerät für kleines geld wäre schon interessant,
so steinigt mich und sagt mir welches,:lachen78:
Lass Dir von der Regulierungsbehörde (netzverwaltung) eine Liste der zulassungsfähigen Geräte schicken - machen die umsonst sogar per E-Mail !
Lass Dir von der Regulierungsbehörde (netzverwaltung) eine Liste der zulassungsfähigen Geräte schicken - machen die umsonst sogar per E-Mail !
..bei uns sagt man zu solchen Typen wie du einer bist, lästiger Sack . Ist ein Wahnsinn mit dir Roland :motz_4::motz_4:
MNFG ( mit nicht mehr freundlichen Grüßen)
Mathias
P.S.: Du hast es geschafft dass ich mich schon um die Anmeldungsformalitäten kümmere und mich mehr informiere als ich jemals wollte :lachen78::lachen78::chapeau:
Hallo Leute
Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein :chapeau:.
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren :seaman:
Hallo Leute
Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein :chapeau:.
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren :seaman:
:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac ist das eine Lex Austria :confused-:confused- oder Deine eigene Meinung ??
Ansonsten sage mir wo DAS steht !
..bei uns sagt man zu solchen Typen wie du einer bist, lästiger Sack . Ist ein Wahnsinn mit dir Roland :motz_4::motz_4:
MNFG ( mit nicht mehr freundlichen Grüßen)
Mathias
P.S.: Du hast es geschafft dass ich mich schon um die Anmeldungsformalitäten kümmere und mich mehr informiere als ich jemals wollte :lachen78::lachen78::chapeau:
Mathias
es ist mir doch egal od Du mit einem nicht angemeldeten Gerät arbeitest und im Zweifel - neben der Beschlagnahme - auch hunderte von Euro Strafe löhnst - wer 's hat der hat's
Aber es müssen doch nicht alle nachmachen - es sei denn Du willst die Einnahmen des Staates aufbessern.
Ein Vereinsfreund hat immer gesagt :
"Kennt man die Regeln - kann man selbst entscheiden wann man was nicht machen will.
Kennt man die Regeln nicht hat man keine Freiheit zu eigenem Handeln !"
Zitat aus DEINEM Link (so viel Kohle werfe ich ungern zum Fenster rau!)
--------------------------------
Verwaltungsstrafbestimmungen: (Auszug aus § 109 TKG 2003)
Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 4000 € zu bestrafen, wer
• eine Funkanlage ohne Bewilligung errichtet oder betreibt;
• eine Funkanlage missbräuchlich verwendet;
• eine Funkanlage für einen anderen als bewilligten Zweck, an einem nicht bewilligten Standort
oder in einem nicht bewilligten Einsatzgebiet betreibt;
• Funksendeanlagen mit nicht bewilligten Frequenzen oder Rufzeichen betreibt;
• Änderungen nicht anzeigt oder angeordnete Änderungen nicht befolgt;
• nicht erforderliche Auskünfte gibt oder nicht die verlangten Urkunden vorweist;
• Funkanlagen zur Prüfung nicht an dem dafür bestimmten Ort oder zu dem bestimmten Zeitpunkt
bereitstellt;
Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden :biere:
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.
Quelle :
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/downloads/b0851999.pdf
hobbycaptain
04.02.2009, 11:52
Das habe ich übrigens auch in dem Link von Mathias gefunden :biere:
2. Abschnitt
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
Anerkennung ausländischer Zeugnisse
2. (1) Funker-Zeugnisse, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften ausgestellt sind und zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache berechtigen, werden im vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegten Umfang anerkannt.
2) Nachstehende von der Republik Kroatien ausgestellte Funker-Zeugnisse werden anerkannt:
1. Radiotelephone Operator’s General Certificate, welches dem Allgemeinen Sprechfunkzeugnis für den beweglichen Seefunkdienst entspricht,
2. Restricted Operator’s Certificate, welches dem UKW- Betriebszeugnis I entspricht und
3. General Operator’s Certificate, welches dem Allgemeinen Betriebszeugnis I entspricht.
Quelle :
http://www.bmvit.gv.at/telekommunikation/recht/downloads/b0851999.pdf
nur zur Info -
die anerkannten Zeugnisse müssen aber in ein österr. Funkzeugnis umgeschrieben werden. Das ausländische allein genügt nicht.
Hallo Leute
Dass Funkgerät kann im Boot eingebaut bleiben und sobald die Antenne demontiert ist,braucht das Gerät nicht angemeldet sein :chapeau:.
Also kann der Martin auch das Boot mit Funkgerät aber ohne Antenne in Ö fahren :seaman:
Hansi,
das stimmt nicht (auch nicht in groß und rot :biere: ). Die Funkanlage muss in jedem Fall über eine Bewilligungsurkunde verfügen, auch ohne Antenne gilt sie als "errichtet", sobald das Ding eingebaut ist und ohne beträchtlichen Aufwand in Betrieb genommen werden kann. Das einfache Abklemmen vom Strom, Entfernen von Antenne oder Mikrofon etc. reicht nicht. (Eingepackt in der Schachtel würde gehen).
Das "eingebaut aber nicht in Betrieb" bezieht sich nicht auf die Bewilligungsurkunde der Anlage sondern auf das Funkerzeugnis des Skippers etc.
Also angemeldet muss sie in jedem Fall sein, weil sonst - siehe oben - freut sich die kroatische Behörde über ein beschlagnahmtes Gerät. (Und wenn's die nicht tun, machen es unsere im Falle einer Kontrolle - die ich zugegebener Maßen noch nie erlebt habe).
Hinsichtlich des Kroatischen Funkerzeugnis: Wie bereits in anderen Threads hier beschrieben, fällt das UKW-Funkerzeugnis der Kroaten, das im Zuge des kroatischen Bootsführerscheins erworben wird, nicht unter die im Funkerzeugnisgesetz aufgezählten Funkerzeugnisse.
(Die Kroatischen ROGC, GOC, ROC sehen so ähnlich aus wie unsere Funkerzeugnisse und sind genauso bezeichnet, wie im Funkerzeugnisgesetz bzw. der Funkerzeugnisdurchführungsverordnung beschrieben.)
Das Thema denke ich hat sich fürs erste zuminmdest für mich erledigt.
War heute kurz beim Boot und habe beim nachmessen festgestellt, dass ich garkeinen Platz mehr am Steuerstand habe :lachen78::lachen78::futschlac
Hmmm ... also Freunde, wer hier meint privat ohne den amtlichen SRC (short range certificate) Funkbefähigungsnachweis und ohne ein amtliches angemeldetes UKW-Funkgerät mit zugeteiltem Funkzeichen auf See (oder auch Binnen) funken zu können, ist einfach auf dem Holzpfad und riskierte Beschlabnahme des Gerätes und hohe Bestrafung. Abgesehen davon ist das absolute Disziplinlosigkeit weil es den bereits überlasteten Funkverkehr mit seinen begrenzten Funkfrequenzen zusätzlich erheblich stört.
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.
Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.
Leute laßt die Finger von unangemeldeten UKW-Geräten und noch dazu ohne amtlichen Funkzeugnissen. Ein UKW-Gerät an Bord ist kein Spielzeug und schon garnicht ein Statussymbol.
Und hier im FORUM sollte der Schwarzfunkerei genauso wenig Vorschub geleistet werden wie die technische Auskunft zu PS-Steigerung an führerscheinfreien Outboardern.
Ich sagte schon, für dem bequemen Empfang von Wetterdienstmeldungen benötigt man kein verbotenes UKW-Funk-Gerät, da gibt es andere und bessere Wege um an aktuelle Meldungen ran zu kommen. Für den privaten Sprechverkehr egal welcher Art sind diese Funkgeräte nicht bestimmt. Also bitte Finger weg davon!:schlaumei
Hmmm ...
Vielleicht noch dazu, für den Seefunk muß man im fremden Lande entweder die Landessprache oder international auch den Sprechfunk in englisch abwickeln können, und das in ganz bestimmten Redewendungen. Wer daher nicht ein einfaches englisch beherrscht ist damit schon mal sehr arm dran.
Desweiteren sind in der internationalen Funkabwicklung bestimmte Redeanwendungen zu beachten, die man beim Funkverkehr anwenden muß.
Volle Zustimmung :chapeau:
Nur beim English ein kleiner Zusatz :
Ja international wird so etwas wie englisch gesprochen - wenn sich einem auch manchmal der Magen umdreht:motz_4::motz_4:
Aber genau dafür gibt es die vereinfachten Redewendungen und die kann jeder lernen ! und dafür gibt es DSC und GMDSS an einer solchen Funkstation braucht man im Notfall nur noch die richtige Taste drücken und die ist Deutsch bezeichnet. (gesendet wird ein internationaler Code + Englisch)
sooo tragisch ist das nicht !!!!
Da war früher manchmal Mailand Air Traffic Control schwerer zu verstehen:lachen78::lachen78::lachen78:
aber sowas ist doch legal, oder?:gruebel: Gibts schon ab ca. 60 Euro
Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.
http://www.funkempfang.de/funkempfang/pay/testberichte/handscanner_ae30H_albrecht.pdf
:futschlac:futschlac:futschlac:futschlac ist das eine Lex Austria :confused-:confused- oder Deine eigene Meinung ??
Ansonsten sage mir wo DAS steht !
Hallo Roland
dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.
Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.:confused-
Hallo Roland
dass wurde uns beim Funkkurs gesagt weil auch einer gefragt hat wenn er das Funkgerät nur in Kroatien verwendet und in Österreich nicht.
Somit sagte der Kursleiter,wenn die Antenne demontiert ist gilt das Funkgerät nicht als Benutzungsfähig also muss es nicht angemeldet sein.
Wie gesagt dass stammt nicht von mir.:confused-
Es stimmt trotzdem nicht glaube es !!
aber sowas ist doch legal, oder?:gruebel: Gibts schon ab ca. 60 Euro
Hier gings doch eigentlich mehr ums empfangen als um senden.
http://www.funkempfang.de/funkempfang/pay/testberichte/handscanner_ae30H_albrecht.pdf
und was willst Du damit machen ???? Das Ding ist eigentlich nur für Funkamateuere (vielleicht) sinnvoll, die meisten Bänder bringen Dir ja nix !
wenn ich Dich richtig verstehe, kann man also den Seefunk (Wetterbericht) mit den definierten Frequenzen damit nicht abhören?:confused-
Was ich eignetlich nicht verstehen kann, denn die UKW Bandbreite ist ja vorhanden:gruebel:
..also so unwillig bin ich nicht die Binnenlizenz (UBI) - und die SRC Funkprüfung zu machen. Hier z.Bps. wäre es nicht so teuerhttp://www.meridian-austria.at/seesprechfunk.html .
Wer hat Lust mitzumachen, dann hätten wir den Fetzen und bräuchten nicht lange mehr rumfragen - wie, was wo :chapeau:
LG
Mathias
trolldich
05.02.2009, 23:48
Ihr habt Probleme!
:chapeau: :biere:
und wenn's keine gibt kann man sich ja auch selber welche machen!
Gumminudel
06.02.2009, 16:01
und was willst Du damit machen ???? Das Ding ist eigentlich nur für Funkamateuere (vielleicht) sinnvoll, die meisten Bänder bringen Dir ja nix !
Das spielt doch keine Rolle! Das Ding ist Preisgünstig und man kommt auf die benötigte Frequenz. Ob das Ding noch Kaffeekochen kann oder nicht ist unerheblich. Von der Nutzung der anderen Frequenzen brauch ich nicht zu erwähnen, dass man sich hier auf einem nicht legalen Weg befindet.
Der Besitz und Betrieb auf öffentlichen Frequenzen ist erlaubt.
Und zu Michel, gehen tut das. Das Teil deckt zuindest mal den Frequenzbereich ab.
Wichtig wäre vor dem Kauf aber zu klären ob der Seefunkdienst ein öffentlicher Funk ist. Amateurfunk darfst Du beispielsweise mithören. Ebenfalls CB, PMR oder Freenet. Bei Seefunkdienst bin ich mir da nicht ganz sicher. Dort solltest Du mal auf den Seiten der BNetzA nachschauen, dort gibt es Bandpläne und die Nutzung.
Wichtig ist beim Gerät:
- hat das Gerät die richtige Abstimmschrittweite: Schritweite in KHz damit du auf die gewünschte Frequenz kommst
- hat das Gerät die richtige Betriebsart: AM/FM oder SSB für die Frequenz die DU hören willst.
Ich betone nochmals vor Betrieb oder Anschaffung die bestimmungen für die Bestimmte Frequenz ausfindig zu machen. Die Herren und Damen von der BNetzA sind da recht hilfsbereit.
Grüße von einem Funkamateur
Das spielt doch keine Rolle! Das Ding ist Preisgünstig und man kommt auf die benötigte Frequenz. Ob das Ding noch Kaffeekochen kann oder nicht ist unerheblich. Grüße von einem Funkamateur
Jo aber die Zeitung schreibt selbst :
Fazit: Ein Spezialist für Flugfunk mit UKW-Radio als Zugabe, der
insbesondere Einsteigern mit Interesse am Flugfunk viel Freude bereiten dürfte.
Und nicht nur die Frage was ist in D erlaubt steht zur Diskussion sondern auch was ist in HR erlaubt - Scanner waren (und sind) teilweise sehr ungern gesehen !!! (In D waren sie früher ja verboten) Da ist das Radio welches DieterM vorschlägt die bessere Wahl.
Grundsätzlich gilt in D heute (wenn ich mich recht erinnere) alles womit man AUCH öffentlichen Rundfunk hören kann ist erlaubt ! Aber das ist ein Statement ohne Gewähr !
Gumminudel
06.02.2009, 17:04
Ja nun, ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen, dass ich nur für D schreiben kann.
Was in HR ist muss entsprechend abgeklärt werden......:gruebel:
Was das Blatt schreibt ist eigentlich wurscht, denn für den Flugfunk besonders geeignet ist eigentlich ein Scanner mit 8,33 KHz Abstimmschrittweite, die schreiben was von 12,5 KHz.
Der NOAA Wettersatellit ist auch kein Militärischer Sender, funken tun die aber auf 137,500 und 137,675 MHz und sind ganz legal zu empfangen und zu dekodieren.......
Ist aber auch Egal, fürn Schiffsfunk würde es das Gerät tun, obs überall erlaubt ist ist die andere Seite, da muss man sich entsprechend informieren.
Klar ist unter diesen Gesichtspunkten betrachtet ein Radio die bessere Wahl, wobei ich oben nichts von einem Radio gelesen habe nur von bequemeren Arten. Aber es gibt Navtex empfänger oder Weltempfänger etc.pp. mit denen das geht. Dennoch ist das Gerät geeignet.
Ich war noch nie in HR und kenne die Bestimmungen nicht. Ob das gerne gesehen wird oder nicht ist m.E. ebenfalls unerheblich, die frage ist, sind dort Scanner generell verboten oder nicht. Man braucht ja mit dem Teil nicht hausieren gehen und damit rumfuchteln, wenns nicht gerne gesehen wird. Aber an offizielle Bestimmungen sollte man sich gerade mit diesen Geräten tunlichst halten.
Nochwas: ein Icom IC-R5 ist klein, kompakt, leistungsstark und ist ein unauffälliges Gerät und erinnert nicht gleich an einen Scanner :chapeau:
Hi Mirco
Dieter hatte einen Weltempfänger angesprochen (weiß auch nicht mehr welchen) und war dann auf ...Das SANGEAN KW-Gerät soll sehr gut sein und reicht auch völlig aus.
eingegangen.
Ich selbst habe auch einen kleinen durchstimmbaren Empfänger, damit kann ich sogar die DWD Wetterkarten (via RTTY) locker empfangen (im Mittelmeer, in Freising ist es ja kein Problem) es ist ein NASA.
Gruß
rkr
Hi Freunde!
Hier noch mal zu dem Thema Funkanmeldung in Österreich. Ich habe gestern die zuständige Dame von der Fernmeldebhörde in Linz angeschrieben wie es aussieht, ob ich mein in England gekauftes Lowrance LVR 250 anmelden kann, Hier die Kopie der Mail :
Sehr geehrter Damen und Herren!
Ich möchte gerne ein Seefunkgerät der Marke Lowrance LVR 250 anmelden. In der Anlage erhalten Sie die Komformitätserklärung des Gerätes. Kann ich dieses Gerät anmelden damit ich es in Kroatien auf meinem in Österreich angemeldeten Boot verwenden darf und kann? Sollte ich dieses Jahr noch die Funklizenz in Österreich für den Binnenfunk machen, kann ich dann dieses Gerät auch für den Binnenfunk verwenden?
Mit freundlichen Grüßen
Mathias .....................ner
Beigefügt war diese Komformitätserklärung die mit dem Gerät mitgeliefert wurde:
http://up.picr.de/1822164.jpg
Und hier die prompte Anwort der Dame :
S.g.Herr ..........teiner!
Die in Ihrem E-mail angeführte Seefunkanlage kann bewilligt werden. Eine Schiffunkbewilligung ist beim Fernmeldebüro für Oberösterreich und Salzburg zu beantragen entweder via FAX (0732 7485 DW 19)oder am Postweg , Freinbergstr. 22, 4020 Linz. Zur Antragstellunf lege Ich Ihnen in der Anlage 2 Formblätter vor. Die Antragstellung erfolgt gemeinsam mit einer vollständigen Kopie des Seebriefes und/oder Zulassungsscheins (Nachweis, dass das Schiff unter Österr. Flagge fährt).
Einsatzgebiete für Schiffunkanlagen von Schiffen unter österr. Flagge können die Weltmeere sein und in Österreich ausschließlich die Wasserstrassen (Donau, March Enns und Traun). Ein Binnenfunk - sollten Sie damit eventuell österreichische Seen meinen - ist mit den für den Schifffunk zugelassenen Frequenzen nicht gestattet.
Im übrigen darf eine Schiffunkanlage nur in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Vollzugsordnung für den Funkdienst betrieben werden. Die Funkanlagen dürfen nur von Personen bedient werden, die nach dem Bundesgesetz über Funker-Zeugnisse, Inhaber eines Funker-Zeugnisses sind, das für die Betriebsart, die Leistung und die Art der Funkanlage erforderlich ist. Genaueres über Funkanlagen können Sie auch über unsere Homepage : WWW.BMVIT.GV.AT erfahren.
Die Gebühren für den Schiffunk betragen einmalig derzeit 49,88 € zuzüglich Eingabegebühr samt Beilagengebühr für den Antrag ( ca. 24,00 €.
Weiters wird monatlich wird eine Frequenznutzungsgebühr in Höhe von 10,90 € vorgeschrieben.
Mit freundlichen Grüßen
ADir ........................er
Fernmeldebüro für OÖ u. Sbg
Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch.
Fazit, ich werde den Funk anmelden.
LG
Mathias
Roland Roland, jetzt is es soweit :lachen78::chapeau::biere:
Mit Binnenfunk meinte ich die Donau und die angeführten Flüsse. Wusste nicht dass man auf Binnenseen nicht funken darf. Oder versteh ich da was falsch.
Fazit, ich werde den Funk anmelden.
LG
Mathias
Roland Roland, jetzt is es soweit :lachen78::chapeau::biere:
Na Klasse - Gratuliere
im Ernst hier war die babylonische Sprachverwirrung am Werk "Binnenfunk" ist ein zu salopper Ausdruck für den Herrn Beamten :lachen78:
Die Flüsse sind eine "Wasserstrasse" geregelt z.B. von der Donaukomission:gruebel::gruebel:
Der Traunsee ist Bundeslandhoheit oder u.U. Gemeindehoheit da darfst Du natürlich NICHT so einfach funken ist doch klar oder ........:ka5::ka5::ka5::ka5::ka5:.... da brauchst Du die Gemeindefunkberechtigung:futschlac:futschlac:futsc hlac:futschlac
Vielleicht als Amateurfunker oder mit einem LPD aber nicht mit einem für Berufsfunk zugelassenen................
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