Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootsführerschein
So nun haben sich der MSVÖ durchgerungen und den
SBF See auch in Österreich wird der Lappen FB1 genannt.
Befähigungsausweis für Watt- oder Tagesfahrt Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Fluss-mündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln (Fahrtbereich 1);
Das ist doch wunderbar, oderrrr:seaman:
Ah eines hab ich vergessen, es ist ein ÖSI SBF See und da muß man auch andere Regeln aufstellen.
Man darf die Prüfung Binnen ablegen, ist doch was :futschlac
ABER
Die nachzuweisende Seefahrterfahrung beinhaltet 50 Seemeilen. Dabei muss mindestens eine Nachtansteuerung absolviert worden sein.
Ach, Germany wie gut habt ihr es, ihr dürft ohne wirklichen Praxisnachweis Tag und Nacht die Meere und Häfen unsicher machen.
Die Bestimmungen betreffend den Befähigungsausweis für den Fahrtbereich 1 gelten erst ab dem Inkrafttreten der entsprechenden Rechtsgrundlagen
Diese Prüfungsordnung wurde am 27.Jänner 2009 mit Gültigkeit ab 01. 03. 2009 vom Präsidium des MSVÖ beschlossen und am 13. Februar 2009 vom Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie als Oberste Schifffahrtsbehörde mit GZ. BMVIT-522.004/0003-IV/W1/2009 genehmigt.
Alle Zitate wurden der MSVÖ Pro2009 (http://www.msvoe.cat.at/de/alcms/file/formulare/pro_2009msvoe.pdf) entnommen
Das war ein Service von Herbert
Hallo Herbert,
freue mich über die Nachricht! Es wurde auch langsam Zeit und mal schnell 50 sm abzureiten ist auch kein Problem. Das schafft man in einem Tag und wenn es dämmert kann man dann zum einem Kaffee in den Hafen schippern. Ist zwar auch nicht viel Praxis mal kurz den Hebel auf den Tisch zu legen, aber endlich eine vernüftige Möglichkeit in A an ein Patent zu kommen! :chapeau:
hobbycaptain
15.02.2009, 11:16
cool, na dann, werden wir ja hoffetnlich auf der Tullner Messe beim MSVÖ Näheres und Details erfahren.
danke Herbert:biere:
Gummizwerg
15.02.2009, 12:20
Endlich! :chapeau: sehr erfreulich. Damit haben sich dann wohl auch alle Diskussionen zum "Thema Führerscheine und ihre Gültigkeit" erledigt! :biere:
So nun haben sich der MSVÖ durchgerungen und den
SBF See auch in Österreich wird der Lappen FB1 genannt.
Das ist doch wunderbar, oderrrr:seaman:
......
Alle Zitate wurden der MSVÖ Pro2009 (http://www.msvoe.cat.at/de/alcms/file/formulare/pro_2009msvoe.pdf) entnommen
Das war ein Service von Herbert
Danke Dir Herbert!
Das ist ein echter Sevice insbesondere für die Österreicher, die damit nicht mehr auf den fremden Boots-Führerschein in Kroatien ausweichen müssen und damit auch einen Küstenführerschein bekommen, mit dem sie auch außerhalb Kroatien die vielen herrlichen anderen Küstengebiete mit ihren Booten befahren können! :chapeau::biere:
Dem MSVÖ sei auch Dank dafür das hier endlich eine erneute Regelung getroffen wurde.:chapeau:
Danke Dir Herbert!
Das ist ein echter Sevice insbesondere für die Österreicher, die damit nicht mehr auf den fremden Boots-Führerschein in Kroatien ausweichen müssen und damit auch einen Küstenführerschein bekommen, mit dem sie auch außerhalb Kroatien die vielen herrlichen anderen Küstengebiete mit ihren Booten befahren können! :chapeau::biere:
Dem MSVÖ sei auch Dank dafür das hier endlich eine erneute Regelung getroffen wurde.:chapeau:
VORSICHT erst mal abwarten, ob die Kroaten den Schein anerkennen, denn dann müste die Ö-Regierung ja auch den CR Schein anerkennen :confused-:confused- und CR ist NICHT EU
Für die meisten reicht der Führerschein mit Sicherheit aus vor allem für die Sportbootfahrer.
Eines sollte man aber dabei nicht vergessen und das machen ja die meisten, das ist ein 3 Meilen Schein. Klar Auslegungssache aber wie wird/wurde immer geschrieben, wenn etwas passiert und die Versicherung :ka5:
Bin gespannt wann die 1. mit einem FB1 ein größeres Schiff chartern was ja möglich ist genauso wie beim SBF See. Wenn jetzt ein Deutscher und ein Österreicher von den Kornaten nach VIS fahren :gruebel:
thball, ich meine jetzt nur den FB1 :biere:
Das dürfte er ja gar nicht, nicht einmal mit dem eigenen Sportboot
Oder, Lignano - HR würde auch nur über Triest - Slovenien möglich sein.
Klar interessiert keine Sau
Das mit dem 50 Seemeilen und Nachtfahrt hätten sie sich auch sparen können
nicht das ich es schlecht finde.
Aber wie wird die Praxis wirklich aussehen, vielleicht sollten wir uns in den nächsten Jahren auf den Meilenbestätigungsverkauf verlegen :lachen78:
Ich denke mal das es für die HR Patente genauso weiter geht wie bisher.
Nur bei den Österreichischen Patenten wird es eine verschiebung geben vom FB2 auf den FB1.
Denn nun gibt es keinen wirklichen Grund für einen Sportbootfahrer einen
SKS = FB2 zu machen. Man sieht es ja in Deutschland da ist der SBF SEE auch der ausreichende Schein.
Na ja dann schau ma amoi
Für di.......
Denn nun gibt es keinen wirklichen Grund für einen Sportbootfahrer einen
SKS = FB2 zu machen. Man sieht es ja in Deutschland da ist der SBF SEE auch der ausreichende Schein.
Na ja dann schau ma amoi
Doch Herbert es gibt sicher einen Grund. Weil es den Jammerern wieder sicher zu teuer sein wird in Österreich den FB1 zu machen. :ka5::ka5:Und frag mich nicht welche das sind.........
LG
Mathias
Man darf die Prüfung Binnen ablegen, ist doch was
Das ist in D doch genauso - ich habe den Praxisteil für den SBF See auf der Donau gemacht.
Auf 50 sm bin ich aber sicher nicht gekommen, bei meinen 4 Fahrstunden im 17-PS-Verdränger...
Klaus
Das ist in D doch genauso - ich habe den Praxisteil für den SBF See auf der Donau gemacht.
Das ist für uns Österreicher genauso neu wie der FB1
Wer einen Österreichischen Bootsführerschein wollte mußte bisher den FB2 = SKS machen (500 SM + Nachtfahrten + Prüfung im Ausland also Meer nix Binnen) also vom Aufwand ist das schon ein Gewinn.
Nun dürfen auch die Ösi´s mit einem Sportbootschein ligth die Weltmeere befahren. Das ligth ist für Österreicher gedacht, für den Deutschen war es ja schon immer so :ka5:
Wie erfolgt eigentlich der Nachweis der 50 SM ?
zB wenn ich ein Logbuch habe?
Oder muss das wieder ein Skipper bestätigen, der dann wiederum vom MSVÖ beglaubigt wurde und darf der dann wieder abkassieren ?
Zur Gültigkeit: diese ist ja leider immer noch nicht eindeutig geklärt, es gibt allerlei Begründungen von österreichischer Seite, von kroatischer leider keine, lediglich die Kroatienverordnung, und laut derer ist es auch nicht wirklich klar, ob nicht sogar das österreichische Binnenpatent gelten würde....
Eines ist aber gemacht worden, das MSVÖ-Patent wurde zum "amtlichen" erkoren, also könnte es sein, dass es in HR diesbezüglich auch zur Anerkennung kommt.
aber alles nur Spekulation!!!
Berny
Vergiss das Binnen Patent für die nächsten Jahre wenn wir über Meer sprechen:chapeau:
Wegen der Gültigkeit mach dir keine Sorgen, da müßte doch auch jeder SBF See Inhaber sich genauso Sorgen machen.
So wie ich das sehe ist der FB1 mit dem SBF See gleichzusetzen.
War ich zu schnell mit meinem Bericht :ka5:
Wartet doch mal ab bis es auf der MSVÖ Seite genauer steht und dann könnt ihr darüber negativ schreiben :chapeau:
Das muß einer schreiben der geschäftlich das wenigste interesse haben kann
Aber ich habe ja auch ein privatleben :biere:
danke für die neuigkeiten herbert:cool:.
auf die art, wie man die sm bestätigen kann, bin ich schon gespannt. nach tulln wissen wir dann mehr.
lg martin
Ich finde, das hört sich für unsere österreichischen Forumsfreunde sehr gut an. Jetzt kommts wirklich darauf an, dass sie die Seemeilen im Rahmen der Führerscheinausbildung problemlos sammeln können.
Dann entspräche dass Ganze zu 99 % unserem SBF See.
Klaus
Ich finde, das hört sich für unsere österreichischen Forumsfreunde sehr gut an. Jetzt kommts wirklich darauf an, dass sie die Seemeilen im Rahmen der Führerscheinausbildung problemlos sammeln können.
Dann entspräche dass Ganze zu 99 % unserem SBF See.
Klaus
Da liegt das Problem denn die Seemeilen sind See Meilen und nicht so wie bei euch Praxisausbildung binnen möglich.
Nur die Prüfung ist Binnen möglich.
Klaus du bist gut 99% Zum SBF See
Ich würde eher sagen das der SBF See zu 85% gegenüber dem FB1 :ka5:
Wenn schon dann 100 % zum SBF den wir müssen Praxis vorweisen :futschlac
Das mit dem Seemeilen und Nachtfahrt :stupid: das ist nicht überprüfbar und schreiben kann jeder was er will auch einen Eid abgeben
Lies dir die Pro 09 durch wie es mit den SM aussieht
Aber das ist eh egal hauptsache der FB1 ist da
Wenn die Deutschen ohne viel Praxis zur Prüfung gehen können war nicht einzusehen das die Ösis das nicht können.
und das wichtigste man wird die Prüfung Binnen ablegen können.
Wobei die österreicchische Variante - wenn man es so auslegt, dass die 50 sm tatsächlich auf See und nicht binnen abgeleistet werden müssen (aber steht das so drin? - eigentlich sogar logischer ist.
Der reine Begriff Seemeile bezieht sich aber nicht nur auf die See. Ich kann auch 50 Seemeilen zurücklegen, wenn ich zehnmal den Traunsee auf und ab fahre. Bist Du sicher, dass diese auch auf See zurückgelegt werden müssen?
Andererseits: Richtig wäre es eigentlich schon. Ich habe es damals nur bedingt nachvollziehen können, dass ich auf der Donau den SBF See machen kann - und zwar sogar vor dem SBF Binnen, damit ich mir die zweite praktische Prüfung sparen konnte.
Wenn Östereich wirklich die SEE-Erfahrung verlangt, wird die ganze Sache natürlich aufwendig und deutlich teurer.
Klaus
hobbycaptain
16.02.2009, 11:44
laut PRO2009 gilt eine eidesstattl. Erklärung und auf Verlangen muss ein Nachweis in Form eines Logbuches oder ähnlichem vorgelegt werden.
Cool find ich, dass sich Inhaber des Binnenpatents die praktische Prüfung überhaupt ersparen, wobei, die sollte eigentlich das kleinste problem dabei sein.
Wobei ich das im PDF nirgends gefunden habe, dass die prakt. Binnenprüfung angerechnet wird :gruebel: .
Voraussetzungen:
* Mindestalter 16 Jahre
* Erfahrungsnachweis 50 Seemeilen, davon 1 Nachtansteuerung
* Ablegung einer schriftlichen Theorieprüfung (30 Fragen) mit einer einfachen Kartenarbeit (max. 10 Fragen)
* Ablegung einer Praxisprüfung: sie kann auch auf einem Binnengewässer erfolgenInhabern eines Binnenpatentes wird die Praxisprüfung angerechnet und daher erlassen
Berechtigungen:
* Fahren mit Motorbooten bis 8 m Länge
* Keine Beschränkung der Motorleistung
* Fahrten in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flussmündungen oder Watten; die Watt- oder Tagesfahrt erstreckt sich auf einen Bereich von drei Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln
Es dürfte nun verstärkt Bootsführerschein gegoogelt werden zumindest meldet es mir google alert :futschlac
FRAGE
Wir hatten doch schon lange keine Scheindiskussion, wäre doch jetzt pro und kontra FB1 - HR Patent fällig :ka5::lachen78::lachen78:
Gott bewahre uns, sonst fängt wirklich einer an
Der Schein ist doch sowieso zu schwer:lachen78:
Da muß man ja eine KARTENAUFGABE machen und nicht nur auf den Bildschirm starren:futschlac:futschlac:futschlac
und dann wolle die auch noch was über "anspringende Sandbänke" wissen:banane::banane::banane:
und 'n Funkschein wie in HR ist auch nicht dabei
also DAFÜR kann man doch kein Geld ausgeben
:smileys5_:biere::biere::banane::futschlac:futschl ac:seaman:
hobbycaptain
16.02.2009, 13:48
ich weiss ja nicht wie's andere halten werden, aber ich werd den FB1 machen, schließlich will ich auch woanders als in HR fahren.
Ferdi,
da hat sich das warten doch ausgezahlt.
Ich hoffe das du aber bei einer Anhaltung zuerst das HR Patent herzeigst. :chapeau: bin gespannt was da raus kommt
hobbycaptain
16.02.2009, 15:14
Ferdi,
da hat sich das warten doch ausgezahlt.
Ich hoffe das du aber bei einer Anhaltung zuerst das HR Patent herzeigst. :chapeau: bin gespannt was da raus kommt
nein Herbert, zuerst zeig ich immer meinen Binnenschein her :lachen78::biere:
Bin gespannt wann die 1. mit einem FB1 ein größeres Schiff chartern was ja möglich ist genauso wie beim SBF See.
Naja Herbert, das kommt dann wohl darauf an, was Du als "größeres Schiff" verstehst, denn bei 8m ist beim FB1 Schluß!
Aber ein anderer Aspekt ist beim FB1 noch interessant, denn lt. der PRO ist nicht vorgeschrieben, dass die Praxis bzw. Prüfung auf einem Boot mit Verbrennungsmotor absolviert werden muß!
Nachdem ich ja nicht weit von der Alten Donau zuhause bin... :lachen78:
L.G.
Edwin
hehe, massenprüfungen mit elektromotor auf der alten donau, inkl. nackerpatzlschaun beim gänsehäufl, das wär nach meinem geschmack:lachen78:.
lg martin
Es ist ja Gott sei Dank so, dass man ja alles freiwillig machen darf und kann. In Österreich überhaupt, denn auf österreichischen Yachten gibt es keine Scheinpflicht. Wenn ein Anrainerstaat mit Scheinpflicht Ihren deutschen SFS anerkennt, dann ist das für Sie ja gut.
Diesen etwas verkürzen Beitrag habe ich aus dem Forum der
Yachtrevue (http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=4988&start=360) entnommen und zwar von der Seite 25
Nicht das jetzt einer denkt ich bin ein Verfechter ohne Schein aber ich habe zum ersten mal gelesen das es so vom SVÖ - MSVÖ zugegeben wird.:ka5:
Jahrelang wurde den Leuten sugeriert "du mußt" einen Österreichischen Schein wenn du..... und die meisten glaubten den Leuten auch noch obwohl es auf der Seite des BM anders stand.
Mich störte ganz einfach das man Neu Einsteiger nicht korrekt informierte und uns Anbieter der HR Patente in div. Foren nicht wirklich glaubten.
Ich denke aber das mittlerweile rübergekommen ist das Edwin und ich eher Aufklärungsarbeit geleistet haben.:chapeau:
Mich störte ganz einfach das die Österreicher keinen SBF See = FB1 hatten und den FB 2 als "MUß" Schein verkaufen wollten.
Das es so lange gedauert hat mit dem FB1 kann ich schon verstehen.
Wenn alle die verunsichert sind den FB2 machen bringt das auch mehr Geld für die Fahrschulen und dem Verband. Durch den FB 1 wird sich der FB2 nicht mehr an die Zielgruppe Sportbootfahrer > 8 m verkaufen lassen, wozu auch. Wer seinen Wissensstand erhöhen möchte dem stehen auch andere Türen offen ohne der zwangsbeglückung von 500 SM.
Bin gespannt wann die 1. Beiträge von FB1 Inhabern auftauchen.
Ich hoffe auch das der NEUE Sponsor uns objektive Berichte über Ausbildung und Prüfung aus seiner Sicht liefert.
Ich denke das die meisten mitbekommen haben das es mir nicht um pro und kontra MSVÖ Patent und HR Patent geht sondern darum welcher Schein ist für den Neo Skipper der vernünftigere und das kann sehr unterschiedlich sein.
:biere:
Danke, endlich mal eine Bestätigung in meine Richtung :chapeau:
Natürlich stellt sich jetzt auch für die österreichischen Kroatien-Fans noch die allerletzte Frage:
Wo steht, dass der österreichische Binnenschein n i c h t gültig ist?
Hier erwähne ich immer noch die mir einig offiziell bekannte Quelle, wo eben drinnen steht, dass in Kroatien ein Patent ausreicht, mit dem man im Heimatland die Bewilligung zum Lenken des Bootes hat, und dies ist mit dem Binnenschein ansich erfüllt.
Selbst eine Anfrage meinerseits an das kroatische Ministerium hat bis dato kein Ergebnis geliefert.
Sämtliche Hinweise auf Küstengewässer oder Binnengewässer gehen ins Leere, weil hier in der Kroatienverordnung k e i n Unterschied gemacht wird.
Zu der ganzen Diskussion sei aber trotzdem noch ein ganz anderer Aspekt aufgezeigt, nämlich die Versicherungen, und hier schaut alles einfach ganz anders aus...
Es wird vermutlich analong für die Bootsfahrer ein österreichischer FB-Schein oder ein HR-Schein von nöten sein, um wirklich in allen möglichen Belangen sicher zu gehen.
Dabei sollte aber auch gesagt sein, dass der österreichsiche FB-Schein vermutlich den Vorteil hat, auch wirklich in Zukunft als Heimatpatent in anderen Ländern anerkannt zu werden.
Auch wenn ein HR-Patent als Küstenpatent in vielen Ländern anerkannt wird, mit der Zeit wird es auch hier, gerade im Bereich der EU, vermutlich zu Überarbeitungen der zwischenstaatlichen Bestimmungen geben, und da kann es nicht schaden, ein Küstenpatent des Heimatlandes zu haben.
Mein Fazit (aus österreichsicher Sicht)
Ein Österreicher braucht keinen Schein auf See. (generelle Bestimmung)
In HR reicht für Österreicher der Binnenschein aus, um in Küstengewässern zu fahren. (Kroatienverordnung)
Der einzige wirklich offiziell erwähnte Schein in HR ist das HR-Patent, weil dies ein offizielles Dokument aus Kroatien ist. (HR-Ministerium)
Aus versicherungstechnsicher Sicht wird oft eine Ausbildung im Küstenbereich gefordert, also wäre die Absolvierung eines Kurses in diese Richtung zweckmäßig. In diesem Falle sollte man aber gleich zu einem heimischen Patent zurückgreifen. (Versicherungen)
Ach ja, um gleich mal irgendwelche Stänkerern vorzubeugen:
Dies ist lediglich meine Meinung, diese Aussage hat keinen offiziellen Charakter, jeder ist sich letztens selbst verantwortlich und kann sich auf meine Statements nicht berufen.
:smileys5_:smileys5_ Berny
Wo steht, dass der österreichische Binnenschein n i c h t gültig ist? Egal welches Land in Europa, da sind auch diejenigen gemeint die nicht in der Eu sind, wird allgemein es so gehalten das die Bestimmungen des Heimatlandes gelten und beim Schein wird immer geschrieben der Schein der dem Fahrgebiet entspricht. Damit ist einmal ein Binneschein ausgeschlossen.
Jetzt ist es richtig das ein Ösi in allen Ländern ohne Schein auf dem eigenem Boot/Schiff fahren dürfen wo die Heimatlandbestimmen gilt z.B. Deutschland.
Kroatien sagt ALLE brauchen einen Schein nix geht ohne HR Schein oder !!!!!
den Schein der im Heimatland für das Fahrgebiet vorgesehen ist.
Das Fahrgebiet ist nun mal das MEER also müssen die Ösis im die kein HR Patent haben einen MSVÖ Schein nun FB1 > vorweisen können.
Das keiner bei der Anmeldung nach einem Schein fragt bzw. jeden nimmt mangels wissens ist eine andere Geschichte.
Aber Berny du hast es ja sowieso geschnallt das du bald mit Bücher ins Bett gehen wirst :chapeau::biere:
Kroatien sagt ALLE brauchen einen Schein nix geht ohne HR Schein oder !!!!!
den Schein der im Heimatland für das Fahrgebiet vorgesehen ist.
Jo, und genau das steht eben nirgends, oder zumindest hat mir noch keiner irgendein offizielles Schriftstück, Gesetz, Zitat oder was auch immer aus HR dazu nennen können.
Lediglich die HR-Verordnung (ist ja auch ein offizielles Dokument!), und da steht eben nix von einem Fahrgebiet! Zitat: Nachweis über die Berechtigung, das Boot zu Lenken in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Boot trägt = nix von Fahrgebiet oder was auch immer, und das Binnenpatent steht in Einklang mit den österreichischen Vorschriften, das Boot zu lenken!)
Dazu fällt mir auch noch was anderes ein: Donau:
Die Donau ist eine internationale Wasserstraße, führt auch durch Kroatien.
Vielleicht kann irgendjemand von den kroatischen Freunden mal checken, ob ein Kroate mit einem Donaupatent (soferne es das in HR gibt) auch in der Küste fahren darf oder umgekehrt...
Vielleicht kommt man über diesen Weg zu einer Erklärung dieser Grauzone.
PS.: zu den Gepflogenheiten: sowas mag schon sein, aber auch dass muss ja irgendwo stehen, und wenn nicht, stellt sich die Frage, ob es auch legal ist.
Und, ja, mal sehen, das wurde ja schon alles Durchgekaut.
Lediglich das versicherungstechnische macht mir ein wenig Sorgen, hier sehe ich eher den größern Bedarf, einen Küstenschein zu machen.
berny, kroatien verlangt entweder das patent, das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist, oder das hr-patent. da es in österreich, wie du gesagt hast, keine pflicht für ein patent fürs meer gibt, kannst du die vorgaben nur mit dem hr-patent, oder mit einem freiwillig zu machenden fb erfüllen. nur weil du nach österreichischen regeln garkeinen schein brauchst, heisst das noch nicht, dass du einfach irgendeinen bootsschein nehmen kannst. sonst kommt demnächst einer mit dem E zu B und meint, er darf damit bootfahren, weil er damit das boot am trailer ja auch herumführen darf.
bezüglich kratischem schein und donau: stimmt, da steht nix über gültigkeitsbereiche drauf. das heisst, dass er für überall gilt, weil eben nicht draufsteht, dass er nur für eins von beiden gilt. am österreichischen binnen steht das aber oben. damit gilt er nur für binnen, ist ansich ja ganz easy.
lg martin
Mann Mann Mann
Wo steht das ???das in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist,
Das meine ich, auch das ist jetzt deine Auslegung, es steht so nirgendwo drinnen.
Wie man jetzt gesehen hat, hat sich ja auch der MSVÖ mit seiner Ansicht bezüglich der Gültigkeit berichtigen müssen.
Man sollte auch bedenken, selbst wenn wir hier Unterschiede zwischen Meer und Binnen machen, heißt das noch lange nicht, dass es alle Staaten machen. (wie du selber bezüglich Kroatien erkannt hast).
Ergo wenn Kroatien keinen Unterschied zwischen Binnen und Meer macht, warum sollte dann der österreichsiche Binnen nicht am Meer gelten?
Wenn mir doch einer endlich einmal ein offizielles Dokument zeigen könnte, wo das genau definiert ist!
:smileys5_:smileys5_ Berny
Wenn du auf die AMTLICH anerkannte Seite vom MSVÖ gehst wirst du bemerken das es 5 Bootsführescheine gibt 2 sind für Binnen und 3 für Meer + den nun neuen FB1 FB ist die Abküzung von Fahrbereich und der ist genau definiert 3 SM 20 SM 200SM vor Küste und eben keine Beschränkung.
Wenn ich jetzt die Binnenscheine hernehme steht aber nix vor Küste sondern
für Wasserstraße die mangels mehrer Wasserstraßen bei uns fälschlicher weise Donaupatent genannt wird. Der 2. Binneschein deckt die restlichen
schiffbaren Gewässer ab. Auf der IC karte deines Binnenscheines steht ja, ich glaube unter punkt 10 welchen bereich der Schein abdeckt. Bin sicher das Ferdy oder manch anderer das erklären kann.
Da du den IC hast müßtest du das ja wissen
In Kroatien gibt es kein Donaupaten :ka5:sondern nur ein Patent und der Wohnsitzkroate darf vom Boot aus in den Donaukanal scheixxen.
Das war auch der Grund der Machtausübung betreffend HR Schiffe nur HR Patent. Die Ösis und Deutschen dürften nicht erfreud sein wenn Berny mit HR Patent in Weißenkirchen a 1/4 trinkt
Was ich mich jetzt Frage,
welchen Geltungsbereich hat dein Binnenschein ??
Bei den Scheinen gilt nicht die Regel wen es nicht draufsteht dann ist es nicht verboten, sondern es gilt nur das was draufsteht.
Auf den Küsten FB ist nun auch eine längen beschränkung von 24m damit ist die Titanic nicht mehr am Stammtisch möglich :biere:
Berny was machst du beruflich, bist nicht zufällig Sägewerkbesitzer :futschlac
Du bist ja hartnäckiger als ich :ka5:
berny, klar wärs hilfreich, wenn endlich mal ein kroatischer minister oder präsident sagen würde, dass ein schein für binnen am meer nicht gilt:ka5:.
auf den österreichischen binnenpatenten steht ein gültigkeitsbereich drauf, damit ist der schein eingeschränkt. auf den kroatischen steht nix drauf, damit gilt er überall, oder bessergesagt: es gibt keine einschränkung.
das heisst aber nicht, dass die kroaten nicht unterscheiden. das heisst nur, dass der kroatische schein keine einschränkung hat.
oder andersgesagt: du brauchst den schein, der in österreich zum führen von booten am meer vorgesehen ist. der ist aber nicht verpflichtend, damit brauchst ihn auch nicht. aber stattdessen einfach irgendeinen anderen schein zu nehmen, ist auch keine lösung. der schein deckt nämlich den bereich, den du fahren willst, noch viel weniger ab als garkeiner.
lg martin
Berny
Ob du jetzt einen SBF See dem Kroaten zeigst der ist ja auch für Meer, wird egal sein
Den SBF Binnen dürfte er auch nicht nehmen
Jetzt können wir auch schreiben :lachen78:mach lieber den FB1 weil der wird überall angenommen der SBF See gilt nur in Deutschland :futschlac
In der Praxis wird es egal sein ob SBF See oder FB1 Hauptsache er ist für das Meer.
Spaß ein " Besser du machst den SBF See den der gilt auch über 8 m " Spaß aus
So unlogisch ist das aber gar nicht, den wenn du ein 8,50m Boot chartern möchtest hast schlechte Karten.
Mein Rat solltest du wirklich ein Patent für das Salzwasser erwerben wollen dann mache das HR Patent.
Begründung:
Da es amtlich ist das ein Ösi außer in Kroatien keinen Schein auf eigenen Schiffen braucht würde ich die paar Stunden Anhaltezeit riskieren falls ein Organ der Seebehörde die Bestimmungen der Österreicher nicht kennt.
Der größte Vorteil gegegenüber dem FB1 ist das der HR Schein keine wirkliche Längenbeschränkung und auch die 3 SM nicht hat.
Das Funk inkl, ist sei nur am Rande erwähnt.
Hmm, naja, deinen Aussagen aber steht entgegen, dass " Die Patente der Verbände Österreichs amtlichen Patenten gleichzusetzen sind."
Wie ich in meiner Aufzählung schon erwähnte, lediglich der kroatische Schein ist derzeit wirklich dezitiert ein anerkannter, aber es nicht sicher, dass die anderen nicht gelten.
Das bewegt sich alles irgendwie in einer Grauzone, alle spekullieren, keiner kann wirkliche Unterlagen nennen, sämtliche Argumente sind immer aus unserer Sicht, nie aus kroatischer :schlaumei
Aber, und dass sollte auch immer wieder hervorgehoben werden:
Der Versicherungsaspekt! Hier sehe ich eher Probleme auf jemanden zukommen, sollte er einen Unfall haben. Hier macht es sicherlich Sinn, einen entsprechend anerkannten Schein zu haben.
Wo ich die Zukunft sehe?
In Kombinationsangeboten von Fahrschulen, zB Binnenpatente incl FB1 usw.
Damit werden vermutlich 90 % der inselhüpfenden Urlauber abgedeckt.
Ach ja, noch eines wird entstehen:
Wenn sich der FB1 in Österreich wirlich durchsetzt, gibt es vermutlich eine ganz andere Menge an Leuten, die diesen Schein besitzen werden, worauf Kroatien ev auch reagieren wird, zB mit der offiziellen Anerkennung dieses Scheines, heißt dann aber auch, entgültiges ade der Gültigkeit des Binnenscheins.
Hallo,
das finde ich jetzt witzig: Endlich gibt es ein FB1 und nun wird schon darüber diskutiert ob er sinnvoll ist! :futschlac
Naja, Binnenpatent auf See? Das ist für mich überhaupt nicht vorstellbar. Darum meine Empfehlung: Immer dort den Führerschein machen wo man seinen Wohnsitz hat! Somit für Ö den FB1 und das natürlich bei unserem neuen Sponsor! :chapeau:
Ob Ihr es jetzt glaubt oder nicht: Würde einem Ö nach Einführung des FB1 nicht nur vom HR-Patent abraten, sondern auch vom SBF See... :lachen78::biere:
Hallo,
das finde ich jetzt witzig: Endlich gibt es ein FB1 und nun wird schon darüber diskutiert ob er sinnvoll ist! :futschlac
Naja, Binnenpatent auf See? Das ist für mich überhaupt nicht vorstellbar. Darum meine Empfehlung: Immer dort den Führerschein machen wo man seinen Wohnsitz hat! Somit für Ö den FB1 und das natürlich bei unserem neuen Sponsor! :chapeau:
Ob Ihr es jetzt glaubt oder nicht: Würde einem Ö nach Einführung des FB1 nicht nur vom HR-Patent abraten, sondern auch vom SBF See... :lachen78::biere:
Danke Thom für die Sätze:chapeau::chapeau:,
du sprichst mir aus der Seele. :chapeau:
LG
Mathias
Aber, und dass sollte auch immer wieder hervorgehoben werden:
Der Versicherungsaspekt! Hier sehe ich eher Probleme auf jemanden zukommen, sollte er einen Unfall haben. Hier macht es sicherlich Sinn, einen entsprechend anerkannten Schein zu haben.
Hallo Berny!
Ich gehe davon aus, dass Du eine Versicherung für Dein Boot hast - also frag doch da mal an, welchen Schein sie Dir vorschreibt!
Ziemlich sicher bin ich, dass die Versicherung keinen speziellen Schein (also z.B. FB1+) von Dir verlangt, sondern jenen, der vom jeweiligen Uferstaat vorgeschrieben ist! Wenn es eine österr. Versicherung ist (wovon ich ebenfalls ausgehe), dann kann sie Dir eigentlich gar keinen österr. Schein vorschreiben, da man ja als Österreicher vom heimischen Gesetz her (am Meer!) gar keinen braucht und sich die Versicherung darüber hinaus nicht über die Vorschriften eines Uferstaates hinwegsetzen kann!
Ach ja, noch eines wird entstehen:
Wenn sich der FB1 in Österreich wirlich durchsetzt, gibt es vermutlich eine ganz andere Menge an Leuten, die diesen Schein besitzen werden, worauf Kroatien ev auch reagieren wird, zB mit der offiziellen Anerkennung dieses Scheines, heißt dann aber auch, entgültiges ade der Gültigkeit des Binnenscheins.
Berny - bitte verabschiede Dich endlich von der Meinung, dass ein Binnenschein in HR Gültigkeit am Meer hätte - der wurde früher, vor langer Zeit, zwar geduldet, aber nie wirklich anerkannt!
Du nimmst doch dahingehend immer wieder gerne Bezug auf die "Kroatienverordnung" - ist Dir dabei noch noch nie aufgefallen, dass sich diese auf "Jadrana", also auf die ADRIA und somit auf Meeresgewässer bezieht und somit auf Binnenscheine gar nicht eingeht? (wirf mal einen Blick auf das Titelblatt der Verordnung...)
Wenn Du Rechtsicherheit für Dich haben möchtest, dann mach doch bitte entweder den HR-Schein oder den FB1! Letzterer wird auf Deinem Privatboot unter österr. Flagge mit Sicherheit ebenfalls anerkannt werden* und wenn Du auch künftig nix größeres als 8m fahren, nicht weiter als 3SM raus, und auch keine Yacht in HR chartern möchtest, dann ist dieser Schein doch der absolut richtige für Dich!!! (abgesehen davon, hast Du ihn ja sogar mal per Petition verlangt! :ka5:)
L.G.
Edwin
*Es werden ja auch nach wie vor alle amtlichen FB2+ sowie SBF-See anerkannt, solange das Boot nicht unter HR-Flagge läuft!
Ich hoffe das du das ganze nicht wirklich ernst nimmst :biere:
Das bewegt sich alles irgendwie in einer Grauzone, alle spekullieren, keiner kann wirkliche Unterlagen nennen, sämtliche Argumente sind immer aus unserer Sicht, nie aus kroatischer
Kannst du Kroatisch, nein ? dann wirst du auch nix finden.
Alles ist beim Bootfahren eine Grauzohne nix ist genau beschrieben.
Das Internet ist voll von nicht Amtlichen Sachen die dann als Wahrheit verkauft werden. Wie viele Jahre hat es gedauert das nun alle begriffen haben das der Ösi keinen Schein braucht.
Wer glaubt das SEIN Schein International ist irrt ja schon wieder
ABER eines ist ganz sicher das die MSVÖ Scheine amtlich anerkannt sind.
Die Schiffahrtsbehörte hat halt den MSVÖ beauftragt und das zählt,
ist auch auf der BM Seite nachtzulesen. Da steht nix von den OÖ Schiffsführern deren Schein würde ich nicht als amtlich bezeichen.
Deren Ausbildung muß nicht schlechter sein aber solch Scheine können wir auch ausgeben und das ist der Punkt.
Berny dir geht es doch ums Bootfahren und du hast es eh geschnallt, also
vergiß Binnenschein und Meer und amtlich, gehma auf a Bier.:biere:
Beim Bier können wir dann neben i tüpferl reiten auch nachdenken mit welchen neuen endlos Beiträgen wir den Forenserver vollstopfen. :ka5:
Bier ich fahre wie schon letztes JAhr nicht nach Tulln aber um dich zu treffen würde ich es machen :chapeau:
Tom
das finde ich jetzt witzig: Endlich gibt es ein FB1 und nun wird schon darüber diskutiert ob er sinnvoll ist!
Sinnvoll ist er für 95% der Ösi User in diesem Forum bleiben 3 % für den neuen Sponsor der bietet ja auch das HR Patent an, die restlichen teilen sich Edwin und ich :ka5:
Gummizwerg
24.02.2009, 02:37
Abgesehen davon, dass diese Diskussion nie enden wird und ich dafür wäre, sämtliche Binnenschein_am_Meer_gültig-Freds zu einem riesigen zu vereinen, um damit vielleicht ins Buch der Rekorde zu kommen:
Ich verstehe nicht, warum man nur im geringsten darauf pochen muss mit dem Binnenwisch am Meer zu fahren??? Vorallem dann wenn es mittlerweile sogar mehr als eine Alternative gibt!
Ich würde mich nie auf eine Diskussion (noch dazu in einem anderen Land) mit einem Gesetzeshüter über eine schwammig oder schlecht definierte Regelung (bzw. eine Regelung mit Grauzone) einlassen. Da kannst du einfach nur verlieren.
Bevor ich mir den Urlaub deswegen versau, würde ich lieber einige Tage investieren und den Schein machen.
Ist sicherlich sinnvoller, als sich in der Überzeugung zu welzen, dass es anders auch gehen würde!!!
Jugocaptan
24.02.2009, 10:20
FB1 - Super!!!!
Aber mit einem Schiff kann damit auch keiner fahren :lachen78:
Ausserdem versteh ich die ganze Diskussion sowieso nicht.
hobbycaptain
24.02.2009, 10:30
FB1 - Super!!!!
Aber mit einem Schiff kann damit auch keiner fahren :lachen78:
Ausserdem versteh ich die ganze Diskussion sowieso nicht.
geht eh nur bis 8m Länge :ka5:
Kann es sein, dass hier 2 Postings, die heute Morgen noch sichtbar waren, plötzlich unsichtbar geworden sind ????
Eins war von Rotti, Eins war von mir, falls dem so ist hätte ich doch gern den technischen Grund gewusst, vielleicht ist ja mein PC defekt:gruebel::gruebel::gruebel::gruebel:
Du hast eine Pn dazu
Leider ERST auf öffentliche Nachfrage !!!!!!!
- aber ich das ja gewohnt !
Wahrscheinlich gibt es gleich wieder einen Aufstand aber trotzdem :
Das letzte (zensierte) war eine Büttenrede . Hier kommt ein Originaltext vom 24.07.2006
Sehr geehrter Herr Minister
Ich Mitglied einer offenen deutschsprachigen Forumsgemeinde im Internet, deren Interesse im Schlauchbootfahren und alles was damit zusammenhängt liegt.
Der Großteil der österreichischen User befahren auch in der Urlaubszeit die kroatische Küste. Ebenso besitzen viele User ein österreichisches Binnenpatent, welches sie in einer heimischen Fahrschule gemacht haben.
Leider ist die österreichische Regelung bezüglich der Patente und damit zusammenhängend die Anerkennung in Kroatien sehr dürftig und für die meisten Urlauber bzw für die meisten österreichischen Fahrschulen eher kontraproduktiv.
............................
Weiter
Wir ersuchen sie deshalb, mit den zuständigen kroatischen Behörden in Kontakt zu treten und eine Vereinbarung zu treffen, wonach das Österreichische Binnenpatent auch in den küstennahen Bereichen (Fahrbereich 1) anerkannt wird (wie es derzeit zwar gehandhabt wird, aber eben nicht offiziell geschrieben ist!).
Hierfür scheint es eventuell auch günstig, den österreichischen Fahrschulen die Möglichekeit zu bieten, den Küstenschein FB1 zu lehren.
Genau dies passiert nun, aber es ist wieder falsch - was bitte soll es geben ?????????????
Ich verstehe nicht, warum man nur im geringsten darauf pochen muss mit dem Binnenwisch am Meer zu fahren???
Manche meinen halt, dass das eine Art "Gewohnheitsrecht" ist, nur weil's früher mal in HR geduldet wurde! Der Grund für die seinerzeitige Duldung war auch der, dass in HR immer nur amtliche Scheine anerkannt wurden und der österr. Binnenschein ein amtlicher war bzw. immer noch ist.
ABER - damals gab es noch keinen amtlichen österr. Bootsführerschein für's Meer, denn die MSVÖ/ÖSV Scheine waren bis vor wenigen Jahren (ich glaub 4) "nur amtlich anerkannt" und kein offizielles Dokument der Republik Österreich! Wie gesagt - erst seit relativ kurzer Zeit sind die MSVÖ/ÖSV Scheine wirklich amtliche Scheine und werden mit offiziellen Bundesadler ausgestellt!
Ein weiterer Grund ist wohl der, dass diese s.g. "Kroatienverordnung" gerne als offizielle Herausgabe vom Ministerium in Zagreb gesehen wird - liest man sich diese aber etwas genauer durch, kommt man bald zur Erkenntnis, dass es sich dabei offenbar einfach um eine mangelhafte Übersetzung eines amtlichen Papiers durch ein Bootsmagazin handelt! Wer meint, dass er sich da seine Vorteile rauspicken muß, wird dann halt mit ziemlicher Sicherheit irgendwann vor Ort eines besseren belehrt!
L.G.
Edwin
dem ist fast nix mehr hinzuzufügen. nur zur kroatienverordnung nochwas: seit einigen jahren bekommt man ja bei der anmeldung beim hafenkapitän eine "informationskarte" mit allerlei interessantem und auch uninteressantem. da ist auch die kroatienverordnung drauf, oder zumindest ein text, der der besagten verordnung gleicht. von daher würd ich sagen, die kroatienverordnung ist zwar kein gesetzestext, aber doch quasi ein merkblatt einer offiziellen stelle. wobei man auch immer aufs erscheinungsdatum achten sollte, teilweise werden da alte infokarten ausgegeben.
Ein weiterer Grund ist wohl der, dass diese s.g. "Kroatienverordnung" gerne als offizielle Herausgabe vom Ministerium in Zagreb gesehen wird - liest man sich diese aber etwas genauer durch, kommt man bald zur Erkenntnis, dass es sich dabei offenbar einfach um eine mangelhafte Übersetzung eines amtlichen Papiers durch ein Bootsmagazin handelt! Wer meint, dass er sich da seine Vorteile rauspicken muß, wird dann halt mit ziemlicher Sicherheit irgendwann vor Ort eines besseren belehrt!
lg martin
@ Martin
wenn einer alte Infokarten verwendet ist er selbst schuld, genau wie einer der alte Seekarten verwendet !
ich bin diese Diskussion inzwischen leid ! Es steht eindeutig fest was Sache ist und die Ö sollen froh sein, nun einen FB1 zu bekommen / haben !!!!!
Jeder würde aufschreien, wenn sie jemand der den Flugschein für Segelflugzeuge hat an das Steuer einer B 747 setzt !!!!!
Auch diese ganze 3-Seemeilen Diskussion hängt mir zum Hals heraus, wer will denn kontrollieren wo einer damit hinfährt, dann müsste ja jedes Schlauchi mit einem GPS Locator versehen sein !!
Nee, das ganze zählt im Falle eines UNFALLES ob dann der Skipper den angemessenen Schein hat, für die Gegend in der der Unfall passiert ist.
Es gibt genügend (auch berühmte) Segler die ohne jeden Schein, ja sogar ohne jede Vorahnung von z.B. England in die Karibik und weiter gesegelt sind. - Wenn die heil ankommen fragt sie erst einmal keiner.
Die Scheine sind eine Minimum-Sicherheitsüberprüfung, hervorgerufen durch die weite Verbreitung des Wassersportes.
Vergleich es mal mit dem Auto, den ADAC gab es als Hilfsorganisation schon vor dem Führerschein, der kam als zuviele fahren wollten !!
und hier versucht man einfach ein ganz geringes Grundwissen den Leuten beizubringen um die Gefahren des Sportes zu verringern.
Aber das ist wie mit Skifahrern und Lawinen manche wissen es immer besser (nein, natürlich keiner aus dem Forum) und wird dann eines Tages durch eine Lawine gestoppt (hoffentlich keiner von uns).
Zynisch gefragt : Darwin'sche Auslese ????????????
Sollten wir bei unserem Sport zumindest vermeiden.
@ Martin
wenn einer alte Infokarten verwendet ist er selbst schuld, genau wie einer der alte Seekarten verwendet !
roland, ich find die diskussion auch schon zum... naja, lassen wir das:ka5:. bezüglich der infokarten seh ich das aber etwas anders. wenn ich zb. heuer im august mein boot anmeld und der hafenkapitän gibt mir eine infokarte, dann gehe ich davon aus, dass die das enthält, was jetzt gerade aktuell ist. das erscheinungsdatum ist nicht wirklich leicht zu finden, hab das ding selber lang studieren müssen, um diese info zu finden.
deshalb: immer genau schauen, was einem gesagt wird, selbst, wenns vom hafenkapitän ist und in gedruckter form vorliegt.
lg martin
Scheinbeiträge wird es immer geben egal ob D / A / HR
Nur Berny Beiträge wird es nicht mehr geben :chapeau:
Das mit Berny war schon spaßig, da mußte ich schon ein wenig nachlegen
siehe HR Patent - FB1 nur wer die Wahl hat hat die Qual
Jeder neue im Forum wird zwar die Suchfunktion finden aber nix wirklich finden
So nun bleibt nur eines viel Spaß mit dem FB1
ps.
braucht wer eine Anhängerkupplung abnehmbar für einen Alfa 164 2l
ist aber montiert
den fahrbereiten angemeldeten Alfa gibt es kostenlos dazu mit Aluräder und Winterreifen auf Blechfelgen(Winterreifen gekauft November 2008 ca. 2000km gefahren) dazu.
Abzugeben ab ~April. :chapeau:
witzig ist das schon
es gibt schon länger einen amtlichem FS fürs Meer den FB2, Österreich hatte es eben bisher nicht kleiner:ka5:
weil er einigen zu teuer ist glauben sie daher daraus ein Recht auf Fahren mit dem Binnen (!!)schein :futschlac ableiten zu können.:lachen78::lachen78:
Dazu sollte man vor! dem Schreiben überlegen wofür Binnen steht.:schlaumei
Ein Beispiel aus dem KFZ Bereich - nur weil mir der Ö-LKW Schein zu teuer ist darf ich noch lange nicht mit dem B-Schein in Kroatien LKW fahren.
wegen der versicherung habe ich auch schon im Mai 2008 nachgefragt.
Hier die Antwort von Yachtpool
Zitat
Sehr geehrter Herr......
Gemäß den Bedingungen heißt es:
Ist für das Führen eines Wassersport – Fahrzeuges eine behördliche Erlaubnis erforderlich, bleibt der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei, wenn der verantwortliche Führer beim Eintritt des Versicherungsfalles nicht die behördlich vorgeschriebene Erlaubnis besitzt.
Die Kroaten schreiben seit zwei Jahre einen Führerschein vor. Es heiß, entweder Sie haben einen gültigen Führerschein Ihres Heimatlandes oder einen Führerschein des Gastlandes, somit muss jeder einen Führerschein haben. Der Führerschein wird nicht mehr überprüft beim Anmelden, sehr wohl aber bei einen Unfall!
Wir hoffen Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
YACHT-POOL Versicherungs-Service
Zitat Ende
Vielleicht mal bei den nächsten Messen bei den Versicherungsständen erkundigen was sie anerkennen.
Wobei der gültige Führerschein FB2(jetzt neu FB1) ist !!
trifft für mich nicht zu da ich einen HR-Schein habe
gruß geri
und viel Spaß beim lernen.:seaman:
Hallo Freunde,
hier steht auch amtlich aus dem kroatischen zuständigem Ministerium etwas über die Anerkennung von ausländischen Bootsführer-Befähigkungszeugnissen mit dem Hinweis, das diese für das Einsatzgebiet gültig sein müssen. http://www.mmpi.hr/default.aspx?id=5450
Alles andere ist "Larifari", daher auch von wegen mit einem Binnenführerschein oder Seenführerschein an der Küste im Ausland fahren zu wollen.
Da war doch vor ein paar Jahren der Seeunfall in kroatischen Gewässern mit einem Bodenseefahrer und sein Sportboot, der nur einen Bodenseebootsführerschein hatte und einen unbefähigten Rudergänger ans Ruder ließ. Soweit ich mich erinnere mußte er neben einer saftigen Lokalstrafe auch alle Schaden- und Folgekosten selber tragen wegen dem fehlenden deutschen SBF-See als Befähigungsbootsschein für kroatische Gewässer.:gruebel:
hobbycaptain
24.02.2009, 21:11
ich hau mich die ganze Zeit schon voll ab, was es da drüber überhaupt zu diskutieren gibt :lachen78:
In der Zeit, in der manche hier hin- und herposten ob HR Schein od. nicht und dgl......
hätte man den Lernaufwand für das HR Patent quasi schon hinter sich!
Um andere Küstenstaaten als HR zu befahren (Griechenland, Italien etc.)...scheint für uns Schlauchbootfahrer (meist wohl unter 8m) der FB1 die lang ersehnte Lösung! (???)
Vorteil FB1: vermutlich in allen Küstenstaaten anerkannt (mittel- od. langfristig)
Vorteil HR-Patent: kann im Zuge eines Urlaubes erworben werden und so kann man sich längere Anfahrtswege bzw. Kursaufenthalte und die damit verbundenen Kosten ersparen! (bes. für uns West-Össis)
Naja, immerhin wird das zum Thema gemacht und wie man sieht, reagieren auch bestimmte Stellen jetzt darauf.
@Dieter: siehe aber auch das Datum, ZAGREB, 13 January 2009
Also auch was neues und nix altes, und soweit ich das herauslesen kann, gehts um Charter ( to operate Croatian boats and yachts )
Ich erkenne aber auf jedenfall, dass sich auch in Kroatien das Ministerium Gedanken macht und es in der Zukunft vermutlich immer schwieriger wird, ohne einen Costal Waters fahren zu dürfen (die österreichischen Scheine sind da eh egal, zählen tut, was im IC steht!).
@Geri: Naja, diese Antwort von Yachtpool ist eingentlich nur ein Zitat aus der HR-Verordnung, aber auch keine dezitierte Antwort auf das Problem.
Ich weiß aber aus Gesprächen mit Hr Schöchl, dass eigentlich alle Patente, die eine Ausbildung für Meeresgewässer beinhalten, anerkannt werden, also HR-Patent, FB2 usw des MSVÖ, und auch der jamals neu dazugekommene FB1 der Yachtschule Koller. Das Binnenpatent als solches ist nicht in der Liste.
Wenn man die Geschichte dieser ganzen Depatte beleuchtet, muss man ja auch sagen, dass es im Jahr 2006 eine einschneidende Entscheidung für Österreich gab, dies war die Gleichsetzung der Verbandspatente mit amtlichen Patenten.
Dies hatte zur Folge, dass es in Österreich erstmals ein amtliches "Costal Waters" gab!
Und wie befürchtet führt das jetzt genau dazu, dass sich ein Österreicher auf einem "in österreich gibts kein Küstenpatent" mehr ausruhen kann, weil die Kroaten darauf reagieren.
Ich bin auf jedenfall gespannt, was sich in nächster Zeit da noch alles ergeben wird.
Dem MSVÖ sei auf jedenfall gesagt, dass er sich jetzt nicht ausruhen sollte, sondern eine offizielle Anerkennung dieser Patente in Kroatien erstreben sollte, wenn nicht, wird das wieder dazu führen, dass die HR-Patente den österreichischen vorgezogen werden, und dies kann nicht im Sinne des MSVÖ oder der österreichischen Fahrschulen sein! :seaman:
:61::61::61::61::61::61:
Leider gibt es kein Smiley für "resignierendes Kopschütteln"
@Geri: Naja, diese Antwort von Yachtpool ist eingentlich nur ein Zitat aus der HR-Verordnung, aber auch keine dezitierte Antwort auf das Problem.
Ich weiß aber aus Gesprächen mit Hr Schöchl, dass eigentlich alle Patente, die eine Ausbildung für Meeresgewässer beinhalten, anerkannt werden, also HR-Patent, FB2 usw des MSVÖ, und auch der jamals neu dazugekommene FB1 der Yachtschule Koller. Das Binnenpatent als solches ist nicht in der Liste.
hi Berny
Meine Rede:schlaumei
hast du nur ein Binnenpatent und du hast keinen Versicherungsfall -Glück gehabt.:smileys5_
Doch ein Versicherungsfall - selber zahlen - Pech gehabt und selber Schuld.:motz_4:
Aus ureigenstem Eigennutz und Selbstschutz ist es dringend notwendig eines der auch von Dir genannten Patente zu besitzen. :schlaumei
gruß Geri
Da gibt es die Liste der gültigen FS in Kroatien die man für Charteryachten braucht
Liste (http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLICA%20(2)-09.pdf)
Muß aber dazu sagen das habe nicht ich gefunden sondern Mato aus dem Adria Forum gab den Hinweis
hermann2441
23.03.2009, 22:39
Das war ein Service von Herbert
Hallo Herbert,
vielleicht habe ich es überlesen, irgendwie komme ich mir blöd vor, aber ich weiss ja, es gibt keine blöden Fragen ...
Wie ist das mit den 3sm? Im Kroatienpatent steht die Meilenbegrenzung nur im Zusammenhang mit 'passenger boats', bei den anderen (cargo and fishing boats, all type of pleasure boats) nichts, und nur bei den 'plasure' (kein Schreibfehler von mir!) Yachts und charter Yachts die 30GT-Beschränkung.
Ich blicke hier nicht durch, kannst Du mir bitte weiterhelfen?
Danke im Voraus!
die 3 SM wären für gewerblichen Personentransport beim B Schein
Ihr dürft nicht vergessen das Kroatische Patent ist ja ursprünglich für die Kroaten und nicht für die Touris erfunden.
Früher mußte man den Monar Motorist machen wenn einer sein Taxiboot mit Gästen in die nächste Bucht wollte, nun geht es auch mit dem B Schein, eben nur bis 3 SM. Fischen ist kein personentransport also keine einschränkung
Für dich gilt 30 BRZ, du nix arbeiten in HR.
Mit dem B Schein kannst fast alle Charterschiffe fahren
....
Mit dem B Schein kannst fast alle Charterschiffe fahren
Hi Herbert!
Ich würde die Aussage auf "darfst" du (rechtlich) fast alle Charterschiffe fahren abändern!
PS: Ich dürfte auch, nur können würd´ ich es nicht!:schlaumei
:futschlac:futschlac:futschlac
@alex
klar hast du recht mit dem dürfen :chapeau:
Ich vergesse das manchmal selbst :biere:
Ja, und was man vielleicht auch noch erwähnen sollte:
Nur weil man laut Patent über 3 SM fahren darf, heißt das noch lange nicht, dass man das auch mit dem Boot darf!
Die meisten Kleinschlauchler fallen nämlich schon aufgrund der Bootsgröße in den 3SM Bereich (soweit ich mich erinnern kann, gibts da ja auch Bestimmungen in HR, oder ? (abgesehen von der CE) ich glaube da mal was gelesen zu haben :ka5: bin mir aber nicht sicher.)
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