Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konformitätserklärung- Hilfe! (10. GPSGV)
Hallo liebe Bootsfreunde,
ich habe folgendes Problem: Und zwar würde ich gerne mein Schlauchboot (mit 35PS AB) in Duisburg anmelden aber soeben habe ich festgestellt das ich dazu eine Konformitätserklärung (10. GPSGV) für mein Boot benötige. Die Dame vom Schifffahrtsamt konnte mir leider auch nicht genau erklären was das ist....
Jedenfalls habe ich sowas nicht für mein Boot. Kann mir jemand sagen was das ist und was ich jetzt tun soll!
Danke
Gruß
Verado
HaraldGesser
09.03.2009, 12:28
Hallo Verado,
hat denn die Dame vom Wasser- und Schiffahrtsamt diese Bescheinigung gefordert? Ohne zu wissen was das überhaupt ist?
Manchmal hat ein Büromitarbeiter auch nur eine ausgefallene Idee was die Auslegung der Vorschriften anbelangt und bei einem Kollegen geht das völlig problemlos.
Bei mir wurde so etwas noch nie verlangt, im Gegenteil habe ich die Mitarbeiter im WSA immer als sehr unbürokratisch und hilfsbereit erlebt.
Du musst Dein Boot ja nicht in Duisburg anmelden, Das kannst Du überall sonst ebensogut machen.
Nebenbei: Die geforderte Konformitätserklärung erklärt schlicht und einfach die Übereinstimmung Deines Bootes mit der gültigen CE-Norm. Darüber gibt es bei neuen Booten eine Bescheinigung, ansonsten ist sie auf dem Typenschild vermerkt. Boote, die vor dieser Regelung hergestellt wurden benötigen sie nicht. http://www.bge.de/asp/dms.asp?url=/gv/gpsgv/gpsgv_10.htm
Du kannst ja, wenn Du überhaupt keine Papiere hast, zur Not mit dem Boot vorfahren und die Dame einen Blick auf das Typenschild werfen lassen.
Grüße
Harald
Die Konformitätserklärung wird nur bei der ersten Zulassung in Deutschland benötigt; und nur für neuere Fahrzeuge.
Wenn Du sie tatsächlich benötigst, dürftest Du sie unproblematisch bei Zodiac bekommen, wenn Du Typ und Seriennummer angibst.
Klaus
Kann mir jemand sagen was das ist und was ich jetzt tun soll!
Ist Dein Boot vor Mitte 1998 Inverkehr gebracht worden, dann brauchst Du keine CE Kennzeichnung und keine Konformitätserklärung. Das kannst Du dann aber mit dem § 4a "Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen" beweisen.
http://www.gesetze-im-internet.de/gpsgv_10/BJNR160500004.html
Ist Dein Boot nach diesem Stichtag im Umlauf gekommen, dann wende dich an den Hersteller oder Importeur. Dann kannst Du eine Ersatzbescheinigung beantragen.
Gibt es deinen Hersteller nicht mehr, tuen sich Probleme auf.
Gruß Hans
Danke schonmal.
Ich werde Morgen zum Schifffahrtsamt und mein Glück versuchen.
Und dann bitte auch das Ergebnis posten :chapeau:, sowas wird leider immer wieder vergessen :ka5:
Danke schonmal.
Ich werde Morgen zum Schifffahrtsamt und mein Glück versuchen.
Zum WSA stiefelst Du umsonst. :cognemur:
Man schrieb Dir hier doch schon, das die CE oder EU Konformitätserklärung in 1998 innerhalb der EU vereinbart wurde für alle EU-Länder. Also bekommst Du diese von der Werft oder dem Importeuer des neuen Bootes . Die mußt Du dann beim WSA vorlegen.:schlaumei
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