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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zulassung Trailer Deckungskarte


RalfM
24.09.2009, 13:11
Hallo zusammen,

die Frage ist hier schon ein paar Mal angesprochen worden, aber ich verstehe es einfach nicht.:confused-

Mit ein bisschen Glück kann ich nächste Woche mein Wunschboot abholen.:banane: Natürlich nur, wenn es mir nach der Besichtigung auch tatsächlich gefällt.

Wenn ich grüne Nummernschilder oder Kurzzeitkennzeichen mitnehmen möchte: brauche ich eine Deckungskarte der Versicherung!?

Ich habe verstanden: der Trailer ist im angekuppelten Zustand über das Zugfahrzeug haftpflicht versichert (das reicht erst Mal für die Überführung). Also ist er doch schon ausreichend versichert. Wofür dann noch eine Deckungskarte?

Wenn ich tatsächlich eine Deckungskarte brauche:
Beantrage ich die bei der WoMo-Versicherung, bei meiner PKW-Versicherung (beides mögliche Zugfahrzeuge) oder bei der zukünftigen Bootshaftpflicht, die den Trailer mit einschließen soll???

Irgendwo habe ich da einen Denkfehler. Vielleicht kann mir jemand helfen.:schlaumei
Ralf

Dobs
24.09.2009, 13:33
Hi,

den eigenständig versicherten Trailer kannst du versichern wo du willst, das hat nichts mit dem Zugfahrzeug zu tun.

haschibischel
24.09.2009, 13:44
hallo,

zu erst mal,

wo steht das boot,
ist der trailer noch angemeldet,

wenn nicht,
landratsamt anrufen,

wenn angemeldet,
in kaufvertag die erlaubnis geben lassen zum überführen,

aus dem ausland streiten sich die damen vom landratsamt,

wie meistens sagt die eine so, und die andere das,
wichtig wäre mal von woher kommt das gespann,

misch
24.09.2009, 17:15
Du brauchst ein Kennzeichen und um ein Kennzeichen zu bekommen ist eine Deckungskarte notwendig.

Die Deckungskarte bekommst du von der Versicherung deines Bootes (meist keine zusätzliche Prämie fällig). Die Folge ist ein grünes Kennzeichen, also Sportanhänger, keine Steuer fällig, aber es darf auch nichts anderes ins Boot als das, was zur Ausübung des Motorsports zwinend notwendig ist. Ist was andseres drin, ist dies Steuerhinterziehung.

Die Deckungskarte bekommst du auch von jeder x-beliebigen Versicherung. Dann kann das Kennzeichen auch schwarz sein.

In der Hoffnung geholfen zu haben.

RalfM
24.09.2009, 17:24
Danke für die Antworten. Ich habe tatsächlich auch eine Auskunft meiner Zulassungsstelle bekommen::chapeau:

"Sie benötigen folgende Unterlagen:

- die Allgemeine Betriebserlaubnis

- Zulassungsbescheinigung Teil I (Kfz-Schein)

- das bisherige Kennzeichenschild, wenn der Anhänger noch zugelassen ist und ein auswärtiges Kennzeichen hat

- ist die Erstzulassung des Fahrzeuges länger als 2 Jahre her, ist die Vorlage des letzten Berichts der Hauptuntersuchung notwendig

- Personalausweis

Die Vorlage einer Versicherungsbestätigungskarte ist n i c h t erforderlich."

Da hoffe ich mal, der freundliche Mitarbeiter beim Amt steht zu seinem Wort und ich benötige keine Deckungskarte.

Noch eine Frage in dem Zusammenhang: Stimmt es, dass das Zugfahrzeug eines Trailers mit grünem Kennzeichen einer zusätzlichen Besteuerung unterliegt?:cognemur: Muss ich da auch noch etwas vorher in die Wege leiten?

Gruß Ralf

DieterM
24.09.2009, 17:38
Hallo Ralf,

kann Torsten nur bestätigen, vielleicht informierst Du uns bitte ob es sich um einen ausländischen oder inländischen Trailer handelt, denn die Info von Deinem Landratsamt gilt nur für inländische bereits zugelassenen Trailer.

Sportanhänger (Bootsanhänger) bekommen einen grüne deutsche Zulassungsnummer, sind nicht steuerpflichtig, aber eine Haftversicherung wird empfohlen (teilweise im Ausland Pflicht trotz deutscher Zulassungsdeckung mit Zugfahrzeug), kostet aber nur eine Bagatelle.

Aladin
24.09.2009, 19:21
Ich stell zum Thema Grünes Kennzeichen mal ne Frage...

Warum überhaupt ein grünes Kennzeichen???
Ok, Steuer und Versicherungsfrei... Aber, der Unterhalt kostet ein paar Euros im Jahr (mit schwarzem Kennzeichen) und man kann bis zum zGG. noch Urlausgerödel ins Boot packen.
Ich hatte bisher nur wenige Vorteile durch ein grünes Kennzeichen. Das war allerdings ein Autotransporter der nur für Sportzwecke verwendet werden durfte, also war der nie verliehen wenn ich ihn mal fürs Rallyeauto (Sportgerät!!! :cool: ) geliehen hatte :chapeau:

Denkt mal darüber nach...

Gruß Carsten

RalfM
25.09.2009, 07:55
Es handelt sich um einen neuen inländischen Trailer.

Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich aber auch bei der grünen Nummer sämtliches Bootsgerödel einladen: Anker, Bojen, Leinen, ...
Wenn das erlaubt ist, bin ich schon zufrieden. Alles andere hat im WoMo seinen festen Platz.

Gruß Ralf

Monoposti
25.09.2009, 09:53
Also ich fahre nun schon seit 18 Jahren mit Grüner Nummer.
Noch nie, wirklich noch nie bin ich auf den Inhalt steuertechnisch überprüft worden.Selbst bei einer Verkehrkontrolle, wo unserem Renntransporter für eine Urlaubsfahrt mißbraucht worden ist, und sämtliches Urlaubsgerümpel drin wahr(Schlauchi,Roller,etc),wurde der " Mißbrauch" nicht geahndet oder beanstandet.
Dies wird meiner Meinung nach nicht so heiß gegessen wie gekocht.

Rein steuerrechtlich steht hier nix zur Diskussion,ganz klar, wenn hier gezielt geahndet wird, ist man fällig :sportschi:sportschi:sportschi.