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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EU-Versteuerung


Chris2
28.09.2009, 11:28
Hallo,
Vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe es auch schon mit der Suchfunktion probiert, kam aber nicht das gewünschte Ergebnis.
Möchte mir in Italien ein Rib holen, komme aber mit dem Nachweis der EU-Versteuerung nicht klar. Ich habe folgendes in Erfahrung gebracht durch persönlichen Anruf:

-ADAC sagt für die Zulassung unerheblich, aber bei möglicher Kontrolle muß es nachweißbar sein das Die Mehrwertsteuer einmal in der EU entrichtet wurde. Am besten durch Originalrechnung des Erstbesitzers bei Neukauf, oder durch Bestätigung eines Amtes in Italien (Wahrscheinlich sehr schwierig zu bekommen). Boot ist schon älter und hat schon mehrere Besitzer gehabt,also Originalrechnung auch Fehlanzeige.

- Heute morgen beim Hauptzollamt bei mir in Bad Reichenhall angerufen, die sagten das sie das nicht Interessiert und innerhalb der EU nicht kontrolliert wird.

Ich will aber mit dem Boot nach Kroatien fahren und somit die EU verlassen und natürlich am ende des Urlaubs wieder einreisen.

Jetzt meine Frage: Könnte es dort bei der Einreise zu Problemen kommen und wie weist Ihr eure EU-Versteuerung nach?

Hier noch ein Link, demnach würde eine schriftliche Bestätigung des Verkäufers ausreichen wenn es sich um ein älteres Boot handelt was bei mir der Fall wäre. Das Rib wäre ca. 14 Jahre alt.

www.bluewater.de/mwst2002.htm

Um hilfreiche Antworten wäre ich sehr Dankbar.

viele grüße
Christian

Monoposti
28.09.2009, 12:13
Also ich sehe das genauso wie das Zollamt. Innerhalb der EU-ist die IVA (ital. MwSt.) kein Problem.Da du ja das RIB beim WSA in Deutschland anmeldest, hast Du dann als Eigentumsnachweis für Kroatien Deine z.B. WSA-Zulassung.

Habe selbst erst von drei Wochen ein Schlauchi aus Italien geholt.Für die Anmeldung beim WSA brauchst den Kaufvertrag,CE-Konformitätserklärung für das Boot, die Papiere für den Motor(CE- vom Hersteller,ich meine ab 06 ein blaues certifikat wo alle Motordaten/nummern draufstehn),manchmal reicht auch nur ein Foto der CE-Plakette ab Boot.Bei älteren Booten sind es noch die alten Papiere.Schick mir ne PN und ich sende Dir mal so ein " Bundle".

Gruss Ralf

tirador
28.09.2009, 13:46
Hallo Christian,

was die Rückreise aus Kroatien betrifft musst Du keine Bedenken haben. Da Du
das Boot ja auf dich anmelden musst werden die Papiere bei Kontrollen als
Eigentumsnachweis akzeptiert.

Hatte dieses Jahr auch meinen kleinen Kampf auf der Heimfahrt Grenze HR>SLO. :motz_4:
Hier wollte der nette Herr beim Zoll auch Papiere Boot, Papiere Trailer usw.

DieterM
28.09.2009, 17:50
Hallo,
Vielleicht kann mir jemand helfen, ich habe es auch schon mit der Suchfunktion probiert, kam aber nicht das gewünschte Ergebnis.
Möchte mir in Italien ein Rib holen, komme aber mit dem Nachweis der EU-Versteuerung nicht klar. Ich habe folgendes in Erfahrung gebracht durch persönlichen Anruf:

...

viele grüße
Christian

Deine Bedenken sind überzogen!

Neuboote aus Italien werden dort grundsätzlich bei Kauf aus dem EU-Ausland mit 20% IFA versteuert. Erst über 7,50 m homologierter Länge kannst Du ohne dortiger MWST kaufen und im einheimischen Finanzamt mit einer extra zugeteilten Steuer-Nummer die MWST bezahlen.

Kaufst Du gebraucht in Italien, dann notiere, das italienische Boote allg. nicht registriert sind, und bereits beim Neukauf die IFA=MWST mit bezahlt wird, bei gebrauchten dann nicht mehr fällig wird. Für den Motor gibt es die amtl. Zulassung vom Transport-Ministerium mit der die Haftversicherungspflicht erledigt wird. Zum Boot gehört das Manuale di Proprietário=Eignerhandbuch, diese Unterlagen mußt Du mitbekommen. Je nach Alter hat das Boot noch nicht die EU-Homologation die erst ab dem Jahr 1998-1999 kam, daher mußt Du auf das Zertifikat der RINA-Homologation bestehen. Bedienungsanleitungen von Motor und Instrumenten sind immer nützlich, auch wenn diese auf italienisch lauten.

Nach dem Kauf machst Du Deine einheimische Registrierung vom Boot und die Haftversicherung, und fertig kannst Du damit auch nach HR reisen, problemlos.

Dein Nachweis als Kaufunterlage ist der Kaufvertrag mit dem italien. Verkäufer. Lediglich bei Neukauf wirst Du eine Rechnung erhalten, in der auch die italien. MWST ausgewiesen ist (wie in meinem Fall).:smileys5_

PS.: wenn Du mir per PN D/Mailadresse mitteilst, dann kann ich Dir alle nötigen Unterlagen für einen Kauf in Italien zusenden.

Monoposti
28.09.2009, 19:12
[QUOTE=DieterM;211761]Deine Bedenken sind überzogen!
mit 20% IVA versteuert. Erst über 7,50 m homologierter Länge kannst Du /QUOTE]

:smileys5_:smileys5_:smileys5_

Monoposti
28.09.2009, 19:18
Deine Bedenken sind überzogen!

Für den Motor gibt es die amtl. Zulassung vom Transport-Ministerium mit der .......

Hallo Dieter,

anscheinend gibt es diese Certifikat aus Mailand seit 2006 nicht mehr.Ich habe es jedenfalls nicht bekommen, sondern nur das Datenblatt über den Motor:

Nennt sich auf italienisch" Dichirarazione Di Potenza del Motore da Parte del Costruttore",mehr gibt es anscheinend nicht mehr.

P.S. Übrigens nachdem meine LA Sachbearbeiterin sich quer gestellt hat, bezüglich Zulassung Grüne Nummer mit TÜV-Gutachten und noch leichten Mängeln, hab ich das italienische Kennzeichen, daß noch gültig war, montiert und bin zum TÜV vorgefahren.Die habennur gerginst...war ja alles zugelassen...halt nur in Italien.:lachen78::lachen78::lachen78:

thball
28.09.2009, 20:01
Hallo,

so ganz würde ich den Mehrwertsteuernachweis nicht abtuen. Im Yachtforum und/oder Booteforum war diesen Sommer ein Thread zu lesen, bei dem der Zoll genau das kontrollierte.

DieterM
29.09.2009, 11:11
Hallo,

so ganz würde ich den Mehrwertsteuernachweis nicht abtuen. Im Yachtforum und/oder Booteforum war diesen Sommer ein Thread zu lesen, bei dem der Zoll genau das kontrollierte.

Das ist richtig weil ja etliche GFK-Schüsseln oft aus den USA stammen und dann irgendwo im Mittelmeerraum steuerfrei gehalten wurden, denen jetzt eine Nachversteuerung droht, insbesondere wenn sie aus HR zurückgeholt werden. Innerhalb der EU droht aber inzw. jedem Import aus einem Drittland die Nachversteuerung und auch die MWST Bezahlung.

Italien ist aber bereits seit längerem EU-Mitglied, und dort neu gekaufte Boote insbesondere unsere Schlauchis werden immer versteuert an die Einheimischen geliefert. Gebrauchter Weiterkauf erfolgt dann zu uns über Kaufvertrag, indem der Passus steht (zumindest in meinen weitergereichten KV's)

Der Verkäufer versichert, dass die Mehrwert- oder Einfuhrumsatzsteuer vollständig bezahlt ist.
Il venditore garantisce di aver pagato l' IVA.

Dieser Passus genügt für eine deutsche oder österreichische Zulassung.

Da meistens die Italiener keine Unterlagen mehr über ihren Neukauf haben, kann auch eine Kopie der Haftversicherung des Motors bzw. die Zulassungskopie des Trailers hier auch weiterhelfen, denn es geht um den Nachweis einer italienische Zulassung, die nur möglich ist mit bezahlter IFA. Eine italien. Bootszulassung in unseren Größen gibt es nicht, es sei denn das Boot wird in der Lagune von Venedig oder auf bestimmten Seen bewegt, wo diese erforderlich wird.

Tatsache, ist das manch Italiener schon sehr komisch geguckt hat wenn nach einer Kopie der Neukaufrechnung gefragt wurde, die für diesen sehr unverständlich war.

Auch ich habe bei meinen Bootsunterlagen eine Kopie meiner seinerzeitigen italienischen Neukaufrechnung aus 2002 dabei, auf der die italien. IFA (MWST) und die quittierte Bezahlung ausgewiesen ist. Bisher hatte nur nur das WSA bei der Zulassung und das BSH in Hamburg bei der Ausstellung des Flaggenzertifikats diesen Nachweis einsehen wollen, sicher eher um den Erwerb des Eigentums durch Bezahlung des vollen Neupreises auch nachgewiesen zu bekommen. An Grenzen bin ich diesbezüglich noch nirgends gefragt worden, auch nicht in den 80er und 90er Jahren mit meinen früheren Booten, warum auch, weil diese Boote bereits eine deutsche Zulassung hatten. Das gilt auch für eine deutsche oder österr. Bodenseezulassung.

Berny
02.10.2009, 19:18
Prinzipiell sollte der Kaufvertrag reichen, weil du das Boot nicht in den EU-Raum gebracht hast, sondern der Verkäufer.
Ergo müßte sich die Finanz an den Verkäufer wenden.

Den Passus, den Dieter erwähnte, sich sicherlich nicht schlecht, kann sich ja der Verkäufer dann nicht mehr auf irgenwas ausreden.

Das mit älteren Versicherungen usw wäre auch nicht schlecht, zeigt es ja, dass das Boot schon vor dem Verkauf im EU-Raum in Verkehr gebracht wurde.
Dann sollte man aber auch drauf achten, dass die Versicherung zum Boot passt:ka5: (SNR usw checken!)

trolldich
02.10.2009, 21:59
Ich lese hier immer wieder von CE-Zertifikaten. Ich habe im Leben noch keins gebraucht oder gar vorzeigen müssen - und ich habe schon mehr als ein Boot beim WSA angemeldet, umgemeldet und abgemeldet. Dito Motor.

rotbart
02.10.2009, 22:31
Hi
also mal vorsichtig

Fall (A) Privatperson -> Privatperson
Umsatzsteuer interessiert in der EU nicht, CE Konformität schon !

Fall (B) Händler an Privatperson
muß mit Umstatzsteuer verkaufen UND ausweisen CE wie oben , ist der Händler im Ausland kann man ohne IVA o.ä. ausführen muß aber bei Grenzübertritt MwSt zahlen. Interessant wenn die Umsatzsteuer im Ausland höher ist !!!

Fall (C) Händler an Händler
Ohne Umsatzsteuer CE wie oben

Fall (D) einer hat seine 20m Yacht mit Schwarzgeld gekauft oder in USA und will nun nach D an Privat verkaufen !!!!

Siehe Berny den Straftatbestand hat der Verkäufer geschaffen, nicht der Käufer ob der nachzahlen muß ist juristisch umstritten, denn Privat -> Privat ist ja nicht mit IVA , TVA oder MwSt belastet.

Berny
04.10.2009, 09:11
Ich lese hier immer wieder von CE-Zertifikaten. Ich habe im Leben noch keins gebraucht oder gar vorzeigen müssen - und ich habe schon mehr als ein Boot beim WSA angemeldet, umgemeldet und abgemeldet. Dito Motor.

Wenn ein Händler in der EU ein Produkt verkauft, mußte es von vornherein ein CE haben (EU-Vorschrift!). Wenn der Verkäufer das nicht vorweisen kann, hast sowieso irgendein Problem! (außer bei gebrauchten, da gibts eben andere bestimmte Vorschriften)

Wenn du ein Produkt aus dem EU-Ausland importierst, wird auch CE verlangt, damit du es anmelden kannst.

Sie auch http://de.wikipedia.org/wiki/CE-Kennzeichnung, da wird das ganz gut erklärt.

roehrig
04.10.2009, 19:40
HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas

Also, wie bereits gepostet:

Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt)
Variante a): Innerhalb der EU wird im Land des Verkäufers die MwSt abgeführt. Dann ist der innergemeinschaftliche Transport steuerrechtlich abgegolten.
Variante b): Im Land des Verkäufers wird keine MwSt abgeführt, dann wird Einfuhrumsatzsteuer fällig, Und zwar bei Einfuhr nach Deutschland.

Sind die Steuersätze gleich, oder sehr dicht beieinander (19 zu 20%) kann man eigentlich immer Variante a) anwenden, da sich der Aufwand (b)) nicht lohnt. Sollte man aber aus einem Land mit 30%MwSt nach Deutschland (19%) einführen würde ich folgendes vorschlagen:
entweder beim Verkäufer eine Verzichtserklärung unterzeichnen und sich damit verpflichten die MwSt in D abzuführen (Einfuhrumsatzsteuer), oder bei der Ausreise (hier aus I) die dort entrichtete MwSt zurück fordern, und dann Einfuhrumsatzsteuer in D bezahlen.


Bei einer Rückreise aus HR (hier auch gefragt): Wurde das Boot nicht dort erworben, kann es keine Forderungen geben. Siehe oben !!! Bei der hier geschilderten Ausfuhr kann es eigentlich keine steuerlichen Probleme mit dem HR-Zoll gegeben haben, denn die haben ja über den Verkäufer ihre Steuern erhalten. Die Slowenen könnten für die Einfuhr in die EU Einfuhrumsatzsteuer haben wollen.....siehe oben !!!

rotbart
06.10.2009, 11:47
HALT !!! Hier ging es um Steuer, nicht um CE-oder sonstewas

Also, wie bereits gepostet:

Bei Erwerb (nicht ein-, aus- wiedereinfuhr) wird in der Regel Mehrwertsteuer fällig. (Kenne eigentlich kein Land wo es das nicht gibt)


:biere::biere::biere::biere::biere: Jedes EU-Land, wenn es um den Erwerb von Neufahrzeugen geht :ka5::ka5::ka5:

Frage wäre nun, ist ein Schiff ein Fahrzeug:futschlac:futschlac:futschlac

thball
06.10.2009, 21:09
Hallo,

der Thread im Yachtforum bezog sich auf die Durchsuchungen vom Zoll. Im Beitrag Nr. 9 hat jemand die Fragen der Zöllner (auch w/ MwST) aufgelistet.

http://forum.yacht.de/showthread.php?t=107397