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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : probleme zulassung


joggel
07.07.2010, 10:32
hallo,

ich wollte heute meinen neuen bootsanhänger zulassen mit schwarzem kennzeichen.die zulassung wurde mir verweigert, mit der aussage, wenn ich schwarte schilder möchte muss ich erst mit dem trailer zum tüv.

stimmt das so?wer hat ähnliche erfahrungen gemacht.

gruß jörg

Dobs
07.07.2010, 13:05
Das ist in sofern schon Blödsinn weil grüne Hänger auch zum TÜV müssen.....

Neue Hänger müssen nicht zum TÜV, das geht aus dem Fahrzeugbrief ja eindeutig hervor, dass der Hänger neu ist.

Da war wohl Inkompetenz im Spiel....

DieterM
07.07.2010, 14:20
hallo,

ich wollte heute meinen neuen bootsanhänger zulassen mit schwarzem kennzeichen.die zulassung wurde mir verweigert, mit der aussage, wenn ich schwarte schilder möchte muss ich erst mit dem trailer zum tüv.

stimmt das so?wer hat ähnliche erfahrungen gemacht.

gruß jörg

Hier geht es nicht um Erfahrungen sondern Korrektheit!

Ein neuer Bootsanhänger - hier von Brenderup? - hat immer eine ABE dabei und wird grundsätzlich in D mit grünem Kennzeichen (=steurfrei!) zugelassen, weil es sich hier um einen Anhänger für den Transport eines Bootes (=Sportgerät ) handelt.

Warum Du diesen mit einem schwarzen Kennzeichen zulassen wolltest, sagst Du leider nicht. Wurde der Anhänger für den Transport weiterer Sachen geändert und soll daher als regulärer steuerpflichtigen Anhänger zugelassen werden, dann muß der TÜV den Anhänger neu abnehmen und in die ABE die Veränderungen - wenn diese okey sind - eintragen. Also war die Auskunft Deiner Zulassungsstelle korrekt.:smileys5_

@ Dobs: grüne Anhänger gibt es nicht ... es sei denn diese werden grün angestrichen ...

FerdiR
07.07.2010, 14:58
Hallo zusammen,

alle meine bisherigen Trailer waren früher mit grüner Nummer angemeldet. In den Foren gibt es dazu ja Themen zur genüge... was ich früher immer (aus Unwissenheit) gemacht habe, aber eigentlich nicht durfte war, ich habe "nicht nur" auf das Boot (Wassersport) bezogene Sachen darin transportiert... das hätte bei einer Kontrolle ins Auge gehen können.

Da ich früher nicht wußte dass man Trailer auch mit schwarzer Nummer anmelden und dann auch im Boot (nicht NUR auf das Boot bezogene) Dinge wie Bspw. einen ganz normalen gefüllten Reisekoffer transportieren darf, habe ich mich dazu entschlossen als wir unser Boot im letzten Jahr bekamen, den Trailer mit schwarzer Nummer anzumelden.

Nachdem ich (noch vor unserer Abholung 2009) von Nautikpro die Papiere des Trailers zugeschickt bekommen habe, bin ich einfach bei uns zum Strassenverkehrsamt, habe alle Unterlagen hingelegt und unseren Trailer auf 100 Km/h und mit schwarzer Nummer angemeldet.

Das einzigste woran ich mich am Schalter noch erinnern kann ist, der Mitarbeiter hatte nur gefragt... warum ich den Trailer mit schwarzer Nummer angemeldet hätte, nachdem ich ihm den Unterschied erklärt habe meinte er nur... Aha! Dazu war aber keine Vorführung beim TÜV oder irgendwelche zusätzlichen Eintragungen nötig.

Dobs
07.07.2010, 15:32
Natürlich keine Vorführung beim TÜV. Der Hänger wird ja nicht verändert oder zweckentfremdet. Daher gilt die ABE

Bäriger
07.07.2010, 16:28
Hallo zusammen,

leider wird so Vieles bei den Zulassungsstellen unterschiedlich gehandhabt, oft mangels (Hintergrund) Wissen. Wenn ich da nur an den von mir (beim Boot) mitgekauften Trailer aus Italien denke, den jetzt der Ralf(Monoposti) fährt. Das war ein hin und her Gerenne.

Ich musste eine Vollabnahme machen lassen und der Prüfer hat sich bei der Schlüsselnummer vertan und hat nicht den Schlüssel für Bootstransporter eingetragen. Somit war eine Zulassung mit grüner Nummer NICHT möglich !!!
Es wurde dann eine neue ABE erstellt.

Andersrum kann es natürlich sein, dass ein als Bootstransporter ´geschlüsselter´ Anhänger nicht als ´normaler´ Anhänger mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfähig ist ?! Es wird also hier so gemeint sein, dass der TÜV eine neue ABE mit anderem Schlüssel erstellen soll.

Ob das jetzt wirklich so sein muß, oder der Willkür/Ahnungslosigkeit der Verwaltung unterliegt entzieht sich meiner Kenntnis.

Viele Grüße

Wolfgang

wega
07.07.2010, 17:57
auch ich wollte dieses Jahr meinen Trailer mit sw Nummer zulassen und genau die Aussage von der Zulassungsstelle , wie Dieter beschreibt, bekommen.
Mir war das dann zuviel Stress mit umschreiben usw.
Es wurde mir aber dann von der Zulassungsstelle empfohlen, wenn ich neben meinem Boot noch eine ander Sache transportiere und das nur einmal im Jahr für kurze Zeit ist, einfach auf dem Finanzamt die Steuer für den besagten Zeitraum bezahlen. Das Finanzamt würde dann für diesen Zeitraum eine Bescheinigung ausschreiben. Ich habs allerdings bis jetzt noch nicht versucht.

Michel
07.07.2010, 20:21
Ich hatte das selbe Problem und darüber schon gepostet.

Man trifft auf Missverständnis beim TÜV und bei der ZulSt:cognemur:

Also zuerst mit Papieren zum Tüv, denen dort klarmachen, dass mann einen schwarze Nr benötigt um z.B. Campingausrüstung und Gepack zu laden.

Dann wird der Trailer in seiner Nutzung geändert und eine Umschlüsselung lt. Zulassungstelle im Brief vorgenommen. Kosten 18 EUro

vorher stand im Brief: SDAH f. Sportgeräte

jetzt: SDAH Bootstransporter




kleine Bemerkung noch.

Ich war seinerzeit zuerst bei der ZulSt. Die schicken mich zum TÜV. Der TüvMensch wusst auch nicht was er Schlüsseln sollte und hat sich dann mit der Dame von der ZulSt telefonisch ausgestauscht.

joggel
07.07.2010, 20:44
ok danke erstmal für eure infos.der hintergrund warum ich schwarze nummernschilder möchte ist der, dass wenn ich in urlaub fahre eventuell gepäck oder campingzubehör im boot verstauen kann.

gruß jörg

Michel
07.07.2010, 22:54
das ist wohl allgemein der Grund dafür

Berny
08.07.2010, 07:34
gepäck oder campingzubehör im boot

Hmmm, ist dafür eine Änderung notwendig?
Wo ist definiert, was genau im Boot sein darf und was nicht?
Gits dafür überhaupt eine Definition?

Anders sieht es sicherlich aus, wenn man zB ein Fahrrad auf der Deichsel montieren will, aber diese obige Schlußfolgerung verstehe ich nicht wirklich.

Aber naja, es gibt ja in DE so manche komische Bestimmungen, wie woanders auch, der Amtschimmel wiehert...

Dobs
08.07.2010, 08:30
Hi,

jo, das ist irgendwo definiert. Man kann sagen dass das Boot voll ausgerüstet auf dem Trailer transportiert werden darf.

Wer dann noch den Urlaubskoffer oder das Fahrrad ins Boot stellt bekommt eins auf die Mütze.

joggel
08.07.2010, 12:22
heute früh habe ich meinen hänger umschlüsseln lassen.hat alles wunderbar geklappt.:chapeau: gebühr 35€.:stupid:

gruß jörg

Jendral
08.07.2010, 14:12
Das Fahrrad ist aber auch ein Sportgerät...

Bäriger
08.07.2010, 15:04
Das Fahrrad ist aber auch ein Sportgerät...

...aber kein Boot, und wenn im Schlüssel Bootstransporter steht, dann ist es eben kein Fahrradanhänger. Die globale Bezeichnung Sportgeräteanhänger ist jetzt noch weiter aufgeschlüsselt worden (Pferde, Motorrad, usw).

Ist halt so, wir sind ja in D, von der Wiege bis zur Bahre, Formulare, Formulare....


Viele Grüße

Wolfgang

OLKA
08.07.2010, 15:45
Da ist sie wieder, die Frage: Was gehört alles zum Bootssport dazu?

Ein Klappfahrad als Bordfahrrad, um im Hafen mobil zu sein?
Ein Zelt auf einem offenen Boot um darauf zu übernachten und Schlafsäcke?
Die Kühlbox?
Kocher, Tassen, Teller, Besteck?

...

...ist (bis auf das Fahrrad) alles bei uns im Boot, auch auf dem Trailer mit grünen Kennzeichen.

Michel
08.07.2010, 20:20
Siehst Olaf, ist alles Auslegungssache:cool:

Die Klamotten gehören ja auch ins Boot, da man ja auch den ganzen Urlaub auf dem Boot wohnt.....sklar:chapeau:




warum hab ich mir eigentlich den Stress angetan?.... mmmmhh.

Berny
09.07.2010, 00:35
warum hab ich mir eigentlich den Stress angetan?.... mmmmhh.

Naja, dafür bist jetzt auf der sicheren Seite :schlaumei

dievoggis
09.07.2010, 07:17
Servus :chapeau::chapeau:,

Zitat aus meinem Beitrag von 2008:

Vielleicht interessiert es den Einen oder Anderen wie der Ablauf ist und was es kostet.

1) Mit Trailer zum TÜV und Gutachten machen lassen, 28€
2) Mit dem KFZ-Schein, der Betriebserlaubnis, der neuen Versicherungsdoppelkarte(die gibt es jetzt nicht mehr), dem erstellten TÜV Gutachten , dem letzten TÜV Bericht sowie den grünen Kennzeichen zur Zulassungsstelle.
3) Was mich gewundert hat, die alten grünen Kennzeichen wurden kostenfrei (bei uns) mit schwarzer Farbe übermalt, somit keine Kosten für das Nummernschild und die alte Nummer bleibt auch.
4) Anstatt der Betriebserlaubnis bekommt man einen richtigen Brief.

Kosten bei der Zulassung 27€.

Es kommt noch die jährlichen Steuer+ Haftpflicht (hat ich sowieso) dazu.

Ist es mir aber insgesamt wert.

Gruß Peter

uli_hd
09.07.2010, 11:53
Also ich halte es wie Olaf,

und da grün/schwarz immer ein Thema ist/war, hatte ich mir mal die Mühe gemacht, die entsprechenden Paragraphen, sowohl steuerlich, als auch zulassungsseitig rauszusuchen.

Siehe hier #11/15/20

http://www.schlauchboot-forum.com/forum/showthread.php?t=7881

@Dobs #12

da bist du im Irrtum, es ist nirgendwo exakt definiert, was nun alles zusätzlich mittransportiert werden darf, oder nicht.

Gruß Uli

Icing
09.07.2010, 15:34
Bin auch auf Olafs Seite...:chapeau:
Grün oder Schwarz :confused-
wie immer die Frage für das Sommerloch.:gruebel:

Michel
09.07.2010, 15:56
Naja,

wegen 17 Ökken im Jahr, mach ich mr mal keine Gedanken über Steursünden oder Versicherungsstreitigkeiten.:biere:

uli_hd
09.07.2010, 17:04
Bin auch auf Olafs Seite...:chapeau:
Grün oder Schwarz :confused-
wie immer die Frage für das Sommerloch.:gruebel:

oder politsch gesehen, eine Frage der Koalition:confused-

Uli

boreas10
19.09.2010, 19:17
Hallo Gemeinde,

ich bin neu hier. Falls ich einen Fehler mache: Bitte nicht mit dem Knüppel draufhauen, ein freundlicher Hinweis reicht. Ich werde auch sehr sparsam mit Smileys umgehen, da mir das Risiko einer falschen Verwendung zu groß ist.

Nun zum Thema:

Ich habe mir ein (zugegebenermaßen) altes Holzboot mit Trailer zugelegt, fühle mich aber hier nicht falsch, weil ich noch ein Bundeswehr-Schlauchboot hier habe.

Mit der Betriebserlaubnis zur Zulassungstelle (HG = Hochtaunus[g]kreis): Grünes Kennzeichen. Haftpflichtversichert hätte ich den Trailer sowieso, sobald ich Boot und Trailer auf einem vernünftigen Stand habe und beides auf die Strasse und auf das Wasser lassen kann. Möchte für Frau, Kind und Hund erhalten bleiben.

Letzte Woche Donnerstag ein Schreiben der Zulassungsstelle: "Wir haben bei der Zulassung einen Fehler gemacht, bitte rufen Sie mich in den nächsten Tagen an."

Direkt angerufen: Ihr Trailer hätte eigentlich ein schwarzes Kennzeichen bekommen müssen. Sie müssen mit Versicherungsbescheinigung hierher kommen und erhalten ein schwarzes Kennzeichen. Der Sachbearbeiter hätte mit dem Finanzamt telefoniert und das Finanzamt hätte recht oder es müsste irgend etwas umgeschlüsselt werden.

Auf den Hinweis, dass ich den Trailer im Moment mangels Zugfahrzeug (ist leider im Moment defekt) nicht zum TÜV fahren kann, sagte der Mitarbeiter der Zulassungstelle, dass er mir ansonsten eine Betriebsuntersagung senden würde.

Am Freitag zur DEKRA gefahren, die seinerzeit das Gutachten bzw. die Betriebserlaubnis ausgestellt hatten: Unverständnis, Sportanhänger = grünes Kennzeichen.

Die Eintragunng in der Betriebserlaubnis ist SDAH Bootstransporter und passt auch zum Schlüsselverzeichnes des KBA zur "Systematik der Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern". Leider ist die mir vorliegende aus 2005.
Typschlüssel 6818 (laut BE) und in der Zulassungsbescheinigung: J: 68, 4: 1800. Dies steht nach der Systematik für Starrdeichselanhänger/Bootstransporter und passt damit.

Nun zur zentralen Frage:

Hat sich in letzter Zeit irgend etwas geändert?

Dank an Uli für die Zusammstellung der Rechtsgrundlagen.

Gruß
Stefan

thball
19.09.2010, 19:30
Hallo Stefan,

herzlich Willkommen!

Meines Wissen hat sich nichts geändert, aber ähnliche Erzählungen wie bei Dir hört man gelegentlich.

Icing
19.09.2010, 19:38
Hat sich in letzter Zeit irgend etwas geändert?


Nicht das ich wüßte...:ka5:
Eventuell hatte Dein Vorbesitzer ein schwarzes Kennzeichen und hat da was umschreiben lassen weil er mit dem Trailer auch andere "nicht Bootssportübliche" Gegenstände transportiert hat.
Aber wenn Du das nicht machst und der Hänger nur als Bootsanhänger eingetragen ist, müssen die die grüne Nummer rausrücken.

boreas10
19.09.2010, 20:03
Wow,

danke Euch für die schnellen Antworten. Bin erst einmal sprachlos.
Das grüne habe ich am Anhänger, wurde bereits zugeteilt, jetzt wollen die es in ein schwarzes ändern.

Falls Juristen mitlesen: Nach meiner Auffassung ist Zuteilung eines grünen Kennzeichens ein begünstigender Verwaltungsakt, der erst einmal förmlich wiederrufen werden muß (mit Rechtsbehelfsbelehrung). Lapidares Schreiben: Kein Verwaltungsakt und damit erst einmal nichts (bis auf den Fehler, dass ich mich gemeldet habe, ich dachte es ginge nur um die Länge, die in den Bemerkungen nicht eingetragen wurde).

Ich kann auch mit der Kfz-Steuer (29 EUR pro Jahr) leben, sehe nur nicht ein für den Fehler, den die gemacht haben Gebühren, Kennzeichen etc. zu bezahlen. Im Zweifelsfall werde ich versuchen dieses auf dem Weg der Amtshaftung wieder zu bekommen.

Erst einmal erhält der Sachbearbeiter freundliche drei Seiten, die ich wegen Rechtsberatung nicht veröffentlichen darf. Wie es auch ausgeht: Ich werde auf jeden Fall die Gemeinde auf dem Laufenden halten, wie es weitergeht, da es im Ergebnis Alle mit Sportanhänger (Pferd, Schlauchboot, Festrumpf ...) betrifft.

Nächster Schritt: Ich möchte einen rechtsbehelfsfähigen Verwaltungsakt zur Rücknahme des "Grünen".

Vorbesitzer: Hänger war abgemeldet und ich hatte den Schein. Leider ist der Scan undeutlich, aber aus meinem Schein, äh. Zulassungsbescheinigung geht auch nicht hervor ob grün oder schwarz.

Grüße Stefan

boreas10
19.09.2010, 20:10
Eines (sehr wichtig) hatte ich noch vergessen:
Danke für das (schnelle) Willkommen.
Grüße Stefan

boreas10
19.09.2010, 20:38
Hallo Stefan,

herzlich Willkommen!

Meines Wissen hat sich nichts geändert, aber ähnliche Erzählungen wie bei Dir hört man gelegentlich.

Danke für das Willkommen,

Erzählungen bringen uns Allen schlicht und einfach nichts. Es ist Verwaltungsrecht und damit muß irgendwo Rechtssicherheit und -klarheit sein (in diesem Bereich bundesweit, das StVZO und FZV bundesrecht sind), da der Staat (so gerne ich diesen auch mag) durch Verwaltungsakte handelt, für die es zumindest ein nachvollziehbares Verfahren geben muss. Wenn wenigstens die Schlüsselnummern in der aktuellen Form kostenfrei verfügbar wären. Es muss für uns als Bürger zumindest in der Zeit des Internets nachschlagbar sein.

Als ich in diversen Foren angefangen habe zu lesen, ging es teilweise um einzelne Landkreise. Kann das bei Bundesrecht sein? Dieses Forum schien mir das aktivste zu sein, deswegen bin ich auch gerne dabei.

Als Wassersportler müssen wir uns mit genügend nationalen und regionalen Vorschriften rumschlagen. Angefangen bei der Lichterführung auf See und Binnen. Baue gerade das Boot um, dass es für beides passt.

Grüße Stefan

boreas10
20.09.2010, 18:33
Gestern mein Schreiben an die Zulassungsstelle gesendet. Heute morgen ein Anruf eines überaus friedlichen Mitarbeiters. Offensichtlich gibt es eine neue "Systematisierung der Kraftfahrzeuge und ihrer Anhänger" vom KBA.

Die Schlüssel müssten in der neuen Zulassungsbescheinigung J: 85 und 4: 0100 lauten. Dieses wären dann im alten Schein 8501 und steht für Anhänger für Sportgeräte.

Da die Zulassungstelle die Kosten für das Schwarze übernimmt, den Brief und die Umschreibung kostenlos vornimmt, kann ich mit dem schwarzen Kennzeichen erst einmal leben. Versichert hätte ich den eh (zwar erst ab nächstem Jahr, wenn er raus darf).

Ein Vorteil hat das Ganze: Aus dem Problem, was ist Bootsausrüstung bin ich damit raus und kann laden, was ich will (solange ein Boot drum rum ist, da SDAH Bootsanhänger).

Für Andere: Nach der Auskunft der Zulassungsstelle steht dieses für Sportanhänger. Man könnte dann aus einem Bootstrailer einen Anhänger für Pferdesport bauen, ohne dass es einer neuen BE bedarf.

Erst noch einmal Danke für die schnellen Antworten und werde das Forum weiter lesen, auch wenn mein Problem erst einmal halbwegs zufriedenstellend gelöst ist. Ich hoffe, dass irgendwann auch jemand in irgend einem Bereich weiterhelfen kann.

Grüße Stefan

Icing
20.09.2010, 20:45
Ja wie, soll das jetzt heißen das es in Zukunft keine grünen Kennzeichen mehr geben soll?
Wo ist denn diese Zulassungsstelle die sowas einfach behauptet?

Hier noch ein link. Auch interessant wenn der TÜV mal im Ausland abläuft. Wie bei mir irgendwann..haha

http://www1.adac.de/reiseservice/Wassersport/Aktuelles/Transport.asp?ComponentID=216030&SourcePageID=127406

boreas10
20.09.2010, 21:18
Hallo Gernot,

ist der augenblickliche Stand derZulassungsstelle im Hochtaunuskreis (HG); weit weg vom Wasser aber nicht unbedingt von Pferden. Ich nehme das Ganze zum Thema Zulassung erst einmal hin. Am Mittwoch habe ich einen Termin und gehe zum Sachbearbeiter. Es kann und allen so gehen, wenn wir einen Trailer kaufen oder ummelden.

Den Kfz.-Steuerbescheid kann ich ja dann gesondert angreifen. Ist eher meine Spielwiese, da sind dann noch die Informationen für die Bürger im I-Net verfügbar und nachvollziehbar (wenn auch viel Unsinn).

Dem Verein zu dem der Link gehört, hatte ich eine Mail geschrieben, ist aber nichts passiert auch wenn ich da seit 1988 dabei bin.

Grüße Stefan

boreas10
20.09.2010, 21:58
Ich habe noch einmal nachgesehen:

Dieses war im Schlüsselverzeichnis von 2005 schon vorgesehen:

Anhänger für Sportfahrzeuge,
Anhänger für Tiere zum sportlichen Einsatz.

Damit sind ziemlich alle bisherigen Trailer raus.
Das (alte) Verzeichnis ist unter der "Systematisierung der Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern" zu finden. Aktuelles Verzeichnis verkauft das KBA gegen Geld (unverschämt).

Jeder möge seine Schlüsselung (auch bei Verkauf oder Kauf) überprüfen. Stand (zumindest HG und heute): Bootstransporter = schwarz = steuer- und versicherungspflichtig; Transporter für Sportgeräte = von Allem frei.

Bei mir: Jetzt erst einmal schwarz und dann den Steuerbescheid angreifen.

LG Stefan

boreas10
21.09.2010, 09:35
Anruf bei der Versicherung:

Sie brauchen keine Versicherung, hatte ich letzte Woche erst, weil Bootsanhänger frei sind.:cognemur:
Ich: Zulassungsstelle hat mich belehrt, dass es andere Schlüsselnummern gibt.
Versicherung: Verstehe ich nicht.
Ich: Ich auch nicht, hat aber so seine Vorteile

Wie bereits erwähnt: 85 0100, Anhänger für Sportzwecke und in der zweiten Zeile Bootstransporter.
Nun Steuer wohl 29 €, Versicherung 13 €. Da ich die Versicherung eh abgeschlossen hätte, mal sehen ob ich mich mit den Finanzbehörden wegen der Steuer rumstreite, zumal ich dann auch anderes transportieren darf und mir keiner Steuerhinterziehung anhängen kann.:lachen78:

Wird wohl in der Richtung schlimmer, wenn der Zoll ab 2014 die Kfz-Steuer verwaltet. Im Moment machen das die (Landes-)Finanzämter im Auftrag des Bundes.

LG Stefan

Roli14
21.09.2010, 10:12
Also ich brauche das Fahrrad immer um mich im Hafen zu bewegen. Also eindeutig zugehörig zum Boot.

Mit freundlichen Grüßen
R. Riecken

boreas10
21.09.2010, 13:19
Hallo an Alle,

eine Antwort die richtig ist mit der man aber nichts anfangen kann:

"Vielen Dank für Ihre Anfrage, die zur Bearbeitung an die Juristische Zentrale übermittelt wurde.

Wir gehen davon aus, dass der Bootstrailer sowohl als steuer- und versicherungsfreier Sportsanhänger als auch als nicht privilegierter Standard-Anhänger erhältlich ist. Die Zulassungsstellen machen die Einstufung von der jeweiligen Mitteilung der Schlüsselnummer durch den Hersteller abhängig.

In Ihrem Fall scheint der Hersteller die falsche Schlüsselnummer mitgeteilt zu haben.

Es bietet sich daher an, Kontakt zum Hersteller des Anhängers aufzunhemen und um eine Klarstellung zu bitten. Diese schriftliche Bestätigung sollte sdann der Zulassungsstelle weitergeleitet werden, so dass dort eine entsprechende Umschlüsselung in einen steuer- und versicherungsfreien Bootsanhänger vorgenommen werden kann.

Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen behilflich gewesen zu sein."

Den Hersteller gibt es leider nicht mehr. Zumindest habe ich diesen nicht gefunden.

Welche Schlüssel habt Ihr in den Scheinen und habt Ihr grün oder schwarz?

Grüße Stefan

Bäriger
21.09.2010, 13:38
Hallo zusammen,

ich hatte im letzten Jahr meinen Trailer aus I hier zulassen wollen. Nachdem der TÜV eine Vollabnahme machte, hat er wohl eine falsche Schlüsselnummer angegeben. Daraufhin hat mir die Zulassungsstelle ´grün´ verweigert. Bin dann wieder zum TÜV und er hat das anstandslos umgeschrieben. Danach war grün kein Problem mehr.

Mittlerweile habe ich ja einen neuen Trailer gekauft, der wurde im November letzten Jahres mit grüner Nummer zugelassen, ohne Probleme.

Eine Kopie des Fahrzeugscheins versuche ich mal als .pdf anzufügen.


Viele Grüße

Wolfgang

boreas10
21.09.2010, 14:33
Es kommt darauf an ob da 85 0100 in den Schlüsseln steht (=grün und frei, SDAH für Sportzwecke, Bootsanhänger) oder 68 und 1800 (=pflichtig, SDAH Bootstransporter).

Ob bei einer bisherigen Zulassung auf grün bei Halterwechsel noch Bestandsschutz besteht ist abzuwarten.

Betriebserlaubnis ist übrigens bei mir aus 2003, also für Trailer gar nicht so alt.

Grüße Stefan

boreas10
22.09.2010, 14:48
Hallo an Alle,

nun wohl der letzte Akt des Theaters: Heute morgen im Beisein eines Mitarbeiters der Zulassungsstelle schwarz über grün gedruckt. Damit entgehe ich zumindest der Diskussion, was zur Bootsausrüstung gehört und was nicht. Mit 13 € Versicherung (die ich eh hätte) und 29 € Steuer kann ich leben.
Die Antwort des großen gelben Vereins ist etwas unbefriedigend:

"das Problem Ihres Falles ist es, das weder die Fahrzeugzulassungsverordnung diesen Fall geregelt hat, noch dass es hierzu vergleichbare Grundsatzentscheidungen der Verwaltungsgerichte gibt.

Von daher bleibt nur die Möglichkeit, einen Musterprozeß mit unsicherem Ausgang zu führen oder eine vermittelnde Praxislösung zu suchen. Diese könnte so aussehen:

Versuchen Sie mit der Zulassungsstelle zu vereinbaren, dass Sie den Hänger beim TÜV vorführen. Wenn der TÜV dann in einem kurzen Gutachten/Stellungnahme bestätigt, dass der Hänger unzweifelhaft den Charakter eines Sportbootanhängers hat, wird die Schlüsselnummer von TÜV/Zulassungsstelle abgeändert und der Hänger fortan als Sportbootanhänger geführt."

Für die Kfz.-Steuer sind nicht die Verwaltungsgerichte, sondern die Finanzgerichte zuständig. Ansonsten fürfen nach meinem Kenntnistand die Zulassungsbehörden die Schlüsselnummern nicht ändern. Also Rechtsauskunft des gelben Vereins für die Füße.

Nach meiner Auffassung ist die Schlüsselung im Fahrzeugschein auch nicht bindend für die Kfz.-Steuer (Grundlagen- und Folgebescheid), sondern die Finanzbehörden entscheiden selbt (meistens, wenn es zu deren Gunsten ausgeht). So gibt es Fälle: Grün und Steuer.

Der ganze Ärger wäre vermeidbar gewesen, wenn das KBA das entsprechende Verzeichnis zumindest als Leseversion in der aktuellen Fassung veröffentlichen würde. Eine entsprechende Petition habe ich zwischenzeitlich dem Deutschen Bundestag eingereicht.

Grüße Stefan

free-willi
22.09.2010, 15:48
Ich habe mich einen Tag bevor in in den Urlaub gestartet bin, entschlossen von grün auf schwarz zu wechseln.
10 Uhr beim Tüv vorgefahren, etwas warten.
11 Uhr auf dem Weg zum Landratsamt von der Versicherung tel die Nummer erhalten.
12 Uhr schwarze Kennzeichen abgeholt. ferdisch.
Das Ganze hat grad mal 2 Stunden gedauert. :chapeau:

boreas10
22.09.2010, 17:45
Die Entscheidung der Verwaltung muss nur für jeden Bürger nachvollziehbar sein. Ich kann jetzt mit dem schwarzen Kuchenblech auch leben.

Grüße aus dem Taunus, Stefan

boreas10
08.10.2010, 18:46
Hallo an Alle,

ich will eigentlich noch keine Ruhe geben und hätte mir einige Stunden Arbeit und Theater ersparen können, wenn ich das aktuelle Schlüsselverzeichnis kostenfrei per PDF hätte einsehen können.

Hat zwar sein Gutes: Ohne das Theater hätte ich das Forum wahrscheinlich nie gefunden. Ich danke Allen für die Diskussionsbeiträge (die mir weitergeholfen haben) und hoffe, dass meine Beiträge Anderen in Zukunft weiterhelfen.

Da ich immer noch der Meinung bin, dass Verwaltungshandeln von jeder Behörde für jeden Bürger nachvollziehbar sein soll: Ich habe eine Eingabe an den Petitionsauschuss gerichtet, dass das Schlüsselverzeichnis in der aktuellen Version für alle Bürger kostenfrei zumindest einsehbar sein muss. Ich muss ja nicht das ganze Verzeichnis ausdrucken. In der Regel interessieren uns ja nur einzelne Positionen oder einzelne Fahrzeuge und die gehen im Zweifel über Screenshot oder Ausschnitt-Ausdruck.

Folgende Petition:
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes in der jeweils aktuellen Version zumindest in einer Leseversion für alle Bürger kostenfrei veröffentlicht wird.

Begründung:
"Es gibt viele Rechtsgebiete. Inbesondere im Bereich des öffentlichen Rechts müssen die Rechtsgrundlagen für die Bürger einsehbar sein, da hier der Staat in einem Über-/ Unterordnungsverhältnis steht.

Der Normalbürger hat ein Kfz anzumelden und dann einige Jahre nichts damt zu tun. Trotz Allem müssen aber die Rechtsgrundlagen für eine Steuerpflicht, Steuerfreiheit eines Fahrzeuges oder die Einstufung des entsprechendes Fahrzeuges ohne Entgelt (teilweise) verfügbar gemacht werden. Derzeit ist die Systematik für Kraftfahrzeuge und ihren Anhängern des Kraftfahrtbundesamtes nur gegen Entgelt verfügbar.

Hier wird das Informationsrecht nach Art. 5 GG verletzt, da sich der Bürger auf Aussagen der Kfz.-Zulassungsstellen verlassen muss und eine Überprüfung des Verwaltungshandelns hier nicht möglich ist."

Zwischenstand: Zu dem Anliegen wird zunächst das zuständige Ministerium zur Stellungnahme weitergeleitet und "ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden."

Immerhin kriege ich das Ergebnis mitgeteilt und werde die Gemeinde hierüber unterrichten. Auch wenn diese Petition veröffentlicht wird: Die Gemeinde wird informiert, diese mitzuzeichnen. Die Web-Seite des Petitionsausschusses ist interessant zu besuchen, welche Begehren dort eingereicht und veröffentlicht sind (Meine hat es noch nicht geschafft, dauert ja noch).

Nach der Antwort soll dieses einige Zeit in Anspruch nehmen. Immerhin ist es in Arbeit.

Mal sehen: Ich mag unser Grundgesetz und die darin verankerten Grundrechte und liebe dieses Land und dessen Rechtschutz und habe auch nicht vor auszuwandern.

Grüsse