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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Konformitätserklärung Lodestar NSA 290 ?


Jip
23.02.2011, 10:40
Hallo,

ich habe für mein gebraucht gekauftes Schlauchboot, Lodestar NSA 290 Baujahr 1998, keine CE Nummer bzw. Konformitätserklärung. Nun brauche ich diese aber zum Anmelden beim WSA. Der, von dem ich es gekauft habe, hat leider keine Unterlagen mehr :-(

Ich wollte mal fragen ob jemand sowas hat und mir per Mail zuschicken könnte ?

Jens3000@gmx.de

Es reicht wohl diese allgemein gehaltene Konformitätserklärung zB. als PDF oder als Kopie.

Schönen Dank schon mal, Gruß Jens

daniels
23.02.2011, 12:38
Es gibt eigentlich keine allgemeingehaltene Konformitätserklärung. Jede "Konfi" ist nach der Sportbootrichtlinie produktbezogen.
Nach der selben Sportrichtlinie ist der Hersteller zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts verpflichtet eine Kopie der "Konfi" aufzubewahren. Kommt aber auch drauf an, nach welchem Modul damals CE und Konfi erstellt wurden. Auch hier gibt es Unterschiede. Wenn der Sachbearbeiter auf dem WSA die Richtlinie beherrscht, müßte ihm eine performa Konfi von Loedstar auffallen.
Versuchen kann man es ja trotzdem mal. :chapeau:

Gruß Hans

Jip
23.02.2011, 13:06
Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?

Du meinst also das geht nicht mit der Kofi Erklärung vom Hersteller oder von jemand, der das gleiche Boot hat ?

Gruß Jens


Es gibt eigentlich keine allgemeingehaltene Konformitätserklärung. Jede "Konfi" ist nach der Sportbootrichtlinie produktbezogen.
Nach der selben Sportrichtlinie ist der Hersteller zehn Jahre lang nach Herstellung des letzten Produkts verpflichtet eine Kopie der "Konfi" aufzubewahren. Kommt aber auch drauf an, nach welchem Modul damals CE und Konfi erstellt wurden. Auch hier gibt es Unterschiede. Wenn der Sachbearbeiter auf dem WSA die Richtlinie beherrscht, müßte ihm eine performa Konfi von Loedstar auffallen.
Versuchen kann man es ja trotzdem mal. :chapeau:

Gruß Hans

Berny
23.02.2011, 13:15
Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?

Doch, bei Zodaic Booten ist das zumindest so!
Wie es bei anderen Marken aussieht, kann dir ev Frank der Holländer (gelber Banner oben) sagen :chapeau:

Jip
23.02.2011, 13:30
D.h. wenn es so wäre, dann müsste ich eine beim Hersteller anfordern, passend zu meiner Seriennummer ?

Das macht die Sache schwierig,.

Gruß Jens

Doch, bei Zodaic Booten ist das zumindest so!
Wie es bei anderen Marken aussieht, kann dir ev Frank der Holländer (gelber Banner oben) sagen :chapeau:

daniels
23.02.2011, 17:38
Hallo, ja ich meine ja auch so eine Konformitätserkärung für das Boot, welches ich habe, also den Typ (NSA 290), oder gibt es zu jeden Boot einen eigenen Zettel, so wie beim Auto ? Ich denke nicht ?

Du meinst also das geht nicht mit der Kofi Erklärung vom Hersteller oder von jemand, der das gleiche Boot hat ?

Gruß Jens

Hallo,

vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist.

Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen.

Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen.

Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie.

Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten.
Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU.

Hans

thomson
23.02.2011, 18:05
hallo jens

alle boote ab 98 brauchen eine konf.
stichtag ist der 16.6.1998
leider wissen das nicht alle stellen so genau.
schreib auf den antrag einfach z.b. bj. 3/98
und den hinweis stichtag für konf. =16.06.1998
dann sollte es keine problemme geben.

Coolpix
23.02.2011, 18:27
.
... stimmt leider nicht ganz : ab 1996 ?
Ich dachte auch immer ab 1998 - das WSA Hann . Münden möchte ab 1996 eine CE - steht auch auf deren Homepage http://www.wsa-hmue.wsv.de/service/Formulare/Antrag_Bootskennzeichen.doc Zeile 21 . Einige WSA - Ämter verlangen ab `96 , andere wiederum ab ´98 eine CE .
.

thomson
23.02.2011, 18:36
hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998

Jip
23.02.2011, 19:06
Hallo,

ja einen Kaufvertrag habe ich gemacht, Bootsnummer steht drin, hatte gehofft, daß es ausreichen würde. Mein Vorbesitzer hatte das Boot nicht angemeldet, weil er damit in der Kieler Vörde usw. gefahren ist.

Ich habe Kontakt mit dem Importeur und der versucht beim Hersteller eine "Konfi" zu bekommen.

Dann hoffe ich mal,..

Gruß Jens


Hallo,

vielen Hersteller haben eine "Konfi" zu jedem Boot. Diese Konfi ist dann auch Bestandteil des Eignerhandbuches oder Eignerbuches. Dann steht auf Deiner Konfi die Boots.- bzw. Rumpfnummer. So wäre es auch sinnvoll für den Bootshersteller, denn er klärt ja schließlich damit die Übereinstimmung mit diversen Vorschriften und wie er zu dem Prüfergebnis sprich Kategorie gekommen ist.

Wenns bei Booten diversen Hersteller anders ist, dann mag es sein, aber wäre nicht im Sinne von EU und Konfirmitätserklärungen.

Wie schon geschrieben. Von der letzten Bootsherstellung muß der Hersteller nach meinem Wissenstand 10 Jahre eine Kopie bereithalten und vielleicht lässt er dir ja eine Kopie zukommen.

Bei meinem Boot steht sogar ausdrücklich auf der Konformitätserklärung, dass pro Bootsleben nur eine einzige Ausgabe für das Boot erstellt wird. Ist sie weg, beginnt das Problem. Wäre auch sinnig. Denn der Hersteller oder Inverkehrbringer bestätigt mit dieser, die Bauart, den Zustand, das Prüfverfahren und die Regelwerke zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens.

Ist Dein Boot jedoch nachweisbar vor Juni 1998 in Verkehr gebracht worden, dann berufe dich auf den entsprechenden Abschnitt in der Sportbootrichtlinie.

Beim Kauf oder Überlassung von Gebrauchtbooten sollte man dringends auf ein Eignerhandbuch, die Konformitätserklärung, sowie auf einen Kaufbeleg mit Auflistung der Boots- oder Rumpfnummer achten.
Dies wird sicherlich in den nächsten Jahren noch schwieriger bei der Anmeldung innerhalb der EU.

Hans

Coolpix
23.02.2011, 19:09
hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998



... das habe ich dem guten Mann auch berichtet ; der lässt sich darauf jedoch nicht ein .

Jip
23.02.2011, 19:10
Hallo Thomas,

meine Stelle weiß das leider genau: ab Juli 98 sei die "Konfi" nötig..
Nur weiß ich leider nicht genau ob mein Boot vor oder nach Juli 98 gebaut wurde...

Evt. würde ich gar keine CE Nummer benötigen.

Gruß Jens

hallo jens

alle boote ab 98 brauchen eine konf.
stichtag ist der 16.6.1998
leider wissen das nicht alle stellen so genau.
schreib auf den antrag einfach z.b. bj. 3/98
und den hinweis stichtag für konf. =16.06.1998
dann sollte es keine problemme geben.

Jip
23.02.2011, 19:14
Hallo,

ja bei mir wird ab 07/1998 verlangt, warum einige an 96 haben wollen verstehe ich nicht, sollte doch einheitlich sein.

Gruß Jens

.
... stimmt leider nicht ganz : ab 1996 ?
Ich dachte auch immer ab 1998 - das WSA Hann . Münden möchte ab 1996 eine CE - steht auch auf deren Homepage http://www.wsa-hmue.wsv.de/service/Formulare/Antrag_Bootskennzeichen.doc Zeile 21 . Einige WSA - Ämter verlangen ab `96 , andere wiederum ab ´98 eine CE .
.

Jip
23.02.2011, 19:16
Aha, danke. Der 16.06.1998 war also allerletzer Termin.

Dann hätte mein Boot besser 1 Jahr älter sein sollen :)

Gruß Jens

hallo daniel, stimmt schon, steht ja genau so auf deinem formular.
übergangsfrist bis 16.6.1998

Coolpix
23.02.2011, 20:19
Hallo,

ja bei mir wird ab 07/1998 verlangt, warum einige an 96 haben wollen verstehe ich nicht, sollte doch einheitlich sein.

Gruß Jens


... das liegt dann wohl im Ermessen des Sachbearbeiter´s - der eine ist etwas tolleranter und drückt mal ein Auge zu , der andere liebt die § , ....... .

daniels
23.02.2011, 20:59
... das habe ich dem guten Mann auch berichtet ; der lässt sich darauf jedoch nicht ein .

...........dann wende dich an deinen EU Politiker, der wird es für dich klären.

Die Richtlinie 94/25/EC vom 16. Juni 1994 wurde 1996 eingeführt und die Übergangsfrist lief bis Juni 1998. Der Herr mit der Meinung 1996 hat nur das Titelblatt der Richtlinie gelesen :lachen78::chapeau: und nicht den entsprechenden Leitfaden und die Durchführungsbestimmungen.

http://www.eu-service-bb.de/files/ce_sportboote_leitfaden.pdf

Zur selben Zeit wurde auch die Maschinenrichtlinie eingeführt. Zwischen 96 und 98 ging da ein großer Wandel durch den Vorschriftenwald.

Hans

Coolpix
24.02.2011, 18:18
... da hat er aber was zu lesen :ka5: . Ich muß mein Boot / Motor noch ummelden , damit ich es wieder nutzen kann . Ich hoffe nur das Herr X anwesend ist und nicht Herr Y .

Herr Y ist `übersorgfältig `- mit Herrn X kann man wesentlich besser / unkomplizierter kommunizieren . Bei Herrn Y muß ich mich immer ausweisen / Antrag ausfüllen ........ - obwohl ich jedes Jahr dort etwas anmelde .

daniels
25.02.2011, 06:23
....nimm einen Ordner mit der Aufschrift Sportbootrichtlinie zur nächsten Anmeldung mit, kopiere dir die Sportbootrichtlinie und den Leitfaden, markiere Dir die wichtigsten auf 1998 bezogenen Passagen und trete ruhig, sicher und selbstbewusst auf. Vielleicht werden dann die behördlichen Fehlinterpretationen in den nächsten Jahren verschwinden. :lachen78::lachen78::lachen78:

Muss Du auch bei Verkehrskontrollen machen. Die Frage an Dich: "Wissen Sie warum wir sie anhalten ?" Deine Antwort: " Selbstverständlich, ich denke es liegt eine Ordnungwidrigkeit nach § 3 Absatz 2 der Straßenverkehrsordnung vor". Ich verspreche, das weiterführende Gespräch wird ganz anders. :lachen78::biere:

Gruß Hans

Coolpix
25.02.2011, 17:00
... aus Erfahrung gut ? :ka5:

daniels
26.02.2011, 06:53
... aus Erfahrung gut ? :ka5:

.....................wenn Du meine letzten Beitrag meinst, dann sage ich ja. Das kann Dir zwar nicht vor einer möglichen gebührenpflichtigen Verwarnung schützen, aber es werden bestimmt schöne Diskussionen. Ich überlege sogar dieses Jahr noch mal ne Tour auf dem Neckar, da hat es mir ganz besonders gefallen. :biere::chapeau::lachen78:Da wurde der "Vorwurf" innerhalb von einer halben Stunde dreimal geändert. :lachen78: Aber wir wollen nicht zu viel hier verraten, die Herrn lesen mit und dann wäre ja der Spaßfaktor weg. :futschlac

Gruß Hans

axel bernhard
26.02.2011, 12:36
Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.

Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung.
Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt.

Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.

Jip
26.02.2011, 13:02
Also in Zukunft werde ich beim Kauf egal ob neu oder gebraucht darauf achten, daß es diese Erklärung dazu gibt, scheint ja wohl sonst viel Streß zu geben.

100,-€ für ne Fotokopie ist etwas teuer, eine kleine Bearbeitungsgebühr würde ich ja noch einsehen, schließlich hat der Händler nur Arbeit mit sowas.

Ich habe nun über den deutschen Großhändler ein CE Certificate für mein Boot bekommen, die waren sehr nett und hilfsbereit, ich hoffe daß es damit klappt, Mittwoch bin ich dann schlauer und werde berichten.

Gruß Jens

Also, wenn der Verkäufer so was nicht mehr hat, muss man beim Bootsimporteur oder Hersteller eine solche anfordern.

Bei mir war das der Fall. der Verkäufer aus Holland hatte keine Erklärung.
Ich musste diese für UNVERSCHÄMTE 100 € über den Importeur bei Zodiac besorgen. Das war nichts weiter als eine Fotokopie, nichts abgestempelt.

Bei meinem vorhergehenden Boot auch Zodiac, gab es von Wasserschiffahrtsamt bei mir, (weil bein Vorbesitzer auch schon) eine Zulassung anhand der Fotokopie der Plakette aus dem Boot. Aber bereits beim Weiterverkauf von mir bestand dann das WSA auf dem Certifikat. Also mein Käufer musste sich das dann besorgen.

skymann1
26.02.2011, 17:15
Hallo Jens,
nur interessehalber, ist die denn jetzt nur für DIESES EINE Boot, mit einer eventuellen Herstellernummer des Bootes oder für die ganze Serie, also ohne eine, ich sag mal "Fahrgestellnummer", so das man sie für jedes baugleiche Boot verwenden könnte?

Und ist das Zertifikat mit Stempel, Unterschrift oder auch nur eine Kopie bzw. gedruckt ohne Stempel/Unterschrift?

Wie gesagt, nur interessehalber, ich brauche keine.

Gruß Peter

Jip
26.02.2011, 19:36
Hi Peter, das Zertifikat kam online, zwar mit Stempel und Unterschrift, aber ich vermute das ist so ein allgemeingültiges Zertifikat ohne Bootsnumer für die ganze Serie. Es stehen auch alle Bootstypen drauf: NSA 260, 290 etc....

Ich hoffe die Anmeldung klappt damit.

Gruß Jens



Hallo Jens,
nur interessehalber, ist die denn jetzt nur für DIESES EINE Boot, mit einer eventuellen Herstellernummer des Bootes oder für die ganze Serie, also ohne eine, ich sag mal "Fahrgestellnummer", so das man sie für jedes baugleiche Boot verwenden könnte?

Und ist das Zertifikat mit Stempel, Unterschrift oder auch nur eine Kopie bzw. gedruckt ohne Stempel/Unterschrift?

Wie gesagt, nur interessehalber, ich brauche keine.

Gruß Peter

axel bernhard
27.02.2011, 17:35
Hallo Peter,

bei Zodiak für das Medline war es so, daß ich auf dem Typenschild eine Seriennr. speziell für dieses Boot an Zodiac senden musste. Die schauten dann in ihren Herstelleruntwerlagen und zogen das Zertifikat. Dieses zertifikat gilt nur für mein spezielles Boot. Die Seriennr. ind der Zulassung auf dem Typenschild und im Certifikat stimmen also jetzt überein.

Ob das bei anderen Herstellern allgemein gehandhabt werden kann weiss ich nicht. Da müssen wir wohl abwarten, was das Wasserschiffahrtsamt zu dem Certifikat sagt. Ich wünsch Jens, daß er damit klar kommt.

Jip
27.02.2011, 18:00
Mir wurde das beim WSA so erklärt, daß es für die kleineren Boote oft so ein allgemeines CE Certificate gibt, was oftmals im Handbuch mit enthalten ist oder eben als Kopie.

Bei den größeren Booten kann es dann wohl auch so sein, wie Du beschrieben hast. Ich habe ja nur ein kleines Boot (2,9m).

So wie ich das einschätze klappt das mit der Anmeldung nun, ich werde aber berichten.

Gruß Jens



Hallo Peter,

bei Zodiak für das Medline war es so, daß ich auf dem Typenschild eine Seriennr. speziell für dieses Boot an Zodiac senden musste. Die schauten dann in ihren Herstelleruntwerlagen und zogen das Zertifikat. Dieses zertifikat gilt nur für mein spezielles Boot. Die Seriennr. ind der Zulassung auf dem Typenschild und im Certifikat stimmen also jetzt überein.

Ob das bei anderen Herstellern allgemein gehandhabt werden kann weiss ich nicht. Da müssen wir wohl abwarten, was das Wasserschiffahrtsamt zu dem Certifikat sagt. Ich wünsch Jens, daß er damit klar kommt.

daniels
28.02.2011, 07:39
Wobei der Unterschied zwar auch in der Größe bedingt ist, aber eher in der Betitelung "Sportboot".
Bis 2,49 m ist "Spielzeug" (Schwimm-/Badehilfe) und von 2,50 m - 24 m ist Sportboot.

Das Aufnehmen der Bootsnummer ist für den Hersteller doch als Nachweis wichtig. Wie oft werden in einer Produktionserie "XX" Veränderungen vorgenommen, die auch sicherheitsrelevante Auswirkung - meistens positiv - haben. Da der Hersteller bzw. der Unterzeichner der "Konfi" dafür ggf. haftet, würde er gut dran tun, die jeweiligen Konfi entsprechend zu bemerken.

Auf der Konfi müssen drauf sein:

- Namen und Anschrift des Herstellers oder seines in der Gemeinschaft
ansässigen Vertreters,
- Beschreibung des genannten Erzeugnisses,
- welche verwendeten einschlägigen harmonisierten Normen
- gegebenenfalls die Prüfstelle, wenn eine Baumusterprüfung stattfand,
- Identifikation der Person, die zur rechtsverbindlichen Unterzeichnung
für den Hersteller oder seinen in der Gemeinschaft ansässigen Vertreters
(z.B. der Qualitätsmanager) befugt ist.

Noch mal den Tipp für Gebrauchtbootkäufen. Fragt in jedem Falle nach der Konformitätserklärung und dem Eignerhandbuch ( Bedienungsanleitung) für Boote die nach Juni 1998 in Verkehr (verkauft) gebracht wurden. Ohne dies wird es in den nächsten Jahren innerhalb der EU immer schwieriger. Dies gilt auch für Motoren. Für technische sicherheitsrelevante Änderungen solltet ihr auf eine vorhandene Herstellererklärung achten. Bei sicherheitsrelvanten Umbauten erlischt logischerweise die Konformitätserklärung und damit auch das CE Zeichen. Welcher Hersteller möchte denn schon haften, für Sachen die er gar nicht verursacht und/oder durchgeführt hat ?


Übrigens das gilt nicht nur für Sportboote, sondern auch für Spielzeug, elektr. Betriebsmittel, Maschinen und......................... Ein nur aufgeklebtes CE- Zeichen auf einem Wasserkocher (Beispiel) sagt noch gar nicht aus.
:lachen78: :chapeau:


Gruß Hans

Jip
02.03.2011, 11:47
So, geschafft, das Boot is nun angemeldet :-) Hat alles geklappt, ich habe die CE Erklärung von der Firma Lankhorst bekommen, die waren sehr nett und hilfsbereit. Mein Boot ist Modelljahr 98 aber Baujahr 11/97 was ich nun erfahren habe wie man das aus der Bootsnummer lesen kann.

Nun kann es Sommer werden :-)

Viele Grüße und schönen Dank noch mal an alle, Jens

HaraldGesser
03.03.2011, 10:27
Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)

Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde.
Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein

Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es.

Grüße

Harald

Jip
03.03.2011, 14:21
Hallo Harad,

das heißt also ab dem 15.06.1998 haben alle Schlauchboote (ab 2,5m Länge weil sonst Kinderspielzeug) ein individuelles CE Zertifikat, bei jedem Hersteller ?

Wenn ich z.B ein gebrauchtes Schlauchbot von sagen wir mal 1995 ohne CE Zertifikat kaufen würde, dann könnte ich höchstens noch vom Hersteller eine Kopie des Original Zertifikates passend zu meiner Seriennummer vom Boot bekommen ? So ein allgemeines Zertifikat, wie ich jetzt bekommen habe, würde dann nicht genügen ?

Gruß Jens



Wenn ein Boot nach dem 15.06.1998 in der EU in Verkehr gebracht wurde muß dies CE-Konformität auch als Zeichen auf dem Typenschild am Boot angebracht sein. (Auf dem ist, nebenbei, ja auch das Baujahr vermerkt.)

Ansonsten ist die Konformitätserklärung Baumusterbezogen und bezieht sich nicht auf ein einzelnes Boot, sofern dies nicht außerhalb der EU nach nicht CE-konformen Richtlinien gebaut wurde und dann nachträglich in einer Einzelprüfung zertifiziert wurde.
Dies dürfte schon aus Kostengründen bei Schlauchbooten kaum der Fall sein

Es reicht also vollkommen aus mit einer Kopie dem WSA bei der Anmeldung nachzuweisen daß das Bootsmuster nach CE-Richtlinien produziert wurde, denn alleine darum geht es.

Grüße

Harald

HaraldGesser
03.03.2011, 16:55
Ein Boot von 1995 braucht kein CE-Zertifikat, einfach weil die entsprechende Verordnung erst mit dem 16.06.1998 in Kraft getreten ist. Alles davor geht ohne.

Ab dem Stichtag muß jeder Hersteller, der ein Boot in der EU in Verkehr bringen will, bescheinigen daß das jeweils konstruierte Modell in seinen Eigenschaften den jeweiligen Bestimmungen der EU entspricht und dies durch die Kennzeichnung "CE" auf dem Typenschild und einer Bescheinigung erklären.
Die Bescheinigung liegt in der Regel dem Handbuch ("Gebrauchsanweisung") bei oder ist Bestandteil dessen.

Dies gilt im übrigen natürlich nicht nur für Boote sondern viele andere Gegenstände die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen.
Hintergrund ist der Gedanke daß nicht jedes Land eigene Bestimmungen zur Zulassung entwirft und so ein vereinfachter Warenverkehr im EU-Raum möglich wird.
Also als ein Instrument zum Abbau von Bürokratie gedacht, in der Praxis bewirkt dies,wie so oft, leider das genaue Gegenteil.

Grüße

Harald

Jip
03.03.2011, 17:05
Upps ich sehe gerade daß ich mich verschrieben habe, ich meinte natürlich ein Boot mit Bj von irgendwas nach 1998 zB. 2005,..

Also ab 16.06.1998 muß jedes Boot eine eigene, individuelle CE Zertifizierung haben, welches sich auf ein ganz bestimmes Boot mit passender Seriennummer bezieht, und KEINE allgemeine, welche sich auf ein bestimmtes Modell bezieht und für jedes Boot/Exemplar dieses Modells gilt ?

So hatte ich das verstanden.

Gruß Jens

Ein Boot von 1995 braucht kein CE-Zertifikat, einfach weil die entsprechende Verordnung erst mit dem 16.06.1998 in Kraft getreten ist. Alles davor geht ohne.

Ab dem Stichtag muß jeder Hersteller, der ein Boot in der EU in Verkehr bringen will, bescheinigen daß das jeweils konstruierte Modell in seinen Eigenschaften den jeweiligen Bestimmungen der EU entspricht und dies durch die Kennzeichnung "CE" auf dem Typenschild und einer Bescheinigung erklären.
Die Bescheinigung liegt in der Regel dem Handbuch ("Gebrauchsanweisung") bei oder ist Bestandteil dessen.

Dies gilt im übrigen natürlich nicht nur für Boote sondern viele andere Gegenstände die in der EU in Verkehr gebracht werden sollen.
Hintergrund ist der Gedanke daß nicht jedes Land eigene Bestimmungen zur Zulassung entwirft und so ein vereinfachter Warenverkehr im EU-Raum möglich wird.
Also als ein Instrument zum Abbau von Bürokratie gedacht, in der Praxis bewirkt dies,wie so oft, leider das genaue Gegenteil.

Grüße

Harald

HaraldGesser
03.03.2011, 17:16
Nein.

Die CE-Erklärung gilt für das Baumuster.

Man kann davon ausgehen daß das tausendste Boot der Serie die gleichen Eigenschaften hat wie das erste oder hundertste.

Wenn der Hersteller erklärt daß der hergestellte Gegenstand in seinen Eigenschaften mit den maßgeblichen Bestimmungen konform ist so erklärt er dies natürlich für alle Boote dieser Serie und nimmt nicht etwa das Boot mit der Seriennummer, sagen wir, 1234567890 davon aus. Das wäre Unsinn.

In der Praxis bedeutet dies daß die Konformitätserklärungen für ein Bootsmuster alle identisch sind. Wenn Du also jemanden kennst der das gleiche Boot hat wie Du kannst Du dessen Bescheinigung verwenden, sie ist identisch mit derjenigen die bei Deinem Boot dabei war.


Grüße

Harald

Jip
03.03.2011, 17:22
Danke, das ist das, was ich wissen wollte. So hatte ich das auch in Erinnerung, hatte das nur im ersten Beitrag von Dir falsch verstanden.

Viele Grüße, Jens



In der Praxis bedeutet dies daß die Konformitätserklärungen für ein Bootsmuster alle identisch sind. Wenn Du also jemanden kennst der das gleiche Boot hat wie Du kannst Du dessen Bescheinigung verwenden, sie ist identisch mit derjenigen die bei Deinem Boot dabei war.


Grüße

Harald

Berny
03.03.2011, 17:47
Die CE-Erklärung gilt für das Baumuster.

Man kann davon ausgehen daß das tausendste Boot der Serie die gleichen Eigenschaften hat wie das erste oder hundertste.

Wenn der Hersteller erklärt daß der hergestellte Gegenstand in seinen Eigenschaften mit den maßgeblichen Bestimmungen konform ist so erklärt er dies natürlich für alle Boote dieser Serie und nimmt nicht etwa das Boot mit der Seriennummer, sagen wir, 1234567890 davon aus. Das wäre Unsinn.

In der Praxis bedeutet dies daß die Konformitätserklärungen für ein Bootsmuster alle identisch sind. Wenn Du also jemanden kennst der das gleiche Boot hat wie Du kannst Du dessen Bescheinigung verwenden, sie ist identisch mit derjenigen die bei Deinem Boot dabei war.


Grüße

Harald

Warum schreibt aber dann zB Zodiac auf seine CE die Seriennummer des Bootes drauf?
Diese CE gilt nur für dieses Boot, nicht aber für ein Baugleiches mit anderer SNr.

daniels
04.03.2011, 06:37
...............aber doch nur wenn eine Baumusterprüfung für bares Geld gemacht wurde. Wenn aber ein Hersteller die Kosten einer Baumusterprüfung entsprechend den Modulen scheut und nur die kleinste Stufe, die interne Fertigungskontrolle (Modul A) oder die interne Fertigungskontrolle (Modul Aa) mit Prüfungen, wählt. Wie sieht es dann aus ?
Ob es baumustergeprüft ist müßte man wiederum an der CE Kennzeichnung erkennen können, denn laut Sportbootrichtlinie Kapitel III Satz 2 muss diese Bestanteil der CE-Kennzeichnung sein.

Übrigens mein Boot hat EG Baumusterprüfung durch den Germanischer Lloyd , wurde intern nach Modul Aa geprüft und damit extern nach Modul B und hat in der Konformitätserklärung eine eingetragene Serialnummer, die sogar mit der Herstellerkennung beginnt und mit GL endet.
DEHIL484ROA909........ 88.01.0154 cc 0098
Zertifiziert wurde aber nur Modul Aa

Gruß Hans