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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage zu Honda BF8


lifeofmyown
30.05.2011, 18:28
Hallo Zusammen! Ich bin ja momentan auf der Suche nach einem Motor. Ich habe jetzt einen Honda BF8, der gedrosselt ist, im Auge. Der Motor ist mittels einer verplombten Ansaugreduzierung gedrosselt. Der Eigentümer (ohne Führerschein) hat mir jetzt gesagt, dass der Motor in seinem Bootsschein mit 4,4 KW eingetragen ist und er damit noch keine Probleme hatte.
4,4 KW sind ja jetzt 6 PS...wie verhält sich das Ganze denn jetzt? Papiere von der Drosselung sind keine vorhanden. Allerdings würde es aber keinen Sinn machen, einen Motor auf 6 PS zu drosseln, wenn man ihn ohne Führerschein nicht fahren dürfte? Schon mal danke für alle Antworten! :chapeau:

DieterM
30.05.2011, 18:44
Hier bitte nachsehen ob er dabei ist

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/Liste.pdf

ba0150
30.05.2011, 18:44
Schau mal da: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/Liste.pdf

Angaben über zB PS/kW im "Bootsschein" füllt der Antragssteller selbst aus ... :ka5:

lifeofmyown
30.05.2011, 18:45
Hier bitte nachsehen ob er dabei ist

http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/Liste.pdf

Danke, der Motor ist dabei, allerdings eben mit 3,68KW.

Der Motor ist vorher auf dem Bodensee bewegt worden...hab jetzt gelesen, dass es dafür eine Drosselung auf 4,4 KW gibt...nützt mir also leider nichts! Denkt ihr, es würde sich lohnen, den Motor jetzt weiter "runter Drossel" zu lassen, also auf 3,68KW?

lifeofmyown
30.05.2011, 18:47
Schau mal da: http://www.bsh.de/de/Schifffahrt/Sportschifffahrt/Fuehrerscheinfreie_Sportbootmotoren/Liste.pdf

Angaben über zB PS/kW im "Bootsschein" füllt der Antragssteller selbst aus ... :ka5:

Danke für den Hinweis! :chapeau:

Muss man dann keine Papiere über die Drosselung mit sich führen? Sonst könnte ich mir ja theoretisch auch einen 30 PS Motor ans Boot hängen und bei der Anmeldung die Motornummer und 3,68KW angeben!?

ba0150
30.05.2011, 18:50
Danke für den Hinweis! :chapeau:

Muss man dann keine Papiere über die Drosselung mit sich führen? Sonst könnte ich mir ja theoretisch auch einen 30 PS Motor ans Boot hängen und bei der Anmeldung die Motornummer und 3,68KW angeben!?

Wenn die Angaben nicht durch evtl. Rechnungen belegbar sind, sind Deine Angaben an Eides statt ! ... Einen Eid gegenüber Behörden zu brechen, kann ganz-schön ins Auge gehen :schlaumei

lifeofmyown
30.05.2011, 18:54
Wenn die Angaben nicht durch evtl. Rechnungen belegbar sind, sind Deine Angaben an Eides statt ! ... Einen Eid gegenüber Behörden zu brechen, kann ganz-schön ins Auge gehen :schlaumei

Ja, das stimmt! Dachte halt, dass man noch zusätzlich eine Bestätigung oder ähnliches braucht, da im Falle einer Kontrolle durch die Wasserschutz ja nicht nachgeprüft werden kann, ob man bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat.

DieterM
30.05.2011, 18:59
Eine Umrüstung der Leistung muß immer von HONDA bescheinigt werden, also ist diese nur im Fachbetrieb möglich.

Das kann auch an einem 6PS Bodensee-Motor gemacht werden.:smileys5_

lifeofmyown
30.05.2011, 19:05
Ok, danke schon mal. Ich werd mich morgen mal mit Honda in Verbindung setzen und dann weiter sehen. Mich interessiert der Motor halt sehr, da ich ihn nachdem ich nächstes Jahr den Sportbootführerschein gemacht habe, weiter verwenden kann.

490 Euro soll er kosten. Ich denke, das ist für einen 4 Takter ok, wenn alles in Ordnung ist.