Anmelden

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neues vom MSVÖ Patent


herbert
13.12.2011, 23:39
Für Österreichischen Bootfahrer die in nächster Zeit ihr Patent machen möchten
MSVÖ Küstenpatent (http://www.msvoe.cat.at/de/alcms/file/testformulare/info_31.12)


Na Berny:biere: ist doch was :ka5:

alex.T
14.12.2011, 08:35
Hallo, mein Rechner macht mir die Seite nicht auf, könnte man das nicht fix einbinden ?

Grüße Alex

alex.T
14.12.2011, 09:08
Hat sich erledigt, mein Adobe Reader hatte sich verdünnisiert....

petzeler
14.12.2011, 09:19
Guten Morgen!

Als passionierter Donaufahrer habe ich mit der Küstenschifferei :zwinkern: eher weniger am Hut. Dennoch habe ich heuer im Frühsommer bei Martin den Kurs und die Prüfung für das MSVOe FB1 gemacht und mir dann ewig Zeit gelassen den Papierkram an den MSVOe zu schicken. Zum Glück habe ich das noch im November erledigt. Klarer Fall von "Dodelsau"... Bin jetzt echt froh darüber und hoffe, dass unsere Gesetzgeber entsprechend vernünftig handeln werden.

Kann mir vielleicht jemand kurz erklären, wie es zu diesem Erkenntnis :tocktock: des Verfassungsgerichtshofes gekommen ist, das zum Wegfall der staatlichen Anerkennung des BFA FB1-4 geführt hat?

Berny
14.12.2011, 11:15
Tja, jetzt sind wir wieder am Anfang der Geschichte.

Übrigens, guckst du hier: http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6055&start=0

Jetztlich hätten also alle die Chance gehabt, etwas auf die Beine zu stellen, aber es verschlafen.

Jetzt darf keiner mehr offizielle amtliche Patente ausstellen, naja.....
(zur Vereinfachung: in den genannten §§ steht eigentlich nichts anderes, als dass die MSVÖ und ÖSV Scheine aus Gründen der Vereinfachung den amtlichen Scheinen als gleichwertig anzusehen sind.)
Es ist aber trotzdem abzuwarten, ob sich da wieder was tut. Immerhin waren bei unserer Prüfung neben den MSVÖ-Prüfern auch Hr Strasser von der Landesregierung dabei, ein Zeichen dafür, dass ev die Schifffahrtsbehörden selber daran interessiert sind.

Mal sehen, der Frühling wird kommen und keiner kann derzeit amtliche Patente ausstellen.
Aber ich bin guten Mutes, dass sich die MSVÖler da sicher was einfallen lassen...

Übrigens: das ganze heißt ja nicht, das die MSVÖ-Patente ungültig sind, und dass die MSVÖ-Patente ab 2012 nicht in Kroatien anerkannt werden :schlaumei
Man bedenke, dass in Kroatien die MSVÖ Patnete dezitiert anerkannt werden, nicht aber die des VSKÖ.
Es ist aber auch nicht ausgeschlossen, dass die das wieder ändern.:confused-
Gut für alle, die den FB1 bisher gemacht hatten.

Hier gehts letztlich nur darum, dass der MSVÖ (wie schon früher) seine Patente nicht als amtiliche Patente bezeichnen darf.
Der alte Streit zwischen MSVÖ und des VSKÖ (Yachtschule Koller) geht weiter.
Und wenn sie schlau sind, einigen sie sich, damit alle was davon haben :biere:
Der Hinweis von VfGH ist letztlich ein Fingerzeig, die Gleichberechtigung zählt, und somit auch die Berechtigung des VSKÖ, die gefehlt hat.

Es ist wieder gefragt, Druck zu machen, daher ist also im Frühjahr mit häufigen Postings von Berny zu rechnen :box2:

Kann mir vielleicht jemand kurz erklären, wie es zu diesem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes gekommen ist, das zum Wegfall der staatlichen Anerkennung des BFA FB1-4 geführt hat?

Die Sache mußt du anders angehen: Der MSVÖ warb damit, amtliche Dokumente ausstellen zu können, und gleichzeitig wies er darauf hin, dass der VSKÖ das nicht kann.
Da wehrte sich Koller und bekam Recht.
Darauf hin trachtete der MSVÖ, dass seine Dokumente entpsrechenden Status erhielten, was er auch schaffte, indem der offiziell seine Dokumente als amtliche bezeichnen durfte und diese auch offiziel am Hausmeisterstrand in Kroatien anerkannt wurden. Ein vorübergehend großer Erfolg, dazu noch die Einführung des FB1, was den Bestrebungen des MSVÖ Recht gab.
Jetzt aber sagt der VfGH, dass dies eben nicht rechtens sei und hat die entsprechenden §§ gestrichen.
Wir sind also wieder beim Anfang, nur mit dem Unterschied, dass die Patente des MSVÖ nicht mehr amtlichen gleichzusetzen sind, und so gesehen steht er jetzt schlechter da, als vorher.
Gewonnen hat aber letztlich noch keiner, nur alle verloren, nämlichen den offiziellen amtlichen Status.

So gesehen aber eine Chance, dass sich alle Verbände an den Tisch setzen und endlich einen ordentliche Lösung erarbeiten.
Wird aber schwer, weil die Fronten auf allen Seiten sehr gehärtet sind.

@Herbert: Danke für den Hinweis!

Übrigens: dies ist keine rechtliche Einschätzung (ich bin kein Rechtsanwalt) sondern nur meine Meinung, welche letztlich nicht stimmen muß!

herbert
24.12.2011, 06:40
nun muß ich mich doch noch zu dem Thema melden.
Beitrag (http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6274)
Kleiner Auszug:
Das Ministerium plant keine Scheine mehr für die Seefahrt vorzusehen.
Die Donau als Wasserstraße bleibt hingegen Führerscheinpflichtig!
Begründung:
Ö hat keinen Seezugang, somit gibt es keine unmittelbaren nationalen Interessen.
:ka5:
Kann ich mir zwar nicht ganz vorstellen aber alles ist möglich.

Ich selbst habe jahrelang das ganze Österreichische Scheinwesen in der Praxis mitverfolgt. Viele Jahre hat man die Neulinge regelrecht belogen ja fast genötigt einen FB zu erwerben. Selbst der FB 1 ist ja nur ein schlechter Scherz wenn man ihn mit dem Deutschen SBF See vergleicht.
Jetzt hätten sie erstmals die Chanche gehabt etwas einzuführen das man auch umschreiben könnte wenn sie die selben Anforderungen durchgesetzt hätten. Meiner Meinung sind der Hinweis auf das Ministerium und deren Vorschreibungen eher eine Schutzbehauptung um den FB 2 nicht zu gefährden.
Mir ist schon klar das der FB 1 für die meisten hier ausreichend ist aber was kommt nun ?
Welchen Schein kann man in den nächsten Monaten machen ?
Wie sieht man die Saison 2012 wenn man keine Scheine mehr bekommt ?
Ist das ganze Ö Scheinwesen nicht nur Schein ?
Wie sieht es mit den bis 2011 gemachten Scheinen wirklich aus ?
Wenn die Kroaten, die sind ja die einzigen die einen Schein vorschreiben,
das mitbekommen könnten die die Anerkennung wieder zurück nehmen.
Wird zwar nicht geschen aber nichts ist unmöglich.
Das es einmal so kommen würde hätte ich mir nicht einmal im Traum vorstellen können.

Nicht vergessen sollte man, ein Wohnsitz Österreicher ist nicht verpflichtet ........ :ka5: daran hat sich nichts geändert.

Berny
24.12.2011, 10:21
Nicht vergessen sollte man, ein Wohnsitz Österreicher ist nicht verpflichtet ........ :ka5: daran hat sich nichts geändert.

Naja, nicht so ganz, da gibts ja in Kroatien die Bestimmung, dass man den kroatischen FS haben muß, soferne man keinen heimischen hat.

Dass alte Scheine in Zukunft aberkannt werden glaube ich nicht. Die internationalen Scheine enthalten das C für CostalWater, und darum gehts letztlich den Kroaten.

Wie die Zukunft der österreichischen Scheine aussehen wird?
Keine Ahnung, aber mit Sicherheit müssen sich jetzt die Verbände was einfallen lassen, den mit 1.1.2012 sind die ganzen FB in Österreich für die Katz.
Und ja, jetzt ist es soweit, auch wenn die Kroaten derzeit noch die MSVÖ-Patente offiziell anerkennen, dies ist keine Garantie, das dies auch in Zukunft so bleibt.
Das heißt aber auch, dass es für kroatische Küstengewässer derzeit ein Risiko darstellt, irgendeinen FB eines österreichischen Verbandes zu machen, da eben ein besonderer Punkt wegfällt:
Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.Und da eben die offizielle staatliche Gleichstellung wegfällt, sind diese Patente mit derzeitigem Stand ab 01.01.2012 nicht mehr staatlich.
Somit hat man nur für das kroatische Küstenpatent die wirkliche Garantie der Gültigkeit in HR.

Patente bis 31 12 2011 sind aber den staatlichen gleichgestellt, also entsprechen dieser Vorschrift.

Beachtet man also die Ausführung des Franz Gansch, kann man davon ausgehen, dass sich die Verbände etwas einfallen lassen müssen.

Man kann nur hoffen, dass sie vernünftig genug sind, die alten Streiterein beizulegen und sich an einen Tisch zu setzen, um mit der Regierung wieder auf den rechten Kurs zu kommen.

Wenn nicht, droht das österreichische FB-Chaos, weil letztlich jeder einen FB machen könnte.

Auch ich könnte somit einen FB-Kurs anbieten :ka5:

Das einzige, was der MSVÖ derzeit noch hat, ist die offizielle Anerkennung der FB in Kroatien.

Nicht auszudenken aber, wenn der MSVÖ sich den anderen Verbänden in den Weg stellt, oder es zu keiner Einigung kommt, dann muß er damit rechnen, dass auch diese Anerkennung wackeln wird, zumal man Kroatien auf oa Umstand hinweisen könnte.

Den anderen Verbänden sei aber gesagt, ein vorschnelles Handeln in diese Richtung ist aber auch kontraproduktiv, da es letztlich allen schaden würde.

Mal sehen, ich sehe die einzige chance in einem gemeinsamen Auftreten der Verbände gegenüber der Regierung, um hier eine entprechende Lösung zu finden.

Übrigens: die Ausrede, es gäbe keine nationalen Interessen, ist auch etwas fadenscheinig, zumal es etliche Bootsfahrer gibt, die von dieser Miserie betroffen sind. Ergo gibt es ein gewisses öffentliches Interesse, auch wenn man das derzeit nicht wirklich wahrhaben will.

Natürlich, und auch das wäre ein Punkt, könnte man versuchen, das Donaupatent, was letztlich ja für internationale Wasserstraßen seine Gültigkeit hat, in Kroatien anzuerkennen.
Diese Richtung wäre natürlich eine Lösung, aber ich vermute eine eher illusorische...

Und wie immer ein kleiner Nachsatz:
Dies sind nur meine Mutmaßungen und Meinungen, müssen also nicht stimmen, es steht jedem frei, sie zu berichtigen.
Sie sind auch keinerlei rechtliche Bewertungen, ich bin kein Rechtsanwalt.

Und ganz wichtig:
Sollte diese Ausführungen irgendwann mal irgendwo auftauchen, bitte immer das Datum beachten :lachen78:

Frohe Weihnachten wünsche ich auf jedenfall!
Und bleibt gesund.

kerlchen
24.12.2011, 10:39
Zitat :Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.


Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt :stupid:

unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt:biere::biere:

""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man "" :lachen78::lachen78:

....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

reini0077
24.12.2011, 10:47
Zitat :Beweis, dass die Person, die das Wasserfahrzeug führt, dazu befugt ist, in Einklang mit den nationalen Vorschriften des Landes, dessen Fahne das Wasserfahrzeug trägt, oder in Einklang mit den Vorschriften der Republik Kroatiens.


Ich will gar nicht wissen wer so etwas schreibt :stupid:

unser Lehrer vom FB 2 hat immer gesagt:biere::biere:

""eine Fahne hat man und eine Flagge führt man "" :lachen78::lachen78:

....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

Hallo Herwig, dies fällt nicht mehr ins Gewicht wenn alle FB's Wertlos werden. :lachen78::lachen78::lachen78:

lg Reini

herbert
24.12.2011, 15:20
Für die Wohnsitz Österreicher gibt es doch einige alternative Scheine und bei den Versicherungen ist es auch kein Problem.

Für die es nicht wissen sollten.

Der Deutsche SBF See
für alle die auch in Deutschland fahren möchten.
Ist aber nicht notwendig den Deutschland anerkennt die Vorschriften des Heimatlandes, also kein Schein.
Dieser Schein ist von der Gültigkeit besser als der FB1
Manchmal steht zwar auf dem Schein das er nur für Wohnsitz Deutsche international ist. na ja, ob das im Mittelmeer irgend eine Behörde interessiert
bezweifle ich.
Ein Italenisches Patent gibt es ja auch, wäre auch nicht wirklich notwendig.

Und das gebräuchlichste Patent der Österreicher :ka5:
das Kroatische B Patent

Man kann natürlich ewig darüber diskutieren aber eines hat sich in all den Jahren trotz Krieg und Landeswechsel gezeigt es ist gültig. :biere:
Man sollte auch darüber nachdenken weshalb die meisten Prüfer (genau genommen alle ) ein HR Patent haben :ka5:

Wie immer der Satz, es geht um´s DÜRFEN und nicht um´s KÖNNEN.

Berny
25.12.2011, 02:17
....das zeigt eigendlich vom wissen des schreibers ohne jemanden nahe zu TRETTEN wollen ....:gruebel::gruebel::gruebel:

Naja, es handelt sich hierbei eingentlich nur um die offizielle Übersetzung einer offiziellen kroatischen Verordnung ins deutsche, also würe ich mich jetzt nicht auf gewisse iTüpfelchen aufhängen.

Es geht hier um die Sache, nicht um Details.:ka5:

Was glaubst du, wie gewisse österreichische Vorschriften mit ihren gewissen Ausdrücken ( kurz gesagt "Beamtendeutsch") in ausländischen Übersetzungen klingen :lachen78:

Man kann natürlich ewig darüber diskutieren aber eines hat sich in all den Jahren trotz Krieg und Landeswechsel gezeigt es ist gültig.
Das ist der Punkt, und für österreichische Urlauber am Hausmeisterstrand ein Thema.
Ab 2012 wird das kroatische Küstenpatent plötzlich wieder mehr wert sein, als die österreichischen FBs.

Wie gesagt, das betrifft aber nur die neuausgestellten, weil die alten haben das C für Costal Waters angeführt und sind deshalb auch in Zukunft gültig (ist aber auch nur eine Vermutung meinerseits!)

Übrigens: wie war das nochmals, wann führt man die österreichische Flagge? Ab welcher Bootsgröße gilt das überhaupt? Wie schaut das mit Booten aus, die kleiner sind?
Fragen über Fragen.....

Berny
02.01.2012, 17:11
http://www.bmvit.gv.at/ministerium/begutachtungsverfahren/index.html

Hier werden alle neuen Gesetzesentwürfe online gestellt.
Wer also bezüglich der Schiffahrt was neues entdeckt, bitte gleich melden. :biere:

Angeblich kommt demnächst was raus... :ka5:

Berny
03.01.2012, 08:20
Noch ein Link, damit dieser nicht in Vergessenheit gerät, die offizielle Liste der in HR anerkannten Patente:
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLICA%20ENGLISHMoU%2010_09.pdf

Ist aus 2010, sollte noch aktuell sein, wenn es eine aktuellere gibt, bitte hier posten.

r6austria
17.01.2012, 22:50
Schei..e mich hats erwischt

ich habe 2011 das FB 1 gemacht und bin bis dato nicht dazugekommen den papierkram zu erledigen jetzt wollt ich es machen und lese den scheiß da
was soll ich eurer meinung nach tun soll ich noch warten oder ich weis auch nicht mehr :confused-

grüße aus gmunden Thomas

Kerlcheline
17.01.2012, 23:03
Schicke Ihn ein und warte mal ab, aber nachdem du Ihn schon 2011 gemacht hast, werden sie Ihn auch ausstellen.:ka5:

herbert
17.01.2012, 23:30
Schei..e mich hats erwischt

ich habe 2011 das FB 1 gemacht und bin bis dato nicht dazugekommen den papierkram zu erledigen jetzt wollt ich es machen und lese den scheiß da
was soll ich eurer meinung nach tun soll ich noch warten oder ich weis auch nicht mehr :confused-
grüße aus gmunden Thomas

Nicht verzagen KARL OTTO fragen :chapeau:
Im Yachtrevue Forum gibt es einiges darüber
Yachtrevue (http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6174&p=38083#p38083)
Da ist ein User mit dem Nick Karl Otto der kann dir sicher eine kompetente Auskunft geben. Er beschäftigt sich wirklich damit und ist mit dem MSVÖ eng verbunden.

Berny
18.01.2012, 09:40
Ich denke auch, dass es kein Problem darstellen sollte, zumal du die Prüfung ja 2011 gemacht hast, und somit noch den alten gesetzlichen Bestimmungen unterlegen bist.

Wie Herbert schon sagte, KarlOtto fragen, oder überhaupt gleich beim MSVÖ anrufen, die helfen dir da sicherlich weiter.

By the way, der Entwurf ist online ;-)

Berny
18.01.2012, 10:59
So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände :schlaumei

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow :cool: ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.

hobbycaptain
18.01.2012, 11:42
So, mal hochinterressant den ersten Entwurf zu lesen.

Ein paar Dinge sind mir aber jetzt schon aufgefallen:

1) § 15a/Abs 7: Diese Bestimmung ist zwar gut gemeint, aber ich bin mir nicht sicher, ob sie nicht wieder Anlass für eine Verfassungsklage mit Erfolgschancen bietet. Hier sollten die zuständigen Herren des MSVÖ und ÖSV mal über ihren Schatten springen und das mal etwas verallgemeinert darstellen, sodass auch andere Verbände diese Möglichkeit erhalten.
Hier ist kein Platz für die Aufarbeitung von Altlasten, hier geht es um die Zukunft aller Verbände :schlaumei

2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?

3) Jetzt haben alle "Jachten" (wow :cool: ), auch die unter 5 Meter großen Boote werden so definiert. Heißt das jetzt, dass auch die kleinen Boote offiziell mit einem Seebrief unter österreichischer Flagge fahren dürfen oder gilt hier immer noch die 5m Grenze?

4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.

5) Des weiteren bin ich gespannt, ob es eine Lösung gibt, wo derzeit bestehende Patente auf Via-Donau Patente umgeschrieben werden können, auch das wird eventuell in Zukunft ein kleines Problem darstellen können, wenn zB Kroatien auf die Idee kommen würde, nur mehr die offiziellen Dokumente (und das wären dann in diesem Falle die neuen) anzuerkennen.
Immerhin muß Kroatien die neue Version gemeldet werden, damit diese ihre Anerkennung updaten können, und wer weiß, was denen dann wieder einfällt...
Auch hier sollte der Gesetzgeber eine Möglichkeit (keine Verpflichtung!) schaffen.

Ansonsten schaut das endlich mal gut aus, mal sehen, ob das der Gesetzgeber jetzt so übernimmt.

Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41 in dem Dokument (http://www.bmvit.gv.at/ministerium/begutachtungsverfahren/downloads/seeschifffahrtsrecht.pdf) steht im Vorschlag folgendes:


..................................................
Berechtigungsumfang der Zertifikate
§ 201. Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten können
für Motorjachten, Segeljachten oder beide Arten von Jachten für folgende
Berechtigungsumfänge ausgestellt werden:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;
2. für Küstenfahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 2;
3. für Küstennahe Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung
von Jachten im Fahrtbereich 3;
4. für Weltweite Fahrt – Berechtigung zur selbständigen Führung von
Jachten im Fahrtbereich 4.
..........................................



PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß :lachen78:

herbert
18.01.2012, 12:03
4) Boote über 24m sind österreichisch gar nicht mehr berücksichtigt, betrifft uns hier weniger, aber ein wichtiger Hinweis in Richtung EU und einheitlicher zukünftiger Bestimmungen, bei dem sich Österreich komplett raus nimmt.
Das war schon lange so, die Aussage ich darf mit dem Schein alles fahren sogar die Titanic, war eher ein Märchen um zu beeindrucken.

Berny
18.01.2012, 13:18
Berny,
ich weiß nicht, was und wo Du gelesen hast, ev. versteh ich ja was falsch, aber auf Seite 35 von 41 in dem Dokument (http://www.bmvit.gv.at/ministerium/begutachtungsverfahren/downloads/seeschifffahrtsrecht.pdf) steht im Vorschlag folgendes:
1. für Watt- oder Tagesfahrt – Berechtigung zur selbständigen
Führung von Jachten mit einer Länge bis zu 8 m im Fahrtbereich 1;


PS: das heisst im Klartext, dass ich bei meinem nächsten RIB auf eine Maximallänge von 8 m achten muß :lachen78:

Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.

Wobei man diesen Punkt auch überdenken sollte, so darf ich mit meinem Binnenschein 10 m fahren, mit dem FB1 nur 8m, wo liegt da der Unterschied...
Hättens den ja auch gleich auf 10m begrenzen können analog zum Binnenpatent...

@Herbert: thx für die Aufklärung :chapeau: hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.

Aber wie schon erwähnt und ganz wichtig:
Dies ist nur ein Entwurf! nicht mehr und nicht weniger...

hobbycaptain
18.01.2012, 13:54
Ich weiß jetzt zwar nicht genau, auf welcher meiner Aussagen du das beziehst, aber das war ja bis jetzt auch so, dass der FB1 nur bis 8 m gilt, mit der Begründung, dass der FB1 in erster Linie für trailerbare Boote gelten soll.
...............

auf Deinen Punkt 2, Berny

..............
2) In der Anlage sind beim Internationalen Patent das C-3nm (für den FB1) nicht angeführt, übersehen oder Absicht ?
.............................

herbert
18.01.2012, 14:43
Berny
@Herbert: thx für die Aufklärung hab ich so nicht gewußt, aber es bestätigt, dass sich Österreich von der gewerblichen Schifffahrt auf See zurückziehen will.
Österreichische Scheine waren nie für gewerbliche Fahrten vorgesehen. Im Grunde waren alle Ausbildungsfahrten an denen MSVÖ - ÖSV
Ausbilder ohne Kroatischen (damals minimum Mornar Motorist und Arbeitsbewilligung ) nicht rechtens.
Wie so oft wo kein Kläger kein Richter.
Wir hatten den Vorteil das Firma + Scheine + Schiff und alle Behördichen Bewilligungen vorhanden waren. Deshalb chartererte uns eine MSVÖ Bootsfahrschule, Schiff und Crew für ihre Seemeilentörns und Prüfungen.

Wenn du heute in einem Hotel deinen Kurs für das HR Patent abhalten willst brauchst du auch eine Bewilligung dafür.
Selbst wenn das Reisebüro für seine Teilnehmer an einem Seefahrtskurs die Zimmer anmietet und den Schulungsraum mietet geht das nicht ohne Bewilligung.

Gewerblicher Skipper:
Mit einem Österr. Patent ist es überhaupt nicht erlaubt, von Österreichischer Seite aus, als gewerblicher Skipper zu fahren.
Was unter gewerblich alles fällt ist fast unvertandlich.
Was die Versicherungen dazu sagen könnten wenn sie die Spur aufnehen und etwas finden, kann ich nicht sagen.
Berny wenn du dir einen Fruchtsaft von einem Mitfahrer nach der fahrt zahlen läßt ist das keine gewerbliche fahrt :biere:
Wenn du aber einem Wasserschifahrer vohrher sagst das kostet ein Bier .:ka5:
"Scherz"
Betrifft ja die wenigsten von euch, aber nachdenken sollte man schon.

Berny
18.01.2012, 17:57
@Ferdi: OK. Nein, ich meinte die Anlage 30 auf Seite 21.
Da sind die FB 2-4 angeführt, aber nicht der FB1.
Aber vielleicht haben die das einfach beim Erstellen übersehen.

herbert
18.01.2012, 20:14
die Überraschung :cool:

Aus dem Yachtrevue Forum Forum Yachtrevue (http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6174&start=195)
mein letzter Beitrag
kaphornier hat geschrieben:
...FB 1 bleibt bei 8 m und alle anderen Jachten sind mit 24 m begrenzt, weil darüber ist es ja (lt. österr. Definition) keine Jacht mehr...


von Karl Otto
genau diese (willkürliche) 8 m begrenzung für den FB 1 wird sicher andiskutiert. der deutsche SBF See kennt auch keine solche begrenzung, und der SBF See ist bei unseren nachbarn immerhin der einzige vorgeschriebene schein...

Meine Antwort Der 1. Schritt zum UMSCHREIBEN bzw. EU Schein

Berny
18.01.2012, 22:21
Hihi, hab ich grad gesehen, der fehlende FB1 ist dem KarlOtto auch schon aufgefallen :biere:
Er war aber schneller wie ich...

@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.

herbert
18.01.2012, 23:26
@Herbert: die Frage wird sein, wer definiert den Inhalt des EU-Scheines.
Bis dorthin wird es sicherlich noch etliche Änderungen geben, zumal dieses Thema derzeit sicherlich nicht vordergründig in der EU-Politik sein wird.
Auf die oft gestellte Frage EU Schein gab es bisher meist die Antwort, solange keine ähnliche Ausbildungen wie Theorie und Praxis gegeben sind wird die nicht möglich sein.
Wenn alles gut geht dann wird zum ersten mal so eine Annäherung SFB See und FB1 stattfinden wenn die 8m Hürde des FB1 fällt.
Wird den meisten eh wurscht sein weil sie mit den 8m sehr gut leben können. Mir selbst könnte es auch egal sein wegen der HR Patente.
Aber es ist für viele andere User nicht egal und es ist auch ungerecht in der EU.

Wenn erst einmal diese Gleichheit hergestellt wurde kann man den nächsten Schritt gehen. Der Bedarf des Umschreiben SBF See auf FB1 oder umgekehrt wäre für Wohnsitz Österreicher nicht so dringlich weil wir eh keinen Schein brauchen. Für Österreicher sie ihren Wohnsitz nach D verlegen aber schon.
Da sind nun die Verbände gefragt, die können sich nun nicht mehr herausreden.

Nächste Stufe wäre dann ein EU - SCHEIN.
Das wird aber sicher nicht mehr in meiner aktiven Bootfahrer Zeit geschehen.
Die Frage ist ja auch ob man diesen überhaupt braucht.
Beispiel Deutschland:
Den es macht ja nicht wirklich Sinn das sie die ÖSterreicher ohne Schein fahren lassen müssen aber einen Sudanesen mit HR Schein nicht.
Den Kroaten mit HR Schein können sie das fahren ja eh net verbieten.:cognemur:

Aber was soll es, wichtig ist das die 8 m fallen.

Also Berny, der EU Schein war nur ein Gedanken Spiel von mir, ja selbst das umschreiben liegt so fern. Die Weichen wären aber richtig gestellt


Nicht zu vergessen, den HR Schein wird es weiterhin geben :ka5:

r6austria
27.01.2012, 20:27
So hab alles eingeschickt und ...... innerhalb einer woche alles bekommen die nette Dame vom MSVÖ war sehr hilfsbereit:chapeau:

Juhu ich hab meinen Schein doch noch bekommen :biere:

Berny
08.03.2012, 09:23
Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:
Nach der Aufhebung von Teilen des Seeschifffahrtsgesetzes (SeeSchFG) sowie der Seeschifffahrtsverordnung (SeeSchFVO) durch den VfGH erlaubt sich der MSVÖ folgendes mitzuteilen:

Prüfungen werden genauso wie vor dem 1. 1. 2012 von uns durchgeführt.
Absolvierte Theorieprüfungen nach dem 1. 1. 2012 gelten auch nach Novellierung und Inkrafttreten des SeeSchFG sowie der SeeSchFVO.
Die dazugehörige Praxisprüfung muss, so wie bisher, innerhalb der 24-Monatsfrist positiv absolviert werden.
Die Absolventen erhalten nach der vollständigen Prüfung, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Personen, die die theoretische Prüfung bereits vor dem 1. 1. 2012 abgelegt haben, erhalten nach positiv absolvierter Praxisprüfung innerhalb der 24-Monatfrist, wenn diese vor Inkrafttreten der Novelle zu SeeSchFG und SeeSchFVO stattgefunden hat, einen vorläufigen Verbands-Befähigungsausweis des MSVÖ.
Nach Inkrafttreten von SeeSchFG und SeeSchFVO kann auf Wunsch der Absolventen ein IC so wie bisher vom MSVÖ beantragt werden, jeder Kandidat kann aber auch ein IC direkt bei der VIA DONAU beantragen.
Geändert hat sich lediglich die Tatsache, dass das IC nicht mehr direkt beim MSVÖ, sondern bei der VIA DONAU beantragt wird.
Die Ausstellung erfolgt so wie bisher durch die österreichische Staatsdruckerei.
Befähigungsausweise, die vom MSVÖ ausgestellt wurden, behalten weiterhin ihre volle Gültigkeit;


Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:
Der VKSÖ besteht seit 1996 und hat als Ziel die Förderungdes Segel- und Motorbootsports.
Der Verband verfolgt gemeinnützige Zwecke und wird ohnej edes Gewinnstreben geführt.
Er hält Prüfungen für das Küstenpatent Segeln und Motor in allen Fahrtbereichen ab und stellt diese auch aus.
In gewissen Internet-Foren versuchen manche Personen, die sich in den gesetzlichen Bestimmungen nicht auskennen, den VKSÖ schlecht zu reden. Die Ausbildung des VKSÖ ist in der Theorie auf das wesentliche konzentriert. Die Praxis ist ähnlich wie beim ÖSV und MSVÖ.
Der VKSÖ äußert sich nicht schlecht über diese Verbände und erwartet sich dasselbe auch von den Benützern der Internet-Foren, insbesondere die der Yacht-Revue und des Schlauchboot-Forums.

Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum :ka5:

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt :chapeau:
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
http://www.segelverband.at/index.php?download=11485.pdf

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle. :biere:

hobbycaptain
08.03.2012, 10:01
Gibt es neue Infos?
Der Entwurf ist mal aus der Homepage verschwunden, ergo ist der nächste Schritt eingeläutet.

Noch ein ganz interessantes Statement vom MSVÖ auf deren Homepage:


Noch ein weiteres Statement des VKSÖ:

Interessant hier auch der Hinweis auf das Schlauchboot-forum :ka5:

Ich kann nur appelieren, eine Lösung zu finden, die allen Verbänden und damit auch deren Zielpersonen, die Motorbootfahrer, zu Gute kommt :chapeau:
Quereleien zwischen den Verbänden sind, wie man ja gesehen hat, kontraproduktiv und bringen keinem was.

Statement des Segelverbandes (vom 26 01 2012):
http://www.segelverband.at/index.php?download=11485.pdf

Bei der ganzen Diskussion sollte man auch nicht den Aspekt der Versicherung vergessen, die im Schadensfalle sich sehr wohl auf rechtliche Gegebenheiten und der nachgewiesenen Ausbildungen berufen können.

Und man sollte noch etwas bedenken:
Gerade bei den Österreichern geht es in erster Linie um die Anerkennung in Kroatien. Das ist die Urlaubsdestination für österreichische Bootsfahrer schlecht hin.
Bei der ganzen Diskussion wird oft auf andere Länder "vergessen", hier kann es schon zu unterschiedlichen Aspekten kommen, zB dass man unter Umständen überhaupt kein Patent braucht, aber eine ordentliche Ausbildung aus versicherungstechnischen Gründen.

Ich selber bin Inselhüpfer in Kroatien, befahre die heimischen Binnengewässer und die Donau, hie und da ev Wasserstraßen in Deutschland, das wars aber auch schon. Dazu brauche ich aber auch nicht mehr als ich derzeit habe.
Wann ich fremde Destinationen besuche, erkundige ich mich im Vorfeld, was ich dort zu beachten habe, hier ist auch das Forum eine sehr gute Informationsquelle. :biere:

Berny,
ok, das gilt für Dich. Andere wollen aber ev. auch in Italien, Frankreich, Griechenland oder wo auch immer fahren. Und für die ist das schon auch wichtig.

Und, seien wir uns doch ehrlich, der VKSÖ ist doch nur gegründet worden, um auch Scheine, die den Anschein eines offiziellen Scheins haben, auszustellen. Schließlich besteht der VKSÖ nur aus der Fahrschule Koller und sonst niemandem. Imho also eine Farce, da mag der Herr Koller schreiben was er will. (das spiegelt meine persönliche Meinung und nicht die des Forums wieder :ka5:). Soll er doch dem MSVÖ beitreten, dann hat sich das Problem auch schon gelöst :ka5:.
Aber dann könnt er nicht gegen bares Geld kroatische Scheine in VKSÖ-Scheine umschreiben, so schauts doch aus.
Hat er mir in Tulln selber vor ein par Jahren gesagt - kostet € 200,-- und ist dann gleichwertig dem MSVÖ-FB2 und damit österr. FB2-Patent :lachen78: .
Ohne seine Praktiken wärs gar nicht so weit gekommen und eskaliert :ka5:.

Berny
08.03.2012, 14:21
Im VKSÖ sind derzeit 9 Yachtschulen
3 in Tirol
3 in OÖ
2 in NÖ
1 in Kärnten
Sind also mehr also nur der Koller...
Das mit den Praktiken usw sei mal dahingestellt, dazu kann ich nichts sagen.
Trotzdem ist es so, dass jedem das Recht zugestanden werden muss, dass er, wenn er bestimmte Voraussetzungen erfüllt, Prüfungen abhalten kann, die dann auch gültig sind.
Es darf aber nicht sein, dass zu diesen Voraussetzungen gehört, dass man einem privatem Verband angehört.
Diesbezüglich muss man einfach akkzeptieren, dass es mehr als nur den MSVÖ gibt.

Dass Koller dem MSVÖ beitritt?
Warum sollte er.

Die Chance?
Es gibt Vorschriften, die eingehalten werden müssen, dann kann jeder eine Fahrschule aufmachen (so wie bei den Autofahrern...)

Das wäre letztens ein Ziel, welches auf jedenfall im Interesse der Bootsfahrer wäre, denke ich mal...

Bezüglich Frankreich usw:
Gerade hier ist es ja so, dass die Patente des VKSÖ versicherungstechnisch gültig sind.

Es wäre aus meiner Sicht ideal, wenn es eine Stelle gibt, wo die Scheine ausgestellt werden, und Schulen und Prüfer, die nach bestimmten Voraussetzungen Prüfungen abhalten dürfen.
Die geplante Version mit der ViaDonau ist für mich schon mal ein erster Schritt in diese Richtung.

Und mal ehrlich, wenn Koller die Voraussetzungen für einen Prüfer erfüllt, warum sollte er nicht prüfen dürfen, nur weil er dem MSVÖ nicht angehört.
Das ergibt für mich keinen Sinn.

dori
08.03.2012, 16:41
D a gebe ich dem berny recht, und Konkurrenz belebt das Geschäft und hebt den service. Ich mag keine monopolisten.

hobbycaptain
08.03.2012, 17:23
tolle Website, der KSVÖ www.vksoe.at :cognemur: .
Mich würd z.B. interessieren, welche Fahrschulen da Mitglied sind, ausser Koller und Ebner, wo sich die beiden Familien ja den Vorstand teilen :lachen78:.

Ich bin wirklich kein MSVÖ-Fan, aber da schaut deren Website und Auftreten schon ein wenig professioneller aus :ka5:
www.msvoe.at .

Da kann ich mir schon gut vorstellen, bei so einem Auftreten, dass die Republik Österreich dem VKSÖ nicht so gerne die Rechte für die Prüfungen gibt :futschlac.

thball
08.03.2012, 18:29
Hallo,

kurz zusammengefasst für mich als Ahnungslosen aus dem Nachbarland:

Da gibt es zwei große Dachverbände in A, die bislang die Patente abgenommen haben. Dann kam ein dritter (sehr) kleiner Verband hinzu und klagte auch auf Anerkennung eigener Prüfungsstandards und somit waren alle Patente erst einmal hinfällig?

hobbycaptain
08.03.2012, 19:13
Hallo,

kurz zusammengefasst für mich als Ahnungslosen aus dem Nachbarland:

Da gibt es zwei große Dachverbände in A, die bislang die Patente abgenommen haben. Dann kam ein dritter (sehr) kleiner Verband hinzu und klagte auch auf Anerkennung eigener Prüfungsstandards und somit waren alle Patente erst einmal hinfällig?

so ähnlich - wobei der kleine Verband der VKSÖ ist, der sich auf seiner Website so toll präsentiert.
Ursprünglich bestand der VKSÖ nur aus der FS Koller, deshalb würd mich brennend interessieren, wer die anderen Schulen sind, die da jetzt auch dabei sind. Ebner anscheinend noch (Vorstandmitglied).

Berny
08.03.2012, 19:14
Jain
Es ging nicht um die Prüfungsstandards ansich, sondern generell um Anerkennung dieser Patente.
Ich gehe sogar davon aus, dass die Prüfungsstandars relativ gleich sind...

Prinzipiell ging es um das Monopol durch MSVÖ und ÖSV, welches der Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig festgestellt hat.
Nachzulesen unter http://www.vksoe.at/ep_2.html

Es war letztlich vom Gesetzgeber vorgesehen, dass lediglich die beiden oa Verbände Patente ausstellen düfen, und das ist Verfassungswidrig, weil dies andere Verbände ausschließt (Gleichheitsgrundsatz usw...)
Der VKSÖ ist ein offiziell anerkannter Verband, auch wenn er klein ist, der Internetauftritt ev nicht wirklich professionell ist, aber rechtlich gesehen ist kein Unterschied zum MSVÖ oder ÖSV. (Abgesehen von Dingen wie gemeinnützig usw, aber Verband ist Verband.)

goeberl
08.03.2012, 20:13
berny, mir hat er das umschreiben des kroatischen patents in ein österreichisches auch vor ein paar jahren auf der messe in tulln angeboten. dann würd ich ein "offizielles" österreichisches bekommen. zwar nicht das anerkannte, aber eins, das genauso gut ist. zur damaligen zeit hats das besagte urteil zur ungeleichbehandlung noch nicht gegeben. da kann der koller jetzt hundert mal übers schlechtreden und seine gute ausbildung schreiben. fakt ist, auch ohne ausbildung hat man bei ihm lange zeit "seine" patente bekommen. und genau vor dem hintergrund hat es schon seine richtigkeit, dass er keine offiziellen patente ausstellen darf.

lg martin

dori
08.03.2012, 20:38
darf ich bitte eine frage stellen:" was ist am umschreiben eines HR Scheines in eine "österreichischen" schlecht? oder warum wird dies als schlecht verkauft?
man machte doch auch in Jugoslawien oder HR die Prüfung und hat nun schon Fahrpraxis. Ist doch das gleiche wenn ich einen deutschen Autoführerschein von der Fahrschule XVZ in einen österreichischen umschreiben lasse.
Wobei ich bitte die prüfungsmodalitäten des alten Jugo- bzw. Hr- Scheins aussen vor stellen möchte.

goeberl
08.03.2012, 21:33
dori, in kroatien wurde in den letzten jahren einiges gemacht, dass die prüfungen eine ernste sache sind. aber auch alte scheine hat er umgeschrieben. auch aus der zeit, wo man den schein wirklich kaufen konnte. ausserdem gibts in kroatien keine praxisprüfung. über sinn und qualität will ich jetzt nicht diskutieren. fakt ist, man bekommt durch das umschreiben ohne praxisprüfung einen schein, der einem bescheinigt, eine praxisprüfung zu haben.

autoführerscheine kann man umschreiben lassen. aber wahrscheinlich auch nicht alle, oder?
und im normalfall geht das auch nur, wenn man in dem land, wo man ihn gemacht hat, auch einen wohnsitz gehabt hat. also einfach mal so im urlaub einen zb. ägyptischen führerschein machen und damit in deutschland aufs amt gehen und umschreiben lassen, wird auch nicht gehen.

lg martin

Berny
08.03.2012, 21:34
@Dori: genau das frage ich mich nämlich auch.
@Martin: Die kroatischen Scheine waren offiziell, egal wie man dazu gekommen war, sie bescheinigten, dass man die Berechtigung hatte, und das von einer offiziellen kroatischen Behörde.

Darum will ich mich jetzt auf diese Diskussion gar nicht einlassen, letztlich ist das Vergangenheit und hat mit der Zukunft nix zu tun.

Wenn Koller den Vorschriften zur Abnahmen von Prüfungen entspricht, warum soll er dies dann nicht machen dürfen.
Solange er sich im legalen Bereich bewegt (und das damalige Umschreiben war ja nicht verboten, oder?), sollte man das auch nicht verhindern (dürfen).

Alles andere sind letztlich persönliche Empfindungen, die haben bei so einer Diskussion eben nix verloren, weil genau wegen solchen Diskussionen kommt letztlich nix raus.

Hat man ja erlebt.

herbert
08.03.2012, 21:53
Auch der MSVÖ hat Yugoscheine umgeschrieben.

Für Österreicher war es früher gar nicht möglich einen amtlich anerkannten Schein zu erwerben, ss gab nur Vereins/Verbandscheine.

Alle Yugo Monar Motorist bist zum Stichtag 19?? konnte man umschreiben.
Wozu das gut sein sollte war mir immer ein Rätsel :ka5:

Ob der Koller als Prüfer zugelassen wird oder ob es ihn überhaupt noch interessiert kann ich nicht sagen.

Das einzige was man sagen kann, er hat Ausdauer bewiesen und ist seinen Weg gegangen, das muß man schon Anerkennen.

MSVÖ und ÖSV sind meiner Meinung nach auch nicht gerade Freunde.

dori
08.03.2012, 21:54
dori, in kroatien wurde in den letzten jahren einiges gemacht, dass die prüfungen eine ernste sache sind. aber auch alte scheine hat er umgeschrieben. auch aus der zeit, wo man den schein wirklich kaufen konnte. ausserdem gibts in kroatien keine praxisprüfung. über sinn und qualität will ich jetzt nicht diskutieren. fakt ist, man bekommt durch das umschreiben ohne praxisprüfung einen schein, der einem bescheinigt, eine praxisprüfung zu haben.

autoführerscheine kann man umschreiben lassen. aber wahrscheinlich auch nicht alle, oder?
und im normalfall geht das auch nur, wenn man in dem land, wo man ihn gemacht hat, auch einen wohnsitz gehabt hat. also einfach mal so im urlaub einen zb. ägyptischen führerschein machen und damit in deutschland aufs amt gehen und umschreiben lassen, wird auch nicht gehen.

lg martin

Hallo Martin,

autoführerscheine umschreiben ist kein problem, ich habe seinerzeit meinen österreichischen auf den deutschen umschreiben lassen, der ADAC musste den nur "offiziell " übersetzen, und oh wunder in Deutschland durfte ich trotz C Limitierung (ich glaub das ist KFZ bis 3.5to) einen 5,5 to LKW fahren, und das noch immer :-).
na ja die praxisprüfung war bei meinem österreichischen einmal um einen fussballplatz im Rückwärtsgang zu umrunden, und dann beim fahren, das einparken auf der linken Seite einer einbahnstrasse zu verweigern. :stupid:
die fahrpraxis lern man nicht in der Fahrschule..... und genau so sehe ich es beim HR schein, ich hab den schein schon seit 1991 und so lang schon ein s-boot und dementsprechende Praxis und nun soll das umschreiben "illegal" sein weil ich einenHR schein hab aber kein nachgewiesenes meilenkontingent?

herbert
09.03.2012, 21:59
Habe gerade im Forum der Yachtrevue gelesen.
Da hat W. Becker war mal eine kurze zeit beim ÖSV für Prüfungen zuständig.

Auf Seite 26 des Beitrages Gegen alle Vernunft, möchten OeSV und MSVÖ jedem Interessenten, ohne bemerkenswerte Ausbildung, einen international anerkannten Bootsführerschein (BFA FB 1/ ICC) "aushändigen".

Die Voraussetzungen für den Erwerb eines FB 1 sind derzeit:
(http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6174&p=38838#p38838)

Als nächster Beitrag die interessante ist die Antwort von Karl Otto :chapeau:

Betrifft euch nur am Rande aber ein FB 1 hätte durchaus ein SBF See werden können.

Berny
10.03.2012, 08:39
Ich finde die 8m-Bestimmung sowieso interessant, wieso konnten sie damals nicht die 10m wie beim Binnenschein als Vorlage nehem?

Die Antwort mit dem Prinzip trifft es aber voll auf den Kopf, weil das ist die österreichsiche Mentalität, lieber auf Prinzipien herumreiten, als etwas bewegen zu wollen....

Interessant finde ich auch, dass es einen "Schlauchbootschein" gibt :lachen78:

Übrigens: der KarlOtto wird mir immer sympatischer :biere:

birndi
10.03.2012, 10:23
Ich finde die 8m-Bestimmung sowieso interessant, wieso konnten sie damals nicht die 10m wie beim Binnenschein als Vorlage nehem?

Die Antwort mit dem Prinzip trifft es aber voll auf den Kopf, weil das ist die österreichsiche Mentalität, lieber auf Prinzipien herumreiten, als etwas bewegen zu wollen....

Interessant finde ich auch, dass es einen "Schlauchbootschein" gibt :lachen78:

Übrigens: der KarlOtto wird mir immer sympatischer :biere:



Genauso ist es.
Jetzt wo die kommende Bootsaison vor der Tür steht wird herumgestritten.
Kurz vor der Urlaubszeit wird schnell irgend was entschieden und nachher geht das ganze Kasperltheater wieder weiter.:stupid:
Typisch Österreich.:marteau:

Birndi

Berny
23.03.2012, 09:42
Noch ein Link, damit dieser nicht in Vergessenheit gerät, die offizielle Liste der in HR anerkannten Patente:
http://www.mmpi.hr/UserDocsImages/TABLICA%20ENGLISHMoU%2010_09.pdf

Ist aus 2010, sollte noch aktuell sein, wenn es eine aktuellere gibt, bitte hier posten.

hab ein neueres entdeckt:
http://www.mppi.hr/UserDocsImages/TABLICA%20MoU%203_11_eng.pdf
Der alte Link geht irgendwie nicht mehr...

herbert
23.03.2012, 10:12
In der Yachtrevue geht es flott weiter :cognemur:
Da könnt ihr auch lesen wer karl otto ist :chapeau:
Das mit den 8 m ist dem W. Becker zu verdanken früher beim ÖSV jetzt nur mehr beim Hochseeverband und, nein ich schreib meine Gedanken nicht weiter.

Das ganze Spiel geht ja schon seid Jahren mit den Ösi Scheinen,deshalb haben wir auch unsere zusammenarbeit als Schulschiff für eine MSVÖ Ausbildungsstätte aufgegeben.

dori
23.03.2012, 18:12
wenn ich das alles so les, wird mir schwindlig, da kann ich es nachvollziehn das schulschiff anderweitig zu verwenden:seaman:

herbert
23.03.2012, 19:07
Das ganze hat ja nix mit den Ausbildungsstätten zu tun, die meisten bemühen sich um die Kunden.
Sie können aber nur nach den Richtlinien vorgehen was die Verbände vorgeben, bzw. mit der OSB aushandelt.


Wenn ich so manchen Beitrag im Yachtrevue Forum lese hat man schon den Eindruck das die Mobo Fahrer nicht existent sind.
Auf die Idee kommen die gar nicht das für die Mobofahrer der FB1 eine gute alternative ist aber eben kein SBF See.
Da es 2 - 3 verschiedene Beiträge gibt sollte man sich schon die Mühe machen alle zu lesen.

Vielleicht versteht jetzt so mancher von euch warum ich immer bei den Patenten am Ball bin.
Auch wenn man den Koller nicht mag er hat einiges ins rollen gebracht.
Aber der Zoff war schon lange am köcheln.

wer den Beitrag nicht kennt AT Ausbildungsprogramm von ISAF zertifiziert und ÖSV saniert
Seite 7 da wird es wieder lebhafter

dori
23.03.2012, 20:17
der link geht bei mir leider nicht….

Berny
23.03.2012, 21:02
http://www.yachtrevue.at/forum/viewtopic.php?f=37&t=6312

ist interessant mitzulesen.
Interessant auch, dass es anscheinend manchen Leuten nicht ganz klar ist, dass es einen Bedarf an einem günstigen einfachen FB1 gibt, aber großkotzig von einem Hohen Ross herab über einen "Dingi" Schein schimpfen. (damit meinte ich nicht Karl-Otto, der macht die Sache wirklich gut :klatsch:)
Ihnen sollte bewußt sein, dass eine kleine einfache Ausbildung wie der FB1 immer noch besser ist wie gar keine oder eine Ausbildung im Ausland (DE oder HR)...
Immerhin profitieren davon alle, die Bootsfahrer, die Fahrschulen, die Wirtschaft, die Verbände, usw usw.....

birndi
23.03.2012, 23:43
Jetzt geht das ganze Theater wieder von vorne los.
Bei uns Ösis wird wohl nie etwas ordentliches herauskommen solange der ÖSV nicht von seinem hohen Ross herabsteigt.:gruebel:
Traurig aber wahr.
Die glauben ja wirklich das nur sie gute Ausbilder sind.:stupid:

lg.
Birndi

Berny
07.04.2012, 08:22
Wieder mal ein Update:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/I/I_01730/index.shtml

Bernhard
07.04.2012, 09:46
na da bin ich aber gespannt, ob alle drei in frage kommenden verbände, auch diese vorschriften werden erfüllen können. im besonderen wird für mich interessant, wie die verbände damit umgehen werden, dass sie, wenn ich es richtig verstanden hab, die ausbildung und die prüfung streng von einander trennen müssen. für die den "alten verbänden" angeschlossenen fahrschulen ja kein problem, wie will das aber ein neuer, auf den markt drängender verband schaffen? es bleibt also abzuwarten, was aus der gesetzesvorlage wird,.....

herbert
07.04.2012, 10:00
Für einen Neuen ist das im Grunde egal, der möchte diese Saison Boot fahren.
:cognemur:
Nun passiert genau das was immer mit unzähligen pro und kontra Beiträgen über die Bühne ging, welches Patent soll der nun machen. :biere:

Berny
07.04.2012, 10:47
na da bin ich aber gespannt, ob alle drei in frage kommenden verbände, auch diese vorschriften werden erfüllen können. im besonderen wird für mich interessant, wie die verbände damit umgehen werden, dass sie, wenn ich es richtig verstanden hab, die ausbildung und die prüfung streng von einander trennen müssen. für die den "alten verbänden" angeschlossenen fahrschulen ja kein problem, wie will das aber ein neuer, auf den markt drängender verband schaffen? es bleibt also abzuwarten, was aus der gesetzesvorlage wird,.....
Ich verstehe da deine Bedenken nicht ganz.
Die Voraussetzungen sind ja für alle gleich, und ein Verband besteht ja sowieso aus mehreren Fahrschulen.
Ich denke, es geht hier einfach nur darum, dass ein Ausbildner nicht gleichzeitig die Prüfung machen darf, und das ist letztlich ja bei vielen Ausbildungsstätten Usus, auch zB bei Autofahrschulen...
Macht ja auch Sinn, um etwas die Objektivität zu wahren...
Für einen Neuen ist das im Grunde egal, der möchte diese Saison Boot fahren.
:cognemur:
Nun passiert genau das was immer mit unzähligen pro und kontra Beiträgen über die Bühne ging, welches Patent soll der nun machen. :biere:
Ich denke, das kommt noch:
Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie hat
durch Verordnung Vorschriften über die Erlangung und Ausstellung des Internationalen Zertifikats zu
erlassen, insbesondere über
1. Form und Inhalt des Internationalen Zertifikats (Abs. 1);
2. Berechtigungsumfang der Zertifikate, insbesondere nach Motor- bzw. Segeljacht und nach Fahrtbereichen;
3....

Bernhard
07.04.2012, 11:55
bei den fahrschulen die dem ösv und dem msvö angeschlossen sind funktioniert das ja erwiesenermaßen. beim neuen verband, der meines wissens ja nur aus einer fahrschule besteht, kann das so derzeit nicht funktionieren.

und ja natürlich ist diese trennung zwischen lehre und prüfung extrem wichtig, weil ja sonst die befähigungsnachweise nur "verschenkt" werden, und das will ja niemand.

Berny
07.04.2012, 13:45
Welchen Verband meinst du da?

Und naja:
Wenn der Prüfer von einer anderen Fahrschule ist, dann kann er das ja auch machen, nur von der selben sollte er nicht sein.
Des weiteren kann sich ja ein Verband auch einen Prüfer eines anderen Verbandes einladen, ist dann einfach eine Kostenfrage.

Ich denke jetzt nicht, dass dies ein größeres Problem darstellen wird.

Und wer weiß, eventuell tut sich ja mal die Möglichkeit auf, dass sogar die Prüfer der Landesregierungen dazu ermächtigt werden....

Aber zumindest ist vorerst eines sichergestellt: die gleichen Voraussetzungen für alle Prüfer, keine Sonderstellungen von MSVÖ oder ÖSV.

Außerdem ist auch sichergestellt, dass die bisherigen "amtlichen" ICs auch gültig bleiben, für mich persönlich sehr gut, weil ich genau so einen habe.
Alle, die heuer schon einen Schein gemacht haben oder dies vorhaben, sei auch darauf hingewiesen, dass es auch hier im Gesetz eine Bestimmung gibt, die diese Scheine nachträglich anerkennen.
Dies betrifft aber offensichtlich nur die MSVÖ bzw ÖSV-Scheine, wie weit zB VKSÖ-Scheine darunter fallen, kann ich jetzt auch nicht genau sagen.

Hier sollten sich auf jedenfall alle, die einen VKSÖ-Schein haben, schleunigst auf die Socken machen und im Ministerium nachfragen, ob ihre Scheine auch auf den neuen offiziellen Schein umgeschrieben werden können.
Dies ist wichtig, eine spätere Umschreibung ist dann offensichtlich nicht mehr möglich.

Das Gesetz ist aber noch nicht fix, alles also nur meine Spekulation!

Berny
07.04.2012, 14:01
Übrigens: es ist interessant, welche Stellungnahmen von wem abgegeben wurde, so manches ist sehr schlüssig, manches irgendwie nicht nachvollziehbar...

michael_a_mayer
02.07.2012, 17:52
Hi!

War jetzt gerade 10 Tage in Cres, meine Anmeldung von Murter war noch
gültig, am letzten Tag wollte ich es wissen, ob mein fast 30 Jahre alter
Binnenschein für eine Anmeldung noch gut ist.
Vor einem Jahr in Murter dauerte die Anmeldung 5 Minuten, Bootspapiere in
den Computer eingeben, ausdrucken, zahlen fertig.
Führerschein oder Versicheruing wollte keiner sehen, ich dachte schlampig gearbeitet, was soll's.
Also jetzt in Cres zum Hafenkapitän, da wird genauer geschaut, mein FS
wird dreimal angeschaut, dann fotokopiert, Versicherung interessiert wieder
niemanden 10 % Rabatt und fertig.
Ich wurde darauf hingewiesen, dass meine Anmeldung noch 1 Monat gültig ist
so wurde die neue nun ausgestellt bis 1.8.2013.

LGryße
Mike aus Salzburg

herbert
02.07.2012, 19:42
Was der HK sich ansieht oder nicht ist nicht wichtig.

Wichtig ist:
Das die Vorschriften und dazu zählt eine Versicherung und ein für das Fahrgebiet gültiger Bootsführerschein vorhanden ist.
Ich nehme an das sich in den letzen Jahren herumgesprochen hat das man einen Bootsführerschein für das Meer braucht.

Sieht sich die Wapo in Kroatien den Schein genauer an kann das ganze anders aussehen, muß aber nicht, hängt sicher von der Laune des Polizisten ab.

Berny
19.07.2012, 09:59
Damit das Thema nicht faaaaaaad wird:
http://www.msvoe.at/de/alcms/index.php?sid=1207141770

Die neue Prüfungsordnung incl Durführungsbestimmungen.
Viel Spass beim Lesen.

hobbycaptain
19.07.2012, 10:18
Damit das Thema nicht faaaaaaad wird:
http://www.msvoe.at/de/alcms/index.php?sid=1207141770

Die neue Prüfungsordnung incl Durführungsbestimmungen.
Viel Spass beim Lesen.

danke Berny :chapeau:,
was ich jetzt auf die schnelle nicht gefunden hab, ist beim FB1 jetzt die Längenbegrenzung 8m gefallen oder nicht ? :gruebel:

herbert
19.07.2012, 10:21
nun sind es 10m

hobbycaptain
19.07.2012, 11:49
nun sind es 10m

Herbert,
danke, hast Du eine Ahnung, ob man sich ein bestehendes mit 8m umschreiben lassen kann bzw. einfach umtauschen kann ?
Sonst werd ich halt einfach mal beim MSVÖ nachfragen.

Berny
19.07.2012, 12:53
Das würde mich auch interessieren, vor allem, ob man dann ein neues Patent von der Via Donau bekommt, und was es kostet.

herbert
19.07.2012, 15:41
Normalerweise gilt DAS was im Gesetz/Verordnung steht und nicht das was am Schein irgendwann gedruckt wurde.
Bei den HR Scheinen ist es so statt 15 BRZ auf 20 BRZ und heute 30 BRZ

Wenn die dir keinen Neuen geben wollen dann verlieren :biere:
Brauchen net wirklich, hast ja einen HR Schein der gilt sowieso auch über 10m und nach It kannst auch fahren :ka5:

Berny
03.10.2012, 09:38
Wenn ich alles richtig gelesen habe, dann kann jetzt auch der VKSÖ offiziell Patente ausstellen.
http://www.vksoe.at/ep_3.html
Es wäre auf jeden Fall interessant, wie weit bestehende VKSÖ Patente hier auf die neuen IC der Via Donau umgeschrieben werden können, vielleicht kann da ja mal wer nachfragen.

charlyxl
03.10.2012, 13:28
Habe heute direkt beim MSVÖ meinen FB1 und IC beantragt. Bezahlen kann man gleich vorort und der MSVÖ schickt alle IC-Anmeldungen die gleichzeitig mit FB1 beantragt werden zur ViaDonau weiter. Somit bezahlt man auch gleich die ViaDonau-Gebühren mit und braucht dann nichts mehr per Nachnahme bezahlen.
Die Kosten für den FB1 und den IC betragen 135.-

Den FB1 bekommt man innerhalb von 2 Tagen.
Die IC-Anträge werden 1/Woche an die ViaDonau weitergeleitet und dauert daher ca. 2-3 Wochen.

herbert
03.10.2012, 13:48
Wenn ich alles richtig gelesen habe, dann kann jetzt auch der VKSÖ offiziell Patente ausstellen.
http://www.vksoe.at/ep_3.html
Es wäre auf jeden Fall interessant, wie weit bestehende VKSÖ Patente hier auf die neuen IC der Via Donau umgeschrieben werden können, vielleicht kann da ja mal wer nachfragen.

Kann man sicher beim Koller erfahren :ka5:

Berny
03.10.2012, 17:47
Kann man sicher beim Koller erfahren :ka5:
Eben, es gibt ja hier auch Leute, die ein Patent vom Koller haben, und für die ist das sicherlich ein interessantes Thema.

Für mich ist es nicht wirklich relevant, weil ich ein FB1 vom MSVÖ habe.

Gummifetischist
01.02.2013, 12:25
Liebes Forum,

ein Freund möchte im Mittelmeer Motorboote bis ca. 15 Meter legal bewegen und dafür eine Lizenz erwerben.

Persönlich habe ich so ziemlich alle Scheine im Amateurbereich für Segel- und Motorboote und Funk, aber alles schon eine ganze Weile her :-), weshalb ich nicht mehr gut informiert bin.

Deshalb meine Frage und Bitte: Wer kann mir eine Empfehlung geben für meinen Freund für eine entsprechende Ausbildung in Salzburg oder im grenznahen Oberösterreich.
(MSVÖ wurde angefragt, empfiehlt Yachtring/Heimo Egger - Alternative wäre schön).

Schöne Grüße,

Thilo

Berny
01.02.2013, 19:20
Guckst du hier:
http://www.msvoe.at/de/alcms/index.php?sid=1207142488
Ansonsten wäre noch Martin Fichtenbauer, er macht Kurse in Schlögen, guckst du hier:
http://www.motorbootschule.at/Kursorte/schloegen.html
ist zwar weiter weg, aber Infrastruktur für Übernachtung usw vorhanden.

Hat er ein Patent für Österreich?
Wenn nicht und er will es machen, bei den Schiffschulen darauf achten, dass das Patent für Seen und Flüsse INCL INT WASSERSTRASSEN gelehrt wird.

Ich habe diesen "Fehler" bei meinem ersten Patent gemacht, irgendwann wollte ich im Sommer auch auf der Donau fahren, dann habe ich das komplette Patent nochmals machen können.

Also gleich darauf achten!

Hier noch ein Link zum stöbern:
http://www.bmvit.gv.at/verkehr/schifffahrt/see/bewilligungen_patente/schiffsfuehrung.html