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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootsanmeldung


anylein
24.02.2014, 13:26
Hallo,

ich bin neu hier und habe mir vor kurzem eine Anka zugelegt als Angelboot.
Ich wollte nun gern mal wissen ob und wo ich das Boot zulassen muss oder muss ich es überhaupt anmelden !!! Habe hier bei uns schon bei mehreren Institutionen angerufen aber leider kann uns keiner so richtig Auskunft geben !!!!
Vielleicht könnt ihr mir weiter helfen !!!!!

MFG

Gemueselaster
24.02.2014, 14:03
Ein Paar Daten zum Boot, insb. zur Motorisierung, wären gut.

Ansonsten gibts hier viel über die Suchfunktion zu Lesen.

Comander
24.02.2014, 14:10
hallo Anykin,= ist das dein Name?
Erst mal musst schon mehr beschreiben was das fürn Boot ist. Kanus , Paddelboote ,Ruderboote musst natürlich nicht zulassen aber wenn du n gscheides Boot mit Motor hast solltest du es wenn es weniger als 15 PS hat registrieren und dementsprechend versichern.Klar?:chapeau:

anylein
24.02.2014, 14:15
Hallo,

sorry aber ich bin neu hier :confused-
Es ist eine Anka mit einem 4 PS Benzin motor !!!
Wo lasse ich es registrieren, mir konnte es bisher keiner sagen und wo lasse ich es am besten versichern ?????

MFG

ba0150
24.02.2014, 14:23
Bootsinfo habt Ihr doch unter PullDownMenue <Boot Infos>

Boot: http://www.anka-boot.de/
Motor: 4(PS) ?

Anyway.

Willkommen im Forum !

Wg. Zulassung/etc nimmst am Besten die Suchfunktion hier. Denk dran, dass Du das Boot auch wenigstens Haftpflichtversicherst ! (auch wennst es nicht unbedingt musst)

Grüßla Michl

ba0150
24.02.2014, 14:32
... Wo lasse ich es registrieren ...

Zulassung von Kleinfahrzeugen wie Deines bei :

WSA Wasserschutzamt -> https://www.elwis.de/Aktuelles/index.html
oder
ADAC http://www.adac.de/reise_freizeit/wassersport/default.aspx
oder
DMYV http://www.dmyv.de/

... wo lasse ich es am besten versichern ....

Ich bin hier http://www.vk-gallion.de/

Acura
07.08.2014, 23:38
Darf ich mal kurz ne Frage in den Raum werfen ?

Habe mich die letzten zwei Stunden selbst schwindelig gelesen, unter anderem beim dbyv, wie denn hier und da und dort die Bestimmungen und Restriktionen sind
Das ist ja ein Durcheinander hoch zehn ?!

Und unter allem steht für mich (der sich erst in den kommenden Wochen erstmals ein Boot anschaffen will) die Frage : gelten all diese Vorschriften bezüglich Anmeldungen und Versicherungen, Zulassungen und und und denn generell für jede Art von Boot, sobald es einen Antrieb hat ?

Eigentlich habe ich erstmal so etwas im Sinn : ein Suzumar 3,50m RIB (oder vergleichbares) und dazu einen Torqueedo Travel 1003 mit 1000 Watt Höchstleistung.

Scheinbar gelten für viele Gewässer in Österreich aber bereits 500w als die Grenze aller Dinge ?!

Also nochmals meine Frage : gelten alle Verbote und Vorschriften etc. denn generell für alles was schwimmt und einen Antrieb hat ? Oder gibt es da auch so eine Schwelle (Bootslänge, Gewicht, Leistung .) , unterhalb derer man noch weitgehend ohne die ganze Bürokratie auskommt ?


Viele Grüße und danke schon mal :-)




Nachtrag : dies habe ich inzwischen gefunden! Aber meine Frage ist immer noch nicht ganz beantwortet ;-)



Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge

Jeder, der auf den Binnenschifffahrtsstraßen ein Kleinfahrzeug führt, muss sein Kleinfahrzeug mit einem gültigen amtlich anerkannten Kennzeichen versehen. Bei Kleinfahrzeugen handelt es sich um Wasserfahrzeuge, deren Schiffskörper ohne Ruder und Bugspriet eine Höchstlänge von 20 m aufweisen.
Ausgenommen von dieser Kennzeichnungspflicht auf den Binnenschifffahrtsstraßen sind so genannte Kleinstfahrzeuge, die mit Muskelkraft fortbewegt werden können wie Ruderboote, Beiboote, Kanus und Kajaks, Segelboote ohne Motor mit einer Länge bis zu 5,50 m, Motorboote mit nicht mehr als 2,21 kW (3 PS) Antriebsleistung, Fahrzeuge, die nach anderen Vorschriften nicht als Kleinfahrzeuge gelten (z. B. Fahrgastschiffe für mehr als 12 Personen, Fähren), Fahrzeuge der Behörden und der Wasserrettung mit dienstlicher Kennung.

Auf den Seeschifffahrtsstraßen benötigen lediglich Wassermotorräder ein amtliches Kennzeichen. Dieses wird analog nach den Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen auf den Binnenschifffahrtsstraßen vergeben. Vermietete Sportboote werden nach den Vorgaben der See-Sportbootverordnung gekennzeichnet. Eine darüber hinaus gehende Kennzeichnungspflicht gibt es im Gegensatz zum Binnenbereich nicht.

Um insbesondere im Ausland auf Anforderung der örtlichen Stellen einen Eigentumsnachweis erbringen zu können, gibt es für Sportboote weitere Kennzeichnungsmöglichkeiten.

Amtliche Kennzeichen gelten uneingeschränkt und gegenseitig in allen Ländern der Europäischen Union.

Patente / Sportbootführerscheine / Sprechfunkzeugnisse

Wer auf einer Wasserstraße ein Fahrzeug (Binnen oder See) eigenverantwortlich als Schiffsführer oder Bootsführer steuern will, bedarf eines Patentes oder einer Fahrerlaubnis.

Ausgenommen von dieser Führerscheinpflicht sind Motorsportboote bis 11,03 kW (15 PS) und Sportfahrzeuge, die nur mit Muskelkraft oder unter Segel fortbewegt werden, wobei die Führerscheinfreiheit auf Binnenschifffahrtsstraßen nur bei Sportbooten mit weniger als 15 m Länge gilt. Auf dem Rhein ist bereits bei einer Motorisierung von mehr als 3,68 kW (5 PS) eine Fahrerlaubnis erforderlich. Sportfahrzeuge unter Segel unterliegen Sonderregelungen.