Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootsanmeldung Kroatien
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?
trolldich
15.03.2014, 16:46
Nein, in Kroatien kannst du auch Boote aus D anmelden. CH geht wohl auch.
Flipperskipper
15.03.2014, 18:13
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?
Woher bekommst du dann deine Bootszulassung, die du bei der Anmeldung beim Hafenkapitän vorlegen musst?
Eine Frage:
Stimmt das, wenn man ein Boot jetzt in Kroatien anmeldet,dass es in Österreich gemeldet sein muss?
Wenn Du als Urlauber nach HR fährst, solltest Du unbedingt einen Nachweis Deines Eigentums durch eine heimische Anmeldung des Bootes nachweisen können.
Abgesehen davon ist die heimische Bootszulasssung auch Voraussetung für die Haftversicherung, die ja in HR Pflicht ist wie in einigen anderen EU-Ländern.
voriges Jahr habe ich nur den Namen vom Boot angegeben.( Das Boot ist aber ganz normal Versichert.)
kaefertreter
15.03.2014, 19:25
Abgesehen davon ist die heimische Bootszulasssung auch Voraussetung für die Haftversicherung, die ja in HR Pflicht ist wie in einigen anderen EU-Ländern.
Kann ich so nicht stehen lassen. :schlaumei In meiner Privathaftplicht sind Motorboote bis zur vereinbarten ps-Stärke includiert. Das ist an kein Boot gebunden.
voriges Jahr habe ich nur den Namen vom Boot angegeben.( Das Boot ist aber ganz normal Versichert.)
So KANN es funktionieren, muss es aber nicht, da haben die hafenkapitäne ein bissl Ermessensspielraum. Ich hab das Spiel mal so gespielt und bin dann vier hafenämter abgeklappert, bis ich die Vignette hatte, das war aber irgendwann 1999 oder 2000.
Lg Martin
Hallo!
Sieh dir mal den Link an, da sind die gesetzlichen Vorschriften enthalten. Um ein Boot in Kroatien anzumelden muss es irgendwo registriert sein (Bootskennzeichnung). Normalerweise zur eigenen Sicherheit sollte das Boot auch eine Haftpflichtversicherung haben (wie beim Auto). Falls du die nicht hast besteht die Möglichkeit beim zuständigen Hafenkapitän in Kroatien eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Kommt aber meistens teurer als im Heimatland. Ohne Versicherung-keine Anmeldung.
http://www.yachtrevue.at/wp-content/uploads/NBI-Kroatien-13-05-18.09.13.pdf
Kann ich so nicht stehen lassen. :schlaumei In meiner Privathaftplicht sind Motorboote bis zur vereinbarten ps-Stärke includiert. Das ist an kein Boot gebunden.
Hallo Michael,
würde Dir dringend empfehlen die HR-Vorschriften für Wasserspoprtler nachzulesen für Dein Schlaucherl.
Durch den schwachen Outborder liegst Du noch nicht im Pflichtbereich für eine Haftversicherung, aber im Falle eines Boots-Haftschadens könntest Du in die Haftung genommen werden, und da hilft Dir Deine private Haftversicherung meistens überhaupt nicht und schon garnicht im Ausland.
Empfehle Dir daher unbedingt eine separate HAftversicherung abzuschließen, gültig in Europa, dazu bekommst Du eine mehrsprachige Versicherungsbestätigung (leider noch keine grüne Versicherungskarte wie bei Fahrzeugen). Die Prämienkosten sind bei angemessenem Deckungsbeitrag sowieso gering. :smileys5_
kaefertreter
16.03.2014, 12:48
Hallo Dieter,
mit meinen 25 ps muß ich in HR eine Versicherung nachweisen und habe auch die blaue Versicherungsbestätigung.
Ich hab mich da vielleich blöd ausgedrückt.
Ist natürlich nicht in der Privathaftplicht, sondern schon separat wie Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht etc die alle in diesem Vertrag vereint sind. Allerdings wie geschrieben besteht in meinem Fall Versicherungsschutz mit Motorbooten bis 25 ps Leistung für alle Familienmitglieder (zumindest Euroaweit, Weltweit müsste ich nachschauen ) ohne das diese Haftpflicht an ein spezielles Boot gebunden ist.
Hallo Dieter,
mit meinen 25 ps muß ich in HR eine Versicherung nachweisen und habe auch die blaue Versicherungsbestätigung.
Ich hab mich da vielleich blöd ausgedrückt.
Ist natürlich nicht in der Privathaftplicht, sondern schon separat wie Hundehaftpflicht, Pferdehaftpflicht etc die alle in diesem Vertrag vereint sind. Allerdings wie geschrieben besteht in meinem Fall Versicherungsschutz mit Motorbooten bis 25 ps Leistung für alle Familienmitglieder (zumindest Euroaweit, Weltweit müsste ich nachschauen ) ohne das diese Haftpflicht an ein spezielles Boot gebunden ist.
Die Haftversicherung ist an die Motorleistung und damit an den 25 PS Motor gebunden. Du kannst bei Deiner Versicherung sicher ohne Prämienmehrkosten auch den kleineren Outborder einschließen lassen, wenn dieser am gleichen Schlaucherl gefahren wird. Die Heimatzussung des Bootes ist aber wichtig für den Eigentumsnachweis insbesondere im Ausland, da steht dann auch der Motor oder ev. beide Motoren mit drinnen. In HR brauchst Du diese Bootszulassung bei der Beantragung der Küstenvignette bzw. heute die Fahrerlaubnis für die Küste. Damit werden heute auch die Bootsdaten in die dortigen Kontroll-Computer der Hafenbehörden übernommen (die Vignette ist ja inzw. weggefallen).
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