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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wieso Rechnung mitführen?


Christian24
11.06.2014, 16:36
Hallo zusammen,

wieso muss ich eigentlich eine Rechnung mitführen, um nachzuweisen, dass die MwSt bezahlt ist? Wo kommt das her? Muss ich doch beim Auto auch nicht, wieso dann beim Boot?

dori
11.06.2014, 18:32
christian, du musst nicht die rechnung mit dir mitnehmen, ist aber empfehlenswert, falls du nach Croatien mit deinem Gerödel fährst,
leg die RG in den Kopierer und dann isn auto, wo ist das problem?

manerba
11.06.2014, 19:26
Das Hör ich nun auch zum ersten mal. Wenn das mit der MwSt zusammenhängt, wird's wohl bei gebrauchten Booten mit nem Privatkaufvertrag wohl Essig aussehen. Insbesondere wenn man 3-4 Wochen unten ist. Da wäre eine Einfuhrbestätigung vom Zoll mit Datum wohl angebrachter. Aber selbst das finde ich übertrieben.
Was hab ich zu fürchten wenn ich wie es einfach halte wie bisher? Also nur runterfahr wie wenn nix wär?

Christian24
11.06.2014, 19:28
Hi,

leg die RG in den Kopierer und dann isn auto, wo ist das problem?

Problem ist da erstmal keines, wenn vorhanden ... ABER: Mich interessiert der Hintergrund, weil's ja nur bei Booten so ist und zum anderen kann es sein, dass die Rechnung bei Booten 3. oder 4. Hand halt nicht mehr dabei ist. Beim Autokauf von Privat fordert man die ja auch nicht ein ...

Fortnox
11.06.2014, 19:33
Ohne Rechnung bekommt man das Boot normalerweise nicht zugelassen.
Deshalb sollte wohl die gültige Zulassung die man ja sowieso mitführt als "Kaufbeleg" ausreichen oder?

Wo steht denn das man die Rechnungen mitnehmen soll?

Christian24
11.06.2014, 19:44
Hi,

Ohne Rechnung bekommt man das Boot normalerweise nicht zugelassen.

... oder Kaufvertrag. Den hätte ich auf jeden Fall, aber die Rechnung mit MwSt. könnte problematisch werden ...


Deshalb sollte wohl die gültige Zulassung die man ja sowieso mitführt als "Kaufbeleg" ausreichen oder?

Es geht wohl darum, dass man nachweisen kann, dass die MwSt entrichtet wurde :confused- Das geht mit nem reinen KV nicht.

Wo steht denn das man die Rechnungen mitnehmen soll?

Mehrwertsteuer / Einfuhrumsatzsteuer
Für Boote bis rückwirkend Baujahr 1985 kann im Falle einer Kontrolle durch Finanzbehörden oder
Hafenmeister der Nachweis über die bezahlte Mehrwertsteuer verlangt werden. Obwohl dieser
Vorgang größtenteils abgeschlossen ist, kommt es dennoch zu stichprobeartigen Kontrollen.
Hier zeigt es sich von Vorteil, wenn Sie die ursprüngliche Rechnung in Kopie vorweisen können.
Damit wird belegt, dass für das Boot schon einm
al in einem Land der EU die Mehrwertsteuer
bezahlt wurde.

Fortnox
11.06.2014, 22:44
Ich glaube hier geht's mehr um Boote die über längere Zeit nach Kroatien eingeführt ( ein Schelm wer böses dabei denkt :lachen78: ) wurden.

Glaube kaum dass es uns mit den zerlegbaren oder kleinen Trailerbooten betrifft.

Ahja, Kroatien ist doch jetzt auch EU , was wollen die tun, mir das Boot wegnehmen?

Würde mir da drüber keine allzugrossen Gedanken drüber machen :confused-

und wie gesagt, für mich ist die gültige Zulassung Beweis genug dass es sich hier um mein Eigentum handelt und in Österreich (in meinem Fall) meine Steuern bezahlt wurden.
das werden die kaum anfechten können...

Waverider40
12.06.2014, 10:09
Ich glaube hier geht's mehr um Boote die über längere Zeit nach Kroatien eingeführt ( ein Schelm wer böses dabei denkt :lachen78: ) wurden.

Glaube kaum dass es uns mit den zerlegbaren oder kleinen Trailerbooten betrifft.

Ahja, Kroatien ist doch jetzt auch EU , was wollen die tun, mir das Boot wegnehmen?

Würde mir da drüber keine allzugrossen Gedanken drüber machen :confused-

und wie gesagt, für mich ist die gültige Zulassung Beweis genug dass es sich hier um mein Eigentum handelt und in Österreich (in meinem Fall) meine Steuern bezahlt wurden.
das werden die kaum anfechten können...

So seh ich's auch.
Kurz vor dem EU Beitritt Kroatiens wurde ich an der Grenze vom kroatischen Zöllner im Auto sitzend nach dem Typ und Leistung meines Bootsmotors gefragt :verblueff
Auch nach den Bootspapieren und wo am Boot das Typenschild angebracht ist, ausgestiegen und die Plane geöffnet.

Wichtig ist denen wirklich, wie Martin auch schreibt, dass das Boot auf dich zugelassen ist.
Ich fang doch nicht an Rechnungen meiner Fahrzeuge mit ins Ausland zu nehmen, Aber Hallo !

Gruß Martin

Monoposti
12.06.2014, 11:01
http://www.schlauchboot-oline.com/showthread.php?t=24626&highlight=icing&page=19




Na ja,eigentlich kommt die Regelung von den grösseren Booten die über See in den Häfen einklarieren müssen, da ist es sogar vorgeschrieben, einen Nachweis über die abgeführte UmSt beizuhaben, da ja der EU Raum verlassen wurde,wenn die innerhalb der EU registriert sind.

Es wurde sehr viel dazu geschrieben in Icings Beitrag mit seinen zolldeklarierten Jolly innerhalb EU und Kroatien.

Uns betrifft es i.d. Regel nicht, da wir uns innerhalb der EU bewegen.Da ja aber inzwischen so alle zolltechnischen schlafende Hunde geweckt worden sind, bin ich zumindest gerüstet mit den T2L Formular und den Bootsschein.Wir Gebrauchtbootkäufer hätten u.U.schon ein Problem damit.

Ich hab halt keinen Bock,mich mit ddm kroatischen Zoll auseinander zu setzen,hat eh keinen Sinn, siehe Icings Schwierigkeiten, die schon beim beweglichen Wirtschaftsgut dem Aussenborder anfängt.Da dieser ja abschraubar ist ...........Yammi 350 PS hahahaha.

manerba
12.06.2014, 12:35
http://www.schlauchboot-oline.com/showthread.php?t=24626&highlight=icing&page=19


Ich hab halt keinen Bock,mich mit ddm kroatischen Zoll auseinander zu setzen,hat eh keinen Sinn, siehe Icings Schwierigkeiten, die schon beim beweglichen Wirtschaftsgut dem Aussenborder anfängt.Da dieser ja abschraubar ist ...........Yammi 350 PS hahahaha.

Neee, darauf hab ich auch keinen Bock im Urlaub... Und wie regelt man das jetzt mit den in D gebraucht gekauften Booten am geschicktesten? Bootspapiere und Zulassung ist eh immer am Mann.
Kann mir nicht vorstellen, dass man damit Schwierigkeiten bekommt. Über D und A und I nach HR verlassen wir ja nie die EU.
Vielleicht hatte der eine oder andere Trailerbootfahrer im Rahmen seins Urlaubs schon mal Kontakt mit dem Zoll.
An sonste befürchte ich wir machen uns evtl. zu viel Sorgen wegen dem Thema.:gruebel::gruebel:

thball
14.06.2014, 07:49
Man sollte diese Themen nicht unterschätzen. Gerade mit der Schweiz gibt es immer wieder unangenehme Fälle wo Bootsbesitzer plötzlich vor einer hohen Mehrwertsteuerforderung standen.

Auch bei Reparaturen im EU-Ausland muss man aufpassen:

http://de.wikipedia.org/wiki/Veredelungsverkehr

Hier sind recht gut allgemeine Informationen dargestellt:

http://ibn-online.de/artikel/75/Ohne-Aerger-ueber-den-Zoll

HR ist zwar mittlerweile in der EU, aber eine Kopie der Rechnung kann nie schaden. Wobei ich bei einer offiziellen Zulassung in D auch keine Probleme sehe. Für die Zulassung musste ich die Rechnung vorlegen.

DieterM
14.06.2014, 09:47
...

Für die Zulassung musste ich die Rechnung vorlegen.

Für die Boots-Zulassung auf eigenen Namen in D benötigt man immer eine Rechnung mit Quittung (Kauf von einer Firma) oder einen Kaufvertrag mit quittierter Bezahlung (Kauf von Privat) in Original.

Erst so ist auch die Eigentumsübertragung ersichtlich und nachweisbar.:smileys5_

Comander
14.06.2014, 10:40
In einem Schnellhefter haben wir alle Unterlagen vom Boot,Motor und Trailer,Kaufverträge,Versicherungsunterlagen usw.dabei,das meiste in Kopien.Die dralle Gehilfin vom Kapitan :ka5: darf sich das benötigte aussuchen..........:biere:

Tipp :schlaumei alle Unterlagen sind in einem Ordner per E-Mail erhältlch auch Ausweise.Wenn mal was verloren oder geklaut wird:in meinem E-Mail Account kann ich alles wieder ausdrucken.:cool: