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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Bootsführer am Wasserskiseil: erlaubt?


oel
22.09.2014, 20:59
Moin Hobbykollegen,

darf der Bootsführer das Boot dahinter hängend am Wasserskiseil führen weil kein anderer an Bord einen Sportbootführerschein hat?

Ich meine mich zu erinnern, dass ich das Boot führen anderen unter meiner Aufsicht übertragen darf (wenn sie in der Lage sind usw.)?

Die 3. Person als Ausguck zum Wasserskiläufer ist mir klar.

Danke schon mal und Grüße
Ingo

Falls das Thema in ein anderes Unterforum gehört - bitte verschieben.

thball
22.09.2014, 21:00
Nein! :biere:

Berny
22.09.2014, 21:36
danke Thomas, klares NEIN…

grauer bär
22.09.2014, 22:15
:stupid: Never
Meine Freundin hat beide Führerscheine aber ich ins Wasser und sie, ohne Erfahrung,mich auf dem wakeboard ziehen ? Never...
Ich bin natürlich auf die Welt gekommen und konnte das :gruebel:

Gemueselaster
23.09.2014, 07:28
Der Bootsführer muß schon an Bord sein um das Kommando abgeben zu können.

Hintergrund der Sache ist, daß er vlt. mal unter Deck muss um die Navigation zu machen, zu funken oder auch mal nen anderen "Scheiss". Verantwortlich für die Vorgänge an Bord bleibt er aber trotzdem, weil er noch die Möglichkeit hat einzugreifen.

Hängt er hinten am Seil - oder bleibt in der Hafenkneipe sitzen, kann er das ja nicht mehr!

Andyfabi
23.09.2014, 14:12
:lachen78::lachen78::lachen78::futschlac:futschlac :futschlac
Das stell ich mir grad im Kopfkino vor, ich schmeiß mich weg:lachen78::lachen78::lachen78:
Der am Hebel im Boot hat ein Problem, schreit kurz nach hinten "kannst mal kommen, ich bekomm den Gang nicht raus!!!". Der am Seil händelt sich an der Leine vor mehr schlecht als recht. Lustige Sachen gibts:ka5::seaman:

oel
23.09.2014, 16:02
Danke euch und schön das ihr Spaß hattet!

Gemueselaster
24.09.2014, 10:21
Danke euch und schön das ihr Spaß hattet!

Bist jetzt beleidigt??? :knuddelz:

Comander
24.09.2014, 11:22
Nix beleidigt-die Frage wurde klar beantwortet-damit alles klar, nicht wahr Ingo? :knuddelz: :chapeau:

chrischris
28.10.2014, 21:59
Klar schon,ABER wie hält ihr es wirklich. Manchmal macht man etwas das man nicht darf aber trotzdem ok ist....

Bin jetzt gespannt was ich jetzt lostrete....

Chris

Hansi
28.10.2014, 22:08
Hallo Chris

es ist sicher so wie du es schreibst, aber es wird nicht so leicht jemand zugeben :ka5::ka5:

thball
29.10.2014, 05:57
Klar schon,ABER wie hält ihr es wirklich. Manchmal macht man etwas das man nicht darf aber trotzdem ok ist....


... aber es gibt auch Grenzen und das wäre eine. :zwinkern:

the_ace
29.10.2014, 07:30
Wir fahren mit den Wakeboardbooten schonmal ohne Observer, d.h. 1 Mann mit Schein am Steuer, einer mit schein auf dem Board. Irgednwann wird getauscht.
Auch das ist nicht ganz in Ordnung, denn normalerweise fährt man immer mit einem Observer der den Wasserskiläufer beobachtet und auf dessen Sicherheit achtet.
Wenn man einen Rückspiegel im Boot hat und weiss was man tut (Bei uns ist verhältnismässig wenig Verkehr auf der Eider) ist das im Rahmen und auch die Rennleitung ist damit zufrieden.

Von jemandem Ohne Schein lasse ich mich niemals ziehen, daran wäre dann nichts mehr okay.

Aia
29.10.2014, 22:15
gehen wir mal von einer Wellenhöhe von 25cm aus, herrliches Wasserskiwetter.
Das Boot läuft mit ca. 45-55km/h,, der Läufer fällt ins Wasser.
Wieviel Sekunden vergehen bist du den Läufer nicht mehr siehst?
Das sind ca. +/- 5Sek.
In meinem eigenem Kielwasser bin ich zurückgefahren und habe den Läufer gesucht und gefunden. (trotz Observer)

Macht was ihr wollt, aber nicht in meinem Revier.

Gemueselaster
30.10.2014, 07:53
Dein Revier?? Bist Du irgendwie der Hausmeister oder Blockwart vom Bodensee??

Aia
30.10.2014, 21:57
Dein Revier?? Bist Du irgendwie der Hausmeister oder Blockwart vom Bodensee??
Ja, ich bin der Chef

Hansi
30.10.2014, 22:04
Ja, ich bin der Chef

Cool Roland

einer muss ja der Chef sein :chapeau::chapeau:

Visus1.0
31.10.2014, 03:08
:ka5:
Laut Bodenseewasserstrassenverordnung § 23 Absatz12/13a darf man ohne Berechtigung ein Wasserfahrzeug lenken,wenn der zu ziehende Fahrzeughalter an der Leine, im Besitz eines Bootsführerscheines B ist, und folgende Voraussetzungen gegeben sind.
1.)
Der zu Ziehende muss einen geeigneten Rucksack mitführen in dem sich ein
Seadoo RS1 befindet, um bei Sturz eigenständig zum Zugfahrzeug zu gelangen.

2.)
Der Bootseigner muss eine eigene Torso-Bergegutversicherung abgeschlossen haben.

3a.)
Bei zu Sturz kommen muss sofort die Tauchboje gesetzt werden, wobei das fahren ohne blauen Helm nicht gestattet ist.

3.)
Im Zugfahrzeug muss eine geeignete Rückfahrkamera installiert sein, die nach Norden ausgerichtet ist um Blendung beim ziehen des Schifahrers zu vermeiden.

4.)
Der Schiffsführer muss mindestens im Besitz eine Ausbildung CMAS 3 Stern, PADI Rescue oder höher sein.

5.)
Der Schiffführer muss mindestens eine Verwandtschaft dritten Grades haben, zu einem Mitarbeiter oder Mitarbeiterin der/die ein mindestens fortlaufendes Diensverhältnis von drei Jahren bei einem Seebestattungsinstitutes vorweisen kann.

6.)
Das Zugfahrzeug darf eine Motorleistung von 7352 Watt nicht übersteigen.:ka5:

7.)
Der zu ziehende darf eine Promillegrenze von 1,5°/°° wegen Unterkühlungsgefahr nicht unterschreiten.

Gemueselaster
31.10.2014, 06:36
Ja, ich bin der Chef

Da verneige ich mich mal in Ehrfurcht!

Aia
31.10.2014, 21:43
..vergiss es...

Holger K.
31.10.2014, 21:53
Ich schätze er hat um 3 Uhr morgends schon nen Clown gefrühstückt..:futschlac

Aia
31.10.2014, 21:59
Ich schätze er hat um 3 Uhr morgends schon nen Clown gefrühstückt..:futschlac

du bist pÖse:biere::futschlac