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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Trailer 500kg auflasten?


hansenolli
25.10.2014, 10:25
Hallo liebe Forumskollegen,

ich habe mir vor einem Jahr ein DSB Alu Rib mit einem
WSC Trailer Bj 1996 50kg zul. Gesamtgewicht gekauft.

Mag sein dass in der Ursprünglichen Form Boot und Trailer max 500kg gewogen haben, Jetzt jedoch mit neuem Motor , Benzin also Fahrbereit:
haltet euch fest :620kg Gesamtgewicht hat.:ka5:

Klar es gibt ein paar features die ich abbauen könnte, wie z.b. Ersatzrad
2ten Anker weglassen,Ersatzbenzin im PKW transportieren oder ähnlich. Aber selbst so könnte ich niemals unter die 500kg Marke gelangen , wie ihr euch sicher denken könnt.

Kann ich meinen Trailer eventuell auflasten? Hat das schon mal jemand gemacht?

Eventuell würde ich dann die 100KM/H Zulassung verlieren ?
http://up.picr.de/17746697pp.jpg

schwarzwaelder50
25.10.2014, 10:36
Oliver,
an Deiner stelle würde ich direkt zum TÜV gehen und da nachfragen, ich habe auch schon meine Erfahrungen beim TÜV gemacht, gute wie schlechte. Es gibt solche und solche Meinungen, deshalb würde ich da einen Ing. fragen.
Oder weißt Du was vom Hersteller, oder für welche Last ist die Achse zugelassen, laut Typenschild?:ka5:

hansenolli
25.10.2014, 10:42
eingebaut ist da eine Achse mit 750kg zul. Gesamtgewicht.

Es befindet sich auch eine sehr schwere Sitzkiste aus dickem Aluminium incl. Alu Einbautank und Benzin& Wasserabscheider im Boot,die das Boot sehr Hecklastig machen.
Angenommen mal ca 70kg schätze ich.
Kiste raus und leichte Sitze und Kunststofftank rein?

http://thumbs.picr.de/17827905eo.jpg (http://show.picr.de/17827905eo.jpg.html)

DieterM
25.10.2014, 12:26
Hallo Oliver,

wenn Du Dein Boot schwerer machst und der Trailer mit diesem überlastet ist, dann mußt Du den Trailer auflasten (Hersteller oder TÜV fragen), oder Dir einen neuen Trailer kaufen.

Bei einer Auflastung können ev. auch die Reifen nicht ausreichende Traglast haben, wenn Du sagst es ist eine 750 kg Achse eingebaut. Das wird Dir aber sicherlich der TÜV auch genau sagen bei der Reifenüberprüfung, die außerdem nicht älter als 6 Jahren sein dürfen.

Die Frage der Speedfreigabe für 100 kmh regelt sich aus den technischen Eigenschaften des Trailers. Verlierst Du diese bei einer Auflastung auf 750 kg GG, wegen Deinem jetzigen Zugfahrzeug, dann mußt Du ev. Dir auch noch ein neues Zugfahrzeug kaufen, oder Du kaufst Dir einen neuen Trailer gebremst, das bringt Dir nicht nur die 100 kmh Freigabe zurück, sondern erhöht auch die Sicherheit beim Fahren. :smileys5_

An Kompromisse kommst Du nicht vorbei. :schlaumei

hansenolli
25.10.2014, 13:01
mal sehen,jetzt hol ich erst mal das boot auf`n Hof
und rupf alles raus was nicht muss ,und wiege :stupid:

schlauchi20
25.10.2014, 13:03
Die Reifen dürfen schon älter als 6 Jahre sein, nur darf man dann nicht mehr schneller als 80 fahren, selbst wenn man eine 100er Zulassung hat.

Rüdiger

rückenwind
25.10.2014, 19:05
wenn es die achse und die traglast der reifen es hergeben, kann dir ein kompetenter und gutwilliger ingenieur das eintragen. leichter geht es mir einem schreiben des herstellers. bei mir ging es ohne, weil es den hersteller nicht mehr gibt.
viel erfolg, gruss tefan

hansenolli
25.10.2014, 23:28
heute nachmittag fette alu kiste raus (ca.40kg ohne benzin)morgen Ersatzrad
wieder vom Trailer ab.Für Tagestouren brauch ich die nicht.
gewogen sinds jetzt 580kg (Sitze auf Sitzbrett.)

timo
26.10.2014, 07:55
Hallo
Ich hab mein trailer aufgelastet
Ohne Freigabe vom Hersteller geht gar nichts mehr.
Desweiteten müssen Achse Deichsel reifen und zugmaul ausgelegt sein für die erhöhte last.

Das sind meine Erfahrungen mit dem TÜV in Hessen.

preirei
26.10.2014, 08:01
Es befindet sich auch eine sehr schwere Sitzkiste aus dickem Aluminium incl. Alu Einbautank und Benzin& Wasserabscheider im Boot,die das Boot sehr Hecklastig machen.
Angenommen mal ca 70kg schätze ich.
Kiste raus und leichte Sitze und Kunststofftank rein?

Oliver,
Egal was du jetzt noch aus Boot ausräumst, du wirst wahrscheinlich immer "überladen" unterwegs sein. Mir wärs viel zu aufwändig dauernd Dinge hin und herpacken zu müssen, v.a. dann, wenns auch um Reserverad und Anhängerbox geht. Du kannst auch auf deinen Kurzstrecken einen Reifendefekt haben und dann?

Wenns passt fahre ich gerne spontan los, mit der Sicherheit dass alles, was ich brauche, schon auf dem Boot ist (Kühlbox ausgenommen :biere:) - also anhängen und losfahren (und nicht lang überlegen wo ich noch was hingeräumt haben könnte.
Deine Achse ist für 750 kg ausgelegt, mach dich direkt beim TÜV schlau und gut isses. Auch wenn das ein bisschen bürokratischen Aufwand mit sich bringt, alleine wegen der Bequemlichkeit würd ich das schon machen!

schwarzwaelder50
26.10.2014, 08:39
heute nachmittag fette alu kiste raus (ca.40kg ohne benzin)morgen Ersatzrad
wieder vom Trailer ab.Für Tagestouren brauch ich die nicht.
gewogen sinds jetzt 580kg (Sitze auf Sitzbrett.)

Oliver,
das ausräumen bringt nur kurz was, aber wie Reinhard schon schrieb, anhängen und los fahren, das ist ja auch das schöne am Trailer(auf und weg). Oder was machst wenn in Urlaub fährst, alles Gerödel ins Auto?
Geh zum Tüv und mache Dich dort kundig, es wird Dir sicherlich keiner den Kopf abreisen.:biere::biere:

nuernberger-1
26.10.2014, 09:14
Wie Timo weiter oben schon geschrieben hat, ohne Herstellerfreigabe hast du beim Tüv keine Chance. Ich wollte meinen Brenderup 600 auf 750 kg auflasten lassen, Achse , Reifen , Zugeinrichtung würden das alles her geben. Thule/Brenderup gibt mir trotzdem keine Freigabe. Der nette Ing. der Dekra meinte noch, wen ich irgendwie belegen könnte, dass der Rahmen das aushällt, könnte er die Auflastung auch durchführen, aber so leider nicht. Ich gebe dir den guten Rat, verkaufe deinen jetzigen Trailer zu einem guten Kurs und hole dir einen entsprechenden größeren. Ich habe das mit der Auflastung aufgegeben.
PS: Hier im Osten Deutschlands ist für solche Sachen die Dekra zuständig, im Westen Deutschlands der Tüv.

hansenolli
26.10.2014, 15:07
jo ,glaub auch dass das die eigentliche Lösung sein könnte.
Hab jetzt grade mal 40kg abspecken können.
Aber kann ja auch nicht alles ins Auto packen.

ulf_l
14.01.2015, 11:09
Hallo

Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.

Gruß Ulf

el greco
14.01.2015, 11:33
Hallo

Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.

Gruß Ulf

Das ist grundsätzlich richtig, aber es geht die maximale zulässige Stützlast des Anhänges

hobbycaptain
14.01.2015, 11:43
Hallo

Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.

Gruß Ulf


Das ist grundsätzlich richtig, aber es geht die maximale zulässige Stützlast des Anhänges



und das gilt auch nur in D

kommst z.B: auf der Fahrt nach HR in Österreich in eine Kontrollle, hast ein Problem, denn in Österreich kann die Stützlast nicht vom Anhängergewicht abgezogen werden, da zählt das tatsächliche Gewicht des Anhängers.
Und da gelten dann die österr. Vorschriften. Die deutsche 100 km/h Zulassung z.B. ist in A auch für die Fische und es gelten die österr. Geschwindigkeitsvorschriften.

DieterM
14.01.2015, 17:56
Hallo

Mir hat der Nachbar mir seinem (chronisch zu schweren) Wohnanhänger mal erzählt, daß man, wenn man den Hänger alleine wiegt, die Stützlast noch abziehen kann, weil die ja vom Zugfahrzeug getragen wird. Sprich, daß man einen 500kg Hänger mit max. 620kg vollpacken kann, wenn das Zugfahrzeug 120 kg Stützlast verträgt und das Gewicht so verteilt ist, daß die auch ausgenutzt wird. Stimmt das ? Wenn ja, würde das hier ja noch etwas Spielraum bedeuten.

Gruß Ulf

Falsch! Das gilt nur in D, nicht im Ausland, das man die Aufliegelast vom zulässigen GG des Trailers abziehen darf. Aber ... die wenigsten Anhänger haben eine Auflaufkupplung die 120 kg Aufliegelast zulassen bzw. erreichen. Meistens liegen diese nur bei 75-80 kg max., da hilft dann eine höhere Aufliegelast am Zugfahrzeug nicht. Der max. Wert ist in der Kupplung des Trailers eingestempelt! :schlaumei

Sage D/Nachbarn einen schönen Gruß, er möge seine Lebensmittel im Urlaubsland kaufen, dann leichter er den WOWA bereits bei der Anfahrt.:lachen78:

Barny 462
14.01.2015, 20:32
Falsch! Das gilt nur in D, nicht im Ausland, das man die Aufliegelast vom zulässigen GG des Trailers abziehen darf. Aber ... die wenigsten Anhänger haben eine Auflaufkupplung die 120 kg Aufliegelast zulassen bzw. erreichen. Meistens liegen diese nur bei 75-80 kg max., da hilft dann eine höhere Aufliegelast am Zugfahrzeug nicht. Der max. Wert ist in der Kupplung des Trailers eingestempelt! :schlaumei




Auch falsch!!!
Das zGG darf nie überschritten werden, es wird der Anhänger ohne Zugwagen gewogen und der das darf das max GG nicht überschreiten.

Das mit der Stützlast trifft nur zu wenn es um die Anhängelast geht.
Beispiel: Das Auto hat eine Anhängelast von max 950kg, und eine Stützlast von 50kg. Dann darf der Trailer oder Anhänger max 1000kg wiegen, denn die 50 kg Stützlast werden nicht gezogen sondern vom Auto getragen und dem GG vom Auto hinzugerechnet.
So habe ich es mehrfach in einem Wohnwagenforum gelesen, dort wird es meistens noch viel enger mit den Gewichten.

putchi
16.01.2015, 12:44
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz meine Erfahrungen zu diesem "Problem" schildern.

Ich habe mein Boot mit Trailer gekauft.
Das zul. GG. des Trailers kam mir (natürlich erst) im Nachhinein etwas wenig vor.
Also ab auf die Waage. . . richtig, der Trailer mit "leerem" Boot war schon schwerer!

Um es kurz zu machen:
- den Prüfingenieur meines Vertrauens sagte mir, ich bräuchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und Räder, Achsen und Bremse/Zugmaul müssten es hergeben.
- Die Bescheinigung habe ich ohne Probleme bekommen (incl. 100 km/h-Zulassung).
- Aufgelastet/eingetragen, fertig!

Die Bescheinigung hat nich nichts gekostet. Es gibt Hersteller die nehmen EUR 170 für den Zettel!
Gruß
Jens

putchi
16.01.2015, 14:05
Der Vollständigkeit wegen:

Auflastung von 460kg auf 650kg
(Jetzt hab ich noch Luft)
:chapeau:
Schönes WE
Jens

DieterM
16.01.2015, 22:39
Auch falsch!!!
Das zGG darf nie überschritten werden, es wird der Anhänger ohne Zugwagen gewogen und der das darf das max GG nicht überschreiten.

...
.

Ich weiß nicht was Du jetzt für falsch hälts. :gruebel:

Sicher, das zulässige Gesamtgewicht (GG) eines Anhängers darf nie überschritten werden. Aber was ich hier meine und in D zulässig ist, ist die Prüfung auf der Straße bei einer Kontrolle. Da wird die Achse/Achsen des Trailers vermessen und dann verglichen mit dem GG abzüglich der markierten zulässigen Aufliegelast auf der Anhängerkupplung. Überschreitet diese immrer noch das zulässige GG, dann erfolgt eine effektive Messung der Aufliegelast um das effektive Gesamtgewicht des Trailers mit der Achsmessung zu errechnen. Pech für den Eigentümer wenn das Gewicht immer noch das zulässige GG des Anhängers überschreitet.

Zu der Anhängerkupplung: wie schon sagte liegen die zulässigen Aufliegelasten in der Regel bei 1-achsigen Trailern nur bei 75-80 kg max. oder auch darunter bei 50 kg, da hilft dann eine höhere Aufliegelast am Zugfahrzeug auch nicht. Der max. Wert ist in der Kupplung des Trailers eingestempelt! Bei Gewichtsüberschreitung kann die Deichsel des Anhängers brechen mitsamt der Anhängerkupplung oder diese auch deffekt werden. :smileys5_

Barny 462
17.01.2015, 11:12
Hallo

Ich möchte keinesfalls besserwisserisch sein, aber das zulässige Gesamtgewicht darf nicht um die Stützlast erhöht werden.
Auf dieser Internetseite kann man es auch deutlich lesen. Weiter unten sind auch einige Beispiele aufgeführt.

http://www.kuhnert-anhaenger.de/lasten.html

DieterM
17.01.2015, 12:17
Hallo Bernhard,

so ist es richtig. :chapeau:

nuernberger-1
17.01.2015, 13:44
Hallo zusammen,
ich möchte hier kurz meine Erfahrungen zu diesem "Problem" schildern.

Ich habe mein Boot mit Trailer gekauft.
Das zul. GG. des Trailers kam mir (natürlich erst) im Nachhinein etwas wenig vor.
Also ab auf die Waage. . . richtig, der Trailer mit "leerem" Boot war schon schwerer!

Um es kurz zu machen:
- den Prüfingenieur meines Vertrauens sagte mir, ich bräuchte eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers und Räder, Achsen und Bremse/Zugmaul müssten es hergeben.
- Die Bescheinigung habe ich ohne Probleme bekommen (incl. 100 km/h-Zulassung).
- Aufgelastet/eingetragen, fertig!

Die Bescheinigung hat nich nichts gekostet. Es gibt Hersteller die nehmen EUR 170 für den Zettel!
Gruß
Jens

Verrätst du uns auch welcher Trailer Hersteller das ist?

putchi
21.01.2015, 09:59
Hallo Peter,
ich habe jetzt erst wieder hier reingeschaut, deshalb nun (erst) die Antwort:

Es ist ein "RIMORCHI PEDRETTI EL 1"

Das ist aber auch unter "BOOT Infos" hinterlegt :schlaumei

Gruß
Jens

ad-mh
28.01.2015, 21:24
Hallo
Ich hab mein trailer aufgelastet
Ohne Freigabe vom Hersteller geht gar nichts mehr.
Desweiteten müssen Achse Deichsel reifen und zugmaul ausgelegt sein für die erhöhte last.

Das sind meine Erfahrungen mit dem TÜV in Hessen.

Das ist regional völlig unterschiedlich. Wenn es TÜV oder DEKRA bestätigen, dann kannst Du damit die Papiere bei der Straßenverkehrsbehörde umschreiben lassen.

Bei uns in MH bei meinem WW wollte der Hersteller für die Bestätigung satte 200 EUR einschließlich unnötigem neuen Typenschild haben. Der nette TÜV Prüfer hat dort per Fax angefragt, ob die Auflastung möglich ist. Die Antwort war "Ja, für 200 EUR". Der Prüfer hat daraufhin das Antwortfax kopiert, einen Aktenvermerk gefertigt, dass der Hersteller die Freigabe bestätigt hat und ein Kurzgutachen geschrieben. Damit bin ich zum Amt und habe die Änderung eingetragen. :ka5:
Das Typenschild wurde bei der nächsten HU mit dem Schlagstempel abgeändert. Maßgeblich sind die Papiere. Die Änderung auf dem Typenschild wäre nicht nötig.