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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Anker Zulassung


Visus1.0
27.02.2015, 00:26
Wer weis das????
Habe letzte Woche die Zulassung für mein Boot bekommen.
5,2 Meter länge und die schreiben mir einen Anker mit 8Kg vor!

Welche Frau kann den hochziehen, wenn auch noch ein Kettenvorlauf daran hängt???

Jetzt hab ich mir den Gesetzestext herausgesucht, und man kann das Ankergewicht vermindern.

siehe:::
Artikel 10.02

Ankerausrüstung

(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:

(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:

In dieser Formel bezeichnet



k den Koeffizienten, der das Verhältnis von L und B sowie die Art des Fahrzeugs berücksichtigt:




c die Erfahrungszahl nach folgender Tabelle:






Erfahrungszahl c

Fahrzeuge, die für den Einsatz auf Wasserstraßen bestimmt sind


30

Fahrzeuge auf anderen Gewässern als Wasserstraßen


20



Die Behörde kann zulassen, dass auf Schiffen mit einer Verdrängung von nicht mehr als 400 t, die wegen ihrer Bauart und Zweckbestimmung nur auf kurzen bestimmten Strecken eingesetzt werden, für Anker nur 2/3 der Gesamtmasse P erforderlich sind.

(2) Die gemäß Abs. 1 ermittelte Ankermasse darf bei Spezialankern gemäß Anhang II der Anlage 2, Durchführungsbestimmung Nr. 7, vermindert werden.

(3) Die für Anker vorgeschriebene Gesamtmasse P kann auf einen oder zwei Anker verteilt werden. Sie darf um 15% vermindert werden, wenn das Schiff mit nur einem Buganker ausgerüstet ist und die Ankerklüse in der Mittellängsebene angeordnet ist.

Die Masse des leichteren Ankers darf nicht weniger als 45% dieser Gesamtmasse betragen.

(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.

(5) Anker müssen mit ihrer Masse in erhabener Schrift dauerhaft gekennzeichnet sein.

(6) Für Anker mit einer Masse von mehr als 50 kg müssen Ankerwinden vorhanden sein.

(7) Ankerketten müssen eine Mindestlänge von L tief OA + 10 m, jedoch nicht weniger als 20 m haben.

(8) Die Mindestbruchkraft R einer Ankerkette ist nach folgender Formel zu berechnen:







In dieser Formel bezeichnet


P` die theoretische, nach den Abs. 1 bis 3 ermittelte Masse des einzelnen Ankers.

Die Bruchkraft der Ankerketten ist den in einem Mitgliedstaat geltenden Normen zu entnehmen.

Werden schwerere Anker gewählt als sich aus den Abs. 1 bis 3 ergibt, ist die Mindestbruchkraft der Ankerkette nach der vorhandenen größeren Masse zu ermitteln.

(9) Verbindungsteile (Wirbel) zwischen Anker und Kette müssen einer Zugkraft standhalten, die 20% höher als die Bruchkraft der entsprechenden Kette ist.

(10) Seile anstelle der Ankerketten sind zulässig. Sie müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie die vorgeschriebenen Ankerketten haben, jedoch muss entweder ihre Länge 20% größer sein oder ein Kettenvorlauf mit einer Länge von 0,5 L tief OA vorhanden sein.




Frage; muss ich wenn in der Zulassung 8Kg steht, auch acht Kg mitführen, und das Ankergewicht bei der Behörde mit einem zb, Anker mit höherer Haltekraft erst beantragen und neu zulassen, oder genügt es bei der Kontrolle z.b. von der Polizei den Anker vorzuweisen oder die Formel zu zeigen, oder zum Beispiel einen zweiten Anker oder die Kette vorzuweisen???

preirei
27.02.2015, 06:19
Also bei mir steht in der Zulassung: 1 Anker, Masse 10 kg

Das ist für mich eindeutig und wohl auch für das Kontrollorgan. Wenn dein Text von oben richtig ist, steht da auch ".... die Behörde KANN zulassen...", heißt für mich, dass das dann auch im Zulassungsschein so stehen müsste.

bkj5
27.02.2015, 08:26
Stat6t zu spekulieren beantrage doch einfach mit obiger Begründung genau das was Du willst! Wenn alles passt bekommst Du das in die Papiere eingetragen, hast einen Rechtsanspruch und nie wieder Diskussionen. Die paar Euro Bearbeitungsgebühr werden es doch nicht ausmachen. Wenn Dein Wunsch nicht entspricht und Dein Antrag abgelehnt wird, hast Du um weniger als ein Rechtsanwalt kostet zumindest einmal eine Rechtsauskunft der Behörde!

Bernhard

Visus1.0
27.02.2015, 10:00
Hab bei der zulassung angerufen, man bekommt nur Di Vormittag Auskunft, muss bis Di warten.

Berny
27.02.2015, 13:24
Ich würde da mehr Wert auf die Bestimmung Abs 3 "das Gewicht kann auf 2 Anker aufgeteilt werden" legen.
Dann kannst du zB 2 4-Kilo Anker oder einen 2 und 6 Kilo Anker verwenden.

Bedenke, zum Baden in einer Bucht ohne Strömung tuts der 2 Kilo auch, aber zum Festmachen über Nacht oder längerer Zeit würde ich darauf nicht mehr vertrauen.

Es steht ja nur, was du mitführen musst, nicht womit du dich befestigst. Das wird höchstens bei einem Unfall relevant.

Visus1.0
27.02.2015, 15:19
Berny 2 und 4 Kg geht nicht laut Bestimmung den ein Anker darf max 45% des anderen haben, rechne ich nach Formel könnte ich auch nur einen 4 Kg Anker mit erhöhter Haltekraft z.b. Deltaanker und Kette halbe Bootslänge zugelassen bekommen.!

sven82
27.02.2015, 15:46
Ihr habt da aber auch blöde Vorschriften, das ist ja echt schlimm.... :cognemur:

Visus1.0
28.02.2015, 00:12
(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.

Laut Verordnung sind Anker aus Gusseisen nicht zulässig!
Und sind nicht die weit verbreiteten Klappanger aus Gusseisen, den bei meinem ist eine Gussnaht zu sehen!

https://www.bootszubehoer.de/anker/klappanker/klappanker-8-kg-verzinkt/a-3396/

Das heist alle in Österreich zugelassenen Boote die so einen Klappanker verwenden, haben bei einem Versicherungsfall ein Problem, wenn der Anker bricht!
Oder auch mit der Schiffspolizei, den laut Verordung sind dann diese Anker nicht zulässig, ist genau so wie wenn ein zu kleiner Feuerlöscher, oder nicht gewartet, oder die Ankerleine zu kurz ist, oder die Buchstaben und Zahlen der Bootsnummer nicht die richtige Grösse haben, oder keine Bootshaken an Bord ist...

Ist so wie beim Auto mit dem Verbandszeug, und den Warnwesten usw.

Berny was machst du bei so einem Fall?

dirki
28.02.2015, 09:11
[QUOTE=Visus1.0;348211][SIZE="3"][B]Wer weis das????
Habe letzte Woche die Zulassung für mein Boot bekommen.
5,2 Meter länge und die schreiben mir einen Anker mit 8Kg vor!

Welche Frau kann den hochziehen, wenn auch noch ein Kettenvorlauf daran hängt???

Hallo Andras,:biere:
du bist der Beste!:cool::smileys5_
Das gefällt mit!:cool:
Frei nach dem Motto:"Gott erhalte mir meine Gesundheit und die Arbeitskraft meiner Frau":futschlac:futschlac:futschlac:lachen78:
Dein/Euer Boot muss doch auch sicher über die Nacht am Anker hängen!?
Nimm doch einen zweiten Anker für den Tag mit, und den kann dann deine Frau setzen!
Und am Abend und in der Früh musst du halt schwer buckeln!:futschlac:futschlac:lachen78:
Oder hier noch ein Tip!
Krafttraining im Fitnesstempel für deine Frau!:futschlac:lachen78:
Wünsche euch beiden ein schönes Wochenende!!:smileys5_
Liebe Grüße:biere:
Dirk

fischersepp
01.03.2015, 18:48
Also bei mir hat noch nie wer geschaut was ich für einen Anker habe.
Auch noch bei keiner Überprüfung.
Meines wissens ist das Gewicht auf einen Draggen bezogen.
Bei einer anderen Bauart und mehr haltekraft darf man auch einen leichteren nehmen.
Aber wem juckts, der Anker muss halten das ist das wichtige.
Vor allem kommt es auf den Ankergrund an, welcher der bessere ist muss man selber entscheiden.

LG Sepp

fischersepp
02.03.2015, 12:31
So, ich hab nachgesehen.

http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xbcr/ooe/Merkblatt_Binnenschifffahrt_181113.pdf

E) Ausrüstung:
1) Anker:
1 oder 2 Anker mit einer Gesamtmasse (kg) von mind. 1,5xBootslänge in Meter.
Die ermittelte Gesamtankermasse gilt für Standardanker; für Anker hoher Haltekraft (z.B.
Danforth-Anker) darf die Gesamtankermasse um 30 v. H. vermindert werden.
Das heist dass der 8Kg Anker um 30% weniger wiegen darf also 5,6Kg !

LG Sepp

Visus1.0
02.03.2015, 17:20
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006309&ShowPrintPreview=True

Artikel 10.02
Ankerausrüstung
(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:
(1) Fahrzeuge müssen mit Ankern ausgerüstet sein, deren Gesamtmasse P nach folgender Formel zu berechnen ist:
In dieser Formel bezeichnet
k den Koeffizienten, der das Verhältnis von L und B sowie die Art des Fahrzeugs berücksichtigt:
c die Erfahrungszahl nach folgender Tabelle:

Erfahrungszahl c

Fahrzeuge, die für den Einsatz auf Wasserstraßen bestimmt sind
30
Fahrzeuge auf anderen Gewässern als Wasserstraßen
20
Die Behörde kann zulassen, dass auf Schiffen mit einer Verdrängung von nicht mehr als 400 t, die wegen ihrer Bauart und Zweckbestimmung nur auf kurzen bestimmten Strecken eingesetzt werden, für Anker nur 2/3 der Gesamtmasse P erforderlich sind.

(2) Die gemäß Abs. 1 ermittelte Ankermasse darf bei Spezialankern gemäß Anhang II der Anlage 2, Durchführungsbestimmung Nr. 7, vermindert werden.

(3) Die für Anker vorgeschriebene Gesamtmasse P kann auf einen oder zwei Anker verteilt werden. Sie darf um 15% vermindert werden, wenn das Schiff mit nur einem Buganker ausgerüstet ist und die Ankerklüse in der Mittellängsebene angeordnet ist.

Die Masse des leichteren Ankers darf nicht weniger als 45% dieser Gesamtmasse betragen.
(4) Anker aus Gusseisen sind nicht zulässig.
(5) Anker müssen mit ihrer Masse in erhabener Schrift dauerhaft gekennzeichnet sein.
(6) Für Anker mit einer Masse von mehr als 50 kg müssen Ankerwinden vorhanden sein.
(7) Ankerketten müssen eine Mindestlänge von L tief OA + 10 m, jedoch nicht weniger als 20 m haben.
(8) Die Mindestbruchkraft R einer Ankerkette ist nach folgender Formel zu berechnen:
In dieser Formel bezeichnet
P` die theoretische, nach den Abs. 1 bis 3 ermittelte Masse des einzelnen Ankers.
Die Bruchkraft der Ankerketten ist den in einem Mitgliedstaat geltenden Normen zu entnehmen.
Werden schwerere Anker gewählt als sich aus den Abs. 1 bis 3 ergibt, ist die Mindestbruchkraft der Ankerkette nach der vorhandenen größeren Masse zu ermitteln.

(9) Verbindungsteile (Wirbel) zwischen Anker und Kette müssen einer Zugkraft standhalten, die 20% höher als die Bruchkraft der entsprechenden Kette ist.

(10) Seile anstelle der Ankerketten sind zulässig. Sie müssen die gleiche Bruchfestigkeit wie die vorgeschriebenen Ankerketten haben, jedoch muss entweder ihre Länge 20% größer sein oder ein Kettenvorlauf mit einer Länge von 0,5 L tief OA vorhanden sein.

P = k . B . T(kg) k= P . Wurzel aus L/8.B

Was mir nicht ganz klar ist, ist T ,ist das der Tiefgang oder Gewicht des Bootes bzw Verdrängung. Ich vermute das heisst T für Tonne in kg das glaub ich!

Laut Verordnung für Österreich sind diese Anker nicht zulässig!! Es darf kein Gusseisenanker sein, und diese Anker sind aus Gusseisen!!

http://up.picr.de/21160681bm.jpg

fischersepp
02.03.2015, 18:12
Sag, fährst du einen Schubverband ???
Das sind doch lauter sachen aus der Großschifffahrt.
Bei einem Sportboot interessiert das keinem.
LG

Berny
02.03.2015, 18:46
Nein, Sepp, er ist nur gscheiter als die Gesetzgeber.....

Andreas, wenn man schon Gesetzestexte zitiert, sollte man auch Zusammenhänge erkennen....Und diese sind angeführt, die zitierten Ankerbestimmungen gelten nicht für unsere Schlauchboote.

Btw, viel Spass mit 20 m Ankerkette....

Also alles lesen....

Visus1.0
02.03.2015, 19:02
Und wo liest du das heraus?

https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20006309&ShowPrintPreview=True

Wasserarbeiter
02.03.2015, 19:04
Moin,

also immer Vorsicht in Andreas Nähe, sonst...

https://www.youtube.com/watch?v=zoU1HczQJQM

Visus1.0
02.03.2015, 19:32
Moin,

also immer Vorsicht in Andreas Nähe, sonst...

https://www.youtube.com/watch?v=zoU1HczQJQM

Kenn ich schon passt aber gut:chapeau:

Visus1.0
02.03.2015, 19:37
Ich würde da mehr Wert auf die Bestimmung Abs 3 "das Gewicht kann auf 2 Anker aufgeteilt werden" legen.
....................oder einen 2 und 6 Kilo Anker verwenden.




Berny jetzt zeig ich dir den Text, wo steht das du eben bei 8Kg Ankervorschrift eben nicht auf 2 und 6 Kg Anker aufteilen kannst, und das gilt auch für Sportfahrzeuge.:ka5: also wenn du dann mir schreibt, ich soll alles lesen, dann solltest du das auch.

Ausrüstung von Sportfahrzeugen

Folgende Ausrüstungsgegenstände müssen an Bord von Sportfahrzeugen mindestens vorhanden sein:

a)ein oder zwei Anker mit einer Gesamtmasse MA [kg] von mindestens 1,5 LOA; auf Fahrzeugen, die mit zwei Ankern ausgerüstet sind, darf die Masse jedes Ankers nicht weniger als 45 vH der Gesamtankermasse betragen. Diese Ankermasse darf unter sinngemäßer Anwendung von Artikel 10.02 Abs. 2 der Anlage 3 vermindert werden;

b)entweder
eine oder zwei Ankerketten mit einer Länge [m] von mindestens 0,5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA und eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 4 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA

oder eine oder zwei Ankerleinen mit einer Länge [m] von mindestens 5 LOA und einer Bruchlast [kN] von mindestens 0,5 LOA

Berny
03.03.2015, 09:09
(7) Ankerketten müssen eine Mindestlänge von L tief OA + 10 m, jedoch nicht weniger als 20 m haben.
So, jetzt finde mal den Fehler....oder schleppst du 20 m Ankerkette mit?

Visus1.0
03.03.2015, 09:21
Ich ruf heute den Kap. ENDL an.

Berny
03.03.2015, 11:06
Ruf mal lieber bei der Landesregierung an, sonst hast wieder den Schmiedl und nicht den Schmied am Apparat.....

Visus1.0
03.03.2015, 11:59
:cognemur:Das ist die Magistratsabteilung und der ist auf Urlaub und hat nur Parteinverkehr Di 8 Bis 12 sonst nie:cognemur:

fischersepp
03.03.2015, 16:31
Was macht du dir da so viele Gedanken ?:lol01:
Es ist ja auch kein Gusseisen, wenn schon Stahlguss und die Anker sind aus Temperguss der eine höhere zähigkeit als Stahlguss besitzt.
Ich will hier nicht viel Rumrechnen, aber sicher ist eins. Deine Belegklampe hält sicher nicht so viel Zugkraft aus wie ein Klappdraggen mit 8Kg.
Wichtiger ist immer ein kühles Bier an Bord:biere::biere::biere:
Hast du das nicht beim Patenterl gelernt?
LG Sepp

Visus1.0
03.03.2015, 16:36
Ich versuche eine neue Bewilligung auf der Zulassung zu bekommen mit 4 oder 6 Kilo, Deltaanker, Anker mit erhöhter Haltekraft, da ist der 4 Kilo schon für 7 Meterboote angegeben und der Sechser für 9 Meter, das neueste sind die Aluanker dieeeee sind a Wahnsinn !
FORTRESS Anker!
1.1 Kg boot 4 bis 5 m

1.8 kg boot 5 bis 7 m

2.7 kg Anker boot 7 bis 8 meter

3.2 kg boot 8 bis 10 m

5 kg Anker boot 10 bis 12 meter

8.1 kg Anker BOOT 12 BIS 14 meter

DieterM
03.03.2015, 17:03
Ich lese hier schon eine ganze Weile mit , und finde es erstaunlich was es nicht alles gibt.

Dabei hatte mein nur 1,8 kg FORTRESS Guardian aus den USA in See-Alu, eine Danforth Version, mit 10 m Bleiankerleine insgesamt 25 m mit Ankerleine, schon meine beiden kleinen Schlaucherl auf sandigem Untergrund im Mittelmeer und auf der Donau auf sandigen Schottergründen absolut perfekt gesichert. Später ankerte ich auch mein MARLIN 16' (ca. 900 kg mit 2 Mann Besatzung) im Schwell auf sandigen Gründen im Mittelmeer absolut sicher. Sicher, sauf Grasgründen hielt dieser Anker schlecht, daher kam ein 5 kg Lewmar DELTA Anker dazu mit 4 m INOX-Kette dazu, mit dem ich dieses Manko auf Grasgründen behob.

Meine beiden ersten Boote waren 3,80 m lang danach, und das MARLIN 5,10 m lang aber schwerer. Wer jetzt sagt, diese Anker halten keine 1 t Bootsgewicht, den lache ich aus. :lachen78:

Auf meinem 5,3 m CONGER Segelboot verwendete ich auch einen Lewmar DELTA Anker mit 4 kg und 10 m Bleiankerleine auch 25 m Ankerleine insgesamt, das war am Chiemsee, der dort alle meine Ankermanöver absolut sicher absolvierte.

Klappdragen sind schwache Anker, die schlecht greifen auf Ankergründen jeder Art, schwer sind aber dafür sehr billig angeboten werden. Sie eignen sich ev. nur auf steinigem Grund, können sich aber dann auch so verkappen oder verkanten, das das Hochholen Probleme macht. Dafür erfüllen diese bei entsprechendem Gewicht möglicherweise irgendwelche Vorschriften, die von Bürokraten festgelegt wurden. Ich halte es daher eher mit guten praktischen Erfahrungen, denn es geht auch beim Ankern um die eigene Sicherheit. :smileys5_

Visus1.0
03.03.2015, 17:52
Danke Dieter, weist bei den Bootszulassungen in Wien leben sie noch im vorigen Jahrhundert wo man Gewichtsanker verwendete!

Ich seh das nicht ein, 8 Kg bei der Zulassung bei einem 5.2 Meterbötchen bei den heutigen Patentankern, nimm eh auch a Kette mit 6mm und wenn ichs brauch, setz ich noch ein Reitgewicht!

Doch wenn dich die schiffspolizei aufhält, kontrollieren sie die Feuerlöscher, ich muss 2 Kg aber ABC haben, also kein Schaum der ist nur AB, und dann muss am Anker das Gewicht stehen, und wenn der wachmann auf der Zulassung 8 kg liest, und schaut und da steht gross am Anker 4 Kg Delta, dann hab ich ein Problem, den dem Polizisten dann den Gesetzestext unter die Nase zu halten, mit vermindertem Ankergewicht bei Anker mit erhöhter Haltekraft, kommt sicher dann nicht gut.

ÜBRIGENS DIE GRÖSSTE AUSWAHL AN ANKERN UND DEN GÜNSTIGSTEN PREIS GIBTS BEI


S E G E L L A D E N . de

el greco
03.03.2015, 18:11
Nichts für ungut, aber aus meiner rein persönlichen Sicht, ist schon verwunderlich, dass in Austria alles bis ins kleinste Vorgeschrieben ist (und scheinbar ohne auf dem aktuellen Stand der Wissenschaft zu sein), aber andererseits Patente aus Kroatien anerkennt, die mal eben in 2 Stunden erledigt werden können...

Robert1
03.03.2015, 18:34
Hallo

Ich weiß auch nicht, wie die bei den Landesregierungen (Schifffahrt) ticken.
Die glauben noch immer, Österreich ist noch eine Seemacht und können alles vorschreiben.
Die Beamten die mit Schifffahrt zu tun haben, kennen Boote nur aus dem Fernseher.

Aber Typisch Österreich.:schlaumei:confused-

Schöne Grüße Robert

Berny
03.03.2015, 19:20
so ein Schwachsinn....
Sorry, aber so mancher Beamter hat wohl mehr mit Schifffahrt zu tun als alle hier...
Ihr seht immer nur die Freizeit-oder Sportschifffahrt, nicht aber die Berufsschifffahrt und mehr.
Die Freizeitschifffahrt ist letztlich nur ein kleiner Teil, um den sich diese Beamten auch kümmern müssen.

Und die Gesetze werden wohl nicht von den Beamten gemacht, sondern vom Parlament.
Ergo ist auch hier die Kritik am falschen Platz.

Und einen Beamten in der Landesregierung kümmert es wenig, welchen Spezialanker du in deinem Boot mithast.
Interessant wird das alles nur bei Unfällen, weil da zählt nur das Gesetz, und dann kommt das böse Erwachen, weil man ja unbedingt gscheiter sein musste....

Robert1
03.03.2015, 19:53
so ein Schwachsinn....
Sorry, aber so mancher Beamter hat wohl mehr mit Schifffahrt zu tun als alle hier...
Ihr seht immer nur die Freizeit-oder Sportschifffahrt, nicht aber die Berufsschifffahrt und mehr.
Die Freizeitschifffahrt ist letztlich nur ein kleiner Teil, um den sich diese Beamten auch kümmern müssen.

Und die Gesetze werden wohl nicht von den Beamten gemacht, sondern vom Parlament.
Ergo ist auch hier die Kritik am falschen Platz.

Und einen Beamten in der Landesregierung kümmert es wenig, welchen Spezialanker du in deinem Boot mithast.
Interessant wird das alles nur bei Unfällen, weil da zählt nur das Gesetz, und dann kommt das böse Erwachen, weil man ja unbedingt gscheiter sein musste....

Hallo Berny

Da hast du vollkommen recht, aber es ging um die Ankervorschreibung für die kleinen Boote, und da kennen sich die Angestellten der Jeweiligen Länder
(Abteilung Schifffahrt) nicht aus. Ich hoffe das ich da keine Beamten beleidigt habe. Für mein 4,20m Schlauchi einen 6 Kg Anker vorschreiben ist für mich auch ein Schwachsinn

Grüße Robert

hobbycaptain
03.03.2015, 20:04
Hallo Berny

Da hast du vollkommen recht, aber es ging um die Ankervorschreibung für die kleinen Boote, und da kennen sich die Angestellten der Jeweiligen Länder
(Abteilung Schifffahrt) nicht aus. Ich hoffe das ich da keine Beamten beleidigt habe. Für mein 4,20m Schlauchi einen 6 Kg Anker vorschreiben ist für mich auch ein Schwachsinn

Grüße Robert

im Schifffahrtsgesetz steht Bootslänge in m Mal 1,5 = Ankergewicht in kg.
so ists halt mal, da könnts im Forum diskutieren bis ihr schwarz werdet, wird sich das nciht ändern :ka5:.
ich find auch 130 km/h auf der 3-spurigen Autobahn Blödsinn, und den IGL100er, aber was hilfts. Man kann sich bewusst drüber hinwegsetzen, muss dann aber halt die Konsequenzen tragen.

Ich machs nur bei den Geschwindigkeiten, bei den Ankern halt ich mich dran :lachen78:.

Visus1.0
03.03.2015, 20:16
so ein Schwachsinn....
Sorry, aber so mancher Beamter hat wohl mehr mit Schifffahrt zu tun als alle hier...
Ihr seht immer nur die Freizeit-oder Sportschifffahrt, nicht aber die Berufsschifffahrt und mehr.
Die Freizeitschifffahrt ist letztlich nur ein kleiner Teil, um den sich diese Beamten auch kümmern müssen.

Und die Gesetze werden wohl nicht von den Beamten gemacht, sondern vom Parlament.
Ergo ist auch hier die Kritik am falschen Platz.

Und einen Beamten in der Landesregierung kümmert es wenig, welchen Spezialanker du in deinem Boot mithast.
Interessant wird das alles nur bei Unfällen, weil da zählt nur das Gesetz, und dann kommt das böse Erwachen, weil man ja unbedingt gscheiter sein musste....

Der Beamte den ich anrufen will und nicht erreichen kann, in der Stadtregierung bestimmt die Zulassung, und entscheidet, was zugelassen wird und was nicht, im Zweifelsfall nach Prüfung durch einen Ziviltechniker, und der macht die Sportbootzulassungen, der hat entschieden das ich zwei Ruder brauche, obwohl ich nicht weis wie ich mein Boot rudern soll, mit dem Freibord, v.a. wenn ich allein bin.

Und all die Vorschriften werden von der Schiffspolizei überprüft, wie Schwimmwesten an Bord, Feuerlöscher hab ich ABC 2 Kilo, da kann ich grad a Zigarette löschen, dafür eine Lenzpumpe, Einstiegshilfe und Erstehilfekasten, das ist alles OK und sinnvoll und notwendig.


Ist alles OK aber lustig sind Ruder, wo ich eh nicht allein oder zu zweit rudern kann, und Anker 8 Kg , wenn ich da Motorschaden hab auf der Donau, und ein Schubverband kommt auf mich zu und ich treibe noch auf ihn zu, darf ich mit den Ruder rudern, was ich nicht schaffe, doch ich kann mich mit 8KG Gewichtsanker verankern, und auf den Schubverband warten, bis er mich unter dem Bug zerquetscht.

Nehme mir eh einen Hilfsmotor, das ist mir sicherer!!!!


Die Leinen sind vorgeschrieben in der Zulassung mit 26 Meter und Belastung

2,6KN. Wenn du nur 25 Meter hast, bist am Arsch:lachen78::lachen78:

Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr!!!!!!

Ich nehme mir einen Hilfsmotor, eine Ankerkette, mind. 6mm und 5 Meter, ich hoff ich bekomm den leichteren Patentanker nachträglich in der Zulassung eingetragen.

Ich habe so gelacht, denn mein Freund hat sein Schlauchboot 4,2 Meter vor drei Jahren in der Steiermark (Graz) zugelassen, und in seiner Zulassung ein Rauchverbot am Boot drinnen stehen, wirklich kann das beweisen. Ich finde es eh nicht schlecht, aber die schreiben dir bei einem Schlauchboot vor, das du dir keine anzünden darfst.:lachen78::lachen78::lachen78::lachen78:


DAS IST ÖSTERREICH:lachen78: :: ich darf in meinem Boot rauchen wenn ich neben ihm stehe, er nicht ha ah ah ha haha Mein Freund ist starker Raucher, seine Frau hat ihn ausgelacht, und beharrt auf das Rauchverbot, und ich hab ihm verarscht und gesagt, das er immer ins Wasser muss um zu rauchen, oder an Land gehen muss, wie ein Hund zum pinkeln!!!

Berny
04.03.2015, 07:16
Da wäre doch gescheiter, eine Kette vorzuschreiben halbe Bootslänge zu einem leichtern Anker, die bringt viel mehr

Darfst ja nicht, weil deinen Ausführungen zur Folge müsste die ja mindestens 20 m haben :ka5:

Und jetzt sind wir beim Punkt: ein Beamter kann sich nur innerhalb der Vorschriften bewegen, und wenn du der Meinung bist, er tut das nicht, kannst du genau das beeinspruchen.

Wenn du also jammerst, was "so ein Beamter" wohl alles zu deinem Nachteil machen darf, bist selber schuld, hättest ja Einspruch machen können.

Also nimm dich selber an der Nase, bevor du über Leute schimpfst, die du gar nicht kennst.

Visus1.0
04.03.2015, 09:51
So hab heute Früh 20min mit dem zuständigen Herrn der Stadtregierung der Magistratsabteilung gesprochen, und weis jetzt was ich tun darf, um das Ankergewicht zu reduzieren, poste das heute Abend.

RomanWolf
04.03.2015, 13:05
na ich bin schon mal gespannt! Bezüglich Kette kann ich nur zustimmen.

Visus1.0
04.03.2015, 23:57
Habe heute mit der Magistratsabteilung 58, das ist die Abteilung für Wasserrecht, Schifffahrtswesen, Jagt und Fischerei usw. gesprochen.

Der zuständige Herr hat nur ein mal in der Woche Di von 8 bis 12 Amtsstunden am Tel. einer Festnetznummer.

Da ich schon eine Woche gewartet hatte, und dann Di anrief, war er nicht erreichbar, da er noch laut Amt auf Urlaub war.

Ich war erstaunt, und besorgte mir seine Handynummer nach zahlreichen Anrufen, und erreichte ihn zu meiner Freude und erstaunen am Mit. Vormittag auf seinem Handy.

Er war sehr freundlich und geduldig, ganz anders als die Frau im Amt, und ging mit mir gemeinsam die Gesetzestexte durch die er sich vorher als Schriftstück holte.

Leider teilte er mir mit, das eine Eintragung bei der Schiffszulassung unter der Rubrik Eintrangungen der Behörte nicht eintragen kann, da er sich an die Verordnung von 1,5 mal der Bootslänge halten muss.

Nach meiner Nachfrage bezüglich des Gesetzespunktes zwei Anker oder Reduzierung des Ankergewichtes um 30% bei Patentanker mit erhöhter Haltekraft gab er mir folgende erfreuliche Antwort.

Zwei Anker sind zulässig, aber nur wenn ich z.B. 8kg Ankergewicht vorgeschrieben habe, aufgeteilt auf zwei mal 4 Kg. Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg da das Ankergewicht mindestens 45% der Gesamtmasse ausmachen muss die vorgeschrieben ist für einen Anker. Es genügt diese beiden Anker mitzuführen. Kette dafür ist laut Behörde in meiner Zulassung nicht vorgeschrieben.

Weiters darf ich unter folgender Auflage das Ankergewicht reduzieren.
Ich soll von der Firma des Ankers ein Bestätigung mitführen, das dieser Patentanker mit erhöhter Haltekraft in dieser Gewichtsklasse einen normalen Anker mit 8Kg ersetzt.

Weiter soll ich den neuen Gesetzestext der Schiffstechnikverordnung Fassung vom 4.03.2015 mitführen, und bei einer Kontrolle der Schifffahrtpolizei vorzeigen.

Ich werde jetzt versuchen, die Fa. Lewmar zu kontaktieren, ob sie mir so eine Bestätigung für den Delta ausstellen kann, dann nehm ich den 6Kg Anker Delta und eine 2Kg mit Kette für den Bug.

Wenn ich das nicht bekomme, dann nehme ich den 4Kg Anker Lewmar Dalta für den Bug und einen zweiten Klappanker, den ich eh schon hab für das Heck.

Dann hoffe ich, ist dem Gesetz genüge getan, und wenn ich dann noch ein Busgeld wegen dem Ankern bekomme legen ich gegen die Strafe einen Einspruch ein und gehe in Berufung. Dann fecht ich das aus, bin dann gespann wie der Richter entscheidet.

Das paradoxe dabei ist ja, das ich auf der Donau in der Hauptrinne sowieso nicht Ankern darf.

Und wo es ruhig ist hält auch ein leichterer Anker.

http://up.picr.de/21183908qi.jpg

Visus1.0
05.03.2015, 01:31
hier mal ein paar Anker!



http://www.segelladen.de/Inhalt-untergruppen/pflugscharr.htm


http://www.solarwave.at/testberichte/jambo-anker-versus-pflugschar-buegel-ua-2.html


http://www.bauhaus.info/anker-ankerketten/m-anker-niro-/p/20099741

http://www.nautictest.com/archiv/738/index.html

Berny
05.03.2015, 08:31
Das scheint ja alles nicht wirklich mittels deinen Gesetzestexten vereinbar........Wo wir wieder beim grundsätzlichen sind:
Man kann nicht immer alles aus reinen Gesetzestexten herauslesen, und die Beamten scheinen ja doch nicht so schlimm zu sein.....

Fazit: es zählen die Eintragung in der Zulassung, das ist für dich maßgeblich.

Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg ich denke, du meinst 6+2.

Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen.....

Und zum Segelladen lies dir vorher so manche Rezessionen hier durch, auch das kann dir helfen.

preirei
05.03.2015, 08:40
...
Zwei Anker sind zulässig, aber nur wenn ich z.B. 8kg Ankergewicht vorgeschrieben habe, aufgeteilt auf zwei mal 4 Kg. Nicht zulässig sind z.b. 6Kg und 4kg da das Ankergewicht mindestens 45% der Gesamtmasse ausmachen muss die vorgeschrieben ist für einen Anker. Es genügt diese beiden Anker mitzuführen. Kette dafür ist laut Behörde in meiner Zulassung nicht vorgeschrieben.

Hallo Andreas,

danke für die Auskunft, somit wäre die leidige "Ankergewichtsdiskussion" zumindest für Österreich was die Gesetzeslage betrifft wohl etwas eindeutiger. Um es wirklich schwarz auf weiss, und wohl auch rechtsgültig zu haben, wäre vielleicht eine zusätzliche Anfrage an das bmvit ganz hilfreich.

Nichtsdestotrotz - der oben zitierte Auszug aus deiner Antwort scheint mir irgendwie nicht ganz logisch!


Nachtrag: Mit berny´s Kommentar kapier ists auch für mich logisch(er) :-)

fischersepp
05.03.2015, 09:02
Ich versteh trotz dem nicht die ganze Aufregung.
Ich bin schon seit meiner Kindheit am Boot, auf kleinen auf der Donau und Seen aber auch am Meer mit Charteryachten aber so was hat mich und andere noch nie tangiert.
Auf der Donau hab ich auch nur einen 6Kg CQR mit 30m Bleileine und der hält auch in der Stömung sehr gut. Reitgewicht wenn nötig vorhanden. Als Reserve oder Zweitanker habe ich einen Klappdraggen 4Kg mit Kettenvorlauf.
Am See (7m Segelboot Gewicht 1400Kg) 6Kg CQR Anker, Kettenvorlauf 5m mit8mm und 30m Leine 12mm.
Aber wie schon gesagt, ein kühles Bierchen und abschalten ist das wichtigste an Bord.

Visus1.0
05.03.2015, 11:30
NtrDas scheint ja alles nicht wirklich mittels deinen Gesetzestexten vereinbar........Wo wir wieder beim grundsätzlichen sind:
Man kann nicht immer alles aus reinen Gesetzestexten herauslesen, und die Beamten scheinen ja doch nicht so schlimm zu sein.....

Fazit: es zählen die Eintragung in der Zulassung, das ist für dich maßgeblich.

ich denke, du meinst 6+2.

Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen.....

Und zum Segelladen lies dir vorher so manche Rezessionen hier durch, auch das kann dir helfen.

Ja Berny meine in dem Fall 6kg und 2kg oder 5kg und 3 Kg geht auch nicht, schade eig. Den die 6 zu 2 wäre mir am sypatischten gewesen, jetzt wirds wahrscheinlich 4kg und 4kg weil die Firmen keine Bestätigung ausstellt das ihr 6kg Anker so gut hält wie ein normaler 8kg. Die geben Garantie auf Bruch usw. und geben die Bootslängen an, aber nicht was ihr Anker ersetzt in Kg.

Hab mir jetzt das ganze Gesetz ausgedruckt, 83 Seiten sind es geworden. Die bekommt der Schifffahrtspolizist der kontrolliert in die Hand gedrückt, wenn er den Anker beanstandet. Der. muss ja seine Arbeit machen, kann auch nix fü die Gesetze.

Visus1.0
05.03.2015, 11:49
Ich versteh trotz dem nicht die ganze Aufregung.
Ich bin schon seit meiner Kindheit am Boot, auf kleinen auf der Donau und Seen aber auch am Meer mit Charteryachten aber so was hat mich und andere noch nie tangiert.
Auf der Donau hab ich auch nur einen 6Kg CQR mit 30m Bleileine und der hält auch in der Stömung sehr gut. Reitgewicht wenn nötig vorhanden. Als Reserve oder Zweitanker habe ich einen Klappdraggen 4Kg mit Kettenvorlauf.
Am See (7m Segelboot Gewicht 1400Kg) 6Kg CQR Anker, Kettenvorlauf 5m mit8mm und 30m Leine 12mm.
Aber wie schon gesagt, ein kühles Bierchen und abschalten ist das wichtigste an Bord.


Ja Sepp versteh ich, doch wenn du bei deiner Bootszulassung 10kg eingetragen hast bei der Donauzulassungg und nur einen noch so tollen 6kg Anker mitführst und die Schiffspolizei das beanstandet hast eitn Problem, ist so wie beim Auto das Warndreieck oder Pannenweste, oder nicht typisierte Felgen oder seitlich abgedunkelte Scheiben, oder nicht typisierte Stossfänger oder kein gesichertes Ladegut oder Kindersitz ohne CE usw usw Mein Freund hat in der Zulassung ein Rauchverbot drinnen stehen, auf seinem Schlauchboot darf er nicht rauchen, wenn es die Polizei beanstandet zahlst du so wie wenn du mit dem Handy telefonierst im Auto ohne Freisprecheinrichtung. Du darfst ja auch keinen Drilling mehr nehmen auf der toten Lauben, oder Lebendköderfisch.

Visus1.0
06.03.2015, 00:29
Freu mich schon auf die Messe:banane:, da kann ich mich auch wegen Anker umschauen, da haben die letztes Jahr so eine kleine Sandkiste gehabt mit Minnianker, da kann man die verschiedenen Anker ziehen und testen. Dort werd ich auch wegen der Bestätigung fragen.:schlaumei

http://up.picr.de/21193127gz.jpg

Visus1.0
06.03.2015, 00:38
Das mit dem Patentanker ist sicherlich ein Thema, weil ich hab mir auch schon mal darüber Gedanken gemacht, wie das gehen soll, einen 7 Kg Aluanker mitzuschleppen....

http://www.segelladen.de/Inhalt-untergruppen1/fortressanker.htm

ja wenn das Gesetzt nicht so wäre könnte ich einen 1,8 Kg Anker verwenden und ist für Boot bin 8 Meter und der ist aus Alu

Comander
06.03.2015, 07:54
In einem4m Schlauchi sich son riesigen Anker reinlegen.................:gruebel::confused-

Leute passt auf die scharfkantigen verzinkten Pflugscharren und ähliche Anker auf. Wenn auch ausreichend sind sie doch im realen Schlauchboot-Leben eher unpraktisch, ja sogar gefährlich. Schaut euch so einen Anker genau an ob nicht galvanische oder Spritzzink-Reste herausschauen. Wer hat besorgt sich eher ein VA, Alu oder verchromten Anker. Billige verzinkte Anker haben Gefahren Potenzial-schauts euch die genau an, gleitet mit der Hand drüber auch über die Spitzen und Enden bevor ihr was kauft. Denkt auch an Frauen und Kinder die eventuell so einen Anker einholen müssen:smileys5_

Visus1.0
14.03.2015, 00:59
Hab heute Post bekommen, mein Delta ist da!!:cool:

http://up.picr.de/21272759ix.jpg

PeterSbg
14.03.2015, 08:42
Hallo Andreas,
der sieht gut aus! Kannst Du ihn für uns gleich mal ins Aquarium werfen und uns dann von den Unterwassereigenschaften berichten? :lachen78::futschlac

Visus1.0
14.03.2015, 09:29
:lachen78: Da geht mir das Aquarium über!:lachen78: