PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : abgelaufene Zulassung ein Problem in Kroatien


Adriamax
20.04.2015, 20:05
Hallo,

die Zulassung für mein Schlauchboot ist am 30.03.2015 abgelaufen und muss erneuert werden. So gut so schön. Nun zu meiner Frage:

Das Boot habe ich in Kroatien eingelagert, da wir heuer wieder im Juli dort Urlaub machen. Nun müßte ich das Boot ja extra holen und für eine Verlängerung der Zulassung vorführen. Genau das möchte ich aber erst nach dem Urlaub machen, da ich dann das Boot nach Ö mitnehmen würde.

Für die jährliche "Vignette" vom Hafen Kapitän habe ich die ganzen Papiere immer vorgelegt und die Jahresgebühr bezahlt. Wisst ihr, ob ich die "Vignette" auch mit abgelaufener Zulassung bekomme?

Wenn nicht, dann muss ich das Boot sowieso noch vor dem Urlaub holen und vorführen. Wenn das halb so wild ist, dann spare ich mir für die 14 Tage Urlaub viel Zeitaufwand und Kilometer.

Danke für Eure Infos

Adriamax

dori
21.04.2015, 15:59
wenn der Luka Capitan net' deutsch lesen kann...und du glück hast...oder ist das Ablaufdatum irgendwo hinten auf den Papierensteht....ja

Berny
21.04.2015, 21:04
Die Gültigkeit steht drinnen.....und du könntest auch ein Versicherungsproblem haben.

Adriamax
21.04.2015, 21:31
Ihr habt ja recht........., wenns am ersten Urlaubstag deswegen Probleme gibt dann ist der Urlaub beim Teufel.

Visus1.0
21.04.2015, 21:52
Man konnte auch in Kroatien eine Zulassung machen, direkt beim Hafenkapitän, ob das noch immer geht, weis ich nicht. Ich würde beim Hafenkapitän fragen, dann bekommt man auch die Vignette!

rückenwind
22.04.2015, 15:09
das geht, wenn man mit den abmeldepapieren aus dem heimatland kommt. kosten sind ungefähr so hoch wie bei der urlaubsanmeldung ( info vom hafenkapitän hvar, 2014 )

gruss stefan

roehrig
25.04.2015, 15:06
...und man seinen Hauptwohnsitz in Kroatien hat !!!

Man bekommt als Ausländer und ohne festen (kroatischen) Wohnsitz KEINE kroatische Zulassung ! - Zumindest keine, die einer Registrierung gleich zu setzen ist.

roehrig
11.05.2015, 18:21
...und man seinen Hauptwohnsitz in Kroatien hat !!!

Man bekommt als Ausländer und ohne festen (kroatischen) Wohnsitz KEINE kroatische Zulassung ! - Zumindest keine, die einer Registrierung gleich zu setzen ist.

Ich muß mich berichtigen: mit der Reform vom letzten Jahr und dem EU Beitritt ist auch das geändert worden: Jeder EU Bürger könnte jetzt auch eine kroatische Registrierung erlangen. Man braucht: Identitätsnachweis, Versicherung, Abmeldebescheinigung der vorherigen Registrierung. Quelle: Lučko Kapetania Biograd n/m , heute morgen.
Nur was es kostet, habe ich nicht gefragt.

rückenwind
11.05.2015, 18:37
die kosten sind annähernd so wie die der urlaubszulassung. irgendwas habe ich vom luka kapitano bzw von meinem freund noch im ohr, dass die boote ab einer gewissen länge ( 5m? ) alle 2 jahre neu registriert werden müssen. meines mit 4,20 wäre dauerzugelassen gewesen ( gefährliches halbwissen ! )

DieterM
11.05.2015, 22:07
Hallo,

die Zulassung für mein Schlauchboot ist am 30.03.2015 abgelaufen und muss erneuert werden. So gut so schön. Nun zu meiner Frage:

Das Boot habe ich in Kroatien eingelagert, ...
...
Danke für Eure Infos

Adriamax

Hallo guter Schlauchifreund,

ohne oder mit einer abgelaufenen Zulassung darfst Du überhaupt nirgendswo mehr mit dem Boot fahren. Alle anderen Vorschläge bewegen sich auf spekulativem Grund, und sind nicht zu empfehlen. Eine Versicherung deckt auch nur zugelassenen Boote. Empfehle Dir dringend die österr. Bootszulassung zu erneuern, sonst wird das nichts mit Bootsurlaub im JULI.:smileys5_

Übrigens möchte ich Dich bitten Dein Bootsprofil auszufüllen!:smileys5_

rückenwind
12.05.2015, 05:42
zwei identische aussagen zweier verschiederner LK sind mit mit sicherheit alles andere als "spekulativ", zumal von roehrig die nötigen unterlagen genannt wurden. auch wenns schwer fällt, manchmal muss man(n) sich neuem stellen.

DieterM
12.05.2015, 10:33
zwei identische aussagen zweier verschiederner LK sind mit mit sicherheit alles andere als "spekulativ", zumal von roehrig die nötigen unterlagen genannt wurden. auch wenns schwer fällt, manchmal muss man(n) sich neuem stellen.

Adriamax ist Österreicher und fährt nur zum Urlaub nach HR, wo er das in A angemeldete Boot einlagert.

Um eine amtliche Bootszulassung in HR zu bekommen, muß das Boot in A abgemeldet werden mit Trailer, und eine Zulassung bekommt er in HR nur wenn er dort auch einen Haupt- oder Zweitwohnsitz hat. :schlaumei

rückenwind
12.05.2015, 12:38
Jeder EU Bürger könnte jetzt auch eine kroatische Registrierung erlangen. Man braucht: Identitätsnachweis, Versicherung, Abmeldebescheinigung der vorherigen Registrierung.

da steht nichts von adresse in HR. und das hat mir auch der hafenkapitän hvar gesagt. dieter, wo bitte sind deine infos her und wie alt sind die ??

DieterM
12.05.2015, 13:35
Nein Stefan,

es mag ja sein, das die EU Regeln einiges an Eneuerungen bringen.aber Kroatien als EU-Mitglied fremdelt immer noch.

Beim ADRIAMAX geht es ja nicht um die Umflaggung seines Bootes, sondern seine österreichische Zulassung ist im März 2015 abgelaufen, was er ja sicher in seinem Kalender stehen hat. Das Boot hätte er besser im Herbst nach dem Urlaub mit nach Hause genommen um die in A vorschriftsmäßige ZTzulassung zu erneuern.

Sicher, eine Umflaggung wäre auch eine Alternative, aber wenn ich so daran denke was er für die Zulassung in HR an Papieren aus Österreich benötigen würde, unter Anderem nicht nur die Abmeldung, sondern auch den Nachweis das er Eigentümer ist (KV, Rechnung, Bezahlungsnachweis das die MWST bezahlt ist, das Boot amtlich abgemeldet wurde) und ev. liegt es schon länger in HR, dann kommt noch die Einverzollung dazu mit Zollsteuernachzahlung etc.. Nur schade, das wir nicht feststellen können ob es ein kleiners oder größeres Boot ist. Zum Schluß muß er sich noch eine kroatische Versicherung suchen und sämtliche Kosten tragen. Der Trailer und der Motor gehört ja auch noch zu dem Boot, und auch der Trailer müßte umgemeldet werden, ev. steht im in HR noch eine techn. Abnahme vom Trailer mit auf den todo Aufgaben.

Da halte ich es für wesentlich einfacher, das die österr. Zulassung erneuert wird. Ev. geht das in A auch ohne Vorführung des Bootes, aber A hat seine eigenen Vorschriften diesbezüglich.:smileys5_

Berny
13.05.2015, 09:03
Der Trailer ist unabhängig vom Boot.
Wenn die Zulassung des Bootes abgelaufen ist, braucht er vermutlich keine abmeldebestatigung.

Besser wäre es das ganze der Landesregierung zu schildern, ev könne die die Zulassung um ein paar Monate verlängern.

hilgoli
13.05.2015, 09:52
wie verlängern denn die vielen nicht trailerbaren Boote mit Ö Zulassung diese ?

Auch in den großen Trocken Marinas wie in Punat etc stehen hunderte von Booten aus Österreich, die seit x Jahren das Land nicht verlassen haben und mit einem Ö Kennzeichen registriert sind ?

Entweder haben die einen Weg gefunden ohne Vorführung zu verlängern oder in HR interessiert das niemanden ....

Berny
13.05.2015, 18:24
Binnenzulassung und Seebrief sind unterschiedliche Dinge.
Ich weiß es jetzt nicht, aber ich denke, dass es da andere Bestimmungen gibt.

Aber alles Spekulation, einfach bei der Landesregierung anrufen, das ist wohl das Beste.

goeberl
13.05.2015, 20:58
also nur mal eine vermutung...
zur überprüfung innerhalb österreichs fährt man ja nicht zu einer prüfstelle wie mit dem auto, sondern macht sich mit dem prüfer einen termin aus. wenn die anfahrtskosten übernommen werden, könnte so eine überprüfung doch theoretisch überall stattfinden. für ein einziges boot ist das natürlich in kroatien teuer, aber wenn eine marina da zb einen termin pro jahr anbietet, an dem der gutachter ein paar tage nach kroatien kommt, dann sind die kosten, aufgeteilt auf alle zu begutachtenden boote, sicher überschaubar.
oder auch die prüfungen ab dem fb2. da kommt auch der prüfer aus österreich ans meer (der vergleich hinkt vielleicht, weils das prüfer eines verbandes sind und nicht wer von der landesregierung, aber trotzdem).

lg martin