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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kroatien Führerschein


Gillmor
30.08.2015, 11:21
Aktuell geschehen.

Ein Freund von mir stellte seinen Sohn 18 Jahre alt ohne Führerschein ans Ruder.

Dieser fuhr zu schnell in Ufernähe und wurde berechtigter Weise vom Hafenkapitano-Murter aufgehalten.

Eine Strafe für zu schnelles fahren und fahren ohne Führerschein war fällig.

Ich bin der Meinung das der Skipper das Ruder übergeben darf .
Gilt dieser § in Kroatien nicht ?

Servus Franz

DieterM
30.08.2015, 11:47
Wenn der Skipper mit Bootsführerschein nicht mit an Bord ist, dann heißt das Fahren ohne Führerschein für den Sohn. Da kann sogar das Boot beschlagnahmt werden! :cognemur:

Ansonsten wenn er mit an Bord gewesen wäre, trägt er weiter die Verantwortung für das Boot und er kann nach belieben den Rudergänger wählen. Allerding ist zu schnelles Fahren im Bereich unter 200-300 m oder auch im Hafen ein sehr ernstes Vergehen und HR versucht diesem Übel besonders in den letzten Jahren entgegenzutreten. Da sollte der Skipper schon selber das Boot steuern, da ihm die strengen Vorschriften bekannt sein müssen.

wwoody
30.08.2015, 12:06
Ich bin der Meinung das der Skipper das Ruder übergeben darf.

Mal abgesehen von irgendwelchen Paragraphen ..

Lässt du jemanden ohne Führerschein ein Auto fahren? Was passiert wenn er erwischt wird? Was geschieht wenn er dabei jemanden schwer verletzt oder gar umbringt?
Denk mal darüber nach .. Schnelles Boot, scharfer Propeller, Menschen im Wasser ..

OLKA
30.08.2015, 12:18
Mal abgesehen von irgendwelchen Paragraphen ..

Lässt du jemanden ohne Führerschein ein Auto fahren? Was passiert wenn er erwischt wird? Was geschieht wenn er dabei jemanden schwer verletzt oder gar umbringt?
Denk mal darüber nach .. Schnelles Boot, scharfer Propeller, Menschen im Wasser ..

Natürlich stehe ich nicht immer selbst am Ruder. Der Rudergänger muss (in D-Land) körperlich und geistig geeignet sein und mindestens 16 Jahr alt sein.

In Kroatien ist das leider nicht gaanz geklärt. Wenn du zwei "Offizielle" fragst, ob der Rudergänger einen Schein benötigt, dann bekommst du zwei unterschiedliche Antworten. Das liegt also vermutlich im Ermessen des Kontrollierenden.

... und wenn du den schon sauer fährst, weil du zu schnell unterwegs bist...

Ich behaupte mal einfach: Wenn der Sohn nicht zu schnell gefahren wäre, hätte er auch keine Strafe wegen dem fehlenden Schein bekommen.

Gillmor
30.08.2015, 17:43
Logisch das schnelle fahren ist auch nicht die Frage.

Es geht nur um die rechtliche Klärung des Rudergängers.
Irgendwo sollte es doch stehen ob man das Ruder übergeben darf oder nicht.

Servus Franz

dori
30.08.2015, 19:38
in HR darf nur der das Boot steuern, der einen Führerschein hat. die deutsche 16-jahre-darf-varinate-führerscheinbesitzer gilt in HR absolut nicht.


na ja hab genug idioten mit vollgas im 50m küstenbereich rasen gesehen, da hab ich kein mitleid. da sieht man keinen erwachsenen schwimmer, geschweige denn ein kind im wasser rumtollen. die HR lösung mit 300 m ist schon sinnvoll...

schoko
30.08.2015, 19:51
Ich bin mir sicher das sie als ich den Schein in HR gemachte habe gesagt haben das wer anderer auch fahren darf wen wer mit Schein dabei ist.

dori
30.08.2015, 20:02
bin mir sicher, weil ein Bekannter, der auch seinen Sohn fahren liess, ein Ticket bekam.... auch wird ein Ticket verteilt, wenn wer vorn auf dem Bug sitzt und die Füsse baumeln lässt.....zumindest bei den Plastkbombern...

wwoody
30.08.2015, 20:03
in HR darf nur der das Boot steuern, der einen Führerschein hat. die deutsche 16-jahre-darf-varinate-führerscheinbesitzer gilt in HR absolut nicht.

Richtig! Genau so ist es. OHNE AUSNAHME. Ein Motorboot darf - laut derzeitiger Rechtslage - in HR nur mit einem FS gelenkt werden (egal wer an Bord ist oder nicht)!!

OLKA
30.08.2015, 20:13
Das hin und her kann jetzt vermutlich endlos weitergehen:

Schreib das Ministerium an, frag einen Lučka Kapetanija, frag die Policija, du wirst Antworten bekommen von "Führerschein ist notwendig" über "weiß ich nicht" bis "kein Führerschein erforderlich"

Natürlich steht irgendwo, dass der Schein erforderlich. Irgendwo anders steht, dass er nicht erforderlich ist.

Nur: Wenn der Rudergänger sich "benimmt", wird keiner bemängeln, wenn er keinen Schein hat, solange der Skipper an Bord ist.

Astra-Kawa
30.08.2015, 21:08
in HR darf nur der das Boot steuern, der einen Führerschein hat. die deutsche 16-jahre-darf-varinate-führerscheinbesitzer gilt in HR absolut nicht.

Dies gilt auch für die Niederlande.
Besser noch,mein sohn hatte schon mit 16 jahre den schein. In der BRD gemacht.Durfte aber in NL kein boot das schneller als 20km schnell ist fahren. Erst ab dem 18 lebensjahr.

zinny
02.09.2015, 21:59
Das wurde an anderer Stelle auch heiß diskutiert, dabei kam folgendes heraus:

Speziell für Sportbootführerscheine gibt es eine internationale Vereinbarung, aus der hervorgeht, dass für Sportbootskipper jeweils die Führerscheinpflicht ihres Heimatlandes gilt.
Nicht alle Länder der Welt haben das ratifiziert,zb. Kroatien!


Die Kroaten unterscheiden zwischen dem "zapovjednik" (=Kommandant, Skipper) und dem "voditelj brodica", also dem Fahrer des Bootes. In den kroatischen Vorschriften heißt es, dass der für die Sicherheit des Schiffs verantwortliche "zapovjednik" einen Befähigungsnachweis haben muss, der "voditelj" kommt da gar nicht vor.
Daraus könnte man interpretieren, das der Rudergänger nicht unbedingt einen Schein braucht.
ABER:
Der LK Pula soll dazu folgendes gesagt haben:

"Eine Person ohne Fahrerlaubnis hat nichts am Steuer verloren! Glauben Sie, Sie koennen selbst entscheiden, wer fahren darf und wer nicht? Ausnahmen gibts nur fuer Ausbilungen, das ist wie beim Auto! Wie kommen Sie ueberhaupt auf so eine Idee?"
"Die Mehrheit der Bootsfahrer ist aber dieser Meinung."
"Sagen Sie der Mehrheit der Bootsfahrer, dass das nicht stimmt, schoenen Tag noch!"

der LK in Medulin angeblich:
ich weiß es leider nicht und möchte auch nichts gegenteiliges zum LK Pula sagen - aber, wer viel fragt bekommt viel Antwort.

also scheint die Rechtslage schwierig

wwoody
02.09.2015, 22:07
Das wurde an anderer Stelle auch heiß diskutiert, dabei kam folgendes heraus:

... also scheint die Rechtslage schwierig

Falsch! Die Rechtslage ist eindeutig (siehe entsprechende Gesetzestexte und Regelungen für Schein A und B, kommerzielle Skipper-Ausbildung ausgenommen).
Was die einzelnen LKs sagen oder meinen ist ein anderer Paar Schuhe, aber eigentlich unerheblich.

bkj5
03.09.2015, 00:13
Gefallen ist es schon, aber wie ich finde zu wenig deutlich!

Natürlich lasse ich einen Laien ans Steuer eines Autos, Bootes und Flugzeuges - aber nur im Rahmen der entsprechenden Voraussetzungen:

In Österreich lasse ich meinen Sohn ans Auto-Steuer mit Bescheid zur Ausbildung als L-17-Begleiter, ans Flugzeug als geprüfter Fluglehrer und ans Boot einfach zum üben - da sind mir keine Voraussetzungen bekannt welche ich als Lehrer erfüllen müsste. Ich sitze auch so daneben, dass ich Gas und Steuer erwische. Irgendwie war auch ich an allen drei Steuern bevor ich einen Schein hatte um es zu lernen!

In Kroatien braucht man keine Praxisstunden, aber bedeutet das, dass man ohne Schein auch keine machen darf (mit Lehrer daneben - aber was ist ein Bootslehrer?)?

Berny
03.09.2015, 08:31
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......

wwoody
03.09.2015, 08:42
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......

Berny, das ganze (auch übersetzt, mit Links) ist in dem damals eskalierten Thread mit Helmut. Habe im Moment keine Zeit und Lust es nochmal zu suchen.
Wegen "Experten"... Ich bin keiner, aber lesen kann ich.

Gibson
03.09.2015, 09:08
Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...

Berny
03.09.2015, 18:05
Ich meinte auch die Gesetze von Kroatien, also offizielle Stellen, so wie die RIS-Datenbank in Österreich.

Muss doch sowas geben...

Hier werden immer irgendwelche Mutmaßungen angestellt, wo irgendwo irgendwer was gesagt und wer anderer das weitererzählt hat.........

reini0077
03.09.2015, 18:59
Im Zweifel würde ich immer die Variante wählen.

An die Bestimmungen halten und nur fahren mit Führerschein.

lg Reini

dori
03.09.2015, 19:08
Wir haben auch mal bei der Bootsanmeldung in Tisno gefragt, ob auch jemand ohne Führerschein fahren darf, wenn ein Führerscheininhaber auf dem Boot ist - Antwort: Geht gar nicht!
Die Gesetzeslage ist das Eine - was dann wirklich bei einer Kontrolle passiert wohl eine andere Geschichte?
Gab es den Fall schon mal, dass bei einer Kontrolle der Fahrer keinen Führerschein hatte, ein Mitfahrer (Bootsführer?) schon und wenn ja, wie ist das ausgegangen?
Wäre mal eine Info diesbezüglich aus dem wirklichen Leben und nicht was wäre wenn...

Guckst du #8, hat mir mein Freund erzählt, nachdem es ihm in HR passiert war....:motz_4:

OLKA
03.09.2015, 19:17
... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?

wwoody
03.09.2015, 20:45
... über welche "Ticketpreise" reden wir denn?

Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.

thball
03.09.2015, 21:08
Wenn schon "Experten" wissen, wie die gesetzliche Lage ist, wäre es nett, die gesetzlichen Passagen auch zu posten, ev auch übersetzt.

Sonst wird das nix......

Das würde wirklich helfen. :biere:

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.

wwoody
03.09.2015, 21:51
Das würde wirklich helfen. :biere:

Bei kleineren Booten beschränkt sich die Schiffsführung auf Lenken und Gashebel bedienen, das ist aber nicht immer so. Man kann nicht stundenlang am Steuer stehen und die Navigation außer Acht lassen. Beim Segeln kommen noch weitere Aufgaben dazu, da mag manchmal das Ruder halten die einfachste Position sein.

Ich kenne die Regelung nicht, darum ist es hier müßig zu rätseln was sie genau beinhaltet.

@Ranko, habe es versucht zu finden in dem von Dir genannten Thread, aber leider ist mir kein Post diesbezüglich aufgefallen. Zumindest keiner, der direkt einen Gesetztestext aufzeigt. Muss aber nichts heißen, waren ja einige Posts.

Das hier bezieht sich auf Motorboote, bei nichtkommerzieller Nutzung, keine Segler/Segelboote und keine Profi- Skipper! Es geht dabei um Schein A und B.
Werde versuchen die Regelung wieder zu finden ...

wwoody
03.09.2015, 23:10
Hier mal die offizielle Site: https://gov.hr/moja-uprava/promet-i-vozila/dozvole-za-upravljanje-vozilima/dozvola-za-voditelja-brodice/1660

Der Google-Übersetzer sollte ausreichen.

nuernberger-1
04.09.2015, 08:23
Nur was nützt es, wenn im Gesetzestext x steht, der Kapitan sagt y und die Polizei ist bei einer Kontrolle der Meinung z wäre das richtige?

Berny
04.09.2015, 08:57
Da sind aber nur die Patente beschrieben, nicht die Voraussetzungen für das Lenken eines Bootes.
Ein rechtlicher Umkehrschluss kann da verkehrt sein.

Und so eine Googleübersetzung: wenn ich beim Bootfahren irgendwas von "zu Fuss gehen" lesen muss.......:stupid:

Gillmor
04.09.2015, 14:32
O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz

OLKA
04.09.2015, 15:48
Je nach festgestelltem Vergehen oder Sammlung mehrerer, bis einige hundert Euro und mehr. Von "Wasserpolizei" erwischt, kann es teilweise richtig teuer werden. Wenn die "Einsatzkosten" in Rechnung gestellt werden, können es gar schnell einige tausend Euro werden.


Neee, ich meinte Theo mit seinem Beitrag#8

Was hat er bezahlt, weil jemand ohne Schein am Ruder stand, der sich (sonst) an alle Regeln gehalten hat und "nur" kontrolliert wurde, weil die Polizei gerade langeweile hatte?


Nebenbei: ich bin seitdem wir in Kroatien mit dem Boot unterwegs sind (und das sind mittlerweile 12 Jahre) nie "ohne Grund" kontrolliert worden. Einmal waren wir in den Kornaten zu schnell (Halbgleitfahrt int 100m Anstand zum Ufer): die Papiere wurden kontrolliert und es gab einen erhobenen Zeigefinger.

wwoody
04.09.2015, 17:14
O.K
schließen wir das Thema.

Solange kein Gesetzestext vorliegt bleibt die Sache ungeklärt.

Danke Franz

Pomorski zakonik

...

IX. POSADA BRODICE

Članak 49.
(1) Osoba koja upravlja brodicom ili zapovijeda jahtom MORA biti osposobljena kao:
– Voditelj brodice kategorije A
– Voditelj brodice kategorije B
– Voditelj brodice kategorije C
– Zapovjednik jahte kategorije A (jahta do 100 BT)
– Zapovjednik jahte kategorije B (jahta do 500 BT)
(2) Osposobljenost se dokazuje Uvjerenjem o osposobljenosti za voditelja brodice, odnosno Svjedodžbom o osposobljenosti za zapovjednika jahte.
(3) Isprave iz stavka 1. ovoga članka izdaju se na hrvatskom i engleskom jeziku, i sadrže najmanje sljedeće podatke: – ****v tijela koje ga izdaje – broj uvjerenja/svjedodžbe – ****v osposobljenosti – mjesto i datum izdavanja – ime i prezime imatelja – datum rođenja imatelja – fotografiju – opis ovlaštenja.

...


Bitte sehr ..

Korrekte Übersetzung:

Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:

Ist das jetzt soweit vom Tisch?
Wie gesagt, das ist die GESETZLICHE Seite ... und die ist sowas von eindeutig.
Die Hafenkapitäne, da sie sowohl Offiziere sind als auch Staatsbeamte, müssen (müssten) sich an diese Gesetze halten.

wwoody
04.09.2015, 17:24
Neee, ich meinte Theo mit seinem Beitrag#8

Ahso, verstehe

Was hat er bezahlt, weil jemand ohne Schein am Ruder stand, der sich (sonst) an alle Regeln gehalten hat und "nur" kontrolliert wurde, weil die Polizei gerade langeweile hatte?

Wurde mich auch interessieren.
Natürlich, nur die Langeweile konnte die Polizei dazu bewegen ..

Nebenbei: ich bin seitdem wir in Kroatien mit dem Boot unterwegs sind (und das sind mittlerweile 12 Jahre) nie "ohne Grund" kontrolliert worden. Einmal waren wir in den Kornaten zu schnell (Halbgleitfahrt int 100m Anstand zum Ufer): die Papiere wurden kontrolliert und es gab einen erhobenen Zeigefinger.

Ich habe sie heuer im hvarer Aquatorium mehrfach in unmittelbarer Nähe bei ihrer Arbeit beobachtet und bis auf einen Jet Ski-Idioten gab es nur Verwarnungen. Der Jet Ski-Fuzzi kassierte, soweit ich sehen konnte, eine Strafe von 750 Kuna, da er im Hafenbereich mit einem Affentempo fuhr.

wwoody
04.09.2015, 17:44
Aktuell geschehen.

Ein Freund von mir stellte seinen Sohn 18 Jahre alt ohne Führerschein ans Ruder.

Dieser fuhr zu schnell in Ufernähe und wurde berechtigter Weise vom Hafenkapitano-Murter aufgehalten.

Eine Strafe für zu schnelles fahren und fahren ohne Führerschein war fällig.

Ich bin der Meinung das der Skipper das Ruder übergeben darf .
Gilt dieser § in Kroatien nicht ?

Servus Franz

War Dein Freund an Bord, oder fuhr sein Sohn ohne ihm alleine los?
Falls er an Bord war, warum hat er überhaupt zugelassen das sein sohn in Ufernähe fährt? Das müsste er selbst doch besser wissen, oder?

Berny
04.09.2015, 18:00
Eine Person, die ein Boot steuert oder eine Yacht befähigt, MUSS qualifiziert sein als:

Heisst also,,es wird unterschieden zwischen Boot und Yacht?
Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord)

Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht?

Was ist da jetzt alles von sowas von genau?

wwoody
04.09.2015, 18:12
Heisst also,,es wird unterschieden zwischen Boot und Yacht?
Für das Boot braucht Der Lenker ein Patent, bei einer Yacht lediglich der Skipper (bzw ein Verantwortlicher an Bord)

Wo liegt dann genau der Unterschied zwischen Boot und Yacht?

Was ist da jetzt alles von sowas von genau?

Man Berny, so ziemlich alle hier im Forum fallen unter die Rubrik "Boot" und "für eigene Nutzung", somit kannst du Yachten und den gewerblichen Bereich komplett ausklammern.
Wenn dir persönlich das immer noch nicht reicht, lerne Kroatisch, hole dir die Gesetzestexte und lies. :schlaumei

Berny
04.09.2015, 18:52
naja, darum gehts jetzt nicht, deine Bemühungen in Ehren, aber einfach irgendwelche "Fakten" zu präsentieren und als Gegeben hinzustellen ist auch zu wenig.

Hier gibt es viele Leute, die unsicher sind, was diese ganzen Gesetze betrifft, wenn also jemand was behauptet, ist es wohl legitim, eine Quelle zur Untermauerung zu fordern.

Und hier steht eben nichts davon, was du so vehement behauptest....

Hab ich jetzt eine Yacht oder ein Boot?
Der gewerbliche Bereich tangentiert hier sehr wenige....

Und kroatisch lernen: ich bemühe mich, mit Händen und Füßen die Leute etwas zu verstehen, wenn ich was sage, möchte ich gar nicht wissen, wie das für meine kroatischen Freunde klingt ;-)
Aber ich hab einfach keine Zeit für ein konzentriertes Lernen, schon gar nicht, für kroatische Amtssprache!

Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde.
Google? dass ich nicht lache.....ich möchte nicht zu Fuß gehen, wenn ich Boot fahre, sage ich nur....

wwoody
04.09.2015, 19:28
Wenn also schon jemand die Sprache beherrscht, wäre es ja sehr nett, wenn derjenige das übernehmen würde.

Dann glaube mir einfach wenn ich hier hinschreibe das es so ist. Ich habe nicht nur diese eine Passage gelesen, sondern den gesamten Teil, welcher 99,99 % der Forummitglieder hier betrifft, bzw. Motorboote die von uns hier gesteuert werden. Auch deshalb weil ich einen 15-jährigen Sohn habe, der noch keinen Schein hat (noch nicht haben darf). Er durfte heuer auch nicht ans Steuer. Nächstes Jahr macht er den eigenen Schein.

Mein älterer Bruder wollte vor einigen Wochen unser altes Familienboot, welches einige Jahre am trockenem lag, anmelden und nutzen (Fischen, usw.).
Die reine Anmeldung des Bootes (Nummer) haben wir schnell erledigt. Mit einem AB darf er nicht ans Meer raus, solange er keinen Schein hat, zumindest A. Dies wurde absolut unmissverständlich vom Hafenkapitän in Hvar kommuniziert. Rudern darf er .. :seaman:

Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).

Edwin
07.09.2015, 00:31
Das mit den Yachten bezieht sich auf grössere Motorboote und auch andere Scheine, teilweise mit vorgeschriebener Ausbildung und haufenweise Prüfungen, grossteils im gewerblichem Bereich (Charter, usw.).

Ranko, nachdem Du ja der kroatischen Sprache offensichtlich mächtig bist - was verstehst Du, bzw. Deiner Meinung nach das kroatische Gesetz, unter dem Begriff "grössere Motorboote", wie Du schreibst?

Das kroatische Patent Kat. B hat auf der Rückseite hinsichtlich der Berechtigung u.a. stehen:

- pleasure Yachts up to 30 GT
- charter Yachts up to 30 GT without professional Crew

Siehe Bild im Anhang.

D.h. also, dass mit dem Kat. B eben solche "Boote", "Yachten" od. "Schiffe" gefahren werden dürfen.

Für mich fallen Yachten bis 30 GT nicht mehr unter "größere Motorboote", sondern eher schon unter "handfeste Motoryachten", denn je nach Bauweise können diese "Boote" schon bis zu knapp 20m haben...

Die Diskussion zu dem Thema hatten wir übrigens auch schon vor ziemlich genau einem Jahr > Klick < (http://schlauchboot-oline.com/showpost.php?p=334346&postcount=34)

Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein)

L.G.

Edwin

wwoody
07.09.2015, 01:02
Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.

Edwin
07.09.2015, 01:08
Edwin, genau das was auf der Rückseite steht ist auch erlaubt.
Motorboote bis 30 BRZ für eigene Nutzung (Zwecke) bzw. gecharterte Motorboote bis 30 BRZ ohne proffesionelle Manschaft (Skipper, usw.).
JEDER DER DAS BOOT STEUERT MUSS SO EIN SCHEIN HABEN!

Unter grössere Motorboote meine ich genau die über 30 BRZ.

O.K., was man damit führen darf, sehe ich ohnehin auch so, aber hast Du auch den Link zu dem alten Thread angeklickt?

L.G.

Edwin

wwoody
07.09.2015, 01:15
O.K., was man damit führen darf, sehe ich ohnehin auch so, aber hast Du auch den Link zu dem alten Thread angeklickt?

L.G.

Edwin

Die Grösse des Bootes ist irelevant. Für JEDES Boot mit einem Motor benötigt derjenige der das Boot steuert einen Schein!
Wie gesagt, ich durfte heuer meinen Sohn nicht ans Steuer lassen, obwohl er es eigentlich kann, auch wenn ich daneben im Boot sass. Trotzdem .. Auch hier hat sich der Hafenkapitän in Hvar unmissverständlich geäussert. Ohne Schein darf man nur rudern!
Der Hafenkapitän kam übrigens frisch aus Split ..

reini0077
07.09.2015, 09:04
..........Ich möchte mich nicht auf eine bestimmte Meinung festlegen, denn meine mittlerweile auch knapp 30jähre Erfahrung im Revier hat einfach zu oft gezeigt, dass so ziemlich jeder Hafenkapitän eine andere Meinung zu den kroatischen Bestimmungen hat. (nicht nur in Sachen Bootsführerschein)


Diese Worte von Edwin treffen den Nagel auf den Kopf.

Darum Bestimmungen einhalten und nur fahren mit Führerschein.

lg reini

thball
10.09.2015, 17:42
Hallo,

so einfach möchte ich das nicht abhaken... :lachen78:

Also, betrifft diese Regelung nur Motorboote? Wie sieht es bei Segelbooten unter Motor aus? 30 BRZ ist recht ordentlich, das würden wahrscheinlich die wenigsten Charterschiffe erreichen.

Bei kleinen Booten sehe ich mit der Regelung kein Problem, aber sobald eine Crew sinnvoll ist, ist es m.E. Unsinn.

Ganz andere Frage - wie ist es mit Autopilot? Ist der mittlerweile auch verboten? :zwinkern:

nuernberger-1
10.09.2015, 18:19
Tom, wenn der Autopilot einen SFB hat, sollte es kein Problem sein. :schlaumei
Sorry Tom der mußte sein bei der Vorlage! :lachen78:

reini0077
10.09.2015, 20:13
Hallo,

so einfach möchte ich das nicht abhaken... :lachen78:

Also, betrifft diese Regelung nur Motorboote? Wie sieht es bei Segelbooten unter Motor aus? 30 BRZ ist recht ordentlich, das würden wahrscheinlich die wenigsten Charterschiffe erreichen.

Bei kleinen Booten sehe ich mit der Regelung kein Problem, aber sobald eine Crew sinnvoll ist, ist es m.E. Unsinn.

Ganz andere Frage - wie ist es mit Autopilot? Ist der mittlerweile auch verboten? :zwinkern:

Da wäre dann noch ein U-Boot. :gruebel::gruebel:

Bei einer Unterwasserkontrolle würd ich gern dabei sein. :seaman::lachen78::biere:

lg Reini

Leole
29.12.2015, 16:32
Bin ich auch der Meinung das so gehört zu haben. Hab Sommer 2013 den Schein in HR gemacht. Inzwischen hab ich auch das Bodenseepatent und Binnen